Christoph Martin Wieland
Geschichte der Abderiten
Christoph Martin Wieland

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8. Kapitel

Gute Ordnung in der Kanzlei von Abdera. Präjudizialfälle, die nichts ausmachen. Das Volk will das Rathaus stürmen, und wird von Agathyrsus besänftigt. Der Senat beschließt, die Sache dem großen Rat zu überlassen.

Die Kanzlei der Stadt Abdera – weil es doch die Gelegenheit mit sich bringt, ihrer hier mit zwei Worten zu erwähnen – war überhaupt so gut eingerichtet und bedient, als man es von einer so weisen Republik erwarten wird. Indessen hatte sie doch mit vielen andern Kanzleien zwei Fehler gemein, über welche zu Abdera schon seit Jahrhunderten fast täglich Klage geführt wurde, ohne daß jemand auf den Einfall gekommen wäre: ob es nicht etwa möglich sein könnte, dem Übel auf eine oder andre Weise abzuhelfen?

Das eine dieser Gebrechen war, daß die Urkunden und Akten in einigen sehr dumpfen und feuchten Gewölben verwahrt lagen, wo sie aus Mangel der Luft verschimmelten, vermoderten, von Schaben und Würmern gefressen, und nach und nach ganz unbrauchbar wurden; das andre, daß man, alles Suchens ungeachtet, nichts darin finden konnte. So oft dies begegnete, pflegte irgend ein patriotischer Ratsherr, meistens mit Beistimmung des ganzen Senats, die Anmerkung zu machen: «Es komme bloß daher, weil keine Ordnung in der Kanzlei gehalten werde.» In der Tat ließ sich schwerlich eine Hypothese erdenken, vermittelst welcher diese Erscheinung auf eine leichtere und begreiflichere Weise zu erklären gewesen wäre. Daher kam es nun, daß fast allemal, wenn bei Rat beschlossen wurde daß in der Kanzlei nachgesehen werden sollte, jedermann schon voraus wußte und meistens sicher darauf rechnete, daß sich nichts finden würde. Und eben daher kam es auch, daß die gewöhnliche Erklärung, die bei der nächsten Ratssitzung erfolgte, «es habe sich, alles Suchens ungeachtet, nichts in der Kanzlei gefunden», mit der kaltsinnigsten Gelassenheit, als eine Sache die man erwartet hatte und die sich von selbst verstand, aufgenommen wurde.

Dies war nun auch dermalen der Fall gewesen, da die Kanzlei den Auftrag erhalten hatte: in den ältern Akten nachzusehen, ob sich nicht vielleicht ein Präjudizium finde, das der Weisheit des Senats bei Entscheidung des höchst beschwerlichen Handels über den Eselsschatten zur Fackel dienen könnte. Es hatte sich nichts gefunden, ungeachtet verschiedene Herren in der letzten Session ganz positiv versicherten: es müßten unzählige ähnliche Fälle vorhanden sein.

Indessen hatte gleichwohl der Eifer eines Ratsherrn von der Partei der Esel die Akten von zwei alten Rechtshändeln aufgetrieben, die einst vielen Lärm in Abdera gemacht, und mit dem gegenwärtigen einige Ähnlichkeit zu haben schienen.

Der eine betraf einen Streit zwischen den Besitzern zweier Grundstücke in der Stadtflur, über das Eigentumsrecht an einen zwischen beiden gelegnen kleinen Hügel, der ungefähr fünf oder sechs Schritte im Umfang betrug, und mit Verlauf der Zeit aus etlichen zusammen geflossenen Maulwurfshaufen entstanden sein mochte. Tausend kleine Nebenumstände hatten nach und nach eine so heftige Erbitterung zwischen den beiden im Streite befangenen Familien erregt, daß jeder Teil entschlossen war, lieber Haus und Hof als sein vermeintes Recht an diesen Maulwurfshügel zu verlieren. Die Abderitische Justiz wurde dadurch in eine desto größere Verlegenheit gesetzt, da Beweis und Gegenbeweis von einer so ungeheuern Kombination unendlich kleiner, zweifelhafter und unaufklärbarer Umstände abhing, daß nach einem Prozeß von fünfundzwanzig Jahren die Sache nicht nur der Entscheidung nicht um einen Schritt näher gekommen, sondern im Gegenteil gerade fünfundzwanzigmal verworrener geworden war als anfangs. Wahrscheinlicher Weise würde sie auch nie zu Ende gebracht worden sein, wenn sich nicht beide Parteien endlich gezwungen gesehen hätten, die Grundstücke, zwischen welchen das Objectum litis lag, mit allen Zubehören, Gerechtsamen und Ansprüchen, worunter auch das im Streite befangene Recht an den Maulwurfshügel war, ihren Sykophanten für Prozeßkosten und Advokatengebühren abzutreten. Denn nunmehr verglichen sich die Sykophanten noch selbigen Tages in Güte, dieses Hügelchen der großen Themis zu heiligen, einen Feigenbaum darauf zu pflanzen, und unter denselben, auf gemeinschaftliche Kosten, die Bildsäule besagter Göttin aus gutem Föhrenholz, mit Steinfarbe angestrichen, setzen zu lassen. Auch wurde, unter Garantie des Abderitischen Senats, festgesetzt, daß die Besitzer beider Grundstücke zu ewigen Zeiten schuldig sein sollten, besagte Bildsäule nebst dem Feigenbaume gemeinschaftlich zu unterhalten. Gestalten denn auch beide, und zwar der Feigenbaum in sehr ansehnlichen, die Bildsäule aber in sehr verfallnen und wurmstichigen Umständen, zum ewigen Gedächtnis dieses merkwürdigen Handels, noch zur Zeit des gegenwärtigen zu sehen waren.

