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§. 142.
Ein so ausgesuchtes Arzneimittel, welches die der zu heilenden Krankheit möglichst ähnlichen Symptome, folglich eine ähnliche Kunstkrankheit zu erregen Kraft und Neigung hat, ergreift bei seiner Einwirkung auf den kranken Menschen, in angemessener Gabe, eben die an der natürlichen Krankheit bisher leidenden Theile und Punkte im Organism und erregt in ihnen ihre eigne künstliche Krankheit, die dann der großen Aehnlichkeit und überwiegenden Stärke wegen an die Stelle der bisher vorhandnen, natürlichen Krankheits-Verstimmung vorzugsweise tritt, so daß die Lebenskraft von nun an nicht mehr an der natürlichen (der nun nicht mehr vorhandnen Krankheit, welche als immaterielle, bloß dynamische Potenz schon zu existiren aufgehört hatte), sondern allein an der stärkern, so ähnlichen Arzneikrankheit leidet; welche dann wiederum, der kleinen Gabe des Mittels wegen, wie jede gemäßigte Arzneikrankheit, von der Energie der Lebenskraft besiegt, bald von selbst verschwindet und den Körper frei von aller Krankheit läßt, das ist, gesund und dauerhaft gesund.