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Drittes Kapitel.
Außerordentliche Beschränkungen der Einfuhr fast aller Güter, die aus solchen Ländern kommen, mit denen die Handelsbilanz für nachteilig gehalten wird.

Erste Abteilung.
Die Unvernünftigkeit solcher Beschränkungen, selbst nach den Grundsätzen des Handelssystems.

Außerordentliche Beschränkungen auf die Einfuhr fast aller Güter aus solchen Ländern zu legen, mit denen die Handelsbilanz für nachteilig gehalten wird, ist das zweite Mittel, wodurch das Handelssystem die Gold- und Silbermenge zu vermehren vorschlägt. So darf schlesischer Batist in Großbritannien zum einheimischen Verbrauche gegen Entrichtung gewisser Zölle eingeführt werden; dagegen ist die Einfuhr französischen Kammertuchs und Batists, außer in den Hafen von London zwecks Einlagerung für die Ausfuhr, verboten. Die französischen Weine haben höhere Zölle zu zahlen als die portugiesischen oder viel mehr als alle übrigen. Durch die sogenannte Auflage von 1692 wurde auf alle französischen Güter ein Zoll von 25 Prozent des Wertes gelegt, während die Güter anderer Nationen meist weit geringeren Zöllen unterworfen waren, die selten 5 Prozent überstiegen. Allerdings waren Wein, Branntwein, Salz und Weinessig aus Frankreich ausgenommen; denn diese Waren waren anderen drückenden, teils in anderen Gesetzen, teils in besonderen Klauseln desselben Gesetzes verordneten Abgaben unterworfen, im Jahre 1696 wurde, weil der erste Zoll nicht für abschreckend genug gehalten wurde, ein zweiter Zoll von 25 Prozent auf alle französischen Güter mit Ausnahme des Branntweins, gelegt, und dazu noch eine neue Abgabe von 25 Pfund auf jede Tonne französischen Wein, sowie eine weitere von 15 Pfund auf jede Tonne französischen Weinessig. Französische Güter sind niemals bei einer jener allgemeinen Subsidien oder Abgaben von 5 Prozent, die auf alle oder doch die meisten der im Zolltarif aufgeführten Waren gelegt wurden, vergessen worden. Wenn man die Eindrittel- und Zweidrittelsubsidie als eine ganze Subsidie rechnet, so hat es fünf solche allgemeine Subsidien gegeben, so daß man vor dem Beginn des gegenwärtigen Krieges 75 Prozent als den niedrigsten Zoll betrachten kann, dem der größte Teil der in Frankreich gewachsenen, produzierten oder in den Manufakturen verfertigten Güter unterworfen war. Dieser Zoll kommt aber bei den meisten Gütern einem Einfuhrverbot gleich. Die Franzosen wiederum sind, wie ich glaube, mit unseren Gütern und Manufakturwaren ebenso hart verfahren; indes bin ich mit den einzelnen Lasten, die sie ihnen auflegten, nicht so genau bekannt. Diese gegenseitigen Beschränkungen haben fast allem offenen Handelsverkehr zwischen beiden Völkern ein Ende gemacht, und Schmuggler sind jetzt die Haupteinführer britischer Waren nach Frankreich und französischer Waren nach Großbritannien. Die Grundsätze, die ich im vorigen Kapitel untersucht habe, entsprangen dem Privatinteresse und dem Monopolgeiste, die, welche ich hier untersuchen will, dem Vorurteil und dem Hasse der Nation. Sie sind daher, wie sich leicht erwarten läßt, noch viel unvernünftiger; und dies sogar nach den Grundsätzen des Handelsystems.

Erstens: Wenn es auch gewiß wäre, daß im Fall eines freien Handels zwischen Frankreich und England z. B. die Bilanz zugunsten Frankreichs ausfiele, so würde daraus doch noch keineswegs folgen, daß ein solcher Handel für England schädlich sei, oder daß die allgemeine Bilanz seines gesamten Handels dadurch mehr zu seinem Nachteil ausfallen würde. Wenn die französischen Weine besser und wohlfeiler sind als die portugiesischen, oder die französischen Leinenwaren besser und wohlfeiler als die deutschen, so würde es für Großbritannien vorteilhafter sein, Wein und fremde Leinenwaren, die es braucht, aus Frankreich zu beziehen als aus Portugal und Deutschland. Wenn auch der Wert der jährlichen Einfuhr aus Frankreich dadurch bedeutend zunähme, so würde doch der Wert der gesamten jährlichen Einfuhr sich in dem Maße vermindern, als die französischen Waren bei gleicher Güte wohlfeiler wären als die der beiden anderen Länder. Dies wäre auch dann der Fall, wenn man annähme, daß sämtliche eingeführte französische Waren in Großbritannien selbst verbraucht werden sollten.

Allein es könnte zweitens ein großer Teil davon wieder nach anderen Ländern ausgeführt werden, der, wenn er dort mit Vorteil verkauft würde, vielleicht so viel an Wert zurückbrächte, als die Ankaufskosten aller aus Frankreich eingeführten Waren betragen. Was oft von dem Ostindien-Handel gesagt worden ist, mag vielleicht auch für den französischen wahr werden, daß nämlich, wenn auch der größte Teil der ostindischen Waren mit Gold und Silber gekauft wurde, die Wiederausfuhr eines Teiles davon nach anderen Ländern doch mehr Gold und Silber nach dem Lande bringe, das den Handel führte, als die Ankaufskosten des Ganzen betragen hätten. Einer der wichtigsten holländischen Handelszweige besteht derzeit in der Verführung französischer Waren nach anderen europäischen Ländern. Selbst ein Teil des französischen Weines, der in Großbritannien getrunken wird, kommt heimlich aus Holland und Seeland herein. Gäbe es einen freien Handel zwischen Frankreich und England, oder könnten die französischen Waren unter den nämlichen Zöllen wie die aller anderen europäischen Völker eingeführt werden und so, daß der Zoll bei der Wiederausfuhr zurückgegeben würde, so könnte England Teil an dem Handel haben, der sich für Holland so vorteilhaft erweist.

Drittens und letztens gibt es kein sicheres Kennzeichen, wonach man unterscheiden könnte, zu wessen Gunsten die sogenannte Handelsbilanz zwischen zwei Ländern steht, oder welches von beiden den größten Wert ausführt. Gewöhnlich sind nationale Voreingenommenheit und Gehässigkeit, die allezeit von dem Privatinteresse einzelner Handeltreibender eingegeben sind, die Grundsätze, welche unser Urteil über alle derartige Fragen bestimmen. Es gibt jedoch zwei Kennzeichen, auf die man sich bei dieser Gelegenheit öfters berufen hat: die Zollhausbücher und der Wechselkurs. Von den Zollhausbüchern wird, wie ich glaube, jetzt allgemein anerkannt, daß sie ein sehr unsicheres Kennzeichen sind, weil die Schätzung der meisten Waren, wie sie in ihnen aufgenommen wird, höchst ungenau ist. Mit dem Wechselkurse aber verhält es sich vielleicht fast ebenso.

Wenn der Wechselkurs zwischen zwei Plätzen, wie London und Paris, auf gleich steht, so soll das ein Zeichen sein, daß die Schulden Londons an Paris durch die Schulden von Paris an London ausgeglichen werden. Wenn umgekehrt in London für einen Wechsel auf Paris ein Aufgeld gezahlt wird, so soll das ein Zeichen sein, daß die Schulden Londons an Paris nicht durch die Schulden ausgeglichen werden, welche Paris an London schuldet, sondern daß von diesem Orte aus ein Ausgleich in Geld geschickt werden müsse, dessen Versendung Gefahr, Mühe und Kosten verursache, wofür ein Aufgeld gefordert und bewilligt werde. Nun werde aber angeblich der gewöhnliche Stand der Schulden und Forderungen zwischen diesen beiden Städten notwendig durch den gewöhnlichen Handelsverkehr der einen mit der anderen bestimmt. Wenn keine von beiden zu einem höheren Betrage von der anderen einführe, als sie wieder zu ihr ausführe, so können die Schulden und Forderungen der beiden sich gegeneinander ausgleichen. Wenn aber die eine einen größeren Wert von der anderen einführe, als sie zu ihr ausführe, so werde die erstere notwendigerweise der letzteren um eine größere Summe verschuldet, als diese jener: die Schulden und Forderungen heben sich nicht gegeneinander auf, und es müsse von dem Platze, dessen Schulden überwiegen, Geld weggeschickt werden. Da also der gewöhnliche Wechselkurs ein Zeichen von dem gewöhnlichen Stande der Schulden und Forderungen zweier Plätze gegeneinander sei, so müsse er auch ein Zeichen von dem gewöhnlichen Verlauf ihrer Ein- und Ausfuhr sein, weil dieser notwendig jenen Stand bestimme.

Allein gesetzt auch, der ordentliche Wechselkurs ließe sich als ein zulängliches Kennzeichen von dem Stande der Schulden und Forderungen zwischen zwei beliebigen Handelsplätzen ansehen, so würde daraus doch nicht folgen, daß die Handelsbilanz zugunsten desjenigen Platzes stehe, dem der Stand der Schulden und Forderungen günstig ist. Der gewöhnliche Stand der Schulden und Forderungen zwischen zwei Plätzen wird nicht immer völlig durch den gewöhnlichen Handelsverkehr zwischen den beiden bestimmt, sondern wird auch oft durch den Verkehr beeinflußt, den jeder dieser Plätze mit vielen anderen unterhält. Wenn es z. B. bei den englischen Kaufleuten üblich ist, die Waren, die sie von Hamburg, Danzig, Riga usw. kaufen, mit Wechseln auf Holland zu bezahlen, so wird der gewöhnliche Stand der Schulden und Forderungen zwischen Holland und England nicht bloß durch den Verkehr dieser beiden Länder miteinander bestimmt, sondern wird auch durch den Verkehr Englands mit jenen genannten Plätzen beeinflußt. England kann genötigt sein, jährlich Geld nach Holland zu schicken, obgleich seine jährliche Ausfuhr nach diesem Lande den Wert seiner Einfuhr von daher weit übersteigt, und obgleich die sogenannte Handelsbilanz für England sehr günstig sein mag.

