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Das, was man die mittelalterliche Anarchie nennen kann, lag einmal begründet in den fließenden Zuständen, die Verschiebung der Machtverhältnisse verhältnismäßig leicht ermöglichten und dem allgemeinen Streben nach Selbstherrschaft dienten; dazu kam im späteren Mittelalter die Entartung und Verwilderung aller Verhältnisse, die um so mehr als unerträglich empfunden wurde, als das öffentliche Leben überhaupt, wie es die Entwicklung des menschlichen Geistes mit sich bringt, allmählich zu erstarren begann. Das Bedürfnis nach festen Ordnungen machte sich geltend. Man kann sagen, daß Karl IV. mit der Goldenen Bulle den Anfang dazu gemacht hatte, indem er wenigstens die Königswahl in feste Formen brachte und aus den Kurfürsten eine Art Körperschaft organisierte, die dem König gleichberechtigt zur Seite stand und seitdem auch in den Kurvereinen bedeutenden Einfluß ausübte. Siegmund, Karls geistvoller Sohn, der mit so viel Energie an der Reformation der Kirche arbeitete, plante auch eine Reichsreform, wobei er sich auf die Städte und die Ritter stützen und das Reich in Kreise einteilen wollte. Zur Ausführung konnte es bei dem Widerwillen aller Stände nicht kommen. Noch zu seinen Lebzeiten aber durchdachte ein philosophischer Kopf, der junge Nikolaus von Cusa, diese seine Zeit so sehr bewegenden Fragen. Wie es damals selbstverständlich war, behandelte er in seiner Schrift De concordantia catholica die Reichs- und Kirchenreform gemeinsam. Er ging von dem tiefsinnigen, folgenreichen Gedanken aus, daß die Wahrheit auf Übereinstimmung beruhe. Die Ordnung im Reich beruhe auf der Übereinstimmung von Papst und Kaiser mit dem Körper ihrer Untergebenen. Der entgegengesetzten Entwicklung von Papsttum und Kaisertum entsprechend wollte er auf Minderung der päpstlichen und Mehrung der kaiserlichen Macht hinwirken. Die gesamte Kirche hielt er damals für vertreten durch die in einem Konzil versammelten christlichen Prälaten, und zwar auch ohne den Papst, falls derselbe an dem Konzil nicht teilnehmen wolle oder könne. Würde unter so vielen aus verschiedenen Ländern stammenden Priestern Übereinstimmung erzielt, so könne das als Wirkung des Heiligen Geistes angesehen werden. Innerhalb des Staates waren die Reichstage etwa das, was in der Kirche die Konzilien waren; sie sollten nach seinem Reformplan jährlich in Frankfurt stattfinden. Der ausübenden Macht des Kaisers sollte ein Reichsheer dienen, das durch eine Reichssteuer zu erhalten wäre. Da fürstliche Heere neben dem kaiserlichen nicht vorgesehen waren, so bedeutete das eine Umwälzung von unermeßlichen Folgen. Zwecks leichterer Verwaltung sollte das Reich in Kreise eingeteilt werden und in jedem Kreise ein Reichsgericht das Recht sprechen. Einen gesicherten Rechtszustand zu schaffen, sah er für das wichtigste Erfordernis an. Die Fehde sollte für ewige Zeit abgeschafft werden. Was die Masse des Volkes betrifft, ging Cusa davon aus, daß ihr sklavische Gesinnung angeboren sei, so daß sie sich willig von den Weiseren leiten ließe und durch sie vertreten werden könnte. Bei der Zusammensetzung der Reichstage und Reichsgerichte war dem bürgerlichen Element mehr Einfluß zugedacht als dem fürstlichen. Man spürt in dem ganzen Entwurf den bürgerfreundlichen, großartig zugreifenden Geist des Zeitalters des Kaisers Siegmund, auch darin ihm zugehörig, daß seine Ideen sich nicht verwirklichten.
