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47. Neufürstenberg.

. Wenn man von dem zertrümmerten Thurm von Zindelstein oder Sindoltstein, wie es in alten Urkunden heisst, hinabsteigt ins Bregthal und auf seinem sattgrünen Teppiche am Ufer des rauschenden Baches gegen Westen wandert, so erblickt man an der Einmündung des Eisenbacher- und Urach-Thales auf einem steilen Hügel über dem Hammerwerke von Eisenbach und seiner alten Kapelle die Trümmer einer Burg.

Einst lebte auf derselben ein wilder Herr, ein Schrecken der Bauern, der ihnen kaum das bischen Leben und das schwarze harte Brod gönnte, welches sie von den Haferfeldern gewannen, die sie den rauhen Bergen abgetrotzt hatten. So weit hatte sein Uebermuth und seine Bedrückungslust sich gesteigert, dass sie beschlossen, ihm ans Leben zu gehen.

Als der Graf durch eine mitleidige Seele von dem wider ihn gefassten Anschlag Kunde erhielt, suchte er durch List zu entrinnen. Er ging hinab in den Marstall und sattelte und zäumte den kräftigsten Hengst, schlug ihm die Hufeisen verkehrt an die Füsse, damit keine Spur seine Flucht verrathe und ritt um Mitternacht die Burghalde hinab, in einen Reitermantel gehüllt und die Filzkappe tief ins Gesicht gezogen, als wär' er ein reisiger Knecht. Und schon war er über die Ura gekommen, da hielt ein Trupp Bauern ihn an und ein Mann von Rüdenberg zog ihm den Filz vom Kopf herab und sagte: »Seht, das ist der böse Graf!« Fielen alsbald die Bürger von Vöhrenbach, denn diese waren die lautesten Schreier dabei, über ihn her, rissen ihn vom Pferde herunter, schlugen ihn und gruben ihre Spiesse in seine Brust.

Aber die andern Grafen von Fürstenberg wurden Meister im Lande und wollten Vöhrenbach von Grund aus vertilgen. Wie es aber eine alte Stadt ist, die schon zu der Heiden Zeit viel Ungemach ausgestanden, und schon mehrmals abgebrannt war, auch der Graf sein Schicksal verdient hatte, erbarmten sie sich derselben wieder. Zur Strafe aber mussten sie einen Esel in das Stadtwappen aufnehmen und erst spät erkauften sie sich die Erlaubniss, diese Schmach wieder aus ihrem Wappen ätzen zu dürfen. Vergl. Schnetzler, Bad. S. B. I.

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