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Die Hexenverfolgungen

In merkwürdiger Verkennung pflegt man im Hinblick auf Luthers Umgang mit dem Teufel zu sagen, er sei in rohem mittelalterlichem Aberglauben befangen gewesen, während man doch ebensogut seinen Verkehr mit Gott hätte abergläubisch nennen müssen. Für Luther war die Macht des Bösen ebenso persönlich wie die Macht des Guten. Es wäre falsch, zu sagen, er personifizierte sie; es hängt wohl mit der Bewußtseinsstufe zusammen, auf der sie sich befinden, daß die Menschen zuzeiten die übermenschlichen Gewalten persönlich auffassen, zuzeiten dies nicht vermögen, ja nicht einmal begreifen, daß andere es können. In dem Buche, das Luther liebte und neu herausgab, der Theologia teutsch, ist mit klaren Worten ausgesprochen, daß der Teufel die Selbstsucht ist. »Ichheit und Eigenwille, Eigenwilligkeit, Selbstheit, Ich, Mein, Mir, Sich, Natur, Falschheit, Teufel, Sünde: das ist alles ein- und dasselbe.« An anderer Stelle heißt es, die Hölle sei nichts anderes als der Eigenwille. Man ist durchaus berechtigt anzunehmen, daß Luther diese Ansicht teilte, und man erkennt es auch da, wo er den Teufel ins Feld führt. Das Selbst schiebt sich zwischen den guten Willen oder die klare Erkenntnis. Es versteht sich, daß das Ich nicht selbst der Teufel oder das Böse ist, sowenig wie es Gott sein kann. Luther sah das Leben als ein grandioses Drama: das Ringen Gottes und des Satans um die menschliche Seele, bei dem der Tau der Gnade das Höllenfeuer löscht und die lechzenden Zungen sich immer wieder aufbäumen und Nahrung suchen. Glaubte er an Gott und den Teufel und ihr Wirken auf den Menschen, so mußte er auch glauben, daß sich einige Menschen dem Bösen ergeben, wie sich andere Gott weihen. Daß die dem Teufel Verbundenen sich höchst strafbar machten, ist selbstverständlich; waren sie doch ärger als Atheisten, denn sie glaubten an Gott und widersetzten sich ihm, gelobten mit den ihnen von ihrem Gebieter verliehenen Kräften Schaden zu stiften.

Ob und wieviel Macht über die Natur und die Menschen der Teufel seinen Anhängern geben könne, das war eine Frage, die verschieden beantwortet wurde; Luther glaubte an die Zauberkraft des Bösen, worauf ihn auch die Bibel hinwies.

Zur Erklärung der Hexenverfolgungen kann man Luthers Stellung zum Teufel schon deshalb nicht anführen, weil sie in den katholischen Ländern ebenso, ja fast noch mehr wüteten; andere Erklärungen, die von katholischen Verhältnissen ausgehen, stimmen nicht für die protestantischen Länder. Diese furchtbarste Verirrung, die das Abendland gesehen hat, ist nur zu erklären durch die Verwilderung, die mit dem Zusammenbruch der alten Fundamente zusammenhing, in Verbindung mit dem heidnischen Aberglauben, der sich auf dem Lande erhalten hatte. Staat und Kirche waren diesem Aberglauben entgegengetreten; aber er war niemals ausgerottet worden und regte sich lebhafter, je mehr die Bildung des Klerus sank und die, welche führen sollten, den zu Führenden nicht mehr überlegen waren. Es wohnen in allen Menschen, ganz gewiß in den deutschen, uralte abergläubische Grundvorstellungen und mit diesen verwachsen die Sehnsucht nach unmittelbarer Verwirklichung des Willens, nach magischer Beherrschung der Natur, die immer wieder die von gotterfüllten Menschen in den Anfängen des Menschendaseins aufgerichteten Ordnungen zu durchbrechen suchen. Nach großen Erschütterungen drängt sich das Chaos durch aufgerissene Spalten und vernichtet die Kultur, wenn nicht hohe Vernunft die Lava der Tiefe eindämmt. Dem ungebildeten, vernachlässigten Volk konnte es nicht zum Vorwurf gemacht werden, daß es vermeintliche Hexen für seine Bedrängnisse verantwortlich machte, verhängnisvoll und unverzeihlich war es, daß die Führenden, anstatt dem dumpfen Treiben zu wehren, es bestärkten, ja anfeuerten. Ein fürchterliches Beispiel sind für alle Zeiten die Hexenverfolgungen für das Unheil, das entsteht, wenn Regierende die rohen Triebe und Vorurteile des Volkes nicht zügeln, sondern sich von ihnen leiten lassen, womöglich sie zu eigenen Zwecken benutzen. Wie die Regierenden in Hinsicht auf Judenverfolgungen gleichsam nur eine Schleuse zu öffnen oder zu schließen brauchten, so hätten sie auch die Jagd auf Hexen abstellen können; sie unterließen es, weil sie entweder den Aberglauben des Volkes teilten oder aus Gleichgültigkeit und Gewinnsucht. Letzteres betraf die Richter und Henker, ersteres die Fürsten; der hohe Adel war großenteils ebenso beschränkt, roh und abergläubisch wie das Landvolk, das er beherrschte.

