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»Da ich noch auf hohen Schulen war, und die Welt nicht kannte, ließ ich mir das Vorurtheil beybringen, es gehöre mit unter die unbemerkten und verzehrenden Krankheiten eines Staats, wenn Privatpersonen, als Besitzer von Dörfern und Landgütern, zu viel Freyheit hätten, das Recht über ihre Bauern unter dem Namen der Erbgerichte zu verwalten. Dieser Wahrheit ein fürchterliches Ausehen zu geben, stellte man die Möglichkeit vor, daß ein Gerichtsherr ungerecht seyn könnte; daß der Unterthan durch diese Ungerechtigkeit, welche noch immer den Schein einer Legalität hätte, nach und nach entkräftet, und außer den Stand gesetzt würde, dasjenige zu leisten, was er seinem Fürsten schuldig wäre; daß ihm oft nicht Zeit gelassen, oder daß es ihm doch sehr schwer gemacht würde, wenn er wider dergleichen Unterdrückungen den Schutz der obern Richter anflehen wollte. Man wollte angemerkt haben, daß dergleichen öftere Zunöthigungen und Unterdrückungen den Unterthanen trotzig und verstockt machten; daß ihm alles verdächtig sey, was man von ihm fodere; daß er sich endlich auch in denjenigen Sachen wiedersetzlich bezeige, die er und seine Vorfahren zu thun schuldig gewesen. Der Schade von dergleichen Gewaltthätigkeiten falle mit der Zeit dem Besitzer des Ritterguts selbst unglücklicher Weise zur Last. Er empfinde das Armuth seiner ausgesaugten Unterthanen zuerst, wenn diese unvermögend gemacht wären, ihm Zinsen und Dienste ferner zu leisten. Es sey ganz falsch, wenn man glaube, daß ein bemittelter Unterthan nicht zu bändigen, und ein Bauer alsdann erst zahm würde, wenn er ganz verarmt sey. So bald er gar nichts mehr zu verlieren habe, so bald mache ihn die Verzweiflung muthig. Aus Rachsucht bemühe er sich nunmehr seinen Gerichtsherrn durch ungerechte Processe auch zu entkräften, und so viel möglich, mit arm zu machen. Es sey schwer, einen aufgebrachten und rebellischen Bauer von seinem Gute und aus dem Dorfe zu verjagen, noch schwerer aber eine ganze Gemeine. Gemeiniglich treffe das Unglück den Gerichtsherrn zuerst, daß er, durch die Last der Processe ermüdet, sein Gut verstossen müsse. Dieses wären die gewöhnlichsten Folgen von einer übelverstandnen Herrschaft, und von dem unglücklichen Misbrauche der ihnen erlaubten Erbgerichte: Folgen, die dem Gerichtsherrn und den Unterthanen schrecklich, nur dem Gerichtsverwalter und den Advocaten vortheilhaft seyn könnten.
»Das waren ungefähr die academischen Grillen meiner Lehrer. So schimpft ein Armer auf den Reichthum, eine alte Betschwester auf die Wollust der Jugend, und ein Professor, der keine Bauern hat, auf die Gewaltthätigkeit der Gerichtsstube. Vielleicht wäre er der erste, der sie drückte, wenn ihm der Himmel ein Dorf voll Unterthanen in die Hände gäbe.
