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XXXIII

Die Plädoyers waren beendet, der Richter faßte die Hauptpunkte nochmals kurz zusammen. In einer der Bankreihn hinter sich erblickte Dinny seitlich von ihrem Vater Jerry Corven neben seinen Anwälten, der ‹ganz junge› Roger saß allein. Clare war nicht im Gerichtssaal erschienen. Auch der junge Croom fehlte.

Die Stimme des Richters drang langsam, sozusagen zwischen den Zähnen hervor. Dinny schien es ganz wunderbar, wie genau er sich aller Einzelheiten entsann, denn er warf nur selten einen Blick auf seine Notizen. An seiner Wiedergabe der Aussagen fand sie nicht das Mindeste zu tadeln. Er hielt den Blick auf die Geschwornen gerichtet und schien ab und zu die Augen zu schließen, doch seine Stimme sprach, ohne je zu stocken, weiter. Bisweilen schnellte sein Kopf vor, und wieder gemahnte der Richter zugleich an einen Priester und eine Schildkröte; dann zog er den Kopf zurück und sprach allem Anschein nach zu sich selbst:

«Da die Beweisgründe nicht so zwingend sind, wie es dieser Gerichtshof zu verlangen pflegt (‹Aha!› schoß es Dinny durch den Sinn, ‹der nimmt die Einladung zum Tee nicht so tragisch!›), hat der Anwalt des Klägers in seinem gründlichen Plädoyer mit Recht das Hauptgewicht auf die Glaubwürdigkeit der Beteiligten gelegt. Vor allem lenkte er Ihr Augenmerk auf den Umstand, daß die Beklagte die Wiederaufnahme der ehelichen Beziehungen mit dem Kläger bei seinem Besuch in ihrer Wohnung geleugnet hat. Seines Erachtens entsprang ihr Leugnen dem Wunsch, die Gefühle des Mitbeklagten zu schonen. Doch überlegen Sie selbst, ob eine Frau, die nach ihrer Behauptung einen Mann nicht geliebt, nicht ermutigt hat und zu ihm in keinerlei vertrauten Beziehungen stand, sich bis zu einem Meineid versteigen würde, bloß um seine Gefühle zu schonen. Nach ihrer eigenen Aussage war er für sie seit Beginn ihrer Bekanntschaft nur ein Freund, nichts weiter. Wenn Sie jedoch anderseits in diesem Punkt dem Kläger Glauben schenken – und es liegt durchaus kein Grund vor, ihm solch mutwilligen Meineid zuzutraun – dann müssen Sie notgedrungen der Beklagten den Glauben versagen; noch dazu hat sie mit voller Überlegung ein Faktum geleugnet, das eher zu ihren Gunsten als zu ihren Ungunsten sprach. Ihr Verhalten scheint einem schwer begreiflich, wenn sie für den Mitbeklagten wirklich nur bloße Freundschaft und nicht doch wärmere Gefühle empfand. Das scheint mir nun der Angelpunkt der ganzen Sache, und der Umstand, ob Sie in diesem Punkt der Aussage des Klägers oder seiner Gattin Glauben schenken, entscheidet wohl auch über die Glaubwürdigkeit, die Sie den übrigen Äußerungen der Beklagten beimessen dürfen. Ihnen liegt in diesem Prozeß lediglich ein sogenannter Indizienbeweis vor; in derartigen Fällen bildet die Glaubwürdigkeit der Parteien einen ungemein wichtigen Faktor. Wenn Sie auch nur in einem einzigen Punkt von der Unrichtigkeit der Angaben der einen Partei überzeugt sind, dann müssen Sie auch alle übrigen Aussagen der betreffenden Partei in Zweifel ziehen. Der Mitbeklagte hat allerdings einen ehrlichen Eindruck gemacht, bedenken Sie aber, daß es hierzulande seit alter Zeit – man mag das bedauerlich finden oder nicht – als Pflicht eines Ehrenmannes gilt, eine verheiratete Frau, die man durch seine Aufmerksamkeiten in eine solche Situation gebracht hat, unter allen Umständen herauszureißen. Fragen Sie sich also selbst, wie weit wir diesen jungen Mann, der offenkundig und nach seinem eigenen Geständnis für die Beklagte tiefe Liebe empfindet, als unbefangenen Zeugen betrachten dürfen.