Es ist bekannt, daß Karl der Große das Verbrennen von Hexen, das bei den Sachsen geübt wurde, bei Todesstrafe verbot. Auch die Kirche bekämpfte das Hexenwesen als heidnischen Aberglauben. Gregor VII. gebot einem Könige von Dänemark zu verhindern, daß unschuldige Frauen als Zauberinnen, die Unwetter und Seuchen angestiftet haben sollten, verbrannt würden. Eine Synode von Trier schärfte im Jahre 1310 den altkirchlichen Satz ein, kein Weib solle vorgeben, daß es des Nachts mit der heidnischen Göttin Diana oder mit der Herodias und einer unzähligen Menge von Weibern ausreite; denn das sei teuflischer Trug. Noch im Jahre 1485 heißt es in einem Lübecker Beicht- und Gebetbuch: »Hast du geglaubt an die guten Hulden und daß dich der Nachtmar ritte, oder daß du auf einer Ofengabel auf den Blocksberg rittest! Lieber Bruder, diese Stücke sind schwere Todsünden.« Aber um diese Zeit war schon eine Wendung eingetreten. Johann XXII. und Eugen IV. erließen verschärfte Bestimmungen gegen Zauberei. Gleichzeitig, im ersten Viertel des 15. Jahrhunderts, fanden in der Schweiz, im Wallis, im Simmenthal und in Freiburg viele Verbrennungen von Hexen statt. Im Jahre 1484 erklärte Papst Innocenz VIII., daß der Teufel seinen Anhängern die Macht geben könne, Menschen und Tiere zu verderben, und dies war der Ausgangspunkt für die Anklagen und Verfolgungen; denn gerade bei Erkrankungen von Mensch oder Vieh pflegte der Bauer, anstatt einen Arzt zu Rate zu ziehen, der auch wohl nicht zur Stelle war, die Ursache in der Zauberei einer Hexe zu suchen. In der berüchtigten Bulle Summis desiderantes affectibus beklagt Innocenz, daß in vielen Teilen Deutschlands sehr viele Personen beiderlei Geschlechts mit Hilfe der Dämonen, welche sich als Männer und Weiber mit ihnen vermischen, Unfug treiben. Sie verderben, ersticken und richten zugrunde die Kinder, die Weiber, die Früchte der Erde, das Vieh, die Weinberge, das Korn, sie plagen Menschen und Tiere mit grausamen Schmerzen. Obschon, so fährt die Bulle fort, die geliebten Söhne Heinrich Krämer und Jakob Sprenger zu Inquisitoren durch apostolische Briefe bestellt worden seien, so hätten doch einige Kleriker und Laien jener Länder, die klüger sein wollten als nötig ist, sich nicht geschämt, hartnäckig zu behaupten, sie brauchten die Verhaftung und Bestrafung solcher Personen nicht zu gestatten. Krämer und Sprenger, zwei Dominikaner, gehörten augenscheinlich zu jenen bestialischen Pedanten, in denen sich Grausamkeit und Wollust mit Beschränktheit, Enthaltsamkeit, Ehrgeiz vereinen, und die, wenn sie mit Macht ausgestattet werden, zu einer Geißel ihrer Mitmenschen werden können. Anfänglich hatten die beiden Mönche, wie auch aus der Bulle hervorgeht, mit ihrer Verfolgungswut kein Glück. In Tirol stießen sie auf Widerstand sowohl beim Erzherzog Siegmund von Tirol wie beim Bischof von Brixen, die hier, nach Beilegung des alten Streites, ehrenvoll zusammenwirkten. Auch anderswo wirkten Pfarrer und Prediger der Inquisition nachdrücklich entgegen. Um nun die Bevölkerung, das heißt vornehmlich den Klerus und die Gelehrten, im Sinne der Inquisition aufzuklären und von den durch die Hexerei drohenden Gefahren zu überzeugen, schrieben Krämer und Sprenger den Malleus maleficarum, den Hexenhammer, ein Lehrbuch der Teufelsbündnisse und des Hexenprozesses, voll von haarsträubenden und unflätigen Beschreibungen der Buhlerei zwischen dem Teufel und den Frauen und der Art, wie sie durch Folter und Henkerskniffe zum Geständnis gebracht werden können.

