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Nechljudow hatte beabsichtigt, sein äußeres Leben ganz und gar zu ändern: die große Wohnung wollte er aufgeben, die Dienerschaft entlassen und sich in einem Hotel einmieten. Doch Agrafena Petrowna hatte ihm bewiesen, daß es keinen Sinn habe, wenn er noch vor Eintritt des Winters irgendetwas an seiner Lebensweise änderte: im Sommer würde ihm niemand die Wohnung abnehmen, und schließlich müsse er doch irgendwo wohnen und die Möbel und sonstigen Sachen unterbringen. Alle Bemühungen Nechljudows, seine Lebensweise zu ändern – er hatte sich ganz einfach, auf Studentenart, einrichten wollen – blieben somit erfolglos. Und nicht genug daran, daß er alles beim alten lassen mußte, begann im Hause jetzt sogar ein verstärktes Leben und Treiben: alle Räume wurden gelüftet, alle möglichen Tuch- und Pelzsachen herumgehängt und ausgeklopft, eine sehr umständliche Arbeit, an der sich der Portier mit seinem Gehilfen, die Köchin und selbst Kornej beteiligten. Zuerst wurden alle möglichen Uniformen und Pelzkleider von sonderbarem Schnitt, die nie ein Mensch getragen hatte, auf Leinen gehängt; dann kamen die Teppiche und Polstermöbel dran: der Portier und sein Gehilfe hatten die Ärmel an ihren muskulösen Armen hoch hinaufgestreift und schlugen im Takt auf die Sachen los, während das ganze Haus von einem penetranten Naphthalingeruch erfüllt war. Wenn Nechljudow über den Hof schritt oder zum Fenster hinaussah, konnte er sich nicht genug darüber wundern, welche ungeheuren Massen von dem Zeug vorhanden waren, und wie unnütz und überflüssig das alles war. »Alle diese Sachen,« sagte er sich, »haben doch im Grunde genommen keinen andern Zweck als den, Agrafena Petrowna, Kornej, dem Portier, seinem Gehilfen und der Köchin Beschäftigung zu geben.«
»Es hat keinen Zweck,« dachte Nechljudow, »wenn ich an meinem äußeren Leben jetzt irgendetwas ändere, solange die Sache der Maslowa nicht endgiltig entschieden ist. Eine Änderung muß ja von selbst eintreten, je nach dem sie frei kommt oder verschickt wird, in welchem Falle ich ihr unbedingt folge.«
An dem Tage, den der Advokat Fanarin für die Konferenz festgesetzt hatte, begab sich Nechljudow zu diesem Herrn. Er betrat die prächtig ausgestattete Wohnung, die der Advokat in seinem eigenen Hause innehatte. Überall standen exotische Gewächse in großen Kübeln umher, die Fenster waren mit kostbaren Draperien verhängt, und die ganze teure Einrichtung deutete darauf hin, daß der Besitzer ungeheuer viel Geld besaß, das ihm auf irgend eine Weise ganz unerwartet, ohne eigene Arbeit, zugefallen war. Im Wartezimmer traf Nechljudow ganze Scharen von Klienten, die, wie die Patienten berühmter Ärzte, mit düsterer Miene um die Tische herumsaßen, auf denen verschiedene zu ihrer Unterhaltung bestimmte illustrierte Zeitschriften umherlagen. An einem hohen Pult saß in demselben Raume der Gehilfe des Advokaten. Er schien auf Nechljudows Kommen vorbereitet, trat auf ihn zu, begrüßte ihn und sagte, er würde ihn sogleich dem Prinzipal melden. Kaum aber war er bis zur Tür des Kabinetts gekommen, als diese sich öffnete und die lauten, lebhaften Stimmen Fanarins und eines untersetzten älteren Herrn mit rotem Gesichte und dichtem Schnurrbart, der einen nagelneuen Anzug trug, sich vernehmen ließen. Die Gesichter der beiden zeigten eine Miene, wie sie Leute aufzustecken pflegen, die soeben ein zwar vorteilhaftes, jedoch nicht ganz sauberes Geschäft abgeschlossen haben.
