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8. Einfluß des Freilandes dritten Grades auf Grundrente und Lohn.

Nehmen wir an, daß zur landläufigen, der Sparhandbebauung Sparhand = weitläufige Bebauung (extensive Kultur). von 100 ha 12 Mann nötig seien und daß die Ernte 600 t betrage, also 50 t auf jeden Mann oder 6 auf den ha.

Nehmen wir weiter an, daß für die Sparlandbebauung Sparland – dichte Bebauung (intensive Kultur). derselben Bodenfläche 50 Mann nötig seien und daß die Ernte dann 2000 t betrage. Es entfallen dann auf den Kopf jetzt 40 t statt 50, und auf den ha 20 statt 6 t.

Das Erzeugnis der Sparlandbebauung steigt also nach Hektar gemessen, geht jedoch nach Arbeit gemessen zurück. Bei Sparhandbebauung lieferten unsere 12 Männer je 50, also 600 t,
und in Sparlandbebauung je 40, also nur 480 t.
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Der Unterschied von 120 t

ist also auf die große Landfläche von 100 da, die den 12 Mann diese Handspar-, d. h. geringere Arbeit heischende Bebauung gestattet, zurückzuführen. Steht ihnen die Landfläche zur Sparhandbebauung nicht zur Verfügung, so müssen sie zur Sparlandbebauung übergehen und sich dann mit einem geringeren Arbeitserzeugnis begnügen. Stellt ihnen jemand aber die zur Sparhandbebauung nötige Ackerfläche zur Verfügung, so sind sie selbstverständlich bereit, für den Vorteil, der ihnen daraus erwächst, zu bezahlen, d. h. der Besitzer dieser Ackerfläche wird eine Rente erheben können, die dem Unterschied entspricht, der zwischen dem Arbeitserzeugnis bei Sparhand- und Sparlandbebauung erfahrungsgemäß zu gunsten ersterer besteht. In unserem Beispiel also eine Rente im Betrage von 120 t von 100 ha.

Die Landwirtschaft neigt in Bezug auf Arbeitsersparnis nach der weitläufigen und in bezug auf Bodenersparnis nach der dichten Bebauung. Aus der Spannung, die sich hieraus ergibt, entspringt die Grundrente, und aus dem Grade dieser Spannung (Erfahrungssache) ergibt sich die Verteilung der Ackererzeugnisse nach Grundrente und Lohn.

Warum die weitläufige Bebauung höhere Arbeitserträge und geringere Bodenerträge gibt, brauchen wir hier nicht zu erklären; das ist eine landwirtschaftliche Fachangelegenheit. Uns genügt die Tatsache, daß es sich so in der Landwirtschaft verhält, daß es in der Natur der Sache begründet liegt. Lägen die Sachen umgekehrt, etwa so, daß die weitläufige Bebauung 40 t, die dichte aber 50 t eintrüge, so würde die gesamte Landwirtschaft der dichten Bebauung zustreben. Man würde allen Boden, für den die vorhandenen Arbeiter nicht aufzutreiben wäre,, einfach brach liegen lassen, weil, wie gesagt, die etwa noch vorhandenen Arbeiter durch noch gründlichere Bearbeitung des Kulturbodens größere Ernten einbringen würden als durch Bebauung von Brachland.

Die Bevölkerungslehre, die uns sagt, daß die Volkszahl den Lebensmitteln entspricht, steht mit obigem Satz nicht in Widerspruch. Die Bevölkerung vermehrt sich entsprechend der Vermehrung der Lebensmittel. Sie läuft der Sparlandbebauung nach, nicht voraus.

Durch ein Beispiel wollen wir die rechnerische Verteilung des Ackererzeugnisses zwischen Lohn und Grundrente noch schärfer beleuchten:

A. 12 Genossen bewirtschaften in dort üblicher Sparhandbebauung 100 ha eigenen Bodens und ernten 480 t, also 40 t auf den Mann.

B. 60 Genossen bewirtschaften in Sparlandbebauung ebenfalls 100 ha eigenen Bodens gleicher Güte und einten 900 t, also 15 t auf den Mann.