Auch dies Buch erreichte seinen Zweck nicht gleich. Im Auftrage des Erzherzogs Siegmund faßte der Jurist Molitor, Protonotar an der bischöflichen Kurie in Konstanz, ein kluges Gutachten darüber ab, in welchem er sagte, der Teufel könne keine Kinder erzeugen, Menschen könnten keine andere Gestalt annehmen und sich nicht auf zauberische Weise an andere Orte versetzen; sie könnten, sagte er, sich nur einbilden, daß sie seien, wo sie nicht sind, und sähen, was sie nicht sehen. Was die Frauen angäben von Hexentänzen sei Vorspiegelung reizbarer Phantasie oder Traum. Immerhin kam Molitor zu dem Schlusse, daß Hexen bestraft werden müßten, wenn sie sich dem Teufel ergeben hätten, was selbstverständlich war, und auch, wenn man sich an die Vorschriften der Carolina gehalten hätte, leidlich gewesen wäre. Nach der Carolina sollten nur solche Hexen die Todesstrafe erleiden, die Schaden gestiftet hatten, und der Anwendung der Folter waren gewisse Schranken gesetzt. Vor allen Dingen aber war nach der Carolina das Vermögen der Gerichteten nicht einzuziehen, und es erwuchs dem Richter kein Vorteil aus ihrer Verurteilung. Eine andere Regel der Carolina besagte, daß den Aussagen der Zauberinnen kein Glauben geschenkt werden dürfe. Gerade auf diesen aber bauten sich die Massenverfolgungen auf; die Folterung hatte nicht nur den Zweck, den Beklagten das Geständnis der eigenen Schuld zu entreißen, sondern auch die Benennung von Mitschuldigen. Die Angeklagten, fast immer schuldlose und oft gute, ehrenhafte Frauen, scheuten sich davor, andere in ihr schreckliches Schicksal hineinzuziehen; aber unter der Folter verließ sie die Kraft. Nahmen sie nach der Tortur ihre Aussage zurück, so begann die Marter von neuem. Die Qualen, denen sie unterworfen wurden, waren so entsetzlich und die Aussicht, Gerechtigkeit zu finden, so gering, ja eigentlich nicht vorhanden, daß die Geistlichen, die die Aufgabe hatten, die Opfer zum Tode vorzubereiten, ihnen rieten, von der Zurücknahme ihrer Aussagen abzusehen, da doch keine Rettung möglich sei. Obwohl es einige wenige Male vorgekommen ist, daß eine Frau die Tortur überstand, ohne zu gestehen, und entlassen wurde, so kann man doch im allgemeinen sagen, daß jede vor Gericht Gezogene verloren war.

Die gesetzliche Grundlage zu den Hexenverfolgungen haben wohl die päpstliche Bulle Summis desiderantes und der Hexenhammer geschaffen; aber daß sie nicht die einzige war, geht schon daraus hervor, daß sie weder in Italien noch in anderen Ländern solchen Grad erreichten wie in Deutschland, in manchen überhaupt nicht stattfanden. Es muß im deutschen Volke eine Anlage zum Entstehen dieser Seuche gelegen haben, und das war wohl die Neigung zum Zauberwesen, zu den überirdischen Geheimnissen, die ihm eigen war. Es ist gewiß so, daß dieselbe Veranlagung sich in den verschiedenen Schichten eines Volkes sehr verschieden äußern kann: so führte die Phantasie, eine den Deutschen angeborene Kraft, einige zu religiösen Erleuchtungen, einige zu den edelsten Bezauberungen der Kunst, andere zu den Höhen des Gedankens, die rohen und einfältigen Bauern, wie Luther sie nannte, die in Armut verkümmerten, freudlosen und verbitterten, zu wüstem Aberglauben; und wie die alten Germanen glaubten, daß Frauen von dem göttlichen Anhauch besonders berührt würden, und die Frauen auch am ersten das Christentum und den neuen Glauben ergriffen, und wie sie deshalb im Altertum Verehrung genossen, so wendete sich die Beziehung zu den unsichtbaren Mächten gegen sie, wenn es sich um teuflische handelte. Diese auf der Phantasie des deutschen Volkes beruhende Grundlage hat immer bestanden, ohne daß es zu einem verheerenden Ausbruch gekommen wäre; zu einem solchen brachte es erst die Verwilderung einer erschütterten Zeit. Im Jahre 1535 dichtete ein Professor des Griechischen in Heidelberg: »Hellas und Latium stehn bei allen in gleicher Verachtung – Und die barbarische Flut strömt schon wieder herein.« Ist das auch vom Standpunkt des Humanisten gesprochen, der den Rückgang antiker Bildung infolge der Entfesselung religiöser Leidenschaften beklagt, so trifft es doch den Zustand von Verrohung des ganzen Volkes, der sich auch den Reformatoren so schreckhaft bemerkbar machte. Schon im Jahre 1508 klagte der Abt Trithemius, daß die Zahl der Hexen in allen Teilen Deutschlands zunehme und Mensch und Vieh durch sie verkomme; übrigens wurde er selbst der Zauberei verdächtigt. Das war in der Zeit vor dem Bauernkriege; nach demselben sah es auf dem Lande in jeder Beziehung noch ärger aus. Was für einen Unterschied der Bildungsgrad ausmacht, das zeigt sich in der örtlichen Verbreitung des Hexenwesens: Außerordentlich viel Brände waren in den Bistümern Bamberg und Würzburg, im Erzbistum Trier, im Herzogtum Braunschweig-Wolfenbüttel, im Stift Fulda, im Kanton Bern, also in vorzugsweise ländlichen Gegenden. In den großen Städten dagegen, in Nürnberg, Frankfurt am Main, Lübeck fanden fast gar keine statt. Der Rat von Nürnberg schrieb an den von Ulm, er habe von dergleichen Trudenwerk nie etwas gehalten, auch allemal befunden, daß es keinen Grund habe; er habe deshalb nie anders gehandelt, als daß er dergleichen Personen aus seinem Gebiet verwiesen habe. Im Erzbistum Trier wurden in den Jahren 1593-97 306 Hexen verbrannt, wobei die Stadt Trier nicht mitgerechnet war, im Kanton Bern 1597-1600 über 300, im Würzburgischen in einem einzigen kleinen Orte in einem Jahre 99. Aber auch in kleineren Städten wurde gräßlich gewütet, so in Lemgo und Osnabrück, in beiden Fällen unter der Leitung eines fanatischen Bürgermeisters.

