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Viertes Kapitel.
Auf Zins ausgeliehener Vorrat.

Der Vorrat, der auf Zins ausgeliehen wird, wird von dem Darleiher immer als Kapital angesehen. Er erwartet, daß er ihm zur gehörigen Zeit zurückerstattet werde, und daß der Entleiher ihm mittlerweile für seinen Gebrauch eine bestimmte Jahresrente zahle. Der Borger kann ihn entweder als Kapital oder als Vorrat, den er für die unmittelbare Konsumtion bestimmt, gebrauchen. Gebraucht er ihn als ein Kapital, so wendet er ihn zum Unterhalt produktiver Arbeiter an, die seinen Wert samt einem Profite wieder hervorbringen. 1h diesem Falle kann er das Kapital zurückerstatten und den Zins bezahlen, ohne eine andere Einkommensquelle zu veräußern oder anzugreifen. Gebraucht er ihn als einen für die unmittelbare Konsumtion bestimmten Vorrat, so handelt er wie ein Verschwender, und vertut mit dem Unterhalte des Müßigen das, was zur Unterstützung des Fleißigen bestimmt war. Er kann in diesem Falle weder das Kapital zurückerstatten, noch die Zinsen bezahlen, ohne eine andere Einkommensquelle, z. B. sein Landeigentum oder seine Grundrente, zu veräußern oder anzugreifen.

Der auf Zins ausgeliehene Vorrat wird ohne Zweifel gelegentlich auf beiderlei Art angewendet; doch geschieht es öfter auf die erstere als auf die letztere Art. Wer borgt, um zu vertun, wird bald ruiniert sein, und wer ihm etwas leiht, wird gewöhnlich seine Torheit bald zu bereuen haben. Zu solch einem Zwecke zu borgen oder zu leihen, ist in allen Fällen, wo es sich nicht um groben Wucher handelt, dem Interesse beider Teile zuwider; und obgleich es zweifellos manchmal geschieht, daß die Leute das eine oder das andere tun, kann man doch wegen der Rücksicht, die jeder auf sein eigenes Interesse nimmt, überzeugt sein, daß es keineswegs so häufig geschieht, als wir oft glauben möchten. Man frage einen reichen Mann von gewöhnlichem Verstande, an welche Art Leute er den größten Teil seiner Vorräte verliehen habe, an solche, von denen er glaubt, daß sie sie gewinnbringend anlegen, oder an solche, die sie müßig vertun werden, und er wird einen auslachen, daß man ihm eine solche Frage vorlegt. Selbst unter den Borgern, einer Klasse von Leuten, die eben nicht wegen ihrer Sparsamkeit berühmt sind, ist daher die Zahl der Sparsamen und Fleißigen weit größer, als die der Verschwenderischen und Faulen.

Die einzigen, denen oft geborgt wird, ohne daß man erwartet, sie würden einen sehr gewinnreichen Gebrauch davon machen, sind Landedelleute, die Hypotheken aufnehmen. Doch borgen auch sie kaum jemals, nur um es zu vertun. Was sie borgen, ist, kann man sagen, gewöhnlich schon ausgegeben, ehe sie es borgen. Sie haben in der Regel schon so viele Waren, die ihnen von den Krämern und Handelsleuten auf Kredit gegeben wurden, verzehrt, daß sie es nötig finden, auf Zins zu borgen, um ihre Schulden zu bezahlen. Das geborgte Kapital erstattet jenen Krämern und Handelsleuten die Kapitalien wieder, die die Landedelleute aus den Renten ihrer Güter nicht hätten ersetzen können. Es ist also eigentlich nicht zu dem Zwecke geborgt, um vertan zu werden, sondern um ein Kapital zu ersetzen, das schon früher vertan worden ist.

Fast alle verzinslichen Darlehen werden in Geld, sei es Papier oder Gold und Silber gemacht. Was der Entleiher aber wirklich braucht, und was der Darleiher ihm in der Tat verschafft, ist nicht das Geld, sondern des Geldes Wert, oder die Güter, die er damit kaufen kann. Wenn er ihn als einen zur unmittelbaren Konsumtion bestimmten Vorrat braucht, so sind es allein diese Güter, die er als solchen Vorrat gebrauchen kann. Wenn er ihn als ein industrielles Kapital nötig hat, so sind es wieder diese Güter allein, aus denen den Gewerbtätigen die Werkzeuge, Materialien und Lebensmittel, deren sie zu dem Betriebe ihrer Arbeit bedürfen, geliefert werden können. Mittelst des Darlehns überweist der Darleiher sozusagen dem Entleiher sein Recht auf einen gewissen Anteil am jährlichen Boden- und Arbeitsprodukte des Landes, den der Entleiher nach seinem Belieben gebrauchen kann.

