August Bebel
Die Frau und der Sozialismus
August Bebel

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Zweiundzwanzigstes Kapitel
Sozialismus und Landwirtschaft

1. Aufhebung des Privateigentums an Grund und Boden

Mit den Produktions- und Verkehrsmitteln gehört der Grund und Boden als eigentlicher Urstoff aller menschlichen Arbeit und Grundlage aller menschlichen Existenz der Gesellschaft. Die Gesellschaft nimmt auf vorgeschrittenster Stufe zurück, was sie bereits uranfänglich besaß. Bei allen auf einer gewissen Kulturstufe angelangten Völkern ist Gemeineigentum an Grund und Boden vorhanden. Gemeineigentum bildet die Grundlage jeder primitiven Vergesellschaftung, sie ist ohne jenes nicht möglich. Erst durch die Entstehung und Entwicklung des Privateigentums und der damit verknüpften Herrschaftsformen ist, wie wir sahen, unter schweren Kämpfen das Gemeineigentum beseitigt und als Privateigentum usurpiert worden. Der Raub des Grund und Bodens und seine Umwandlung in persönliches Eigentum bildete die erste Ursache der Knechtschaft, die von der Sklaverei bis zum »freien« Lohnarbeiter des zwanzigsten Jahrhunderts alle möglichen Stufen durchlaufen hat, bis endlich nach Jahrtausende langer Entwicklung die Geknechteten den Grund und Boden wieder in Gemeineigentum verwandeln.

Die Wichtigkeit des Grund und Bodens für die menschliche Existenz war Ursache, daß in allen sozialen Kämpfen der Welt – in Indien, China, Ägypten, Griechenland (Kleomenes), Rom (Gracchen), christliches Mittelalter (religiöse Sekten, Münzer, Bauernkrieg), im Azteken- und Inkareich, in den sozialen Bewegungen der Neuzeit – der Besitz an Grund und Boden das Hauptverlangen der Kämpfenden bildete. Auch jetzt noch finden Männer das Gemeineigentum an Grund und Boden gerechtfertigt – Adolf Samter, Adolf Wagner, Dr. Schäffle, Henry George und andere –, die auf anderen Gebieten von Gemeineigentum nichts wissen wollen Auch die Kirchenväter, Päpste und Bischöfe haben in den Jahrhunderten, in welchen das Gemeineigentum noch vorherrschte, aber der Raub an demselben einen immer größeren Umfang annahm, sich nicht enthalten können, in kommunistischer Richtung zu eifern. Freilich der Syllabus und die Enzykliken des neunzehnten Jahrhunderts kennen diesen Ton nicht mehr, auch die römischen Päpste sind der bürgerlichen Gesellschaft untertänig geworden und werfen sich, gegenüber den Sozialisten, zum eifrigsten Verteidiger derselben auf. So sagte Bischof Klemens I. (gestorben 102 unserer Zeit): »Der Gebrauch aller Dinge auf dieser Welt soll allen gemeinsam sein. Es ist eine Ungerechtigkeit, zu sagen: Das ist mein eigen, das gehört mir, jenes dem anderen. Von daher ist die Zwietracht unter die Menschen gekommen.« Bischof Ambrosius von Mailand, der um 374 lebte, rief aus: »Die Natur gibt alle Güter allen Menschen gemeinsam; denn Gott hat alle Dinge geschaffen, damit der Genuß für alle gemeinschaftlich sei, und damit die Erde zum gemeinschaftlichen Besitztum werde. Die Natur hat also das Recht der Gemeinschaft erzeugt, und es ist nur die ungerechte Anmaßung (Usurpatio), welche das Eigentumsrecht erzeugt.« St. Johannes Chrysostomus (gestorben 407) erklärte in seinen gegen die Sittenlosigkeit und Verderbnis der Bevölkerung Konstantinopels gerichteten Homilien: »Nenne niemand etwas sein eigen; von Gott haben wir jegliches zu gemeinsamem Genuß empfangen, und Mein und Dein sind Worte der Lüge!« St. Augustin (gestorben 430) äußerte: »Weil das individuelle Eigentum existiert, existieren auch die Prozesse, die Feindschaften, die Zwietracht, die Kriege, die Aufstände, die Sünden, die Ungerechtigkeiten, die Mordtaten. Woher kommen alle diese Geißeln? Einzig von dem Eigentum. Enthalten wir uns also, meine Brüder, ein Ding als Eigentum zu besitzen, oder wenigstens enthalten wir uns, es zu lieben.« Papst Gregor der Große, um 600, erklärte: »Sie sollen es wissen, daß die Erde, wovon sie ja herstammen und gemacht sind, allen Menschen gemeinschaftlich ist, und daß daher die Früchte, welche die Erde erzeugt, allen ohne Unterschied gehören sollenBossuet, der berühmte Bischof von Meaux, gestorben 1704, sagt in seiner »Politik der heiligen Schrift«: »Ohne die Regierungen würde die Erde nebst ihren Gütern ebenso gemeinschaftlich den Menschen gehören als Luft und Licht; nach dem Urrechte der Natur hat niemand das besondere Recht auf irgend etwas. Alles gehört allen; aus der bürgerlichen Regierung entspringt das Eigentum.« Der Schlußsatz müßte deutlicher ausgedrückt heißen: Weil das Gemeineigentum Privateigentum wurde, haben wir bürgerliche Regierungen erhalten, die es schützen müssen. Und einer der Modernen, Zachariä, sagt in seinen »Vierzig Bücher vom Staat«: »Alle Leiden, mit welchen zivilisierte Völker zu kämpfen haben, lassen sich auf das Sondereigentum an Grund und Boden als Ursache zurückführen.« Die Genannten haben sämtlich mehr oder weniger richtig die Natur des Privateigentums erkannt, das, seitdem es existiert, wie St. Augustin vollkommen korrekt sagt, die Prozesse, die Feindschaften, die Zwietracht, die Kriege, die Aufstände, die Ungerechtigkeiten, die Mordtaten in die Welt brachte, Übel, die mit seiner Aufhebung wieder verschwinden werden. .

Das Wohlbefinden der Bevölkerung hängt in erster Linie von der Bebauung und Ausnutzung des Grund und Bodens ab. Die Kultur desselben auf die höchste Stufe zu heben, ist im eminentesten Sinne Allgemeininteresse. Daß diese höchste Entwicklung unter der Form des Privateigentums nicht möglich ist, wurde schon dargelegt. Indes hängt die höchste Ausnutzung des Grund und Bodens nicht bloß von seiner Bewirtschaftung ab, es kommen hierbei auch Faktoren in Betracht, denen weder der größte Einzelbesitzer, noch die mächtigste Assoziation gewachsen ist, Faktoren, die unter Umständen selbst über den Rahmen des Staates hinausgreifen und international zu behandeln sind.


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