Man sollte annehmen, daß die Juristen, als zu den Gebildeten gehörig, sich bemüht hätten, den Hexenprozessen Einhalt zu tun, wozu gerade sie die Möglichkeit gehabt hätten. Allein dieser Stand befleckte sich neben den Fürsten am meisten. Durch die dauernde Beziehung zu Verbrechen und zu Strafen, die noch roher als die Verbrechen waren, ohnehin verhärtet, wurden sie durch die Aussicht auf Bereicherung vollends in das Unwesen hineingezogen. Denjenigen Juristen, die an den Universitäten, um Gutachten befragt, sich für strenge Bestrafung der Hexen aussprachen, kann die Entschuldigung zugebilligt werden, daß sie keine Vorstellung von dem Elend hatten, das sie bewirkten; die Richter hingegen, vor deren Augen sich die schauerlichen Szenen abspielten, standen auf keiner höheren Stufe als die Henker, die gewohnt waren, ihr Einkommen nach der Anzahl zerfleischter und verbrannter Körper zu berechnen.

Tröstet sich der über diesen Schandfleck der deutschen Kultur Trauernde damit, daß er meint, die Grausamkeit und Rechtlosigkeit des Verfahrens habe dem allgemeinen Bildungsstande der damaligen Zeit entsprochen, man habe es eben nicht besser gewußt, so irrt man sich. Sogar in den Kreisen des Volkes, deren Aberglaube zum Teil ein Grund der Seuche war, trat klarere Einsicht bei denen auf, die selbst betroffen wurden. Die Opfer waren sich ja bewußt, weder mit dem Teufel gebuhlt noch auf dem Brocken getanzt zu haben, sie erfuhren am eigenen Leibe, wie die Geständnisse nie begangener Absurditäten zustande kamen. Wer das Ungeheuerlichste gedankenlos für möglich gehalten hatte, fing an zu zweifeln, sowie er selbst es begangen haben sollte. Wer sich bedroht fühlte, dachte tiefer über die Anklage nach als der, den sie nichts anging; wer aber war damals nicht bedroht? Gerade die Vermögenden waren für Richter und Henker willkommene Brocken. Um die vernünftigen Einwände dieser Unglücklichen und ihrer Angehörigen kümmerte sich niemand, nur wenige vernahmen sie. Indessen gab es auch unter den Unbeteiligten viele, die das Verfahren gegen die Hexen mit Abscheu sahen und das Wahnhafte der ihnen zugrunde liegenden Vorstellungen sowie die Schuld der Richter durchschauten, und einige von diesen waren gewissenhaft und tapfer genug, um das Übel zu bekämpfen.

Oft ist Deutschland in Barbarei verfallen, kaum je in so entsetzlicher Weise wie zur Zeit der Hexenverfolgungen; aber nie hat es an solchen gefehlt, die sich darüber erhoben und das, was sie für Unrecht hielten, mit Einsetzung ihres Lebens zu überwinden suchten: Denn sowie jemand die Art, wie man mit den vermeintlichen Hexen umging, beanstandete, wurde er selbst als Zauberer verschrien und mit Folter und Scheiterhaufen bedroht. Das gräßliche Bild der zahllosen Pfähle, an denen die durch die Tortur zerfetzten Frauenleiber verbrannt wurden, würde unerträglich sein, wenn man nicht der Reihe edler Menschen gedenken könnte, die es wagten, für sie einzutreten.