Überdies kann der gewöhnliche Wechselkurs nach der Art, wie man bisher sein pari berechnet hat, kein genügendes Kennzeichen dafür sein, daß der gewöhnliche Stand der Schulden und Forderungen für dasjenige Land günstig sei, dem der gewöhnliche Wechselkurs günstig zu sein scheint d. h. wo er dafür gehalten wird; mit anderen Worten, der wirkliche Wechselkurs kann von dem durch die Berechnung herausgebrachten so verschieden sein und ist es auch tatsächlich so oft, daß man in vielen Fällen von diesem durchaus keinen sicheren Schluß auf jenen ziehen kann.

Wenn man für eine in England ausgezahlte Summe, die nach dem englischen Münzfuße eine gewisse Zahl von Unzen reinen Silbers darstellt, einen Wechsel auf eine in Frankreich zahlbare Geldsumme empfängt, die nach dem französischen Münzfuße eine gleiche Zahl von Unzen reinen Silbers darstellt, so sagt man, der Kurs zwischen England und Frankreich stehe auf gleich. Bezahlt man mehr, so wird angenommen, man gebe ein Aufgeld, und der Kurs stehe ungünstig für England und günstig für Frankreich. Bezahlt man weniger, so wird angenommen, man erhalte ein Aufgeld, und der Kurs stehe ungünstig für Frankreich und günstig für England.

Allein erstens können wir den Wert des umlaufenden Geldes verschiedener Länder nicht nach ihrem Münzfuße beurteilen; in einigen ist es mehr, in anderen weniger abgenutzt, beschnitten oder irgendwie von diesem Münzfuße abweichend. Der Wert der umlaufenden Münze jedes Landes entspricht aber, verglichen mit dem irgendeines anderen Landes, nicht der Menge reinen Silbers, die sie enthalten sollte, sondern der, welche sie wirklich enthält. Vor der Umprägung der Silbermünze zur Zeit König Wilhelms stand der Wechselkurs zwischen England und Holland, auf die gewöhnliche Weise nach dem Münzfüße beider Länder berechnet, fünfundzwanzig Prozent ungünstig für England. Allein der Wert der englischen Umlaufsmünze betrug damals, wie wir von Lowndes erfahren, mindestens fünfundzwanzig Prozent weniger als er nach ihrem gesetzlichen Gehalt hätte sein sollen. Mithin kann damals der wirkliche Wechselkurs sogar zugunsten Englands gestanden haben, während der berechnete so sehr zu seinen Ungunsten stand: mit einer kleineren Anzahl in England wirklich ausgezahlter Unzen reineren Silbers konnte man einen Wechsel auf eine größere Anzahl in Holland zahlbarer Unzen reinen Silbers kaufen, und der vermeintliche Zahler eines Aufgeldes konnte in der Tat eines empfangen haben. Die französische Münze war vor der Umprägung der englischen Goldmünze weit weniger abgenutzt als die englische, und stand ihrem gesetzlichen Gehalte vielleicht um zwei oder drei Prozent näher. Wenn also der berechnete Wechselkurs mit Frankreich nicht mehr als zwei oder drei Prozent für England ungünstig stand, so kann der wirkliche Kurs sogar zu seinen Gunsten gestanden haben. Seit der Umprägung der Goldmünzen ist der Wechselkurs stets günstig für England und ungünstig für Frankreich gewesen.

Zweitens: In einigen Ländern werden die Münzkosten vom Staate bestritten, in anderen von den Privatleuten, die ihre Barren in die Münze bringen, und der Staat verdient sogar noch etwas am Prägen. In England bestreitet der Staat die Münzkosten, und wenn man ein Pfund fein Silber in die Münze bringt, so empfängt man zweiundsechzig Schilling, die ein Pfund Silber von derselben Feinheit enthalten, zurück. In Frankreich werden für das Prägen acht Prozent abgezogen, die nicht nur die Kosten decken, sondern dem Staate auch noch einen kleinen Verdienst gewähren. Da das Prägen in England nichts kostet, so kann die umlaufende Münze nie viel mehr wert sein, als die Menge Metall, die sie wirklich enthält. In Frankreich fügt die Bearbeitung, da man sie bezahlt, dem Werte ebenso etwas zu wie beim Silbergeschirr. Mithin ist eine Summe französischen Geldes, die ein bestimmtes Gewicht an reinem Silber enthält, mehr wert als eine Summe englischen Geldes, die ein gleiches Gewicht reines Silber enthält, und erfordert zu ihrem Ankauf mehr Metall oder andere Waren. Wenn daher auch die Umlaufsmünze beider Länder dem Münzfuße jedes Landes gleich nahe kommt, so kann man doch mit einer Summe englischen Geldes nicht wohl eine ebensoviel Unzen reinen Silbers enthaltende Summe französischen Geldes und folglich auch nicht einen Wechsel auf Frankreich, der auf eine solche Summe lautet, kaufen. Wenn man für einen solchen Wechsel nicht mehr aufzahlt, als zur Deckung des französischen Schlagschatzes erforderlich ist, so kann der wirkliche Wechselkurs zwischen beiden Ländern al pari stehen, und es können ihre Schulden und Forderungen sich gegeneinander ausgleichen, während der berechnete Kurs erheblich günstiger für Frankreich steht. Zahlte man weniger auf, so könnte der wirkliche Kurs günstig für England stehen, während der berechnete günstig für Frankreich stehen könnte.

Drittens und letztens: In einigen Handelsplätzen, wie in Amsterdam, Hamburg, Venedig usw., werden auswärtige Wechsel in sogenanntem Bankgelde gezahlt, während sie in anderen, wie in London, Lissabon, Antwerpen, Livorno usw., in der gewöhnlichen Landesmünze bezahlt werden. Das sogenannte Bankgeld hat immer einen höheren Wert als die nominell gleiche Summe der gewöhnlichen Landesmünze. Tausend Gulden Amsterdamer Bankgeld z. B. haben mehr Wert als tausend Gulden Amsterdamer Landesmünze. Der Unterschied zwischen beiden heißt das Bankagio, das in Amsterdam in der Regel fünf Prozent beträgt. Gesetzt, das Kurantgeld stehe in beiden Ländern dem gesetzlichen Münzfuße gleich nahe, und das eine Land zahle auswärtige Wechsel in der gewöhnlichen Umlaufsmünze, während das andere sie in Bankgeld bezahlt, so ist es klar, daß der berechnete Wechselkurs für das in Bankgeld zahlende Land günstig steht, obgleich der wirkliche Wechselkurs für das in Kurantgeld zahlende günstig stehen sollte; und zwar aus dem nämlichen Grunde, aus dem der berechnete Kurs zugunsten desjenigen Landes steht, das in besserem oder seinem eigenen Münzfuß näher kommendem Gelde zahlt, obgleich der wirkliche Kurs für das in schlechterem Gelde zahlende günstig stehen sollte. Vor der letzten Umprägung der Goldmünzen stand der berechnete Kurs mit Amsterdam, Hamburg, Venedig und, wie ich glaube, mit allen übrigen Handelsplätzen, die in sogenanntem Bankgelde zahlen, überhaupt ungünstig für London. Doch folgt daraus keineswegs, daß der wirkliche Wechselkurs ungünstig für London gestanden habe. Seit der Umprägung der Goldmünzen hat der Kurs auch mit diesen Plätzen günstig für London gestanden. Der berechnete Wechselkurs stand überhaupt mit Lissabon, Antwerpen, Livorno und, wenn man Frankreich ausnimmt, wohl mit den meisten anderen Ländern Europas, die in Landesmünze zahlen, günstig für London, und es ist nicht unwahrscheinlich, daß auch der wirkliche Kurs zu seinen Gunsten gestanden hat.

*

Exkurs betreffend die Depositenbanken, insbesondere die Amsterdamer.

Das Umlaufsgeld eines großen Staates, wie Frankreichs oder Englands, besteht gewöhnlich fast nur aus seiner Landesmünze. Ist dasselbe einmal abgenutzt, beschnitten oder sonst unter seinen gesetzmäßigen Wert herabgekommen, so kann es der Staat durch eine Umprägung wiederherstellen. Dagegen kann das Umlaufsgeld eines kleinen Staates, wie Genuas oder Hamburgs, selten ganz allein aus seiner eigenen Münze, muß vielmehr großenteils aus den Münzen all der benachbarten Staaten bestehen, mit denen seine Einwohner einen fortlaufenden Verkehr haben. Wenn daher auch ein solcher Staat seine Münze umprägte, so würde er damit doch schwerlich sein Umlaufsgeld verbessern. Werden nun auswärtige Wechsel in diesem Umlaufsgelde bezahlt, so muß der ungewisse Wert jeder Summe Geldes, das schon seiner Natur nach so unbeständig ist, den Wechselkurs sehr zum Nachteil eines solchen Staates stellen, da sein Umlaufsgeld in allen fremden Staaten notwendig noch niedriger eingeschätzt wird als es wert ist.

