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Die Friedensverträge mit der ukrainischen Volksrepublik vom 9. Februar 1918, mit Rußland vom 3. März 1918 und mit Rumänien vom 7. Mai 1918, die durch einen am 7. März 1918 zu Berlin Unterzeichneten Friedensvertrag mit Finnland ergänzt wurden, brachten die offizielle Beendigung des Kriegszustandes auf unserer ganzen Ostfront.
Die Bestimmungen der Friedensverträge
Die Verträge verkündigten den Grundsatz, daß die vertragschließenden Nationen fortan miteinander »in Frieden und Freundschaft« leben wollten. Sie trafen Bestimmung über die Demobilmachung der feindlichen Streitkräfte, über die Wiederaufnahme der diplomatischen und konsularischen Beziehungen, über das Wiederaufleben der durch den Kriegszustand außer Kraft gesetzten Staatsverträge, über die Wiederherstellung der während des Krieges aufgehobenen oder beeinträchtigten Privatrechte, über die Herausgabe der während des Krieges in die Gewalt des Gegners geratenen Handelsschiffe, über den Austausch der Kriegsgefangenen und der Zivilinternierten. Sie stellten fest, daß mit der Beendigung der Feindseligkeiten der Krieg auch auf dem Gebiet der Wirtschaft und der Finanzen sein Ende gefunden habe, untersagten jede direkte oder indirekte wirtschaftliche oder finanzielle Kriegsmaßnahme und vereinbarten die sofortige Wiederaufnahme des Handelsverkehrs. Um diesem eine feste Grundlage zu geben, wurden die alten Handelsverträge mit gewissen Änderungen und Ergänzungen wiederhergestellt, und zwar für die Ukraine, für Rußland und Finnland für eine Übergangszeit, für Rumänien unter Verlängerung der ursprünglichen Geltungsdauer bis zum Ende des Jahres 1930. Über den Rahmen der bisher üblichen Handelsverträge hinaus wurden Vereinbarungen über Warenaustausch und Warenlieferung getroffen, durch die uns gegenüber dem Wirtschaftskrieg der Entente eine Erleichterung verschafft werden sollte. Hierher gehörten insbesondere die von der ukrainischen Volksrepublik in dem Geheimabkommen übernommene Verpflichtung, an die Mittelmächte bis Ende Juli 1918 mindestens eine Million Tonnen Getreide zu liefern, ferner einige wichtige Bestimmungen in dem Friedensvertrag mit Rumänien, die uns die Verfügung über die rumänische Petroleumproduktion und die rumänischen Überschüsse der Erzeugung von Lebens- und Futtermitteln geben sollten. Abmachungen über die Verkehrsmittel (Eisenbahnen, Post und Telegraph, Donauschiffahrt usw.) ergänzten die handelspolitischen Vereinbarungen.
Von einer eigentlichen Kriegskostenentschädigung wurde abgesehen. Die Frage der Kriegsschäden wurde verschieden behandelt. Mit der Ukraine, Rußland und Finnland wurde neben dem Verzicht auf den Ersatz der Kriegskosten auch ein gegenseitiger Verzicht auf den Ersatz der Kriegsschäden vereinbart, wobei die Kriegsschäden als solche Schäden definiert wurden, die den kriegführenden Staaten und ihren Angehörigen in den Kriegsgebieten durch militärische Maßnahmen mit Einschluß aller in Feindesland vorgenommenen Requisitionen entstanden sind. Vorbehalten blieb jedoch einmal die Erstattung der Kosten des Unterhalts der Kriegsgefangenen; ferner der Ersatz der Schäden, die den beiderseitigen Angehörigen aus der Durchführung von Kriegsgesetzen erwachsen waren; desgleichen der Schäden, die Zivilangehörigen jedes Teiles während des Krieges außerhalb der Kriegsgebiete von den staatlichen Organen oder der Bevölkerung des anderen Teiles durch völkerrechtswidrige Gewaltakte an Leben, Gesundheit oder Vermögen zugefügt worden waren. Rußland gegenüber wurde außerdem eine weitere Vereinbarung über den Ersatz der deutschen Vermögenswerte, die nicht durch Kriegsgesetze, sondern durch revolutionäre Enteignungsgesetze geschädigt worden waren, ausdrücklich vorbehalten. Während der grundsätzliche Verzicht auf Erstattung der Kriegskosten und Kriegsschäden gegenüber der Ukraine, Rußland und Finnland ein gegenseitiger war, verzichtete Rumänien im Bukarester Frieden einseitig auf den Ersatz der auf seinem Gebiet durch militärische Maßnahmen der Gegenpartei mit Einschluß aller Requisitionen und Kontributionen verursachten Schäden, während es sich gleichzeitig verpflichtete, den Angehörigen der anderen Parteien alle Schäden zu ersetzen, die ihnen auf seinem Gebiet durch militärische Maßnahmen eines der kriegführenden Staaten entstanden waren. Ebenso übernahm Rumänien die Einlösung der Noten der Banca Generala Romana, deren Ausgabe in der Hauptsache durch die in Rumänien zu deckenden Bedürfnisse der Operations- und Besetzungstruppen notwendig geworden war.
Über die territorialen Fragen habe ich bereits bei der Darstellung der Friedensverhandlungen ausführlich gesprochen.
Rumänien mußte Österreich-Ungarn eine nicht unerhebliche »Grenzregulierung« zugestehen und verlor die ganze Dobrudscha; dafür suchte es Ersatz durch die Angliederung Bessarabiens, deren Förderung ihm bei den Friedens-Verhandlungen von den Mittelmächten in Aussicht gestellt worden war.
