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30. Kapitel.
Gutachten und Gerichtsprotokoll.

Nach dem im Vorigen erhobenen Obduktionsbefund gibt der unterzeichnete Sachverständige seine vorläufigen Schlüsse vorbehaltlich eines späteren motivierten Gutachtens dahin ab, daß die Leiche diejenige des Herrn Doktor Tadisch ist.

Der Tod trat durch Blutung aus der großen Körperschlagader infolge Stichverletzung ein.

Die Verwundung muß mit einem äußerst soliden, mindestens dreieinhalb bis vier Zentimeter breiten Messer verursacht worden sein und der Täter dürfte den Stich von vorn und von der rechten Seite her geführt haben.

Die Kleinheit der äußeren Verletzung erklärt sich durch die nachträgliche Schrumpfung der Haut als Wirkung der Hitze, während sich die Verletzung des Brustbeins in ihrer ganzen Breite unverändert erhalten zeigt. Die Anreißung der großen Körperschlagader ist nicht durch die ganze Klinge, sondern durch die Spitze des Messers zustande gekommen.

Was das Schädeltrauma anbetrifft, so gelangt der Obduzent zur Auffassung, daß dasselbe an sich vielleicht tödlich gewesen sein dürfte.

Welche von beiden Verletzungen zuerst erfolgte, läßt sich heute mit völliger Sicherheit nicht leicht feststellen. Immerhin spricht die größte Wahrscheinlichkeit dafür, daß die schweren Verwundungen ziemlich gleichzeitig stattfanden oder doch die eine unmittelbar hinter der anderen. Da bekanntermaßen so bedeutende Beschädigungen der Aorta in wenigen Sekunden durch Verblutung den Tod herbeiführen, so daß bei einem erheblich später verursachten Schädeltrauma eine größere Blutung nicht hätte eintreten können, so ist es ziemlich sicher, daß die Schädelverletzung zeitlich zuerst, der Aortenanstich nachher appliziert wurde.

Außerdem müssen wir annehmen, daß die Schädelverletzung durch einen stumpfen Gegenstand bewirkt wurde, obwohl man auch dies nicht mit absoluter Sicherheit behaupten darf, da die entsprechenden Knochenteile fehlen.

Es ist des weiteren mit Wahrscheinlichkeit zu supponieren, daß die Durchstoßung der Brust bei aufrechter Haltung des Ermordeten vor sich ging, da zu einer derartigen Verletzung so viel Kraft nötig ist, daß der Täter sie am leichtesten im Stehen und mit Anwendung aller Körperstärke vollstrecken konnte. Es liegt auch die Möglichkeit vor, daß nicht ein, sondern zwei Attentäter das Verbrechen verübten, von denen der eine den Schädelhieb, der andere den Bruststich beibrachte.

Sämtliche durch die Verbrennung gesetzten Veränderungen sind erst nach dem Tode des Ermordeten eingetreten, weil sich nirgends Zeichen einer vitalen Reaktion (Blutungen ins Zellgewebe, Brandblasen und ähnliches mehr) nachweisen lassen. Vermutlich ist an dem vorgefundenen Messer eine Scharte entstanden.«

 

Professor Divider war unterdessen in seinem Auto herumgerast. Vorher hatte er seine beschmißten Assistenten abgekanzelt. Sie fragten sich nachher unwillkürlich, ob sich nicht ihr Professor plötzlich mit seinem Kollegen Bäuchlings verwechselt und dementsprechend den Ton gegenüber seinen Unterärzten angenommen habe.

Gleich nach Tisch fuhr Divider zum Justizminister. Er wolle sich zwar nicht rechtfertigen, – – –

Aber der Rechtsgewaltige unterbrach ihn ohne weiteres, und zwar grob. Der Knebelbart, einer Magnetnadel gleich, kam aus dem Zittern nicht heraus. So ein Irrtum sollte einem Gelehrten von Dividers Qualitäten nicht unterlaufen. Überhaupt habe er, Windfaner, die ganze Geschichte satt, denn sie sei offenbar mit politischen Dingen verquickt, die für die Regierung höchst unerfreulich werden könnten. Zu all diesen Sorgen noch die Universitätsblamage. Divider solle sich glücklich schätzen, wenn er den Kultusminister besänftige, der bereits in der Angelegenheit zu ihm hinüber geschickt habe.

