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Verteidigungsrede vor dem Gericht in WeimarRedaktionelle Überschrift. – Rosa Luxemburg war auf Grund ihrer Rede über den politischen Massenstreik auf dem Jenaer Parteitag 1905 wegen »Aufreizung zu Gewalttätigkeiten« angeklagt und vom Landgericht Weimar zu zwei Monaten Gefängnis verurteilt worden. Diese Rede wird nach einem Zeitungsbericht wiedergegeben.

Ich bin erstaunt über die große Leichtfertigkeit, mit der ein Vertreter des öffentlichen Rechts die Sozialdemokratie beschuldigt hat, den Straßenkrawall in Hamburg Während des Hamburger Massenstreiks im Januar 1906 war es zu Zusammenstößen zwischen Arbeitern und Polizei gekommen. verschuldet zu haben.

Vorsitzender: Ich muß Sie auffordern, mit Ihren Ausdrücken etwas vorsichtiger zu sein.

Genossin Luxemburg (fortfahrend): In Hamburg hat sich gerade die Sozialdemokratie gegen diese Ausschreitung ausgesprochen, und es ist gerichtlich festgestellt, daß die Sozialdemokratie daran nicht schuld war. Im übrigen hat der Staatsanwalt sich über den erregten Ton meiner Rede ausgesprochen. Man kann sehr wohl erregt sprechen und dabei eine rein wissenschaftliche Auffassung zum Vortrag bringen, und man kann anderseits sehr ruhig sprechen und dabei eine sehr aufreizende unwissenschaftliche Rede halten. Wir Sozialdemokraten haben es nicht nötig, durch Reden auf unsern Parteitagen zum Massenstreik aufzureizen, wir halten im Gegenteil eine derartige Aufreizung für ein anarchistisches Hirngespinst. Wir stehen auf dem wissenschaftlichen Standpunkt, daß Gewalttätigkeiten immer von den herrschenden Klassen ausgehen. Unsre Aufgabe ist es, die Volksmassen aufzuklären und zu organisieren. Man sagt, meine Rede sei revolutionär gewesen. Alle Reden von Sozialdemokraten sind revolutionär, aber revolutionär nur in dem Sinne, daß sie eine völlige und gründliche Umwälzung der bestehenden Verhältnisse erstreben. Diesen Standpunkt habe ich auch in meiner letzten Broschüre über den Massenstreik Gemeint ist die Schrift »Massenstreik, Partei und Gewerkschaften«. vertreten. Gerade ich stehe auf dem Standpunkt, daß man einen großen Massenstreik nicht künstlich beschließen kann. Es ist dann gesagt worden, ich habe so oft auf die russische Revolution Bezug genommen. Man darf nicht vergessen, daß die russische Revolution das erste geschichtliche Experiment ist, an dem der Massenstreik studiert werden kann. Auch jeder bürgerliche Gelehrte muß, wenn er den Massenstreik studieren will, ihn in Rußland studieren. Daraus kann nicht geschlossen werden, daß wir glauben, den russischen Massenstreik auf deutschen Boden künstlich verpflanzen zu können. Dann muß berücksichtigt werden, daß ich vor dem Parteitag sprach, vor der Elite der deutschen Arbeiterschaft. Es bedeutet eine ungeheure Unterschätzung der politischen Reife und der intellektuellen Kraft unsrer sozialdemokratischen Agitatoren, wenn man glaubt, daß man sie durch eine Rede zu Gewalttätigkeiten aufreizen kann. Es liegt ferner darin eine Unterschätzung der politischen Reife der deutschen Arbeiterklasse überhaupt. Ich hätte die Rede, die ich in Jena hielt, vor jeder Volksversammlung halten können. Die deutschen Arbeiter haben bewiesen, daß sie ihre Leidenschaften im Zaum halten können. Denn wenn sie bei Gesetzentwürfen wie der Zuchthausvorlage, Am 20. Juni 1899 hatte die Regierung im Reichstag einen Gesetzentwurf »zum Schutz der gewerblichen Arbeitsverhältnisse«, die sogenannte Zuchthausvorlage, eingebracht, die sich gegen die zunehmende Streikbewegung richtete und die Beseitigung des Koalitions- und Streikrechts der Arbeiter bezweckte. Auf Grund gewaltiger Massenaktionen konnte diese Vorlage am 20. November 1899 im Reichstag gegen die Stimmen der Konservativen zu Fall gebracht werden., der Umsturzvorlage Am 6. Dezember 1894 hatte die Regierung im Reichstag den »Entwurf eines Gesetzes, betr. Änderungen und Ergänzungen des Strafgesetzbuches, des Militärstrafgesetzbuches und des Gesetzes über die Presse« eingebracht. Diese sogenannte Umsturzvorlage sollte die Unterdrückungspolitik gegen die Sozialdemokratie gesetzlich sanktionieren. Angesichts der Massenproteste, besonders des energischen Kampfes der Sozialdemokratie, wurde die Vorlage in zweiter Lesung am 11. Mai 1895 im Reichstag abgelehnt. und dem gegenwärtigen Antigewerkschaftsgesetz Die Regierung hatte dem Reichstag am 12. November 1906 den »Entwurf eines Gesetzes, betreffend gewerbliche Berufsvereine« vorgelegt, durch den die Berufsvereine die Rechtsfähigkeit erlangen konnten. Ziel des Gesetzes war, die Aktionsfähigkeit der Gewerkschaften zu beschränken. Durch Auflösung des Reichstags am 13. Dezember 1906 wurde die Vorlage aufgehoben. sich nicht zu Gewalttätigkeiten hinreißen lassen, so lassen sie dies auch nicht durch eine Rede auf dem sozialdemokratischen Parteitage. Die Urheber jener Gesetze gehörten auf die Anklagebank, nicht ich. Ich schließe mit der Bitte um Freisprechung, nicht, weil ich die Mühe und Plage der Gefängnisstrafe fürchtete – in dieser Beziehung ist mir nichts mehr Wurscht –, aber ich würde eine Bestrafung für schädlich halten für die Weiterentwicklung der Debatten innerhalb unsrer Partei.


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