Zerfall des Russischen Reiches
Aber diese Gebietsveränderung trat in den Hintergrund gegenüber dem gewaltigen Ereignis des Auseinanderbrechens des in mehrhundertjähriger Politik und Kriegführung aufgebauten russischen Kolosses. Es ist nicht der Brester Friede, der den russischen Koloß zerschlagen hat. Das ursächliche Verhältnis ist umgekehrt: Der Brester Friede ist in seinen die territorialen Fragen behandelnden Teilen erst möglich geworden und in seinem wichtigsten Inhalt bestimmt worden durch das Auseinanderfallen des Russenreiches. Und dieser Zerfall hat sich von innen heraus vollzogen als Wirkung der Revolution. Wenn irgendein staatliches Gebilde, dann war das Rußland, wie es bis zum März 1917 bestand, ein Gebilde der Autokratie und des Militarismus, deren eiserne Reifen alle die Rand- und Fremdvölker, die den großrussischen Kern umgeben, mit schwerem Druck zusammenhielten. Die Revolution, die das zaristische Selbstherrschertum zertrümmerte und das unter den deutschen Schlägen zusammenbrechende russische Heer vollends auflöste, hat die zentrifugalen Kräfte freigemacht, die der russische Reichskörper trotz aller zusammenhaltenden geographischen Momente in sich barg. Der Sieg des Bolschewismus in Petersburg und Moskau hat die zentrifugalen Kräfte um einen wichtigen Faktor vermehrt: um die Auflehnung der nicht großrussischen Reichsteile gegen das bolschewistische Gewalt- und Schreckensregiment. Die bolschewistische Herrschaft in Großrußland erwies sich als das stärkste Hindernis für den Neuaufbau des Russischen Reiches auf föderativer Grundlage. Ein solcher Neuaufbau lag ursprünglich ebensosehr in der Absicht der bolschewistischen Machthaber in Petersburg und Moskau, wie in der Absicht wichtiger Reichsteile, insbesondere der ukrainischen Volksrepublik. Aber die terroristische Unduldsamkeit des großrussischen Bolschewismus, der trotz aller schönen Redensarten von der »Selbstbestimmung der Völker bis zur völligen Absonderung« überall gewaltsam die »Diktatur des Proletariats«, in Wirklichkeit die Gewaltherrschaft bolschewistischer Minderheiten, aufzurichten suchte, dazu die Zerstörung der wirtschaftlichen Organisation und der wirtschaftlichen Arbeit, die sich aus der Anwendung der bolschewistischen Grundsätze ergab, haben den föderativen Gedanken im Keim erstickt, vielleicht nicht für alle Zeiten, aber jedenfalls für den Zeitraum, mit dem wir für die Fortsetzung und Beendigung des Krieges zu rechnen hatten.
Wir haben gesehen, wie die ukrainische Zentralrada, die ursprünglich den bundesstaatlichen Zusammenschluß der auf dem Boden des früheren russischen Kaiserreichs entstandenen Freistaaten angestrebt hatte, während der Brester Verhandlungen in der Gegenwehr gegen die bolschewistischen Machenschaften sich zur völligen Lossagung von Großrußland und zur Proklamation ihrer uneingeschränkten staatlichen Selbständigkeit entschloß.
Ein ähnlicher Prozeß spielte sich in Finnland ab. Die Unabhängigkeit Finnlands wurde von seiner Volksvertretung im Dezember 1917 proklamiert und zunächst auch von der bolschewistischen Regierung in Petersburg formell anerkannt; in Wirklichkeit aber griff die Petersburger Regierung alsbald in die inneren Verhältnisse Finnlands ein und suchte mit militärischer Gewalt den Bolschewismus auch dort zur Herrschaft zu bringen mit dem Erfolg, daß in Finnland selbst Bürgerkrieg und Anarchie genährt wurden und daß zwischen der sich auf die Mehrheit der Volksvertretung stützenden finnischen Regierung und Sowjetrußland der Kriegszustand eintrat.
Im Süden und Südosten Rußlands setzte sich das Dongebiet unter der Führung von Kosakengeneralen gegen das bolschewistische Großrußland zur Wehr und erklärten die Völkerschaften des Kaukasus ihre Unabhängigkeit. Im Osten weigerte sich Sibirien, die Herrschaft der großrussischen Bolschewisten anzuerkennen; auch hier kam es schließlich zur Autonomieerklärung und zur Bildung einer eigenen Regierung.
Der Zerfall des Russischen Reiches war also ein allgemeiner.
In diesem Zusammenhange muß die Frage der westlichen Randstaaten betrachtet werden, an denen Deutschland als unmittelbarer Angrenzer ein besonderes Interesse nehmen mußte. Die deutsche Politik konnte an der Tatsache des allgemeinen Zerfalls des Russischen Reiches unmöglich achtlos vorübergehen; auch solche Politiker, denen nichts ferner lag als ein Eintreten für gewaltsame Gebietserwerbungen und die Angliederung fremdstämmiger Bevölkerungsteile an das Deutsche Reich, verschlossen sich nicht der Notwendigkeit, bei der Neugestaltung der Verhältnisse in den unserer Ostgrenze vorgelagerten Gebieten der Tatsache des Auseinanderfallens des Russischen Reiches Rechnung zu tragen. So schrieb die »Frankfurter Zeitung«, die gewiß annexionistischer Bestrebungen unverdächtig ist, unmittelbar nach Unterzeichnung des Brester Friedens am 3. März 1918:
»Sieht man genauer zu, so ergibt sich, daß der Zerfall Rußlands sich vollzogen hat zwar unter der Einwirkung des Krieges, aber doch von innen heraus als eine Wirkung der Revolution. Worauf die russische Regierung jetzt verzichtet, das haben nicht die Mittelmächte weggenommen, das hat sich von selbst losgelöst im Verlauf eines Prozesses, den vermutlich die gleiche Revolution auch ohne diesen Krieg ausgelöst hätte. Ein Rußland, das auf den Imperialismus des Zarenreiches verzichtet, braucht die Loslösung der Außengebiete nicht als eine Verstümmelung anzusehen.«
Und weiter in demselben Artikel:
»Was Deutschland braucht, ist Ruhe und Stetigkeit an seinen Ostgrenzen. Eine Zone unruhiger und miteinander hadernder Völker wäre die denkbar unglücklichste Lösung der großen Probleme, die an diesen Gebieten hängen. Die Klärung und Beruhigung wird sich erst allmählich vollziehen können. Es wird wesentlich von unserer künftigen Ostpolitik abhängen, ob sie sich rasch und sicher vollzieht.«
In ähnlicher Richtung bewegten sich die Ausführungen des Abgeordneten Friedrich Naumann bei der ersten Beratung des Brester Friedensvertrags im Reichstag am 18. März 1918. Er führte aus:
»… Nachdem in Rußland einmal der Zustand der Zerbröckelung und Anarchie vorhanden ist, jener Zustand des Kampfes aller gegen alle, muß irgendwo eine Linie gezogen sein, an der dieser anarchistische Zustand aufhört und ein Zustand der Ordnung – ganz gleichgültig ob sozialistischer oder bürgerlicher Ordnung usw. – eintritt. Es ist eine unmittelbar zwingende Notwendigkeit, eine solche Grenze zu setzen ... Wenn wir uns um die neue Lage der russischen Hinterlassenschaft nicht kümmern, so wird damit die Entwicklung nicht stillstehen. Wohin wir nicht kommen, dahin kommt England. Beispielsweise werden ohne unser Eingreifen die Ostseeküsten englisch oder amerikanisch besetzt. Erst wenn man sich diesen Zustand des allgemeinen Drängens der menschlichen Energie an den Platz der ausgeschalteten Energie ganz verdeutlicht hat, dann wird man ohne Rücksicht auf Parteistandpunkte, die unter uns vertreten sind, den Boden einer reellen Zustimmung gegenüber dem Frieden bekommen können, der hier geschieht. Wir verwahren uns gegen diejenigen Meinungen, als ob wir etwa bloß aus beliebiger Annexionslust alldeutscher Färbung zur Aneignung von Land übergegangen sind, nur weil es uns so gefällt und weil es der Machttradition entspricht. Nein, diese Organisationsaufgabe, die heute drüben vor uns liegt, wird als unentrinnbare Entwicklung später auch von den Russen instinktiv begriffen werden.«
Die Frage der Randstaaten
Auch die Sozialdemokraten stellten sich bei aller Kritik der bei den Brester Verhandlungen angewandten Methoden und der im Brester Friedensvertrag vereinbarten Abmachungen über die Randstaaten nicht auf den Standpunkt, daß Deutschland sich an der künftigen Gestaltung der Randstaaten völlig hätte desinteressieren können.
