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Wenn man die Einfuhr solcher Güter aus fremden Ländern, die im Lande selbst erzeugt werden können, entweder durch hohe Zölle oder durch gänzliche Verbote beschränkt, so sichert man dadurch mehr oder weniger der einheimischen mit ihrer Erzeugung beschäftigten Erwerbstätigkeit den Alleinhandel auf dem inländischen Markte. So sichert das Verbot, Vieh oder eingesalzenes Fleisch aus fremden Ländern einzuführen, den großbritannischen Viehzüchtern den Alleinhandel auf dem inländischen Fleischmarkte. Einen ähnlichen Vorteil verschaffen den Getreideproduzenten die hohen auf die Getreideeinfuhr gelegten Zölle, die in Zeiten mäßigen Vorrats als ein Verbot wirken. Gleich vorteilhaft ist das Verbot, fremde Wollwaren einzuführen, für die Wollwarenerzeuger. Die Seidenmanufaktur hat, obgleich sie ganz mit fremden Stoffen arbeitet, jüngst doch dieselbe Begünstigung erhalten. Die Leinenmanufaktur hat sie zwar noch nicht, hat aber schon einen großen Schritt zu ihrer Erreichung getan. Auf gleiche Weise haben auch manche andere Manufakturunternehmer in Großbritannien entweder gänzlich oder doch beinahe ein Monopol gegen ihre Landsleute erlangt. Die Menge der Güter, deren Einfuhr in Großbritannien entweder völlig oder unter gewissen Umständen verboten ist, geht viel weiter, als diejenigen sich denken können, die mit den Zollgesetzen nicht ganz bekannt sind.
Daß dieses Monopol des inländischen Marktes demjenigen Gewerbe, das sich seiner erfreut, oft große Aufmunterung gibt und ihm einen größeren Anteil von der Arbeit und dem Kapital der Gesellschaft zuwendet, als ihm sonst zugeflossen wäre, unterliegt keinem Zweifel. Ob es aber dazu führt, die allgemeine Erwerbstätigkeit der Gesellschaft zu vermehren, oder ihr die vorteilhafteste Richtung zu geben, das ist schwerlich ebenso sicher.
Die allgemeine Erwerbstätigkeit der Gesellschaft kann niemals darüber hinausgehen, was von dem Kapital der Gesellschaft beschäftigt zu werden vermag. So wie die Zahl der Arbeiter, die irgendein Privatmann beschäftigen kann, in einem gewissen Verhältnis zu seinem Kapitale stehen muß, so muß auch die Zahl derjenigen, die von allen Gliedern einer großen Gesellschaft fortwährend beschäftigt werden, im Verhältnis zu dem Gesamtkapitale dieser Gesellschaft stehen und kann dieses Verhältnis niemals überschreiten. Keine Maßregel im Gebiete des Handels kann den Umfang der Erwerbstätigkeit einer Gesellschaft weiter treiben, als ihr Kapital es erlaubt. Sie kann nur einen Teil von diesem in eine Richtung leiten, die er sonst nicht genommen haben würde; und es ist keineswegs so sicher, daß diese künstliche Richtung der Gesellschaft nützlicher sei, als die, welche er von selbst genommen haben würde.
Jeder Mensch ist stets darauf bedacht, die ersprießlichste Anwendung alles Kapitals, über das er zu verfügen hat, ausfindig zu machen. Tatsächlich hat er nur seinen eigenen Vorteil und nicht den der Gesellschaft im Auge; aber natürlich, oder vielmehr notwendigerweise, führt ihn die Erwägung seines eigenen Vorteils gerade dahin, daß er diejenige Kapitalbenutzung vorzieht, die zugleich für die Gesellschaft höchst ersprießlich ist.
Erstens sucht jeder Mensch sein Kapital so nahe als möglich und daher womöglich zur Förderung des einheimischen Gewerbfleißes zu verwenden, vorausgesetzt, daß er dabei den üblichen oder doch nicht viel weniger als den üblichen Kapitalprofit bezieht.
So zieht jeder Großhändler bei gleichen oder fast gleichen Profiten natürlich den inländischen Handel mit Bedarfsgegenständen dem auswärtigen, und wieder den auswärtigen Handel mit Bedarfsgegenständen dem Zwischenhandel vor. Im Binnenhandel kommt ihm sein Kapital niemals so weit aus dem Gesichte, als es oft bei dem auswärtigen Handel mit Bedarfsgegenständen geschieht. Er kann den Charakter und die Lage der Leute besser kennen lernen, welchen er Kredit gibt, und sollte er betrogen werden, so kennt er besser die Gesetze des Landes, bei denen er Hilfe suchen muß. Im Zwischenhandel ist das Kapital des Kaufmannes sozusagen unter zwei fremde Länder verteilt, und etwas davon muß notwendig nachhause kommen oder unter seine unmittelbare Aufsicht und Verfügung gestellt sein. Das Kapital, das ein Amsterdamer Kaufmann dazu verwendet, Getreide von Königsberg nach Lissabon, und Früchte und Wein von Lissabon nach Königsberg zu bringen, muß gewöhnlich zur Hälfte in Königsberg und zur Hälfte in Lissabon sein. Niemals braucht etwas davon nach Amsterdam zu kommen. Der natürliche Wohnsitz eines solchen Kaufmanns müßte Königsberg oder Lissabon sein, und nur ganz besondere Umstände können ihn bestimmen, den Aufenthalt in Amsterdam vorzuziehen. Indes bewegt ihn das Unbehagen, von seinem Kapital so weit getrennt zu sein, gewöhnlich dazu, etwas von den Königsberger Gütern, die er für den Lissaboner Markt, und etwas von den Lissabonern, die er für den Königsberger Markt bestimmt hat, nach Amsterdam kommen zu lassen; und obgleich ihn dies der doppelten Last des Ein- und Ausladens, sowie der Bezahlung einiger Abgaben und Zölle unterwirft, so läßt er sich doch diese außerordentliche Belastung gerne gefallen, nur um etwas von seinem Kapital stets unter seiner Aufsicht und Verfügung zu haben. So kommt es, daß jedes Land, das nennenswerten Anteil am Zwischenhandel hat, stets das Emporium oder der allgemeine Markt für die Güter all der verschiedenen Länder wird, deren Handel es betreibt. Der Kaufmann sucht stets, um ein zweites Ein- und Ausladen zu ersparen, so viel als möglich von den Gütern aller jener Länder auf dem inneren Markte zu verkaufen und auf diese Weise, soviel an ihm liegt, den Zwischenhandel in einen auswärtigen Handel mit Bedarfsgegenständen zu verwandeln. Ebenso wird ein Kaufmann, der sich mit dem auswärtigen Handel mit Bedarfsgegenständen abgibt, immer froh sein, wenn er Güter für auswärtige Märkte sammelt, einen möglichst großen Teil davon mit gleichen oder ziemlich gleichen Profiten im Lande selbst zu verkaufen. Er erspart sich die Gefahr und Mühe der Ausfuhr, wenn er so, soweit es in seinen Kräften steht, seinen auswärtigen Handel mit Bedarfsgegenständen in einen Binnenhandel verwandelt. Die Heimat ist auf diese Weise gewissermaßen der Mittelpunkt, um den die Kapitalien der Bewohner jedes Landes fortwährend kreisen und nach dem sie beständig streben, obgleich sie manchmal durch besondere Ursachen auch abgestoßen und nach entfernteren Beschäftigungen getrieben werden können. Nun setzt aber, wie ich schon gezeigt habe, ein in den Binnenhandel gestecktes Kapital notwendigerweise eine größere Menge einheimischen Fleißes in Bewegung, und schafft einer größeren Anzahl von Bewohnern des Landes Einkommen und Beschäftigung, als ein gleichgroßes Kapital, das in den auswärtigen Handel mit Bedarfsgegenständen gesteckt ist; und wiederum hat ein in den auswärtigen Handel mit Bedarfsgegenständen gestecktes den gleichen Vorzug vor einem gleichgroßen Kapital, das in den Zwischenhandel gesteckt wird. Es ist also bei gleichen oder auch bei nur fast gleichen Profiten jeder von selbst geneigt, sein Kapital in der Weise anzulegen, die dem einheimischen Fleiße die meiste Unterstützung zu gewähren, und der größten Anzahl von Menschen in seinem Lande Einkommen und Beschäftigung zu verschaffen verspricht.