Der frühe Tod des tatkräftigen Albrecht II., des Schwiegersohns und Nachfolgers Kaiser Siegmunds, entzog der Reformbewegung den Ansporn, den die kaiserliche Teilnahme ihr bis dahin gegeben hatte. Ein seltsames Verhängnis fügte es, daß Friedrich III., der durch Nichtwollen und Nichttun die Nation lähmte und sich selbst erhielt, über 50 Jahre regierte. Versenkt man sich in die wunderliche Existenz dieses Habsburgers, so kommt einem wohl das Bild der Riesenschildkröte in den Sinn, die man zuweilen in Aquarien sieht. Ein gigantischer Klotz von phantastisch urweltlichem Umriß hängt im Wasser. Lebt dies Geschöpf oder ist es in Jahrtausenden versteinert? Wie lange man es auch beobachtet, es bewegt sich nicht; aber plötzlich sieht man, daß der Felsen Augen hat, aus denen es böse herausblitzt, ein unzugänglicher, tückischer, lauernder Wille. Weder durch gütliche Vorstellung noch durch Drohung war Friedrich III. nach irgendeiner Richtung hin zu bewegen. Seine Politik hat sich in einem späteren Jahrhundert in der Regierung eines gleichfalls langlebigen Habsburgers und seines langlebigen Kanzlers wiederholt, die nämlich, nichts am Bestehenden zu ändern, weil in einem morschen Gebäude die Verrückung eines einzigen Steins zum Zusammenbruch des Ganzen führen könne. Nachdem Friedrich sich entschlossen hatte, dem Papst die Obedienz zu leisten, bevor die ersehnte Reform verbürgt war, verbanden sich die beiden mittelalterlichen Häupter zum Widerstand gegen jede Neuerung. Obwohl auch jetzt noch, wie im Mittelalter, der Papst den kaiserlichen Einfluß in Italien bekämpfte, der Kaiser zuweilen rücksichtslos diesen Einfluß durchsetzte, so wurde doch mehr und mehr der Erzherzog von Österreich und römische Kaiser des Papsttums wichtigste Stütze. Die beiden universalen Mächte blieben in einer Zeit, wo die selbständig gewordenen Nationen das alte Weltgebäude zerbrachen, aufeinander angewiesen. Eine Reichsreform im Sinne des Cusa hätte dem Kaiser erwünscht sein müssen; allein sie zu erzwingen, hätte es mehr Interesses für das Reich und mehr Lust, sich dafür einzusetzen, bedurft, die der ganz der Sorge für seine Erblande hingegebene Friedrich nicht hatte. Denn dies geheimnisvolle Urtier, das am liebsten still vor sich hin Rosen züchtete und Edelsteine sammelte, war nicht ohne Empfindung, er hatte sogar Leidenschaft für sein Land Österreich und im Zusammenhang damit für seinen Sohn und Erben. Wenn er ihm auch mißtrauisch keinen Einblick in die Regierung gestattete, so war der Sohn ihm doch teuer als der künftige Herr des Weltreichs Österreich. Austriae Est Imperare Orbi Universo. Alles Erdreich Ist Österreich Untertan. Das Ostreich, zu dem König Rudolf im 13. Jahrhundert den Grund gelegt hatte, das Rudolf der Stifter weitergeträumt hatte, wogte als große Vision vor der dunklen Seele Friedrichs III. Gespeist mit seinen ausschweifenden Vorstellungen, schwoll es in der unterirdischen Höhle zu ungeheurem Ausmaß an. Das Ostreich, bestehend aus Polen, Ungarn, Böhmen und Österreich, war da; aber gerade zur Zeit Friedrichs III. eroberten es tatkräftige Emporkömmlinge, erst Georg Podiebrad von Böhmen, dann Mathias Corvinus von Ungarn. Die Führung des Bollwerks, das Europa vor den Türken schützen mußte, schien dem Hause Habsburg zu entgleiten. Wien selbst, Österreichs schöne Hauptstadt, fiel dem König von Ungarn zur Beute, Friedrich III. schlug sich kläglich als Gast seiner guten Städte durchs Reich. Das machte ihn nicht irre im Glauben an die Bestimmung seiner Dynastie. Und wie er erlebte, daß Mathias Corvinus seinen einstigen Beschützer, Georg Podiebrad von Böhmen, entthronte, so erlebte er auch den Tod dieses kriegsgewaltigen Usurpators. Ja es gelang ihm, als sein Nebenbuhler im Westen, Herzog Karl von Burgund, die Reichsstadt Neuß belagerte, ein Reichsheer zum Entsatz zu führen, zu dem selbst aus dem Norden, aus Lübeck, stattliche Abteilungen heranrückten. Auch dieser erstaunliche Aufschwung jedoch gehört in den Kreis seiner österreichischen Berechnungen. Es genügte ihm, die Reichshilfe im einzelnen Fall erwirkt zu haben. Grundsätzliche Beschlüsse zur Ordnung des Reichs hat er nicht erstrebt und nicht erreicht; denn die Reformation, die seinen Namen trägt, die ein Reichstag des Jahres 1442 zum Gesetz erhob, ließ außer einigen Bestimmungen, an die sich noch dazu niemand kehrte, alles beim alten.
