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Der Parteikongreß zu Eisenach 1873.

Zu jener Zeit marschierte auch Bayern in den Reihen der Reaktion. Der Parteiausschuß hatte für den 24. August 1873 und die folgenden Tage den Parteikongreß nach Nürnberg einberufen. Am 31. Juli erfolgte durch den königlichen Kommissar der Stadt Nürnberg das Verbot des Kongresses mit Hinweis auf Artikel 17 des bayerischen Vereins- und Versammlungsgesetzes. Auch sei zu befürchten, daß die §§ 110, 130, 131 und 360 Ziffer 11 des Reichsstrafgesetzbuches durch die Abhaltung des Kongresses verletzt würden. Eine Beschwerde gegen dieses merkwürdige Verbot wurde nicht erhoben, weil der Ausschuß sofort den Kongreß nach Eisenach einberief. Nun glaubte der Leipziger Polizeidirektor Rüder hinter dem Nürnberger Kommissar nicht zurückgehen zu sollen. Er verbot nunmehr auch den Besuch des Eisenacher Kongresses bei Strafe von vier Wochen Gefängnis im Falle der Zuwiderhandlung. In der Tat blieb infolge dieses Verbots Leipzig auf dem Eisenacher Kongreß unvertreten.

Auf diesem waren 71 Delegierte anwesend, die 9224 Mitglieder aus 132 Orten hinter sich hatten. Demselben präsidierten Geib und Motteler. Im Laufe der Verhandlungen kam auch die leidige Angelegenheit Memminger, die schon jahrelang die Nürnberg-Fürther Parteigenossen zerklüftet hatte, zur Sprache. Auf der Seite Memmingers stand Grillenberger, gegen ihn Auer und Löwenstein. Mit großem Mehr beschloß der Kongreß, daß Memminger sich ein parteischädigendes Verhalten habe zuschulden kommen lassen und durch eine Reihe von Handlungen sich außerhalb der Partei gestellt habe.

Die Verhandlungen über die Einigungsfrage, die ebenfalls auf der Tagesordnung stand, wurden sehr ungünstig beeinflußt durch die Haltung, die der Allgemeine Deutsche Arbeiterverein auf seiner Generalversammlung im vorhergehenden Mai in Berlin eingenommen hatte. Auf dieser hatten sich Frohme, Hasenclever, Hasselmann und andere Redner sehr entschieden gegen einen Antrag, der die Vereinigung forderte, ausgesprochen. Schließlich war mit allen gegen 3 Stimmen ein Antrag Richter-Wandsbeck, den Tölcke, Harm-Elberfeld, Dasbach-Hanau usw. unterzeichnet hatten, angenommen worden, der lautete:

»In Erwägung: 1. daß die sogenannte 'Sozialdemokratische Arbeiterpartei' ursprünglich auf dem Verbandstag der Schulze-Delitzschen Arbeiterbildungsvereine zu Nürnberg im Jahre 1868, beziehentlich auf dem Kongreß zu Eisenach im Jahre 1869, lediglich in der Absicht gegründet worden ist, die Arbeiterbewegung in Deutschland zu schädigen dadurch, daß neben dem Allgemeinen Deutschen Arbeiterverein eine zweite angeblich sozialdemokratische Fraktion geschaffen wurde, welche nur deshalb ein anscheinend mehr politisch-revolutionäres Programm aufstellte, um durch dasselbe die Arbeiter anzuziehen und so die Spaltung der deutschen Arbeiter herbeizuführen;

in Erwägung: 2. daß das jetzige Zusammenwirken des Herrn v. Schweitzer mit den Führern der sogenannten 'Sozialdemokratischen Arbeiterpartei' zum gemeinsamen Unterwühlen und zur Beseitigung der Organisation des Allgemeinen Deutschen Arbeitervereins den schlagendsten Beweis liefert, daß die Vernichtung des Allgemeinen Deutschen Arbeitervereins der Hauptzweck der Führer der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei ist, die sich nicht scheuen, sich zur Erreichung dieses Zweckes mit unstreitig reaktionären Elementen zu verbinden;

in Erwägung: 3. daß das Programm, die Organisation und die Taktik der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei durchaus unvereinbar sind mit dem Programm und der Organisation des Allgemeinen Deutschen Arbeitervereins,

tritt die Generalversammlung dem Beschluß des Vorstandes des Allgemeinen Deutschen Arbeitervereins vom 5. Januar d.J. bei, welcher also lautet:

