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§ 252–256. Zeichen der anfangenden Besserung.

§. 252.

Fände man aber, daß in der chronischen (psorischen) Krankheit die bestens homöopathisch gewählte (antipsorische) Arznei, in der angemessenen (kleinsten) Gabe, die Besserung nicht befördert, so ist dieß ein gewisses Zeichen, daß die die Krankheit unterhaltende Ursache noch fortwährt, und daß sich in der Lebensordnung des Kranken oder in seinen Umgebungen ein Umstand befindet, welcher abgeschafft werden muß, wenn die Heilung dauerhaft zu Stande kommen soll.

§. 253.

Unter den Zeichen, die in allen, vorzüglich in den schnell entstandnen (acuten) Krankheiten, einen kleinen, nicht jedermann sichtbaren Anfang von Besserung oder Verschlimmerung lehren, ist der Zustand des Gemüths und des ganzen Benehmens des Kranken das sicherste und einleuchtendste. Im Falle des auch noch so kleinen Anfangs von Besserung: eine größere Behaglichkeit, eine zunehmende Selbstgelassenheit und Freiheit des Geistes, erhöheter Muth – eine Art wiederkehrender Natürlichkeit. Im Falle des auch noch so kleinen Anfangs von Verschlimmerung hingegen, das Gegentheil hievon: ein befangener, unbehülflicher, mehr Mitleid auf sich ziehender Zustand des Gemüthes, des Geistes, des ganzen Benehmens und aller Stellungen, Lagen und Verrichtungen, was bei genauer Aufmerksamkeit sich leicht sehen oder zeigen, nicht aber in einzelnen Worten beschreiben läßt Die Besserungszeichen am Gemüthe und Geiste lassen sich aber nur dann bald nach dem Einnehmen der Arznei erwarten, wenn die Gabe gehörig (d. i. möglichst) klein war; eine unnöthig größere, selbst der homöopathisch passendsten Arznei, wirkt zu heftig und stört Geist und Gemüth anfänglich allzu sehr und allzu anhaltend, als daß man die Besserung an ihnen bald gewahr werden könnte. Hier bemerke ich, daß gegen diese so nöthige Regel am meisten von den aus der alten Schule zur homöopathischen Heilkunst übergehenden Aerzten gesündigt wird. Sie scheuen aus Vorurtheilen die kleinsten Gaben der tiefsten Verdünnungen der Arzneien in solchen Fällen und müssen so die großen Vorzüge und Segnungen jenes in tausend Erfahrungen am heilsamsten erfundenen Verfahrens entbehren, können nicht leisten, was die ächte Homöopathik vermag, und geben sich daher mit Unrecht für ihre Schüler aus..

§. 254.

Die Uebrigen theils neuen, theils erhöheten Zufalle, oder im Gegentheile die Verminderung der ursprünglichen Symptome, ohne Zusatz von neuen, werden dem scharf beobachtenden und forschenden Heilkünstler an der Verschlimmerung oder Besserung vollends bald keinen Zweifel mehr übrig lassen; obgleich es Personen unter den Kranken giebt, welche theils die Besserung, theils die Verschlimmerung überhaupt entweder selbst anzugeben unfähig, oder sie zu gestehen nicht geartet sind.

§. 255.

Dennoch wird man auch bei diesen zur Ueberzeugung hierüber gelangen, wenn man jedes im Krankheitsbilde aufgezeichnete Symptom einzeln mit ihnen durchgeht, und sie außer diesen keine neuen, vorher ungewöhnlichen Beschwerden klagen können, die alten Zufälle auch sich nicht bedeutend verschlimmert haben. Dann muß, bei schon beobachteter Besserung des Gemüthes und Geistes, die Arznei auch durchaus wesentliche Minderung der Krankheit hervorgebracht haben, oder, wenn jetzt noch die Zeit dazu zu kurz gewesen wäre, bald hervorbringen. Zögert nun, im Falle der Angemessenheit des Heilmittels, die sichtbare Besserung doch zu lange, so liegt es an der allzu lang dauernden homöopathischen Verschlimmerung (§. 151.), die die Arznei erzeugte, folglich daran, daß die Gabe nicht klein genug war.

§. 256.

Auf der andern Seite, wenn der Kranke diese oder jene neu entstandenen Zufälle und Symptome von Erheblichkeit erzählt – Merkmale der nicht homöopathisch passend gewählten Arznei – so mag er noch so gutmüthig versichern: er befinde sich in der Besserung, so hat man ihm in dieser Versicherung dennoch nicht zu glauben, sondern seinen Zustand als verschlimmert anzusehen, wie es denn ebenfalls der Augenschein bald offenbar lehren wird.


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