Anzeige. Gutenberg Edition 16. 2. vermehrte und verbesserte Auflage. Alle Werke aus dem Projekt Gutenberg-DE. Mit zusätzlichen E-Books. Eine einmalige Bibliothek. +++ Information und Bestellung in unserem Shop +++
»Wäre der Richter wieder Vermuthen so großmüthig und wollte das Uebrige zurück schicken, so traue ich einem Jeden zu, daß er so viel Erfindung haben wird, wahrscheinlich zu behaupten, es sey wirklich so viel gewesen. Leute, die begierig sind Geld zu nehmen, machen es uns nicht sauer, wenn wir sie überführen wollen, daß sie schuldig sind, es anzunehmen.
»Ich will hier eines Fehlers gedenken, den viele Clienten begehen, wenn sie dem Richter ihre Sache empfehlen. Sie haben in der That die Absicht, erkenntlich zu seyn, wie man es nennt, oder, legal zu reden, den Richter zu bestechen. Sie versichern ihn dessen so wohl mündlich, als schriftlich; sie geben ihm aber weder mündlich noch schriftlich etwas. Dieß ist ein grosser Fehler! Et formula cadunt, sagt der Jurist! So behutsam man seyn muß, einem Richter zu sagen, was man denkt; so ungeschickt ist es doch, ihn nur mit Versprechungen aufzumuntern. Männer, die die Gerechtigkeit verauctioniren, müssen baares Geld sehen, oder sie sehen gar nichts. Wie wollen wir ihnen zumuthen, daß sie, was wir wünschen, thun, und sich nur auf unsre Großmuth verlassen sollen? Trauen wir ihnen vielleicht nicht, und glauben wir, daß unser Geschenk etwan vergebens angebracht seyn möchte? Es ist möglich; aber dergleichen Mistrauen müssen wir nicht an uns merken lassen, oder der Schade ist unersetzlich, den wir uns zuziehen. Wir müssen bey dem Richter etwas wagen, da wir etwas bitten; der Richter hat nicht Ursache, bey uns etwas zu wagen. Was soll der Richter für einen Vorwand. haben, uns an unser Versprechen zu erinnern, wenn er gethan hat, was wir wünschten, und wir das nicht erfüllen, was wir ihm versprochen? Ich will ein Formular von einem dergleichen leeren Briefe hier einrücken, um meine Leser wohlmeinend davor zu warnen.«
Hochzuehrender Herr Rath
und Amtmann,
Ich hoffe, meine gerechte Sache wird bey dem letztern rechtlichen Verfahren so deutlich geworden seyn, daß ich mir nichts gewissers versprechen kann, als einen guten Ausgang des Processes. Inzwischen weis ich, wie viel auf Sie ankömmt, um die Cabale meines Gegners zu zernichten, welcher so boshaft ist, zu wünschen, daß die Sache wenigstens sehr spät verlohren werde, wenn er sie ja einmal verlieren müsse. Ich verlasse mich auf Ihre gute Vermittelung, und auf den Ruhm, den Sie als ein gerechter Mann haben. Die ausserordentlichen Bemühungen, die ich Ihnen dadurch verursache, verdienen meine ganze Erkenntlichkeit. Ich wage es noch nicht, itzt einen Anfang damit zu machen, da ich wohl weis, wie empfindlich ein Mann von Ihrem Charakter seyn muß, wenn ihm etwas angeboten wird, das ihn verdächtig machen könne, weil andre die guten und billigen Absichten nicht wissen. Helfen Sie mir aus diesem beschwerlichen Handel. Da ich Ihnen auf diese Art so viel Mühe mache, und Ihnen eine Last aufbürde, die ich nicht von Ihrem Amte, sondern nur von Ihrer Freundschaft verlangen kann, so ist es weiter nichts, als nur ein geringer Anfang meiner Erkenntlichkeit, wenn ich Ihnen Versicherung gebe, daß ich nach völliger Beendigung der Sache Ihnen wenigstens mit funfzig Dukaten aufwarten, und über dieses mich für einen beständigen Schuldner von Ihnen erkennen werde. Ich überlasse mich Ihnen mit dem größten Vertrauen, und bin unausgesetzt,
Hochzuehrender Herr Rath und
Amtmann,
Ihr
ergebenster Diener.