»Er trägt selbst alle Schuld, mein Lieber,« sagte Fanarin lächelnd.
»Möcht' gern ins Paradies, aber die Sünden, die Sünden ...«
»Na, wir wissen ja Bescheid.«
Und beide lachten unnatürlich.
»Ah, Fürst, bitte näherzutreten!« sagte Fanarin, als er Nechljudow erblickte, während er dem davonschreitenden Besucher, einem Kaufmann, noch einmal zunickte. Er führte Nechljudow in sein stilgerecht eingerichtetes Arbeitskabinett. – »Sie rauchen doch? Bitte ...« sagte er und setzte sich Nechljudow gegenüber. Auf seinem Gesichte spielte noch immer ein Lächeln, das offenbar durch irgend eine vorteilhafte Abmachung mit dem soeben verabschiedeten Klienten hervorgerufen war.
»Ich danke,« sagte Nechljudow. »Ich wollte über die Angelegenheit der Maslowa reden.«
»Ja, ja, sofort. Was sind doch diese Dickbäuche für Schelme,« sagte er. »Haben Sie den Burschen gesehen? Er besitzt ein Kapital von zwölf Millionen, und dabei tut er, als müsse er verhungern. Kann er Ihnen einen Fünfundzwanzigrubelschein abluchsen, dann tut er's ganz gewiß, und wenn er ihn mit den Zähnen herausziehen soll.«
Nechljudow fühlte eine unüberwindliche Abneigung vor diesem redegewandten Herrn, der durch den Ton, in dem er sprach, andeuten wollte, daß er und Nechljudow einer ganz andern Schicht angehörten als die Klienten da draußen und überhaupt alle andern Menschen.
»Der Kerl hat mir fürchterlich zugesetzt – ein höchst gefährlicher Spitzbube! Ganz erschöpft ist man ...« sagte der Advokat, gleichsam zur Entschuldigung, daß er von so abseits liegenden Dingen sprach. »Nun zu Ihrer Angelegenheit ... Ich habe die Akten mit Aufmerksamkeit gelesen und über ihren Inhalt ›den Kopf geschüttelt‹, wie es bei Turgenjew heißt. Dieser Advokat, der sie verteidigt hat, scheint ja der richtige Schwachkopf – alle Kassationsgründe hat er außer acht gelassen.«
»Zu welchem Resultat sind Sie gelangt?«
»Einen Augenblick ... Sagen Sie ihm,« wandte er sich zu seinem Gehilfen, der soeben eingetreten war – »daß es bei dem bleibt, was ich gesagt habe: kann er – gut; kann er nicht – dann tut es mir leid.«
»Er will aber nichts davon wissen.«
»Nun, dann tut es mir eben leid,« sagte der Advokat. Und sein Gesicht, das soeben noch vor Freude und Herzensgüte gestrahlt hatte, nahm einen finsteren, bösen Ausdruck an.