»Mir sind die Augen aufgegangen, da mich mein Beruf in die Umstände setzte, die Natur der Bauern genauer zu anatomiren, und einzusehn, wie vortrefflich die Ausbeute sey, welche die Gerechtigkeit giebt. Es wäre zu wünschen, daß unsre Erbgerichte despotischer gelassen, und weniger eingeschränkt worden wären. Es hebt den Werth der Rittergüter. In den Anschlägen finde ich kein Capitel billiger, als das, von Gerichtsnutzungen. Vielleicht wäre es besser, und ausdrücklicher, wenn man es rechtliche Contribution, oder Gerichtsbeute nennte; aber es ist schon genug, daß man weis, was man darunter versteht. So viel ist freylich wahr, wenn der Unterthan in Armuth gebracht wird, so leidet der Gerichtsherr zugleich; aber der leidet doch nicht, der seine Gerichte verwaltet. Im Handel und Wandel muß allemal einer verlieren, wenn der andre gewinnen soll. Werden die Unterthanen arm, wird es der Gerichtsherr mit; gut genug, daß das Geld im Lande bleibt. Der Gerichtsverwalter, die Advocaten, die obern Richter, alle, die in der Fabrik der Gerechtigkeit arbeiten, bis auf den untersten Copisten gewinnen dabey. Es muß gleichwohl eine große Beruhigung für den Gerichtsherrn seyn, wenn er sieht, daß seine widerspenstigen Unterthanen durch Hunger gedemüthiget sind, gesetzt auch, daß er dieses Vergnügen nicht eher erlebt, als wenn er selbst halb verhungert ist. Das Verlangen sich zu rächen geht über alles.
»Man hat es in unserm Lande für gut angesehn, die Gewalt der Erbgerichte sehr vorsichtig einzuschränken. Ich, als ein Unterthan, darf dawider nichts sagen. In der That würde ich auch nichts neues sagen, da meine Landsleute schon vor langen Zeiten die vortheilhafte Einsicht erlangt haben, wie sie diese Einschränkung sich erträglich machen können. Die größte Kunst besteht darinne, daß sie die Verwaltung ihrer Gerichte einem Manne anvertrauen, der an ihren Absichten gemeinschaftlich arbeitet. Sie haben die Wahl, und in dieser Wahl müssen sie behutsam seyn. Noch ein Vortheil ist dieser, daß sie von den Sporteln der Gerichtsstuben ihren Antheil behalten. Es hat einen doppelten Nutzen, welcher so deutlich in die Augen fällt, daß ich ihn nicht erst erklären darf.
»Alles, was ich noch thun kann, ist dieses, daß ich durch nachstehende vier Briefe meinen Satz erläutert. Der erste und zweyte Brief zeigt, wie ein Gerichtsverwalter seyn muß; der dritte Brief ist der Gegensatz von diesem, und zeigt, wie er nicht seyn soll. Dieses desto lebhafter zu machen, habe ich den vierten Brief hinzu gesetzt. Ich wünsche, daß meine Leser die guten Absichten erkennen mögen, die ich dabey gehabt habe. Folgen sie meinem Rathe, und bedienen sie sich der Vortheile, die ich ihnen zeige, mit Ernste: so gebe ich ihnen mein Wort, es soll in zehn Jahren kein Bauer mehr im ganzen Lande seyn. Und, o! wie ruhig kann ein Edelmann auf seinem Gute leben, wenn er es so weit gebracht hat!«
Gnädiger Herr,