Die Menge des Vorrats, oder, wie es gewöhnlich ausgedrückt wird, des Geldes, die in einem Lande auf Zins verliehen werden kann, bestimmt sich daher nicht nach dem Werte des Geldes, sei es Papier oder Münze, das als Werkzeug für die verschiedenen, in diesem Lande gemachten Darlehen dient, sondern nach dem Werte desjenigen Teils des Jahresproduktes, der dazu bestimmt ist, sobald er von dem Grund und Boden oder aus den Händen der produktiven Arbeiter kommt, nicht nur ein Kapital überhaupt, sondern ein solches Kapital wieder zu erstatten, zu dessen Anlegung der Eigentümer selbst sich nicht gern die Mühe nehmen will. Da solche Kapitalien gewöhnlich in Geld ausgeliehen und zurückgezahlt werden, so bilden sie das, was man den Geldbesitz (the monied interest) nennt. Es ist nicht nur von dem Grundbesitz, sondern auch von dem Handels- und Manufakturbesitz verschieden, da in diesen letzteren die Eigentümer ihre eigenen Kapitalien selbst anwenden. Doch ist sogar beim Geldbesitz das Geld gleichsam nur ein Anweisungsschein, der jene Kapitalien, mit deren Anlage die Eigentümer sich nicht selbst befassen mögen, von einer Hand in die andere überträgt. Diese Kapitalien können unendlich größer sein, als der Geldbetrag, der als Werkzeug ihrer Übertragung dient, da die nämlichen Geldstücke nacheinander zu vielen verschiedenen Darlehen und zu vielen verschiedenen Käufen dienen. A. leiht z. B. dem W. tausend Pfund, mit denen W. sofort bei B. Güter im Werte von tausend Pfund kauft. Da B. das Geld selber nicht braucht, so leiht er die nämlichen Stücke dem X., und X. kauft damit sofort von C. andere Güter im Werte von tausend Pfund C. leiht sie in derselben Weise und aus demselben Grunde dem Y., der gleichfalls damit Güter von D. kauft. So können ein und dieselben Stücke Papier- oder gemünzten Geldes im Laufe weniger Tage als Werkzeug dreier verschiedener Darlehen und dreier verschiedener Kaufgeschäfte dienen, von denen jedes dem ganzen Betrage dieser Stücke gleichkommt. Was die drei Geldleute A., B. und C. den drei Entleihern W., X., Y. überweisen, ist die Möglichkeit, jene Käufe zu machen. In dieser Möglichkeit besteht der Wert und auch der Nutzen der Darlehen. Der von den drei Geldleuten verliehene Vorrat ist gleich dem Werte der Güter, die damit gekauft werden können, und ist dreimal so groß als der des Geldes, mit dem die Käufe gemacht wurden. Dennoch können alle jene Darlehen vollkommen sicher sein, wenn die von den verschiedenen Schuldnern gekauften Güter so angewendet worden sind, daß sie zu gehöriger Zeit einen gleichen Wert in gemünztem oder Papiergeld, samt einem Profite, wieder einbringen. Und wie die nämlichen Geldstücke so als Werkzeuge verschiedener Darlehen dienen, die dreimal, oder aus demselben Grunde, auch dreißigmal so viel wert sein können, so können sie auch nacheinander als Werkzeug der Rückzahlung dienen.

Auf diese Weise läßt sich ein auf Zins ausgeliehenes Kapital als eine vom Darleiher an den Borger gerichtete Anweisung auf einen bestimmten ansehnlichen Teil des Jahresproduktes betrachten, wobei die Bedingung gilt, daß der Borger wiederum dem Darleiher, solange als das Darlehen dauert, jährlich einen kleineren Teil, der der Zins heißt, schließlich einen ebenso großen Teil, als er ursprünglich angewiesen erhalten hat, genannt die Rückerstattung, anweisen soll. Obgleich das Geld, es sei Papier- oder Metallgeld, gewöhnlich als der Anweisungsschein sowohl auf den kleineren, als auf den ansehnlicheren Teil gilt, so ist es doch an und für sich von dem, was es anweist, durchaus verschieden.

