Franz Gräffer
Josephinische Curiosa
Franz Gräffer

 << zurück weiter >> 

Anzeige. Gutenberg Edition 16. 2. vermehrte und verbesserte Auflage. Alle Werke aus dem Projekt Gutenberg-DE. Mit zusätzlichen E-Books. Eine einmalige Bibliothek. +++ Information und Bestellung in unserem Shop +++

XXV. Josephs Bestimmungen bey der Klösteraufhebung.

Die merkwürdige Schrift: Joseph der II. und Luther (Nürnberg 1782) äußert sich hierüber unter Anderm:

»Von dem was Luther theils gethan, theils nur veranlasset hat, genießen wir nach dritthalb hundert Jahren die Früchte noch lebhafter, als unsere Vorfahren sie genossen, und die Nachwelt, die späteste, wie die nächste, wird gewiß die Vortheile von Josephs Verbesserungen noch stärker, als seine Ihn segnenden Zeitgenossen, einernten.

Der gute Maximilian I. machte in den letzten Jahren seiner Regierung den Entwurf, mit Niederlegung der kaiserlichen Würde Papst zu werden, um an der Verbesserung der Kirche arbeiten zu können. Joseph bleibt Kaiser, und thut mehr, als vielleicht sein preißwürdiger Vorfahr damahls würde haben thun können. Er schafft blos in den österreichischen Erblanden mehr als fünfzig Klöster voll unnütziger Mönche und Nonnen ab, und Kundmachung der Decrete und Besitznehmungen folgen auf einander wie Sonne und Tag.

Die Mönche erhalten täglich 30 kr. wozu sie noch täglich eine Messe um 30 kr. lesen können.

Den Nonnen werden 40 kr. gereichet. Binnen fünf Monaten vom 12. Januar an, nach deren Verlauf die Klöster geräumt seyn müssen, haben sie einen festen Entschluß ihrer künftigen Bestimmung zu fassen. Was sich jedes Mitglied dieser aufgehobenen Ordensleute für eine Lebensart wählen wolle, darüber gibt der 6. Artikel der kaiserl. Verordnung folgende Auskunft:

»Jede in ihren Zellen befindliche Effecten, als Bücher, Bilder, Mobilien u. s. w. werden ihnen auf immer gelassen. Ihnen ist zu bedeuten:

  1. Daß die, welche die Profession noch nicht abgelegt haben, nach Erhaltung der Summe von 450 Rthlr. ein für allemahl binnen vier Wochen das Kloster verlassen sollen; wobey sie aber ihr annoch habendes Eigenthum, und was sie in das Kloster mitgebracht haben, mitnehmen können.
  2. Bleibe es allen Priestern oder in höheren Würden stehenden Geistlichen sowohl, als Klosterfrauen, frey, sich außer den k. k. Staaten in fremde Klöster ihres Ordens zu begeben, wozu sie mit einem Paß und einem der Entfernung angemessenen Reisegeld versehen werden; jedoch ohne weitere Pension.
  3. Welche in einen andern Orden übertreten wollen, denen wird ein jährlicher Beytrag von 150 Gulden gegeben; wenn sie aber barmherzige Brüder oder Piaristen würden, so solle jedem 300 Gulden, und den Weibern, die Elisabethinerinnen würden, 500 Gulden ex Camerali geleistet werden.
  4. Diejenigen, welche in den weltgeistlichen Stand übertreten, sollen jährlich 300 Gulden haben, bis sie mit Beneficien versorgt sind; ein Abt der Karthäuser jährlich 800, bis zur Versorgung mit einer Pfründe. Die etwa erforderliche Auflösung der Ordensgelübde für beyderley Geschlecht gehört für die ihnen sonst vorgesetzte Obrigkeit.
  5. Es stehet jedem Mitglied der aufgehobenen Männerorden frey, in andern Klöstern (wohin das ihnen zugetheilte Pensionsquantum gezahlt werden soll) nach ihren Ordensregeln ferner zu leben.
  6. Alte und Kranke können auch verbleiben, oder man wird sie auf's anständigste versorgen.
  7. Von weiblichen Klöstern aber können Professen, die nicht in andere Ordensklöster übergehen, zwar in einem ihnen anzuweisenden Kloster beysammen bleiben, jedoch ihnen von der Landesstelle und dem Ordinario einverständlich eine Lebensordnung in geist- und weltlichen Dingen vorgeschrieben, auch geistliche Vorgesetzte, so wie auch den in männlichen Klöstern bleibenden Alten und Kranken, der die Aufsicht führet, zugegeben werden; ein solcher Oberer erhält jährlich 600 Gulden.
  8. Von den Eremiten sind Verzeichnisse einzulangen, damit sie als Kirchenbediente, Meßner u. s. w. aufgestellt werden, oder nach ihrem Alter und Bedürfnissen verpflegt werden können.