Ich sage es Ihnen aufrichtig, zu Ihrem Gerichtsverwalter schickt sich niemand besser, als ich. Sie haben so gesunde Begriffe von der Gewalt über Hals und Hand, und die Beutel Ihrer Unterthanen, daß ich mich freue, unter Ihrer Anführung diesen elenden Geschöpfen den Nachdruck unserer Gerechtigkeit fühlen zu lassen. Wenn ich die Sache recht ansehe: so finde ich, daß die Bauern nicht für sich, sondern für ihren Edelmann geschaffen sind. Ich weis, daß man es bey uns nicht öffentlich sagen darf, und daß auf den Catheder noch hin und wieder der Satz behauptet wird, daß die Bauern, und der Gerichtsherr, beyde Unterthanen eines Fürsten sind. Ich weis diese theoretische Wahrheiten gar wohl. Wir können es geschehen lassen, daß sich die Gelehrten auf hohen Schulen, und ein paar milzsüchtige Schriftsteller damit beschäfftigen. Genug, daß wir für uns die Erfahrung haben, welche allen diesen Pedantereyen widerspricht. Was wir noch thun können, um vor den Augen des gemeinen Volks den äusserlichen Wohlstand zu behaupten, das ist dieses, daß wir die Bauern niemals anders, als mit der strengsten Legalität, plündern. Darf ich es wohl wagen, Gnädiger Herr, Ihnen zu sagen, daß ich eben darinne meine Stärke habe? So bald ich Ihnen diejenigen Lehrer nenne, die mich auf hohen Schulen zur Gerechtigkeit eingeweiht haben; so bald werden Sie weniger an meinem Vorgeben zweifeln. Wollen Sie noch mehr Beweis haben? Davor habe ich mich sehr gehütet, was man gründliche Rechtsgelehrsamkeit nennet. Cautelen sind mein Hauptstudium gewesen, und ich war im Stande, Gesetze zu verdrehen, ehe ich noch wußte, was Novellen hiessen. Die erste Probe meiner Geschicklichkeit waren einige Hurenprocesse, die ich glücklich ausgeführt habe. Ich war noch kein Jahr ein Advocat, als mir schon zweymal die Praxis untersagt wurde. Meine Unerschrockenheit, mit welcher ich die Obern, und die Richter, zum Besten meiner Clienten, beleidigte, brachte mich vier Wochen ins Gefängniß. Sie können wohl glauben, Gnädiger Herr, daß mich diese Vorfälle sehr berühmt gemacht haben, und es ist bey nahe keine ungerechte Sache, die ich nicht vertheidigen muß, und gewiß rühmlich vertheidige. Fragen Sie einmal in meiner Gegend nach, mit welchem Eifer ich meine Gerichtsbestallungen nutze. Es giebt gewisse Handgriffe, durch welche man das Vermögen der Unterthanen an sich ziehen, und dennoch der gerechteste Mann seyn kann Es sind Geheimnisse, die ich nicht sagen kann, die ich aber zu Ihrem guten Vergnügen ins Werk setzen werde, wenn Sie mir die Stelle überlassen sollten, um die ich bitte. Fragen Sie den Herrn von – – dessen Gerichte ich verwalte. Er wird Ihnen sagen, wie weit ich es in einem Jahre gebracht habe. Seine Bauern sind alle zu Grunde gerichtet; itzt arbeite ich noch an dem Schulzen, und ich hoffe, ihn nach der Erndte auch an den Bettelstab zu bringen. Es ist wahr, der Herr von – – hat zugleich sein ganzes Vermögen verstritten, und er ist durch die Processe in Ansehung seines Standes weit ärmer geworden, als seine Bauern; aber was thut das? Er hat Recht behalten, seine trotzigen Bauern sind gedemüthiget, und ich habe dabey ein ziemliches Vermögen verdient. Verhungert der Herr von – – so ist das mein Fehler nicht; es ist ein Fehler der theuren Gerechtigkeit, für die er zum Märtyrer geworden ist. Ich habe weiter nichts gethan, als was er verlangt, und was mein Amt erfodert hat.
Sie sollen es erfahren, gnädiger Herr, daß es nicht ruhmredige Versprechungen sind, die ich thue. Ich erwarte ihren Entschluß, und bin u. s. w.