Allerdings ist es richtig, daß die deutsche Politik schon vor der russischen Revolution und der durch diese herbeigeführten Sprengung des Russischen Reiches auf eine aktive Anteilnahme an der künftigen Gestaltung der im Laufe des Krieges von unseren Truppen besetzten westrussischen Randgebiete gerichtet war. Schon am 5. April 1916 hatte der Reichskanzler von Bethmann Hollweg im Reichstag unter Berufung auf das damals von Herrn Asquith verkündigte Prinzip der Nationalitäten die Frage gestellt, ob Herr Asquith annehmen könne, »Deutschland würde jemals freiwillig die von ihm und seinen Bundesgenossen befreiten Völker zwischen der Baltischen See und den Wolhynischen Sümpfen der Herrschaft des reaktionären Rußland wieder ausliefern, – mögen sie nun Polen, Litauer, Balten oder Letten sein«. Und am 5. November war mit der Zweikaiserproklamation über die Errichtung eines selbständigen polnischen Staates ein positiver Eingriff in die Verhältnisse der westrussischen Randvölker geschehen. Auf dieser Grundlage konnte später, am 25. Januar 1918, Herr von Kühlmann mit einem gewissen Recht von der »Zwangsläufigkeit und Bedingtheit« der deutschen Ostpolitik »durch das, was vorher geschaffen und getan worden ist«, sprechen. Aber abgesehen von Polen, hinsichtlich dessen wir durch offizielle Akte und durch Vereinbarung mit unserem österreichisch-ungarischen Bundesgenossen festgelegt waren, hatte die deutsche Politik bis zum Beginn der russischen Revolution sich ihrer Bewegungsfreiheit nicht entäußert; das ausschlaggebende Moment war hier die Auflösung des Russischen Reiches, die uns die schon bisher von der deutschen Politik beabsichtigte Anteilnahme an der künftigen Gestaltung der Randgebiete geradezu als Notwendigkeit auferlegte. Die Frage der Randstaaten war, als wir in die Brester Verhandlungen eintraten, zu einem für uns besonders wichtigen Teil, aber immerhin zu einem Teil des weit größeren Problems geworden, wie sich die deutsche Politik zu verhalten habe zu dem Auseinanderfallen Rußlands, zu den Kräften und Strömungen, die in dem Chaos des russischen Zusammenbruchs zutage traten, zu den neuen Gebilden, die sich auf den Trümmern des alten Russischen Reiches zu formen begannen.
Die Lage war äußerst schwierig und verwickelt. Nicht nur, daß die Entwicklung der Dinge in Rußland selbst undurchsichtig und unübersehbar war, daß die Nachrichten über die tatsächlichen Vorgänge und die Urteile über die für die weitere Gestaltung bestimmenden Kräfte auseinandergingen und sich in den wichtigsten Punkten widersprachen, – auch unsere eigenen Interessen an den russischen Fragen waren vielgestaltig und schwer auf eine einheitliche Linie zu bringen.
Das dringende Gebot, das sich aus der Fortdauer des Krieges gegen unsere westlichen Feinde ergab, war die möglichst ausgiebige militärische Entlastung im Osten und die möglichst wirksame wirtschaftliche Hilfe aus dem Osten. Eine über den Krieg hinausdenkende Politik mußte auf die künftige Sicherung unserer Ostgrenzen und gleichzeitig auf ein politisch und wirtschaftlich gutes Verhältnis zu Rußland oder den an seiner Stelle entstehenden Gebilden Bedacht nehmen; in welchem Maße, darüber gingen die Meinungen allerdings erheblich auseinander: Die Anhänger der »östlichen Orientierung«, die in einem starken, zu Deutschland in freundschaftlichen Beziehungen stehenden Rußland für die Zukunft ein notwendiges Gegengewicht gegen das Angelsachsentum erblickten, standen zu der Frage, ob wir das Auseinanderfallen des Russischen Reiches und die innere Schwächung Großrußlands begünstigen oder hemmen sollten, naturgemäß anders als diejenigen Politiker, die in dem Wiedererstehen des russischen Kolosses die größte Gefahr für Deutschland erblickten und die Solidarität der westeuropäischen Kultur gegenüber dem halbasiatischen Russentum hochhielten. Dazu kamen die völkischen Verpflichtungen, die uns die Stammesverwandtschaft der Deutschbalten auferlegte. Außerdem hatte unsere Politik in den russischen Fragen Rücksichten zu nehmen auf unsere Bundesgenossen, von denen vor allem Österreich-Ungarn, aber auch die Türkei ihre eigenen unmittelbaren Interessen an der Lösung des russischen Problems wahrnahmen. Schließlich wurden die Ostfragen überschattet von dem ganz neuen Problem des russischen Bolschewismus, der nach seinen eigenen Kundgebungen sich in seiner Auswirkung nicht auf Rußland beschränken wollte, sondern die Revolutionierung der Welt erstrebte.
Der Brester Friede hat nichts weniger als eine endgültige Lösung dieser Probleme gebracht. Er konnte sie nicht bringen, weil für eine endgültige Lösung die Entwicklung der Dinge in Rußland selbst noch nicht reif war und weil die endgültige Lösung der östlichen Fragen nicht außer Zusammenhang gestellt werden konnte mit der noch ausstehenden Entscheidung nach Westen hin und mit der Gestaltung unseres künftigen Verhältnisses zu den übrigen Großmächten. Er konnte sie aber auch nicht bringen, weil – wie ich an einer anderen Stelle ausgeführt habe – unsere Verhandler als sie in die Brester Verhandlungen hineingingen, mangels einer Einigung sowohl zwischen den maßgebenden Faktoren in Deutschland, als auch zwischen den einzelnen Teilhabern des Vierbundes, ein klares Programm überhaupt nicht mitbrachten, auch nicht in den konkreten Punkten, in denen ein solches einheitliches Programm möglich und notwendig gewesen wäre.
