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IA. Darf ich dich von dem Ergebnis deiner Bemühungen um die »Weltbühne« unterrichten? Also, ich stand dieser Tage vor der Strafabteilung des Amtsgerichts Charlottenburg, unter der Anklage, mich gegen die §§ 17, 18 Ziffer 28 des Pressegesetzes und 41, 74 StGB durch zwei selbständige Handlungen vergangen zu haben. Der Herr Staatsanwalt war so gütig, der beleidigten Gerechtigkeit 300 Mark pro Handlung zusprechen zu wollen, aber der vortreffliche Doktor Apfel machte einiges Juristische dagegen geltend; der Fall wurde vertagt, und die Gerechtigkeit band leicht enttäuscht den Strumpf wieder zu. Mein Vergehen – du, liebe IA, kennst es, hoffentlich ermüdet dich die Wiederholung nicht – bestand in meinem Artikel vom 26. August 1927, der für das beschlagnahmte Leuna-Drama der Frau Berta Lask geschrieben war, einen Beschlagnahmebeschluß und ein paar kleine Dialogstellen aus dem konfiszierten Buch abgedruckt zu haben. Zwar ist dieser § 17 ein verkümmertes Paragräphlein, das selbst zu der verlockendsten Juristenflöte selten nur ein Tänzlein wagt, praktisch fast ad acta gelegt, seit die Zeitungen spaltenlange Vorberichte über Prozesse bringen ... 600 Mark sind allerhand, und man kann drei republikanische Reichskanzler und einen Severing dazu für diese Taxe beleidigen. Wer aber beschreibt mein Erstaunen, als in der Verhandlung festgestellt wurde, daß die Anregung zur Einleitung des Strafverfahrens von dir, vielgeliebte Abteilung IA, ausgegangen war! Damit hast du gezeigt, daß du orthodoxer bist als der Herr Oberreichsanwalt selbst, denn dieser, der von uns so oft mit innigsten Sympathiebeweisen traktierte Herr Doktor Werner, verzichtete darauf, das Fallbeil sausen zu lassen, und stellte die Entscheidung, ob ein Vergehen aus § 17 des Pressegesetzes in Frage komme, dem Oberstaatsanwalt beim Landgericht III anheim. Vor der republikanischen Presse sonnst du dich gern in einem ultralinken Radikalismus, weil dich die »Deutsche Zeitung« in ihren hoffnungslosesten Momenten die »deutsche Tscheka« nennt. Daß es dir diesmal gelungen ist, selbst den Herrn Oberreichsanwalt zu übertrumpfen, ist gewiß eine Leistung, die das Prädikat Ia verdient.
Die Weltbühne, 28. Februar 1928