Von den eingezogenen Klostergütern macht Joseph, der wahre Landesvater, die heilsamste Anwendung. Es sollen jedem Regimente 2000 Gulden zur Erziehung der Soldatenkinder angewiesen; es soll in jedem Dorfe eine Schule gestiftet werden, der Schulmeister in derselben soll eine besondere, von dem Kirchendienst getrennte Person seyn. Er soll nebst freyer Wohnung, Garten und Feuerung jährlich 300 Gulden Besoldung haben, wofür er verpflichtet seyn soll, alle Kinder des Dorfes unentgeldlich zu unterrichten, ferner sollen von den Klostergütern Waisenhäuser auf dem platten Lande angelegt werden. Mit diesen Waisenhäusern soll eine Landwirthschaft verknüpft seyn, damit die Kinder dieselbe erlernen können, und in dem Bauernstande bleiben können.

Obigem Auszug fügen wir hier aus inländischer Quelle das Verzeichniß der vom Jahre 1782 bis 1783 in den k. k. Staaten erloschenen Manns- und Frauensorden bey.

In Böhmen.
Im Jahre. Seelen.
1782.
Carthäuser zu Walditz
18
"
Benedictinerinnen zu Prag auf dem Hradschin
33
"
Carmeliterinnen zu Prag
19
"
Cisterzienserinnen zu Frauenthal
35
"
Clarisserinnen zu Krumau
" " Eger
" " Prag
20
" 30
" 21
"
Cölestinerinnen zu Prag
26
"
Dominicanerinnen zu Brix
" " Pilsen
" " Prag
28
" 21
" 14
"
Prämonstratenserinnen zu Chotieschau
" " Doxan
41
" 44
1783
Kreutzherrn zu Prag
Theatiner " "
Trinitaren " "
" zu Stinowitz
17
" 15
" 15
" 4
401
In Galizien:
Im Jahre. Seelen.
1782.
Benedictinerinnen zu Jacobslau
32
"
Brigittinerinnen zu Lemberg
" " Sambor
" " Sokal
21
" 16
" 26
"
Canonisserinnen zu Lemberg
9
"
Carmeliterinnen, beschuhte, zu Lemberg
" unbeschuhte, zu "
30
" 16
"
Cisterzienserinnen zu Lemberg
30
"
Clarisserinnen zu Sandec
" " Zamosk
51
" 13
"
Dominicanerinnen zu Lemberg
" " Przemisl
" " Zulikow
46
" 18
" 19
"
Franziscanerinnen zu Stanow
19
1783
Trinitaren zu Burstin
" " Lemberg
" in der Vorstadt zu Milek
" zu Stamslawow
" " Tomaszow
5
" 128
" 15
" 11
" 10
"
Carmeliterinnen, unbeschuhte, zu Witenik
9
429
In Görz.
Im Jahre. Seelen.
1782.
Benedictinerinnen zu Manstero in Aquileja
23
"
Catharinerinnen zu Ferra
29
"
Clarisserinnen zu Görz
25
77
In Ungarn.
Im Jahre. Seelen.
1782
Camaldulenser zu Langern
" im Thale Lechnitz
" zu Malk
" " Zobern
10
" 13
" 13
" 11
"
Augustinerinnen zu Eisenstadt
22
"
Clarisserinnen zu Agram
" " Ofen
" " Pesth
" " Preßburg
" " Tyrnau
19
" 47
" 19
" 45
" 44
246
In Kärnthen:
Im Jahre. Seelen.
1782.
Benedictiner zu Arnoldstein
17
"
Benedictinerinnen zu Langensee
" " Lauretto
34
" 24
1783.
Benedictiner zu Ossiach
17
92
In Krain.
Im Jahre. Seelen.
1782.
Carthäuser zu Freudenthal
15
"
Clarisserinnen zu Lack
" " Laibach
" " Minkendorf
21
" 22
" 19
"
Dominicanerinnen zu Michelstätten
18
1783
Pauliner zu Mariensee
" " St. Peter im Walde
6
" 12
113
In Mähren:
Im Jahre. Seelen.
1782
Carthäuser zu Königsfeld
" " Ollmütz
16
" 11
"
Cisterzienserinnen zu Brünn
" " Teschnowitz
60
" 50
"
Dominicanerinnen zu Brünn