So schuf der Brester Friede gerade in denjenigen territorialen Fragen, die Deutschland am nächsten angingen, nur einen unfertigen Übergangszustand. Er beschränkte sich auf die Feststellung, daß die Gebiete westlich einer genauer bezeichneten Linie – es handelte sich um Polen, Litauen, Kurland und einen Teil von Livland – der russischen Staatshoheit nicht mehr unterstehen und daß diesen Gebieten aus der ehemaligen Zugehörigkeit zu Rußland keinerlei Verpflichtungen gegenüber Rußland erwachsen sollten. Rußland verzichtete auf jede Einmischung in die inneren Verhältnisse dieser Gebiete. Über das Verhältnis der Mittelmächte zu den so von Rußland abgetrennten Gebieten wurde lediglich gesagt:
»Deutschland und Österreich-Ungarn beabsichtigen, das künftige Schicksal dieser Gebiete im Benehmen mit deren Bevölkerung zu bestimmen.« Außerdem verpflichtete sich Rußland auf Grund der Bedingungen, die nach Abbruch der Verhandlungen durch Trotzki in dem deutschen Ultimatum gestellt wurden, das gesamte Gebiet von Estland und Livland, dessen Grenze näher bezeichnet wurde, ohne Verzug durch Zurückziehung der russischen Truppen und der Roten Garde zu räumen. Estland und Livland sollten von einer deutschen Polizeimacht besetzt werden, bis dort die Sicherheit durch eigene Landeseinrichtungen gewährleistet und die staatliche Ordnung wiederhergestellt sein würde.
Polen, Litauen und Kurland wurden also endgültig von Rußland abgetrennt; aber über die künftige Gestaltung dieser Gebiete wurde im Friedensvertrag nur festgesetzt, daß sie durch die Mittelmächte im Benehmen mit der Bevölkerung dieser Gebiete bestimmt werden sollte. Das »Wie?« der künftigen Gestaltung ließ der Friedensvertrag offen. Estland und Livland wurden, im Gegensatz zu Polen, Litauen und Kurland, nicht von dem russischen Staatsgebiet abgetrennt. Diese Gebiete sollten nur für einen Übergangszustand von deutschen Polizeitruppen besetzt werden. Mit der Schaffung »eigener Landeseinrichtungen« und der Wiederherstellung der staatlichen Ordnung sollte dieser Übergangszustand sein Ende finden. Wie die »eigenen Landeseinrichtungen« gedacht waren, vor allem, wie sie sieh zu der russischen Staatsgewalt verhalten sollten, darüber enthielt der Friedensvertrag nichts. Jedenfalls blieb hinsichtlich Estlands und Livlands die russische Regierung als Inhaberin der Staatshoheit über jene Gebiete berechtigt, bei der künftigen Gestaltung mitzusprechen, während das Recht Deutschlands auf eine Mitwirkung bei dieser Gestaltung nicht vorgesehen war; allerdings mußte in einem künftigen Zeitpunkt eine Verständigung zwischen Rußland und Deutschland darüber nötig werden, ob die Voraussetzungen der Räumung Estlands und Livlands von der deutschen »Polizeimacht« gegeben seien.
Der Brester Vertrag schuf also für die uns benachbarten Randgebiete nur einen Rahmen, der vorläufig noch des Bildes entbehrte. Die Politik der Mittelmächte und insbesondere Deutschlands hatte es in der Hand, wann und wie sie diesen Rahmen ausfüllen wollte; sie hatte durchaus die Möglichkeit, sich dabei der weiteren Gestaltung der Dinge in Rußland und der weiteren Entwicklung des Krieges anzupassen.
Über die uns benachbarten Randgebiete hinaus nahm die deutsche Politik während der Brester Verhandlungen positiv Stellung zu der Frage der Lostrennung Finnlands und der Ukraine vom russischen Reichskörper.
Schon Ende Dezember 1917 hatte der Reichskanzler eine finnische Delegation empfangen, die um die Anerkennung der Unabhängigkeit Finnlands nachsuchte. – Der Reichskanzler hatte bei diesem Empfang sich darauf beschränkt, die Sympathien des deutschen Volkes und der deutschen Regierung für die Bestrebungen des finnländischen Volkes zum Ausdruck zu bringen und darauf aufmerksam zu machen, daß die Anerkennung der Selbständigkeit Finnlands durch Deutschland von der Verständigung Finnlands mit der russischen Regierung abhängig sei, mit der Deutschland sich in Friedensverhandlungen befinde. Er konnte dabei hinzufügen, daß der russische Volkskommissar für das Auswärtige den deutschen Delegierten in Brest-Litowsk auf eine Anfrage hin habe erklären lassen, daß Rußland den finnischen Wünschen entgegenkommen werde, wenn sich Finnland an die russische Regierung wenden würde. Nachdem die finnische Regierung den erforderlichen Schritt in Petersburg unternommen hatte und nachdem die französische Regierung mit der Anerkennung der Unabhängigkeit Finnlands vorausgegangen war, erklärte der Reichskanzler der finnischen Delegation bei einem erneuten Empfang am 6. Januar 1918 im Namen des Deutschen Reiches die Anerkennung der Unabhängigkeit. Der Abschluß eines besonderen Friedensvertrags mit Finnland war die notwendige Konsequenz dieser Anerkennung.
Finnland, Ukraine
Unter welchen Umständen während der Verhandlungen in Brest-Litowsk die Anerkennung der Unabhängigkeit der ukrainischen Volksrepublik durch die Mächte des Vierbundes und der Abschluß des Friedens zwischen Vierbund und Ukraine erfolgte, ist bei der Schilderung der Brester Verhandlungen bereits dargelegt worden. Die Anerkennung der Selbständigkeit der ukrainischen Volksrepublik und der Abschluß des Friedens mit deren Regierung erfolgte nicht zum wenigsten als taktische Kampfmaßnahme gegen die Regierung Sowjetrußlands in einem Augenblick, als Trotzki die ursprüngliche Anerkennung der Selbständigkeit der Delegation der Kiewer Zentralrada bereits zurückgezogen hatte, und gegen den erklärten Einspruch der russischen Vertreter. Bei der Ukraine handelte es sich nicht mehr um ein »Randgebiet«, sondern um ein an Bevölkerung und mehr noch an natürlichen Hilfsquellen hochbedeutendes Stück des Zentrums des Russischen Reiches. Deshalb war die Anerkennung der Selbständigkeit der Ukraine und der Abschluß eines Sonderfriedens mit diesem neuen Staatswesen in viel höherem Maße als die Abtrennung der westlichen Randländer einschließlich Polens eine aktive Beteiligung der Mittelmächte an der Zertrümmerung des russischen Kolosses.
Der russischen Regierung selbst wurde die Anerkennung der also geschaffenen Rechts- und Sachlage in dem Brester Vertrag ausdrücklich auferlegt. Rußland mußte sich verpflichten, sofort Frieden mit der ukrainischen Volksrepublik zu schließen, den Friedensvertrag zwischen der Ukraine und den Mächten des Vierbundes anzuerkennen, das ukrainische Gebiet unverzüglich zu räumen und jede Agitation oder Propaganda gegen die Regierung oder die öffentlichen Einrichtungen der ukrainischen Volksrepublik einzustellen. Die gleiche Verpflichtung der Räumung und des Unterlassens jeder Propaganda wurde der russischen Regierung hinsichtlich Finnlands auferlegt.
