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Nach dem Gewohnheitsrecht ist dem Mann der Ehebruch eigentlich erlaubt, während er von jeher bei der Frau als Verunreinigung des Stammes oder der Familie angesehen wurde. Dem trug das Strafgesetzbuch von 1871 insofern Rechnung, als es die ehebrecherische Frau mit einem Jahr Zuchthaus bestrafte, wozu nach dem neuen Strafgesetzbuch von 1907 für den Mitschuldigen eine Strafe von sechs Monaten bis zwei Jahren Gefängnis kommt. Es sind eben westliche Anschauungen in Japan maßgebend geworden. Ohne auf Einzelheiten näher einzugehen, wollen wir nur darauf hinweisen, daß die gerichtlich geschiedene Frau ihren Mitschuldigen nicht heiraten darf. Man begründet das, wie bei uns, damit, daß die Möglichkeit einander zu heiraten, solche unerlaubten Beziehungen nur fördern würde. Das Recht, den ertappten Ehebrecher und die Frau zu töten, bestand früher und besteht heute noch, wenn es auch seit Beginn der Meiji-Periode (1867 u.Z.) nicht mehr ausgeübt wird. Aber auch damals scheint es im Volke nicht allzuoft zum Töten der beiden Schuldigen gekommen zu sein. Am strengsten haben es damit wohl die Samurais, die Kriegerkaste, der Schwertadel, genommen. Aber auch diese begnügten sich häufig damit, nur ihren Rivalen totzuschlagen. Man nannte das »Megatakiuchi« oder »Mekatakiuchi«, die Rache für die Frau. Kataki-uchi ist eigentlich die Blutrache, denn die Kriegerkaste bildete einen solchen engen Verband, daß sie sich fast wie Blutsverwandte ansahen. Satow erklärt die Schreibweise Me-gataki als »Geliebte der Frau«.
Im gewöhnlichen Leben ging es gewöhnlich nicht so blutig zu. Wir sehen im Abschnitt über die Freudenmädchen, daß die in den holländischen Freudenhäusern zu Nagasaki beschäftigten Japanerinnen, wenn man sie erwischte, nach dem Gewohnheitsrecht wie Ehebrecherinnen bestraft wurden, d.h. man zog sie nackt aus und strich sie mit schwarzer Farbe an. Man nannte dieses Verfahren »Suminuri«, das Anstreichen mit schwarzer Tusche.
Wenn der Mann nicht zum Schwert oder Knüppel greifen wollte, dann konnte er nach dem Gewohnheitsrecht von dem Ehebrecher ein Strafgeld in Höhe von 7 Ryō und 2 Bu verlangen. Ein Ryō ist gleich vier Bu; der Wert des Ryō ist etwa gleich dem des heutigen Yen; 7½ Yen = 15 Mk.75 Pf., eine für die damaligen Verhältnisse sehr hohe Summe. Was aber geschah, wenn der Gefaßte nicht zahlen konnte, wird in den Unterlagen nicht berichtet. Diese Geldstrafe nannte man »Shichiryō-Nibu«, was weiter nichts heißt, als »Sieben ryō zwei bu«. Satow erklärt das Wort als »Panzer für den Hintern«.
