Karl Kraus
Glossen bis 1924
Karl Kraus

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Einen Einser in Sitten

verdient nach einem ihrer letzten Communiqués zweifellos die Polizeidirektion,

deren Streben, den Interessen der Bevölkerung zu dienen, im Publikum und bei der führenden Tagespresse bisher stets gewürdigt wurde.

War einmal die Neue Freie Presse streng und tat sie der braven Sittenpolizei Unrecht, indem sie sie fälschlich eines geradezu ungeheuerlichen »Mißgriffs« beschuldigte, so erhielt die Fackel eine Berichtigung. Aber diese vermag das Streben durchaus nicht zu würdigen, weil sie, selbst wenn der Sittenpolizei nicht der geringste Mißgriff passiert, auch mit dem Griff nicht einverstanden ist, ja schon nicht damit, daß es eine Sittenpolizei gibt. Denn was gehen die Polizei unsere Sitten an? Auch wenn sie noch so eindringlich versichert, daß sie in diesem Punkt nur um unsere Gesundheit besorgt sei, so stellt sich, wie ein Halbweltblatt mit sensationeller Absicht, aber sachlicher Berechtigung entdeckt hat, leider heraus, daß der Punkt, nämlich der, aus dem zwar alles zu kurieren ist, wenngleich auch alles zu infizieren, uns noch immer hieramts als »schwarzer Punkt« angemerkt wird. Aber das wünschen wir nicht mehr. Von erfolgreichen Razzien, Rekognoszierungen von Chambres séparées, Ausräucherung von Liebesnestern und dergleichen strategischen Notwendigkeiten, die keine sind, wollen wir nicht mehr hören und bitten den kultivierten Mann, in dessen Namen sich das alles begibt und der doch in Genua mit Europäern zusammengekommen ist und dort, sowohl in den Kreisen der Diplomatie wie in deren Umgang, »gewerbsmäßige Unzucht« in Fülle geschaut hat, dafür zu sorgen, daß dieser Begriff aus dem Vorstellungsleben der Wiener Polizeidirektion definitiv verschwinde. Ich möchte ihn überhaupt nur noch zur Kennzeichnung der führenden Tagespresse, die das Streben der Polizeidirektion würdigt, gelten lassen. Es ist ja ganz gewiß wahr, daß die Kuppelei »ein in die strafgerichtliche Kompetenz fallendes Delikt« ist, aber abgesehen davon, daß es tagtäglich von der führenden Tagespresse begangen wird – wenn die Behörde wegen jeder strafbaren Handlung einschreiten wollte, wie viel hätte sie allein wegen des täglich verhöhnten § 26 des Preßgesetzes zu tun, der noch dazu erst erschaffen wurde, während die Sittlichkeitsparagraphen ein alter Trödel sind, den zu strapazieren jedem Kriminalisten eben die Schamröte ins Gesicht treiben müßte, die sich ihm leider noch immer vor dem Naturereignis des Geschlechtsverkehrs einstellt. Es ist doch wirklich kaum erträglich, zwar keinen Kaiser zu haben, aber in Fragen des allerpersönlichsten Lebens auf das Gutdünken einer Obrigkeit angewiesen zu sein, also einen Umsturz erlebt zu haben, von dem alles, nur nicht jene Sittenkommission berührt sein soll, durch deren Medium sich der weiland Kaiser Franz für unsere Privatangelegenheiten interessiert. Wir verdanken diesem Umsturz und meiner Nachhilfe immerhin die Ausmerzung des lieblichen Wortes »Frauensperson« aus dem Wörterbuch der Moralbureaukratie und möchten nun auch den Eifer, mit dem sie der Sache anhängt wie eh und je, entbehren. Dagegen bliebe der Sicherheitsbehörde, die vielleicht in keiner Epoche notwendiger war als in dieser, ein weites Betätigungsfeld, wenn sie, abgesehen von dem populären und zumal seit der Heldenzeit in Ehren gehaltenen Delikt des Diebstahls, einem noch immer zeitgemäßen Strafparagraphen, nämlich dem gegen Mord, ihre ausschließliche Aufmerksamkeit und womöglich die präventive Obsorge zuwenden und überzeugt sein wollte, daß die Freudenmädchen im Allgemeinen nicht gefährlicher sind als die Hakenkreuzler. Was die Preßfreiheit anlangt, der jetzt gern mittels eines auch schon zweifelhaften Paragraphen die Grenze vor der »Herabwürdigung« der behördlichen Autorität gesetzt wird, so dürfte es der Polizeidirektion hinlänglich bekannt sein, daß ich sie, nämlich die Preßfreiheit, vom Gesichtspunkt einer Kulturgesetzgebung als ganze verneine und wünschen würde, die Machtmittel des Staates täglich in hundert Fällen aufgeboten zu sehen, die uns – meist als analoger Eingriff in die Freiheitsrechte des Privatmenschentums – ein Greuel und eine Qual sind. Wird sie ausnahmsweise zum Schutz dieser Lebensgüter in Anspruch genommen, so schütze ich sie. Vollends aber will sich mir die Urbanität und Weltgewandtheit eines Mannes, der während des Kriegs den Zumutungen der Menschenmaterialverwalter ehrenhaften und besonnenen Widerstand geleistet hat, nicht mit einem moralischen Dunstkreis verbinden, in dem es noch immer »schwarze Punkte« gibt, ein kaum zu verbergendes Behagen an der Möglichkeit des »Abschiebens« zum Ausdruck kommt, untersucht wird, ob in einem Hotel Mädchen mit ihren »ständigen Freunden« einkehren oder mit »neuen Freunden«, die Trinkgelder, die der Portier erhielt, communiquséfähig sind und mit gehaltenem Pathos die Tatsache vermerkt wird, daß eine Artistin 800  Kronen Monatsgage hatte, »während ihr Budget sechs Millionen betrug«. Man denke. Aber sonst sind wir saniert und das Selbstgefühl eines Staates ist gesund, dessen Hofräte bloß den Weg über den Schottenring machen müssen, um ein Einkommen, mit dem sie nicht auskommen konnten, zu vergrößern, und dessen Oberfinanzräte in Massen von den Bankdirektoren, die sie zu besteuern hatten, »übernommen« werden, da es ja erfahrungsgemäß den Wächtern bei den Räubern noch besser geht als den Räubern bei den Wächtern. Doch wenn unter aller Prostitution – und verpönt ist nach wie vor nur die des Geschlechts und erlaubt ist, was nicht gefällt – der Fall der armen Artistin der ungefährlichste und der honorigste ist: welche vom sittenpolizeilichen Standpunkt anfechtbaren Möglichkeiten böte nicht jedes Gelage der Hautefinance, an dem teilzunehmen die Welt der Würde für eine Ehre hält? Und welches Sittenbild bietet das Leben einer führenden Tagespresse, von der gewürdigt zu werden, sie den offen einbekannten Ehrgeiz hat!


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