Indessen, obwohl vom Kaiser aufgegeben, ruhte die Idee der Reichsreform keineswegs. Ihr Vertreter war der Heidelberger Martin Mayr, wie Cusa aus dem Bürgerstande hervorgegangen. Da er für sich allein nichts hätte erreichen können, trat er nacheinander in den Dienst verschiedener Fürsten, die geneigt waren, sich für die Reformation einzusetzen, einmal auch in den Dienst Podiebrads, als der sich mit der Absicht trug, römischer König und Nachfolger Friedrichs zu werden. Die Pläne zur Reichsreform, die man allmählich von der Kirchenreform abtrennte, waren sich in den wesentlichen Punkten gleich, wie die Übel, die sie abschaffen sollte, die gleichen blieben. Die Verwüstung des Reiches war die Folge der Fehden, deren Zahl und deren brutaler Charakter im Laufe des 15. Jahrhunderts in erschreckendem Maße zunahm; die Abstellung der Fehden war also das nächstliegende Bedürfnis. Im Beginn des 15. Jahrhunderts hatten die Fehden ein solches Ausmaß mit so heillosen Folgen erreicht, daß man ernstlich an ihre Beschränkung dachte; aber man verfiel auf ein höchst ungeeignetes Mittel. Im Jahre 1442 wurde ein Gesetz erlassen, das nur diejenigen Fehden für erlaubt erklärte, die dem Befehdeten drei Tage vor Beginn angesagt wären. Durch Beobachtung einer leicht durchzuführenden Förmlichkeit glaubten nun die Ritter in Ehren ihre Mitstände überfallen und schuldlose Menschen ausplündern, einkerkern und mißhandeln zu können. Man sah ein, daß dem Fehdewesen auf andere Weise entgegengetreten werden müsse. Ursprünglich war das Recht der Fehde ein Recht der Selbsthilfe, wenn die Gerichte versagten. Es folgt daraus, daß für schnelles und gerechtes Gericht gesorgt werden mußte, damit die Friedebrecher sich nicht mit dem Vorwand entschuldigen konnten, es sei ihnen kein Recht geworden. Wiederum konnte das Gericht nur wirksam werden, wenn hinter seinen Beschlüssen eine Vollziehungsgewalt stand, die dem Verbrecher mit der Waffe entgegentreten konnte. Beide, Gericht und Heer, mußten natürlich regelmäßig besoldet werden, ein Kostenaufwand, der nur durch eine allgemeine Steuer gedeckt werden konnte. Verbot der Fehde, Reichsgericht, Reichsheer, Reichssteuer, das waren die immer wiederkehrenden Forderungen der Reichsreform; zweifelhaft blieb aber und gekämpft wurde darum, ob diese Institutionen mehr vom Kaiser oder vom Reich, das heißt von den Ständen, abhängen, wessen Macht sie verstärken sollten.
Das höchste Gericht, das Hofgericht, war an die Person des Kaisers gebunden, der den Vorsitz führte oder den Vorsitzenden ernannte. Es ist einleuchtend, daß, da die Kaiser keine ständige Residenz hatten und vollends seit Friedrich III. sich fast ständig in Österreich aufhielten, das für viele Deutsche schwer erreichbar war, das Hofgericht den Anforderungen einer pünktlichen Justiz nicht genügte. Unter Maximilian kamen die wunderlichsten Dinge vor. Der Bischof von Worms, Johann von Dalberg, in humanistischen Kreisen hochgeehrt als guter Lateiner, Dichter, Kenner des Altertums und Büchersammler, lebte in Streit mit seiner Stadt Worms, die er seiner Herrschaft unterwerfen wollte und der er durch brutales Geltendmachen seines militärischen Übergewichts einen Huldigungseid abzwang, zu dem sie als freie Stadt ihrer Meinung nach nicht verpflichtet war. Beide wandten sich an den Kaiser als an den höchsten Richter. Maximilian hielt es, wenn immer möglich, mit den Reichsstädten, die seine Interessen vertraten und ihm zahlten, wollte es aber auch mit dem berühmten Dalberg nicht verderben; er half sich damit, daß er erst der Stadt und dann dem Bischof recht gab, so daß die von beiden Seiten an ihn abgeschickten Gesandtschaften befriedigt heimkehrten, um sich bald darauf in erneuter Ungewißheit zu finden. Auf diese Weise fertigte er die ihm geduldig Nachreisenden viermal hintereinander ab; dann beraumte er eine Tagung an, auf welcher er zwischen den Streitenden zu vermitteln versprach, verschob aber jeweils den Termin, weil irgend etwas dazwischenkam. Mit so naiven Listen brachte er es dahin, daß, als der Bischof starb, die Rechtsfrage noch nicht entschieden und durch eine neue Konstellation zunächst aus der Welt geschafft war. Es ist begreiflich, daß der Vorschlag gemacht wurde, das Hofgericht möge von der Person des Kaisers getrennt werden und einen festen Sitz in einer zentral gelegenen Stadt erhalten. Im Laufe des 15. Jahrhunderts war neben dem Hofgericht das sogenannte Kammergericht entstanden, das, ursprünglich für