Zweitens sucht natürlich jeder, der sein Kapital zur Unterstützung der heimischen Erwerbstätigkeit verwendet, diese Erwerbstätigkeit so zu leiten, daß ihr Erzeugnis einen möglichst großen Wert erhalte.
Das Erzeugnis der Erwerbstätigkeit ist das, was sie dem Gegenstande oder Stoffe, mit dem sie es zu tun hat, hinzufügt. In dem Maße, als der Wert dieses Erzeugnisses groß oder gering ist, sind es auch die Profite des Unternehmers. Nun wendet man aber sein Kapital nur um des Profites willen auf die Erwerbstätigkeit und man wird es daher stets derjenigen Art zuzuwenden suchen, deren Erzeugnis den größten Wert hoffen läßt, d. h. gegen die größte Menge Geldes oder anderer Güter vertauscht werden zu können verspricht.
Nun ist aber das jährliche Einkommen jeder Gesellschaft immer genau so groß wie der Tauschwert des gesamten Jahreserzeugnisses ihrer Erwerbstätigkeit, oder besser gesagt, es ist dieser Tauschwert selber. Da nun jedermann nach Kräften sucht, sein Kapital in der heimischen Erwerbstätigkeit und diese Erwerbstätigkeit selbst so zu leiten, daß ihr Erzeugnis den größten Wert erhält, so arbeitet auch jeder notwendig dahin, das jährliche Einkommen der Gesellschaft so groß zu machen, als er kann. Allerdings strebt er in der Regel nicht danach, das allgemeine Wohl zu fördern, und weiß auch nicht, um wieviel er es fördert. Indem er die einheimische Erwerbstätigkeit der fremden vorzieht, hat er nur seine eigene Sicherheit im Auge und indem er diese Erwerbstätigkeit so leitet, daß ihr Produkt den größten Wert erhalte, verfolgt er lediglich seinen eigenen Gewinn und wird in diesen wie in vielen anderen Fällen von einer unsichtbaren Hand geleitet, einen Zweck zu fördern, den er in keiner Weise beabsichtigt hatte. Auch ist es nicht eben ein Unglück für die Gesellschaft, daß dies nicht der Fall war. Verfolgt er sein eigenes Interesse, so fördert er das der Gesellschaft weit wirksamer, als wenn er dieses wirklich zu fördern beabsichtigt. Ich habe niemals gesehen, daß diejenigen viel Gutes bewirkt hätten, die sich den Anschein gaben, um des Gemeinwohls willen Handel zu treiben. Es ist dies tatsächlich nur eine Pose, unter Kaufleuten auch nicht sehr häufig, und es bedarf nicht vieler Worte, um sie davon abzubringen.
In welchem Zweig der heimischen Erwerbstätigkeit er sein Kapital anlegen kann, und bei welchem das Erzeugnis den größten Wert zu haben verspricht, das kann offenbar jeder einzelne je nach den Ortsverhältnissen weit besser beurteilen, als es irgendein Staatsmann oder Gesetzgeber für ihn tun könnte. Ein Staatsmann, der sichs einfallen ließe, Privatleuten darüber Vorschriften zu geben, auf welche Weise sie ihre Kapitalien anlegen sollen, würde sich nicht allein eine höchst unnötige Fürsorge aufladen, sondern sich auch eine Autorität anmaßen, die keinem Senate oder Staatsrate, geschweige denn einem einzelnen Manne mit Sicherheit überlassen werden könnte, und die nirgends so gefährlich sein würde, als in der Hand eines Mannes, der töricht und dünkelhaft genug wäre, um sich für fähig zu halten, sie auszuüben.
Dem Erzeugnis inländischen Erwerbfleißes in irgendeiner besonderen Kunst oder Manufaktur das Monopol des einheimischen Marktes zugestehen, heißt gewissermaßen nichts anderes, als Privatleuten darüber Vorschriften zu geben, wie sie ihre Kapitalien anlegen sollten, und ist deshalb fast in allen Fällen entweder eine nutzlose oder eine schädliche Maßnahme. Kann das Erzeugnis des heimischen Gewerbfleißes ebenso wohlfeil geliefert werden wie das des fremden, so ist die Maßnahme offenbar nutzlos; kann es das aber nicht, so muß sie in der Regel schädlich sein. Für jeden klugen Hausvater ist es eine Maxime, niemals etwas im Hause machen zu lassen, was ihn weniger kosten würde, wenn er es kaufte. Dem Schneider fällt es nicht ein, sich seine Schuhe selbst zu machen, sondern kauft sie vom Schuhmacher; dem Schuhmacher fällt es nicht ein, sich seine Kleider selbst zu machen, sondern er beschäftigt den Schneider, und dem Landwirt fällt es nicht ein, sich das eine oder das andere zu machen, sondern er beschäftigt jene beiden Handwerker. Alle diese Leute finden es vorteilhaft, ihre Gewerbetätigkeit ganz auf diejenige Art zu verwenden, in der sie etwas vor ihren Nachbarn voraus haben, und dann ihren übrigen Bedarf mit einem Teile ihres eigenen Erzeugnisses, oder, was dasselbe ist, mit dem Preise eines seines Teiles zu kaufen.
Was aber im Haushalt einer einzelnen Familie klug ist, kann schwerlich in dem eines großen Königreichs töricht sein. Wenn uns ein fremdes Land mit einer Ware wohlfeiler versehen kann, als wir sie selbst zu machen imstande sind, so ist es besser, daß wir sie ihm mit einem Teile vom Erzeugnis unserer eigenen Gewerbtätigkeit, in der wir vor dem Auslande etwas voraushaben, abkaufen. Die allgemeine Gewerbtätigkeit des Landes wird dadurch, daß sie immer im Verhältnis zu dem in ihr angelegten Kapital steht, ebensowenig vermindert wie die der oben erwähnten Handwerker; es wird ihr nur überlassen, den Weg ausfindig zu machen, dessen Einschlagung für sie am vorteilhaftesten ist. Sicherlich wird sie aber nicht am vorteilhaftesten betrieben, wenn man sie auf eine Sache lenkt, die sie wohlfeiler kaufen als verfertigen kann. Der Wert ihres jährlichen Erzeugnisses wird gewiß mehr oder weniger vermindert, wenn sie daran verhindert wird, Waren zu verfertigen, welche offenbar mehr wert sind, als diejenigen, zu deren Verfertigung sie hingedrängt wird. Vorausgesetzt, daß die Ware vom Auslande wohlfeiler bezogen werden konnte, als sie im Lande selbst herzustellen war, war man imstande, sie bloß mit einem Teile der Waren, oder, was dasselbe ist, bloß mit einem Teile vom Preise der Waren zu kaufen, welche die mit einem gleich großen Kapitale betriebene Gewerbtätigkeit im Lande selbst hätte erzeugen können, wenn man sie ihrem natürlichen Laufe überlassen hätte. Mithin wird die Gewerbtätigkeit des Landes durch jede derartige Maßnahme nur von einer vorteilhafteren zu einer weniger vorteilhaften Beschäftigung gedrängt, und der Tauschwert ihres jährlichen Erzeugnisses muß notwendig kleiner werden, statt sich, wie es die Absicht des Gesetzgebers war, zu vergrößern.