Im Volke scheint man sich über das blanke Schwert, die blanke Klinge, lustig gemacht zu haben, wie eine Menge von Volksliedern und Senryūs bezeugen, in denen der offen sichtbare, steife Penis als »Nukimi«, das bloße Schwert, die blanke Klinge, bezeichnet wird. Besonders deutlich kommt der Vergleich in dem folgenden Senryū zum Ausdruck:
»Maotoko to Teishu
Nukimi to Nukimi nari.«
»Wir sehen, wie sowohl der Ehebrecher, als auch der Ehemann das nackte Schwert tragen!« Maotoko bedeutet in der Umgangssprache den Ehebrecher, den heimlichen Geliebten; Teishu ist der Ehemann. Der Scherz des Senryū besteht natürlich darin, daß beim Teishu unter Nukimi das nackte Schwert, beim Maotoko unter Nukimi der nackte Penis zu verstehen ist. Auf dem Bild sehen wir einen solchen Vorgang in grotesker Weise dargestellt. Der Ehemann hat seine Frau beim Koitus mit ihrem Geliebten überrascht. Der Ehebrecher trägt das Nukimi, den steifen Penis, sein blankes Schwert; dem Ehemann hat aber der Künstler als blankes Schwert ein Odawara-Chōchin, eine kleine Papierlaterne, in die Hand gegeben, mit der er ernsten Angesichts auf die Frau einsticht. Wir haben im Abschnitt »Götter und Geister« gesehen, daß das Odawara-Chōchin ein Sinnbild für einen impotenten Mann ist. In dieser lächerlichen Darstellung des unvermögenden Ehemannes liegt gewissermaßen eine Rechtfertigung der Frau und der Betrachter des Bildes muß sich sagen, daß der Ehemann mit diesem Schwert der Frau nichts zuleide tun kann. Und darin liegt das Groteske der Darstellung, weil man weiß, daß »die blanke Klinge« dieses Ehemannes nichts taugt. Zu dem Bild ist noch zu bemerken, daß der schwarze Block, auf den sich die Frau mit der linken Hand stützt, ein hölzernes Kopfkissen ist; auf ihm liegt ein zusammengebundenes Päckchen Toilettenpapier, ohne das eine geschlechtliche Handlung für die Japaner nicht denkbar ist; auch neben jeder der beiden »handelnden« Personen liegen zusammengeknüllte Blätter des Papieres, die bereits für den Gebrauch zurechtgemacht sind. Man muß den Künstler bewundern, wie treffsicher er mit wenigen Strichen die Gesichter der drei Personen, ihrer augenblicklichen Lage entsprechend, dargestellt hat. Das Bild stammt aus einem erotischen Buch der Yedo-Periode »Yanagidaru Yokyō Suetsumu Hana« Bd. 3, »Yuki no Hana«. Der Maler ist Tani Bunchō. –
»Furu Saya e mata oppameru
Baka Teishu.«
»Ein närrischer Ehemann steckt (sein Sehwert) wieder in die alte Scheide.« »Saya«, die Scheide des Schwertes, ist, wie wohl auf der ganzen Erde, ein Volkswort für die Vagina oder die Vulva. Das Senryū bringt zum Ausdruck, daß es närrische Ehemänner gibt, die sich aus einem Ehebruch ihrer Frau nichts machen, ihr verzeihen und den Geschlechtsverkehr wieder aufnehmen. Es kann aber auch sein, daß der Ehemann nichts im Hause zu sagen hat, auf deutsch: unter dem Pantoffel steht; die Japaner sagen »Shiri ni hikareru« von einem solchen Mann, er wird (von der Frau) am Hintern gezogen. Dieselbe Bedeutung hat »Shiru ni hiku«. Für das Wort »Hahnrei« gibt es im Japanischen nichts ähnliches; Fujisawa umschreibt es mit »Maotoko shita kanai no teishu«, ein Ehemann, der eine Frau mit einem Liebhaber ihrer Vulva hat.
»Shitometa to miete
Nukimi wo nugū oto.«
»Da wir hören, daß er sein blankes Schwert abwischt, nehmen wir an, daß der Koitus beendet ist.« Gemeint ist das Abwischen des Penis mit Papier und da man dabei ein Geräusch vernimmt, wissen wir, daß es sich um schlechtes Toilettenpapier handelt.
In einem Verse eines Volksliedes wird die Zweideutigkeit des Wortes Nukimi in scherzhafter Weise verwertet, sodaß man zunächst gar nichts Anzügliches heraushören kann:
»Hita to yorisoi Nukimi wo nigiri
Koroshite okure to Hana de iki.«
»Sie kam näher an ihn heran, faßte sein entblößtes Schwert und sagte tief (durch die Nase) aufatmend: ›Töte mich, Liebster!‹« Das Volkslied findet sich in dem Buch »Shimpen Chiwabumi Otsu-e«, das im 14. Meiji-Jahr (1881) veröffentlicht wurde.