Aber die Entwicklung blieb nicht bei diesen vertragsmäßigen Abmachungen stehen. Die Bevölkerung des Baltikums und Litauens drängte auf die Schaffung endgültiger Verhältnisse, und weder die Ukraine noch auch Finnland vermochten aus eigener Kraft die von ihnen verkündigte Unabhängigkeit zu erhalten.
Wenige Tage nach Abschluß des deutsch-russischen Friedensvertrags, am 8. März 1918, faßte der kurländische Landesrat einen Beschluß, der unter Bezugnahme auf frühere Beschlüsse der allgemeinen Landes Versammlung vom 21. September 1917 folgende Wünsche aussprach:
Anschlußbestrebungen des Baltenlandes
Der Beschluß wurde durch eine Delegation des Landesrats am 15. März 1918 dem Reichskanzler Grafen von Hertling überreicht. In seiner Antwort äußerte sich dieser zur Frage der Personalunion dahin, daß die Allerhöchste Entscheidung nach Anhörung der zur Mitwirkung berufenen Stellen getroffen werden würde. Er sprach ferner namens des Kaisers die Anerkennung der Freiheit und Unabhängigkeit Kurlands aus, sagte Schutz und Beistand des Deutschen Reiches bei der Einrichtung des Staatswesens und dem Ausbau der Verfassung Kurlands zu, wobei er ausdrücklich erwähnte, daß die Verfassung eine »Landesvertretung auf breiter Grundlage« vorsehen müsse; wegen der Festlegung und Formulierung der vom Landesrat beschlossenen engen Verbindung mit dem Deutschen Reiche sei er vom Kaiser beauftragt, das Weitere zu veranlassen. Hinsichtlich des dritten Punktes, der Zusammenfassung des gesamten Baltenlandes zu einer an das Deutsche Reich anzugliedernden staatlichen Einheit, drückte sich der Kanzler sehr vorsichtig aus: er wies darauf hin, daß die deutsche Anteilnahme an dem Schicksal der übrigen baltischen Gebiete bereits im deutsch-russischen Friedensvertrag zum Ausdruck gekommen sei, und versicherte, »daß die Gestaltung der Verhältnisse in diesen Gebieten auch weiterhin von der ganzen Anteilnahme Seiner Majestät des Kaisers und Königs getragen sein werde«.
Diese vorsichtige Zurückhaltung hinsichtlich der Lostrennung des ganzen Baltenlandes bis hinauf nach Narwa von Rußland und seiner Angliederung an Deutschland war geboten nicht nur durch den Brester Friedensvertrag, der Estland und den größten Teil von Livland bei Rußland beließ, sondern auch durch die Erwägung, daß Rußland zwar die Abtrennung Kurlands würde verschmerzen können, daß aber die Abtrennung des gesamten Baltenlandes dein russischen Hinterland den Zugang zur Ostsee in einer kaum erträglichen Weise blockieren würde. Noch am 25. Februar 1918 hatte Graf Hertling im Reichstag mit der größten Bestimmtheit erklärt: »Wir denken nicht daran, uns in Estland oder Livland festzusetzen.«
Aber die einmal ausgelöste Bewegung drängte weiter. Nationale Bestrebungen, wirtschaftliche Bedürfnisse und der bolschewistische Schrecken wirkten zusammen in der Richtung der Erhaltung der Einheit des Baltenlandes und der Anlehnung an Deutschland. In Deutschland fanden diese Bestrebungen einen lebhaften Widerhall. Im April trat zu Riga ein Vereinigter Landesrat von Livland, Estland, Riga und Ösel zusammen und faßte den Beschluß, an das Deutsche Reich die Bitte zu richten, die baltischen Länder dauernd unter seinem militärischen Schutz zu behalten und sie bei der endgültigen Durchführung ihrer Loslösung von Rußland zu unterstützen. Der Beschluß sprach ferner den Wunsch aus, daß die sämtlichen baltischen Gebiete zu einem einheitlichen monarchisch-konstitutionellen Staat zusammengeschlossen, durch Personalunion mit Preußen und durch militärische und wirtschaftliche Konventionen mit dem Deutschen Reiche verbunden werden möchten.
Der Kaiser antwortete dem Vorsitzenden des Vereinigten Landesrats auf die Mitteilung dieses Beschlusses am 14. April 1918, die Bitte um Anschluß an das Deutsche Reich unter seinem Zepter werde mit Wohlwollen geprüft werden; er nehme sie als ein Zeichen des Vertrauens zu seiner Person, zu seinem Hause und zu Deutschlands Zukunft.
Am 21. April 1918 wurde eine Deputation des Vereinigten Landesrates vom Grafen Hertling empfangen. Graf Hertling teilte mit, der Kaiser sei bereit, den baltischen Ländern den Schutz des Deutschen Reiches zu gewähren, sie bei der Durchführung ihrer Loslösung von Rußland wirksam zu unterstützen und sie nachher auch formell als selbständige Staaten anzuerkennen. Die kaiserliche Zusage einer wohlwollenden Prüfung des Wunsches nach Anschluß an das Deutsche Reich und Preußen wurde durch den Mund des Reichskanzlers wiederholt.
Diese Antwort trug dem Umstande Rechnung, daß eine Anerkennung der Selbständigkeit Estlands und Livlands und die Durchführung des Anschlusses dieser Gebiete an das Deutsche Reich ohne Verletzung des Brester Friedens so lange nicht möglich war, als Rußland sich nicht mit dem Ausscheiden dieser Gebiete aus dem Verband des Russischen Reiches einverstanden erklärt hatte. Die Unterstützung, die Kaiser und Kanzler dem Vereinigten Landesrat für die Durchführung seiner Bestrebungen zugesagt hatten, mußte also in erster Linie eine diplomatische Unterstützung bei der russischen Regierung sein, an die sich die Balten verwiesen sahen. Für diese Unterstützung ergab sich bald eine Gelegenheit, Am 13. Mai 1918 erschienen Vertreter der baltischen Provinzen bei dem diplomatischen Vertreter der russischen Sowjetrepublik in Berlin, Herrn Joffe, um ihm eine Note zu übergeben, in der mitgeteilt wurde, daß die Bevölkerung Livlands und Estlands durch die Erklärung ihrer Vertretungen von dem Recht der Selbstbestimmung Gebrauch gemacht und die Loslösung von Rußland vollzogen hätten. Herr Joffe verweigerte die Entgegennahme dieser Note und verwies die Abordnung auf den Weg einer direkten Mitteilung nach Moskau oder auf die Vermittlung des deutschen Auswärtigen Amtes. Die Abordnung wählte den letzteren Weg, und das Auswärtige Amt fand sich bereit, die Note der baltischen Abordnung Herrn Joffe amtlich zu übermitteln. In seiner Antwort an den Staatssekretär des Auswärtigen Amtes erinnerte Herr Joffe an einen bereits früher erhobenen Einspruch dagegen, daß über das Schicksal Estlands und Livlands ohne vorheriges Einvernehmen mit der russischen Regierung entschieden werden könne; er sprach außerdem der baltischen Delegation, die er als »Vertreter der Ritterschaft« bezeichnete, das Recht ab, im Namen des estnischen und lettischen Volkes zu sprechen. Unter voller Wahrung dieses Standpunktes habe er seiner Regierung die ihm vom Auswärtigen Amt zugestellten Schriftstücke übermittelt.