»Da heißt es immer, die Advokaten nehmen ihr Geld umsonst,« sagte er, während er sich bemühte, wieder seine frühere Miene anzunehmen. »Ich habe da einem insolventen Schuldner, gegen den allerhand Anklagen erhoben wurden, aus der Patsche geholfen, und nun kommen mir sämtliche Gläubiger auf den Hals. Was solche Affären für Arbeit machen – unglaublich! Wir geben bei unserem Berufe wirklich unser ›Herzblut‹ dran, wie irgend ein Schriftsteller sagt. Na, nun zu Ihrer Sache, oder vielmehr zu der Sache, für die Sie sich interessieren,« fuhr er fort. »Die Verteidigung ist sehr schlecht geführt worden, ein brauchbarer Kassationsgrund liegt nicht vor, doch kann man immerhin versuchen, das Urteil umzustoßen, und da habe ich zunächst folgendes aufgesetzt.«
Er nahm einen beschriebenen Bogen Papier und begann zu lesen, wobei er einige uninteressante formale Wendungen verschluckte und dafür andere Stellen besonders hervorhob:
»Beschwerde der p. p. u. s. w. an das Kassationsdepartement des Kriminalgerichts u. s. w., u. s. w. Durch die Entscheidung des u. s. w., u. s. w. wurde die pp. Maslowa für schuldig befunden, den Kaufmann Smjelkow durch Gift vom Leben zum Tode befördert zu haben, und auf Grund des Artikels 1454 des Strafgesetzbuches zu u. s. w., u. s. w. Zwangsarbeit verurteilt usw.«
Er machte eine Pause im Vorlesen – offenbar bereitete es ihm, trotz der langjährigen Gewohnheit, immer wieder Vergnügen, sein eigenes Geistesprodukt anzuhören.
»Dieser Urteilsspruch erscheint als das Ergebnis so schwerwiegender Rechtsverletzungen und Formfehler,« fuhr er mit erhobener Stimme fort, »daß er unbedingt aufgehoben werden muß. Erstens wurde die Verlesung des Protokolls über den Befund der an Smjelkow vorgenommenen Sektion während der Verhandlung gleich im Anfang vom Vorsitzenden unterbrochen.«
»Aber die Verlesung war doch vom Ankläger verlangt worden,« sagte Nechljudow verwundert.
»Das ist einerlei, die Verteidigung konnte Gründe haben, dasselbe Verlangen zu stellen.«
»Aber das wäre doch ganz zwecklos und überflüssig gewesen!«
»Gleichwohl ist das unter Umständen ein Kassationsgrund. Weiter. Zweitens wurde der Verteidiger der Maslowa,« fuhr er fort zu lesen, »vom Vorsitzenden in seiner Rede unterbrochen, als er in seinem Bestreben, die Persönlichkeit der Maslowa zu charakterisieren, auf die inneren Ursachen ihres Falles einging, mit der Begründung, daß die Worte des Verteidigers nicht direkt zur Sache gehörten, während der Senat wiederholentlich darauf hingewiesen hat, daß bei Strafsachen die Beleuchtung des Charakters und überhaupt der sittlichen Physiognomie des Angeklagten von hervorragender Bedeutung ist, wenn es sich beispielsweise um die richtige Beurteilung der Zurechnungsfrage handelt. Das wäre ad 2,« sagte er und sah dabei Nechljudow an.
»Aber er sprach doch so schlecht, daß man eigentlich gar nichts verstehen konnte,« versetzte Nechljudow noch erstaunter als vorher.