In dem Maße, als derjenige Teil des Jahresproduktes in einem Lande wächst, welcher, sobald er vom Grund und Boden oder aus den Händen der produktiven Arbeiter kommt, ein Kapital wiederzuerstatten bestimmt ist, wächst gleichzeitig natürlich der sogenannte Geldbesitz (the monied interest). Die Zunahme jener besonderen Kapitalien, aus denen die Eigentümer ein Einkommen ziehen möchten, ohne sich mit der Mühe, sie anzulegen, selbst befassen zu müssen, begleitet natürlich die allgemeine Zunahme an Kapital überhaupt; oder, mit anderen Worten, wenn der Vorrat wächst, so wird die Menge des Vorrats, der auf Zins ausgeliehen werden kann, immer größer und größer.

Wenn die Menge gegen Zins verleihbaren Vorrats wächst, vermindert sich notwendig der Zins oder der Preis, der für die Benutzung dieses Vorrats bezahlt werden muß, und zwar nicht bloß um jener allgemeinen Ursachen willen, die den Marktpreis der Dinge gewöhnlich dann kleiner werden lassen, wenn ihre Menge zunimmt, sondern aus anderen Ursachen, die diesem besonderen Falle eigentümlich sind. Sowie die Kapitalien in einem Lande zunehmen, müssen die Profite, die mit ihrer Anlage zu machen sind, notwendig kleiner werden. Es wird immer schwerer und schwerer, in dem Lande eine gewinnbringende Art zu finden, wie man ein neues Kapital anlegen soll. Daraus entspringt eine Konkurrenz verschiedener Kapitalien, indem der Eigentümer des einen sich derjenigen Anlage zu bemächtigen sucht, die ein anderer schon in Besitz genommen hat. In den meisten Fällen kann er aber nur dann darauf rechnen, den anderen aus dieser Anlage zu verdrängen, wenn er billigere Bedingungen stellt. Er muß nicht nur das, womit er handelt, etwas wohlfeiler verkaufen, sondern muß es auch manchmal, um es für den Verkauf zu bekommen, etwas teurer einkaufen. Die Nachfrage nach produktiver Arbeit wird durch die Zunahme der zu ihrem Unterhalt bestimmten Fonds mit jedem Tage größer. Die Arbeiter finden leicht Beschäftigung, aber die Eigner der Kapitalien haben es schwer, Arbeiter zu finden, die sie beschäftigen können. Ihre Konkurrenz treibt den Arbeitslohn in die Höhe und den Kapitalprofit herunter. Werden aber so die Profite, die aus der Nutzung eines Kapitals zu ziehen sind, gleichsam an beiden Enden verkürzt, so muß zugleich der Preis, der für ihre Nutzung gezahlt werden kann, d. h. der Zinsfuß, notwendig heruntergehen.

Locke, Law und Montesquieu, sowie viele andere Schriftsteller, scheinen gedacht zu haben, daß die infolge der Entdeckung von Spanisch-Westindien erfolgte Zunahme des Goldes und Silbers die wahre Ursache des Sinkens des Zinsfußes im größten Teile Europas sei. Da diese Metalle, sagten sie, selbst an Wert verloren haben, so mußte auch die Nutzung irgendeines Quantums davon und folglich der Preis, der dafür gezahlt werden konnte, weniger wert werden. Diese Meinung, die auf den ersten Blick so einleuchtend zu sein scheint, hat Hume so vollständig kritisiert, daß es wohl nicht nötig ist, noch etwas darüber zu sagen. Doch mag das folgende, kurze und einfache Argument dazu dienen, die Täuschung, durch die sich jene Männer wohl haben verleiten lassen, deutlicher ins Licht zu setzen.