Anderseits müssen Sie, was Sie auch von der Glaubwürdigkeit im allgemeinen halten, bei Ihrem Urteil immerhin die Möglichkeit ins Auge fassen, daß der Schein trügen kann. Heutzutage gehen junge Leute frei und ungezwungen miteinander um. Was in meiner Jugend als zwingender Schuldbeweis gegolten hätte, scheint heute keineswegs belastend. Jedoch bei Ihrer Beurteilung jener im Auto verbrachten Nacht sollten Sie Ihr besonderes Augenmerk der Antwort zuwenden, die mir die Beklagte auf meine Frage gab, warum sie nach dem Ausgehen der Scheinwerfer nicht einfach ein vorüberfahrendes Auto anriefen, den Insassen nicht alles erklärten und sich nach Henley führen ließen. ‹Mylord›, sagte die Beklagte, ‹ich glaube, das kam uns gar nicht in den Sinn. Ich bat Mr. Croom, einem der vorbeifahrenden Wagen zu folgen, doch sie flitzten zu rasch vorüber.› Erwägen Sie doch angesichts dieser Antwort, ob der Beklagten jene einfache Lösung, nämlich sich von einem Auto nach Henley führen zu lassen, wirklich erwünscht kam; in dieser Ortschaft wäre wohl ohne Zweifel der Schaden zu beheben gewesen, zumindest hätte sie von dort aus mit der Bahn nach London zurückkehren können. Ihr Anwalt gab zu bedenken, daß ihre Ankunft in Henley zu so später Stunde mit einem schadhaften Auto zu viel Aufsehen erregt hätte. Sie entsinnen sich jedoch der Behauptung der Beklagten, sie habe von der Überwachung gar nichts geahnt. Dünkt es Sie demnach wahrscheinlich, die Beklagte habe sich in jenem Augenblick von der Angst, Aufsehen zu erregen, leiten lassen?»

Dinnys Blick schweifte von des Richters Antlitz fort und blieb auf den Geschwornen ruhn. Während sie diese zwölf ausdruckslosen Gesichter prüfend maß, wurde ihr eine entscheidende Tatsache klar: Es war weit leichter zu mißtraun als zu glauben. Mochten auch Gesichtsausdruck und Stimme des Aussagenden die Geschwornen einen Augenblick milder stimmen, am Ende schien ihnen die schmutzigere Version ja doch annehmbarer. Bei dem Wort ‹Schadenersatz› glitt ihr Blick zu des Richters Antlitz zurück.

«Wenn Ihre Entscheidung», hob er wieder an, «zu Gunsten des Klägers ausfällt, dann müssen Sie jetzt auch seinen Anspruch auf Schadenersatz in Erwägung ziehn. In dieser Angelegenheit möchte ich nun Ihre Aufmerksamkeit auf einige Punkte lenken, die Sie besonders überlegen müssen. Man darf nicht behaupten, solche Ansprüche seien heutzutage noch üblich oder würden von diesem Gerichtshof gern zugebilligt. Heutzutage wirkt es peinlich, für eine Frau einen Gegenwert in Geld zu verlangen. Vor etwas mehr als hundert Jahren kam es in der Tat noch gelegentlich vor, daß ein Gatte seine Frau zum Verkauf anbot, obzwar das bereits damals ungesetzlich war. Gott sei Dank sind diese Zeiten längst vorüber. Allerdings kann man vor diesem Gerichtshof auch heute noch Anspruch auf Schadenersatz erheben, doch darf diese Forderung nicht dem Motiv der Rachsucht entspringen und muß mit dem Einkommen des Mitbeklagten in Einklang stehen. Im vorliegenden Falle hat der Kläger erklärt, der ihm zugesprochene Betrag solle der Beklagten überschrieben werden. Das ist gegenwärtig allgemein üblich, sofern man überhaupt noch Anspruch auf Schadenersatz geltend macht. Sollte es sich als notwendig erweisen, daß Sie dieser Schadenersatzforderung nähertreten, so halten Sie sich bei der Bemessung der Summe die Erklärung des Beklagtenanwalts vor Augen, daß der Beklagte keinerlei Privatvermögen besitzt – sein Rechtsbeistand machte sich erbötig, diese Tatsache zu beweisen. Wie die Erfahrung lehrt, stellen Anwälte derartige Beweisanträge niemals, ohne ihrer Sache ganz gewiß zu sein; Sie dürfen also der Versicherung des Mitbeklagten Glauben schenken, daß er tatsächlich über keine Subsistenzmittel verfügt, abgesehen von dem Gehalt für seine – äh – Arbeit, die ihm jährlich vierhundert Pfund einträgt. Lassen Sie sich also bei der allfälligen Bemessung eines Schadenersatzbetrags von diesen Erwägungen leiten. Mitglieder des Geschwornenkollegs, ich entsende Sie jetzt zur Erfüllung Ihrer Aufgabe. Ihr Urteil wird für die Zukunft dieser Menschen von schwerwiegender Bedeutung sein; ich bin überzeugt, ich kann mich darauf verlassen, daß Sie nach bestem Wissen und Gewissen die Entscheidung fällen werden. Wenn Sie es wünschen, können Sie sich zur Beratung zurückziehn.»