Der andre Prozeß schien mit dem vorliegenden noch eine nähere Verwandtschaft zu haben. Ein Abderit, namens Pamphus, besaß ein Landgut, dessen vornehmste Annehmlichkeit darin bestand, daß es auf der südwestlichen Seite eine herrliche Aussicht über ein schönes Tal hatte, welches zwischen zwei waldigen Bergen hinlief, in der Ferne immer schmäler wurde, und sich endlich in das Ägäische Meer verlor. Pamphus pflegte oft zu sagen, daß ihm diese Aussicht nicht um hundert Attische Talente feil wäre; und er hatte um so mehr Ursache, sie so hoch zu taxieren, da das Gut an sich selbst so unerheblich war, daß ihm niemand, der bloß auf den Nutzen sah, fünf Talente dafür würde gegeben haben. Unglücklicher Weise fand ein ziemlich begüterter Abderitischer Bauer, der auf eben dieser südwestlichen Seite sein Nachbar war, sich veranlaßt, eine Scheune bauen zu lassen, die dem guten Pamphus einen so großen Teil seiner Aussicht entzog, daß sein Landgütchen, seiner Rechnung nach, wenigstens um achtzig Talente dadurch schlechter wurde. Pamphus wandte alles mögliche an, den Nachbar in Güte und Ernst von einem so fatalen Bau abzuhalten. Allein der Bauer bestand auf seinem Rechte, seinen erbeigentümlichen Grund und Boden zu überbauen wo und wie es ihm beliebte. Es kam also zum Prozeß. Pamphus konnte zwar nicht erweisen, daß die streitige Aussicht ein notwendiges und wesentliches Pertinenzstück seines Gutes sei; oder, daß ihm Luft und Licht durch den neuen Bau entzogen werde; oder, daß sein Großvater, der es käuflich an seine Familie gebracht, um besagter Aussicht willen nur eine Drachme mehr bezahlt habe, als das Gut nach damaligem Preise an sich selbst wert war; noch, daß ihm sein Nachbar, der Bauer, mit einiger Servitut verhaftet sei, kraft deren er ein Recht hätte ihm den Bau niederzulegen. Allein sein Sykophant behauptete, daß die Entscheidungsgründe dieser Sache viel tiefer lägen, und aus der ersten ursprünglichen Quelle alles Eigentumsrechts unmittelbar geschöpft werden müßten. «Wäre die Luft nicht ein durchsichtiges Wesen», sagte der Sykophant, «so möchte Elysium und der Olympus selbst dem Landgute meines Prinzipals gegenüber liegen, er würde so wenig jemals davon zu sehen bekommen haben, als ob unmittelbar vor seinen Fenstern eine Mauer stände, die bis an den Himmel reichte. Die durchsichtige Natur und Eigenschaft der Luft ist also die erste und wahre Grundursache der schönen Aussicht, die das Gut meines Prinzipals beseligt. Nun ist aber die freie durchsichtige Luft, wie jedermann weiß, eines von den gemeinen Dingen, an welche ursprünglich alle ein gleiches Recht haben; und eben darum ist jede noch von niemand in Besitz genommene Portion derselben als eine res nullius, als eine Sache, die noch niemanden eigentümlich zugehört, anzusehen, und wird folglich ein Eigentum des ersten der sich ihrer bemächtiget. Seit unfürdenklichen Zeiten haben die Vorfahren meines Prinzipals an diesem Gute die dermalen im Streit verfangne Aussicht inne gehabt, besessen und genossen, von männiglichen ungehindert und unangefochten. Sie haben also die dazu erforderliche Portion der Luft mit ihren Augen occupiert, und sie ist durch diese Occupation sowohl, als durch einen ununterbrochnen Besitz seit unfürdenklicher Zeit, ein eigentümlicher Teil des mehr besagten Gutes geworden, wovon solchem nicht das geringste entzogen werden kann, ohne die Grundgesetze aller bürgerlichen Ordnung und Sicherheit umzustoßen.» – Der Senat von Abdera fand diese Gründe ganz bedenklich; es wurde lange für und wider mit großer Subtilität gestritten; und da Pamphus einige Zeit darauf in den Rat gewählt worden war, schien die Sache um so viel verwickelter und seine Gründe von Zeit zu Zeit immer bedenklicher zu werden. Der Bauer starb ohne den Ausgang des Handels zu erleben; und seine Erben, welche zuletzt merkten, daß gemeine Bauersleute wie sie gegen einen so großen Herrn, als ein Ratsherr von Abdera war, nichts gewinnen könnten, ließen sich endlich von ihrem Sykophanten zu einem Vergleich bereden: vermöge dessen sie die Prozeßkosten bezahlten, und von dem Bau der streitigen Scheune um so mehr abstanden, da sie – kein Geld mehr dazu hatten, und der Prozeß von ihrem Erbgute so viel weggefressen hatte, daß sie keiner neuen Scheune mehr bedurften, um die wenigen Früchte, die ihnen noch zu bauen übrig blieben, aufzubehalten.