Ein unabhängiges Litauen
Im weiteren Verlauf wurde die Angelegenheit in die Ende Mai von der russischen Regierung angeregten Verhandlungen über gewisse mit der Auslegung und Durchführung des Brester Friedens zusammenhängende Fragen einbezogen, auf die ich weiter unten zu sprechen kommen werde.
In Litauen hatte der Landesrat schon am n. Dezember 1917 die Wiederherstellung eines unabhängigen litauischen Staates mit der Hauptstadt Wilna proklamiert und den Schutz und die Hilfe des Deutschen Reiches erbeten. Der Beschluß hatte sich ferner für ein ewiges, festes Bundesverhältnis des litauischen Staates mit dem Deutschen Reiche ausgesprochen, das seine Verwirklichung hauptsächlich in einer Militär- und einer Verkehrskonvention sowie in einer Zoll- und Münzgemeinschaft finden sollte. Mitte Februar 1918 befaßte sich der litauische Landesrat abermals mit der Errichtung des litauischen Staates. Er proklamierte erneut »die Wiederherstellung eines auf demokratischer Grundlage aufgebauten unabhängigen litauischen Staates mit der Hauptstadt Wilna und seine Abtrennung von allen staatlichen Verbindungen, die mit anderen Völkern bestanden haben«. Die Grundlagen dieses Staates und seine Beziehungen zu den anderen Staaten sollten durch eine von allen Einwohnern auf demokratischer Basis zu wählende konstituierende Versammlung endgültig festgelegt werden. Der Beschluß wurde durch den Obersten Litauischen Nationalrat in Bern allen in der Schweiz beglaubigten diplomatischen Vertretungen übermittelt.
Auf deutscher Seite vermißte man in diesem Beschluß die ausdrückliche Wiederholung des Wunsches einer engeren militärischen und wirtschaftlichen Verbindung mit dem Deutschen Reiche. Nachdem von litauischer Seite anerkannt worden war, daß der Beschluß vom Februar denjenigen vom Dezember nicht aufhebe, empfing der Reichskanzler am 23. März 1918 eine Abordnung des litauischen Landesrats und sprach vor dieser auf Grundlage der Erklärung des Landesrats vom 11. Dezember 1917 namens des Deutschen Reiches die Anerkennung Litauens als eines freien und unabhängigen Staates aus. Mit dieser Formulierung war die enge militärische und wirtschaftliche Verbindung des neuen litauischen Staatswesens mit dem Deutschen Reiche zur Voraussetzung der Anerkennung der litauischen Unabhängigkeit gemacht.
Die deutsche Politik arbeitete also im Anschluß an den Brester Frieden auf eine militärische und wirtschaftliche Angliederung sowohl Litauens als auch der baltischen Provinzen an das Deutsche Reich. Man ging dabei über die Widerstände hinweg, die sich sowohl in Litauen wie auch teilweise bei den Letten und Esten gegen eine solche Lösung zeigten. Die Angliederung dieser Randstaaten wurde bei uns namentlich auch von den militärischen Stellen betrieben, die in dieser Lösung am einfachsten einen besseren Grenzschutz nach Osten hin zu erreichen hofften und für den Fall des Unterbleibens der Angliederung nicht unerhebliche Grenzregulierungen zugunsten Deutschlands für notwendig erklärten.
Litauen. Polen
Gleichzeitig gestalteten sich die Dinge in Polen sehr unerfreulich. Die Selbständigkeit Polens mit Anlehnung an die beiden Kaiserreiche war seit dem Zwei-Kaiser-Manifest vom 5. November 1916 ein erklärter Grundsatz der deutschen und österreichisch-ungarischen Politik. Aber während die Polen immer stürmischer auf den Ausbau ihrer Selbständigkeit und ihrer eigenen staatlichen Einrichtungen noch während des Krieges drängten und dabei von der Wiener Politik wie von der deutschen Reichstagsmehrheit unterstützt wurden, verflüchtigte sich die Anlehnung an die Mittelmächte mehr und mehr. Noch unter der Kanzlerschaft des Herrn Michaelis war den Polen in dem Patent vom 12. September 1917 ein Regentschaftsrat, ein Ministerium und ein erweiterter Staatsrat mit gesetzgeberischen Befugnissen zugestanden worden; dagegen blieb das künftige Verhältnis Polens zu den Zentralmächten nach wie vor ungeklärt. Während Berlin und Wien sich über die Gestaltung dieses Verhältnisses nicht einigen konnten und die von Wien nach wie vor mit Hartnäckigkeit vertretene austropolnische Lösung diskutierten, entfachte der Abschluß des Friedens mit der Ukraine bei den Polen einen Sturm der Entrüstung, der deutlicher, als es bisher geschehen war, deren wahres Gesicht zeigte.
Die Bestimmungen des Friedensvertrags über das Gouvernement Cholm veranlaßten das polnische Ministerium zur Demission und den polnischen Regentschaftsrat zu einem Manifest an das polnische Volk, das in heftigen Worten gegen die »neue Teilung« protestierte und verkündete, daß der Regentschaftsrat das Recht zur Ausübung der obersten Staatsgewalt, das er wenige Monate zuvor aus den Händen der beiden Kaiser entgegengenommen hatte, aus dem Willen des Volkes herleite in der Überzeugung, daß das polnische Volk ein Symbol der Unabhängigkeit haben wolle und sich um dieses zu scharen beabsichtige. Schon kurz zuvor, am 22. Januar, hatte der Polenklub im österreichischen Abgeordnetenhaus eine Resolution eingebracht, die erklärte, daß sich das Selbstbestimmungsrecht der Polen auf alle Polen ohne Rücksicht auf die politischen Grenzen beziehen müsse und daß die einzig mögliche Lösung der polnischen Frage die Vereinigung aller polnischen Gebiete mit Zutritt zum Meere sei. Jetzt, nach dem Abschluß des Friedens mit der Ukraine, erklärte das Präsidium des Polenklubs, daß der ganze Polenklub sich genötigt sehe, im Reichsrat und in der österreichischen Delegation zur Opposition überzugehen. Auch eine nachträgliche für Polen günstige Modifikation der das Cholmer Gebiet betreffenden Bestimmung des Friedens Vertrags brachte keine Beschwichtigung der kochenden polnischen Volksseele. Dieses edle Volk, das lediglich den Waffenerfolgen Deutschlands und seiner Verbündeten und dem Blute vieler Tausender von Deutschen und Österreichern die Aussicht auf seine staatliche Wiederauferstehung verdankte, das für dieses große nationale Ziel keine Hand gerührt und keinen Tropfen Blut vergossen, sondern in diesem größten Krieg aller Zeiten abwartend beiseitegestanden hatte, wandte sich, nachdem es von Rußland nichts mehr zu befürchten halte, immer deutlicher gegen seine Befreier. Die polnische Frage, das schwierigste aller östlichen Probleme, wurde also durch die Brester Friedensverträge nicht nur nicht gelöst, sondern geradezu verschärft.