Um dem Übel, das dieser nachteilige Wechselkurs über ihre Kaufleute bringen mußte, abzuhelfen, haben diese kleinen Staaten, als sie auf das Handelsinteresse aufmerksam zu werden anfingen, öfters verordnet, daß auswärtige Wechsel von einem gewissen Werte nicht in dem gewöhnlichen Umlaufsgelde, sondern mittels einer Anweisung auf die Bücher einer Bank, die auf den Kredit und unter dem Schutze des Staates errichtet worden, oder mittels Übertragung in den Büchern dieser Bank gezahlt werden sollten; die Bank war dann verbunden, stets in gutem, echtem Gelde zu zahlen, das dem Münzfuße des Staates genau entsprach. Die Banken von Venedig, Genua, Amsterdam, Hamburg und Nürnberg scheinen alle ursprünglich zu diesem Zwecke errichtet worden zu sein, wenn auch einige von ihnen später anderen Zwecken dienstbar gemacht wurden. Da das Geld solcher Banken besser war als das im Lande umlaufende, so brachte es ein Agio, das, je nachdem das umlaufende Geld für mehr oder weniger unter den Münzfuß des Staates herabgekommen galt, höher oder niedriger war. Das Agio der Hamburger Bank z. B., das in der Regel 14 Prozent betragen soll, ist der vermeintliche Unterschied zwischen dem guten, gesetzmäßigen Gelde des Staates und der beschnittenen, abgenutzten und verschlechterten Umlaufsmünze, die von allen benachbarten Staaten hereinströmt.

Vor 1609 hatte die große Menge beschnittener und abgenutzter fremder Münzen, die der ausgebreitete Handel Amsterdams von allen Ländern Europas zusammenbrachte, den Wert des umlaufenden Geldes um etwa neun Prozent gegen den des guten frischgeprägten Geldes herabgedrückt. Sobald solches Geld nur erschien, wurde es auch gleich eingeschmolzen oder weggeschafft, wie das unter solchen Umständen immer zu geschehen pflegt. Die Kaufleute konnten bei allem Überfluß an Umlaufsgeld nicht immer genug gutes Geld auftreiben, um ihre Wechsel zu bezahlen, und der Wert dieser Wechsel wurde trotz mancher zur Abhilfe getroffenen Verordnungen im hohen Grade unsicher.

Um diese Übelstände zu beseitigen errichtete man 1609 unter der Garantie der Stadt eine Bank. Diese Bank nahm sowohl fremde Münzen, als auch die leichte und abgenutzte Landesmünze zu ihrem wahren inneren Werte nach gutem vollwichtigen Landesgelde an und zog nur so viel ab, als zur Bestreitung der Prägungskosten und anderen unvermeidlichen Verwaltungsausgaben nötig war. Für den Wert, der nach diesem kleinen Abzuge übrig blieb, gewährte die Bank ein Guthaben in ihren Büchern. Dieses Guthaben hieß Bankgeld und hatte immer den nämlichen wirklichen Wert, und mehr inneren Wert als das umlaufende Geld, da es die Münze genau nach dem Münzfuße vorstellte. Zu gleicher Zeit wurde verordnet, daß alle auf Amsterdam gezogenen oder daselbst gehandelten Wechsel, deren Wert sechshundert Gulden und mehr betrage, in Bankgeld bezahlt werden sollten; dies behob auf einmal alle Unsicherheit im Werte dieser Wechsel. Diese Verordnung nötigte jeden Kaufmann mit der Bank in Verrechnung zu stehen, um seine auswärtigen Wechsel bezahlen zu können, und das veranlaßte notwendig eine gewisse Nachfrage nach Bankgeld.

Bankgeld hat außer seinem inneren Vorzuge vor dem Umlaufsgelde und dem höheren Werte, den ihm diese Nachfrage notwendig gibt, auch noch manche andere Vorteile. Es ist gegen Feuer, Diebstahl und andere Unfälle gesichert; die Stadt Amsterdam hat sich dafür verbürgt; es kann durch eine einfache Übertragung ausgezahlt werden, ohne daß man die Mühe des Zählens oder die Gefahr des Transportes von einem Orte zum andern hat. Dieser Vorteile halber scheint es von Anfang an ein Agio gehabt zu haben, und man glaubt insgemein, daß alles gleich anfänglich in die Bank gelegte Geld darin gelassen worden sei, weil niemand Verlangen tragen mochte, sich eine Schuld auszahlen zu lassen, die er mit einem Aufgelde auf dem Markte verkaufen konnte. Hätte der Inhaber eines Bankguthabens von der Bank Auszahlung verlangt, so würde er jenes Aufgeld verloren haben. So wie man mit einem frisch aus der Münze kommenden Schilling nicht mehr Waren auf dem Markte kaufen kann, als mit einem unserer gemeinen abgenutzten Schillinge, so würde auch das gute, echte Geld, das aus der Kasse der Bank in die eines Privatmannes gekommen und mit dem gemeinen Umlaufsgelde des Landes vermischt und zusammen gebracht worden wäre, keinen höheren Wert gehabt haben, als eben jenes Umlaufsgeld, von dem man es nun kaum mehr hätte unterscheiden können. Solange es in der Kasse der Bank blieb, war sein Vorzug bekannt und genau bestimmt; wenn es aber in die Kasse eines Privatmannes kam, so ließ sich sein Vorzug nicht wohl mehr bestimmen, wenn man sichs nicht größere Mühe kosten lassen wollte, als vielleicht der ganze Unterschied wert war. Überdies verlor es, wenn es aus der Bankkasse herausgenommen wurde, alle übrigen Vorteile des Bankgeldes: seine Sicherheit, seine leichte und gefahrlose Übertragbarkeit und seine Brauchbarkeit zur Bezahlung auswärtiger Wechsel. Und dazu kommt nun noch, daß es, wie sich bald zeigen wird, nicht eher aus der Bankkasse gezogen werden konnte, als bis die Kosten für die Aufbewahrung bezahlt worden waren.

Diese Gelddepositen, d. h. diese Deposita, welche die Bank in barem Gelde zurückzuzahlen verpflichtet war, bildeten das ursprüngliche Kapital der Bank, oder den Wert dessen, was durch das sogenannte Bankgeld vorgestellt wurde. Gegenwärtig sollen sie nur einen sehr kleinen Teil davon ausmachen. Um den Verkehr mit Barren zu erleichtern, pflegt die Bank schon seit vielen Jahren auf Depositen von Gold- und Silberbarren in ihren Büchern ein Guthaben zu geben. Dieses Guthaben ist gewöhnlich um fünf Prozent unter dem Münzpreise solcher Barren. Auch gibt die Bank zugleich ein sogenanntes Recepisse oder eine Quittung, die denjenigen, der das Depositum gemacht hat, oder den Inhaber, berechtigt, die Barren jederzeit innerhalb von sechs Monaten zurückzunehmen, wenn er der Bank eine gleiche Summe Bankgeldes erstattet, als ihm in ihren Büchern gutgeschrieben wurde, und wenn er für die Aufbewahrung, falls das Depositum in Silber bestand, ein Viertel Prozent, und, falls es in Gold bestand, ein halbes Prozent bezahlt; zugleich erklärt die Quittung aber, daß in Ermangelung einer solchen Zahlung und nach Ablauf dieses Termines das Depositum zu dem Preise, für den es angenommen, oder für den in den Übertragungsbüchern ein Guthaben gegeben worden, der Bank anheimfallen solle. Was auf diese Weise für die Aufbewahrung des Depositums gezahlt wird, kann als eine Art Lagerzins angesehen werden; warum aber dieser Lagerzins für Gold viel teurer war als für Silber, hat man auf verschiedene Weise begründet. Die Feinheit des Goldes, sagt man, ist schwerer zu ermitteln als die des Silbers. Es können leichter Betrügereien vorkommen, und diese verursachen bei dem edleren Metalle einen größeren Verlust. Überdies wünsche der Staat, da das Silber das Währungsmetall sei, mehr zu Depositen in Silber als in Gold aufzumuntern.

Barrendepositen werden meistens dann gemacht, wenn der Preis etwas niedriger als gewöhnlich ist, und sie werden wieder behoben, wenn ihr Preis steigt. In Holland steht der Marktpreis der Barren in der Regel etwas über dem Münzpreise, und zwar aus dem nämlichen Grunde, weshalb er in England vor der letzten Umprägung der Goldmünze höher stand. Der Unterschied soll gewöhnlich zwischen sechs und sechzehn Stüver auf die Mark, oder auf acht Unzen Silber zu elf Teilen Fein und einem Teil Zusatz betragen. Der Bankpreis oder das Guthaben, das die Bank für Depositen von solchem Silber gibt (wenn sie nämlich in fremder Münze von bekannter und bestimmter Feinheit, z. B. in Mexiko-Talern, gemacht wird), ist zweiundzwanzig Gulden für die Mark; der Münzpreis ist ungefähr dreiundzwanzig Gulden und der Marktpreis dreiundzwanzig Gulden und sechs bis sechzehn Stüver, oder zwei bis drei Prozent höher als der Münzpreis Folgendes sind die Preise, zu denen die Bank von Amsterdam jetzt (September 1775) Barren und Münzsorten verschiedener Art annimmt:
Silber.
Mexiko-Taler, Französische Kronen, Englische Silbermünzen: 22 Gulden Bankgeld, die Mark.
Neugemünzte Mexiko-Taler: 21 Gulden 10 Stüver.
Dukatons: 3 Gulden.
Reichstaler: 2 Gulden 8 Stüver;
Barrensilber, welches 11/12 fein Silber enthält, 21 Gulden die Mark, und in diesem Verhältnisse bis auf Barren, die nur ¼ fein Silber halten und 5 Gulden gelten.
Feine Barren: 23 die Mark.
Gold.
Portugiesische Münze, Guineen, Neue Louisdor: 310 Gulden Bankgeld, die Mark.
Alte Louisdor: 300 Gulden Bankgeld, die Mark.
Neue Dukaten: 4 Gulden 19 Stüver 8 Pfennige das Stück.
Gold als rohes Metall oder in Barren wird nach seiner Feinheit und im Verhältnis zu der obigen fremden Goldmünze genommen. Für feine Barren gibt die Bank 340 auf die Mark. Im allgemeinen wird jedoch für Münzen von bekanntem Feingehalt mehr als für Gold- und Silberbarren gegeben, deren Feinheit sich nur durch einen Prozeß des Einschmelzens und Probierens feststellen läßt.
. Das Verhältnis zwischen dem Bankpreise, dem Münzpreise und dem Marktpreise der Goldbarren ist ziemlich dasselbe. Man kann gewöhnlich seine Quittung für den Unterschied zwischen dem Münz- und Marktpreise der Barren verkaufen. Eine Quittung über Barren ist fast immer etwas wert, und es kommt daher selten vor, daß jemand sie erlöschen läßt oder zugibt, daß seine Barren der Bank zu dem Preise, zu dem sie sie angenommen hat, anheimfallen, indem er sie entweder vor Ablauf der sechs Monate nicht herausnimmt, oder es versäumt, das viertel oder halbe Prozent zu zahlen, das er zahlen muß, um eine neue Quittung auf weitere sechs Monate zu bekommen. Wenn dies auch nur selten vorkommt, so soll es doch bisweilen vorkommen, und zwar öfter mit dem Golde als mit dem Silber, weil der Lagerzins für das Aufbewahren des edleren Metalls höher ist.