Wir müssen hier eine Einrichtung besprechen, die im Gebrauch nicht nachgewiesen werden kann, aber in den erotischen Büchern der Bunsei-Tempō-Periode (1818-1843 u.Z.) wiederholt erwähnt wird. Es handelt sich um eine Art Keuschheitsring für Männer, der als »Rinki-no-wa«, als Ring der Eifersucht, bezeichnet wird. Dieser Ring bestand aus einem schmalen Reif mit einem Dorn und wurde nach den Erzählungen von eifersüchtigen Frauen hinter der Eichel, am Collum glandis, angebracht, um den Ehemann daran zu hindern, den Koitus bei anderen Frauen auszuüben. Da es in diesem Falle die Frau ist, die den Ehebruch ihres Mannes unterbinden will, wozu sie nach der Sitte der Zeit gar nicht berechtigt war, kann es sich nur um einen der oben geschilderten Pantoffelhelden handeln. Satow nimmt an, daß diese Keuschheitsringe nicht lediglich eine Erfindung der erotischen Schriftsteller sind, sondern daß in jener Zeit manche Frauen von ihnen Gebrauch machten. –
Für den Ehebruch, den Ehebrecher und die Ehebrecherin gibt es im Japanischen eine Menge Bezeichnungen, die zum kleinen Teil dem Schrifttum entstammen, zum größeren Teil aber volkstümliche Wörter sind. Das für Ehebruch als Überschrift gewählte »Yūfukan« bedeutet eigentlich nur »Böse Absicht auf eine Ehefrau«. »Kantsū« hat denselben Sinn; es sind farblose Ausdrücke, die das Volk nicht liebt, weil es sich deutlicher ausdrücken will. So wurden die Redensarten geprägt: »Nusumi-Bobo«, Vulvadiebstahl; »Nedoru«, gekürzt aus »Nema wo yokodoru«, Schlafzimmerdiebstahl; »Chichikuri-au«, eigentlich »närrisch verliebt sein«, übertragen: »mit jemandem sehr vertraut sein«, ist ein ganz milder Ausdruck für den Ehebruch und unerlaubten Geschlechtsverkehr, denn er geht auf »Chichikuru«, »zärtlich mit einander plaudern«, zurück. Die Koreaner, d.h. das niedere Volk in Korea, nennen den Ehebruch »Ormitcha«, hinter dem Zaun, weil man, ohne viel Umstände zu machen, den unerlaubten Geschlechtsverkehr gewöhnlich hinter einem Zaun ausübt.
Der Ehebrecher ist im Volksmund ein »Mame-dorobō«, ein Bohnenräuber, d.h. ein Vulvaräuber; wir haben an anderer Stelle das Senryū gebracht, das sich über den Vulvaräuber lustig macht, der zufällig an eine Frau mit Scheidenverschluß geraten ist.
Für die geilen, wollüstigen Männer, die zum Ehebruch und jeder Art des unerlaubten Verkehrs besonders neigen, hat die Sprache des Volkes, wie überall, auch in Japan ihre besonderen Wörter. Sehr gebräuchlich ist »Hihi«, der Pavian, was unserem »geiler Bock, Satyr« entspricht. Von dem »Jimbari«, dem kräftigen Mann, und dem »Jimbei«, dem geschlechtlich sehr vermögenden Mann, der noch im Tod einen steifen Penis hat, haben wir an anderer Stelle gesprochen. Auch »Fude Mame«, ein Mann, der gut schreiben kann, ist bereits erwähnt. Farblos ist »Tsuyozō«, ein starker Bursche; deutlicher: »Shimosubori«, einer, der nach dem unteren Teil großes Verlangen hat, ein sehr geiler Mensch. Satow spricht die Vermutung aus, daß Shimosubori aus »Shimo musabori« verderbt ist; musabori bedeutet einen gierigen, gefräßigen Menschen. Alte Männer, die noch über die Stränge schlagen, nennt man »Mushiro-Yaburi«, Mattenzerstörer, Mattenabnutzer, weil sich der Koitus auf den auf dem Boden liegenden Strohmatten abspielt.