Nun war es ziemlich klar, daß diese beiden Rechtshändel zu Entscheidung des vorliegenden sehr wenig Licht geben konnten; zumal da in keinem von beiden definitiv gesprochen worden war, sondern beide durch gütlichen Vergleich ihre Endschaft erreicht hatten: allein der Ratsherr, der sie produzierte, schien auch keinen andern Gebrauch davon machen zu wollen, als dem Senat zu zeigen: daß diese beiden Händel, die sowohl in Rücksicht auf die Wichtigkeit des Gegenstandes als die Subtilität der Rechtsgründe sehr viele Ähnlichkeit mit dem Eselsprozeß zu haben schienen, so viele Jahre lang vor dem Abderitischen kleinen Rat geführt und verhandelt worden seien, ohne daß sich jemand habe beigehen lassen an den großen Rat zu provozieren, oder nur zu zweifeln, ob der kleine auch wohl Fug und Macht habe in Sachen dieser Art zu erkennen.

Die sämtlichen Esel unterstützten diese Meinung ihres Parteiverwandten mit desto größerm Eifer, da sie die Stimmenmehrheit in Händen hatten, wofern die Sache vor Rat abgetan worden wäre. Allein eben darum beharrten die Schatten desto hartnäckiger bei ihrem Widerspruch.

Der ganze Morgen wurde mit Streiten und Schreien zugebracht; und die Herren würden endlich (wie ihnen öfters zu begegnen pflegte) um Essenszeit unverrichteter Dinge aus einander gegangen sein, wenn eine große Anzahl gemeiner Bürger von der Schattenpartei, die sich auf Veranstaltung des Zunftmeisters Pfriem vor dem Rathause versammelt hatte und durch eine Menge herbei gelaufnen Pöbels von der niedrigsten Gattung verstärkt worden war, der Sache nicht endlich den Ausschlag gegeben hätte. Die Partei des Erzpriesters legte in der Folge dem Zunftmeister zur Last, daß er geflissentlich ans Fenster getreten sei und das Volk durch gegebne Zeichen zum Aufruhr angereizt habe. Allein die Gegenpartei leugnete diese Beschuldigung schlechterdings, und behauptete: das unziemliche Geschrei, das einige Esel auf einmal erhoben hätten, habe die unten versammelten Bürger auf die Gedanken gebracht, als ob den Herren von ihrem Anhang Gewalt geschehe, und dieser Irrtum habe den ganzen Lärm veranlaßt.

Wie dem auch sein mochte, auf einmal schallte ein brüllendes Geschrei zu den Fenstern des Rathauses hinauf: Freiheit, Freiheit! Es lebe der Zunftmeister Pfriem! Weg mit den Eseln! Weg mit den Jasoniden! usw.