" " Olmütz
39
" 36
"
Franziscanerinnen zu Brünn
31
"
Clarisserinnen zu Olmütz
" " Znaim
22
" 36
"
Trinitaren zu Holleschau
" " Zoschau
12
" 13
326
In Oesterreich ob der Enns.
Im Jahre. Seelen.
1782.
Carmeliterinnen zu Linz
18
"
Dominicanerinnen zu Windhag
21
"
Cölestinerinnen zu Steyer, nahmen das Ursulinerinstitut an
32
71
In Oesterreich unter der Enns.
Im Jahre. Seelen.
1782.
Camaldulenser auf dem Kahlenberg
19
"
Carthäuser zu Aggsbach
11
"
Carthäuser zu Gamming
" " Mauerbach
21
" 23
"
Carmeliterinnen zu Neustadt
" " St. Pölten
" " Wien
18
" 19
" 21
"
Clarisserinnen zu Wien im Königskloster
" " " bey St. Nikolai
48
" 35
"
Dominicanerinnen zu Imbach
" " Tuln
24
" 38
"
Benedictiner zu Klein-Mariazell
" in Wien in der Alserpfarre
21
" 19
"
Chorherrn des St. Andreas zu Trasen
13
"
Zu St. Dorothee in Wien
Philippi Neri " "
19
" 6
"
Prämonstratenser zu Parnek
16
"
Capuziner zu Hollabrunn
" " Korneuburg
14
" 19
"
Carmeliter zu Mannersdorf
" " St. Pölten
12
" 15
"
Hierommitaner zu Wien
8
"
Pauliner zu Hernals
" " Neustadt
" " Ranne
9
" 16
" 11
"
Serviten zu Schönbüchl
11
"
Theatiner zu Wien
Trinitaren " "
11
" 62
"
Canonisserinnen zu Kirchenberg
" in Wien zur Himmelspforte
" " " zu St. Jacob
" " " zu St. Laurenzi
30
" 67
" 64
" 50
770
In Steyermark.
Im Jahre. Seelen.
1782.
Carthäuser
14
"
Benedictiner zu Göß
36
"
Carmeliterinnen zu Grätz
Clarisserinnen " "
18
" 37
"
Dominicanerinnen zu Müh
" " Studenitz
24
" 16
"
Cölestinerinnen zu Marburg
16
1783.
Chorherrn des St. Augustin zu Seccau
31
"
Capuziner zu Marburg
25
"
Trinitaren zu Grätz
6
"
Dominicaner zu Grätz
44
267
In Tyrol.
Im Jahre. Seelen.
1782.
Carthäuser zu Schnalls
12
"
Augustinerinnen zu St. Martin bey Schwatz
38
"
Clarisserinnen zu Borgo
" " Hall
" " Meran
" " Rovereit
" " Walduna
28
" 37
" 23
" 24
" 31
"
Dominicanerinnen zu Marienthal
" " Steinach
36
" 48
"
Franziscanerinnen zu Tollbach
25
"
Capuzinerinnen zu St. Anna bei Bregenz
33
"
Carmeliterinnen zu Lizomo
19
"
Servitinnen zu Innsbruck
33
"
Cölestinerinnen zu Rotterburg
32
"
Tertianerinnen zu Innsbruck
23
442
In Vorderösterreich.
Im Jahre. Seelen.
1782.
Carthäuser zu Freyburg
10
"
Clarisserinnen zu Freyburg
" " Seckingen
20
" 18
"
Dominicanerinnen zu Willingen
13
"
Franziscanerinnen zu Altdorf
" " Ehingen
" " Görheim
" " Günzburg
" " Laitz
" " Mosheim
" " Reukertingen
" " Oberklausen
" " Reite
" " Riedlingen
" " Seckingen
" " Sipplingen
" " Sulgau
" " Ambrigen
" " Waldsee
" " Welden
" " Warthausen
15
" 23
" 26
" 26
" 16
" 17
" 14
" 19
" 17
" 11
" 20
" 7
" 17
" 16
" 15
" 16
" 18
346

Von welch echt christlichen, rein philanthropischen Principien Joseph nicht nur bey der Idee der Klösteraufhebung, sondern bey all seinen religiösen Reformen ausgegangen, davon liefern folgende drey seiner Briefe die hellsten Belege:

1. An Franz Carl Freyherrn von Kressel, Präsident der Geistl. und Stiftungs-Hofcommission.

Herr Präsident!