Es kann zwar diese oder jene Manufaktur durch solche Maßnahmen bisweilen schneller in Aufnahme kommen, als es sonst hätte geschehen können, und die Ware kann nach einer gewissen Zeit im Lande ebenso wohlfeil oder noch wohlfeiler hergestellt werden als im Auslande; aber wenn auch auf diese Weise die Gewerbtätigkeit der Gesellschaft früher, als es sonst hätte geschehen können, mit Vorteil in einen besonderen Kanal geleitet wird, so folgt doch keineswegs daraus, daß die Gesamtsumme ihrer Gewerbtätigkeit oder ihres Einkommens durch eine solche Maßnahme vermehrt werden könne. Die Gewerbtätigkeit der Gesellschaft kann sich nur in dem Maße vermehren, als ihr Kapital zunimmt, und ihr Kapital kann nur in dem Maße zunehmen, als nach und nach etwas von ihrem Einkommen erspart wird. Aber die unmittelbare Wirkung jeder solchen Maßnahme ist eine Verminderung ihres Einkommens, und was ihr Einkommen vermindert, das wird gewiß ihr Kapital nicht schneller vermehren, als es sich von selbst vermehrt haben würde, wenn man beiden, Kapital und Gewerbtätigkeit, erlaubt hätte, ihre natürlichen Verwendungsarten aufzusuchen.
Wenn auch die Gesellschaft wegen Unterlassung jener Maßnahmen diese oder jene Manufaktur nicht bekommen hätte, so würde sie darum doch nicht notwendig in irgendeiner Periode ihres Daseins ärmer sein. In jeder Periode ihres Daseins würde ihr ganzes Kapital und ihre ganze Gewerbtätigkeit Anwendung gefunden haben, zwar bei anderen Gegenständen aber in einer Weise, die zu der Zeit die vorteilhafteste gewesen wäre. In jeder Periode hätte ihr Einkommen das größte sein können, das ihr Kapital liefern konnte, und sowohl Kapital wie Einkommen würden mit der größtmöglichen Schnelligkeit gewachsen sein.
Die natürlichen Vorteile, die ein Land bei der Erzeugung gewisser Waren vor einem anderen voraus hat, sind mitunter so groß, daß es, wie alle Welt weiß, vergeblich wäre, dagegen kämpfen zu wollen. Durch Treibhäuser, Mistbeete und geheizte Mauern kann man in Schottland sehr gute Trauben ziehen und auch recht guten Wein davon gewinnen, wenn man sichs etwa dreißigmal soviel kosten ließe, als einen wenigstens ebenso guten Wein, den man aus fremden Ländern bezöge. Würde es nun ein vernünftiges Gesetz sein, die Einfuhr aller fremden Weine zu verbieten, bloß um die Erzeugung von Claret und Burgunder in Schottland zu befördern? Wenn es aber eine offenbare Abgeschmacktheit wäre, dreißigmal mehr Kapital und Gewerbtätigkeit des Landes einer Anlage zuzuführen, als man nötig hätte, um eine gleiche Menge der gewünschten Waren aus fremden Ländern anzukaufen, so muß es doch eine gleiche, wenn auch nicht so sinnfällige Abgeschmacktheit sein, einer derartigen Anlage den dreißigsten oder auch nur den dreihundertsten Teil mehr davon zuzuführen. Ob die Vorteile, die ein Land vor dem anderen voraus hat, natürliche oder erworbene sind, ist hierbei ohne Belang. Solange das eine Land diese Vorteile hat und das andere sie entbehrt, so lange ist es auch für das letztere vorteilhafter, von dem ersteren zu kaufen als selbst zu erzeugen. Der Vorteil, den ein Handwerker vor seinem Nachbar, der ein anderes Handwerk treibt, voraus hat, ist nur ein erworbener; und doch finden es beide vorteilhafter, voneinander zu kaufen, als Dinge zu verfertigen, die nicht zu ihrem eigentlichen Geschäft gehören.
Kaufleute und Manufakturisten sind es, die von dem Monopol des inländischen Marktes den größten Vorteil ziehen. Das Verbot der Einfuhr fremden Viehes und eingesalzenen Fleisches, sowie die hohen Zölle auf fremdes Getreide, die in Zeiten mäßiger Fülle einem Verbote gleichkommen, sind für die Viehzüchter und Pächter Großbritanniens lange nicht so vorteilhaft, als es andere ähnliche Maßnahmen für die Kaufleute und Manufakturisten sind. Manufakturwaren, besonders feinere, werden leichter aus einem Lande in das andere verfrachtet, als Getreide oder Vieh. Daher ist der auswärtige Handel vornehmlich damit beschäftigt, Manufakturwaren zu holen und zu verfrachten. Bei Manufakturwaren kann schon ein sehr kleiner Vorteil Ausländer instand setzen, selbst auf dem inländischen Markte unsere eigenen Arbeiter zu unterbieten. Dagegen braucht es schon einen sehr großen, um sie instand zu setzen, das nämliche auch bei den Rohprodukten des Bodens zu tun. Wäre die freie Einfuhr fremder Manufakturwaren erlaubt, so würden manche einheimische Manufakturen wahrscheinlich zu leiden haben, einige vielleicht sogar zugrunde gehen, und ein ansehnlicher Teil von dem gegenwärtig in ihnen beschäftigten Kapital und Gewerbfleiß würde eine andere Beschäftigung suchen müssen; allein auf den einheimischen Ackerbau könnte auch die freieste Einfuhr der Rohprodukte des Bodens keinen derartigen Einfluß haben.
Wäre z. B. die Einfuhr fremden Viehes jemals noch so freigegeben, so könnte doch nur so wenig hereinkommen, daß die britische Viehzucht wenig davon betroffen werden könnte. Lebendes Vieh ist vielleicht die einzige Ware, deren Transport zur See kostspieliger ist als zu Lande. Zu Lande trägt es sich selbst auf den Markt; zur See muß nicht nur das Vieh, sondern auch sein Futter und Wasser mit vielen Kosten und Schwierigkeiten verfrachtet werden. Die kurze Überfahrt zwischen Irland und Großbritannien erleichtert zwar die Einfuhr irischen Viehes; wenn aber auch seine freie Einfuhr, die jüngst nur auf eine gewisse Zeit bewilligt worden war, zu einer ständigen gemacht würde, so könnte sie doch das Interesse der britischen Viehzüchter nicht sonderlich schmälern. Die Teile Großbritanniens, welche an die irische See grenzen, sind sämtlich Weideländer. Zu ihrem Gebrauch könnte irländisches Vieh nicht eingeführt, sondern müßte erst mit vielen Kosten und Schwierigkeiten durch diese weiten Landstriche getrieben werden, ehe es auf seinen eigentlichen Markt gelangen könnte. Fettes Vieh ließe sich soweit nicht treiben. Es wäre daher nur möglich, Magervieh einzuführen, und diese Einfuhr würde nicht dem Interesse der Landschaften, die sich mit Viehmast abgeben, entgegenstehen, sondern ihnen durch den verminderten Preis des Magerviehs vielmehr vorteilhaft sein: sie wäre nur den Landschaften schädlich, die Vieh aufzüchten. Die geringe Menge des seit der Freigabe der Einfuhr aus Irland hereingebrachten Viehes, sowie der gute Preis, zu dem Magervieh noch immer verkauft wird, scheinen zu beweisen, daß auch die Aufzucht treibenden Gegenden Großbritanniens durch die freie Einfuhr irischen Viehes wahrscheinlich nicht sonderlich leiden würden. Tatsächlich soll sich das gemeine Volk in Irland der Ausfuhr seines Viehes bisweilen mit Gewalt widersetzt haben; wenn aber die Händler einen ansehnlichen Nutzen dabei gehabt hätten, diesen Handel fortzusetzen, so hätten sie, da das Gesetz auf ihrer Seite war, dieses Pöbelwiderstandes wohl mit Leichtigkeit Herr werden können.
