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Es gibt aber noch andere Momente, welche Eheschließungen erschweren oder unmöglich machen. Eine erhebliche Zahl von Männern wird durch den Staat an der Eheschließung gehindert. Man verdreht die Augen über das Zölibat, das der katholischen Geistlichkeit auferlegt ist, aber man hat kein Wort des Tadels über die weit größere Zahl der Soldaten, die dazu verurteilt sind. Die Offiziere bedürfen zur Ehe nicht allein des Konsenses ihrer Vorgesetzten, sie sind auch in der freien Wahl der Frau eingeschränkt, indem vorgeschrieben ist, daß dieselbe ein gewisses Vermögen besitzen muß. So erhielt zum Beispiel 1889 das österreichische Offizierkorps eine gesellschaftliche »Aufbesserung«. Seitdem ist der Offizier als Heiratskandidat im Preise gestiegen. Der Hauptmann, wenn er über dreißig ist, stieg um volle 8.000 Gulden, während der Hauptmann unter dreißig schwer zu haben ist, und keinesfalls unter 30.000 Gulden Mitgift. Der Offizier, der heiraten wollte, hatte bis dahin, wenn die Dreißig überschritten waren, ein gemeinsames Vermögen von 12.000 Gulden oder 600 Gulden Nebeneinkommen nachzuweisen, und selbst bei diesem geringen Nebeneinkommen sah man bisweilen durch die Finger und gewährte Erleichterungen. Die neuen Heiratsvorschriften sind strenger. Der Hauptmann unter dreißig muß nunmehr 30.000 Gulden, über dreißig 20.000 Gulden, der Stabsoffizier bis zum Obersten 16.000 Gulden Kaution sicherstellen, jedoch darf nur der vierte Teil der Truppenoffiziere verheiratet sein, und von der Braut fordert man makelloses Vorleben und standesgemäße Lebensstellung. Dies gilt für Truppenoffiziere und Militärärzte. Für andere Militärbeamte mit Offiziersrang sind die neuen Heiratsvorschriften milder, für Generalstabsoffiziere aber noch strenger. Der dem Generalstab zugeteilte Offizier darf künftig gar nicht heiraten, der wirkliche Generalstabshauptmann unter dreißig Jahren bedarf einer Kaution von 36.000, später von 24.000 Gulden. In Deutschland sind seit 1902 in der Hauptsache folgende Bestimmungen in Kraft: Die Erlaubnis zur Verheiratung eines Offiziers oder Sanitätsoffiziers mit geringerem Gehalt als demjenigen eines Hauptmanns (Rittmeisters) erster Gehaltsklasse darf nur dann nachgesucht werden, wenn zuvor der Nachweis geführt ist, daß der Offizier oder Sanitätsoffizier ein außerdienstliches Einkommen hat, das mindestens betragen muß: bei einem Hauptmann (Rittmeister) zweiter Gehaltsklasse und bei einem Distriktsoffizier der Landgendarmerie mit einem Gehalt von 4.500 Mark jährlich 1.500 Mark, bei einem Distriktsoffizier der Landgendarmerie mit einem Gehalt von 3.300 Mark jährlich 2.100 Mark, bei einem Oberleutnant und Leutnant einschließlich Oberjäger und Feldjäger des reitenden Feldjägerkorps jährlich 2.500 Mark. Auch das Unteroffizierkorps ist in bezug auf Eheschließungen hemmenden Bestimmungen unterworfen, und bedarf der Unteroffizier zur Eheschließung der Genehmigung seiner höheren Vorgesetzten. Das sind drastische Beweise für die materialistische Auffassung, die der Staat von der Ehe hat.
Im allgemeinen erachtet die öffentliche Meinung, daß Männer unter 24 oder 25 Jahren nicht heiraten sollten, und zwar in Rücksicht auf die in der Regel erst in diesem Alter zu erwerbende bürgerliche Selbständigkeit. Nur bei Personen, die in der angenehmen Lage sind, sich nicht erst eine unabhängige Stellung erobern zu müssen, zum Beispiel bei Personen fürstlichen Standes, findet man es in Ordnung, daß eventuell der Mann mit dem 18. oder 19., die Jungfrau mit dem 15. oder 16. Lebensjahr heiratet. Der Fürst wird auch mit dem 18. Lebensjahr mündig und damit für fähig gehalten, das zahlreichste Volk zu regieren. Gewöhnliche Sterbliche erlangen ihre Mündigkeit erst mit dem 21. Lebensjahr.