gewisse, meist fiskalische Zwecke zusammenberufen, allmählich das Hofgericht verdrängte. So kam es, daß das neu zu gründende Reichsgericht nicht Hofgericht, sondern Kammergericht genannt wurde. Begreiflicherweise sah der Kaiser die Abtrennung des höchsten Gerichtes von seiner Person nicht gern; gab ihm doch das Amt des höchsten Richters seinen wesentlichen Charakter und die Möglichkeit, seinen Einfluß geltend zu machen. Günstig für den Kaiser wäre dagegen die Reichssteuer, der Gemeine Pfennig, gewesen, die jeden Reichsangehörigen treffen sollte; denn dadurch wäre die Masse des Volkes wieder in eine unmittelbare Beziehung zum Kaiser getreten. Aus eben diesem Grunde verletzte diese Steuer das Interesse der Fürsten und anderer Stände, die das Recht zu finanzieller Ausnützung ihrer Untertanen mit keinem anderen teilen wollten; ärgerlich genug waren ihnen die jeweiligen Beutezüge der Kirche. Überhaupt wurde das Recht, keinem Steuerzwang zu unterliegen, von allen, mit Ausnahme der Hörigen, die aber auch gegen willkürliche Erhöhung der Abgaben protestierten, in Anspruch genommen und ängstlich festgehalten. Steuerpflicht wurde als Abzeichen der Hörigkeit betrachtet und gerade in dieser Hinsicht die Lage der Franzosen, über deren Vermögen der König weitgehend verfügen konnte, als bestialische Servitut bezeichnet. Wie die Stände der Prälaten, Ritter und Städte dem Landesherrn gegenüber das Recht der Steuerbewilligung als Grundlage der Freiheit hüteten, so die Reichsstände gegenüber dem Kaiser, nur daß die Landstände viel mehr Verständnis und guten Willen für die Erfordernisse des Landes aufbrachten als die Reichsstände für die des Reiches. Man sollte meinen, es habe sich jeder beeifert, das Seine zu tun, damit der andauernden Verwüstung des Landes durch Kriege und Fehden ein Ende gemacht würde, und tatsächlich waren alle von der Notwendigkeit der Reform überzeugt; sobald sie aber in Angriff genommen werden sollte, zeigte sich Widerstand auf allen Seiten. »Traue dem Landfrieden nicht«, ist eine noch heute gebrauchte Redewendung, die im Mittelalter dem berechtigten Mißtrauen der Städte gegen eine scheinbar so wohltätige Einrichtung Ausdruck gab. Daß an der Spitze der zur Durchführung des Landfriedens gebildeten militärischen Organisation ein Fürst stand, machte diese in den Augen der Städte zu einer verdächtigen Interessenvertretung. Ein oder der andere Kaiser dachte daran, sich selbst zum Landfriedenshauptmann zu machen, vermochte es aber nicht durchzusetzen. Hätten nun wenigstens die Fürsten die Sache stramm gehandhabt! Aber nur selten wurde einmal ein Raubnest zerstört, ein Friedensbruch bestraft. Im allgemeinen waren zu viel Berechnungen und Rücksichten im Spiele, als daß sie aus der in Reichsangelegenheiten grundsätzlichen Langsamkeit herausgetreten wären. Sahen es doch manche Fürsten nicht ungern, wenn die Ritter den Städten Ungelegenheiten machten, hetzten sie wohl gar heimlich auf.
Indessen selbst dann, wenn es sich um eine Stärkung der kaiserlichen Zentralgewalt handelte, wenn Siegmund und später Maximilian daran dachten, sich im Gegensatz zu den Fürsten auf die Städte und Ritter zu stützen, verhielten sich beide Stände ablehnend. Die Städte hatten ihre Macht und Unabhängigkeit auf den im Laufe der Jahrhunderte von den Kaisern erlangten Freiheiten und Privilegien aufgebaut, ihre Politik hatte immer darin bestanden, diese kostbaren Pergamente sich bestätigen zu lassen und durch neue zu vermehren. Dieselbe Politik des Beharrens auf erworbenen Rechten betrieb die Ritterschaft. Jede Stärkung der Zentralgewalt aber, mochte sie auch den Ständen wohlwollend geneigt sein und ihr Bestes im Auge haben, bedrohte doch zunächst ihre Selbständigkeit. Die von den Städten mit manchem Opfer erkaufte Unabhängigkeit hing bis zu einem gewissen Grade mit der Anarchie zusammen, deren Ausschreitungen bekämpft werden sollten. Konnte ihnen der Kaiser versprechen, daß bei einer Neuregelung ihre Stellung verbessert, wenigstens nicht verschlechtert würde? Ja, wenn er den Fürsten einen Bund der Städte, Ritter und Bauern hätte entgegenstellen können! Aber die Feindschaft zwischen Rittern und Städten und die Verachtung der Bauern war so eingefleischt, so mit allen Anschauungen und geschichtlichen Erinnerungen zusammenhängend, daß der genialste Mann sie nicht hätte überwinden können und daß, wäre ein solcher Bund zustande gekommen, das Ziel nicht ohne furchtbare Bürgerkriege hätte erreicht werden können.
