InhaltInhalt
- Samuel Hahnemann
- Vorrede zur vierten Ausgabe.
- Einleitung.
- § 1. 2. Der einzige Beruf des Arztes ist schnelles, sanftes, dauerhaftes Heilen; Anm. nicht das Schmieden theoretischer Systeme und Erklärungs-Versuche.
- § 3. 4. Er muß das an Krankheiten zu Heilende aufsuchen und das Heilende in den verschiednen Arzneien kennen, um dieses jenem anpassen zu können, auch die Gesundheit der Menschen zu erhalten verstehen.
- § 5. 6. Die Krankheiten sind an sich unerkennbar im innerlich Veränderten, aber deutlich erkennbar in den Symptomen. Anm. Erklärung des Gesagten.
- § 7. Zur Heilung beihülfliches Achten auf Veranlassung, Grundursache und andre Umstände.
- § 8. Die Krankheit besteht für den Arzt bloß in der Gesammtheit ihrer Symptome.
- § 9. Unter Achtung auf jene Umstände (§ 7.) braucht der Arzt bloß die Gesammtheit der Symptome hinwegzunehmen. um die Krankheit zu heilen. Anm. a. Die offenbar die Krankheit veranlassende und unterhaltende Ursache ist hinwegzuräumen. Anm. b. Verwerflichkeit der symptomatischen, auf ein einziges Symptom gerichteten, palliativen Curart.
- § 10. 11. 12. Sind alle Symptome getilgt, so ist jederzeit die Krankheit auch in ihrem Innern geheilt.
- § 13. Die Gesammtheit der Symptome ist die einzige Indication, die einzige Hinweisung auf ein zu wählendes Heilmittel.
- § 14. Die Befindens-Veränderung in Krankheiten (die Krankheits-Symptome) kann von den Arzneien nicht anders geheilt werden, als in sofern diese die Kraft haben, ebenfalls Befindens-Veränderungen im Menschen zuwege zu bringen.
- § 15. Diese Befindens-Veränderungs-Kraft der Arzneien kann bloß bei ihrer Einwirkung auf (gesunde) Menschen wahrgenommen werden.
- § 16. Die krankhaften Symptome, welche die Arzneien im gesunden Menschen erzeugen, sind das Einzige, woraus wir ihre Krankheit-Heilungs-Kraft erkennen lernen.
- Kapitel 15
- Kapitel 16
- Kapitel 17
- § 21. Dieß beruht auf dem Natur-Heilgesetze, daß eine schwächere dynamische Affection im lebenden Menschen von einer ihr sehr ähnlichen, stärkern, bloß der Art nach abweichenden, dauerhaft ausgelöscht wird. Anm. Dieß geschieht auch bei physischen Affectionen, wie bei moralischen Uebeln.
- § 22. Das Heil-Vermögen der Arzneien beruht daher auf ihren der Krankheit ähnlichen Symptomen.
- § 23–27. Versuch einer Erklärung dieses Natur-Heilgesetzes.
- § 28. Der menschliche Körper ist weit geneigter, sich durch Arzneikräfte in seinem Befinden umstimmen zu lassen, als durch natürliche Krankheit.
- § 29. 30. Des homöopathischen Heilgesetzes Richtigkeit zeigt sich an dem Nicht-Gelingen jeder unhomöopathischen Cur eines ältern Uebels und daran, daß auch zwei im Körper zusammentreffende, natürliche Krankheiten, sobald sie einander unähnlich sind, einander nicht aufheben und nicht heilen.
- § 31. I. Die ältere, im Körper wohnende Krankheit hält, wenn sie gleich stark, oder stärker ist, eine neue, unähnliche Krankheit vom Menschen ab.
- § 32. So bleiben auch bei unhomöopathischen Curen, die nicht heftig sind, die chronischen Krankheiten, wie sie waren.
- § 33. II. Oder eine den schon kranken Menschen befallende, neue, stärkere Krankheit unterdrückt nur, so lange sie dauert, die alte, im Körper wohnende, ihr unähnliche Krankheit, hebt diese aber nie auf.