Wer durch Einlage von Barren ein Bankguthaben und eine Quittung bekommt, bezahlt seine fälligen Wechsel mit seinem Bankguthaben, die Quittung aber verkauft er oder behält sie, je nachdem er glaubt, daß der Barrenpreis steigen oder fallen werde. Die Quittung und das Bankguthaben bleiben selten lange beisammen, und es ist auch nicht nötig, daß dies geschieht. Wer eine Quittung hat und Barren beheben will, findet immer Bankguthaben oder Bankgeld genug, das er zum gewöhnlichen Preise kaufen kann; und wer Bankgeld hat und Barren beheben will, findet ebenfalls Quittungen in Fülle.

Die Eigentümer von Bankguthaben und die Inhaber von Quittungen bilden zwei verschiedene Klassen von Gläubigern der Bank. Der Inhaber einer Quittung kann den Barren, für die die Quittung gegeben worden ist, nicht herausnehmen, wenn er der Bank nicht eine ebenso große Summe Bankgeld anweist, als die ist, für die der Barren angenommen worden war. Wenn er selbst kein Bankgeld hat, so muß er es von Leuten kaufen, die welches haben. Der Eigentümer von Bankgeld andererseits kann Barren nur dann herausnehmen, wenn er bei der Bank Quittungen für so viel, als er haben will, vorweist. Hat er selbst keine, so muß er sie von Leuten kaufen, die welche haben. Wenn der Inhaber einer Quittung Bankgeld kauft, so kauft er die Befugnis, eine Quantität Barren bei der Bank zu beheben, deren Münzpreis fünf Prozent höher ist, als der Bankpreis. Folglich wird das Agio von fünf Prozent, das er gewöhnlich dafür gibt, nicht für einen eingebildeten, sondern für einen wirklichen Wert bezahlt. Wenn der Eigentümer von Bankgeld eine Quittung kauft, so kauft er die Befugnis, eine Quantität Barren herauszunehmen, deren Marktpreis gewöhnlich zwischen zwei und drei Prozent über dem Münzpreise steht. Folglich wird der Preis, den er dafür zahlt, gleichfalls für einen wirklichen Wert gegeben. Die Preise der Quittung und des Bankgeldes zusammengenommen machen den vollen Wert oder Preis der Barren aus.

Auch über Einlagen von umlaufender Landesmünze bewilligt die Bank sowohl Quittungen als Bankguthaben; allein solche Quittungen haben oft gar keinen Wert und auf dem Markte keinen Preis. Auf Dukatons z. B., die im Handel und Wandel drei Gulden und drei Stüver das Stück gelten, gibt die Bank nur ein Guthaben von drei Gulden, d. h. fünf Prozent unter ihrem marktgängigen Werte. Sie gibt auch eine Quittung, die den Inhaber berechtigt, die hinterlegte Anzahl Dukatons innerhalb sechs Monaten zu jeder Zeit zurückzunehmen, wenn er ein viertel Prozent für das Aufbewahren zahlt. Eine solche Quittung hat auf dem Markte selten einen Preis. Drei Gulden Bankgeld werden auf dem Markte für drei Gulden und drei Stüver, den vollen Wert der Dukatons, wenn sie aus der Bank genommen worden, verkauft; bevor sie aber herausgenommen werden können, muß erst ein viertel Prozent für die Aufbewahrung bezahlt werden, was für den Quittungsinhaber ein reiner Verlust sein würde. Fiele indes das Bankagio einmal bis auf drei Prozent, dann könnten solche Quittungen auf dem Markte einen Preis haben und für ein und dreiviertel Prozent verkauft werden. Da aber jetzt das Bankagio in der Regel ungefähr fünf Prozent beträgt, so läßt man solche Quittungen öfters verfallen, oder, wie man sich auszudrücken pflegt, der Bank anheimfallen. Noch häufiger fallen ihr Quittungen über eingelegte Golddukaten anheim, weil man für diese, ehe sie herausgenommen werden können, einen noch höheren Aufbewahrungszins, nämlich ein halbes Prozent bezahlen muß. Die fünf Prozent, die die Bank gewinnt, wenn ihr Einlagen in Münze oder in Barren anheimfallen, kann man als Lagerzins für das beständige Aufbewahren solcher Einlagen ansehen.

Die Summe des Bankgeldes, für das die Quittungen verfallen sind, muß sehr beträchtlich sein. Sie muß das ganze ursprüngliche Kapital der Bank enthalten, das man ihr, wie allgemein angenommen wird, vom Augenblicke der Einlegung an ließ, weil niemand seine Quittung erneuern oder seine Einlage herausnehmen mochte, da er aus den bereits angegebenen Gründen weder das eine noch das andere ohne Verlust tun konnte. Wie groß aber auch der Betrag dieser Summe sein mag, so nimmt man doch an, daß ihr Verhältnis zu der ganzen Masse des Bankgeldes sehr gering ist. Die Bank von Amsterdam ist seit vielen Jahren das große Lagerhaus Europas für Barren gewesen, deren Quittungen man selten verfallen oder, wie man sich auszudrücken pflegt, der Bank anheimfallen ließ. Der bei weitem größte Teil des Bankgeldes oder des Guthabens in den Büchern der Bank soll seit vielen Jahren durch solche Einlagen geschaffen worden sein, die Barrenhändler unausgesetzt machen und wieder beheben.

Eine Zurückforderung von der Bank kann nur mittels eines Recepisses oder einer Quittung stattfinden. Die kleinere Masse des Bankgeldes, für das die Quittungen erloschen sind, ist mit der weit größeren Masse, deren Quittungen noch in Kraft sind, vermischt und untereinander gebracht, so daß, wenn auch die Summe, für die keine Quittungen mehr vorhanden sind, ganz bedeutend ist, doch keine Summe oder kein Teil bestimmbar ist, der nicht zu jeder Zeit eingefordert werden könnte. Die Bank kann nicht ein und dieselbe Sache zwei Personen schulden, und der Eigner von Bankgeld, der keine Quittung hat, kann von der Bank nicht eher Zahlung fordern, als bis er eine kauft. In gewöhnlichen, ruhigen Zeiten wird es ihm nicht schwer fallen, Quittungen zum Marktpreise zu erhalten, der gewöhnlich dem Preise entspricht, zu dem er die Münze oder die Barren, die er vermöge der Quittung aus der Bank zu nehmen berechtigt ist, verkaufen kann.

Anders könnte sich die Sache bei allgemeinen Unglücksfällen stellen, z. B. bei einer Invasion, wie der der Franzosen im Jahre 1672. Da dann die Bankgeldeigner sich insgesamt beeilen, ihr Geld aus der Bank zu ziehen, um es in eigener Verwahrung zu haben, so könnte die Nachfrage nach Quittungen ihren Preis auf eine unmäßige Höhe treiben. Ihre Inhaber könnten sich ausschweifende Hoffnungen machen und statt zwei oder drei Prozent die Hälfte des Bankgeldes fordern, wofür auf die Einlagen Guthaben gegeben und Quittungen ausgestellt worden sind. Der Feind möchte vielleicht, wenn er von der Verfassung der Bank unterrichtet wäre, die Quittungen selbst aufkaufen, um die Fortführung des Schatzes zu verhüten. In einem solchen dringenden Falle würde die Bank, wie sich vermuten läßt, von ihrer gewöhnlichen Regel, nur an die Quittungsinhaber Zahlung zu leisten, abweichen. Die Quittungsinhaber, die kein Bankgeld behalten hätten, müßten bis auf zwei oder drei Prozent den Wert der Einlage, für die ihre Quittungen ausgestellt worden sind, empfangen haben. Die Bank würde daher, sagt man, in diesem Falle kein Bedenken tragen, den vollen Wert dessen, was die Bankgeldeigner, die keine Quittungen bekommen könnten, als Guthaben in ihren Büchern hätten, entweder in Geld oder in Barren zu zahlen, und zugleich solchen Quittungsinhabern, die kein Bankgeld hätten, zwei oder drei Prozent zahlen, da dies das Höchste wäre, was ihnen unter solchen Umständen billigerweise zukommen könnte.