Am ersten konnten die Fürsten bei der Reformation zu gewinnen hoffen, wenn nämlich sie bei der Besetzung der zu schaffenden Reichsinstitutionen den Hauptanteil bekamen, und so brachten sie denn auch im Laufe des 15. Jahrhunderts mehrere, meist von Martin Mayr erdachte, Reformpläne vor. Allein die Gegensätze zwischen den Fürsten waren zu groß, ihre Absicht, die eigene Macht zu vermehren, zu offenkundig, als daß sie Anklang hätten finden können. Die verfeindeten Häuser Brandenburg und Wittelsbach dachten die Reform als Kampfmittel gegeneinander zu gebrauchen, und alle Fürsten hofften, durch sie die in ihren Territorien gelegenen Städte und Ritterschaften sich unterwerfen zu können. Man gewöhnte sich daran, auf den Tod des Kaisers als auf den Zeitpunkt zu blicken, wo die schwierigste Hemmung wegfallen würde, um so mehr als sein Sohn Maximilian freudig sich der großen Angelegenheit widmen zu wollen versprach.
Im Jahre 1459 war dem ungleichen Paare, Friedrich von Österreich und Leonor von Portugal, der erste und einzige Sohn, Maximilian, geboren, der mit ebensoviel Ungestüm seiner Stunde zu großen Taten entgegensah, wie das Volk mit Ungeduld und Vertrauen seinen Regierungsantritt erwartete. Denn der Jugendliche war ganz und gar das Gegenteil seines Vaters, begierig, das noch schwankende Ostreich in feste Hand zu fassen, aber auch Vater und Mehrer des Heiligen Römischen Reichs zu werden.
Außer dem ersten königlichen Habsburger, Rudolf, ist Maximilian der erste Kaiser, von dessen äußerer Erscheinung wir uns ein überzeugendes Bild machen können; vielleicht ist es auch das, was ihn uns so besonders nahebringt. Wir sehen ihn so, wie ihn Dürers Meisterhand kurz vor seinem Tode gezeichnet hat. Das Bild zeigt Maximilian alt, ganz ausgereift, aber ohne ein Zeichen der Auflösung. Die Züge sind scharf ausgeprägt, mit keinem anderen Gesicht vergleichbar, sehr vornehm, sehr hoheitsvoll und doch voll Güte. Maximilian wurde nicht verkannt, wenn er, wie er gern tat, in einem schäbigen alten Wams einherging; sein Gesicht verkündigte seine Würde. In den Falten um Augen und Mund liegt ein ganz leises Lächeln, die Spur eines Humors, der die Parade des Lebens mit leichtem Zweifel betrachtet, nicht wie ein religiöser Mensch, dem sie Schein ist, sondern wie einer, der weiß, daß er eine Rolle in einem Drama zu spielen hat. Den Hermelin, der ihm zugeteilt ist, trägt er mit Anstand und möchte ihn nicht lassen; aber es ist ihm bewußt, daß er dem Theater gehört, ihn zwar verpflichtet, die seiner Rolle angemessenen Taten zu tun, sein eigentliches Wesen jedoch nichts angeht. Diese Eigenart, die Dinge nicht bis zum äußersten ernst zu nehmen, gab ihm Überlegenheit, aber auch etwas Dilettantisches und war insofern Ursache einer Schwäche. So wenig geblendet er durch die Requisiten des Lebens war, so verwandt fühlte er sich dem Leben selbst: er interessierte sich für alles, traute sich alles zu, ergriff alles und riß durch sein warmes Eingehen alle mit. Es kam ihm mehr darauf an, möglichst viel Leben an sich zu reißen, als in einer Sache Meister zu sein; war er doch Kaiser. Bei aller Umgänglichkeit, Leutseligkeit und Skepsis war er doch erfüllt von seiner Größe. Seiner freien Art lag nichts ferner als Pose, als sich auszustaffieren mit erklügelten Gebärden; aber in den Pausen seines atemlosen Lebens war er beschäftigt, Denkmäler seines Ruhmes aufzutürmen, die zugleich die seines Hauses und des Reiches waren.