Gnädiger Herr,
Es ist freylich eine schlimme Sache, daß die Landesobrigkeit dem Gerichtsherrn die Bauern nicht ganz Preis gegeben, sondern den kleinen Dorfmonarchien gewisse Gränzen gesetzt, und verordnet hat, daß die Gerechtigkeit durch besondre Personen unparteyisch verwaltet werden soll. Es läuft allerdings wider den Stand der natürlichen Freyheit, und wider die weisen Absichten der Natur, welche das Wild und die Bauern zum Nutzen und zum Vergnügen des Junkers geschaffen hat. Aber was ist zu thun? Einer höhern Gewalt muß man nachgeben. Genug, daß noch Mittel übrig sind, dieser höhern Gewalt auszuweichen. Sie haben, gnädiger Herr, beständig dieses zu Ihrer Regel gehabt, daß derjenige, dem Sie, nach den Landesgesetzen, die Verwaltung der Justiz anvertrauen müssen, so unwissend, als möglich, sey, um Ihre willkührlichen Aussprüche desto besser zu behaupten. Da ich nicht glaube, daß Sie itzt erst von dieser guten Regel abgehen werden; so mache ich mir Hoffnung, die erledigte Stelle als Gerichtsverwalter bey Ihnen zu erlangen. Ich bin so dumm und unwissend, als Sie es wünschen können. Da ich die Rechtsgelehrsamkeit niemals anders, als handwerksmäßig gelernt habe; so kann es mir nicht schwer fallen, so zu denken, wie Sie befehlen. Sie, gnädiger Herr, sollen mein erstes Gesetze seyn. In der That sind mir die übrigen Gesetze desto gleichgültiger, je weniger ich mit ihnen bekannt bin. Nur das einzige bitte ich, daß Sie mich auf Ihre Kosten wider höhere Obrigkeiten vertreten, wenn mein Verfahren als ungültig angefochten werden sollte. Sie erlangen durch mich noch einen Vortheil, den Sie nicht überall finden. Man hat ein Sprüchwort, ich weis aber nicht in welcher Sprache, daß diejenigen Advocaten die gröbsten sind, die am wenigsten verstehen. Glauben Sie, Gnädiger Herr, ich bin für zween Advocaten unwissend, und für dreye grob. Es wage es niemand, Sie und Ihre Gerechtsame anzugreifen; ich will ihm so unbescheiden begegnen, daß er wenig Ehre davon haben soll. Muß ich Strafe geben, so verlasse ich mich auf Ihr baares Geld. Sollte es gar bis zum Gefängnisse kommen, so werden Sie mich auf eine billige Art schadlos halten; aber Abbitte und Ehrenerklärung will ich ex officio thun, ohne etwas dafür zu verlangen. Scheinen Ihnen diese Bewegungsgründe nicht wichtig genug, mir Ihre Gerichte anzuvertrauen? Ich will Ihnen noch einen Vorschlag thun. Ich will die Beute mit Ihnen theilen. Die Gerichtssporteln sollen zur Hälfte Ihre seyn, wenn Sie mir nur erlauben, noch einmal soviel von Ihren Bauern zu erpressen. Ueberhaupt finde ich diese Art in Compagnie zu sporteln sehr billig. Den Gerichtsverwalter muntert es auf, hungriger zu seyn, als er sonst seyn würde; den Gerichtsherrn aber nöthiget es, nachsehender zu seyn, weil er außerdem allemal die Hälfte verlieren würde, wenn er gerechter wäre. Noch ein Vortheil fällt mir ein, den Sie, Gnädiger Herr, durch mich erlangen. Cavaliere von Ihrer Art und Erziehung sind niemals witziger, als bey Tische, und in Gesellschaft des benachbarten Landadels. Wie nöthig ist es alsdann für Ihren Witz, daß Jemand mit an der Tafel sitzt, den Sie ohne Verantwortung mishandeln können? Ich verstehe Spaß, Gnädiger Herr. Für jede gnädige Grobheit, die Sie mir sagen, werde ich mich mit einer Bouteille Wein bezahlt machen, das soll meine ganze Rache seyn. Da ich auf Ihren Befehl mein Gewissen, und meinen ehrlichen Namen daran wage, warum sollte ich mich nicht für eine Bouteille Wein, Ihnen zu gefallen, zum Narren machen lassen?
Wollen Sie mir die Gnade erzeigen, und meiner Bitte statt geben; so werden Sie sehen, wie unermüdet ich mich beeifern werde, meine theure Pflicht zu erfüllen, und zu seyn &c.