Um die Zeit, als der Hexenhammer erschien, wurde der Mann geboren, der zuerst gegen die Schrecknisse auftrat, die aus ihm folgten. Heinrich Cornelius von Nettesheim, gewöhnlich Agrippa von Nettesheim genannt. Erfolgreich bekämpfte er in Metz im Jahre 1519 im Verein mit dem Syndikus der Stadt den Dominikaner und Inquisitor Savini und entriß ihm glücklich eine Bäuerin, die schon gefoltert war und verbrannt werden sollte. Die Anklage stützte sich hauptsächlich darauf, daß die Mutter der Angeklagten als Hexe verbrannt worden sei und daß nach dem Hexenhammer die Kinder von Hexen entweder dem Teufel geweiht oder vom Teufel erzeugt seien. Agrippa wandte ein, daß durch diese Lehre, angenommen, die Frau sei wirklich eine Hexe gewesen, die Macht der Taufe vernichtigt werde. »Ja, ich sage dir, unserem Glauben gemäß sind wir alle sündhaft und verflucht von Ewigkeit, Kinder des Verderbens, Söhne des Teufels und Erben der Hölle, und nur durch das Heil der Taufe wird Satanas aus uns herausgerissen.« Agrippa brachte es dahin, daß der verleumderische Ankläger mit einer Geldbuße belegt wurde. Als Savini, nachdem Agrippa Metz verlassen hatte, von neuem eine Hexenverfolgung betrieb, trat ein Freund und Schüler Agrippas gegen ihn auf und predigte so eindrucksvoll, daß das Volk, das kurz vorher die Einkerkerung der Hexe verlangt hatte, nun ihre Freilassung forderte und auch durchsetzte. Ein anderer Schüler Agrippas, der den Kampf gegen Grausamkeit und Dummheit in großartiger Weise fortsetzte, war Johann Weyer, ein Mann, der ebenso ausgezeichnet war durch Klarheit und Schärfe des Geistes wie durch Güte des Herzens und Furchtlosigkeit. Er stammte aus dem nördlichen Brabant, also aus den Niederlanden, von denen so viele Bekenner aufgeklärter Religiosität ausgegangen sind. Auch Weyer war durch und durch religiös, wie ja auch Agrippa dem Verfahren des Dominikaners aus der Religion geschöpfte Gründe entgegengesetzt hatte. Seit 1550 war er Leibarzt des Herzogs Wilhelm von Jülich-Cleve-Berg, desselben, den Karl V., um ihn an seine Politik zu binden, mit seiner Nichte verheiratet hatte. Trotzdem blieb Wilhelm im Herzen dem Protestantismus geneigt, ebenso Weyer. In einem großen Werk De praestigiis daemonum, das 1563 in Basel erschien, hat Weyer die Barbarei der Hexenprozesse als Arzt und human denkender Mensch bekämpft. Er leugnet das Dasein und die Wirksamkeit des Teufels nicht, wohl aber, daß sich Teufel auf körperliche Art mit Menschen vermischen und daß die angeblichen Hexen auf zauberische Art Schaden stiften können. Die Buhlschaft der Frauen mit dem Teufel war aber das Kernstück der Hexenprozesse, worauf Anklage und Strafbarkeit gegründet wurden. Auf der anderen Seite machte Weyer die Hysterie und sonstige krankhafte Zustände der Opfer verantwortlich, wenn sie selbst sich, wie es zuweilen vorkam, des ihnen zur Last gelegten Umgangs mit dem Teufel schuldig hielten. Seine Erfahrung als Arzt setzte ihn instand, zahlreiche Beispiele von Kranken anzuführen, die durch verständige Einwirkung auf Körper und Seele geheilt wurden. Gehoben wird der beweisführende Inhalt des Buches durch die feurige Anteilnahme des Verfassers, sein Mitleid mit den mißhandelten Frauen, seinen Zorn über die habgierigen und mordlustigen Richter. Nachdem er dargetan hat, wie sehr die übliche Praxis gegen die Bestimmungen der Carolina verstoße, die Vorsicht bei derartigen Prozessen verlange, den falschen Ankläger bestrafe und fälschlich Angeklagten sogar Schadenersatz zusichere, während jetzt auf ganz ungegründete Anklagen dummer und roher Leute Frauen in scheußliche Kerker geworfen und solchen Folterqualen unterworfen werden, daß sie den Tod auf dem Scheiterhaufen als Erlösung betrachten, ruft er aus: »Aber wenn einmal Der erscheinen wird, dem nichts verborgen bleibt, der Herz und Nieren erforscht, der rechte Richter aller Dinge, dann sollen eure Werke offenbar werden, o ihr harten Tyrannen, ihr blutdürstigen, entmenschten und erbarmungslosen Richter! Ich rufe euch hiermit vor das Jüngste Gericht! Gott wird urteilen zwischen mir und euch! Die zertretene und begrabene Wahrheit wird auferstehen, euch ins Antlitz springen und um Rache schreien für eure Mordtaten.« Wie gefährlich es war, diese Bluthunde anzugreifen, wußte er aus seinen Beziehungen zu Agrippa, den der wütende Dominikaner über das Grab hinaus verfolgte, indem er seinen Tod als Höllenfahrt ausmalte.