Der Archon kam ans Fenster und gebot den Aufrührern Ruhe. Aber ihr Geschrei nahm überhand; und einige der frechsten drohten das Rathaus auf der Stelle anzuzünden, wenn die Herren nicht unverzüglich aus einander gehen, und die Sache dem großen Rat und dem Volk anheim stellen würden. Etliche lose Buben und Häringsweiber drangen wirklich mit Gewalt in die benachbarten Häuser, rissen Brände von den Feuerherden, und kamen damit zurück, um den gnädigen Herren zu zeigen, daß es mit ihrer Drohung im Ernste gemeinet sei.

Indessen hatte der Auflauf, der hierdurch verursacht wurde, eine Anzahl Esel herbei gerufen, die den Herren von ihrer Partei mit Knitteln, Feuerzangen, Hämmern, Fleischmessern, Mistgabeln, und dem ersten dem besten was ihnen in die Hände gefallen war, zu Hülfe kommen wollten: und wiewohl sie von den Schatten bei weitem übermehrt waren; so trieb sie doch ihre Herzhaftigkeit und die Verachtung, womit sie die ganze Partei der Schatten ansahen, die wörtlichen Beleidigungen mit so nachdrücklichen Hieben und Stößen zu erwidern, daß es blutige Köpfe absetzte, und das Handgemeng in wenig Augenblicken allgemein wurde.

Bei so gestalten Sachen war nun freilich in der Ratsstube nichts andres zu tun, als einhellig zu beschließen: daß man, lediglich aus Liebe zum Frieden und um des gemeinen Besten willen, für diesmal citra praejudicium sich gefallen lassen könne, daß der Handel wegen des Eselsschattens vor den großen Rat gebracht, und der Entscheidung desselben überlassen würde.

Inzwischen war den guten Ratsherren so eng in ihrer Haut, daß sie, so bald man sich (wiewohl auf eine sehr tumultuarische Weise) zu diesem Schlusse vereiniget hatte, den Zunftmeister Pfriem mit aufgehobnen Händen baten, sich herunter zu begeben und das aufgebrachte Volk zu beruhigen. Der Zunftmeister, dem es mächtig wohl tat die stolzen Patrizier so tief unter die Gewalt des Knieriemens gedemütiget zu sehen, zögerte zwar nicht, ihnen diese Probe seines guten Willens und seines Ansehens bei dem Volke zu geben; aber der Tumult war schon so groß, daß seine Stimme, wiewohl eine der besten Bierstimmen von ganz Abdera, eben so wenig gehört wurde, als das Geschrei eines Schiffjungen im Mastkorb unter dem donnernden Geheul des Sturms und dem Brausen der zusammen prallenden Wellen. Er würde sogar in der ersten Wut, in welcher der Pöbel (der ihn nicht sogleich erkannte) bei seinem Anblick aufbrannte, seines eignen Lebens nicht sicher gewesen sein, wenn nicht glücklicher Weise der Erzpriester Agathyrsus der diesen zufälligen Tumult für den geschicktesten Augenblick hielt der Gegenpartei in die Flanke zu fallen – mit seinem vergoldeten Hammelsfell an einer Stange vor sich her und mit seiner ganzen Priesterschaft hinterdrein, in eben diesem Augenblick herbei gekommen wäre, dem Aufruhr Einhalt zu tun; indem er dem Pöbel die Versicherung gab, daß ihnen genug geschehen sollte, und daß er selbst der erste sei, der darauf antrage, daß die Sache vor dem großen Rat abgetan werden müsse.

Diese öffentliche Versicherung des Prälaten, und seine Herablassung und Leutseligkeit, nebst der Ehrfurcht, die das Abderitische Volk für das vergoldete Hammelsfell zu tragen gewohnt war, tat eine so gute Wirkung, daß in wenig Augenblicken alles wieder ruhig war, und der ganze Markt von einem lauten: Es lebe der Erzpriester Agathyrsus! erschallte. Die Verwundeten schlichen sich ganz ruhig nach Hause, um sich ihre Köpfe verbinden zu lassen; der übrige Troß strömte hinter dem zurückkehrenden Erzpriester her; der Zunftmeister aber hatte den Verdruß zu sehen, daß ein großer Teil seiner sonst so treu ergebenen Schatten, von der Ansteckung des übrigen Haufens hingerissen, den Triumph seines Gegners vergrößern half, und in diesem Augenblick des Taumels leicht dahin hätte gebracht werden können, allen den wilden Mutwillen, den sie kurz zuvor an ihren vermeintlichen Feinden, den Eseln, auszuüben bereit waren, nun an ihren eignen Freunden, den Schatten, auszulassen.


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