Divider hörte sich die Predigt schweigend an. Er müsse ja gewiß zugeben, daß infolge der Nachlässigkeit seiner Assistenten die Tatsache eines vorliegenden Verbrechens übersehen wurde. Aber bei der psychologisch begreiflichen Gegeneinstellung eines Herrn Kollegen wie Professor Bäuchlings, dürfe er doch vorbringen, daß ihm die Schlußfolgerungen – nun sollen es schon zwei Attentäter gewesen sein! – etwas gar zu eilig erschienen. Und daß immerhin auch, wie er vernommen, ein Zeuge aufgetreten sei, der den angeblich Ermordeten noch nach dem Brande erblickt haben wolle.

Das schlug dem Faß den Boden aus. Die Sache sei in allen Einzelheiten spruchreif! Er, der Justizminister, kapiere nicht, wie man jetzt noch an wissenschaftlich so einwandfrei dargelegten Kausalitäten und Tatbeständen zweifeln könne.

»Nein, wertester Professor, lassen Sie mich in Frieden! Und was die Psychologie anbetrifft, so fangen Sie mit Ihrer gegenteiligen Kollegialeinstellung vielleicht einmal bei sich selber an!«

Divider raste zum Kultusminister. Der war außerordentlich höflich, ein Herr von Schloßwil, alter Adel aus einer der im vorvergangenen Jahrhundert regierungsberechtigt gewesenen Familien. Er sprach das »r« guttural, französisch und verkehrte privatim nur mit Diplomaten feudaler Abkunft. Daher wußten denn diese auch alles brühwarm, was jeweilen in unserem Staatsrat vor sich ging. Von Schloßwil repräsentierte sehr gut, war daneben von höchst beschränkter Intelligenz. Jeder Skandal machte ihm Migräne. So versicherte er denn Divider, der seit jeher um ihn herumscharwenzelte, daß er sich in keiner Weise einmischen werde, wenn er auch dem Herrn Professor cordialement empfehle, seinen Irrtum stillschweigend zuzugestehen und die Sache den Händen Professor Bäuchlings anzuvertrauen. Divider gab nicht Ruhe. Sein Prestige stand auf dem Spiel, seine Autorität, die er sich so viele Jahre geduldig in allen Laboratorien erobert hatte. Er sauste im Auto zu – Staatsanwalt Calden.

Nicht leiden mochte ihn Calden. Er fühlte sich stets peinlich berührt, wenn Divider ihn gleichsam begönnernd über kriminalistische Probleme zu belehren trachtete. Seine Abneigung begründete sich auf einen wie geschmiert heruntergeschnurrten Vortrag Dividers, auf seine wissenschaftliche Geläufigkeit, auf seine Behauptungen, die das Unklarste als klar hinzustellen versuchen. »Der Selbstmord in klimatologischer Beleuchtung«, hieß das Referat, in welchem der Professor statistisch zu belegen suchte, daß das Suicidium in bezug auf Häufigkeit mit den Jahreszeiten und Witterungsverhältnissen zusammenhänge, was alles er an einer buntbemalten Kurve, mit einem langen Bambusstock an der Wandtafel herumfuchtelnd, demonstrierte.

Trotz alledem hörte jetzt Calden mit auf einen Aktenstoß gesenkten Blicken zu und kritzelte sich, wie dies seine Gewohnheit war, irgendeinen Kopf an den Rand eines Bogens. Divider breitete sich über die Verhältnisse an unserer Universität und über die Bonzigkeit gewisser Fakultätsmitglieder aus, erwähnte dann genau den Sektionsbefund, – Bäuchlings hatte dafür gesorgt, daß die Abschrift dem Kollegen der gerichtlichen Medizin prompt zugestellt worden war, – und äußerte schließlich, auch in diesem Protokolle stimmten einige Punkte nicht. Er, Divider, mache speziell auf die Untersuchung des Gebisses aufmerksam, da man doch nach dem Brande mindestens chemisch sollte nachweisen können, ob Reste geschmolzenen Goldes von den Plomben des Doktor Tadisch auffindbar seien. Endlich halte er dafür, daß noch eine untersuchungsrichterliche Sitzung statthaben müßte, wo man behördlicherseits von den Tatbeständen Notiz zu nehmen und allfällige Einwendungen dagegen zu berücksichtigen hätte.