Gnädiger Herr,
Es hat mich Herr – – gebeten, ihn bey Ew. Gnaden zu empfehlen, da er gehört hat, daß Sie die erledigte Schösserstelle auf Ihren Gütern wieder zu besetzen im Begriffe sind. Sie sehen es selbst ein, Gnädiger Herr, daß dieses Amt einen gelehrten, einen ehrlichen, und einen arbeitsamen Mann haben will. Es ist schwer, alle drey Tugenden beysammen anzutreffen; und wer sie beysammen besitzt, der wird gemeiniglich so sehr geschätzt, und so sorgfältig gesucht, daß er sich kaum entschließen dürfte, ein Amt, wie das Ihrige, anzunehmen, welches ihn vom Hofe, und von aller Gelegenheit, sein Glück weiter zu treiben, entfernt. Ew. Gnaden kennen mich zu gut, als daß Sie glauben sollten, ich stellte Ihnen die Sache um deswillen so schwer vor, damit ich die Verdienste meines Candidaten desto geltender machen könnte. Er besitzt wirklich alle die Eigenschaften, die ich oben gefodert habe; er weis es aber selbst so wenig, daß er immer zweifelt, ob er auch geschickt genug sey, dem Amte so vorzustehn, wie er ihm vorzustehen wünscht. Diese Furchtsamkeit, vielleicht aber auch ein vernünftiges Verlangen, glücklich und ruhig zu bleiben, entfernen ihn vom Hofe. Er wünscht, als ein ehrlicher Mann, und unbekannt, auf Ihrer Herrschaft zu sterben. Wollen Sie eine genauere Nachricht von seinen Verdiensten haben? Er hat seine Jurisprudenz als ein Gelehrter erlernt. Er weis den Grund der Gesetze, und versteht bey den dazu erfoderlichen Sprachen die Geschichte der Rechtsgelehrsamkeit in ihrem ganzen Umfange. Dieses unterscheidet ihn von einem praktischen Schmierer und Rabulisten. Er hat sich Mühe gegeben, die Anwendung der Gesetze, und die besondre Verfassung des Landes sich bekannt zu machen. Durch eine fleißige Uebung hat er diese Geschicklichkeit erlangt, und vielen vor dem Richter beygestanden, die ihn um seine Hülfe gebeten. Dieses unterscheidet ihn von den theoretischen Pedanten. Er ist so ehrlich, daß er keine Sache annimmt, ohne von ihrer Billigkeit überzeugt zu seyn; daß er einem nothleidenden Armen lieber dient, als einem Reichen, der Gewalt thut; daß er es sehr selten zu einem weitläuftigen Processe kommen läßt, und daß er es so gleich im Anfange zu einem billigen Vergleiche zu bringen sucht, wenn ihn nicht die Härte des Gegners, oder der Eigennutz des Richters daran hindert; mit einem Worte, er ist so ehrlich, Gnädiger Herr, daß er in fünf Jahren gewiß verhungern muß, wenn er fortfährt, als Advocat, seinen Unterhalt zu suchen. Ich erinnere mich verschiedener Gelegenheiten, wo der Richter so wohl, als sein Gegner, sich einen sehr schlechten Begriff von seiner Geschicklichkeit gemacht, und gar gezweifelt haben, ob er wirklich ad praxin admittirt sey, weil er weder in der Richterstube, noch in seinen Schreiben heftig geworden, sondern sein Recht mit der größten Gelassenheit, und einem gesitteten Anstande vertheidigt, ohne den Gegner zu schimpfen, oder dem Richter bittere Vorwürfe zu machen. Es wird nun zehn Jahr seyn, daß er die Gerichtsbestallung zu – – übernahm. Es war an diesem Orte seit funfzig Jahren zur Gewohnheit geworden, daß