Vor der Entdeckung des spanischen Westindiens waren, wie es scheint, zehn Prozent, der gewöhnliche Zinsfuß in den meisten Ländern Europas. Er ist seitdem in manchen Ländern auf sechs, fünf, vier und drei Prozent gesunken. Nehmen wir an, daß in jedem Lande der Wert des Silbers im selben Verhältnisse gesunken ist wie der Zinsfuß, und daß z. B. in jenen Ländern, wo der Zins von zehn auf fünf Prozent herabgegangen ist, für die nämliche Menge Silber nur halb so viel Güter gekauft werden können als sich früher dafür kaufen ließen. Diese Annahme wird sich, wie ich glaube, nirgends mit der Wahrheit vereinbaren lassen, aber sie ist für die Meinung, die wir prüfen wollen, die günstigste; und selbst unter dieser Voraussetzung ist es platterdings unmöglich, daß die Herabsetzung des Silberwertes den mindesten Einfluß auf das Herabgehen des Zinsfußes haben könnte. Wenn hundert Pfund jetzt in jenen Ländern keinen höheren Wert haben als damals fünfzig Pfund, so können zehn Pfund jetzt nicht mehr Wert haben, als fünf Pfund damals. Welche Ursachen auch immer den Wert des Kapitals erniedrigten, so müssen sie notwendig auch den des Zinses erniedrigt haben, und zwar ganz in dem nämlichen Verhältnis. Das Verhältnis zwischen dem Werte des Kapitals und dem des Zinses muß dasselbe geblieben sein, wenn auch der Zinsfuß niemals geändert wurde. Wird dagegen der Zinsfuß geändert, dann wird allerdings notwendig das Verhältnis zwischen diesen beiden Werten geändert. Wenn hundert Pfund jetzt nicht mehr wert sind, als fünfzig Pfund damals, so können auch fünf Pfund jetzt nicht mehr wert sein, als zwei Pfund und zehn Schilling damals. Wenn also der Zinsfuß von zehn auf fünf Prozent reduziert wird, so geben wir für die Nutzung eines Kapitals, das der Annahme zufolge nur der Hälfte seines früheren Wertes gleichkommt, einen Zins, der nur einem Viertel von dem Werte des früheren Zinses gleichkommt.

Jede Vermehrung der Silbermenge könnte, solange die Menge der damit in Umlauf gesetzten Waren die nämliche bliebe, keine andere Folge haben, als die, den Wert dieses Metalles zu vermindern. Der Nominalwert aller Arten von Gütern würde größer sein, ihr Realwert aber ganz derselbe bleiben wie früher. Sie würden gegen eine größere Zahl von Silberstücken in Tausch gehen; aber die Menge Arbeit, die dafür zu Gebote stünde, die Zahl von Menschen, welche damit unterhalten und beschäftigt werden könnte, würde ganz dieselbe sein. Das Kapital des Landes würde dasselbe sein, obwohl eine größere Zahl von Stücken dazu nötig wäre, einen gleichen Teil davon aus einer Hand in die andere zu übertragen. Die Anweisungsscheine würden, wie die Urkunden eines wortreichen Notars, weitschichtiger werden; aber die angewiesenen Dinge würden ganz dieselben sein wie früher und könnten nur dieselbe Wirkung haben. Da die zum Unterhalt produktiver Arbeit bestimmten Fonds sich gleich blieben, so würde auch die Nachfrage danach die gleiche sein. Daher wäre ihr Preis oder Lohn zwar dem Namen nach größer, der Tat nach aber derselbe. Er würde in einer größeren Zahl von Silberstücken ausgezahlt, aber mit diesen ließe sich nur dieselbe Menge Güter kaufen. Die Kapitalprofite blieben dem Namen wie der Sache nach dieselben. Der Arbeitslohn wird gewöhnlich nach der Menge Silber berechnet, die dem Arbeiter ausgezahlt wird. Ist diese nun größer geworden, so scheint sein Lohn gestiegen zu sein, obgleich er oft nicht größer sein mag als früher. Dagegen werden die Kapitalprofite nicht nach der Zahl der Silberstücke, mit denen sie gezahlt werden, sondern nach dem Verhältnis berechnet, in dem diese Stücke zum ganzen, beschäftigten Kapital stehen. So sagt man: in diesem Lande sind fünf Schilling der gewöhnliche Wochenlohn und zehn Prozent der übliche Kapitalprofit. Wenn aber das ganze Kapital des Landes dasselbe ist wie früher, so würde die Konkurrenz zwischen den verschiedenen Kapitalien der Privatleute, in die es zerfällt, gleichfalls dieselbe sein. Sie würden also alle ihre Geschäfte mit denselben Vorteilen und Nachteilen machen. Es würde daher das gewöhnliche Verhältnis zwischen Kapital und Profit, und folglich der gewöhnliche Geldzins sich gleich bleiben, weil, was gewöhnlich für die Nutzung des Geldes gegeben werden kann, sich notwendig nach dem bestimmt, was sich durch seine Nutzung gewöhnlich gewinnen läßt.