Calden antwortete nichts, ergriff aber das Telephonhörrohr und rief Doktor Leberstein an.

Er mache von seiner Befugnis Gebrauch, in außerordentlichen Fällen in den Gang einer Untersuchung sich Einblick zu verschaffen. Er wünsche eine Vorladung der Zeugen und Sachverständigen, inklusive Professor Divider, auf morgen vormittag mit Demonstration der bei der Sektion in Betracht kommenden Bestandteile. Auch empfehle er, Fräulein Rosa Meier, alias von Lampel, sowie Frau Tadisch-Wenkermann vorzuladen.

 

Das Verhör bei Untersuchungsrichter Leberstein, wie angeordnet, kam demzufolge am zehnten Februar zustande. Leberstein thronte auf seinem Pult (ohne Barett und ohne Dogge) und benahm sich äußerst devot gegenüber Staatsanwalt Calden, der wortkarg dabeisaß.

Die Professoren Bäuchlings und Divider trafen gleichzeitig ein. Ersterer strahlte. Divider war die Liebenswürdigkeit selber. »Als Geschlagener trete ich neben Sie, um der Objektivität meinen Tribut zu zollen.«

Bäuchlings, welcher inzwischen ebenfalls bei Kultusminister von Schloßwil gewesen war, hatte sich die Sache überlegt und den Ratschlag seinerseits beherzigt, die Reputation der Fakultät keinesfalls zu untergraben.

»Lieber Kollege Divider«, sagte er im Bewußtsein seiner Großmut, »Sie gaben mir Gelegenheit, im ritterlichen Wettstreit einen Vorsprung vor Ihnen zu erringen. Ich lasse Ihnen heute Raum, mich einzuholen. Ich gestehe Ihnen, einen Punkt übersehen zu haben, den Sie Herrn Justizminister Windfaner mit Recht ans Herz legten, –«

»Also auch den hat er bereits gesprochen!« dachte sich Divider.

»– daß die Berücksichtigung des Gebisses bei unserer gestrigen Obduktion nicht so vollkommen war, als sie hätte sein sollen. Ich trete zurück und überlasse Ihnen gerne die Fragestellung.«

Bäuchlings hatte sich nämlich schwer geärgert, daß Ludwina von Lampel mit ihrem Polizisten bei den Spirituspräparaten bis mittags um ein Uhr vergessen worden war. Schließlich hatte der Uniformierte Hunger gekriegt, trieb dann mit Mühe den Institutsabwart auf, um überhaupt aus dem verschlossenen Hause herauszukommen. Die anderen Herren waren längst, in lebhaft angeregtem Gespräch, ihrer Wege gegangen. Mißgestimmt telephonierte Ludwina nach ihrer Freilassung an Professor Divider. Sofort fuhr er bei ihrer Wohnung vor. Sie kannten sich ja seit dem Brandabend. Bei dieser Gelegenheit machte Divider eine sensationelle Entdeckung, welche ihm erlaubte, dem Justizminister von der Untersuchung des Gebisses zu reden. Besagte Entdeckung erzählte er außerdem schnurstracks seinen beiden beschmißten Assistenten. Sie wieder hockten am Abend mit den Assistenten Bäuchlings zusammen. Natürlich wurde Bäuchlings am nächsten Morgen genau unterrichtet. Mit den vorhin erwähnten Worten konnte er demzufolge die Angriffe Dividers, auf die er gefaßt sein mußte, parieren.

Der unglückliche Ermordete war durch seine Zähne für die beiden Herren jetzt ernsthaft wichtig geworden.