Die Namen für die leichtfertige Frau sind fast ausschließlich aus ihrem eigenen Gebiet genommen: der Kleidung und der Küche. Die Kleidung, d.h. die Unterkleidung, ist insofern dafür besonders geeignet, als es sich nicht um ein geschlossenes Hemd oder einen geschlossenen Unterrock handelt, sondern um ein Stück Stoff, das um die Hüften gebunden, also offen ist, und vorne jederzeit beiseite geschoben werden kann. Die Einzelheiten der Frauenkleidung bei Jukichi Inouye, Home Life, Tōkyō 1910, S.95ff.: Female Dress. Das ist das »Susoppari«, der sich öffnende Unterrock; eine Frau, die jederzeit bereit ist, ihren Unterrock auseinanderzuschlagen. In demselben Sinn sagt man »Suso-Bimbō«, ein armes, d.h. hungriges Hemd; eine Frau, die jederzeit hungrig ist, d.h. an unbefriedigtem Geschlechtstrieb leidet. Wir haben die beiden Wörter bereits im Abschnitt »Tänze« näher erläutert. Aus dem Küchenbereich sind die gleichfalls bereits erwähnten Ausdrücke: »Bōshū-Nabe«, die Pfanne von Bōshū, und »Harima-Nabe«, die Pfanne von Harima, genommen. Es handelt sich in beiden Fällen um Pfannen mit breitem Boden, die sich leicht erhitzen lassen, und darin liegt der Vergleichspunkt für eine Frau, die leicht in Hitze gerät. Wir fügen noch »Akanabe«, die rote Pfanne, d.h. die Kupferpfanne, hinzu, die als besonders leicht erhitzbar gilt. Akanabe ist mundartlich in den nördlichen Provinzen Japans für eine stets verliebte, wollüstige Frau gebräuchlich. Dafür sagt das Volk auch ganz einfach »Shiri no Hayai Onna« oder »Shiri ga Hayai Onna«, eine rasch erhitzte Frau. Oder ganz deutlich »Shirigaru na Onna«, eine Frau, die stets Verlangen am Cunnus hat. Dem Japanischen kommt das Englische ganz nahe mit den Wörtern »lightshirt«, leichtes Hemd, und »light-o'-love«, leichte Liebe, für solche Frauen. Über die Erklärung von »Akaya«, das rote Haus, einem Wort aus der Mundart der Provinz Kyōto, geben die Unterlagen keine Auskunft; es ist möglich, daß mit »rot« auf die sinnliche Veranlagung hingewiesen ist.
Unruhe, Störungen und Verwirrungen, die durch einen Ehebruch angerichtet werden, nennt das Volk »Biri-Deiri«, durch den Cunnus verursachte Wirren. Biri ist eigentlich das Unterste, der Fuß, der Boden, aber auch der Hintere und im übertragenen Sinn: der Cunnus. Manchmal bedeutet das Wort auch Liebeshändel und in Tatebayashi, Provinz Jōshu, geradezu: Ehebruch. In der Verbrechersprache bezeichnet man mit Biri den Koitus. –
Daß das Volk im allgemeinen dem Ehebruch sehr duldsam gegenüberstand, haben wir wiederholt gesehen. Das blanke Schwert, mit dem der Ehemann die ertappten Sünder töten konnte und angeblich heute noch töten kann, nimmt sich im bürgerlichen Leben etwas komisch aus, besonders heute, wo die Kriegerkaste verschwunden ist. Wir erinnern hier auch an die beiden Geschichtchen, die wir im Abschnitt »Shij6#363;-Hatte« unter »Ushiro-dori« gebracht haben. Der betrogene Ehemann spielt in der ganzen Welt eine komische Rolle, namentlich wenn er sich als etwas beschränkt gibt.
Es war früher auch gar nicht erforderlich, zum Schwert zu greifen, weil die Ehescheidung lediglich dem Ehemann zustand. Er gab der Frau den Scheidebrief, Sarijō, oder Rienjō und damit war sie gezwungen, sein Haus zu verlassen. Ein solcher Scheidebrief hieß auch »Mikudari-han«, drei Zeilen und eine halbe, weil der Zettel einen feststehenden Text hatte, der nach einem sehr alten Brauch immer in drei und einer halben Zeile auf das Papier geschrieben war. Das läßt vermuten, daß solche Zettel für Leute, die nicht schreiben konnten, fertig zu haben waren. Heute ist in Japan die Ehe ein bürgerlicher Vertrag, der durch Löschung der Eintragung in den Registern gelöst werden kann. Gerichtliche Scheidung wegen Ehebruch kommt nur für die Ehefrau in Betracht, doch kann die Ehe geschieden werden, wenn der Mann mit einer verheirateten Frau des Ehebruchs überführt worden ist. Klagen wegen Ehebruchs der Frau sind sehr selten; meistens trennen sich die Gatten auf Grund gegenseitiger Übereinkunft. Weiteres bei Jukichi Inouye, a. a. O., S.214ff. Der Scheidebrief ist heute nur eine geschichtliche Erinnerung, aber das Wort »Mikudarihan«, die drei und eine halbe Zeilen, hat sich erhalten; es bedeutet eine Entlassungsbescheinigung, Entlassungspapiere.