- § 34. Eben so heilen starke Curen mit allopathischen Arzneien keine chronische Krankheit, sondern unterdrücken sie nur so lange, als der Angriff mit heftigen Arzneien dauert, welche keine der Krankheit ähnliche Symptome für sich erregen können; hernach kommt die chronische Krankheit eben so schlimm und schlimmer wieder hervor.
- § 35. III. Oder die neue Krankheit tritt nach langer Einwirkung auf den Körper zu der ältern, ihr unähnlichen, und es entsteht eine doppelte (complicirte) Krankheit; keine dieser beiden sich unähnlichen hebt die andre auf.
- § 36. Noch weit öfterer, als im Laufe der Natur, gesellt sich eine durch langwierig angewendete, heftige, unpassende (allopathische) Arznei erzeugte Kunst-Krankheit beim gewöhnlichen Cur-Verfahren zu der ihr unähnlichen (folglich nicht durch jene heilbaren) alten, natürlichen Krankheit, und der chronisch Kranke ist nun doppelt krank.
- § 37. Die sich so complicirenden Krankheiten nehmen, ihrer Unähnlichkeit wegen, jede den ihr im Organism gehörigen Platz ein.
- Kapitel 30
- § 40. Erklärung dieser Erscheinung.
- § 41. Beispiele chronischer Krankheiten, durch zufälligen Zutritt einer andern, ähnlichen, stärkern geheilt.
- § 42–44. Selbst von den im Laufe der Natur selbst zusammentreffenden Krankheiten kann nur die von ähnlichen Symptomen die andre aufheben und heilen, die unähnliche Krankheit aber kann es nie, zur Belehrung für den Arzt, mit welcher Art Arzneien er gewiß heilen könne, nämlich einzig mit den homöopathischen.
- § 45. Die Natur hat nur wenige Krankheiten andern Krankheiten zur homöopathischen Hülfe zuzuschicken, und diese ihre Hülfsmittel sind mit vielen Unbequemlichkeiten verbunden.
- § 46. Dagegen hat der Arzt unzählige Heilpotenzen mit großen Vorzügen vor jenen.
- § 47. 48. Aus jenem Vorgange in der Natur wird der Arzt fortan die Lehre ziehen, Krankheiten nie anders als mit homöopathisch gewählten Arzneien zu behandeln und sie so zu heilen, nie aber mit andersartigen (allopathischen), welche nie heilen, sondern bloß den Kranken verderben.
- § 49. 50. Es giebt nur drei mögliche Arten von Anwendung der Arzneien gegen Krankheiten: 1) die allein hülfreiche, homöopathische,
- § 51. 2) die allopathische oder heteropathische,
- § 52. 3) die antipathische (enantiopathische), palliative.
- § 53. Auf welchem Cur-Wege gegen ein einzelnes Symptom der Krankheit eine Arznei von entgegengesetzter Wirkungs-Aeußerung (contraria contrariis) verordnet wird. Beispiele.
- § 54. Dieses antipathische Verfahren ist nicht bloß fehlerhaft, weil es nur gegen ein einzelnes Krankheits-Symptom gerichtet ist, sondern auch, weil in anhaltenden Beschwerden, nach kurzer Schein-Erleichterung, wahre Verschlimmerung erfolgt. Anm. Zeugnisse der Schriftsteller.
- § 55. Schädliche Erfolge einiger antipathischen Curen.
- § 56. Die gesteigerten Gaben bei Wiederholung eines Palliativs heilen auch nie chronische Uebel, richten aber desto größeres Unglück an,
- § 57. woraus die Aerzte auf die Hülfreichheit des gegenteiligen, allein guten Heilwegs hätten schließen sollen, nämlich des homöopathischen.
- § 58. Der Grund von der Schädlichkeit der palliativen und von der alleinigen Heilsamkeit der homöopathischen Arznei-Anwendung
- § 59. beruht auf dem Unterschiede der bei Einwirkung einer jeden Arznei statt findenden Erstwirkung und der hierauf vom lebenden Organism (der Lebenskraft) veranstalteten Gegenwirkung oder Nachwirkung.