die Herrschaft und die Unterthanen einander durch ewige und kostbare Processe entkräfteten. In der That befanden sich die Unterthanen in den kümmerlichsten und verzweifeltsten Umständen; und seit diesen funfzig Jahren waren zwo Herrschaften genöthigt worden, das Rittergut zu verkaufen, um sich aus diesen Processen, und von ihrem völligen Untergange zu retten. Als mein Candidat zur Gerichtsverwaltung kam; so beneideten ihn wegen dieses Glücks viele, welche glaubten, er werde dieses Amt so nutzen, wie es seine Vorfahren genutzt hatten: Allein auch dazu war er zu ehrlich. Seine erste Sorgfalt gieng dahin, wie er sich beym Gerichtsherrn ein gewisses Ansehn erwerben möchte, welches sich diejenigen gar leicht erwerben, die geschickt und redlich sind. Auf der andern Seite gab er sich Mühe, das Zutrauen der Unterthanen zu gewinnen, und ihnen zu zeigen, daß er ein unparteyischer Richter sey. Er erlangte beydes. Wie leicht muß es einem Manne, den die Gerichtsherrschaft für redlich, den die Unterthanen für unparteyisch halten, wie leicht, sage ich, muß es einem rechtschaffnen Manne fallen, alle die Verbitterungen und Processe zu heben, welche die Herrschaft und die Unterthanen zugleich unglücklich machen? Kaum waren zwey Jahre verflossen, als er alle Streitigkeiten vom Grunde aus verglichen hatte. Seine Vorsicht hat bis itzt neuen Irrungen vorzubeugen gewußt. Durch seine vernünftige Vorstellungen hat er seinem Edelmanne begreiflich gemacht, daß die Bauern Menschen, und in unserm Lande keine Sklaven sind. Er hat den wunderbaren Satz behauptet, daß ein verarmter Unterthan viel unruhiger und gefährlicher sey, als ein bemittelter. Die Bauern hingegen hat er durch sein Ansehn, und, wo es nöthig gewesen, mit Nachdruck zu ihrer Schuldigkeit angehalten. Nunmehr sehen sie es ein, wie glücklich sie bey dieser Ruhe und Eintracht sind. Sie arbeiten an der Erhaltung derselben mit ihm gemeinschaftlich, und werden reich. In vorigen Zeiten war dieses Dorf das Geheege verschiedner hungriger Advocaten, welche den Stolz der Gerichtsherrschaft und den Trotz der Unterthanen misbrauchten. Seit acht Jahren sind sie verscheucht; sie vermeiden so gar diesen Ort, in welchem sie nunmehr verhaßt sind, und eilen misvergnügt von ferne vorbey, wie ein Wolf vor einer Heerde, welche unter der Wachsamkeit ihres Hirten, und der Treue seiner Hunde ruhig ist.
Verzeihen Sie mir, Gnädiger Herr, daß aus meinem Empfehlungsschreiben eine Predigt von der Gerechtigkeit wird. Ich habe mich vergessen; es gereut mich aber nicht, denn ich weis, daß Sie eben das Vergnügen empfinden, den Charakter eines ehrlichen Advocaten zu lesen, das ich empfinde, da ich ihn schildere. Ich freue mich, daß ich die Gelegenheit in den Händen habe, Ihnen das Original zu verschaffen. Sie werden es als eine Probe meiner Achtung für Ihre Person, und meiner Aufmerksamkeit für Ihr Bestes ansehen, und zugleich Ihnen mich verpflichten, wenn Sie diesem ehrlichen Manne, den ich Ihnen empfehle, durch die gebetne Beförderung Muth machen, ferner ehrlich zu seyn. Ich verharre mit unterthäniger Hochachtung, u. s. w.