Die unermüdete Sorgfalt, welche ich seit meiner Thronbesteigung vorzüglich auf Verbreitung des Unterrichts in den ächten Grundsätzen der Glaubenslehren, auf die Herstellung der Reinigkeit und erhabenen Würde der Religion, und auf die Verbesserung der Sitten gehabt, sind Beweise von dem Eifer, den ich für das Beste der Religion empfand. Von ähnlichen Absichten beseelt habe ich in dem Verlauf weniger Jahre verschiedene Bisthümer und Domcapitel neu gestiftet, andere gehörig dotiret, in allen Provinzen meiner Reiche die Anzahl der Pfarren und Local-Caplaneyen nach den Bedürfnissen beträchtlich vermehret, vielfältige Kirchen, Pfarrhäuser und Schulen theils ganz neu erbaut, theils in besseren Stand gesetzt, in jedem Land zur Bildung guter Seelenhirten General-Seminarien und Priesterhäuser errichtet; und endlich um das Betteln der Mönchsorden, welches für die Religion eine Abwürdigung, für die Ordensleute selbst eine erniedrigende Beschäftigung, und für den Landmann eine nicht geringe Bedrückung war, nach und nach abzustellen, denselben schon in mehreren Ländern zureichende Einkünfte anweisen lassen.

Zur Erreichung so wichtiger und heilsamer Endzwecke betrachte ich es als ein Hülfsmittel, einige der Religion und dem Staat entbehrliche, zum Theil wohl auch lästige Klöster aufzuheben, und einige Pfründen einzuziehen, um deren Einkünfte ihrer eigentlichen Bestimmung gemäßer zur Bedeckung des vermehrten nützlicheren Aufwandes zu verwenden.

Da aber aus dem neuerrichteten Religionsfond zugleich eine große Anzahl der in die Welt getretenen geistlichen Personen beyderley Geschlechts und ihre Diener erhalten werden müssen, meine Vorsorge aber nicht gestattet, daß einzelne Personen bey den zum Besten des Staats und der Religion getroffenen Verfügungen auf irgend eine Art gekränkt werden sollen, der Ertrag des Religionsfonds hingegen noch zur Zeit, und bis die beträchtlichen Zahlungen von dieser Seite sich nach und nach vermindern werden, zu so vielfältigen Auslagen nicht zureichet, der öffentliche Schatz auch bey nunmehrigen Kriegsumständen demselben keinen weitern Beschluß leisten kann; so glaube ich mir von den guten und ehrfurchtsvollen Gesinnungen des sämmtlichen Clerus meiner deutschen Erbländer versprechen zu können, derselbe werde zur Ehre Gottes, zur Verbreitung der Religion und guter Sitten, und zum Besten der Kirche und ihrer Diener selbst, der unmittelbar damit verbundenen Absichten unterstützen, und zur Aufrechthaltung und dauerhaften Gründung des Religionsfonds auf einige Zeit einen geringen Theil ihrer Einkünfte dazu beytragen.

In dieser Erwartung schreibe ich für das gegenwärtige Militärjahr 1788 auf die gesammte Geistlichkeit der deutschen Erblanden einen dem gegenwärtigen Bedürfniß des Religionsfonds angemessenen Beytrag folgendermaßen aus, daß

1) die Besitzer einer geistlichen Pfründe, welche nach der zum Maßstab genommenen Bekenntniß vom Jahre 1782 nur 600 fl. oder weniger Einkünfte haben, von der Beysteuer frey seyn,

2) nur die übrigen ein höheres Einkommen genießenden geistlichen Personen des weltlichen sowohl, als regulirten Klerus nach Maßgebung ihrer fatirten Einkünfte, ohne davon etwas anderes als die Passivschulden der Stifter und Klöster in Abschlag zu bringen, ihren verhältnißmäßigen Beytrag entrichten sollen;

3) nach den aus den eigenen Bekenntnissen erhobenen, und jenen berechneten Einkünften des gesammten Klerus fällt zu Aufbringung der heuer erforderlichen Summe der Quotient mit 7 fl. 30 kr. vom Hundert, oder 4/12 kr. vom Gulden aus, und ist in dem angehängten Auszuge jedem Beytragenden sein Antheil besonders auszuweisen.

4) Bey Stiftern und Klöstern wird die Bezahlung nicht von einzelnen Personen, sondern von den Einkünften der ganzen Gemeinde erhoben, den Capiteln aber die beliebige Abtheilung unter sich frey gelassen.

Und diese nach dem mir vorgelegten Plane approbirte Beytragssteuer werden dieselben durch die hiezu bestimmten Behörden für den Religionsfond eingehen zu machen den erforderlichen Bedacht nehmen.

Wien, den 28. Febr. 1788.

Joseph.

2. An van Swieten.

Mein Herr!

Bis nun war die evangelische Religion in meinen Staaten niedergedrückt, die Bekenner derselben wie Fremde behandelt, bürgerliche Rechte, der Besitzstand von Gütern, Würden und Ehrenstellen, alles war ihnen geraubt.

