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Schon bei den ersten Verhandlungen wegen der böhmischen Kurstimme, als Karl Albrechts Minister, Graf Törring, ihrem Gesandten für Kurböhmen das erbetene sichere Geleit in einer allen Anstand verletzenden Weise abschlug, hatte Maria Theresia, mit Anziehung der betreffenden Stelle aus der goldenen Bulle, ihr Recht energisch vertheidigt; ebenso hatte sie später durch ihren Gesandten Baron Prandau, gegen die Suspension der böhmischen Kurstimme protestirt und durch die österreichische Gesandtschaft zu Regensburg einen »aktenmäßigen Unterricht, die kur-böhmische Wahlstimme und deren Ausübung betreffend,« niederlegen lassen, worin schließlich gesagt wurde, »daß sich die Königin von Ungarn genöthigt gefunden, dem kurfürstlichen Kollegium zu Frankfurt zu wissen zu thun, wie sie die vorhabende Kaiserwahl nicht für gültig ansehen könne, und ihre Mit-Reichsstände ersuche, solcher Meinung beizutreten und den neuen Kaiser nicht für rechtmäßig erwählt zu erkennen.«
Als die Zeit des Wahlaktes näher rückte, veröffentlichte sie (in einem Rescript vom 3. Januar 1742) folgende Worte, welche das Bewußtsein ihres Rechts und ihren deutschen Geist unzweideutig ausdrückten: »Ihre öffentlichen Feinde und Widersacher hätten sich zu Richtern über ihre unschätzbarsten Gerechtsame aufgeworfen, und, was die Nachwelt kaum glauben würde, sollte die wichtigste Reichsangelegenheit, nämlich die Wahl von dessen Oberhaupt, unterm Schutz der französischen Waffen vollbracht werden. Ob damit die Wahlfreiheit bestehen könne, bedürfe keines weiteren Anführens, die Sache rede von selbst. Von Seiten der Königin hätte derselben niemals der geringste Eingriff geschehen sollen; und wiewohl sie sehnlichst gewünschet, daß die königliche Würde ihrem Gemahl zu Theil werden möchte, so wäre sie doch ungemein weit entfernt gewesen, sich anderer als reichssatzungsmäßiger Mittel hierbei zu bedienen. Die Wahl möchte ausfallen, wie sie immer wolle, wenn sie nur wahrhaftig frei wäre, und nach Maßgebung der goldenen Bulle, folglich ohne ihre (der Königin) Ausschließung, und nach vorläufig gesichertem innerlichem Ruhestande im Reiche, zu Stande käme. Was aber dem zuwider geschehe, das könne anders nicht, als wie in der goldenen Bulle ausdrücklich erkläret würde, nämlich als null und nichtig von ihr angesehen werden. Die Liebe der Gerechtigkeit und Billigkeit, der Eifer für das Vaterland und Abscheu vor einem schändlichen fremden Joche, die Ehre des deutschen Namens und eigene Sicherheit und Gewissen hätten diesem nach jeden patriotischen Reichs-Mitstand auf das Kräftigste anzutreiben, nicht nur einem so widerrechtlichen Verfahren nicht beizupflichten, noch demselben mittel- oder unmittelbar Vorschub zu geben, sondern vielmehr sich mit ihr (der Königin von Ungarn) zu dessen Hintertreibung auf das Genaueste zu vereinigen; sie verließe sich gänzlich darauf, daß obgedachtem ihrem Ansinnen willfährig stattgegeben werde würde.«
Diese Aufforderung, welche, wie die Sachen einmal bereits feststanden, eigentlich nur eine Verwahrung sein konnte, fand keine Beachtung. Am 24. Januar wurde Karl Albrecht in Frankfurt am Main zum Oberhaupt des deutschen Reiches erwählt und in der Domkirche dortselbst als solches unter dem Namen Karl VII. ausgerufen. Er eilte von Mannheim dahin, hielt am letzten Januar in verschwendischer Pracht seinen feierlichen Einzug in die freie Stadt, und beschwor eine Wahlkapitulation, welche in vielen Punkten bei weitem strenger gefaßt war als jene, welche man sonst den Kaisern vorlegte.
Auch nach vollzogener Wahl blieb sich Maria Theresia in ihrem Benehmen durchaus konsequent. Als das Kurfürstenkollegium einen Kurier mit der Anzeige von der vollzogenen Kaiserwahl nach Wien schickte, wurden die Schreiben, eines an die Königin, das andere an den Hofkanzler Sintzendorf, gar nicht angenommen. Als Papst Benedikt XIV. die Wahl dem Kardinal-Kollegium bekannt machte, ließ sie durch ihren Gesandten in Rom dem h. Vater ihr Befremden darüber eröffnen, daß er dem Kardinalkollegium nicht Zeit gelassen die Sache zu untersuchen.
Sehr ernste Debatten veranlaßte die schon während der Thronerledigung durch den Kurfürsten von Mainz verlangte Auslieferung des Reichsarchivs, welches bisher mit dem österreichischen Hausarchiv zusammen von der Familie der verstorbenen Kaiser in Verwahrung gehalten worden. Maria Theresia verweigerte die Verabfolgung des Ersteren, mußte jedoch später, nachdem Karl VII. die Sache bei dem Kurfürstenkollegium vorgebracht und dies sich für die Trennung des Reichsarchivs vom österreichischen Hausarchiv ausgesprochen hatte, darein willigen. Endlich protestirte sie gegen die Verlegung des Reichstages von Regensburg nach Frankfurt.
Mittlerweile hatte die Krönung Karls VII. (am 12. Februar) zu Frankfurt am Main, und zwar durch seinen Bruder, den Kurfürsten Klemens August von Köln, (dem der Kurfürst von Mainz die Ceremonie überlassen,) mit großer Pracht und Herrlichkeit stattgefunden, am 8. März die seiner Gemahlin. Karl Albrecht stand nun am Ziele seiner Wünsche und – seines Glückes! Frohen Muthes, unbekümmert um die Zukunft, verschwendete er den Rest der Unterstützungsgelder, die ihm Frankreich geliefert, an Feste; eines drängte das andere. Belleisle wurde nicht vergessen; der neue Kaiser wußte seine Verdienste zu belohnen, er ernannte ihn zum Reichsfürsten! An Friedrich II. trat er, in seiner Eigenschaft als König von Böhmen, die Grafschaft Glatz für die Summe von 400,000 Kronen ab.