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»Hoher Gerichtshof,« begann der Sachverständige Doktor Vorderboxer, »selten ist eine forensisch-medizinische Frage so einfach zu lösen gewesen wie die Frage nach der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Angeklagten Tobias Hellwig. Als kurz nach seiner Einlieferung Bedenken in bezug auf seine Zurechnungsfähigkeit aufstiegen, erhielt ich vom Untersuchungsrichter sofort den Auftrag, den Geisteszustand des Angeklagten zu begutachten. Da dieser Hellwig, wie Sie ja wissen, auf frischer Tat ertappt worden war und überdies zahlreiche Zeugen den Mord mitangesehen hatten, lag die Sache für die untersuchende Behörde überaus einfach – so einfach, daß die Akten schon nach achtundvierzig Stunden so gut wie abgeschlossen werden konnten. – Aber eben diese Tatumstände – ein Überfall auf offener Straße, wahrscheinlich von langer Hand vorbereitet und dann mit raffinierter Plötzlichkeit ausgeführt – ausgeführt unter Verhältnissen, die die Ergreifung des Schuldigen fast zur Gewißheit machten – eben diese Tatumstände ließen den Untersuchungsrichter an der gesunden Vernunft Hellwigs zweifeln. – Hoher Gerichtshof! Ich will nicht bestreiten, daß der Angeklagte – apathisch und scheinbar blöd, wie er heute dasitzt – auf einfach konstruierte Menschen (also, zum Beispiel, die Herren Schöffen) den Eindruck eines typischen Idioten machen muß. Ein zufälliges Zusammentreffen von körperlichen Mißbildungen – der abnorm kleine Schädel – hervorquellende Augen – die fliehende Stirn bei stark entwickelten Kauwerkzeugen – all das ist geeignet, den Laien über die geistigen Qualitäten Hellwigs nur noch mehr zu täuschen. – Als ich den Angeklagten am Tage nach der Tat untersuchte ...«
Ein Gendarm auf der Zeugenbank erhob sich und wollte reden.
»Stören Sie den Herrn Sachverständigen nicht!« rief der Präsident.
Der Gendarm setzte sich wieder.
Dr. Vorderboxer fuhr fort:
»Als ich den Angeklagten untersuchte, waren mir auch jene Daten schon bekannt, aus denen der Herr Verteidiger heute den Beweis für die geistige Minderwertigkeit Hellwigs herstellen möchte. Es war mir bekannt, daß des Täters Vater im Säuferwahnsinn gestorben ist und die Mutter durch Selbstmord geendet hat. Der Großvater auf väterlicher Seite ist Paralytiker, die Großmutter luetisch, eine Tante taubstumm und verkrüppelt, Mutters Eltern leiden an Paranoia – sogar vom Schwager her ist der Angeklagte erblich belastet ...«
»Feine Familie«, sagte der Staatsanwalt.
»... Diese Feststellungen haben mir also die höchste Vorsicht und Sorgfalt empfohlen. Ja, ich kann behaupten, hoher Gerichtshof, daß ich am Tage nach der Tat den Angeklagten ...«
Der ekelhafte Gendarm war schon wieder aufgesprungen.
»Sie,« rief der Präsident, »wenn Sie sich noch einmal unterstehen, den Herrn Doktor zu unterbrechen, werde ich disciplinariter einschreiten.«
Der Gendarm knickte zusammen.
Dr. Vorderboxer sprach:
»Ich trat also dem Täter fast mit der vorgefaßten Meinung gegenüber, es mit einem Irrsinnigen zu tun zu haben. Doch schon der erste Blick auf ihn – hoher Gerichtshof, ich sage: schon der erste Blick ... – Herr Präsident, ich bitte ergebenst, dem Gendarm eine Rüge zu erteilen. Er ruft mich unaufhörlich heimlich an ...«
»Gendarm Piffel, ich werde Ihr Benehmen zum Gegenstand einer Anzeige an Ihr vorgesetztes Kommando machen ... Was –?? ... Schweigen sollen Sie. Verstehen Sie –?? – Herr Doktor, ich bitte fortzufahren!«
»... Das apathische Wesen, das Sie heute an dem Angeklagten beobachten, trug er am Tag nach der Tat noch aufdringlicher zur Schau. Unbeweglich – und mit weit offenen Augen – so lag er auf der Pritsche, am Tage nach der Tat, und versuchte, ohne auf meine Fragen zu antworten, eine Art Starrkrampf vorzutäuschen – – freilich in einer – sit venia verbo – fast naiven Weise, die den Fachmann und Psychiater keine Sekunde irreführen konnte. – Ich habe den Angeklagten denn auch sofort als wilden Mann erkannt, als abgefeimten, verstockten, nichtsnutzigen Simulanten, dessen scheinbar unsinnige Untat nichts ist als der Beginn einer bodenlos dummen, bodenlos frechen Simulation – und dieses Gutachten halte ich aufrecht.«
»Herr Doktor, sind Sie zu Ende?«
»Jawohl, Herr Präsident.«
»Herr Bräsident,« sprach der Gendarm, »also Sie entschuldigen schon, daß nämlich ä gleiner Irrdum underlaufen is: nämlich der Mann, wo der Herr Doktor also damals untersucht hat – am Tag nach der Tat – un is starr dagelegen un hat also nix geantwort – das is also nämlich der Ermordete gewesen.«