Polen, Ukraine
Auch hinsichtlich der Ukraine und Finnlands schuf der Brester Friede keine endgültigen Verhältnisse.
Die Ukraine hatte, wie oben dargestellt ist, alsbald nach Abschluß ihres Friedens mit den Mittelmächten diese um Hilfe gegen Sowjetrußland bitten müssen. Deutschland hatte seine Truppen sofort in die Ukraine einrücken lassen; österreichisch-ungarische Truppen waren gefolgt, nachdem der deutsche Vormarsch und das deutsche Ultimatum die russische Regierung gezwungen hatten, ihre Vertreter wieder nach Brest-Litowsk zu schicken. Aber auch nach Abschluß des Friedens mit Rußland hörten die Kämpfe in der Ukraine nicht auf, obwohl Rußland sich zur Zurückziehung seiner Truppen, einschließlich der Roten Garden, hatte verpflichten müssen. Unsere Militärs vertraten nachdrücklich die Ansicht, daß die Ukraine den von ihr übernommenen Verpflichtungen wirtschaftlicher Art, von deren Erfüllung die Mittelmächte eine wesentliche Entlastung ihrer schwierigen Ernährungslage erwarteten, wenn überhaupt, so nur dann würde nachkommen können, wenn durch eine Säuberung des Landes von den bolschewistischen Unruhestiftern Ordnung und Sicherheit wiederhergestellt werden würden. Im Laufe der Monate März, April und Mai wurde in häufigen Kämpfen mit bolschewistischen Truppen und Banden das ganze Gebiet der Ukraine bis zum Don, einschließlich der Halbinsel Krim, von unseren Truppen, zu deren Oberbefehlshaber Anfang April der Feldmarschall von Eichhorn ernannt wurde, durchzogen und besetzt.
Umschwung in der Ukraine
Schließlich sah sich der deutsche Oberbefehlshaber veranlaßt, auch in die inneren Verhältnisse der Ukraine mit bewaffneter Hand einzugreifen. Die Zentralrada erwies sich immer mehr als unfähig, ihre Autorität durchzusetzen; vor allem gelang es ihr weder die von ihr übernommenen Getreidelieferungen sicherzustellen noch auch für eine ausreichende Frühjahrsbestellung zu sorgen. Es kam zu starken Reibungen mit der Zentralrada, ja zu Anschlägen gegen das Leben der deutschen Offiziere und zu scharfen Maßnahmen des deutschen Oberbefehlshabers, unter anderem zur Verhaftung einzelner kompromittierter Radamitglieder aus einer Sitzung dieser Körperschaft heraus. Gleichzeitig kam es zu einer Auflehnung der Bauernschaft, die mit den kommunistischen Enteignungsgesetzen der Rada nicht einverstanden war.; Eine Versammlung von Bauerndelegierten in Kiew sagte sich von der Rada los und rief den General Skoropadski zum Hetman und Diktator der Ukraine aus. Der Hetman erhielt die deutsche Anerkennung und die tatkräftige Unterstützung des in der Ukraine stehenden deutschen Militärs.
Für unser Verhältnis zu Sowjetrußland war dieser Umschwung in der Ukraine von großer Bedeutung. Der russische General und ehemalige Flügeladjutant des Zaren Skoropadski galt dort als Vorkämpfer der großrussischen Gegenrevolution; die ihm von Deutschland gewährte Unterstützung wurde namentlich von den »Linken Sozialrevolutionären«, die in der Ukraine den Hauptteil ihrer Anhängerschaft hatten, voller Erbitterung als eine feindselige Handlung Deutschlands gegen die russische Revolution hingestellt und zu einer erneuten Aufpeitschung der Volksstimmung gegen Deutschland benutzt.
Finnland. Kaukasusgebiete
Ebensowenig wie in der Ukraine fanden in Finnland die Kämpfe der von den Mittelmächten anerkannten einheimischen Regierung mit den russischen Truppen und Roten Garden durch den Abschluß des Friedensvertrags ein Ende. Wenige Tage vor der Unterzeichnung des Friedensvertrags zwischen den Vierbundmächten und Sowjetrußland, der diesem die sofortige Räumung Finnlands auferlegte, hatte die finnische Regierung durch ihre Berliner Bevollmächtigten ein offizielles Hilfegesuch an die deutsche Regierung gerichtet. Nachdem trotz der von Rußland im Brester Frieden übernommenen Verpflichtung die Kämpfe in Finnland unter Mitwirkung russisch-bolschewistischer Truppen fortdauerten, landeten Anfang April deutsche Truppen in Hangö. Mit deren Unterstützung gelang es der finnischen Regierung, der Rotgardisten Herr zu werden. Mitte Mai waren alle wichtigen Plätze Finnlands in den Händen der von den Deutschen unterstützten finnischen Regierungstruppen; aber an eine völlige Zurückziehung der deutschen Truppen war hier, wenn nicht der erzielte Erfolg sofort wieder aufs Spiel gesetzt werden sollte, ebensowenig zu denken wie in der Ukraine.
Ganz besonders schwierig gestalteten sich die Verhältnisse im Kaukasusgebiet. Türkische Truppen bemächtigten sich alsbald nach dem Abschluß des Friedens der nach dein Brester Vertrag von den russischen Truppen zu räumenden Bezirke Erdehan, Kars und Batum. Sie machten auch an den Grenzen dieser Bezirke nicht halt; es bedurfte eines fortgesetzten starken Druckes von deutscher Seite, um die türkischen Armeeführer, die sich auf strategische Notwendigkeiten, namentlich in Rücksicht auf den Fortgang der Kämpfe mit den Engländern im mittleren Mesopotamien, beriefen, einigermaßen zurückzuhalten. Aus dem Völkergewirr des Kaukasus entstanden nach der Auflösung der russischen Herrschaft neue Gebilde. Georgier, Armenier und Tataren suchten eigene Freistaaten zu bilden und sich dann zu einer transkaukasischen Republik zusammenzuschließen. Eine festere Form nahm jedoch von diesen Gebilden nur Georgien an, dessen Unabhängigkeit gegen Ende Mai 1918 durch den in Tiflis zusammengetretenen georgischen Landtag proklamiert wurde. Der neue georgische Staat suchte alsbald durch die Entsendung seines auswärtigen Ministers nach Berlin freundschaftliche Beziehungen mit Deutschland anzuknüpfen, die deutsche Anerkennung seiner Unabhängigkeit zu erlangen und sich die deutsche Unterstützung zu sichern. Herr von Kühlmann teilte am 24. Juni 1918 im Reichstag mit, daß das Deutsche Reich den Staat Georgien »durch diplomatischen Notenwechsel als de facto bestehend anerkannt« habe; für seine »juristisch-diplomatische Anerkennung« gälten dieselben Grundsätze wie hinsichtlich Estlands und Livlands. Das deutsche Interesse an Georgien wurde dadurch betont, daß der General von Kreß mit einer starken Schutzwache in diplomatischer Mission nach Tiflis entsandt wurde. In der Tat waren die Petroleumvorkommen von Baku, die durch eine durch Georgien führende Röhrenleitung mit Batum am Schwarzen Meer in Verbindung standen, vor allem aber die reichen georgischen Lager von Manganerz sowohl unmittelbar für die Fortsetzung des Krieges wie auch späterhin für die Übergangs- und Friedenszeit für Deutschlands Versorgung mit diesen beiden wichtigen Produkten von besonderer Bedeutung.