Übrigens müssen Landstriche, in denen Viehmast getrieben wird, immer sehr kultiviert sein, während solche, wo Vieh nur aufgezogen wird, gewöhnlich unkultiviert sind. Der hohe Preis des Magerviehs vermehrt den Wert des unkultivierten Landes und ist dadurch gleichsam eine Prämie für Unterlassung der Kultur. Für ein durchaus wohl kultiviertes Land würde es vorteilhafter sein, sein Magervieh einzuführen, als es selbst zu ziehen. Die Provinz Holland soll daher auch gegenwärtig diese Maxime befolgen. Die gebirgigen Teile von Schottland, Wales und Northumberland sind keiner hohen Kultur fähig und scheinen von der Natur zu den Aufzüchtern für ganz Großbritannien bestimmt zu sein. Die völlig freie Einfuhr fremden Viehes könnte keinen anderen Erfolg haben, als daß sie diese viehaufziehenden Landschaften hindern würde, aus der zunehmenden Bevölkerung und Kultur des übrigen Königreiches Vorteil zu ziehen, ihre Preise auf eine unmäßige Höhe zu treiben und allen besser angebauten und kultivierten Teilen des Landes geradezu eine Steuer aufzulegen.
In gleicher Weise könnte auch die freieste Einfuhr gesalzenen Fleisches das Interesse der großbritannischen Viehhändler ebensowenig schmälern als die Einfuhr lebenden Viehes. Gesalzenes Fleisch ist nicht nur eine sehr voluminöse Ware, sondern auch im Vergleich zu frischem Fleisch weniger gut und, da es mehr Arbeit und Kosten verursacht, teuerer. Es kann daher niemals mit dem frischen, sondern höchstens mit dem eingesalzenen Fleisch des Landes in Konkurrenz treten. Es dient zur Verproviantierung der Schiffe für weite Reisen und ähnlichen Zwecken, kann aber niemals einen beträchtlichen Bestandteil der Volksnahrung ausmachen. Die geringe Menge eingeführten Salzfleisches aus Irland seit der Freigabe seiner Einfuhr, kann als ein Erfahrungsbeweis dafür dienen, daß unsere Viehzüchter nichts davon zu fürchten haben. Es scheint nicht, daß der Fleischpreis erheblich davon berührt wurde.
Sogar die freie Einfuhr fremden Getreides könnte das Interesse der großbritannischen Landwirte nur wenig berühren. Getreide ist eine weit voluminösere Ware als Fleisch. Ein Pfund Weizen zu einem Penny ist so teuer wie ein Pfund Fleisch zu vier Pence. Die geringe Menge fremden Getreides, die selbst in Zeiten des größten Mangels eingeführt worden ist, kann unsere Landwirte darüber beruhigen, daß sie sich auch vor der freiesten Einfuhr nicht zu fürchten brauchen. Die durchschnittliche Menge, die ein Jahr um das andere eingeführt worden ist, beträgt nach dem gutunterrichteten Verfasser der Traktate über den Getreidehandel nur 23,728 Malter von Getreide aller Art und übersteigt nicht den 571. Teil des jährlichen Verbrauches. Wie aber die Ausfuhrprämie auf Getreide in fruchtbaren Jahren eine größere Ausfuhr veranlaßt, so muß sie auch in Jahren des Mangels eine größere Einfuhr veranlassen, als sonst bei dem jeweiligen Zustande des Ackerbaues stattgefunden hätte. Wegen der Prämie kann der Überfluß des einen Jahres den Mangel des anderen nicht wettmachen, und da sie die durchschnittliche Menge des ausgeführten Getreides notwendigerweise vermehrt, so muß sie auch bei dem dermaligen Zustande des Ackerbaues die durchschnittliche Menge des eingeführten vermehren. Gäbe es keine Prämie, so würde wahrscheinlich infolge der geringeren Ausfuhr auch weniger eingeführt werden als jetzt. Die Kornhändler, die das Getreide zwischen Großbritannien und dem Auslande hin- und herfuhren, würden weniger zu tun haben und sehr darunter leiden; aber der Landadel und die Pächter könnten nur wenig darunter leiden. Daher habe ich auch die größte Angst um die Erneuerung und Fortdauer der Prämie eher bei den Kornhändlern als bei dem Landadel und den Pächtern beobachtet.
Der Landadel und die Pächter sind, zu ihrer Ehre sei es gesagt, am wenigsten unter allen von dem elenden Monopolgeiste ergriffen. Der Unternehmer einer großen Manufaktur ist zuweilen schon außer sich, wenn innerhalb zwanzig Meilen ein gleichartiges Werk errichtet wird. Der holländische Unternehmer der Wollwarenmanufaktur zu Abbeville bedang sich aus, daß innerhalb dreißig Meilen von dieser Stadt kein gleichartiges Werk errichtet werden dürfte. Dagegen sind die Pächter und der Landadel gewöhnlich eher geneigt, den Anbau und die Kultur auf den benachbarten Pachtungen und Gütern zu befördern, als zu hindern. Sie haben keine Geheimnisse der Art, wie die meisten Manufakturisten, sondern freuen sich in der Regel, wenn sie ein neues Verfahren, das sie vorteilhaft gefunden haben, ihren Nachbarn mitteilen und nach Kräften verbreiten können. Pius quaestus, sagt der ältere Cato, stabilissimusque, minimeque invidiosus; minimeque male cogitantes sunt, qui in eo studio occupati sunt. Der Landadel und die Pächter sind über alle Teile des Landes zerstreut und können sich nicht so leicht zusammenschließen wie Kaufleute und Manufakturisten, die, da sie in Städten zusammenleben und an jenen exklusiven Korporationsgeist gewöhnt sind, der in den Städten herrschend ist, das natürliche Bestreben haben, gegen alle ihre Landsleute das nämliche ausschließliche Vorrecht zu behaupten, das sie gewöhnlich gegen die Bürger in ihren Städten ausüben. Sie scheinen also die ursprünglichen Erfinder jener auf die Einfuhr fremder Güter gelegten Beschränkungen zu sein, welche ihnen das Monopol des inneren Marktes sichern. Wahrscheinlich um sie nachzuahmen und um sich Leuten gleichzustellen, die, wie sie fanden, die Absicht hatten, sie zu unterdrücken, vergaßen der Landadel und die Pächter Großbritanniens so sehr die ihrem Stande natürliche Vornehmheit, daß sie das ausschließliche Vorrecht verlangten, ihre Landsleute mit Getreide und Fleisch zu versorgen. Sie nahmen sich vielleicht nicht die Zeit, zu überlegen, wie viel weniger ihr Interesse durch, die Handelsfreiheit berührt werde als das Interesse der Leute, deren Beispiel sie folgen.