Diese Verschiedenheit in den Ansichten über das Alter, in dem eine Eheschließung wünschbar ist, zeigt, daß hierfür nur soziale Rücksichten maßgebend sind, mit dem Menschen als Geschlechtswesen haben dieselben nichts zu tun. Aber der Naturtrieb bindet sich nicht an bestimmte soziale Zustände und die daraus hervorgegangenen Ansichten. Sobald der Mensch seine Reife erlangt hat, macht sich der Geschlechtstrieb mit ganzer Heftigkeit geltend.
Der Eintritt der Geschlechtsreife bei dem weiblichen Geschlecht ist nach dem Individuum, dem Klima und der Lebensweise verschieden. In der heißen Zone tritt sie schon im Alter von neun bis zehn Jahren ein, und man trifft dort Frauen, die bereits in diesem Alter den ersten Sprößling auf den Armen tragen, aber sie sind auch mit dem 25. bis 30. Lebensjahr verblüht E. Metschnikoff, Studien über die Natur des Menschen. S. 118 bis 119. Leipzig 1904. . In der gemäßigten Zone ist die Regel das 14. bis 16. Lebensjahr, in manchen Fällen noch später; auch ist der Eintritt der Geschlechtsreife bei Mädchen auf dem Lande und in der Stadt verschieden. Bei gesunden, robusten Landmädchen, die kräftig arbeiten, tritt durchschnittlich die Menstruation später ein als bei unseren schlecht genährten, verweichlichten, nervenüberreizten, ätherischen Stadtfräuleins. Dort entwickelt sich die Geschlechtsreife in der Regel normal, hier ist die normale Entwicklung Ausnahme, es treten allerlei Erkrankungserscheinungen auf, die nicht selten den Arzt zur Verzweiflung treiben. Wie oft sind Ärzte genötigt zu erklären, das gründlichste Mittel zur Heilung sei die Heirat. Aber wie dieses Mittel zur Anwendung bringen? Unüberwindliche Hindernisse stellen sich der Ausführung dieses Vorschlags entgegen.
Alles das zeigt, wo die Änderung gesucht werden muß. Einmal handelt es sich um eine total veränderte Erziehung, die den physischen wie den geistigen Menschen berücksichtigt, weiter darum, eine gänzlich veränderte Lebens- und Arbeitsweise zu schaffen. Beides für alle zu schaffen ist aber nur möglich in gänzlich veränderten sozialen Zuständen.
Unsere sozialen Verhältnisse haben einen tiefen Widerspruch zwischen dem Menschen als Geschlechts- und als Gesellschaftswesen erzeugt. Dieser Widerspruch ist in keinem Zeitalter so bemerkbar geworden wie in dem gegenwärtigen, und er erzeugt eine Menge Übel und Krankheiten, die vorzugsweise das weibliche Geschlecht treffen. Einmal hängt in weit höherem Grade als bei dem Manne sein Organismus mit seiner geschlechtlichen Bestimmung zusammen und wird davon beeinflußt – zum Beispiel regelmäßige Wiederkehr der Perioden –, dann ergeben sich für das Weib die meisten Hemmungen, die es verhindern, seinen stärksten Naturtrieb in natürlicher Weise zu befriedigen. Dieser Widerspruch zwischen Naturbedürfnis und Gesellschaftszwang führt zur Unnatur, zu geheimen Lastern und Ausschweifungen, die jeden nicht starken Organismus untergraben.
Der widernatürlichen Befriedigung wird vielfach in schamloser Weise Vorschub geleistet. Man preist mehr oder weniger versteckt gewisse Fabrikate an, die meist in dem Annoncenteil der in die Familie dringenden Zeitungen und Unterhaltungsblätter empfohlen werden. Diese Anpreisungen sind vorzugsweise auf den besser situierten Teil der Gesellschaft berechnet, denn die Preise der Fabrikate sind so hoch, daß ein gering Bemittelter sie kaum erschwingen kann. Hand in Hand mit diesen Ankündigungen geht die auf beide Geschlechter berechnete Anpreisung obszöner Bilder (namentlich ganzer Serien Photographien), von Poesien und prosaischen Werken ähnlichen Gehaltes, deren Titel schon auf die geschlechtliche Erregung berechnet sind und die Verfolgung der Polizei und Staatsanwälte herausfordern. Aber diese haben zuviel mit der »Kultur, Ehe und Familie« zerstörenden Sozialdemokratie zu tun, um diesem Treiben volle Aufmerksamkeit zu schenken. Ein Teil unserer Romanliteratur arbeitet in derselben Richtung. Da müßte es wundernehmen, wenn die geschlechtlichen Ausschweifungen, auch noch künstlich erregt, sich nicht zu einer sozialen Krankheit steigerten.