Maximilian war 34 Jahre alt, als sein Vater starb. Schon zwei Jahre später fand der denkwürdige Reichstag von Worms statt, von dem man nach dem Urteil Mösers den Beginn eines neuen Zeitalters für Deutschland datieren sollte. Er nennt den das ganze Reich umfassenden Ewigen Landfrieden, der hier verkündigt wurde, eine große und glückliche Konföderation, durch welche das dem Auseinanderfallen nahe Reich noch einmal zu einem lebens- und handelsfähigen Organismus zusammengefaßt sei. Die Fehde wurde nicht für einen beschränkten Zeitraum, sondern für immer aufgehoben, sie hörte auf, ein unter gewissen Umständen zulässiges Rechtsmittel zu sein. Sicherlich mußte es außerordentliche Folgen sowohl für das öffentliche Leben wie auch für die einzelne Person haben, daß nun in allen Streitfällen der Prozeß an die Stelle der Waffen trat. Da gleichzeitig das Söldnerheer mehr oder weniger allgemein die ständigen Heere ersetzte, entwöhnten sich allmählich alle Schichten des Volkes der Waffen, das Volk wurde friedlich, Roheit und Gewalttätigkeit beschränkten sich auf die Söldner und Landsknechte, auf den Auswurf der Gesellschaft. Menschen, die sich im 15. Jahrhundert noch als ritterliche Unholde, als verwilderte Helden gebärden konnten, wurden schlechtweg als Verbrecher angesehen. Freilich liefen die Unbewaffneten Gefahr, den Bewaffneten gegenüber eine gutartige und respektable, aber schüchterne oder gar feige Lämmerherde zu werden. Auch die Anarchie hat Vorzüge, auf ihrem unsicheren Boden erwachsen starke Persönlichkeiten, erwachsen alle die Mittel der Selbsthilfe, durch die während des hohen Mittelalters gerade das Bürgertum so rühmliche Ergebnisse erkämpfte. Doch indessen wären Besorgnisse dieser Art überflüssig gewesen. Der Ausspruch, es fehle nicht an guten Gesetzen, sie müßten nur ausgeführt werden, konnte auch auf das Fehdeverbot angewendet werden. Es wurde so wenig beobachtet, als wenn der Reichstag zu Worms ein Auftritt in einem Theaterstück gewesen wäre. Im Jahre 1499, also ein Jahr später, unterwarf der Erzbischof von Trier die Reichsstadt Boppard, ohne daß jemand der Vergewaltigten zu Hilfe gekommen wäre.
Allerdings gelangte auch die bessere Hälfte des Fehdeverbots, das Kammergericht, noch nicht gleich zu regelmäßiger und durchgreifender Tätigkeit. Dennoch war es etwas Großes und Bedeutendes, daß ein Gesetz in Übereinstimmung von Kaiser und Ständen geschaffen war, auf das immer wieder zurückgegriffen werden konnte. Nach fast hundertjährigem Projektieren und Experimentieren schien die vielberedete Reformation endlich zustande gekommen. Auf einem Reichstage zu Nürnberg hatte der Abt Trithemius gesagt, es sei viel vorgeschlagen, besprochen und erwogen, aber außer Worten sei nichts ausgerichtet, weil alle nur den eigenen Vorteil gesucht hätten. Das war nun anders geworden: auf kaiserlicher und auf ständischer Seite stand je ein Mann, der bei allem natürlichen Eigennutz doch den ehrlichen Willen hatte, die Reformation im Interesse des Reiches durchzuführen, allerdings in ganz verschiedenem Sinne, der eine wesentlich monarchisch, der andere wesentlich aristokratisch; die beiden Männer waren Maximilian und der Erzbischof von Mainz, Berthold von Henneberg. Das Ringen der beiden hat den großen Reichstagen zu Beginn des 16. Jahrhunderts den dramatischen Charakter gegeben.
Berthold aus dem Geschlecht der Grafen von Henneberg wurde 1484 mit 43 Jahren Erzbischof von Mainz. Nach allem, was wir von ihm wissen, war er ein untadeliger Mann von konservativer Gesinnung, fest in seinen Überzeugungen, stolz und ernst. Von ihm stammt das erste deutsche Zensurgesetz. Es ist vom 4. Januar 1486 und beklagt den Mißbrauch, der mit der göttlichen Kunst des Bücherdrucks getrieben werde, namentlich durch Übersetzungen ins Deutsche, wodurch ins Volk getragen werde, was nur den Gelehrten zuständig sei. Ähnlich wie Geiler von Kaisersberg und Wimpheling sprach er sich frei gegen die übermäßigen Geldforderungen der Kirche, überhaupt gegen kirchliche Übergriffe aus, ohne den päpstlichen Primat anzugreifen. Er war durchaus ein Mann der Ordnung, der an Hand der Tradition die fließenden, unklaren Verhältnisse des Mittelalters in feste, geregelte verwandeln wollte. Es scheint, daß Kurfürst Albrecht Achilles von Brandenburg, der sich zeitlebens mit Reformplänen abgegeben hatte und stolz auf seine Kenntnis der Reichsgesetze war, ihn für die Idee der Reichsreform gewonnen hatte. Es war die letzte Tat des todkranken Mannes, daß er die Wahl Maximilians zum römischen König beförderte; auch seine kaiserliche Gesinnung wird er versucht haben, auf