Der alte Shintōglaube stand dem Ehebruch verzeihend gegenüber, wie wir an dem in anderem Zusammenhang erwähnten Shiri-Uchi-Matsuri, dem Fest, an dem der Hintere geschlagen wird, gesehen haben. Es fand beim Shintōtempel von Usakamura in der Provinz Etchū statt, früher am 23. Juli; heute wird es am 16. Juni abgehalten. Die Anzahl der Schläge richtete sich nach der Anzahl der Verfehlungen der Frau, woraus wir den Schluß gezogen haben, daß eine Art Beichte vorausgegangen sein muß. Da es sich um ein öffentliches Fest handelte, konnte jeder die Frauen sehen, die sich dem Schlagen unterzogen, so daß wir annehmen müssen, daß es ein Sühnebrauch war, der eine Erledigung des unerlaubten Geschlechtsverkehrs der Frauen zur Folge hatte, also eine Art Reinigung, womit die Sündenvergebung verbunden war. Diese Anschauung hat sich bis heute erhalten, wenn auch jetzt nur die heiligen Pferde des Shintōtempels auf den Hintern geschlagen werden. Daraus ergibt sich, daß die Frau wohl dem Priester beichten kann, daß es aber unbekannt bleibt, für wessen Sünden das Pferd geschlagen wird. Weiteres siehe im Abschnitt »Götter und Geister«. Das Bild stellt den Vorgang in früheren Zeiten dar. Die ehebrecherische Frau verhüllt schamhaft ihr Gesicht, während sie zum Empfang der Schläge sich hingekniet hat. Der schlagende Mann ist durch die Mütze als Shintōpriester gekennzeichnet; aus seiner Haltung geht hervor, daß es sich um ein festes Zuschlagen handelt. Der Tempel ist durch die Säule rechts angedeutet. Das Bild, das von Hokusai gemalt ist, stammt aus dem Buch »Retsujo Hyakunin Isshu« (Ode über die edlen Taten von hundert Menschen?), das im vierten Jahr der Kōka-Periode (1847 u.Z.) erschien. –
Es kommt auch in Japan vor, daß ein Mann mit seiner Frau einen Ehebruch verabredet, um deren Liebhaber auszuplündern. Man hat dafür ein besonderes Wort »Tsutsumotase«, worunter man zunächst das Dachsspiel versteht. Satow gibt außerdem die Erklärung: Einer der die Röhre hält, wobei Tsutsu in der Gassensprache die Harnröhre bedeutet. Klar ist jedenfalls ein anderer Ausdruck für Tsutsumotase, nämlich »Nareai Maotoko«, ein Ehebrecher infolge einer heimlichen Verabredung. Im vierten Band des Buches »Karukuchi Haru no Yama« (Berg der witzigen Frühlingsgespräche) findet sich unter der Überschrift »Tsutsumotase« die folgende lustige Geschichte:
»Ein Mann, der arm geworden war, besprach sich mit seinem vertrauten Freund über die Sorgen, die ihm der Erwerb des Lebensunterhaltes bereitete. Sein Freund gab ihm den Rat, es doch einmal mit dem Tsutsumotase zu versuchen, weil er eine sehr hübsche Frau hätte. Obendrein sagte ihm der Freund, daß seine Frau, falls er einwillige, irgendeinen hübschen jungen Mann verführen solle. Er könne sich dann in der Kleiderkammer verstecken und herauskommen, um einen Fehltritt zu verhindern; auf diese Weise werde er sicherlich dreihundert Silberlinge verdienen. Der arme Mann gab seiner Frau die erforderlichen Unterweisungen, so daß sie einen jungen Mann aus der Nachbarschaft verführte und ihn zur Ausübung des Liebeswerkes in das Haus brachte. Als die geeignete Zeit herangekommen war, sprang der Ehemann plötzlich aus der Kleiderkammer heraus und schrie in aller Hast: ›Ach! Da habe ich ja einen verabredeten Ehebruch entdeckt!‹ Er hätte sagen müssen: ›Ach! Da habe ich ja einen Ehebrecher entdeckt!‹« –