Die Einführung fremden Getreides und Viehes fortdauernd durch Gesetz zu verhindern, heißt in der Tat nichts anderes, als festsetzen, daß die Bevölkerung und Gewerbetätigkeit des Landes nie den Spielraum überschreiten soll, den ihnen die Rohstoffe seines eigenen Bodens gewähren.
Es gibt indessen, wie es scheint, zwei Fälle, in denen es im allgemeinen vorteilhaft sein dürfte, die fremde Industrie zur Ermunterung der einheimischen mit einigen Lasten zu beschweren.
Der erste ist der, wenn eine bestimmte Art von Industrie zur Verteidigung des Landes notwendig ist. So beruht z. B. die Verteidigung Großbritanniens zumeist auf der Zahl seiner Matrosen und Schiffe. Es ist daher ganz in der Ordnung, daß die Navigationsakte den großbritannischen Matrosen und Schiffen das Monopol im Handel ihres eigenen Landes zu geben sucht, und zwar in einigen Fällen durch gänzliche Ausschließung, in anderen aber durch starke Belastung der Schiffe fremder Länder. Die hauptsächlichsten Anordnungen dieser Akte sind folgende:
Erstens: Allen Schiffen, auf denen nicht Eigentümer, Kapitäne und dreiviertel der Seeleute britische Untertanen sind, ist bei Strafe des Verlustes des Schiffes und der Ladung verboten, mit britischen Kolonien und Pflanzungen Handel zu treiben oder sich an Großbritanniens Küstenhandel zu beteiligen.
Zweitens: Eine große Menge der umfangreichsten Einfuhrwaren können nach Großbritannien nur entweder in den eben beschriebenen Schiffen, oder in Schiffen desjenigen Landes gebracht werden, wo diese Güter erzeugt worden sind, und nur wenn ihre Eigentümer, Kapitäne und drei Vierteile der Seeleute diesem Lande angehören; und auch wenn sie in solchen Schiffen eingeführt werden, so sind sie doch, dem doppelten Fremdenzoll unterworfen. Werden sie in Schiffen eines anderen Landes eingeführt, so ist die Strafe Verfall des Schiffes und der Güter. Als jene Akte geschaffen wurde, waren die Holländer, was sie noch jetzt sind, die Hauptverfrächter Europas, und durch diese Verordnung wurden sie gänzlich davon ausgeschlossen, die Verfrachter für Großbritannien zu sein, d. h. uns die Waren irgendeines anderen europäischen Landes zuzuführen.
Drittens: Eine große Menge der umfangreichsten Einfuhrwaren darf sogar in britischen Schiffen nur aus dem Lande eingeführt werden, wo sie erzeugt werden, bei Strafe des Verfalls von Schiff und Ladung. Auch diese Bestimmung war wahrscheinlich gegen die Holländer gerichtet. Holland war damals wie jetzt das große Emporium für alle europäischen Waren und durch diese Verordnung wurden die britischen Schiffe verhindert, die Waren irgendeines anderen europäischen Landes in Holland einzunehmen.
Viertens: Gesalzene Fische aller Art, Walfischbarten, Fischbein, Thran und Fett sind, wenn nicht von britischen Schiffen gefangen und an deren Bord bereitet, dem doppelten Fremdenzoll unterworfen, sobald sie nach England gebracht werden. Die Holländer, die noch jetzt die vorzüglichsten Fischer in Europa sind, waren damals die einzigen, die fremde Völker mit Fischen zu versorgen suchten. Es wurde ihnen also durch diese Bestimmung sehr erschwert, Großbritannien ferner damit zu versorgen.
Als die Schiffahrtsakte geschaffen wurde, bestand zwischen England und Holland zwar kein eigentlicher Krieg, aber doch die heftigste Erbitterung. Diese hatte ihren Anfang unter dem langen Parlament genommen, das die Akte auch zuerst entwarf, und sie brach bald nachher in den holländischen Kriegen unter dem Protektor und Karl dem Zweiten aus. Es ist also wohl möglich, daß manche der Bestimmungen dieser berühmten Akte ihren Grund in nationaler Erbitterung haben; sie sind aber dennoch so weise, als wenn sie von der bedächtigsten Weisheit eingegeben wären. Die nationale Erbitterung ging zu jener Zeit ganz auf dasselbe Ziel los, welches die bedächtigste Weisheit empfohlen hätte, auf die Verminderung der holländischen Seemacht, der einzigen Seemacht, die die Sicherheit Englands zu gefährden vermochte.
Die Schiffahrtsakte ist dem auswärtigen Handel oder dem Gedeihen des Reichtums, der dadurch gewonnen werden kann, nicht günstig. Das Interesse einer Nation in ihren Handelsbeziehungen zu anderen Nationen ist das nämliche, das jeder Kaufmann in seinen Beziehungen zu anderen Leuten hat, nämlich so wohlfeil zu kaufen und so teuer zu verkaufen als möglich. Sie wird aber höchstwahrscheinlich dann wohlfeil kaufen, wenn sie durch die vollkommenste Handelsfreiheit alle Nationen dazu bringt, die Güter, die sie kaufen will, zu ihr zu bringen, und aus demselben Grunde wird sie höchstwahrscheinlich teuer verkaufen, wenn ihre Märkte auf diese Weise mit einer großen Zahl von Käufern gefüllt sind. Es ist allerdings wahr, daß die Schiffahrtsakte den fremden Schiffen, die die Erzeugnisse britischen Gewerbfleißes abzuholen kommen, keine Last auflegt; sogar der alte Fremdenzoll, der sowohl von allen ausgeführten als von allen eingeführten Gütern erhoben zu werden pflegte, ist durch verschiedene spätere Akte für die meisten Ausfuhrartikel aufgehoben worden. Allein wenn die Ausländer durch Verbote oder hohe Zölle verhindert werden, zum Verkaufen zu uns zu kommen, so sind sie auch nicht immer imstande, zum Einkaufen zu kommen, weil sie ohne Ladung die Fracht aus ihrem Lande nach Großbritannien verlieren müßten. Wenn wir also die Zahl der Verkäufer kleiner machen, so vermindern wir auch notwendig die der Käufer und müssen so wahrscheinlich nicht nur die fremden Güter teurer kaufen, sondern auch die unserigen wohlfeiler verkaufen als es bei vollkommenerer Handelsfreiheit der Fall wäre. Indes ist Verteidigung weit wichtiger als Reichtum, und die Schiffahrtsakte darum vielleicht die weiseste aller Handelsverordnungen Englands.
Der zweite Fall, in welchem es im allgemeinen vorteilhaft sein dürfte, fremde Waren zur Ermunterung der einheimischen Gewerbetätigkeit mit Abgaben zu belasten, ist der, wenn im Lande selbst auf ihre Erzeugnisse Steuern gelegt sind. In diesem Falle scheint es billig, daß auch auf gleiche Erzeugnisse der auswärtigen Gewerbetätigkeit dieselben Steuern gelegt werden. Dies würde der einheimischen Gewerbetätigkeit kein Monopol auf dem inneren Markt geben, noch einem einzelnen Gewerbe einen größeren Anteil an dem Kapitale und der Arbeit des Landes zuwenden als ihm natürlicherweise zuflösse. Es würde nur verhindern, daß ein Teil von dem, was ihm natürlicherweise zuflösse, durch die Steuer abgelenkt werde, und würde die Konkurrenz zwischen der fremden und einheimischen Gewerbetätigkeit nach der Steuer soviel als möglich auf demselben Fuße lassen wie vorher. Wenn in Großbritannien eine solche Steuer auf das Erzeugnis der einheimischen Gewerbetätigkeit gelegt wird, so pflegt man zu gleicher Zeit, um die lauten Klagen unserer Kaufleute und Manufakturisten, daß sie daheim unterboten würden, zu beschwichtigen, eine viel stärkere Abgabe auf die Einfuhr aller gleichartigen fremden Güter zu legen.