Selbst in gewöhnlichen ruhigen Zeiten liegt es im Interesse der Quittungsinhaber, das Agio herunter zu drücken, um entweder Bankgeld (und folglich die Barren, die sie vermöge ihrer Quittungen aus der Bank zu nehmen berechtigt sind) desto wohlfeiler zu kaufen, oder ihre Quittungen denen, die Bankgeld haben und Barren herausnehmen wollen, desto teurer zu verkaufen; denn der Preis einer Quittung ist in der Regel der Differenz zwischen dem Marktpreise des Bankgeldes und dem der Münze oder Barren, für die die Quittung ausgestellt worden, gleich. Umgekehrt liegt es im Interesse der Bankgeldeigner, das Agio hinauf zu treiben, um entweder ihr Bankgeld so viel teurer zu verkaufen oder eine Quittung so viel wohlfeiler zu kaufen. Um den Kniffen der Stocksjobberei, zu denen diese entgegengesetzten Interessen manchmal führen, vorzubeugen, hat die Bank vor einigen Jahren den Entschluß gefaßt, jederzeit Bankgeld gegen Umlaufsgeld zu fünf Prozent Agio zu verkaufen und es zu vier Prozent Agio wieder zu kaufen. Infolge dieses Entschlusses kann das Agio niemals über fünf Prozent steigen oder unter vier Prozent fallen, und das Verhältnis des Marktpreises des Bankgeldes zu dem Marktpreise des Umlaufgeldes muß jederzeit dem Verhältnis ihrer inneren Werte ganz nahe kommen. Ehe man jenen Entschluß gefaßt hatte, pflegte der Marktpreis des Bankgeldes bald auf neun Prozent zu steigen und bald bis auf pari zu fallen, je nachdem die entgegengesetzten Interessen ihren Einfluß auf den Markt geltend machten.

Die Bank von Amsterdam behauptet, daß sie von dem, was bei ihr eingelegt wird, nichts ausleihe, sondern für jeden Gulden, für den sie ein Guthaben in ihren Büchern gewähre, den Wert eines Guldens in Münze oder in Barren in ihrem Schatze aufbewahre. Daß sie in ihrem Schatze Geld oder Barren, für die noch Quittungen gültig sind, zu deren Auszahlung sie jederzeit aufgefordert werden kann, und die wirklich immer herausgehen und wieder zurückkommen, vollzählig vorrätig habe, kann nicht wohl bezweifelt werden; aber ob dies auch mit demjenigen Teile ihres Kapitals der Fall sei, für den die Quittungen längst erloschen sind, der in gewöhnlicher ruhiger Zeit nicht abgefordert werden kann, und der wirklich aller Wahrscheinlichkeit nach für immer oder auf so lange, als die Staaten der vereinigten Provinzen bestehen, ihr verbleiben wird, dürfte vielleicht weniger sicher sein. In Amsterdam steht indes kein Glaubenspunkt so fest, als der, daß für jeden Gulden, der als Bankgeld umläuft, ein entsprechender Gulden in Gold oder Silber in dem Bankschatze zu finden sei. Die Stadt ist Bürge dafür, daß es sich so verhält. Die Bank steht unter der Leitung der vier regierenden Bürgemeister, die jedes Jahr wechseln. Jede neue Gruppe von Bürgermeistern untersucht den Schatz, vergleicht ihn mit den Büchern, übernimmt ihn auf ihren Eid und übergibt ihn wieder mit derselben ehrwürdigen Feierlichkeit der ihr folgenden Gruppe; und man hält in diesem züchtigen und religiösen Lande Eide noch in Ehren. Ein solcher Wechsel scheint schon allein eine hinreichende Sicherheit gegen jedes unzulässige Verfahren zu sein. In all den Revolutionen, die der Parteigeist in der Regierung von Amsterdam je bewirkt hat, hat die herrschende Partei nie ihre Vorgänger der Unredlichkeit in der Bankverwaltung bezichtigt. Keine Beschuldigung hätte den Ruf und das Glück der unterliegenden Partei tiefer verletzen können, und wenn eine solche Beschuldigung zu halten gewesen wäre, so kann man sicher sein, daß sie aufgestellt worden wäre. Als im Jahre 1672 der König von Frankreich in Utrecht war, zahlte die Amsterdamer Bank so bereitwillig, daß über die Redlichkeit, mit der sie ihre Verpflichtungen erfüllt hatte, gar kein Zweifel übrig blieb. Einige von den Geldstücken, die damals aus dem Bankschatze kamen, trugen offenbar die Spuren des Feuers, das bald nach Errichtung der Bank in dem Stadthause ausgebrochen war. Diese Stücke mußten also seit jener Zeit darin gelegen haben.

Wie hoch sich der Bankschatz belaufe, ist eine Frage, die die Gedanken der Neugierigen lange beschäftigt hat; es lassen sich jedoch nur Vermutungen darüber anstellen. Im allgemeinen rechnet man, daß ungefähr zweitausend Personen bei der Bank Rechnungen haben, und wenn man annimmt, daß jede von ihnen im Durchschnitt den Wert von fünfzehnhundert Pfund Sterling gutstehen habe (eine sehr hohe Annahme), so beläuft sich die ganze Menge des Bankgeldes und folglich auch des Bankschatzes auf etwa drei Millionen Pfund Sterling, oder, das Pfund Sterling zu elf Gulden gerechnet, auf dreiunddreißig Millionen Gulden: eine Summe, die für einen sehr ausgebreiteten Geldumlauf genügt, jedoch weit hinter den übertriebenen Vorstellungen zurückbleibt, die sich manche Leute von diesem Schatze gemacht haben.

Die Stadt Amsterdam bezieht ein beträchtliches Einkommen von der Bank. Außer dem oben erwähnten Lagerzinse, wenn man so sagen darf, zahlt jedermann bei Eröffnung einer Rechnung mit der Bank eine Gebühr von zehn Gulden, für jede neue Rechnung drei Gulden und drei Stüver, für jede Übertragung zwei Stüver, und wenn die Übertragung weniger als dreihundert Gulden betrifft, sechs Stüver, um die Zahl der kleinen Geschäfte nicht zu stark anschwellen zu lassen. Wer es versäumt, zweimal im Jahre mit der Bank abzurechnen, verwirkt eine Strafe von fünfundzwanzig Gulden. Wer Ordre gibt, eine größere Summe zu übertragen, als sein Guthaben ausmacht, muß für die überschießende Summe drei Prozent zahlen, und seine Anweisung wird obendrein beiseite gelegt. Auch soll die Bank durch den Verkauf fremder Münzen und Barren, die ihr zuweilen durch Erlöschen von Recepissen zufallen und immer so lange aufbewahrt werden, bis sie mit Vorteil verkauft werden können, einen beträchtlichen Profit machen. Ferner gewinnt sie dabei, daß sie Bankgeld mit fünf Prozent Agio verkauft und es mit vier wieder verkauft. Alle diese Einkünfte betragen weit mehr, als zur Zahlung der Gehälter und zur Bestreitung der Verwaltungskosten erforderlich ist. Schon allein dasjenige, was für das Aufbewahren von Barren gegen Quittung bezahlt wird, soll allein ein jährliches Reineinkommen von hundertundfünfzig bis zweimalhunderttausend Gulden abwerfen. Indes war nicht ein Einkommen, sondern das gemeine Beste der ursprüngliche Zweck dieser Anstalt. Ihr Zweck war, die Kaufleute vor dem Schaden eines nachteiligen Wechselkurses zu schützen. Das hieraus entspringende Einkommen hatte man nicht vorausgesehen und es kann als etwas Zufälliges angesehen werden. Doch es ist Zeit, daß ich diesen langen Exkurs verlasse, zu dem ich unvermerkt verleitet wurde, indem ich die Gründe auseinandersetzen wollte, weshalb der Wechselkurs zwischen Ländern, die in sogenanntem Bankgelde, und solchen, die in gemeiner Umlaufsmünze bezahlen, im allgemeinen zugunsten der ersteren und zuungunsten der letzteren steht. Die ersteren zahlen in einer Geldsorte, deren innerer Wert derselbe ist und ihrem Münzfuße genau entspricht; die letzteren zahlen in einer Sorte, deren innerer Wert sich beständig ändert und fast immer mehr oder weniger unter diesem Münzfuße steht.

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Zweite Abteilung.
Die Unvernünftigkeit jener außerordentlichen Beschränkungen, auch nach anderen Grundsätzen dargetan.

In der vorigen Abteilung dieses Kapitels habe ich zu zeigen gesucht, wie es selbst nach den Grundsätzen des Handelssystems durchaus unnötig sei, außerordentliche Beschränkungen auf die Einfuhr von Waren aus solchen Ländern zu legen, mit denen die Handelsbilanz für nachteilig gehalten wird.

Allein es kann nichts törichter sein, als diese ganze Lehre von der Handelsbilanz, worauf sich nicht nur jene Beschränkungen, sondern auch fast alle übrigen Handelsmaßregeln gründen. Diese Lehre nimmt an, daß von zwei Plätzen, die miteinander Handel treiben, keiner von beiden verliere oder gewinne, falls die Bilanz gleich stehe, daß aber, falls sie sich nur einigermaßen nach einer Seite neige, der eine so viel verliere und der andere so viel gewinne, als diese Abweichung vom völligen Gleichgewicht beträgt. Beide Annahmen sind falsch. Ein Handel, der durch Prämien und Monopole erzwungen wird, kann für das Land, zu dessen Gunsten sie gewährt worden sind, nachteilig sein und ist es auch gewöhnlich, wie ich später zu zeigen suchen werde. Derjenige Handel aber, der zwischen zwei Plätzen ohne Zwang oder Beschränkung natürlich und regelmäßig betrieben wird, ist jederzeit für beide, wenn auch nicht in gleicher Weise, vorteilhaft.