- § 60. Erklärung der Erstwirkung und der Nachwirkung.
- § 61. Beispiele von beiden.
- § 62. Bloß bei den kleinsten homöopathischen Arzneigaben im Heilgeschäfte wird die Nachwirkung der Lebenskraft einzig durch die Herstellung des Gleichgewichts der Gesundheit kund.
- § 63. Aus diesen Wahrheiten geht die Heilsamkeit der homöopathischen, so wie die Verkehrtheit der antipathischen (palliativen) Verfahrungsart hervor. Anm. Fälle, in denen die antipathische Anwendung der Arzneimittel noch einzig brauchbar ist.
- § 64. Wie folgt aus diesen Wahrheiten die Heilsamkeit der homöpathischen Heilart?
- § 65. Wie folgt aus diesen Wahrheiten die Schädlichkeit des antipathischen Verfahrens? Anm. Entgegengesetzte Empfindungen neutralisiren sich im menschlichen Sensorium nicht, also nicht wie entgegengesetzte Substanzen in der Chemie
- § 66. Kurzer Inbegriff der homöopathischen Heilart.
- § 67. Die drei zum Heilen nöthigen Punkte: 1) die Erforschung der Krankheit, 2) die Erforschung der Wirkung der Arzneien, und 3) ihre zweckmäßige Anwendung.
- § 68. Allgemeine Uebersicht der Krankheiten – acute chronische.
- § 69. Acute Krankheiten Einzelner, sporadische, epidemische, acute Miasmen.
- § 70. Uneigentliche chronische Krankheiten.
- § 71. Eigentliche chronische Krankheiten; sie entstehen alle aus chronischen Miasmen.
- § 72. Syphilis und Sykosis.
- § 73. 74. Psora; sie ist die Mutter aller eigentlichen chronischen Krankheiten, die syphilitischen und sykosischen ausgenommen. Anm. Krankheitsnamen der gewöhnlichen Pathologie.
- § 75. Unter den für diese chronischen Miasmen, namentlich für die Psora, gefundenen, specifischeren Heilmitteln ist für jeden einzelnen Fall von chronischer Krankheit eine um so sorgfältigere Wahl zur Heilung zu treffen.
- § 76. Erfordernisse zur Auffassung des Krankheitsbildes.
- § 77–92. Vorschrift, wie der Arzt das Krankheitsbild zu erkundigen und aufzuzeichnen hat.
- § 93–95. Erforschung der epidemischen Krankheiten insbesondre.
- § 96. Auf gleiche Weise mußte die Grundursache der (unsyphilitischen) chronischen Krankheiten ausgemittelt und das große Gesammt-Bild der Psora aufgestellt werden.
- § 97. Nutzen des schriftlich aufgezeichneten Krankheitsbildes zum Heilen und beim Verfolg der Cur.
- § 98-107. Vorerinnerung zur Erforschung der reinen Arznei-Wirkungen an gesunden Menschen. Erstwirkung. Nachwirkung.
- § 108. Wechselwirkungen der Arzneien.
- § 109. 110. Idiosyncrasien.
- § 111. 112. Jede Arznei hat von der andern abweichende Wirkungen. Anm. Es kann keine Surrogate geben.
- § 113. Jede Arznei muß daher auf die Eigenheit ihrer besondern Wirkungen sorgfältig geprüft werden.
- § 114–134. Verfahren dabei, wenn man sie an andern Personen versuchen läßt.
- § 135. Die Versuche des gesunden Arztes mit Arzneien an sich selbst bleiben die vorzüglichsten.
- § 136. Die Erforschung der reinen Arzneiwirkungen in Krankheiten ist schwierig.
- § 137–139. Aus solcher Erforschung der reinen Wirkungen der Arzneien an Gesunden entsteht erst eine wahre materia medica.
- § 140. Die zweckmäßigste Anwendung der nach ihrer eigentümlichen Wirkung gekannten Arzneien zum Heilen.