Berthold zu übertragen. Aber wie ganz anders war Maximilian als der Erzbischof! Auch er war für die Reichsreform und nicht nur, weil er es seinen Wählern hatte versprechen müssen, sich dafür einzusetzen. Er fühlte sich so eins mit dem Reich, daß der Wunsch, es zu schirmen und zu stärken, ihm selbstverständlich war. Reich begabt und vielseitig, wie er war, fühlte er sich doch in erster Linie als Feldherr, der an der Spitze eines Heeres den Bestand des Reiches zu sichern hat. In der Organisation der Landsknechte hat der kaiserliche Dilettant etwas Gründliches und Dauerndes geleistet, zur Kriegführung hatte er eine verhängnisvolle Leidenschaft. Ohne Zweifel hatte er recht, wenn er das Reich in Gefahr glaubte. Seit sie im Jahre 1453 Konstantinopel erobert hatten, waren die Türken rasch vorgedrungen. Schon verheerten ihre räuberischen Einfälle Kärnten, Krain und Steiermark. Ebenso bedrohlich war Frankreich im Westen, besonders seit es versuchte, sich in Italien festzusetzen. Waren auch die Rechte des Reichs in Italien zu bloßen Titeln herabgesunken, wollte Maximilian sie doch nicht preisgeben. Wenn Frankreich Mailand besaß, so konnte es zugleich von Westen und Süden her ins Reich vordringen. Die Aufgabe, Deutschland im Osten und Westen zugleich gegen krieggewöhnte, eroberungssüchtige Mächte zu verteidigen, hätte wohl von einem Herrscher erfüllt werden können, der über die kriegerische Kraft der ganzen Nation verfügte. Das war aber nicht der Fall. Zwang zur Heeresfolge bestand nach altem Herkommen nur für den Zug nach Rom zur Erlangung der Kaiserwürde; im übrigen war der Kaiser auf das angewiesen, was die Stände an Geld und Truppen bewilligten. Auf jedem Reichstage kehrten die Geldgesuche zur Führung des Türkenkrieges wieder, und so tragisch verknüpft waren die Geschicke des Reichs, daß diese so sehr berechtigte Forderung, die zugleich vom Papst ausging, fast immer abgewiesen wurde, weil die Stände zweifelten, ob die eingehenden Gelder wirklich für den genannten Zweck verwendet würden. Ein so aufrichtiger Patriot wie Gregor von Heimburg bekämpfte die Türkensteuer, als Pius II. selbst, obwohl schwer krank, die Führung des Kreuzzuges übernehmen wollte. Auch hatte man sich schon so sehr daran gewöhnt, Österreich als eine gesonderte Ländermasse zu betrachten, daß man es ihm überließ, die sich heranwälzende Gefahr von seinen Grenzen abzuwenden. Die Folgen zu übersehen, die die Eroberung Ungarns durch die Türken für Deutschland haben würde, waren die Fürsten vollends nicht weitblickend genug. Was sie nicht unmittelbar betraf, das wollten sie sich nichts kosten lassen. Begreiflicherweise empörte es Maximilian, daß ihm ein Reichsregiment an die Seite gesetzt werden sollte, in dem die Fürsten das Übergewicht hätten. So kurzsichtig und selbstsüchtig zwar wie die meisten war Berthold von Henneberg nicht. Den berechtigten Besorgnissen und Forderungen Maximilians verschloß er sich nicht; aber wichtiger als die äußeren Angelegenheiten schien ihm die Ordnung der inneren zu sein. Ehe die Reformation nicht durchgeführt sei, wollte er von der Verflechtung in Kriege mit den Nachbarn nichts wissen.
Der halbhundertjährige Regierungsschlummer Friedrichs III. hatte das Zutrauen der Stände zum Kaiser sehr gemindert; die Unternehmungslust des Sohnes war nicht geeignet, sie zu beleben. Den weiten Horizont, der sich vor seinen Augen rundete, Ungarn, Böhmen, die Niederlande, Spanien, sahen sie nicht, oder er befremdete und erschreckte sie. Maximilian pflegte Geld und Truppen von heute auf morgen zu verlangen, während sie an unendliches Aufschieben und Feilschen gewöhnt waren, und die überraschenden Wendungen und Sprünge, mit denen er sich seinen Weg durch die trugvollen Schliche der Diplomatie bahnte, ließen ihn in ihren Augen unzuverlässig erscheinen. Andererseits, wie hätte er eine starke, geradlinige kriegerische Politik treiben können ohne Geld und Soldaten? Die Umstände und das Verhalten der Stände selbst ließen ihn sprunghafter, leichtsinniger erscheinen, als er war; aber er war es gewiß mehr als der ernste, bedächtige Berthold von Henneberg. Ist es ratsam, mochte dieser denken, die Geschicke des Reiches diesem Manne anzuvertrauen, der, wenn ihn die Geschäfte verärgern, sich in seine geliebten Tiroler Berge schlägt und bei einer Gemsjagd den Gemeinen Pfennig und die Matrikularbeiträge vergißt? Der während des Feldzugs dichtet, der bei den Reichstagsverhandlungen oft so heftig wird, daß man kaum versteht, was er sagt, und von dem man nie weiß, ob er mit dem benachbarten Monarchen im Kriege ist oder über Ehebündnisse verhandelt?