Den fanatisch verbohrten Geistlichen und Juristen, die über Weyers Buch Zeter schrien, standen Männer gegenüber, die es dankbar und begeistert begrüßten. Bischof Simon Sultzer von Basel veranlaßte 1566 eine deutsche Übersetzung, der bald eine französische folgte. Der Abt des Benediktinerklosters Echternach, die Ärzte Zwinger von Basel, Roussel in Gouda und Ewich in Duisburg, der Jurist Borcholt versicherten ihn ihrer Zustimmung. Borcholt nannte in einem Brief an einen herzoglich braunschweigischen Rat das Buch Weyers geistreich, scharf und gelehrt, so daß alle gelehrten Männer in Burgund und Belgien es wie ein Heiligtum hochhielten. »Sooft ich des vorzüglichsten Rechtsgelehrten dieses Jahrhunderts, meines Lehrers Jakob Cujacius gedenke, und ich denke oft an ihn, dann muß ich mit ihm bekennen, daß ich noch kein Buch mit größerem Vergnügen durchgelesen habe.« Er bittet den Empfänger des Briefes, den Inhalt des Buches sich anzueignen und soviel als möglich das unschuldige Blut zu schützen; vermutlich hoffte er durch den Rat den Herzog von Braunschweig zu beeinflussen. Als vernünftig denkende Fürsten nennt Weyer außer seinem Herzog den Kurfürsten Friedrich von der Pfalz, den Grafen Herrmann von Neuenahr, die Grafen Wilhelm von Berg und Adolf von Nassau. Wahrscheinlich ist es auf Weyers Einfluß zurückzuführen, daß Ferdinand I. und sein Sohn Maximilian II. in ihren Erblanden keine Hexen haben verbrennen lassen. Die hauptsächlichen Gegner Weyers waren der Trierer Weihbischof Peter Binsfeld, der französische Gelehrte Jean Bodin, der spanische Jesuit Delrio und der sächsische Professor Benedikt Carpzov; die haben durch ihre Bücher, erweiterte Hexenhammer, mehr Schaden gewirkt als Weyer Nutzen durch das seine. In ihren Augen war Weyer ein Patron der Hexen, selbst Zauberer oder Ketzer und Atheist. Die katholische Kirche setzte sein Buch auf den Index.

Einmal ausgebrochene Bewegungen werden auch durch die vernünftigsten Gegenwirkungen nicht aufgehalten; dafür ist ein Beweis die Tatsache, daß die Hexenverfolgung nach dem Erscheinen von Weyers Buch nicht nachließ, sondern erst recht um sich griff. In den Jahren 1580-1620 war ihr Höhepunkt. Die Stimmen seiner Nachfolger wurden kaum beachtet. Ganz von Weyer abhängig sind Johann Ewich, Arzt in Duisburg, dann Professor in Bremen, der eine kleine Schrift gegen den Hexenwahn schrieb, und der Jurist Gödelmann, Professor in Rostock, der Vorlesungen darüber hielt.

Nur etwas bleibt einem so leuchtenden Verdienst gegenüber zu wünschen, nämlich es möchte Weyer, der ganz in seine ärztliche und religiös-humanistische Anschauungsweise vertieft war, mehr hervorgehoben haben, daß außer dem Aberglauben der Menge und dem Aberglauben und der krankhaften Veranlagung der angeklagten Frauen auch die Gewinnsucht der Richter und Henker und die Anwendung der Folter Ursache der Hexenprozesse war. Zwar hat er davon gesprochen, aber doch nur gelegentlich. Von einigen Nachfolgern wurde das, was er vernachlässigt hatte, eingehend behandelt, so von Wilhelm Fabricius aus Hilda bei Düsseldorf, nach der damals üblichen Weise Hildanus genannt, der als Stadtarzt in Bern 1634 starb und europäischen Ruf genoß, und von dem ausgezeichneten Westfalen Hermann Wilcken oder Witekind, einem Schüler Melanchthons, der 1603 als Professor der griechischen Sprache in Heidelberg starb. Seine Schrift wider den Hexenwahn »Christlich Bedenken und Erinnerung von Zauberei« ist nicht wie die Weyers lateinisch, sondern deutsch geschrieben und wendete sich also von vornherein an ein größeres Publikum. Allerdings gab er es nicht unter seinem eigenen, sondern unter dem Namen Augustin Lercheimer heraus. Er geht davon aus, daß der Teufel nur das vermag, was Gott zuläßt, und daß die armen, der Hexerei angeklagten Frauen gar nichts Überirdisches vermögen, weshalb sie, da sie höchstens die Absicht, aber nicht das Vermögen haben zu schaden, nicht verbrannt werden dürfen. Die Aussagen verschiedener Frauen, die verbrannt wurden, prüfend, stellt er fest, daß oft die Armut sie auf Irrwege treibt, und ermahnt die Obrigkeiten, dem Übel, das sie grausam bestrafen, zuvorzukommen, indem sie für eine bessere Armenpflege sorgen. Von der Folter sagt er, sie komme aus dem Heidentum und sei gegen Sklaven angewendet worden, für Christen sei sie ganz unzulässig, ihr Gebrauch werde auch von allen verständigen und gutherzigen Männern getadelt. Am grundsätzlichsten ist wohl das Buch des Pfarrers Joh. Greve aus Büderich in Cleve »Reformiertes Tribunal«, der die Abschaffung der Folter fordert. Es erschien 1622, wurde damals nicht beachtet und später vergessen.