Im Büro Lebersteins wurden neben dem geöffneten Sarg, in dem der Kadaver lag, die für den Fall in Betracht kommenden Eingeweide und Objekte niedergelegt, Schädelknochen, Gehirn, Brustbein mit Haut, Hals- und Thoraxorgane im Zusammenhang, Magen mit Inhalt, die geronnenen Blutmassen des Herzbeutels und der Brusthöhle, das Metallsplitterchen und die Kleiderreste.

An Hand dieser Teile demonstrierte und besprach Professor Bäuchlings der Reihe nach die bei der Sektion vorgefundenen Veränderungen, indem er dabei jede Kritik an der ersten Obduktion unterließ. Divider trat nun vor und erklärte, die edle Rücksicht seines Herrn Kollegen zwinge ihn, selbst an den in seinem Institute begangenen Nachlässigkeiten Gericht zu üben und als Chef die Verantwortung dafür zu übernehmen. Noblesse oblige. Da aber der wahren Forschung kein Irrtum auf die Dauer entgehen könne, stehe er nicht an, dem Schwesterinstitut seine Glückwünsche zu entbieten.

Leberstein zeigte sich sichtlich entzückt über die vorzügliche Haltung seines Gönners und Freundes.

Bäuchlings ergriff wieder das Wort: Es erfülle ihn mit tiefer Genugtuung, das kollegiale Mißverständnis beseitigt zu wissen. Bezüglich der Identität der Leiche stimmten somit alle Anwesenden überein. Über die Zugehörigkeit der Kleiderreste zu Herrn Tadisch – im besonderen habe Herr Untersuchungsrichter Doktor Leberstein auf das in rotes Saffianleder eingefaßte Taschenspiegelchen aufmerksam gemacht – sei jeder Irrtum ausgeschlossen. Desgleichen könne er sich noch einmal auf die Aussagen von Frau Doktor Tadisch beziehen, daß das Gebiß ihres Mannes vollständig war, daß nur im Bereich der Kronen der Schneidezähne einige Goldplomben vorhanden gewesen seien. Das Gebiß des Ermordeten könne dementsprechend ebenfalls vollzählig genannt werden. Nur die Krone des obern rechten Weisheitszahnes erweise sich als angesteckt. Leider fehlten die Kronen sämtlicher oberer Schneide- und Eckzähne und einiger unterer Schneidezähne infolge der starken Verbrennung gerade dieses Teils des Gesichts nahezu gänzlich, so daß ein sicheres Urteil, ob hier Plomben gesessen hätten, nicht getroffen werden könnte, zumal wenn dieselben oberflächlicher Natur waren.

Man sah, daß Professor Divider unruhig auf seinem Stuhle hin- und herrutschte, unterbrechen wollte. Aber Doktor Leberstein ersuchte ihn höflich und bestimmt, den Gang der ordentlichen und parlamentarischen Protokollaufnahme nicht zu stören. Man werde ihm gern das Wort später erteilen.

Was die von der unglücklichen Witwe erhaltene Aussage bezüglich eines alten Knochenbruchs an einem der beiden Unterschenkel angehe, fuhr Professor Bäuchlings, der übrigens immer mit möglichst tiefer, salbungsvoller Stimme redete, fort, so konnte gemäß der durch die tiefgreifende Verbrennung gesetzten Defekte eine sichere Entscheidung nicht getroffen werden.

Auch die von den Obduzenten festgestellte Körpergröße, und darin stimmten die Angaben des gerichtlichen und des pathologisch-anatomischen Institutes völlig überein, erbrachte einen sicheren Aufschluß nicht, weil das Skelett unvollständig war und weil nachweislich die Längen des Herrn Doktor Tadisch und des verschwundenen Hektor Schit übereinstimmten.

Die Anwesenden merkten hiemit, daß auch der Vorsteher eines pathologisch-anatomischen Instituts etwas von Hypothesen wisse, die man in Gerichtsfällen verwenden müsse, sofern nur eine Spur der Wahrscheinlichkeit eines Irrtums auftauche.