Dinny war ganz überrascht, wie er sich fast schon im nächsten Augenblick in das Studium eines Schriftstücks vertiefte, das er vom Pult emporhob.

‹Er ist wahrhaftig ein lieber alter Kerl›, dachte sie, und ihr Blick wanderte zu den Geschwornen zurück, die sich eben von ihren Bänken erhoben. Nun, da die Schwester und Tony Croom ihre hochnotpeinliche Befragung überstanden hatten, nahm sie an den Vorgängen nur mehr geringes Interesse. Auch der Gerichtssaal war heute nur spärlich besetzt.

‹Die sind ja bloß gekommen, um sich an der Tortur zu weiden›, dachte sie bitter.

Eine Stimme sagte:

«Wenn Sie Clare sprechen wollen, sie ist im Gerichtsgebäude.» Dornford, der Talar und Perücke trug, ließ sich neben ihr nieder. «Wie fanden Sie das Resumé des Richters?»

«Hochanständig.»

«Er ist wirklich ein durch und durch anständiger Mann.»

«Aber die Anwälte sollten sich auf ihre Kragen das Motto drucken lassen: ‹Anständigkeit ist eine Zier, doch weiter kommt man ohne ihr.›»

«Auch für die Halsbänder von Spürhunden würde sich solch eine Inschrift sehr gut eignen. Immerhin ist dieser Gerichtshof jetzt nicht mehr so arg wie in früheren Zeiten.»

«Das freut mich wirklich.»

Ganz still saß er da und blickte sie an.

‹Die Perücke paßt gut zu seinem Teint›, ging es ihr durch den Kopf.

Ihr Vater beugte sich über sie zu Dornford hin.

«Binnen welcher Frist müssen die Prozeßkosten bezahlt werden, Dornford?»

«In der Regel binnen vierzehn Tagen, man kann sich aber die Frist erstrecken lassen.»

«Das Urteil fällt todsicher gegen sie aus», meinte der General düster. «Na, wenigstens wird sie ihn los.»

«Wo ist Tony Croom?» fragte Dinny.

«Ich sah ihn, als ich hereinkam. Er steht beim Fenster auf dem Gang – ganz nahe. Sie können ihn nicht verfehlen. Soll ich hingehn und ihm sagen, er möge warten?»

«Bitte!»

«Wenn das Ganze vorüber ist, kommen Sie doch alle in meine Kanzlei!» Sie nickten, er verließ sie und kam nicht wieder.

Dinny und ihr Vater blieben sitzen. Ein Saaldiener übergab dem Richter eine schriftliche Mitteilung; der Richter schrieb etwas darauf und der Diener brachte das Dokument den Geschwornen zurück. Fast gleich danach traten sie wieder in den Saal.

Das breite, freundliche Gesicht der mutmaßlichen Haushälterin sah ein wenig verärgert drein, als sei sie überstimmt worden; Dinny wußte sogleich, was kommen würde.

«Mitglieder des Geschwornenkollegs, sind Sie sich über Ihr Urteil schlüssig?»

Der Obmann erhob sich.

«Jawohl.»

«Haben Sie zu Gunsten des Klägers oder der Beklagten entschieden?»

«Des Klägers. Mylord, wir billigen ihm keinen Anspruch auf Schadenersatz zu, der Mitbeklagte soll jedoch die gesamten Prozeßkosten tragen.»

‹Je mehr man liebt, um so mehr muß man dafür blechen›, fuhr es Dinny durch den Sinn. Sie hörte kaum noch auf die Worte des Richters, flüsterte dem Vater etwas zu und glitt hinaus.

Der junge Croom lehnte am steinernen Fenstersims; ihr war's, als habe sie noch nie eine so trostlose Miene gesehn.

«Nun, Dinny?»

«Verloren. Kein Schadenersatz, aber die gesamten Prozeßkosten. Kommen Sie, ich möchte mit Ihnen sprechen.»

Schweigend gingen sie fort.

«Setzen wir uns auf eine Bank am Themsekai.»

Der junge Croom lachte. «Am Kai! Wunderbar!»

Kein weiteres Wort fiel zwischen ihnen, bis sie unter einer Platane saßen, deren Blätter sich in diesem kalten Frühling noch nicht voll entfaltet hatten.