Von den katholischen Bekämpfern des Hexenwahns wurde der Holländer Cornelius Loos zum Widerruf gezwungen und der Trierer Jurist Dietrich Flade, kurfürstlicher Rat, ein sehr angesehener und reicher Mann, 1589 stranguliert und dann verbrannt. Er sollte auf der Hetzerather Heide bei Trier mit den Hexen getanzt und das Land mit Schnecken überschwemmt haben.

Unter all den bewundernswerten Männern, die für das geschändete Recht eintraten, erweckt keiner solche Sympathie wie Friedrich Spee oder von Spee, geboren im Jahre 1591 in Kaiserswerth. Keiner schrieb so wie er aus persönlichem Erleben heraus, weil er als Beichtvater der zum Tode verurteilten Hexen die Tätigkeit der Richter und die Leiden der Hexen gründlich kennenlernte. Spee war als Jüngling Jesuit geworden. Leidenschaftlich bestürmte er den General, ihn als Missionar nach Indien zu schicken; es mag ihn beides gelockt haben, die wunderbare Ferne und das Märtyrertum. Blättert man in Spees Gedichten, so ist man überrascht von der Zartheit seines Empfindens und würde vielleicht an der Weichlichkeit seiner Naturbilder und seiner Frömmigkeit Anstoß nehmen, wenn nicht die Wahrhaftigkeit seines Gefühls versöhnte; versetzt man sich aber in die Zeit, wo er lebte, möchte man die in einer so wilden und rohen Epoche aufgrünende Empfindsamkeit fast genial nennen. Ob die Sehnsucht nach Indien die ahnungsvolle Angst vor dem Martyrium war, das ihm in der Heimat bestimmt war? Der General wies ihn wie die vielen anderen, die gern ins Ausland gegangen wären, auf das Indien in Deutschland, die Bekehrung der Ketzer. Zu einer Zeit, als in Würzburg und Bamberg Hexen zu Hunderten verbrannt wurden, übertrugen ihm seine Vorgesetzten die Pflicht, die Verurteilten zum Tode vorzubereiten und zum Scheiterhaufen zu begleiten. Später hat er gesagt, nicht eine von den zahllosen, die er begleitet habe, sei schuldig gewesen. Kaum wagt man nachzufühlen, was für ein entsetzlicher Zusammenbruch für seine empfindliche Seele mit dieser Einsicht verbunden gewesen sein muß. Täglich mit ansehen zu müssen, daß im Namen der Religion und des Rechtes furchtbare Verbrechen begangen wurden, daß die Opfer derselben schuldlose und wehrlose Frauen waren, selbst ein Werkzeug innerhalb eines schändlichen Systems zu sein! Es versteht sich, daß die Erkenntnis nicht mit einem Male kam: sie bildete sich allmählich durch herzzerreißende Erfahrungen. Ohnmächtig gegenüber der Mauer von Dummheit, Grausamkeit und Habsucht, blieb ihm nichts, als die von der Folter zermarterten Frauen, die er einem qualvollen Tode entgegenführte, mit dem Hinweis auf das Märtyrertum der ersten Christen zu trösten. Dann schrieb er sein berühmtes Buch Cautio criminalis; es ist ein verzweifelter Versuch, Wahn und Verbrechen durch Vernunft und Entrüstung zu überwinden. Wenn Spee nicht wie Weyer mit seinem Namen für seine gute Sache eintrat, muß man seine Abhängigkeit als Jesuit bedenken. Zwar haben sich die Jesuiten im allgemeinen nicht an der Hexenverfolgung beteiligt, aber eine öffentliche Herausforderung wie die Spees wagten sie doch nicht zu unterstützen; er würde ohnehin aus dem Orden entlassen oder gezwungen worden sein, freiwillig auszutreten, wenn nicht Ereignisse des Krieges dazwischengekommen wären.