Jede Zunahme in der Menge der jährlich im Lande umlaufenden Waren würde, wenn die Menge des Geldes, das sie in Umlauf brachte, dieselbe bliebe, umgekehrt außer einer Steigerung des Geldwertes noch manche andere wichtige Folgen haben. Das Kapital des Landes, dem Namen nach zwar dasselbe, würde in der Tat vermehrt sein. Man würde es noch immer durch dieselbe Menge Geldes ausdrücken, würde aber damit über eine größere Menge Arbeit verfügen. Die Menge produktiver Arbeit, die damit unterhalten und in Gang gebracht werden könnte, würde vermehrt sein, und damit auch die Nachfrage nach solcher Arbeit. Ihr Lohn würde natürlich mit der Nachfrage steigen und könnte doch zu sinken scheinen; er könnte mit einer kleineren Menge Geldes ausgezahlt werden, aber diese kleinere Summe würde eine größere Menge Waren kaufen als früher eine größere. Die Kapitalprofite würden sich sowohl in der Tat, als dem Scheine nach vermindern. Da nämlich das ganze Kapital des Landes vermehrt wäre, würde auch die Konkurrenz zwischen den verschiedenen Kapitalien, aus denen es besteht, sich natürlicherweise ebenso vermehren. Die Eigentümer dieser Kapitalien sehen sich genötigt, sich mit einem kleineren Anteil am Produkte der Arbeit, die ihre jeweiligen Kapitalien in Gang brächten, zu begnügen. Und so könnte der Geldzins, der immer mit den Kapitalprofiten gleichen Schritt hält, viel kleiner werden, wenngleich der Geldwert, oder die Menge der Güter, die sich mit einer bestimmten Summe kaufen ließe, viel größer geworden ist.

In einigen Ländern hat das Gesetz den Geldzins verboten. Da sich jedoch durch die Nutzung des Geldes überall etwas gewinnen läßt, sollte überall etwas für seine Nutzung bezahlt werden. Die Erfahrung hat gezeigt, daß jene Regelung, statt dem Übel des Wuchers vorzubeugen, dieses vielmehr vergrößert hat, da der Schuldner nicht bloß die Nutzung des Geldes, sondern auch für die Gefahr zahlen muß, die sein Gläubiger läuft, wenn er eine Vergütung für diese Nutzung annimmt. Er ist sozusagen gezwungen, seinen Gläubiger gegen die Strafe des Wuchers zu versichern.

In Ländern, wo Zinsen erlaubt sind, setzt das Gesetz gewöhnlich, um die Erpressungen des Wuchers zu verhüten, den höchsten Zinsfuß fest, der ungestraft gefordert werden darf. Dieser Zinsfuß sollte stets etwas über dem niedrigsten Marktpreise stehen, d. h. über dem Preise, welcher von denen, die die wenigstbezweifelte Sicherheit geben können, für die Nutzung des Geldes bezahlt zu werden pflegt. Würde dieser gesetzliche Zinsfuß unter den niedrigsten Marktpreis angesetzt, so müßten die Folgen dieser Ansetzung fast dieselben sein wie die eines allgemeinen Zinsverbots. Der Gläubiger wird sein Geld nicht für weniger ausleihen, als seine Nutzung wert ist, und der Schuldner muß ihn für die Gefahr bezahlen, die er läuft, indem er den vollen Wert dieser Nutzung annimmt. Wird der gesetzliche Zinsfuß genau zum niedrigsten Marktpreis angesetzt, so vernichtet er bei ehrlichen Leuten, die die Gesetze ihres Landes achten, den Kredit aller derer, die nicht die beste Sicherheit geben können, und zwingt diese, sich an unbarmherzige Wucherer zu wenden. In einem Lande, wie Großbritannien, wo der Regierung zu drei Prozent, und Privatleuten bei guter Sicherheit zu vier und vier und einem halben Prozent Geld geliehen wird, ist der gegenwärtige gesetzliche Zinsfuß, fünf Prozent, vielleicht der angemessenste.