Es war aber durchaus nicht nur die Persönlichkeit Maximilians, die Bertholds Auffassung der Reichsreform bestimmte. Wenn er die Regierungsgewalt in die Hände der Fürsten bringen wollte, so verfolgte er damit das Ziel, das fürstlicher Eigennutz und Machttrieb von jeher im Auge gehabt hatte, das aber auch anders und rechtmäßig zu begründen war. Die Goldene Bulle hatte das Übergewicht der Kurfürsten bereits zum Gesetz gemacht, Berthold von Henneberg befestigte eine vorbereitete Entwicklung, handelte dem Gange der Geschichte gemäß. Er glaubte das Reich stabiler zu machen, wenn er es auf die Stände gründete, als wenn es von den Einfällen und Interessen eines weltpolitisch eingestellten Kaisers abhängig wurde. Dem universalen Kaiser gegenüber vertrat er die nationalen Tendenzen der Zeit, wenn er auch durchaus nicht gleichgültig gegen Verluste des Reichs war. Mit leidenschaftlicher Heftigkeit von Seiten des Kaisers wurde auf den Reichstagen von Freiburg, Lindau, Köln um das ständische oder kaiserliche Übergewicht gerungen. Denn Maximilian, wenn er sich auch darüberstellen konnte, war doch mit Leib und Seele bei allem, was er gerade unternahm. Es kam zu offener Entzweiung, wobei Berthold den herausgesprudelten Zornesausbrüchen des Kaisers die mißbilligende Gemessenheit des Kirchenfürsten entgegensetzte. Man sagte vom Kaiser, die Rede fließe ihm wie geschmolzenes Gold von den Lippen; diesmal siegte seine Überredungskunst nicht. Unter dem Mißerfolg würde er unsäglich gelitten haben, wenn sein elastischer Geist nicht rasch zu anderer Tätigkeit übergegangen wäre, an der er sich erfrischte. Berthold war nicht so leicht zu erschüttern, aber auch nicht so leicht abzulenken und zu beruhigen. Wie bitter enttäuschten ihn seine Mitstände, die Fürsten, deren Sache er vertrat, und die mit ihrem Eigennutz, ihrer Kleinlichkeit und Gleichgültigkeit sich der Stellung, die er ihnen zudachte, und seines Eifers so wenig wert zeigten. »O liebe Herren«, sagte er, »es ist wenig Ernst und Fleiß bei den Ständen des Reiches vom ersten bis zum unteren.« Maximilians Verdacht, er sei durch Frankreich bestochen, traf ihn tief; er erkrankte und starb im Jahre 1504, nachdem er noch den Zusammenbruch der von ihm geschaffenen aristokratisch-republikanischen Reichseinrichtungen erlebt hatte. Es war ein tragisches Ende für einen so redlichen, gewissenhaften Mann; aber tragisch war es auch, daß die rheinischen Fürsten im allgemeinen nicht mit Unrecht verräterischer Beziehungen zu Frankreich verdächtigt werden konnten.
Befreit von seinem Gegner, gelang es Maximilian, einen Umschwung zugunsten der kaiserlichen Suprematie herbeizuführen. Aber so oder so hielt sich zunächst weder der Gemeine Pfennig noch das Reichsregiment, und was von der Reichsreform übrigblieb, führte zunächst nicht zu einer Stärkung, sondern zu einer beklagenswerten Verminderung des Reiches. Im Zusammenhang mit der allgemeinen Zentralisierung sollten die Reichsteile, die sich dem Reich entfremdet hatten, ihm wieder enger angeschlossen werden, indem sie dem neugegründeten Kammergericht unterworfen wurden; das galt hauptsächlich für die schweizerische Eidgenossenschaft. Einst hatte sie sich im Anschluß an den Kaiser die Selbständigkeit erworben, als reichsunmittelbar sich aller Grundherren erwehrt. Noch mit Siegmund hatte sie in besonders freundschaftlichen Beziehungen gestanden und ihm als Kaiser gehuldigt. Das änderte sich, als Friedrich III. zur Regierung kam und heimtückischerweise die französischen Armagnaken gegen sie hetzte. Durch die Erhebung der Dynastie Habsburg zu einer Art Erbkaisertum nahmen von nun an die Kaiser an der Erbfeindschaft teil, die zwischen der Eidgenossenschaft und Habsburg bestand. Allerdings, wäre das auch nicht gewesen, hätte sich die längst ihrer Unabhängigkeit und Stärke frohe Eidgenossenschaft, die gerade damals unter die Großmächte als ihresgleichen getreten war, der Jurisdiktion des Kammergerichts nicht unterstellt. Eine kriegerische Auseinandersetzung folgte, in der Maximilian wie fast immer seine persönliche Tapferkeit und Energie vergeblich einsetzte, da das Reich ihn ungenügend unterstützte. In dem Frieden, der den Schwabenkrieg beendete, wurde die Unabhängigkeit der Eidgenossen vom Kammergericht anerkannt, wenn sie sich auch noch Verwandte des Reichs nannten.