- § 141. Die homöopathisch passendste Arznei ist die hülfreichste, ist das specifische Heilmittel.
- § 142. Andeutung, wie die homöopathische Heilung zugehen mag.
- § 143. Die homöopathische Heilung schnell entstandner Krankheit erfolgt schnell; die der chronischen Siechthume aber erfordert verhältnismäßig mehr Zeit.
- § 144. Geringe Unpäßlichkeiten.
- § 145. Die bedeutenden Krankheiten haben mehre Symptome.
- § 146. Für die mit mehren, auffallenden Symptomen läßt sich desto gewisser ein homöopathisches Heilmittel finden.
- § 147. Auf welche Art von Symptomen man hiebei vorzüglich zu achten habe?
- § 148. Ein möglichst homöopathisches Mittel heilt ohne bedeutende Beschwerde.
- § 149. Ursache der Beschwerdelosigkeit solcher Heilung.
- § 150. Ursache der kleinen Ausnahmen hievon.
- Kapitel 87
- § 155. In chronischen (psorischen) Krankheiten erfolgen die homöopathischen Verschlimmerungen von den (antipsorischen) homöopathischen Arzneien im Verlaufe mehrer Tage, von Zeit zu Zeit.
- § 156–168. Maßregeln bei der Heilung, wenn der Vorrath gekannter Arzneien zur Findung eines vollkommen homöopathischen Mittels zu klein ist.
- Kapitel 90
- § 182–200. Behandlung der Krankheiten mit Local-Symptomen; ihre äußere Behandlung ist stets verderblich.
- § 201. 202. Alle eigentliche (nicht bloß von übler Lebensart entstandene und unterhaltene) chronische Uebel und Siechthume müssen mit den, ihrem zum Grunde liegenden Miasm angemessenen, homöopathischen Arzneien bloß von innen geheilt werden.
- § 203. Vorgängige Erkundigung nach dem zum Grunde liegenden Miasm, dem einfachen oder dessen Complication mit einem zweiten (oder wohl auch dritten) Miasm.
- § 204. Erkundigung der vorher gebrauchten Curen.
- § 205. 206. Uebrige, nöthige, vorgängige Erkundigungen vor Auffassung des Krankheitsbildes des chronischen Uebels.
- § . 207–227. Behandlung der sogenannten Geistes- oder Gemüths-Krankheiten.
- § 228. 229. Die Wechselkrankheiten. Die alternirenden.
- § 230. 231. Die typischen Wechselkrankheiten.
- § 232–239. Die Wechselfieber.
- § 240–251. Gebrauchsart der Heilmittel.
- § 252–256. Zeichen der anfangenden Besserung.
- § 257. 258. Falsche Vorliebe für Lieblings-Mittel und ungerechter Hass gegen andre Arzneien.
- § 259–261. Lebensordnung in chronischen Krankheiten. Anm. Schädliche Dinge in der Lebensweise.
- § 262. 263. Diät in acuten Krankheiten.
- § 264–266. Wahl der vollkräftigsten, ächtesten Arzneien. Anm. Aenderung einiger Stoffe durch Zubereitung zu Nahrungsmitteln.
- § 267. Zubereitung der kräftigsten und haltbarsten Arzneiform aus frisch zu erlangenden Kräutern.
- § 268. Trockne Gewächssubstanzen. Anm. Pulver-Zubereitung zum Aufbewahren.
- § 269. Die beste Form der Arzneien zum Gebrauche bei Kranken ist die in Auflösung.
- Kapitel 109
- § 273–285. Gaben-Größe zu homöopathischem Behufe – wodurch sie verstärkt oder verkleinert werden. Ihre Potenzirung.
- § 286-290. Welche Theile des Körpers sind mehr oder minder empfänglich für die Einwirkung der Arzneien?
- § 291. 292. Thierischer Magnetismus (Mesmerismus). Die positive und die negative Anwendung desselben.
- Berichtigungen.
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§ 240–251. Gebrauchsart der Heilmittel.