Spees Buch ist durchglüht und durchzittert von leidenschaftlicher Entrüstung und untröstlichem Schmerz, Schmerz auch darüber, daß Deutschland, sein Vaterland, der Schauplatz so ungeheurer Verbrechen sein mußte. »Die Italiener und Spanier«, sagt er, »von Natur nachdenklicher und scharfsinniger, scheint es, überlassen uns dieses Amt des Brennens ganz allein. – Überall in Deutschland lodern die Hexenbrände, eine Schande für die deutsche Nation bei den Feinden Deutschlands. Trotz der Lehre der Naturforscher und Ärzte, daß auch die außergewöhnlichen Naturerscheinungen und Krankheiten natürlichen Ursachen zuzuschreiben seien, schiebt man in Deutschland, besonders auf dem Lande, alle Schuld auf die Hexen, dadurch wächst dann die Menge der Hexen, zumal die Prediger keinen Finger dagegen rühren, sondern vielmehr in dasselbe Horn blasen und keine deutsche Obrigkeit sich gegen solche Verdächtigungen erhebt. Andere Nationen sind vorsichtiger. Zu unserer Schande sind sie in dieser Sache uns voraus. – Haben denn deutsche Fürsten solche deutsche Beamten, die sogar gegen ihr Gewissen prozessieren, nur um ihren Fürsten zu gefallen? – Was werden andere Nationen sagen, die sowieso schon unsere Einfalt zu bespötteln pflegen! – Wehe, Deutschland, die Mutter so vieler Hexen, hat vor Kummer so viel geweint, daß es nicht mehr sehen kann.« Es ist ferner ein leitender Gedanke bei Spee, die Verantwortung für das, was er als Justizmorde ansah, den Fürsten und Obrigkeiten zuzusprechen. An sie wendet er sich immer wieder mit dringenden Mahnungen, eine gründliche Reform der Prozeßführung vorzunehmen, namentlich auch in bezug auf die Methode, Geständnisse durch Folterqualen zu erzwingen. »Wo sind die Augen der Fürsten, daß sie dies nicht sehen, oder wenn sie es sehen und wissen, wo ihr Gewissen, daß sie diesen das Schwert anvertrauen!« Auch Greve hat sein Buch über die Abschaffung der Folter zum Besten der Fürsten geschrieben, wie er sagte, um ihre Tribunale zu reinigen von der Schmach eines solchen Unrechts, und zum Besten der Richter, damit sich ihre Seelen nicht in solchem Pfuhle wälzen. Die Erkenntnis war bei den Erleuchteten, daß es nichts nützen werde, das Volk zu belehren – damals ohnehin ein unmögliches Beginnen –, wenn nicht von den Führern des Volkes das Gute geübt und das Schlechte verhindert würde.

Von allen Büchern gegen den Hexenwahn ist keins mit solcher Eleganz und Schärfe der Beweisführung, mit so schneidender Klarheit geschrieben, durch keines gießt sich so hinreißend der Strom der Liebe und des Zornes. Auch Weyer, Wilcken und andere waren Männer humanistischer Bildung, bei Spee mag die romanisch-humanistische Erziehung dazugekommen sein und vor allem dies, daß er ein Dichter war. Es ist unbegreiflich und sehr traurig, daß eine solche Anklage so wirkungslos verhallte. Doch hatte bekanntlich Spee einen großen persönlichen Erfolg. Als sein Freund, der Domherr Joh. Phil. Schönborn, ihn einmal auf seine früh ergrauten Haare anredete, sagte er, sie seien weiß geworden, weil er das Leiden vieler Unschuldiger und den Sieg der Ungerechtigkeit gesehen habe. Als Erzbischof von Mainz hat Schönborn später wenigstens in seiner Diözese den Hexenprozessen ein Ende gemacht, deren Höhepunkt damals ohnehin schon überschritten war; der Gebrauch der Folter wurde nicht abgeschafft.

Es ist auffallend, daß fast alle die Bekämpfer der Hexenprozesse aus dem Westen Deutschlands, aus dem Gebiet des Rheines stammen. Eine Ausnahme macht der in Jena geborene Johann Mathaeus Meyfart, der Dichter des Liedes: Jerusalem, du hochgebaute Stadt. Er war ein Jahr älter als Spee und sein Traktat über das Hexenwesen erschien fünf Jahre nach der cautio criminalis, von der er offenbar beeinflußt wurde. Er zieht wie Spee und wie Greve die Regenten, die Beamten und die Prediger zur Verantwortung. Als Inschrift über einer Folterkammer schlägt er den Vers vor: Wenn Richter trachten nach dem Gut – Die Henker dürsten nach dem Blut – Die Zeugen suchen ihre Rach – Muß Unschuld schreien Weh und Ach.

Der Verfasser einer Sammlung von Biographien, in die er auch die von Hermann Wilcken aufgenommen hat, ließ dem Bande den Titel vordrucken: Dignorum laude virorum quos Musa vetat mori immortalitas. Würdiger Männer, die die Muse nicht sterben läßt, Unsterblichkeit. Dies Wort gilt für alle diese kühnen Männer, die, als sie lebten, wenig anerkannt und zum Teil verfolgt wurden, und deren Dasein und Namen die folgenden Jahrhunderte vergaßen.


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