»Ja, er hat das Pulver nicht erfunden, der gute Junge, und konnte natürlich nichts Vernünftiges vorbringen,« sagte Fanarin lachend. »Und doch ist das möglicherweise ein Kassationsgrund. Doch davon später. Drittens. In einem Schlußwort unterließ es der Vorsitzende, trotz der ganz ausdrücklichen Bestimmung des § 1 Art. 801 der Strafprozeßordnung, den Geschworenen darzulegen, aus welchen juristischen Elementen sich der Schuldbegriff zusammensetzt, und ihnen zu sagen, daß sie das Recht haben, zwar die Tatsache, daß die Maslowa dem Smjelkow Gift eingegeben hat, als feststehend anzusehen, jedoch ihr diese Handlung nicht zur Schuld anzurechnen brauchen, da ihr die Absicht der Tötung gefehlt hat und sie somit nicht eines Verbrechens, sondern lediglich einer fahrlässigen Handlung schuldig zu erachten ist, die, ohne daß sie es beabsichtigte und erwartete, den Tod des Kaufmanns zur Folge gehabt hat. Das ist der Hauptpunkt.«
»Aber das hätten wir Geschworenen doch von selbst einsehen können – der Fehler liegt also auf unserer Seite!«
»Endlich viertens,« fuhr der Advokat fort, »wurde die Frage nach der Schuld der Maslowa durch den Obmann der Geschworenen in einer Form beantwortet, die einen offenkundigen Widerspruch enthielt. Die Maslowa wurde beschuldigt, den Smjelkow vorsätzlich vergiftet zu haben, und zwar in gewinnsüchtiger Absicht, die allein als Motiv des Mordes in Betracht kommen konnte. Die Geschworenen dagegen hatten in ihrer Antwort die Teilnahme der Maslowa an der Beraubung und Entwendung der Wertobjekte verneint, woraus klar ersichtlich war, daß sie auch die Absicht der Tötung bei der Angeklagten verneinen wollten und nur infolge des Mißverständnisses, das die unvollständige Darlegung im Schlußworte des Vorsitzenden hervorrief, diese ihre Auffassung in ihrer Antwort nicht in gehöriger Weise zum Ausdruck brachten. Diese unzureichende Fragebeantwortung von seiten der Geschworenen hätte aber unbedingt die Anwendung der Artikel 816 und 808 der Strafprozeßordnung gerechtfertigt, auf Grund deren der Vorsitzende die Geschworenen über den von ihnen begangenen Irrtum aufzuklären und zu einer erneuten Beratung und Beantwortung der Schuldfrage zu veranlassen hatte.«
An dieser Stelle hielt Fanarin in der Verlesung des Schriftstückes ein.
»Warum hat nun der Vorsitzende das nicht getan?« fragte er.
»Ja, das möchte ich auch wissen,« sagte Fanarin lachend.
»Jedenfalls wird doch der Senat diesen Fehler wieder gut machen?«
»Es kommt darauf an, wer gerade an der betreffenden Sitzung teilnimmt. Das ist's! Doch hören Sie den Schluß: Ein solches Verdikt der Geschworenen gab dem Gerichte nicht das Recht,« las er rasch weiter, »die Maslowa mit einer so schweren Strafe zu belegen, und die Anwendung des § 3 Art. 771 der Strafprozeßordnung bildet eine schroffe und schwere Verletzung der Grundlagen unseres Strafprozesses. Gestützt auf die oben dargelegten Gründe beehre ich mich, u. s. w. entsprechend den Artikeln 909, 910, 2, 912 und 928 der Strafprozeßordnung u. s. w., u. s. w. die Aufhebung des Urteils und die Verweisung des Prozesses an eine andere Abteilung desselben Gerichts zwecks erneuter Verhandlung zu beantragen ... Das wär alles – was in der Sache geschehen konnte, ist geschehen. Ich will aber offen sein: die Wahrscheinlichkeit eines Erfolges ist gering. Doch, wie gesagt: es hängt alles von der Zusammensetzung des Senatsdepartements ab. Wenn Sie gute Beziehungen haben, können Sie es versuchen.«
»Ich kenne den einen und andern der Herren.«
»Ja – und beeilen Sie die Sache, sonst fahren die Herren in die Bäder, um ihre Hämorrhoiden zu kurieren, und Sie müssen drei Monate lang warten. Nun, und wenn die Sache beim Senat keinen Erfolg hat, bleibt uns immer noch die Möglichkeit, ein Bittgesuch an Allerhöchster Stelle einzureichen. Auch für diesen Fall stelle ich, zwecks Abfassung der Eingabe, meine Dienste zur Verfügung.«
»Ich danke Ihnen. Und das Honorar?«
»Mein Gehilfe wird Ihnen die Reinschrift einhändigen und Ihnen alles andere sagen.«
»Ich hätte noch eine Frage an Sie: der Staatsanwalt hat mir einen Passierschein ausgestellt, für den Fall, daß ich die betreffende Person im Gefängnis sprechen will. Nun sagte man mir im Gefängnis, falls ich sie außerhalb der festgesetzten Besuchszeit sehen wolle, müsse ich die Erlaubnis des Gouverneurs einholen. Ist das notwendig?«
»Ja, ich glaube wohl. Aber der Gouverneur ist augenblicklich abwesend, und der Vize erledigt die Geschäfte. Leider ist das ein so dummer Kerl, daß Sie kaum etwas mit ihm werden anfangen können.«
»Heißt er nicht Maslennikow?«
»Ja.«
»Ich kenne ihn,« sagte Nechljudow und erhob sich, um zu gehen.