 

Doktor Leberstein erklärte nun zusammenfassend, auf Grund der eben gehörten Erwägungen komme das Untersuchungsrichteramt, welches besonderes Gewicht darauf lege, daß Herr Prof. Divider sich der Meinung des Herrn Prof. Bäuchlings angeschlossen habe, ebenso, wie die Obduzenten zum Ergebnis, daß die vorliegenden sterblichen Reste mit größter Wahrscheinlichkeit diejenigen des weiland Herrn Doktor Erich Tadisch seien. Professor Divider habe das Wort.

Erfreut, daß sich ihm Gelegenheit biete, einen kleinen Punkt zur Ergänzung nachzutragen, benutze der Gerichtsmediziner die ihm gegebene Möglichkeit, einige Fragen an die unschuldige Braut des mutmaßlichen und flüchtigen Mörders, Fräulein Ludwina von Lampel zu richten.

»Ludwina von Lampel ist wohl ein ›nom de guerre‹, der in der augenblicklichen amtlichen Atmosphäre kaum protokolliert werden sollte«, bemerkte Doktor Leberstein leutselig. »Sofern ich gut unterrichtet bin, lautet der Name Rosa Meier … und so weiter. Herrn Professor Divider steht nun nichts mehr im Wege, nach Belieben zu explorieren.«

Divider räusperte sich wichtig. Machte eine Kunstpause. »Fräulein Rosa Meier, gestatten Sie, daß ich Sie so nenne, – Sie kannten die Zahnbeschaffenheit Ihres ehemaligen – hmhm – Bräutigams?«

»Jawohl, Herr Professor.«

»Hatten Sie Gelegenheit, an derselben etwas Besonderes wahrzunehmen?«

»Jawohl, Herr Professor. Er lief vor einigen Wochen mit einer geschwollenen Backe herum, von einem angesteckten hinteren Zahn, dem Weisheitszahn, und die geschwollene Backe war rechts und er stocherte immer nach oben hinauf an den Störenfried …«

»Sonst war das Gebiß des Herrn Hektor Schit vollzählig?«

»Er hatte ausgezeichnete Zähne, alle waren noch da. Er konnte Nüsse damit zerbeißen. Er hat mich einmal durch das Mieder hindurch …«

»Bemühen Sie sich nicht weiter. Ich wollte nur feststellen«, schloß Professor Divider, »daß in Hinsicht auf den Weisheitszahn das Gebiß des Hektor Schit mit demjenigen des hier liegenden Ermordeten einigermaßen übereinstimmt. Wir haben es da mit einer unter Medizinern fast zum Aberglauben gewordenen Duplizität der Fälle zu tun. Womit ich aber nicht besagen will, daß ich gegenüber den vorhandenen anderen Indizien an der Identität der hier liegenden Leiche mit der Person des verstorbenen Dichters Tadisch zweifle.«

Doktor Leberstein verdankte die interessante Ergänzung und fragte seinerseits Fräulein Rosa Meier, lächelnd und gleichsam um Entschuldigung bittend, ob sie die vorhandenen Kleiderreste als diejenigen des Herrn Hektor Schit erkenne?

»Nee, solches Zeug – Trikotunterhosen – hätte er nie getragen!«

»Sie halten also den im Sarge Ruhenden nicht für Ihren – hmhm, – ehemaligen Bräutigam, Herrn Hektor Schit?«

»Mit Entrüstung weise ich ein derartiges Ansinnen zurück!«

»Damit wäre denn der verehrte Dichter Tadisch nach unseren Feststellungen unzweifelhaft das Opfer eines Verbrechens geworden. Der Täter muß im spurlos verschwundenen Hektor Schit zu eruieren sein.«

Und Doktor Leberstein schloß das Verhör, worauf er die Polizei abermals zu fieberhafter Rührigkeit anspornte, den Verschwundenen in allen Winkeln unserer Stadt und unseres Landes zu suchen. Die Leiche wurde zum öffentlichen Begräbnis freigegeben.

Staatsanwalt Calden aber kehrte noch einen Augenblick ins Büro Doktor Lebersteins zurück und veranlaßte diesen, unter strengstem Schweigegebot, die losgelöst daliegenden Ober- und Unterkiefer des Verstorbenen in ein Kistchen zu packen und durch den Bürodiener auf die Staatsanwaltschaft tragen zu lassen.


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