«Abscheulich!»sagte Dinny.

«Ich hab mich die ganze Zeit wie ein kompletter Narr benommen, aber jetzt ist's Schluß damit.»

«Haben Sie in den beiden letzten Tagen überhaupt etwas gegessen?»

«Ich glaub schon. Jedenfalls hab ich eine Menge getrunken.»

«Was fangen Sie jetzt an, lieber Junge?»

«Ich will mit Jack Muskham sprechen und mir irgendwo fern von England einen Posten suchen.»

Dinny merkte, sie habe die Sache am falschen Ende angepackt. Doch sie konnte ihm ja nur helfen, wenn sie über Clares Absichten genau Bescheid wußte.

«Niemand läßt sich raten», meinte sie. «Aber könnten Sie nicht wenigstens etwa einen Monat noch abwarten?»

«Ich weiß nicht, Dinny.»

«Sind die Stuten schon eingetroffen?»

«Noch nicht.»

«Sie werden doch Ihre Arbeit nicht aufgeben, ehe sie recht begonnen hat?»

«Mir bleibt jetzt nur eines übrig – irgendwohin zu verschwinden.»

«Das kann ich Ihnen nachfühlen! Aber nur keinen verzweifelten Schritt tun! Versprechen Sie mir das! Auf Wiedersehn, lieber Junge, ich muß rasch zurück.»

Sie erhob sich und drückte ihm kräftig die Hand.

Als sie in Dornfords Kanzlei trat, fand sie dort schon Clare, den Vater und den ‹ganz jungen› Roger.

Clare sah drein, als ginge sie die ganze Affäre gar nichts an.

«Wie hoch werden sich die Gesamtkosten belaufen, Mr. Forsyte?» fragte der General.

«Nicht viel weniger als tausend Pfund, denk ich.»

«Tausend Pfund dafür, daß man die Wahrheit sagt! Wir können unter keinen Umständen den jungen Croom mehr als seinen Anteil bezahlen lassen. Er hat keinen roten Heller.»

Der ‹ganz junge› Roger nahm eine Prise.

«Nun muß ich aber fort», sagte der General, «und meine Frau trösten. Heute nachmittag fahren wir nach Condaford zurück, Dinny. Kommst du mit?»

Dinny nickte.

«Bravo! Vielen Dank, Mr. Forsyte. Anfang November also erhalten wir den Bescheid? Auf Wiedersehn!»

Als er fort war, fragte Dinny leise:

«Was halten Sie eigentlich von der Sache, jetzt, da alles vorbei ist?»

«Wie ich Ihnen schon zu Anfang sagte: Hätten Sie an Ihrer Schwester Stelle gestanden, wir hätten gewonnen.»

«Ich möchte wissen, ob Sie den beiden Glauben schenken oder nicht?» fragte Dinny kühl.

«Im großen und ganzen – ja.»

«Mehr kann man von einem Advokaten wohl nicht erwarten?»

Der ‹ganz junge› Roger lächelte.

«Niemand spricht je ganz ohne innern Vorbehalt die Wahrheit.»

‹Stimmt aufs Haar›, dachte Dinny. «Können wir ein Taxi bekommen?»

Im Auto sagte Clare: «Tu mir doch einen Gefallen, Dinny, bring mir meine Sachen in meine Wohnung.»

«Gern.»

«Ich bin jetzt nicht in der Stimmung für Condaford. Hast du Tony gesprochen?»

«Ja.»

«Wie geht es ihm?»

«Elend.»

«Elend?» wiederholte Clare bitter. «Was kann ich dafür, daß alle so hinter mir her sind? Seinetwegen hab ich gelogen.»

Dinny sah gerade vor sich hin und sagte:

«Wenn du es über dich bringst, so sag mir klipp und klar, was du für ihn fühlst.»

«Das werd ich tun, sobald ich es selber weiß.»

«Liebling, willst du nicht etwas essen?»

«Ja, ich bin hungrig. Ich werd hier in der Oxford Street aussteigen. Wenn du meine Sachen bringst, werd ich aufräumen. Du, ich hab das Gefühl, ich könnt jetzt wie ein Murmeltier schlafen, aber wahrscheinlich schließe ich dann doch kein Auge. Dinny, wenn du dich einmal scheiden läßt, verzichte drauf, die Klage anzufechten – nachträglich fallen einem immer bessere Antworten ein, und man kommt gar nicht los davon.»

Dinny drückte ihren Arm und fuhr mit dem Taxi zum South Square weiter.


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