Das Interesse, das unsere Regierung und Heeresleitung an den kaukasischen Dingen nahm, brachte uns Reibungen nicht nur mit Sowjetrußland, sondern auch mit unserem türkischen Bundesgenossen, der geneigt war, das ganze Gebiet Kaukasiens als seine besondere Interessensphäre zu betrachten und zu behandeln. Der ganze mit den kaukasischen Angelegenheiten zusammenhängende Fragenkomplex wurde schließlich einer Konferenz überwiesen, die im Juni in Konstantinopel zusammentreten sollte.
Fortgang des Kleinkrieges
Nimmt man hinzu, daß der Bukarester Friede die Dobrudschafrage und die Maritzafrage offengelassen hatte und daß die Durchführung wichtiger seiner Bedingungen die Fortdauer der Besetzung der Walachei durch eine ansehnliche Truppenmacht zur Voraussetzung hatte, so liegt zutage, daß die östlichen Friedensschlüsse den Krieg nach Osten weder diplomatisch noch militärisch vollständig liquidiert hatten. Schwierige Fragen, die nicht nur unser Verhältnis zu den bisherigen Feinden, sondern auch zu den neu entstehenden staatlichen Gebilden und vor allem auch zu unseren Bundesgenossen betrafen, blieben offen, wurden zum Teil erheblich verschärft oder tauchten neu auf. Wenn auch die kriegerischen Aktionen großen Ausmaßes ihr Ende gefunden hatten, so nahm doch der Kleinkrieg seinen Fortgang und erstreckte sich von Finnland bis zur Krim und dem Kaukasus, über erheblich weitere Gebiete als vorher die eigentlichen Feldzüge. Wohl konnte schon vor den Waffenstillstands- und Friedensverhandlungen und erst recht nach den Friedensschlüssen die große Masse der bisher im Osten kämpfenden Truppen für die Entscheidungskämpfe im Westen freigemacht werden; aber was in den weit ausholenden Expeditionen zu Kampfzwecken und in den kaum übersehbaren Gebieten zu Besatzungszwecken gebunden blieb, stellte immer noch eine stattliche Armee dar. Dazu kam, daß auch jetzt noch, nach dem Ausscheiden Rumäniens aus der Reihe unserer kriegführenden Feinde, das durch die griechische Armee verstärkte Ententeheer in Saloniki als dauernde Bedrohung unseres in hohem Maße erschöpften und auf unsere Hilfe angewiesenen bulgarischen Bundesgenossen verblieb und daß die gleichfalls stark erschöpfte türkische Armee in Syrien wie in Mesopotamien einen schweren Stand gegen die Engländer hatte und, ebenso wie das bulgarische Heer, auf unsere Hilfe Anspruch machte.
Auch wirtschaftlich brachten uns die östlichen Friedensschlüsse keineswegs in vollem Umfang die erwartete Entlastung. Die Ukraine blieb mit den vertragsmäßig zugesagten Getreidelieferungen erheblich im Rückstand. Nicht nur, daß die von der Zentralrada mit Hartnäckigkeit versuchte Verstaatlichung des Handels es nahezu unmöglich machte, das bei den Bauern noch vorhandene Getreide herauszuholen, daß die Zeit in endlosen Verhandlungen über die Gestaltung des Austausches verloren wurde, daß die Wiederherstellung der Verkehrsmittel große Schwierigkeiten machte und daß die politischen und sozialen Unruhen einen geregelten Wirtschaftsverkehr nicht aufkommen ließen, – es stellte sich auch heraus, daß die ukrainischen Vertreter bei den Friedensverhandlungen die noch vorhandenen Bestände an Lebensmitteln bedeutend überschätzt hatten. Der vierjährige Krieg und schließlich die Revolution hatten die landwirtschaftliche Erzeugung selbst der wunderbaren »Schwarzen Erde« stark herabgedrückt. Der ukrainische »Brotfriede« erwies sich als eine Illusion.
In Rumänien standen die Dinge nicht viel günstiger. Der Feldzug hatte die Ernte des Jahres 1916 großenteils aufgebraucht und die Bestellung für das Jahr 1917 beeinträchtigt. Die Ernteaussichten für 1918 waren infolge anhaltender Trockenheit ausgesprochen schlecht. Die andere große Hilfe, auf die wir bei Rumänien rechneten, das Petroleum und seine Erzeugnisse, stand zunächst auch nur in beschränktem Umfang zur Verfügung; denn die Rumänen hatten die Anlagen und Vorrichtungen zur Gewinnung und Verarbeitung des Petroleums mit Hilfe englischer und amerikanischer Fachleute mit einem solchen Raffinement und einer solchen Gründlichkeit zerstört, daß die Wiederherstellung lange Zeit erforderte.
Am wenigsten befriedigend gestalteten sich die wirtschaftlichen Beziehungen zu Sowjetrußland. Die von dort erwartete Hilfe in Nahrungs- und Futtermitteln wie in kriegswichtigen Rohstoffen blieb völlig aus. Es gelang nicht, auch nur den bescheidensten Warenaustausch in Gang zu bringen. Die inneren, in den Verhältnissen selbst begründeten Schwierigkeiten wurden gesteigert durch eine passive Obstruktion, die unverkennbar von den Männern der bolschewistischen Regierung, so sehr diese fortgesetzt ihren guten Willen betonte, unterstützt und geleitet wurde.
Unbefriedigende Ergebnisse
Die weitere Entwicklung der Dinge in Rußland erforderte unsere größte Aufmerksamkeit. Die Friedensschlüsse im Osten hatten zwar den militärischen Zusammenbruch unseres auf dem Kontinent stärksten Gegners besiegelt. Aber an Stelle der gewaltigen Militärmacht des Zaren war uns ein neuer gefährlicher Feind erstanden: der Bolschewismus. In Finnland und der Ukraine standen wir mit ihm in offenem Kampf, in Sowjet-Rußland verhinderte er die Auswirkung des Friedensschlusses, im eigenen Lande zehrte er als schleichendes Gift an den Wurzeln unserer Kraft. Mit diesem Feinde im Rücken hatten wir im Westen die Entscheidung herbeizuführen.