Hochzuehrender Herr Doctor,
Wir kennen einander zu gut, als daß ich Ihnen meine Gedanken nicht aufrichtig sagen sollte. Ist das alles Ihr wahrer Ernst, was Sie mir schreiben? oder haben Sie Ihren Brief nur um deswillen so erbaulich eingerichtet, daß ihn die studirende Jugend ins Latein übersetzen, und die schönen Blümchen und Sentenzen mit rother Dinte unterstreichen soll, um sie desto bequemer auswendig zu lernen? Für einen Mann, der die Welt kennt, wie Sie, schreiben Sie wirklich zu pedantisch. Ihr Candidat mag ein ehrlicher Mann seyn, ich glaube es, vielleicht würde er auch in Deutschland ein großer und angesehner Mann gewesen seyn, wenn er zu Hermanns Zeiten gelebt hätte; aber was soll man itzt aus ihm machen? Wie satirisch sind Sie, wenn Sie sagen, daß ein gelehrter, ein ehrlicher, und ein arbeitsamer Mann so sehr geschätzt, und so sorgfältig gesucht werde! Gestehn Sie es nur, Sie sind ein wenig boshaft, und Ihre Lebhaftigkeit verleitet Sie zuweilen so weit, daß Sie sich vergessen, und Sachen sagen, die Ihnen bey Ihren Collegen nicht viel Ehre machen würden, wenn Sie sollten gedruckt werden. So ein frommer und billiger Schösser wurde mir meine Unterthanen in kurzer Zeit zu muthig werden lassen. Der Bauer fühlt sich, er schwillt, so bald er mehr als einen Kittel hat. Rustica gens, optima flens, et pessima ridens! Sehn Sie, Herr Doctor, daß ein alter Kammerjunker auch noch Latein versteht, so gut wie ein Professor? Mit einem Worte, ich habe für Ihren Candidaten alle die Hochachtung, die man für eine altväterische Tugend hat; aber brauchen kann ich ihn zu nicht. Kann ich ihm außerdem dienen, so soll es mit Vergnügen geschehen. Zween Tage vorher, ehe ich Ihren Brief erhielt, hatte ich mich schon mit einem neuen Schösser versehen. Er ist noch sehr jung, er versteht gar nichts; aber er wagt es, mir tausend Thaler vorzuschießen, von denen er nimmermehr einen Häller wieder sehen soll. Inzwischen will ich doch als ein ehrlicher Mann mit ihm handeln, und ihm zulassen, daß er sich, so gut er kann, von meinen Unterthanen bezahlt mache. Ich habe fette Hämmel darunter, die mag er nutzen, bis er satt und bezahlt ist. So viel gewinnt er allemal dabey, daß ich ihm nicht auf die Finger sehen werde. Die Gerichtsstube will ich mit einem geschickten Actuar besetzen. Wenn der Verstand hat, so braucht der Schösser keinen. Sehn Sie, mein Herr, das ist mein Plan. Sie müssen ihn billigen, wenn Sie unpartheyisch seyn wollen. Ich wollte wünschen, daß ich Ihrem ehrlichen Candidaten sonst helfen könnte. Was meinen Sie, wenn ihn das Land auf gemeinschaftliche Kosten ernährte, und den Fremden als eine Rarität fürs Geld sehen ließe? Aber das müßte er sich gefallen lassen, daß er nach seinem Tode ausgestopft, und zum Wahrzeichen auf die Universitätsbibliothek gesetzt würde, daß sich andre an ihm spiegeln könnten. Halten Sie mir diesen Scherz zu gute, Sie wissen es wohl, ich spaße gern; und wenn ich an einen guten Freund schreibe, wie Sie sind, so nehme ich mir kein Blatt vors Maul. Leben Sie wohl! Schicken Sie doch auf die Messe Ihren Candidaten zu mir. Ich möchte doch zum wenigsten gern sehen, wie er aussähe. Es ist mir dergleichen Geschöpfe noch niemals vorgekommen. Bis dahin leben Sie wohl. Ich bin Ihr alter guter Freund, u. s. w.