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Der Reichstag Frühjahr 1878.

Mittlerweile war der Reichstag zum 6. April 1878 einberufen worden. Ich war durch meine Haft wieder von seinen Beratungen ausgeschlossen. Ein Antrag auf meine Beurlaubung hatte wie früher einen negativen Erfolg.

Die Fraktion war sehr fleißig in der Stellung von Anträgen. Sie beantragte die Abänderung des Artikels 31 der Verfassung – Freilassung der Abgeordneten auch aus der Strafhaft – , Aenderung des Reichstagswahlgesetzes: Einführung der Kuverts, Wahltag am Sonntag, gesetzliche Festlegung der Zahl und des Umfanges der Wahlkreise nach jeder Volkszählung, Aenderung der Bestimmungen des Strafgesetzbuchs in bezug auf Wahlbeeinflussungen; einen Gesetzentwurf betreffend das Vereins- und Versammlungsrecht, Antrag auf Aenderung des Freizügigkeitsgesetzes – Einschränkung der Ausweisungen – , Anträge zu dem Bericht der Kommission über die Einführung der Gewerbegerichte, Anträge zu dem von den Regierungen eingebrachten Gesetzentwurf betreffend Aenderung der Gewerbeordnung.

Bei einer der in jener Zeit öfter vorkommenden Sozialistendebatten erlaubte sich Bismarck den Scherz: er wolle mir einen polnischen Bezirk zum Musterversuch für sozialistische Experimente überlassen. Da ich hinter Schloß und Riegel saß, konnte ich ihm auf diesen Scherz nicht gebührend antworten.

Als ich vernahm, daß Motteler zur Frage der Fabrikarbeit der Kinder sprechen wolle, schrieb ich ihm am 12. Februar:

»Gestern sagte mir Dr. Glattstern, daß Du ihn wegen Beschaffung von Material in bezug auf Kindersterblichkeit angegangen habest. Wenn Du dies in Rücksicht auf die Einschränkung der Kinderarbeit durch die Gewerbeordnungsnovelle getan, dürfte es sich empfehlen, von Zahlenmaterial, da es meines Wissens in brauchbarer Weise nicht vorhanden ist, abzusehen. Die große Kindersterblichkeit ist notorisch, auch in den späteren Jahren, aber es muß beachtet werden, daß neben der Fabrikarbeit auch elende Wohnung, elende Nahrung und elende Pflege während der Krankheiten sehr ins Gewicht fallende Faktoren sind. Willst Du dagegen die große Kindersterblichkeit in den ersten Lebensjahren auf die Beschäftigung der Mütter in den Fabriken mit zurückführen, so ist das unzweifelhaft gut und hierfür kein besseres Beispiel anzuführen als die Zeit der Baumwollenkrise in England, während des amerikanischen Bürgerkriegs, in der die Kinder bedeutend weniger starben, weil sie jetzt infolge der mangelnden Arbeit für die Mütter die Mutterbrust erhalten konnten (siehe Marx' Kapital).

Ich glaube, Du tust am besten, hier einfach auf die physischen und moralischen Nachteile dieser Arbeit an und für sich und in Verbindung damit auf die Zerrüttung des Familienlebens hinzuweisen, das die Fabrikarbeit der Mütter hervorruft, und appellierst an das Gefühl der Gegner, was sie sagen würden, wenn ihren Frauen und Kindern solche Zumutungen gemacht würden. Daneben wäre die perfide Art, wie die Reichsregierung im Interesse der Fabrikanten die größere Ausbeutung ermöglicht, gebührend zu brandmarken.

Hierbei wäre aber ein neuer guter Gedanke in aller Form zum Austrag zu bringen. Mache das gänzliche Verbot der Kinder- und eine wesentliche Einschränkung der Frauenarbeit den Fabrikanten die Konkurrenz des Auslandes schwer, so solle das Mittel ergriffen werden, das die Regierung auch schon auf anderen Gebieten mit Erfolg ergriffen hat, der Abschluß bezüglicher internationaler Verträge. Sie würde hierbei nicht nur die öffentliche Meinung Deutschlands wie in kaum einer anderen Frage auf ihrer Seite haben, sondern auch die Sympathien der arbeitenden Klassen des Auslandes. Der moralische Druck eines solchen Vorgehens würde so groß, daß jede Regierung gezwungen würde, auf solche Vorschläge einzugehen.

Ich glaube, mit diesem Trumpf könnten wir sehr viel gewinnen.

Ihr könntet zu dem Antrag von Schulze-Delitzsch, Nr. 11 der Drucksachen, betreffend das Genossenschaftsgesetz, einige weitere Anträge bringen, zum Beispiel auf Einführung der beschränkten Haftpflicht, analog dem früheren sächsischen Genossenschaftsgesetz. Auch müssen einige Schulzesche Anträge entschieden bekämpft werden. Ich stelle mein Exemplar des Berichts zur Verfügung, worin ich zu den Materien die Bemerkungen, die weiter ausgesponnen werden könnten, angebracht habe. Auer oder wer sonst Lust hat, könnte dieses Kapitel übernehmen.

Ich werde gelegentlich den Bericht (Aktenstück Nr. 11) hinausgeben, bitte aber mir ihn aufzubewahren und zurückzugeben.«


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