Unter Vorteil oder Gewinn verstehe ich aber nicht die Vermehrung der Gold- und Silbermenge, sondern die des Tauschwertes des jährlichen Boden- und Arbeitsproduktes des Landes oder die Vermehrung des jährlichen Einkommens seiner Bewohner.

Wenn die Bilanz gleich ist, und der Handel zwischen beiden Plätzen lediglich im Tausch ihrer heimischen Waren besteht, so werden meistens nicht nur beide gewinnen, sondern es werden auch beide gleich oder beinahe gleich viel gewinnen: jeder wird in diesem Falle für einen Teil des überschüssigen Produktes des andern einen Markt bieten, jeder wird ein Kapital wiedererstatten, das dazu gedient hat, diesen Teil des überschüssigen Produktes des anderen herzustellen und für den Markt vorzubereiten, und das unter eine bestimmte Zahl seiner Einwohner verteilt worden war und ihnen Einkommen und Unterhalt gegeben hatte. Ein Teil der Einwohner eines jeden der beiden zieht also mittelbar sein Einkommen und seinen Unterhalt aus dem andern. Da man annimmt, daß die ausgetauschten Waren von gleichem Werte sind, so werden auch die beiden auf den Handel verwandten Kapitalien in den meisten Fällen gleich oder beinahe gleich sein, und da beide Kapitalien zur Herstellung heimischer Waren in den zwei Ländern gebraucht worden sind, so wird auch das Einkommen und der Unterhalt, den ihre Verteilung den Einwohnern eines jeden gewährt, gleich oder beinahe gleich sein. Dieses Einkommen und dieser Unterhalt, die sie sich so gegenseitig verschaffen, werden je nach dem Umfange ihres Verkehrs größer oder geringer sein. Würde sich dieser z. B. jährlich auf hunderttausend Pfund Sterling oder auf eine Million auf jeder Seite belaufen, so würde jedes Land den Einwohnern des andern in dem einen Falle ein jährliches Einkommen von hunderttausend Pfund und in dem andern eines von einer Million verschaffen.

Wenn ihr Handel derart wäre, daß das eine Land nach dem andern nur heimische Waren ausführte, während alles, was aus dem andern käme, aus ausländischen Gütern bestünde, so würde man auch in diesem Falle die Bilanz noch für gleich halten, da Waren mit Waren bezahlt würden. Es würden auch in diesem Falle beide Länder gewinnen, aber sie würden nicht gleich viel gewinnen, und die Einwohner des Landes, das nur heimische Waren ausführte, würden das größte Einkommen aus diesem Handel gewinnen. Wenn z. B. England aus Frankreich nur die heimischen Waren dieses Landes bezöge und aus Mangel an eigenen Waren die dort gesucht würden, sie alle Jahre durch Sendung großer Mengen fremder Waren, also etwa Tabaks oder ostindischer Güter, bezahlte, so würde dieser Handel zwar den Einwohnern beider Länder ein gewisses Einkommen verschaffen, aber den Franzosen ein größeres als den Engländern. Das ganze dabei verwendete französische Kapital würde alle Jahre unter das Volk Frankreichs verteilt werden. Aber von dem englischen Kapital würde nur derjenige Teil alle Jahre unter das Volk Englands verteilt werden, der zur Hervorbringung der englischen Waren, mit denen jene ausländischen Güter gekauft wurden, gedient hatte. Der größere Teil davon würde die Kapitalien wiedererstatten, die in Virginien, Hindustan und China angelegt worden wären und den Einwohnern jener entlegenen Länder Einkommen und Unterhalt gegeben hätten. Wären mithin beide Kapitalien gleich oder beinahe gleich, so würde die Beschäftigung des französischen das Einkommen der Franzosen weit mehr vermehren, als die des englischen das Einkommen der Engländer vermehren könnte. Frankreich würde in diesem Falle einen unmittelbaren auswärtigen Konsumtionshandel mit England treiben, während England einen mittelbaren Handel derselben Art mit Frankreich triebe. Die verschiedenen Wirkungen eines im unmittelbaren und eines im mittelbaren auswärtigen Konsumtionshandel angelegten Kapitals wurden bereits hinlänglich auseinandergesetzt.

Es gibt wahrscheinlich keinen Handel zwischen zwei Ländern, der allein im Austausch von heimischen Waren auf beiden Seiten, oder im Tausch bloß heimischer Waren von seiten des einen Landes und bloß fremder von seiten des anderen bestände. Fast alle Länder tauschen gegeneinander teils heimische, teils fremde Güter aus. Dasjenige Land jedoch, dessen Frachten am meisten einheimische und am wenigsten ausländische Güter enthalten, wird immer den größeren Gewinn machen.

Wenn England die jährlich aus Frankreich eingeführten Waren nicht mit Tabak und ostindischen Gütern, sondern mit Gold und Silber bezahlte, so würde man die Bilanz in diesem Falle für ungleich halten, weil Waren nicht mit Waren, sondern mit Gold und Silber bezahlt würden. Dennoch würde der Handel in diesem wie in dem vorigen Falle den Einwohnern beider Länder ein gewisses Einkommen verschaffen, wiewohl freilich den Franzosen mehr als den Engländern. Ein gewisses Einkommen würde er den Engländern immer gewähren. Das Kapital, das zur Hervorbringung englischer Güter, mit denen man dieses Gold und Silber kaufte, gebraucht worden wäre, das Kapital, das unter eine gewisse Anzahl von Engländern verteilt worden wäre und ihnen ein Einkommen verschafft hätte, würde so wiedererstattet und zur Fortsetzung dieser Beschäftigung befähiget werden. Das gesamte Kapital Englands würde durch diese Ausfuhr von Gold und Silber ebensowenig vermindert werden als durch die Ausfuhr irgendwelcher anderer Güter vom gleichen Werte vermindert; im Gegenteil, es würde sich in den meisten Fällen dadurch vermehren. Man sendet nur solche Waren außer Landes, nach denen die Nachfrage im Auslande aller Wahrscheinlichkeit nach größer ist als zu Hause, und für die man daher Rückladungen erhält, von denen sich erwarten läßt, daß sie im Lande einen höheren Wert haben werden als die ausgeführten Waren. Wenn der Tabak, der in England nur hunderttausend Pfund Sterling wert ist, sobald er nach Frankreich geschickt wird, gegen Wein umgesetzt werden kann, der in England hundertundzehntausend wert ist, so vermehrt dieser Tausch das englische Landeskapital um zehntausend Pfund Sterling. Wenn auf die nämliche Weise hunderttausend Pfund in englischem Golde gegen französichen Wein umgesetzt werden kann, der in England hundertundzehntausend wert ist, so wird auch dieser Tausch das Kapital Englands um zehntausend Pfund vermehren. Wie aber ein Kaufmann, der für hundertzehntausend Pfund Wein in seinem Keller hat, reicher ist als ein anderer, der nur für hunderttausend Pfund Tabak auf seinem Lager hat, so ist er auch reicher als derjenige, der nur hunderttausend Pfund Gold in seiner Kasse hat. Er kann eine größere Menge von Gewerbstätigkeit in Gang bringen und einer größeren Zahl von Menschen Einkommen, Unterhalt und Beschäftigung gewähren, als jeder der beiden anderen. Nun ist aber das Landeskapital gleich den Kapitalien aller seiner verschiedenen Einwohner, und die Menge der Gewerbstätigkeit, die jährlich im Lande unterhalten werden kann, ist gleich derjenigen, die alle jene einzelnen Kapitalien unterhalten können. Mithin muß sowohl das Landeskapital, als die Menge von Gewerbstätigkeit, die jährlich im Lande unterhalten werden kann, im allgemeinen durch jenen Tausch zunehmen. Freilich würde es für England vorteilhafter sein, wenn es die französischen Weine mit seinen Eisenwaren und seinen Tüchern kaufen könnte, als wenn es sie mit virginischem Tabak oder mit brasilianischem und peruanischem Gold und Silber eintauschen muß: ein unmittelbarer auswärtiger Konsumtionshandel ist immer vorteilhafter als ein mittelbarer. Allein ein mittelbarer Konsumtionshandel, der mit Gold und Silber getrieben wird, scheint keineswegs weniger vorteilhaft zu sein als irgendein anderer mittelbarer Konsumtionshandel. Auch wird ein Land, das keine Bergwerke hat, ebensowenig durch die jährliche Ausfuhr von Gold und Silber von diesen Metallen entblößt, wie ein Land, in dem kein Tabak wächst, durch die entsprechende jährliche Ausfuhr dieser Pflanze. Wie ein Land, das die Mittel hat, Tabak zu kaufen, ihn nie lange entbehren wird, so wird auch ein Land nicht lange Gold und Silber entbehren, wenn es Mittel hat, diese Metalle zu kaufen.