Das träge, üppige Leben vieler Frauen in den bemittelten Klassen, die Nervenstimulanz durch die raffiniertesten Mittel, die Überfütterung mit einer bestimmten Art von Kunstgenuß, der in gewissen Genres treibhausartig gepflegt wird, und von dem an Gemütshypertrophie und nervöser Überreizung leidenden Teil des weiblichen Geschlechts oft als vornehmstes Unterhaltungs- und Bildungsmittel betrachtet wird, steigert die geschlechtlichen Erregungen und fährt notwendig zu Exzessen. Bei den Armen sind es gewisse anstrengende Beschäftigungsweisen, namentlich sitzender Natur, die Blutansammlungen in den Unterleibsorganen begünstigen und geschlechtliche Erregungen befördern. Eine der gefährlichsten Beschäftigungen in dieser Richtung ist die gegenwärtig sehr verbreitete an der Nähmaschine. Diese wirkt so zerstörend, daß bei zehn- bis zwölfstündiger täglicher Arbeit binnen wenig Jahren der kräftigste Organismus zerrüttet ist. Übermäßige geschlechtliche Erregungen fördert auch das lange Arbeiten in Arbeitsräumen mit dauernd hoher Temperatur, zum Beispiel in Zuckersiedereien, Bleichereien, Zeugdruckereien, Nachtarbeit bei Gaslicht in überfüllten Arbeitsräumen, besonders bei gemeinsamer Arbeit beider Geschlechter.
Das ist abermals eine Reihe von Erscheinungen, die die Unvernunft und Ungesundheit unserer heutigen Zustände scharf beleuchten. Aber diese tief in unseren sozialen Zuständen wurzelnden Übel lassen sich weder durch Moralpredigten noch durch Palliativmittel, mit welchen soziale und religiöse Quacksalber und Quacksalberinnen bei der Hand sind, beseitigen. Die Axt muß an die Wurzel des Übels gelegt werden. Es handelt sich darum, soziale Zustände zu schaffen, die naturgemäße Erziehung, gesunde Lebens- und Beschäftigungsweisen und jedem normale Befriedigung natürlicher und gesunder Triebe ermöglichen.
Für den Mann bestehen eine Menge Rücksichten nicht, die für die Frau bestehen. Kraft seiner Herrschaftsstellung liegt auf seiner Seite, soweit nicht soziale Schranken ihn hindern, die freie Liebeswahl. Der Charakter der Ehe als Versorgungsanstalt, die weibliche Überzahl, die Sitte verhindern die Frau, ihren Willen kundzutun, und zwingen sie, abzuwarten, ob sie gesucht wird. In der Regel greift sie bereitwillig zu, sobald sich die Gelegenheit bietet, einen Mann zu finden, der sie vor der gesellschaftlichen Ächtung und Vernachlässigung rettet, die dem armen Wesen »alte Jungfer« zuteil wird. Oft sieht sie mit Geringschätzung auf diejenigen ihrer Mitschwestern herab, die sich im Gefühl ihrer Menschenwürde nicht an den ersten besten zu ehelicher Prostitution verkaufen und es vorziehen, allein den dornenreichen Weg durchs Leben zu wandern.