  1. Gegenüber den 12 Genossen haben die 60 auf den Kopf einen Minderertrag von 25 t, nämlich 40 – 15 = 25.
  2. Dieser Minderertrag ist allein darauf zurückzuführen, daß die Sparhandbebauung, die A betreiben können, nach der Kopfzahl der Arbeiter berechnet, mehr Ernte ergibt.
  3. Will darum einer der 60 B. mit einem der 12 A. tauschen, so muß er ihn für den Unterschied im Arbeitserzeugnis – also 25 t – entschädigen. Wollen die 12 Mann tauschen, so erhalten diese 12 auch 12 mal 25 t, zusammen also 300 t.
  4. Diese 300 t, da sie auf die größere Landfläche zurückzuführen sind, sind Grundrente. Jedoch nur ein Teil der wirklichen Grundrente.
  5. Würden nämlich von den 60 B. 48 wegziehen, so hätten die übrigbleibenden 12 B. ebenfalls dasselbe Arbeitserzeugnis der 12 Genossen A., also 300 t für die 12 B. oder 25 t auf den Mann mehr. Die 12 B. hätten dann auf den Mann 40 statt 15 t.
  6. Den Austritt aus der Genossenschaft dieser 48 B. können die Zurückbleibenden durch eine Abfindung von 300:48 = 6,25 je Kopf und Jahr erlangen.
  7. Wollen die zurückbleibenden 12 B. die ausgetretenen 48 Genossen durch andere Genossen ersetzen, so muß jeder von diesen seine Beteiligung mit jährlich 6,25 t erkaufen. Wollen sie als Lohnarbeiter mitwirken, so werden ihnen die 6,25 t vom Arbeitserzeugnis (15) abgezogen. Dann bleiben als Lohn 8,75 t.
  8. Die volle Rente der 100 ha ist also 60 mal 6,25 oder 375 t. Lohn und Rente verteilen sich somit wie folgt:

60 mal 6,25 = 375 für Renten-Abzug vom Erzeugnis der Sparland-Arbeit;

60 mal 8,75 = 525 Lohn, der übrigbleibt nach Abzug der Grundrente;

60 mal 15 = 900 Erzeugnis der dichten oder Sparlandbebauung.

12 mal 8,75 = 105 Lohn – wie oben.

375 Rente – wie oben.

480 Erzeugnis der weiten oder Handsparbebauung.

Die Verteilung des Erzeugnisses unter die Rentner und Arbeiter ermittelt man wie folgt:

  1. durch Feststellung des Unterschieds im Arbeitserzeugnis bei dichter und bei weiter Bebauung (40–15 = 25) und durch Vervielfältigung dieses Unterschieds mit der Zahl der weitläufig Wirtschaftenden. 12 mal 25 = 300. (Das Ergebnis dürfte man passend mit Rentenunterschied bezeichnen.)
  2. durch Abziehen der weitläufig Wirtschaftenden (60–12 = 48) und Teilen des Rentenunterschieds (300) durch diese Zahl (300:48 = 6,25).
  3. diese so gewonnene Zahl mit der Gesamtzahl der dicht Bebauenden vervielfältigt, gibt die Rente des Bodens, auf den sich die benutzten Zahlen beziehen. (60 mal 6,25 = 375).
  4. zieht man die auf den Kopf der Arbeiter entfallende Rente (6,25) vom Arbeitserzeugnis (15) ab, so hat man den Lohn (15 – 6,25 = 8,75).

Unter weitläufiger oder Handspar-Wirtschaft verstehen wir diejenige Bodenbebauung, bei der sämtliche sich anbietenden Arbeitskräfte herangezogen werden müssen, um die ganze verfügbare Bodenfläche zu bewirtschaften, ganz einerlei, welches Gepräge diese Wirtschaft sonst haben mag – Jagd, Viehzucht, Dreifelderwirtschaft, Heideland, oder auch die heute gebräuchliche, vergleichsweise hoch entwickelte Landwirtschaft.

Unter Landspar-Wirtschaft (dichter Bebauung) verstehen wir diejenige Bodenbebauung, bei der, wenn sie größeren Umfang annimmt, sich ein allgemeiner Arbeitermangel einstellen muß.

Handspar- und Landspar-Wirtschaft sind also bedingt aufzufassen. Der Hirt ist dem Jäger gegenüber der Landsparwirtschaftende. Hirtenvölker werden darum auch regelmäßig Rente für die Überlassung des Bodens (Jagdgebiet) anbieten müssen und auch anbieten können.

Die Sparhandbebauung gibt das höchste Arbeitsprodukt (Lohn und Rente), die Sparlandbebauung das höchste Ackerprodukt. Der Grundeigentümer möchte beides vereinigen und sucht natürlich Sparlandbebauung zu betreiben. Das kann er aber nicht, ohne den Sparhandwirtschaftenden die Arbeiter zu nehmen und dadurch Land brach zu legen. (Freiland 3.) Daß die Eigentümer ihren Boden aber wieder nicht ohne weiteres brach liegen lassen wollen und darum die Arbeiter durch Lohnaufbesserung an ihren Boden zu fesseln suchen werden, ist auch wieder selbstverständlich; auch daß sie mit der Lohnaufbesserung bis hart an die Grenze der Einträglichkeit (Auflösung der Rente in Lohnerhöhungen) gehen werden, ist klar. Ein Grundbesitzer wird für den da Land als Pacht immer noch lieber 1 Mark nehmen als gar nichts.

Freiland 3 wirkt somit als Lohn- und Renten-Ausgleich. Freiland 3 schließt jede Willkür bei der Bemessung des Lohnes aus. Der Grundbesitzer zahlt nicht so viel, wie ihm behagt, und der Arbeiter fordert nicht soviel er Lust hat, sondern beide »nehmen nie mehr, als sie bekommen können«.


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