Es ist ein verlustbringender Handel, sagt man, den ein Handwerksmann mit dem Bierhause treibt; und der Handel, den eine gewerbtätige Nation natürlicherweise mit einem Weinlande treibt, könne als gleichwertig angesehen werden. Ich entgegne: der Handel mit dem Bierhause muß keineswegs ein verlustbringender sein. Er ist an sich eben so vorteilhaft wie jeder andere, obgleich er vielleicht etwas mehr dem Mißbrauche ausgesetzt ist. Die Gewerbe eines Brauers und selbst eines Bierwirtes entspringen ebenso einer notwendigen Arbeitsteilung wie jedes andere. Es wird im allgemeinen für den Arbeiter vorteilhafter sein, seinen Bedarf an Bier von dem Brauer zu kaufen, als es selbst zu brauen; und wenn er arm ist, so wird es für ihn sogar vorteilhafter sein, es im kleinen nach und nach von dem Bierwirte zu kaufen, als es auf einmal von dem Brauer zu beziehen. Es ist zweifellos möglich, daß er in beiden Fällen zu viel kauft, wie er es ja auch von anderen Händlern in der Nachbarschaft tun kann, z. B. von dem Fleischer, wenn er ein Schlemmer ist, oder von dem Tuchhändler, wenn er unter seinesgleichen den Stutzer spielen will. Nichtsdestoweniger bleibt es für die große Masse der Arbeiter vorteilhaft, daß alle diese Gewerbe völlig frei seien, wenn auch diese Freiheit bei allen mißbraucht werden könnte, und dies wirklich bei den einen mehr als bei den anderen geschähe. Zwar mögen sich einzelne mitunter durch den übermäßigen Genuß gegorener Getränke zugrunderichten, aber es scheint keine Gefahr vorzuliegen, daß eine ganze Nation dies tun könnte. Wenn es auch in jedem Lande viele Leute gibt, die für solche Getränke mehr ausgeben als sie sollten, so gibt, es doch immer weit mehr, die weniger ausgeben. Auch verdient es wohl bemerkt zu werden, daß der Erfahrung zufolge die Wohlfeilheit des Weines nicht die Trunkenheit, sondern die Nüchternheit zu befördern scheint. Die Bewohner der Weinländer sind im allgemeinen die nüchternsten Leute in Europa: das beweisen die Spanier, die Italiener und die Bewohner der südlichen Provinzen Frankreichs. Die Menschen sind selten unmäßig in ihrer täglichen Kost. Niemand sucht sich dadurch, daß er mit einem Getränke verschwenderisch umgeht, das so wohlfeil wie Dünnbier ist, ein Ansehen von Freigebigkeit und guter Kameradschaft zu geben. Dagegen ist in Ländern, die wegen zu großer Hitze oder Kälte keine Trauben haben, und wo deshalb der Wein teuer und selten ist, die Trunkenheit ein allgemeines Laster, wie unter den nördlichen Völkern und unter allen denen, die zwischen den Wendekreisen wohnen, z. B. den Negern an der Küste von Guinea. Wenn ein französisches Regiment aus einer der nördlichen Provinzen, wo der Wein etwas teurer ist, in eine südliche versetzt wird, wo er sehr wohlfeil ist, so werden die Soldaten, wie ich es oft feststellen hörte, zunächst wegen der Wohlfeilheit und Neuheit des guten Weines unmäßig, werden aber dann nach wenigen Monaten meistens ebenso nüchtern wie die übrigen Einwohner. Würden die Zölle auf fremde Weine und die Akzise auf Malz, Bier und Ale alle auf einmal abgeschafft, so könnte das in Großbritannien wohl auf ähnliche Art eine ziemlich allgemeine Völlerei unter den mittleren und unteren Volksklassen zur Folge haben, der wahrscheinlich bald eine bleibende und beinahe allgemeine Nüchternheit folgen würde. Gegenwärtig ist die Trunkenheit keineswegs das Laster der Leute vom Stande, d. h. derer, die leicht die teuersten Getränke bezahlen könnten. Ein Gentleman, der sich mit Bier betrunken hat, ist wohl kaum je bei uns gesehen worden. Überdies scheinen die Beschränkungen des Weinhandels in Großbritannien nicht sowohl darauf berechnet zu sein, die Leute, wenn ich so sagen soll, vom Wirtshause abzuhalten, als vielmehr davon, dorthin zu gehen, wo sie das beste und wohlfeilste Getränk kaufen können. Sie begünstigen den Weinhandel mit Portugal und erschweren den mit Frankreich. Die Portugiesen, heißt es, sind in der Tat bessere Kunden für unsere Manufakturen als die Franzosen und müßten daher auch mehr als diese begünstigt werden. Da sie uns ihre Kundschaft zuwenden, meint man, müßten wir ihnen auch die unserige geben. So werden die Kniffe von kriechenden Krämern zu politischen Maximen eines großen Staates erhoben: denn nur die kleinsten Krämer machen es sich zur Regel, vorzugsweise ihre Kunden in Nahrung zu setzen; ein großer Kaufmann nimmt auf so kleine Interessen keine Rücksicht und kauft seine Waren da, wo sie am wohlfeilsten und besten sind.

Indes haben sich die Völker durch solche Maximen zu dem Glauben verleiten lassen, daß ihr Interesse darin bestehe, alle ihre Nachbarn zu Bettlern zu machen. Jedes Volk ist dahin gebracht worden, das Glück aller anderen Völker, mit denen es Handel treibt, mit neidischen Augen anzusehen und ihren Gewinn seinem eigenen Verlust gleichzuhalten. Der Handel, der seiner Natur nach unter Völkern wie unter einzelnen Menschen ein Band der Freundschaft und Eintracht sein sollte, ist die reichste Quelle der Zwietracht und des Hasses geworden. Der eigensinnige Ehrgeiz der Könige und Minister ist im Laufe dieses und des vorigen Jahrhunderts für die Ruhe von Europa nicht so verderblich gewesen als die unverschämte Eifersucht der Kaufleute und Industriellen. Die Gewalttätigkeit und Ungerechtigkeit der Beherrscher der Menschheit ist ein altes Übel, für das, wie ich fürchte, die Natur der menschlichen Dinge schwerlich ein Heilmittel zuläßt. Aber die niedrige Habsucht, der Monopoliengeist der Kaufleute und Industriellen, die weder die Beherrscher der Menschheit sind noch sein sollten, mögen zwar vielleicht nicht auszutilgen sein, aber doch sehr wohl daran gehindert werden, die Ruhe irgendjemandes als ihrer selbst zu stören.

Daß es der Monopoliengeist war, der ursprünglich jene Lehre sowohl erfand als auch ausbreitete, leidet keinen Zweifel; und die, welche zuerst die Lehre vortrugen, waren keineswegs so töricht wie die, welche daran glaubten. In jedem Lande ist es und muß es stets der Vorteil der großen Masse des Volkes sein, ihren Bedarf von denen zu kaufen, die am wohlfeilsten verkaufen. Dieser Satz ist so durchaus einleuchtend, daß es lächerlich wäre, ihn noch besonders beweisen zu wollen; auch hätte er nie in Frage gestellt werden können, wenn nicht die interessierte Sophisterei der Kaufleute und Industriellen den gemeinen Menschenverstand irre gemacht hätte. Ihr Interesse ist in diesem Punkte dem der großen Masse des Volkes geradezu entgegengesetzt. So wie es das Interesse der Zunftmeister ist, die übrigen Einwohner zu zwingen, daß sie außer ihnen keine anderen Handwerksleute beschäftigen, so ist es das Interesse der Kaufleute und Industriellen jedes Landes, sich das Monopol auf dem einheimischen Markte zu sichern. Daher denn in Großbritannien und den meisten anderen europäischen Ländern die außerordentlichen Zölle auf fast alle von fremden Kaufleuten eingeführten Güter. Daher die hohen Zölle und Verbote aller jener fremden Manufakturwaren, die mit den unsrigen in Wettbewerb treten könnten. Daher endlich die außerordentlichen Einfuhrbeschränkungen fast aller Art von Gütern aus jenen Ländern, mit denen die Handelsbilanz nachteilig stehen soll, das heißt: aus jenen, gegen die der Nationalhaß am stärksten entflammt ist.

Und doch ist der Wohlstand eines Nachbarvolkes, so gefährlich er auch im Kriege und in der Politik sein mag, im Handel gewiß nur vorteilhaft. In Kriegszeiten kann er unsere Feinde in den Stand setzen, größere Flotten und Armeen als wir zu erhalten; im Frieden aber und beim Handel muß er sie auch in den Stand setzen, größere Werte mit uns auszutauschen und uns entweder für das unmittelbare Erzeugnis unseres Gewerbefleißes oder für das, was mit diesem Erzeugnisse gekauft geworden, einen besseren Markt zu bieten. Wie ein reicher Mann für die Gewerbsleute in seiner Nähe ein besserer Kunde ist als ein armer, so ist dies auch ein reiches Volk. Allerdings ist ein reicher Mann, der selbst Industrieller ist, ein sehr gefährlicher Nachbar für alle diejenigen, die dasselbe Gewerbe treiben. Aber die übrigen Nachbarn, die bei weitem die größte Zahl ausmachen, haben Vorteil von dem guten Markte, den sein Aufwand ihnen verschafft. Sie haben sogar dadurch einen Vorteil, daß er die ärmeren Handwerker des gleichen Gewerbes unterbietet. So können auch die Industriellen eines reichen Volkes ohne Zweifel für die ihrer Nachbarn sehr gefährliche Nebenbuhler werden; allein eben dieser Wettbewerb ist für die große Masse des Volkes vorteilhaft, da sie überdies noch von dem guten Markte großen Vorteil hat, den ihr der bedeutende Aufwand eines solchen Volkes in jeder andern Beziehung verschafft. Privatleute, die ihr Glück machen wollen, denken nie daran, sich in die entfernten armen Provinzen des Landes zurückzuziehen, sondern begeben sich entweder in die Hauptstadt oder in eine andere große Handelsstadt. Sie wissen: wo wenig Reichtum umläuft, da ist auch nicht viel zu holen; wo aber viel Reichtum in Bewegung ist, da kann auch etwas für sie abfallen. Dieselben Maximen, die so den gesunden Verstand von einem oder von zehn oder von zwanzig Individuen leiten, sollten auch das Urteil von einer oder von zehn oder von zwanzig Millionen bestimmen und ein ganzes Volk dazu bringen, den Reichtum ihrer Nachbarn als einen Grund und eine Gelegenheit anzusehen, selbst Reichtümer zu erwerben. Ein Volk, das sich durch den auswärtigen Handel bereichern möchte, wird dies am sichersten dann zustande bringen, wenn die benachbarten Völker alle reich, gewerbtätig und handeltreibend sind. Freilich könnte ein großes Volk, daß auf allen Seiten von umherwandernden Wilden und armen Barbaren umgeben wäre, durch den Anbau seiner eigenen Ländereien und durch seinen eigenen inneren Verkehr Reichtümer erwerben; durch den auswärtigen Handel aber könnte es das nicht. Auf diese Weise scheinen die alten Ägypter und die heutigen Chinesen einen großen Wohlstand erworben zu haben. Von den Ägyptern heißt es, daß sie den auswärtigen Handel vernachlässigten, und von den heutigen Chinesen ist es bekannt, daß sie ihn aufs tiefste verachten und kaum des geziemenden Schutzes der Gesetze würdigen. Die modernen Grundsätze des auswärtigen Handels zielen darauf ab, alle unsere Nachbarn arm zu machen, und würden, sofern sie diesen Zweck zu erreichen fähig wären, eben diesen Handel unbedeutend und verächtlich werden lassen.