Diese zweite Beschränkung der Handelsfreiheit sollte, wie einige wollen, bei gewissen Gelegenheiten viel weiter ausgedehnt werden, als gerade nur auf solche fremde Waren, die mit den im Lande besteuerten in Wettbewerb treten könnten. Wenn in einem Lande die Lebensbedarfsgegenstände besteuert werden, so sei es, meinen sie, angebracht, nicht allein die aus anderen Ländern eingeführten gleichen Lebensbedarfsgegenstände, sondern alle Arten fremder Waren zu besteuern, die mit irgendeinem Erzeugnisse des einheimischen Gewerbfleißes in Wettbewerb treten könnten. Sie sagen, der Lebensunterhalt werde durch solche Steuern notwendig teurer, und der Preis der Arbeit müsse stets mit dem Preise des dem Arbeiter nötigen Lebensunterhalts steigen. Folglich werde jede Ware, die das Erzeugnis heimischen Gewerbfleißes sei, auch wenn nicht unmittelbar besteuert, doch durch solche Steuern teurer, weil die Arbeit, die sie erzeugt, teurer werde. Solche Steuern entsprächen also tatsächlich einer Steuer auf jede einzelne Ware, die im Lande verfertigt werde. Und um nun den einheimischen Gewerbfleiß mit dem fremden auf gleichen Fuß zu setzen, werde es notwendig, auf jede fremde Ware eine Abgabe zu legen, die der Preiserhöhung der einheimischen Waren, mit denen sie in Wettbewerb treten könne, gleich sei.
Ob Steuern auf die Lebensbedarfsgegenstände, wie in Großbritannien auf Seife, Salz, Leder, Lichter usw., den Preis der Arbeit und folglich den aller anderen Waren steigern, das will ich weiter unten in Betracht ziehen, wenn ich von den Steuern zu reden haben werde. Wenn wir indes einstweilen annehmen, daß sie diese Wirkung haben, und das haben sie gewiß, so ist doch diese allgemeine Preiserhöhung aller Waren, die als Folge des erhöhten Arbeitspreises eintritt, ein Fall, der sich in folgenden zwei Punkten von der Preiserhöhung einer einzelnen Ware, deren Preis durch eine unmittelbar auf sie gelegte Steuer erhöht worden ist, unterscheidet.
Erstens kann man immer aufs genaueste wissen, um wieviel der Preis einer solchen Ware durch eine solche Steuer erhöht wird, während sich niemals auch nur mit einiger Genauigkeit angeben läßt, wieviel Einfluß die allgemeine Preiserhöhung der Arbeit auf jede einzelne Ware hat, zu der die Arbeit verwendet wurde. Es wäre daher ganz unmöglich, die Steuer auf jede fremde Ware mit dieser Preiserhöhung jeder einheimischen in ein nur einigermaßen genaues Verhältnis zu bringen.
Zweitens haben Steuern auf Lebensbedarfsgegenstände beinahe denselben Einfluß auf die Lage des Volkes wie ein armer Boden und ein schlechtes Klima. Die Lebensmittel werden durch sie auf die gleiche Weise teurer gemacht, als wenn zu ihrer Erzeugung mehr Arbeit und Kosten erfordert würden. Wie es aber bei der natürlichen, vom Boden und Klima herrührenden Teuerung albern sein würde, den Leuten vorzuschreiben, auf welche Art sie ihre Kapitalien und ihren Gewerbfleiß anlegen sollen, so ist es auch bei der künstlichen, von den Steuern herrührenden Teuerung. Es würde für sie offenbar am vorteilhaftesten sein, wenn man es ihnen überließe, ihren Gewerbfleiß, so gut sie können, den Umständen anzupassen und diejenigen Beschäftigungen ausfindig zu machen, von denen sie sich, trotz widriger Umstände, einigen Vorteil auf dem heimischen oder fremden Markte versprechen. Ihnen eine neue Steuer aufzulegen, da sie schon mit Steuern überladen sind, und ihnen noch die meisten anderen Waren zu verteuern, da sie schon den Lebensbedarf zu teuer bezahlen: das ist gewiß der törichteste Weg, sie schadlos zu halten.
Solche Steuern sind, wenn sie erst eine gewisse Höhe erreicht haben, ein Fluch, wie die Unfruchtbarkeit des Bodens und die Rauhheit des Klimas; und dennoch werden sie gerade in den reichsten und gewerbfleißigsten Ländern am meisten eingehoben. Kein anderes Land könnte ein solches Ungemach ertragen. Wie mir die kräftigsten Körper unter ungesunden Umständen leben und gesund bleiben können, so können auch nur solche Nationen bei so großen Steuern bestehen und gedeihen, die bei jeder Art von Gewerbetätigkeit die größten natürlichen, und erworbenen Vorteile besitzen. Holland ist dasjenige Land in Europa, wo es am meisten Steuern gibt, und das sich aus besonders günstigen Umständen blühend erhält, nicht, wie man törichterweise geglaubt hat, wegen, sondern trotz seiner Steuern.
So wie es zwei Fälle gibt, in denen es in der Regel vorteilhaft sein dürfte, den fremden Gewerbfleiß zugunsten der Ermunterung des einheimischen zu belasten, so gibt es zwei andere, in denen man bisweilen zu überlegen hat: in dem einen, wie weit es gut ist, die freie Einfuhr gewisser fremden Güter fortdauern zu lassen, und in dem anderen, wieweit und in welcher Art es gut ist, diese freie Einfuhr, nachdem sie eine Zeitlang unterbunden war, wiederherzustellen.
Der Fall, in dem man bisweilen zu überlegen hat, inwiefern es gut ist, die freie Einfuhr gewisser fremder Güter fortdauern zu lassen, ist der, wenn eine andere Nation die Einfuhr einiger unserer Manufakturwaren durch hohe Zölle oder Verbote beschränkt. Die Rache verlangt dann natürlich Wiedervergeltung, so daß wir die Einfuhr einiger oder aller ihrer Manufakturwaren den nämlichen Zöllen und Verboten unterwerfen. Daher unterlassen es die Nationen selten, in dieser Weise Wiedervergeltung zu üben. Die Franzosen halten besonders darauf, ihre eigenen Manufakturwaren durch die Einfuhrbeschränkung solcher fremden Güter, die mit den ihrigen in Konkurrenz kommen könnten, zu bevorzugen. Hierin bestand hauptsächlich die Wirtschaftspolitik Colberts, der hier ungeachtet seiner großen Fähigkeiten durch die Sophisterei der Kaufleute und Manufakturisten, die allezeit nach einem Monopole unter ihren Landsleuten verlangen, getäuscht worden zu sein scheint. Heute sind die einsichtsvollsten Männer in Frankreich der Meinung, daß sein Verfahren in diesem Punkte seinem Lande nicht heilsam gewesen sei. Durch den Tarif von 1667 belegte dieser Minister eine große Menge fremder Manufakturwaren mit hohen Zöllen. Auf seine Weigerung, dieselben zugunsten der Holländer zu mildern, verboten diese 1671 die Einfuhr der französischen Weine, Branntweine und Manufakturwaren. Der Krieg von 1672 scheint zum Teil durch diese Handelsstreitigkeiten hervorgerufen zu sein. Der Friede zu Nimwegen machte ihnen 1678 ein Ende, indem einige dieser Zölle zugunsten der Holländer gemildert wurden, die ihrerseits wieder ihr Einfuhrverbot aufhoben. Etwa zur gleichen Zeit fingen die Franzosen und Engländer an, ihren Gewerbfleiß gegenseitig durch dieselben Zölle und Verbote zu drücken, doch scheinen die Franzosen das erste Beispiel gegeben haben. Der Geist der Feindseligkeit, der seitdem immer zwischen diesen beiden Nationen geherrscht hat, war bis jetzt daran schuld, daß es auf keiner von beiden Seiten zu einer Milderung kam. Im Jahre 1697 verboten die Engländer die Einfuhr von Spitzen, die eine flandrische Gewerbsware sind. In Erwiderung darauf verbot die Regierung dieses Landes, das damals unter spanischer Herrschaft stand, die Einfuhr englischer Wollenzeuge. Im Jahre 1700 wurde in England das Einfuhrverbot für Spitzen unter der Bedingung aufgehoben, daß die Einfuhr englischer Wollenzeuge in Flandern wieder wie früher behandelt werden sollte.