§. 240.
Nachdem wir nun gesehen haben, welche Rücksicht man bei der homöopathischen Heilung auf die Hauptverschiedenheiten der Krankheiten und auf die besondern Umstände in denselben zu nehmen hat, so gehen wir nun zu dem über, was
von den Heilmitteln und ihrer Gebrauchsart, so wie von der dabei zu beobachtenden Lebensordnung zu sagen ist. Jede merklich fortgehende und immer, obschon nur um Weniges, zunehmende Besserung in einer schnellen (acuten) oder anhaltenden (chronischen) Krankheit ist ein Zustand, der, so lange er anhält, jede fernere Wiederholung irgend eines Arzneigebrauchs durchgängig ausschließt, weil alles Gute, was die genommene Arznei auszurichten fortfährt, noch nicht vollendet ist. Jede neue Gabe irgend einer Arznei, selbst der zuletzt gegebnen, bisher heilsam sich erwiesenen, würde das Besserungswerk stören.
§. 241.
Diese Erinnerung ist um so wichtiger und nöthiger,
da wir von keiner Arznei, auch in großer Gabe eingenommen, die
genauen Gränzen ihrer Wirkungsdauer, nicht einmal im gesunden Körper, mit Gewißheit bestimmen können, unmöglich aber von den so kleinen Gaben zu homöopathischem Gebrauche in so verschiednen Krankheiten
und bei Kranken von so sehr verschiedner Körperanlage.
§. 242.
So lange also die fortschreitende Besserung auf eine zuletzt gereichte Arzneigabe dauert, so lange ist auch anzunehmen, daß, wenigstens in diesem Falle, die Wirkungs-Dauer der helfenden Arznei noch anhält, und daher jede Wiederholung irgend einer Arzneigabe verbietet.
§. 243.
Hiezu kommt, daß, wenn das Mittel angemessen homöopathisch wirkte, der gebesserte Zustand auch noch nach Verfluß der Wirkungsdauer merklich bleibt. Das gute Werk wird nicht gleich unterbrochen, wenn auch mehre Stunden – ja, bei chronischen Krankheiten, mehre Tage – nach Verfluß der Wirkungsdauer der vorigen Arznei noch keine zweite Gabe Arznei gereicht wird. Der schon
vernichtete Theil der Krankheit kann sich indeß nicht wieder erneuern, und die Besserung würde auch ohne neue Arzneigabe immer noch eine beträchtliche Zeit auffallend sichtbar bleiben.
§. 244.
Wenn die fortgehende Besserung von der ersten Gabe, der homöopathisch angemessenen Arznei sich nicht in Gesundheit auflösen will (wie doch bei acuten Uebeln nicht selten), so wird ein Zeitpunkt des Besserungs-Stillstandes – gewöhnlich zugleich der Gränzpunkt der Wirkungsdauer der vorher gegebnen Arzneigabe – eintreten, vor dessen Erscheinung es nicht nur ohne absehbaren Nutzen und ohne vernünftigen Grund, sondern sogar zweckwidrig und schädlich seyn würde, eine abermalige Gabe Arznei zu reichen.
§. 245.
Selbst auch eine Gabe derselben, sich bis dahin so hülfreich bewiesenen Arznei wird,
eher wiederholt, als die Besserung in allen Punkten still zu stehen anfing – als Angriff zur Unzeit – den Zustand bloß verschlimmern können; denn schon die erste Gabe der bestgewählten Arznei wird nach Verfluß ihrer, der Beschaffenheit der Krankheit angemessenen Wirkungsdauer schon alles das Gute, schon alle die gewünschten Veränderungen ausgeführt haben, als diese Arznei überhaupt für jetzt vermochte – den für jetzt durch sie erreichbaren Grad von Gesundheit –, und eine nun abermals gereichte Gabe derselben wird diesen guten Zustand ändern, also
verschlimmern müssen, durch Hervorbringung ihrer übrigen unhomöopathischen Symptome, das ist, eine unhomöopathische Arzneikrankheit erschaffen mit dem Reste der Krankheits-Symptome gemischt, also eine Art verwickelter und vermehrter Krankheit. Man stört, mit einem Worte, die von der ersten Gabe erzeugte und noch zu erwartende Besserung, wenn die zweite Gabe desselben, auch ursprünglich wohlgewählten Heilmittels noch vor Verfluß der Wirkungsdauer der erstern gereicht wird, und verspätigt wenigstens hiedurch die Genesung
.
