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»Ein angesehener Wiener Arzt schreibt uns: Gestatten Sie mir, anschließend an Ihre Notiz vom 4. d., von einem zweiten Opfer der Keuschheitskommission zu berichten. Eine Beamtin wird in einem Hotel aufgegriffen, ihr Begleiter erklärt, sie sei seine Braut. Das Mädchen gibt das – weltbekannte – Bureau an, in dem sie beschäftigt ist. Zur Feststellung dieser Angaben werden die beiden Beteiligten nicht etwa vorgeladen, sondern unter Mitteilung der Sachlage wird telephonisch in dem Bureau angefragt. Das Mädchen wird daraufhin, allerdings mit einer anständigen Abfertigung, sofort entlassen. Im alten Österreich hat gelegentlich ein Richter das Verhältnis zweier lediger Personen in offener Gerichtsverhandlung als nicht unsittlich erklärt. Es ist gestattet, daß untergeordnete Amtsorgane Existenzen vernichten in der Republik, die ungleich schwerere Verbrechen durch das Gesetz der bedingten Verurteilung schützt?
Sie war die erste nicht; diese hatte sich bei einem Sprung aus dem Fenster das Bein gebrochen. Nun möchte ich an den Polizeipräsidenten Schober, auf dessen Gewissen ehedem ein Sachverhalt mit der Kraft einer Mahnung gewirkt hat, die Frage richten, ob er und der Autor von »Sittlichkeit und Kriminalität« die Verwandlung des verhaßtesten Polizeistaats in eine Republik erlebt haben sollen, um derartige Niederträchtigkeiten schweigend hinzunehmen. Ob er nicht unserm Ekel an einem Staatsleben der Mißgriffe, Zufälle und plumpsten Sensationen wenigstens diese Nahrung entziehen möchte und meine Formel, daß sich die Sittenpolizei der Einmengung durch eine Amtshandlung schuldig macht, endlich außer Geltung setzen will. Ob er seinen Organen die Auffassung abgewöhnen wird, daß das Wesen einer Republik zwar die Befreiung der Pornographie, aber die Knebelung des Privatlebens und die Besudlung der Menschenwürde erfordert. Ob er dafür sorgen will, daß Infamien, wie sie hier begangen wurden, nicht nur in Zukunft ausgeschlossen sind, sondern auch für die Vergangenheit gutgemacht werden, indem die Täter zur Verantwortung gezogen werden und das Amt, das sie angestiftet hat, Abbitte leistet, den Betroffenen und der Öffentlichkeit, und, soweit es noch möglich ist, Schadenersatz gewährt. Ob er seine Leute dahin instruieren wird, daß in Privatangelegenheiten weder »aufgegriffen«, noch angefragt, noch auch vorgeladen zu werden hat und daß künftig nicht wegen außerehelichen Geschlechtsverkehrs, sondern nur wegen frecher Einmischung entlassen werde. Schließlich, ob er, wenn wir schon dem größeren Übel preisgegeben bleiben sollen, dem unüberbietbaren Grauen dieses Freudentumults einer todgeweihten Stadt und der Schmach, daß ein erbarmungsloser Luxuspöbel das Ausland über unsere Not betrüge, nicht wenigstens Vorkehrungen treffen will, daß die republikanische Polizei von jetzt an statt der Mädchen mehr die schwarzgelben Legitimisten beaufsichtigt und aufgreift, die in der »Staatswehr« jede Woche gemustert, ernannt, geadelt und »für besondere Verwendung bestimmt« werden: und zwar mit besonderem Interesse dafür, worin diese Verwendung bestehen mag, weil nämlich das Ärgste, was man heutzutag kriegen kann, nicht die Syphilis ist – der man ja doch erst durch Untersuchung und Bestrafung der Männer abhelfen wird –, sondern die Habsburger, unter deren Regierung sie nebst den Künsten und Wissenschaften geblüht hat, durch deren Krieg sie zu ihrer vollen Glorie gelangt ist und deren Wiederkehr zu wünschen schon die Folgeerscheinung der Gehirnparalyse voraussetzt.
1921