Solche Vergeltungen mögen eine gute Politik darstellen, wenn eine Wahrscheinlichkeit besteht, daß man durch sie die Aufhebung der verdrießlichen Verbote und hohen Zölle bewirken könne. Die Wiedererlangung eines großen auswärtigen Marktes gleicht dann sehr wohl das vorübergehende Ungemach aus, daß man eine Zeitlang gewisse Waren hat teuer bezahlen müssen. Ob solche Wiedervergeltungen die gewünschte Wirkung hoffen lassen – dies zu beurteilen, ist vielleicht weniger die Sache eines Gesetzgebers, der sich von allgemeinen, stets unveränderlichen Prinzipien leiten lassen sollte, als vielmehr die der Geschicklichkeit jenes hinterlistigen und schlauen Geschöpfes, das man einen Staatsmann oder Politiker zu nennen pflegt, und dessen Entschlüsse sich nach dem jeweiligen Stande der Dinge richten. Wenn hingegen keine Wahrscheinlichkeit dafür besteht, daß man einen solchen Widerruf durchsetzen könne, so scheint es eine schlechte Methode zu sein, den Schaden, der gewissen Klassen unseres Volkes zugefügt worden, dadurch auszugleichen, daß wir selbst nicht nur diesen Klassen, sondern auch fast allen übrigen Schaden zufügen. Wenn unsere Nachbarn eine unserer Manufakturwaren verbieten, so verbieten wir gewöhnlich nicht nur dieselbe – denn dies würden sie selten schwer fühlen – sondern einige andere ihrer Manufakturwaren. Dadurch erhalten vielleicht einzelne Klassen von Arbeitern unter uns eine Begünstigung und können bei dem Ausschlusse einiger ihrer Mitbewerber ihre Preise auf dem inländischen Markte erhöhen; aber diejenigen Arbeiter, die durch das Verbot der Nachbarn leiden, haben keinen Vorteil von dem unserigen. Im Gegenteil werden sie und fast alle übrigen Klassen unserer Mitbürger durch unser Verbot gezwungen, gewisse Waren teurer zu bezahlen als früher. Jedes derartige Gesetz legt also dem ganzen Lande eine tatsächliche Abgabe auf und tut dies obendrein nicht zugunsten derjenigen Klasse von Gewerbetreibenden, die durch das Verbot unseres Nachbars geschädigt wird, sondern zugunsten irgendeiner anderen.
Der Fall, in dem man bisweilen zu überlegen hat, wieweit und inwiefern es gut ist, die freie Einfuhr fremder Waren, nachdem sie eine Zeitlang unterbrochen war, wiederherzustellen, ist der, wenn einzelne Manufakturen durch hohe Zölle und Verbote, die auf alle fremden Güter gelegt worden sind, die mit ihnen konkurrieren könnten, sich sehr entwickelt haben und viele Hände beschäftigen. In so einem Falle mag es die Menschlichkeit fordern, daß die Handelsfreiheit nur allmählich und mit viel Zurückhaltung und Umsicht hergestellt werde. Würden die hohen Zölle und Verbote auf einmal weggenommen, so könnten wohlfeilere fremde Waren derselben Art so schnell auf den inländischen Markt geworfen werden, daß sie viele Tausende unseres Volkes um ihr gewöhnliches Geschäft und Brod bringen würden. Die daraus entstehende Unordnung würde zweifellos sehr groß sein. Allein sie wäre aller Wahrscheinlichkeit nach viel geringer, als man gewöhnlich denkt, und zwar aus folgenden zwei Gründen:
Erstens: Alle jene Manufakturwaren, von denen ein Teil ohne Ausfuhrprämie nach anderen europäischen Ländern zu gehen pflegt, könnten auch durch die freieste Einfuhr fremder Waren nur ganz wenig in Mitleidenschaft gezogen werden. Solche Manufakturwaren müssen auswärts ebenso billig verkauft werden wie jede fremde Ware von gleicher Beschaffenheit und Art, und folglich müssen sie daheim selbst noch billiger sein. Sie würden also immer den heimischen Markt behaupten; und wenn auch mitunter ein eigensinniger Modeliebhaber fremde Waren bloß aus dem Grunde wohlfeileren und besseren inländischen vorziehen sollte, weil sie fremd sind, so könnte diese Torheit doch der Natur der Dinge nach nur wenig um sich greifen, so daß sie auf den Beschäftigungsgrad im Volke im allgemeinen keinen merklichen Einfluß hätte. Nun wird aber jährlich ein großer Teil unserer verschiedenen Wollenzeuge, unseres gegerbten Leders und unserer Eisenwaren ohne Ausfuhrprämie nach anderen europäischen Ländern ausgeführt, und dies sind gerade diejenigen Manufakturen, die die meisten Hände beschäftigen. Die Seidenmanufaktur würde vielleicht bei dieser Handelsfreiheit am meisten leiden, und nächst ihr die Leinenmanufaktur, obwohl diese weit weniger als jene.
