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Rechtslehre

Ich bin ein ganz unjuristischer Mensch, ohne Sinn und Bedürfnis für Recht.

Die Rechtslehre entspricht der Physiologie, die Moral der Psychologie. Die Vernunftgesetze der Rechts- und Sittenlehre, in Naturgesetze verwandelt, geben die Grundsätze der Physiologie und Psychologie.

Rechtslehre und reine Mathematik haben keine besondere Methodenlehre nötig, weil beide an sich schon streng bestimmend sind und selbst schon Methodenlehren im höhern Sinne sind, Gesetze enthalten, die sich selbst erklären, indem sie sich selbst legitimieren. Ihre Erkenntnis, als Gesetze, ist zugleich ein ihnen gemäßer Prozeß; indem ich das Gesetz als solches verstehe, mache ich auch die Natur, von der es das Gesetz ist, prozediere ich also nach dem Gesetze. Ein echtes Gesetz kann ich nur insofern erkennen, verstehn, als ich darnach handle.

Die Rechtslehre ist nichts als politische Logik. So wie die Logik nichts als juristische Philosophie ist. Die Metaphysik verhält sich zur Logik wie Ethik zur Rechtslehre. (Über die Rechte der Moralität im Staate, und umgekehrt, über die Moralität des Rechts.) (Sind Gesetze moralisch?) Logisierte Metaphysik und Methaphysik der Logik. Kant scheint die Ethik juristisch behandelt zu haben.

 

Recht

Recht von Richten – urteilen – unterscheiden und beziehn. Es deutet auf ein bestimmtes Ausschließen eines bestimmten Gegenstandes. Alles Recht gründet sich auf Eigentum. Das allgemeine Ich besitzt ipso jure die Akzidenzen, und zwar ex jure identitatis. Die Notwendigkeit seines Daseins begründet dieses Recht – was aber in dieser Sphäre noch nicht Recht ist – da nichts ist, was das Ich hier ausschließen könnte.

Es ist so, weil es so sein muß. Es muß so sein, weil es so ist.

Die Rechte der Gattung derapieren den Rechten der Individuen et sic porro.

Das Recht entsteht erst in der Sphäre der Individuen. In der Sphäre der absoluten Gattung hat es einen absoluten Grund. Das Individuum, welches ein Recht hat, ist sein Real-, das, was ausgeschlossen wird, ist sein Idealgrund. Ich erhalte ein Recht worauf, wenn ich alle andern davon ausschließe. Alles Recht bezielt eine Befugnis. Materie und Form der Substanz des Rechts – Akzidens desselben ist der Gegenstand, wozu ich ein Recht habe. Letzterer muß von der Beschaffenheit sein, daß er eine besondre, ausschließliche Beziehung auf ein Individuum haben kann.

Die Materie der Rechtssubstanz wird durch das Individuum, welches ein Recht hat, bestimmt – die Form durch die Individuen, die ausgeschlossen werden. Bei beiden Bestimmungen wirkt die Beschaffenheit des Akzidens mit.

( Das und Ein.) Die Gattung besteht aus Geschlechtern – dies wird im Lateinischen vorzüglich durch das Wort Genus, welches Gattung und Geschlecht bedeutet, ausgedrückt. (Generischer, Spezial- und Individual-Begriff.) Der Mensch hat als solcher keine Rechte, aber er hat Rechte gegen einen Menschen, gegen den quantitativen Menschen. Nur die Substanz hat Rechte, nie die Akzidens; denn nur die Substanz kann überhaupt: haben. (Real-Personal-Recht oder besser generische, spezielle und individuelle Rechte.)

Recht ist nur im Verhältnis der Stetigkeit; unterbrochen zessiert es.

Die Herrschaft des Rechts wird mit der Barbarei zessieren.

 

Gesetz

Man kann aus jedem Gesetz klagen. Der juristische Beweis ist, 1. daß das Gesetz auf einen konkreten Fall seine Anwendung findet; 2. daß das Gesetz hier Gültigkeit hat; 3. daß es verletzt worden sei oder in Gefahr stehe.

Das Petitum ist ein Aufruf an die Kraft des Gesetzes, wirksam zu sein.

Eine ganz verschiedne Art von Prozeß ist der konstitutionelle – oder der wissenschaftliche; eine Verbesserung, Erweiterung, Ausbildung des Gesetzkörpers, zu der ein einzelner Fall Anlaß gibt, muß sorgfältig geprüft werden. Genaue Vergleichung der vorhandenen, hierauf sich beziehenden Gesetze, Aufmerksamkeit auf eine anwendbare ... und Rücksicht auf die allgemeinen Grundsätze, auf den Geist der Gesetzgebung, muß hier obwalten. Dieser Prozeß ist durchaus wissenschaftlich.

Man setzt sich immer dem Gesetze entgegen – und dies ist natürlich.

 

Der Verbrecher

Ein Verbrecher kann sich über Unrecht nicht beklagen, wenn man ihn hart und unmenschlich behandelt. Sein Verbrechen war ein Eintritt ins Reich der Gewalt, der Tyrannei. Maß und Proportion gibt es nicht in dieser Welt, daher darf ihn die Unverhältnismäßigkeit der Gegenwirkung nicht befremden.


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