Es ist aber zu beachten, daß der gesetzliche Zinsfuß zwar etwas, aber nicht viel über dem niedrigsten Marktsatz stehen solle. Würde z. B. der gesetzliche Zinsfuß in Großbritannien gar auf acht oder zehn Prozent festgesetzt, so würde das meiste verleihbare Geld an Verschwender und Projektmacher verliehen werden, da diese sich allein zu so hohen Zinsen verstehen würden. Besonnene Leute, die für die Nutzung des Geldes nicht mehr geben mögen, als einen Teil von dem, was sie durch seine Nutzung zu gewinnen hoffen, würden es nicht wagen, mit ihnen zu konkurrieren. Sonach würde ein großer Teil des Landeskapitals denjenigen Händen, die am wahrscheinlichsten einen einträglichen und vorteilhaften Gebrauch davon machen könnten, entzogen und anderen zugewendet, die es höchst wahrscheinlich durchbringen und verwüsten würden. Wo hingegen der gesetzliche Zinsfuß nur sehr wenig über den niedrigsten Marktpreis angesetzt wird, genießen besonnene Leute als Borger allgemein den Vorzug vor Verschwendern und Projektmachern. Der Darleiher bekommt von den ersteren fast ebensoviel Zinsen als er von den letzteren nehmen darf, und sein Geld ist dabei weit sicherer in den Händen von Leuten der ersteren Art, als in denen der letzteren. In diesem Falle wird also ein großer Teil des Landeskapitals in solche Hände gebracht, in denen es höchstwahrscheinlich vorteilhaft verwendet wird.

Kein Gesetz kann den gewöhnlichen Zinsfuß unter den Marktsatz stellen, der zu der Zeit, wo das Gesetz gegeben wird, der niedrigste und übliche ist. Trotz des Ediktes von 1766, durch das der König von Frankreich den Zinsfuß von fünf auf vier Prozent herabzusetzen suchte, wurde das Geld in Frankreich immerfort zu fünf Prozent verliehen, da das Gesetz auf allerlei Art umgangen wurde.

Der gewöhnliche Marktpreis des Grund und Bodens hängt, was man zu beachten hat, überall von dem gewöhnlichen Zinsfuße ab. Wer ein Kapital hat, von dem er ein Einkommen zu beziehen wünscht, ohne sich mit seiner Anwendung selbst zu bemühen, geht mit sich zu Rate, ob er Grund und Boden dafür kaufen, oder es auf Zinsen ausleihen soll. Die bessere Sicherheit des Grund und Bodens in Verbindung mit manchen anderen Vorteilen, welche sich meist überall zu dieser Art von Eigentum gesellen, wird ihn gewöhnlich geneigt machen, sich lieber mit einem geringeren Einkommen aus Grund und Boden zu begnügen, als dem, welches er durch Ausleihen seines Geldes gewinnen könnte. Jene Vorteile sind ausreichend, um einen gewissen Verlust im Einkommen auszugleichen; aber sie gleichen nur diesen aus; und, wenn die Grundrente um einen erheblicheren Betrag hinter dem Geldzins zurückbliebe, würde niemand Grund und Boden kaufen, der bald seinen üblichen Preis einbüßen würde. Glichen dagegen jene Vorteile den Unterschied mehr als aus, so würde jedermann Grund und Boden kaufen, dessen gewöhnlicher Preis wieder bald steigen würde. Als der Zins zehn Prozent betrug, verkaufte man Grund und Boden gewöhnlich für den zehn- bis zwölffachen Jahresertrag. Als der Zins auf sechs, fünf und vier Prozent sank, stieg der Bodenpreis auf den zwanzig-, fünfundzwanzig- und dreißigfachen Jahresertrag. Der marktübliche Zinsfuß ist in Frankreich höher als in England; der gewöhnliche Preis des Grund und Bodens ist niedriger. In England verkauft man ihn in der Regel für den dreißigfachen, in Frankreich für den zwanzigfachen Jahresertrag.


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