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Während diese Gedanken durch meine Seele zogen, langte ich in San Michele an und ward in ein Gemach eingeschlossen, das die Aussicht auf einen Hof, auf die Lagune und die schöne Insel Murano hatte. Ich erkundigte mich bei dem Kerkermeister, bei seiner Frau und bei vier Secondini nach Maroncelli. Aber sie machten mir nur ganz kurze Besuche, zeigten sich mißtrauisch und wollten mir über nichts Auskunft geben.
Jedoch wo man mit fünf oder sechs Personen zu tun hat, da hält es nicht schwer, eine drunter zu finden, die mitleidig ist und sich zum Sprechen bereit finden läßt. Ich fand eine solche Person und erfuhr folgendes: Nachdem Maroncelli lange Zeit allein gewesen, war er mit dem Grafen Camillo Laderchi zusammengebracht worden: dieser letztere war seit einigen Tagen als unschuldig aus dem Gefängnisse entlassen worden, und der erstere befand sich jetzt wieder allein. Von unseren Gefährten waren Professor Gian-Domenico Romagnosi und Graf Giovanni Arrivabene gleichfalls als unschuldig freigekommen. Kapitän Rezia und Herr Canova waren zusammen. Professor Ressi lag neben dem Gefängnisse der beiden Genannten im Sterben.
Gegen diese also, welche man nicht entlassen hat, sagte ich, ist die Verurteilung ausgesprochen worden. Worauf wartet man noch, um uns davon in Kenntnis zu setzen? Vielleicht bis der arme Ressi stirbt oder imstande ist, das Urteil anzuhören, ist es nicht so?
Ich glaube, es war so.
Jeden Tag erkundigte ich mich nach dem Unglücklichen.
Er hat die Sprache verloren; – er hat sie wieder bekommen, aber er phantasiert und ist ohne Besinnung; – er gibt nur wenig Lebenszeichen von sich; – er speit viel Blut und phantasiert noch; – es steht schlechter; – es geht besser; – er liegt in den letzten Zügen.
Dies waren die Antworten, die ich mehrere Wochen lang erhielt. Endlich hieß es eines Morgens: Er ist tot!
Ich weihte ihm eine Träne, dann tröstete ich mich mit dem Gedanken, daß er seine Verurteilung nicht mehr erfahren hatte.
Tags darauf, den 21. Februar (1822) holte mich der Kerkermeister ab: es war zehn Uhr vormittags. Er führte mich in den Saal der Kommission und zog sich zurück. Dort befanden sich der Präsident, der Untersuchungsrichter und zwei beisitzende Räte; als ich eingetreten war, erhoben sie sich von ihren Sitzen.
Der Präsident wandte sich mit dem Ausdrucke edlen Mitgefühls an mich und sagte mir, der richterliche Spruch wäre gekommen, das Urteil habe schrecklich gelautet, aber der Kaiser selbst habe bereits eine Milderung desselben verfügt.
Dann las der Untersuchungsrichter das Erkenntnis vor: »Zum Tode verurteilt.« Hierauf auch das kaiserliche Reskript: »Die Strafe ist umgeändert in fünfzehnjährige schwere Kerkerhaft, abzubüßen auf der Festung Spielberg.«
Ich antwortete: »Gottes Wille möge geschehen!«
Mein Vorsatz war in der Tat, diesen furchtbaren Schlag wie ein Christ über mich ergehen zu lassen, gegen niemand Rachegedanken zu zeigen oder zu hegen, wer es auch sein möchte.
Der Präsident lobte meine Fassung, empfahl mir, dieselbe stets zu bewahren und fügte dabei hinzu, von dieser Ruhe könnte es abhängen, daß ich vielleicht im Verlaufe von zwei oder drei Jahren einer weiteren Begnadigung für würdig erachtet würde. (Anstatt zweier oder dreier Jahre wurden es nachher weit mehr).
Auch die anderen Richter wandten sich mit höflichen und hoffnungerweckenden Worten an mich. Aber einer von ihnen, der mir während des Prozesses immer sehr feindselig erschienen war, sagte mir eine Artigkeit, in der doch, wie es mir vorkam, etwas Beißendes lag; und es schien mir, als würde diese Artigkeit von seinen Blicken Lügen gestraft, und ich hätte schwören mögen, daß sich ein Lächeln der Schadenfreude und des Hohnes darin zeigte.
Jetzt möchte ich nicht mehr darauf schwören, daß dem wirklich so war: ich kann mich sehr wohl getäuscht haben. Aber damals ward mir das Blut heiß, und ich mußte sehr an mich halten, daß ich nicht in Wut geriet. Ich verstellte mich, und während sie mich noch wegen meiner christlichen Ergebung lobten, hatte ich sie bereits in meinem Herzen verloren.
»Wir bedauern,« sagte der Untersuchungsrichter, »morgen Ihnen den Urteilsspruch öffentlich ankündigen zu müssen; aber es ist eine Formalität, die sich nicht umgehen läßt.«
»Sei es denn,« versetzte ich.
»Von diesem Augenblicke,« schloß er, »gestatten wir Ihnen, Ihrem Freunde Gesellschaft zu leisten.«
Der Kerkermeister ward gerufen, man überwies mich ihm von neuem, mit der Bemerkung, daß ich mit Maroncelli zusammengebracht werden sollte.