In diesem Augenblick kam eine kleine, auffallend häßliche, hagere Frau mit einem Stumpfnäschen und ganz gelbem Teint rasch ins Zimmer gestürzt – es war die Frau des Advokaten, der ihre Häßlichkeit offenbar nicht die geringste Sorge machte. Sie trug ein höchst originelles Kostüm – irgendwelche samtene und seidene, grellgelbe und grüne Fahnen waren in aller Eile um ihren Körper gewickelt und das dünne Haar in Locken frisiert. Triumphierend stürmte sie durch das Kabinett ins Wartezimmer, gefolgt von einem lang aufgeschossenen, lächelnden Herrn mit erdfahlem Gesichte, der einen Rock mit seidenen Aufschlägen und eine weiße Krawatte trug. Es war ein Schriftsteller, den Nechljudow von Ansehen kannte.
»Hör' mal, Anatole,« rief sie, die Tür öffnend, ins Kabinett zurück – »komm doch jetzt zu mir herüber! Semjon Iwanowitsch will uns sein neues Gedicht vorlesen, und du mußt deinen Aufsatz über Garschin zum besten geben.«
Nechljudow wollte gehen, aber die Gattin des Advokaten flüsterte ihrem Manne etwas ins Ohr und sagte dann rasch zu ihm:
»Bitte, Fürst – ich habe das Vergnügen, Sie zu kennen und halte es für überflüssig, mich vorzustellen: wollen Sie nicht unsere litterarische Matinee mit Ihrer Anwesenheit beehren? Es wird sehr interessant werden, Anatole liest brillant vor.«
»Sie sehen, was man alles zu tun hat,« sagte Anatole lächelnd, mit einer bezeichnenden Handbewegung nach seiner Gattin, welche die Unmöglichkeit, einer so bezaubernden Person zu widerstehen, zum Ausdruck bringen sollte.
Mit größter Zuvorkommenheit und einer Miene, die sein schmerzliches Bedauern ausdrückte, dankte Nechljudow der Gattin des Advokaten für die Einladung, die er leider aus Mangel an Zeit nicht annehmen könne, und begab sich in das Wartezimmer.
»Ist das ein Griesgram!« sagte die Gattin des Advokaten, als er zur Tür hinaus war.
Im Wartezimmer übergab der Gehilfe des Advokaten Nechljudow die bereits fertiggestellte Reinschrift der Eingabe. Auf die Frage nach dem Honorar erklärte er, Anatolij Semjonowitsch habe tausend Rubel angesetzt; er fügte hinzu, daß Anatolij Semjonowitsch sonst solche Sachen nicht übernehme, dem Fürsten zu Gefallen jedoch eine Ausnahme gemacht habe.
»Wer soll das Gesuch unterschreiben?« fragte Nechljudow.
»Die Angeklagte – oder, wenn das Schwierigkeiten machen sollte, ist auch Anatolij Semjonowitsch selbst dazu bereit, dem Sie dann nur eine Vollmacht zu geben brauchen.«
»Nein, ich fahre gleich zu ihr hin und hole ihre Unterschrift,« sagte Nechljudow, erfreut darüber, daß sich ihm eine Gelegenheit bot, Katjuscha noch vor dem festgesetzten Tage zu sehen.