§. 246.
Wenn die bis dahin nur vorwärts gegangene und nicht zur vollen Heilung gediehene Besserung nun Stillstand nimmt, wird man auch bei genauer Untersuchung des Restes von der bis auf die gegenwärtige Zeit gebesserten Krankheit eine, obschon kleine, doch dergestalt veränderte Symptomen-Gruppe antreffen, daß eine neue Gabe der bisher gewirkt habenden Arznei jetzt durchaus nicht mehr homöopathisch passen kann, sondern jedesmal eine andre, diesem Reste von Zufällen angemessenere.
§. 247.
Hat daher die erste Gabe des möglichst gut gewählten Arzneimittels die völlige Herstellung der Gesundheit innerhalb ihrer Wirkungsdauer nicht vollenden können – wie sie's doch in den meisten
Fällen schnell entstandener, neuer Uebel kann –, so bleibt für den dann noch rückständigen, obgleich viel gebesserten Krankheits-Zustand offenbar nichts Besseres zu thun übrig, als eine Gabe eines andern, für den jetzigen Rest von Symptomen möglichst homöopathisch passenden Arzneimittels zu reichen.
§. 248.
Nur wenn vor Ablauf der Wirkungsdauer einer Arzneigabe der Zustand einer dringenden Krankheit sich im Ganzen um nichts gebessert, vielmehr sich – auch nur um etwas – durch neue Symptome verschlimmert hat, die Arznei folglich nicht nach ihren eigenthümlichen Wirkungen homöopathisch für den Fall gewählt worden war, muß, auch noch vor Verlauf der Wirkungsdauer der zuletzt gegebnen Arznei, eine Gabe der für den nunmehrigen Krankheits-Befund genauer passenden Arznei gereicht werden
.
§. 249.
Um so mehr, wenn dem scharfsichtigen, genau nach dem Krankheitszustande forschenden Heilkünstler sich in dringenden Fällen schon nach Verfluß von 6, 8, 12 Stunden offenbarte, daß er bei der zuletzt gegebnen Arznei eine Mißwahl gethan, indem der Zustand des Kranken, unter Entstehung neuer Symptome und Beschwerden, sich deutlich von Stunde zu Stunde, obschon nur immer um etwas, verschlimmert, ist es ihm nicht nur erlaubt, sondern Pflicht gebeut es ihm, den begangenen Mißgriff durch Wahl und Reichung eines nicht bloß erträglich passenden, sondern dem gegenwärtigen Krankheits-Zustande möglichst angemessenen homöopathischen Heilmittels wieder gut zu machen (§. 161.).
§. 250.
Selbst in chronischen Krankheiten ist es höchst selten oder nie der Fall, daß, zumal Anfangs, nichts Besseres zu thun wäre, als zweimal hinter einander dasselbe Arzneimittel – obgleich erst nach Verfluß der Wirkungsdauer der zuvor gereichten Gabe – zu verordnen, da, auch im Fall sie wohlgethan hat, die von ihr entstandene Besserung einige Zeit fortwähren muß, und gewöhnlich keine Anzeige zur Wiederholung derselben Arznei vorhanden ist, weil, was durch die erste Gabe nicht gebessert werden
konnte, durch eine zweite, obschon gleich große oder größere Gabe, ebenfalls nicht zu heilen ist
.
§. 251.
Der aufmerksame Beobachter merkt den für die Gabe einer folgenden Arznei bestimmten Zeitpunkt an dem leisen Erscheinen einiger Spuren des einen oder des andern Ursymptoms der ehemaligen Krankheit.
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