Marcus Tullius Cicero
Von der Weissagung
Marcus Tullius Cicero

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52. Kommen wir nun auf den recht braven Mann, meinen guten Freund Cratippus. »Wenn ohne Augen, sagt er, die Verrichtung und das Geschäft der Augen (des Sehens) nicht möglich ist, es aber möglich ist, daß manchmal die Augen ihren Dienst nicht leisten, so hat, Wer auch nur Einmal seine Augen so gebraucht hat, daß er das Wirkliche sah, den Sinn der Augen, die die Dinge erblicken, wie sie sind. Weiter nun gleichfalls: wenn ohne Weissagung die Verrichtung und das Geschäft der Weissagung [des Weissagens] nicht möglich ist, es aber möglich ist, daß Einer, der Weissagung(sgabe) besitzt, manchmal irrt und nicht das Wahre sieht; so ist es, zur Bestätigung der (Existenz der) Weissagung Beweis genug, daß Einmal Etwas so geweissagt worden ist, daß man sieht, hier habe nicht der Zufall gewaltet. Dergleichen Fälle gibt es aber unzählige. Also muß man zugeben, daß es eine Weissagung gibt.« Witzig ausgedacht und bündig. Aber da er zweimal willkührliche Voraussetzungen gemacht hat, so kann man ihm doch, und wären wir auch noch so geneigt, ihm Recht zu geben, seine Voraussetzungen gar nicht einräumen. »Wenn, sagt er, die Augen manchmal trügen, so ist in ihnen, weil sie auch manchmal richtig gesehen haben, dennoch die Kraft des Sehens.« Ferner. »Hat Einer 954 Einmal im Punkte des Weissagens Etwas (richtig) gesehen, so muß man auch, wenn er es nicht trifft, annehmen, er habe Weissagungskraft.«


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