In Erwägung, daß für die Mitglieder des Allgemeinen Deutschen Arbeitervereins in prinzipieller und formeller Beziehung durchaus keine Veranlagung vorliegt, an der Organisation des Allgemeinen Deutschen Arbeitervereins zum Zwecke einer Vereinigung mit der Eisenacher Partei eine Aenderung vorzunehmen, in fernerer Erwägung, daß es den Mitgliedern jener Partei freisteht, in Gemäßheit des Statuts des Allgemeinen Deutschen Arbeitervereins in diesen einzutreten, welcher eben durch seine starke Organisation sowie durch seine viel bedeutendere Mitgliederzahl die beste Grundlage zur Einigkeit der Arbeiter bietet,

geht der Vorstand über die sogenannten Einigungsvorschläge der Eisenacher Partei zur Tagesordnung über.«

Dem Kongreß lagen eine Anzahl Anträge, die Vereinigungsfrage betreffend, vor, die sich teils für, teils gegen eine solche aussprachen, teils unter bestimmten Bedingungen Kandidaten des Allgemeinen Deutschen Arbeitervereins bei den bevorstehenden Reichstagswahlen unterstützen wollten.

In der Debatte nahm auch Auer das Wort. Er führte aus: Nach den gemachten Erfahrungen wäre es unserer Partei unwürdig, noch Kompromisse mit dem Allgemeinen Deutschen Arbeiterverein einzugehen. In demselben Sinne sprach sich Blos aus, der weiter verlangte, daß man auch mit der Volkspartei sich auf kein Kompromiß einlassen solle, von der im umgekehrten Falle kein Mitglied für einen Arbeiterkandidaten stimme. Schließlich zog Auer einen Berliner Antrag zugunsten eines Antrags Albert-Glauchau zurück, der lautete:

»Die Sozialdemokratische Partei betrachtet die Reichstagswahl nur als Agitationsmittel und als Prüfung für die Verbreitung ihrer Prinzipien, jeden Kompromiß mit anderen Parteien ablehnend.«

Dieser Antrag wurde nebst einem Antrag der Ronsdorfer Genossen angenommen, der aussprach:

»Da von seiten unserer Partei bereits Schritte zur Einigung der gesamten deutschen Sozialdemokratie gemacht wurden, von der diesjährigen Generalversammlung des Allgemeinen Deutschen Arbeitervereins aber fast einstimmig zurückgewiesen worden sind, erklärt der Kongreß, jedweden Versuch mit obiger Fraktion, sei er auf die Einigung der Partei oder auf Wahlen gerichtet, einzustellen.«

Als dann infolge dieses Beschlusses unsere Parteigenossen mich in Altona gegenüber Hasenclever als Kandidat zur Reichstagswahl aufstellten und der »Neue Sozialdemokrat« sich darüber beschwerte, verhöhnte ihn Auer in einer Korrespondenz aus Dresden in Nr. 123 des »Volksstaat«, die mit den Worten endete: »Ich schließe, indem ich dem Herrn Hasselmarat und Strohpuppe Hasenclever das Sprüchlein zu bedenken gebe: Vorgetan und nachbedacht, hat manchen in groß' Leid gebracht.« Das ist zugleich eine Probe, wie damals zeitweilig polemisiert wurde.

Ueber den Ausfall der Wahlen vom 10. Januar 1874 habe ich schon berichtet. Von Interesse dürfte sein, mit welch finanziellen Mitteln zu jener Zeit eine Reichstagswahl von unserer Seite gemacht wurde. Die Ausgaben der Parteikasse für ganz Deutschland betrugen 1300 Taler. Das sächsische Landeskomitee hatte für die 91 000 Stimmen, die in Sachsen auf unsere Kandidaten fielen, eine Ausgabe von 780 Taler. Die Wahlen in Leipzig Stadt und Land, einschließlich der Nachwahl in Leipzig Land, erforderten 733 Taler, die Chemnitzer Wahl 345 Taler, Freiburg-Oederan (Geibs Wahlkreis) 165 Taler, Stollberg-Schneeberg (Liebknechts Wahlkreis) 350 Taler. Das sind Beträge, die im Vergleich zu den heutigen Ausgaben für die gleichen Zwecke winzig genannt werden müssen. Zwischen damals und jetzt besteht aber ein Unterschied. Jetzt opfern die Parteigenossen mehr Geld und bezahlen die Wahlarbeit. Damals opferten die Parteigenossen weniger Geld – weil sie weniger hatten und auch gegen heute gering an Zahl waren – , aber sie leisteten die Wahlarbeit meist umsonst. Der einzelne mußte damals durchschnittlich weit größere persönliche Opfer bringen als heute, sollten Resultate erzielt werden. Uebersehen darf allerdings nicht werden, daß gegenwärtig die Wahlagitation in Deutschland namentlich auch seitens der Gegner in ganz anderem Maße betrieben wird wie früher und schon deshalb unsererseits weit größere Anstrengungen und Aufwendungen erfordert.


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