Zweitens: Obgleich bei einer solchen Wiederherstellung der Handelsfreiheit eine große Menge Menschen auf einmal aus ihrer gewöhnlichen Beschäftigung und ihrem bisherigen Broterwerb gestoßen würde, so folgt daraus doch keineswegs, daß sie nun überhaupt aller Beschäftigung und alles Broterwerbes beraubt wäre. Durch die Verminderung von Heer und Flotte wurden am Ende des letzten Krieges auf einmal mehr als hunderttausend Soldaten und Seeleute – eine Zahl, die dem Beschäftigungsstand der größten Manufakturen entspricht – aus ihrer gewöhnlichen Beschäftigung gestoßen; aber wenn sie auch gewiß manches Ungemach davon hatten, so waren sie darum doch nicht aller Beschäftigung und alles Broterwerbes beraubt. Die meisten Seeleute nahmen wahrscheinlich nach und nach, sowie sich Gelegenheit dazu fand, Dienst auf Handelsschiffen, und in der Zwischenzeit verloren sowohl sie als auch die Soldaten sich in der großen Masse des Volkes und wurden mit allerlei Arbeiten beschäftigt. Eine so große Veränderung in der Lebensweise von mehr als hunderttausend Menschen, die alle das Waffenhandwerk und vielfach Raub und Plünderung gewöhnt waren, hatte nicht nur keine gewaltige Störung, sondern nicht einmal eine merkliche Unordnung zur Folge. Die Zahl der Landstreicher nahm kaum irgendwo merklich zu, und selbst der Arbeitslohn wurde, soviel ich erfahren konnte, bei keinerlei Arbeit gedrückt, ausgenommen bei der der Matrosen in der Kauffahrtei. Wenn wir aber die Gewohnheiten eines Soldaten und irgendeines Manufakturarbeiters vergleichen, so werden wir finden, daß die des letzteren ihn weniger untauglich machen, in ein neues Gewerbe zu treten, als die des ersteren ihn überhaupt für jedes Gewerbe untauglich machen. Der Manufakturarbeiter ist immer daran gewöhnt gewesen, seinen Unterhalt nur von seiner Arbeit zu erwarten; der Soldat ist gewohnt, von seinem Solde zu leben. Dem einen sind Anstrengung und Fleiß, dem anderen Müßiggang und Zerstreuung geläufig. Es ist aber gewiß viel leichter, den Fleiß von einer Art Arbeit auf die andere zu übertragen, als Müßiggang und Zerstreuung überhaupt zur Arbeit zu bringen. Zudem stehen den meisten Manufakturen, wie ich schon bemerkt habe, andere verwandte von so ähnlicher Art zur Seite, daß ein Arbeiter seinen Fleiß leicht von der einen auf die andere übertragen kann. Auch wird die Mehrzahl solcher Arbeiter gelegentlich bei Arbeiten auf dem Lande beschäftigt. Das Kapital, das ihnen vorher in irgendeiner Manufaktur Beschäftigung gab, bleibt im Lande, um eine gleiche Anzahl von Menschen auf irgendeine andere Weise zu beschäftigen. Da aber das Kapital des Landes dasselbe bleibt, wird auch die Nachfrage nach Arbeit dieselbe oder beinahe dieselbe bleiben, wenn auch die Arbeit an anderen Orten und in anderen Gewerben verrichtet wird. Allerdings haben Soldaten und Seeleute, wenn sie aus dem königlichen Dienste entlassen sind, die Freiheit, in jeder Stadt und jedem Orte Großbritanniens oder Irlands jedes Gewerbe zu treiben. Aber man stelle die nämliche natürliche Freiheit, jedes beliebige Gewerbe zu betreiben, bei allen Untertanen des Königs ebenso wieder her wie bei Soldaten und Seeleuten, d. h. man breche die ausschließlichen Zunftprivilegien und hebe das Statut über das Lehrlingswesen auf, die beide wahre Verletzungen der natürlichen Freiheit sind, und dann nehme man noch das Ansässigkeitsgesetz zurück, so daß ein armer Arbeiter, wenn er in einem Gewerbe oder an einem Orte seine Beschäftigung verliert, diese in einem anderen Gewerbe oder an einem anderen Orte suchen darf, ohne eine Verfolgung oder eine Abschiebung fürchten zu müssen, und weder Öffentlichkeit noch einzelne werden dann von der gelegentlichen Ablohnung einiger Arten von Manufakturarbeitern mehr zu fürchten haben, als von der von Soldaten. Unsere Manufakturarbeiter haben ohne Zweifel große Verdienste um ihr Vaterland; aber sie können keine größeren haben als diejenigen, die es mit ihrem Blute verteidigen und verdienen daher auch nicht mit zarterer Schonung behandelt zu werden.
Die völlige Wiederherstellung der Handelsfreiheit in Großbritannien zu erwarten, ist freilich ebenso töricht, als wenn man erwarten wollte, daß hierzulande einmal ein Ozeanien oder Utopien zustande kommen werde. Dem stehen nicht nur die Vorurteile des Publikums, sondern, was noch weit unbezwinglicher ist, die Privatinteressen vieler einzelnen geradezu im Wege. Wenn die Offiziere der Armee sich gleich eifrig und einmütig einer Verminderung der Truppenzahl widersetzten, wie die Manufakturherren sich gegen jedes Gesetz stemmen, das die Zahl ihrer Mitbewerber auf dem inländischen Markte vermehren könnte, wenn jene ihre Soldaten ebenso aufhetzten, wie diese ihre Arbeiter anfeuern, alle, die so eine Verordnung in Vorschlag bringen, mit Gewalttätigkeiten und Beschimpfungen anzufallen, so würde es ebenso gefährlich sein, das Heer zu verringern, als es jetzt gefährlich geworden ist, auf irgendeine Weise das Monopol einschränken zu wollen, das unsere Manufakturisten zu unserem Schaden erhalten haben. Dieses Monopol hat in einigen ihrer Sippschaften ihre Zahl so vermehrt, daß sie gleich einem übermäßig angewachsenen stehenden Heere der Regierung furchtbar geworden sind und bei vielen Gelegenheiten die gesetzgebende Gewalt einschüchtern. Ein Parlamentsmitglied, das jeden Vorschlag zur Stärkung dieses Monopols unterstützt, kann sicher darauf rechnen, nicht nur den Ruf eines Mannes zu bekommen, der etwas vom Handel versteht, sondern sich auch bei einer Klasse von Leuten, deren Zahl und Reichtum ihnen große Bedeutung verschafft, Einfluß und Popularität erwerben. Wenn er sich ihnen hingegen widersetzt, oder wenn er gar Ansehen genug hat, um ihnen Abbruch tun zu können, so können weder die anerkannteste Rechtschaffenheit, noch der höchste Rang, noch die größten Verdienste um die Öffentlichkeit ihn gegen die ehrenrührigste Herabwürdigung, gegen persönliche Beleidigung und mitunter selbst gegen wirkliche Lebensgefahr schützen, die ihre Ursache in der frechen Erbitterung wütender und in ihren Hoffnungen getäuschter Monopolisten haben.
Der Unternehmer einer großen Manufaktur, der durch plötzliche Öffnung der heimischen Märkte für die Konkurrenz der Fremden genötigt würde, sein Gewerbe aufzugeben, würde ohne Zweifel sehr leiden. Vielleicht könnte der Teil seines Kapitals, der bisher gewöhnlich zum Ankauf von Stoffen und zur Bezahlung der Arbeiter verwendet wurde, ohne große Schwierigkeit eine andere Verwendung finden. Aber derjenige Teil davon, der in den Werkhäusern und dem Handwerkszeuge steckt, ließe sich schwerlich ohne beträchtlichen Verlust veräußern. Daher fordert es die billige Rücksicht auf sein Interesse, daß Veränderungen solcher Art nie plötzlich, sondern langsam, stufenweise und nach einer sehr langfristigen Warnung eingeführt werden. Wäre es möglich, daß die gesetzgebende Gewalt ihre Erwägungen nicht nach der schreierischen Zudringlichkeit parteiischer Interessen, sondern nach einer umfassenden Erkenntnis des allgemeinen Besten einrichtete, so sollte sie vielleicht gerade darum besonders darauf bedacht sein, weder neue Monopole dieser Art zu bewilligen, noch die bereits bestehenden weiter auszudehnen. Jede derartige Maßregel führt in der Verfassung des Staates zu mehr oder weniger Unordnung, und es wird dann schwer, sie zu heilen, ohne eine andere Unordnung zu veranlassen.
Inwiefern es gut sei, Abgaben auf die Einfuhr fremder Waren zu legen, nicht um ihre Einfuhr zu verhüten, sondern um der Regierung Einkünfte zu verschaffen, werde ich später untersuchen, wenn ich von den Abgaben zu reden habe. Abgaben, die in der Absicht aufgelegt werden, die Einfuhr zu verringern oder gar zu verhüten, sind offenbar für die Zolleinkünfte ebenso nachteilig wie für die Handelsfreiheit.