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§. 262.
In hitzigen Krankheiten hingegen – außer bei Geistesverwirrung – entscheidet der feine, untrügliche, innere Sinn des hier erwachten Lebens-Erhaltungs-Triebes so deutlich und bestimmt, daß der Arzt die Angehörigen und die Krankenwärter bloß zu bedeuten braucht, dieser Stimme der Natur kein Hinderniß in den Weg zu legen durch Versagung dessen, was der Kranke sehr dringend an Genüssen fordert, oder durch schädliche Anerbietungen und Ueberredungen.
§. 263.
Zwar geht das Verlangen des acut Kranken an Genüssen und Getränken größtentheils auf palliative Erleichterungsdinge; sie sind aber nicht eigentlich arzneilicher Art und bloß einer Art Bedürfniß angemessen. Die geringen Hindernisse, welche diese, in mäßigen Schranken gehaltene Befriedigung etwa der gründlichen Entfernung der Krankheit in den Weg legen könnte, werden von der Kraft der homöopathisch passenden Arznei und der durch sie entfesselten Lebenskraft, so wie durch die vom sehnlich Verlangten erfolgte Erquickung, reichlich wieder gut gemacht und überwogen. Eben so muß auch in acuten Krankheiten die Temperatur des Zimmers und die Wärme oder Kühle der Bedeckungen ganz nach dem Wunsche des Kranken eingerichtet werden. Alle geistige Anstrengungen, so wie alle Gemüths-Erschütterungen desselben sind von ihm entfernt zu halten.