Andererseits ist der Mann, der die Befriedigung seines Liebesbedürfnisses in der Ehe erreichen will, meist an soziale Schranken gebunden. Er muß sich die Frage stellen: Kannst du eine Frau und etwa folgende Kinder so ernähren, daß drückende Sorgen dir fern bleiben? Je idealer seine Absichten für die Ehe sind, je mehr er entschlossen ist, nur aus Neigung eine Frau zu ehelichen, um so ernster muß er sich die erwähnte Frage stellen. Für viele ist unter den heutigen Erwerbs- und Eigentumsverhältnissen ihre Bejahung ein Ding der Unmöglichkeit, sie ziehen vor, unverheiratet zu bleiben. Anderen, die weniger gewissenhaft sind, drängen sich andere Bedenken auf. Tausende von Männern kommen erst verhältnismäßig spät zu einer selbständigen, ihren Ansprüchen angemessenen Stellung, aber sie können »standesgemäß« eine Frau nur ernähren, wenn diese größeres Vermögen besitzt. Allerdings haben viele junge Männer von einem sogenannten standesgemäßen Leben übertriebene Begriffe, aber sie müssen sich auch, infolge falscher Erziehung und sozialer Gewohnheiten einer großen Zahl Frauen, von dieser Seite auf Ansprüche gefaßt machen, die über ihre Kräfte gehen. Die guten, in ihren Ansprüchen bescheidenen Frauen lernen sie häufig nicht kennen, diese halten sich zurück und sind dort nicht zu finden, wo man sich gewöhnt hat, die Frau zu suchen. Und die ihnen begegnen, sind nicht selten solche, die mehr durch äußere Erscheinung, durch den Schein den Mann zu gewinnen suchen und ihn über ihre persönliche Eigenschaften und ihre materielle Stellung täuschen. Lockmittel aller Art werden aber um so eifriger angewandt, je mehr diese Damen in das Alter kommen, in dem, um zu heiraten, Eile not tut. Gelingt es einer solchen, einen Mann zu erobern, dann ist sie so an Repräsentation, Tand, Flitter und kostspielige Vergnügungen gewöhnt, daß sie das auch in der Ehe nicht vermissen will. Hier öffnet sich für die Männer ein Abgrund, so daß viele vorziehen, die Blume, die am Rande desselben blüht und nur mit Gefahr des Halsbruchs gepflückt werden kann, stehen zu lassen. Sie gehen allein ihren Weg und suchen sich Unterhaltung und Genuß unter Wahrung ihrer Freiheit. Täuschung und Betrug sind Praktiken, die im Verkehr der bürgerlichen Gesellschaft überall im Schwange sind. Kein Wunder, daß sie auch bei Eheschließungen in Anwendung kommen, und falls sie gelingen, beide Teile in schwere Mitleidenschaft ziehen.
Die Statistik zeigt, daß die sozial bessergestellten und gebildeten Klassen durchschnittlich in einem höheren Alter eine Ehe zu schließen pflegen als die unteren. So betrug das durchschnittliche Heiratsalter in Kopenhagen 1878 bis 1882 (nach Westergaard) für freie Berufe, Fabrikanten, Großhändler und Bankiers 32,2 Jahre; für Handwerker und Kleinhändler 31,2; für Handelskommis und Angestellte 29,7; für Kellner und Dienstboten 28; für Fabrikarbeiter, Matrosen und Taglöhner 27,5. In Preußen betrug 1881 bis 1886 das durchschnittliche Heiratsalter beim männlichen Geschlecht für Bergbau 27,6; Fabrikarbeiter 27,7; Metallarbeiter 28; Industrie der Steine 28,2; Baugewerbe 28,6; Holzindustrie 28,7; Maschinenfabrikation 29; Erziehung, Unterricht 29,1; Landwirtschaft 29,6; Verkehrsgewerbe 30; Handel 30,9; Gesundheitspflege, Kirche, Beamte 31,8 bis 33,4. In England betrug von 1840 bis 1871, nach Ansell, das Heiratsalter der Bessersituierten und Gebildeten durchschnittlich 29,95 Jahre, seitdem hat es sich aber für diese Klassen erhöht. Für die verschiedenen Berufe war in den Jahren 1880 bis 1885 das durchschnittliche Heiratsalter bei den
Jahre | |
Bergwerksarbeitern | 23,56 |
Textilarbeitern | 23,88 |
Bekleidungsgewerben | 24,42 |
Handwerkern | 24,85 |
Taglöhnern | 25,06 |
Handlungsgehilfen | 25,75 |
Kaufleuten | 26,17 |
Pächtern | 28,73 |
Freien Berufen und Rentiers | 30,72 |
Diese Zahlen beweisen wieder schlagend, wie die soziale Lage die Eheschließungen beeinflußt. Wenn in den meisten europäischen Staaten das durchschnittliche Heiratsalter in den letzten Dezennien des neunzehnten Jahrhunderts etwas gesunken ist, so ist es wiederum eine Folge der starken Industrialisierung der Gesellschaft. So im Deutschen Reiche, Österreich und Schweden, wo die Zunahme der Jungheiraten mit der bedeutenden Vermehrung der industriellen Arbeiterschaft im Zusammenhang steht. Dagegen ist das Heiratsalter in den alten industriellen Ländern, in Frankreich und England, höher geworden. Eine Ausnahme bildet Rußland, wo die Erhöhung des Heiratsalters eine Folge der Verdrängung des Gemeindebesitzes ist.