Diesen Grundsätzen zufolge ist der Handel zwischen Frankreich und England in beiden Ländern so vielen Bedrückungen und Beschränkungen unterworfen. Wenn dagegen beide Länder ihr wahres Interesse ohne alle kaufmännische Eifersucht und ohne nationalen Haß ins Auge fassen wollten, so würde der französische Handel für Großbritannien vorteilhafter sein als jeder andere, und aus demselben Grunde wäre der britische für Frankreich der vorteilhafteste. Frankreich ist der nächste Nachbar Großbritanniens. Bei dem Verkehr zwischen der Südküste Englands und den nördlichen und nordwestlichen Küsten Frankreichs können ebenso wie bei dem Binnenhandel vier-, fünf- und sechsmalige Kapitalumsätze im Jahre erwartet werden. Es kann also das in diesem Handel angelegte Kapital in jedem dieser Länder vier-, fünf- oder sechsmal so viel Gewerbefleiß beschäftigen und vier-, fünf- oder sechsmal so viel Leuten Arbeit oder Unterhalt gewähren, als ein gleich großes Kapital in den meisten übrigen Zweigen des auswärtigen Handels leisten kann. Zwischen den voneinander am weitesten entfernten Teilen Frankreichs und Großbritanniens können die Kapitalien wenigstens einmal im Jahre wieder eingehen, und es würde insofern selbst dieser Handel wenigstens ebenso vorteilhaft sein wie die meisten übrigen Zweige unseres auswärtigen europäischen Handels. Er wäre mindestens dreimal vorteilhafter als der hochgepriesene Handel mit unseren nordamerikanischen Kolonien, bei dem die Kapitalien selten in weniger als drei, oft aber erst in vier oder fünf Jahren wieder eingingen. Außerdem hat Frankreich, wie man annimmt, vierundzwanzig Millionen Einwohner, während unsere nordamerikanischen Kolonien, wie man annimmt, nie mehr als drei Millionen gehabt haben. Und Frankreich ist ein weit reicheres Land als Nordamerika, obwohl wegen der ungleicheren Verteilung des Reichtums in jenem mehr Armut und Bettelei vorkommt als in diesen. Frankreich könnte uns also einen wenigstens achtmal größeren und, da die Kapitalien viel öfter wieder eingingen, einen vierundzwanzigmal vorteilhafteren Markt bieten als unsere nordamerikanischen Kolonien ihn uns jemals geboten haben. Der Handel mit Großbritannien würde für Frankreich eben so vorteilhaft sein und vor dem Handel, den Frankreich mit seinen eigenen Kolonien treibt, so viel voraus haben, als Großbritannien reicher, bevölkerter und näher ist. Das ist der sehr große Unterschied zwischen demjenigen Handel, den die Weisheit beider Nationen entmutigen zu müssen glaubte, und demjenigen, den sie am meisten begünstigte.

Allein gerade diejenigen Umstände, die einen offenen und freien Verkehr für beide Länder so vorteilhaft gemacht haben würden, haben diesem Handel die größten Hindernisse bereitet. Da sie Nachbarn sind, sind sie natürlich Feinde, und der Wohlstand und die Macht eines jeden wird daher dem anderen um so furchtbarer; was den Vorteil gegenseitiger Freundschaft vermehren könnte, dient nur dazu, die Heftigkeit ihres nationalen Hasses zu entflammen. Beide sind reich und gewerbtätig, und die Kaufleute und Industriellen fürchten die konkurrierende Geschicklichkeit und Tätigkeit ihrer ausländischen Standesgenossen. Die kaufmännische Eifersucht ist geweckt, entfacht den heftigsten Nationalhaß und wird wiederum von ihm entfacht. Mit all der leidenschaftlichen Dreistigkeit eigennütziger Verstellung haben die Handelsleute beider Länder den gewissen Untergang eines jeden vorhergesagt, indem sie behaupteten, daß er eine Folge einer ungünstigen Handelsbilanz, diese wieder eines unbeschränkten Handelsverkehrs sein müsse.

Es gibt kein handeltreibendes Land in Europa, dem nicht aus der ungünstigen Handelsbilanz von den vermeintlichen Meistern dieses Systems sein naher Untergang oft genug vorausgesagt worden wäre. Dennoch hat nach aller Angst, die sie auf diese Weise erweckten, nach allen eitlen Versuchen fast aller handeltreibenden Völker, die Bilanz zu ihren Gunsten und zuungunsten ihrer Nachbarn zu stellen, sich durchaus nicht gezeigt, daß irgendein Volk Europas dadurch um etwas ärmer geworden wäre. Im Gegenteil ist jede Stadt und jedes Land in dem Maße, als sie ihre Häfen allen Völkern öffneten, reicher geworden, statt daß sie, wie wir das nach den Prinzipien des Handelssystems hätten erwarten müssen, sich durch den freien Handel zugrundegerichtet hätten. Es gibt zwar in Europa einige wenige Städte, die einigermaßen den Namen von Freihäfen verdienen; aber ein Land, das ihn verdiente, gibt es nicht. Holland nähert sich dem vielleicht am meisten, obgleich es auch noch weit davon entfernt ist; und Holland gewinnt bekanntlich nicht nur seinen ganzen Reichtum sondern auch einen großen Teil des ihm nötigen Unterhalts aus dem auswärtigen Handel.

Es gibt aber eine andere Bilanz, die schon oben erklärt wurde; sie ist von der Handelsbilanz sehr verschieden und zieht wirklich, je nachdem sie günstig oder ungünstig ist, das Glück oder den Verfall einer Nation unwiderstehlich nach sich. Dies ist die Bilanz zwischen der jährlichen Produktion und Konsumtion. Wenn der Tauschwert der jährlichen Produktion größer ist als der der jährlichen Konsumtion, so muß, wie oben bereits bemerkt worden, das Kapital der Gesellschaft nach Verhältnis dieses Überschusses jährlich wachsen. Die Gesellschaft lebt in diesem Falle innerhalb der Grenzen ihres Einkommens, legt, was davon jährlich erspart wird, zu ihrem Kapital hinzu und wendet es an, um die jährliche Produktion noch weiter zu vermehren. Wenn hingegen der Tauschwert der jährlichen Produktion hinter der jährlichen Konsumtion zurückbleibt, so muß auch das Kapital der Gesellschaft nach Verhältnis des Fehlenden jährlich abnehmen. Der Aufwand der Gesellschaft übersteigt in diesem Falle ihr Einkommen und muß notwendig ihr Kapital angreifen. Ihr Kapital muß daher notwendig abnehmen, und damit wird auch der Tauschwert der gewerblichen Produktion jedes Jahres geringer.

Diese Bilanz der Produktion und Konsumtion ist von der sogenannten Handelsbilanz völlig verschieden. Sie könnte selbst bei einer Nation vorkommen, die keinen auswärtigen Handel treibt und von aller Welt abgeschlossen ist. Sie kann auf dem ganzen Erdenrund vorkommen, dessen Wohlstand, Bevölkerung und Kultur dabei stufenweise zunehmen oder stufenweise abnehmen können.

Die Bilanz der Produktion und Konsumtion kann ununterbrochen zugunsten eines Volkes stehen, auch wenn die sogenannte Handelsbilanz regelmäßig gegen sie steht. Ein Volk kann größere Werte einführen, als es ein halbes Jahrhundert lang ausführt, das Gold und Silber, das während dieser Zeit zu ihm kommt, kann sofort wieder hinausgeschickt werden, seine umlaufende Münze kann nach und nach abnehmen, weil allerlei Arten von Papiergeld an ihre Stelle kommen, ja sogar die Schulden, die es im Verkehr mit anderen Völkern macht, können immer mehr anwachsen: und dennoch kann sein wirklicher Wohlstand, der Tauschwert seines jährlichen Boden- und Arbeitsproduktes, in demselben Zeitraum in noch weit stärkerem Maße zugenommen haben. Der Zustand unserer nordamerikanischen Kolonien und des Handels, den sie mit Großbritannien vor dem Beginn der gegenwärtigen Zwistigkeiten Dies wurde im Jahre 1775 geschrieben. unterhielten, kann zum Beweise dienen, daß diese Annahme keineswegs haltlos ist.


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