Schon beym Anfang meiner Regierung war ich entschlossen, das Diadem mit der Liebe meines Volkes zu zieren, Grundsätze in dem Verwaltungssystem zu äußern, die ohne Unterschied großmüthig und gerecht wären; dem zu Folge erließ ich die Duldungsgesetze, und nahm das Joch hinweg, welches die Protestanten Jahrhunderte gebeugt.

Der Fanatismus soll künftig in meinen Staaten nur durch die Verachtung bekannt seyn, die ich dafür habe; Niemand werde mehr seines Glaubens wegen Drangsalen ausgesetzt, kein Mensch müsse künftig genöthigt seyn, das Evangelium des Staats anzunehmen, wenn es wider seine Ueberzeugung wäre, und wenn er andere Begriffe von der Glückseligkeit habe.

Die Scenen der abscheulichen Intoleranz müssen ganz aus meinem Reich verbannt werden. Glücklich, daß es noch keine falsche Opfer wie Calas und Sirvan gegeben hat, und daß dieser Schandfleck keine vorhergegangene Regierung betraf.

Wenn in vorigen Zeiten der Wille des Monarchen Anlaß zu Ungerechtigkeiten war, wenn die Schranken ausübender Gewalt überschritten worden, und der Privathaß seine Rolle gespielt, so kann ich nichts mehr thun, als daß ich die Könige bedaure, die weiter nichts als Könige gewesen.

Die Toleranz ist eine Wirkung jener wohlthätigen Aufklärung, die nun Europa erleuchtet, die die Philosophie zum Grund, und große Männer zu Stiftern gehabt hat. Sie ist ein redender Beweis von den Fortschritten des menschlichen Geistes: der durch die Macht des Aberglaubens sich kühn einen Weg gebahnt, welchen Jahrtausende vorher die Zoroaster und Confuze gewandelt, und der zum Glück der Menschheit zur Heerstraße der Monarchen geworden. Adieu!

Wien, im December 1787.

Joseph.

3) An Papst Pius VI.

Heiliger Vater!

Der Religionsfond in meinen Staaten ist nicht dazu bestimmt, daß er ein Denkmahl meiner Regierung allein werde, wie man sich in Rom zu sagen erlaubte, sondern daß er eine Wohlthat für meine Völker seye; und da seine Existenz so wie das Mißfallen, das man darüber bezeugte, in das Reich der Geschichte gehört, so wird er ohne unser Zuthun auf die Nachwelt kommen; und folglich ein Monument werden, das aber, wie ich hoffe, nicht das einzige meiner Zeiten seyn solle.

Die unnützen Klöster habe ich so wie die noch unnützern Bruderschaften aufgehoben, den Fond derselben zum Unterhalt der neuen Pfarreyen und eines verbesserten Unterrichts in Schulen bestimmt, und außer der Verwaltung, die ich nothwendig durch Staatsbeamte besorgen lassen muß, hat der Fond des Staats und jener der Kirche bey mir nicht die geringste Gemeinschaft. Ein Factum muß man erst aus dem Gesichtspuncte der Bestimmung, die Wirkungen des Factums aber nach dem Erfolg beurtheilen, der sich binnen einigen Jahren offenbaren kann. Aber ich sehe wohl, man hat in Rom die Logik nicht, deren man sich in meinen Staaten bedient, deßwegen so viele Disharmonien zwischen Italien und dem deutschen Reich. Wenn sich Eure Heiligkeit die löbliche Mühe genommen hätten, sich über das, was in meinen Staaten vorgekehret worden, aus denjenigen Quellen zu unterrichten, die dazu bestimmt sind, so würde Vieles unterblieben seyn; aber mir däucht, es gibt Leute in Rom, die es so wollen, daß noch länger Finsterniß auf unserer Halbkugel gebe.

Dieß ist ein kurzer Inbegriff von den Ursachen meiner Anordnungen, und von der Veranlassung dazu; ich hoffe, daß Sie mich meiner Kürze wegen für entschuldigt halten; es gebricht mir an der Zeit, und zugleich an der Fähigkeit, ein Thema zu schreiben, und das von einem so weitläufigen Inhalt, wie sie gewöhnlich in einem römischen Musäo sind. – Ich bitte Gott, daß er Sie noch lange für seine Kirche erhalte, und einen seiner Engel vor Ihnen hergehen lasse, der Ihnen die Wege hienieden bereite.

Dero                          

gehorsamster Sohn in Christo
Joseph.

Wien, im Juli 1784.


 << zurück weiter >>