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Drittes Kapitel.
Ursprung und Wachstum der großen und kleinen Städte nach dem Falle des römischen Reiches.

Die Einwohner der großen und kleinen Städte waren nach dem Falle des römischen Reiches nicht besser daran, als die des offenen Landes. Freilich waren sie eine von den ersten Einwohnern der alten griechischen und italienischen Republiken ganz verschiedene Klasse von Menschen. Jene bestanden vornehmlich aus den Landeigentümern, unter die das Staatsgebiet ursprünglich verteilt war, und die es vorteilhaft fanden, sich nahe beieinander anzubauen und ihre Häuser zwecks gemeinsamer Verteidigung mit einer Mauer zu umgeben. Dagegen scheinen die Landeigentümer nach dem Falle des römischen Reiches gewöhnlich in befestigten Schlössern, auf ihrem eigenen Grund und Boden und mitten unter ihren Lehens- und Gefolgsleuten gelebt zu haben. Die Städte wurden hauptsächlich von Handelsleuten und Handarbeitern bewohnt, die damals in sklavischer oder beinahe sklavischer Abhängigkeit gelebt zu haben scheinen. Die Privilegien, die man in alten Dokumenten den Einwohnern einiger der wichtigsten Städte von Europa bewilligt findet, zeigen zur Genüge, was sie vor jenen Bewilligungen waren. Leute, denen es als ein Privilegium bewilligt wird, daß sie ihre eigenen Töchter ohne die Erlaubnis ihres Herrn verheiraten dürfen, daß bei ihrem Tode ihre eigenen Kinder und nicht ihr Herr ihre Güter erben soll, und daß sie über ihr eigenes bewegliches Vermögen letztwillig verfügen dürfen, müssen sich vor jenen Bewilligungen entweder ganz oder doch fast ganz in demselben Zustande der Leibeigenschaft befunden haben wie die Bauern auf dem Lande.

Sie scheinen in der Tat eine sehr arme, niedrige Menschenklasse gewesen zu sein, die gleich den heutigen Hausierern und Tabulettkrämern mit ihren Waren von Ort zu Ort und von Markt zu Markt zu ziehen pflegen. In allen europäischen Ländern wurden damals ebenso wie heute noch in manchen tartarischen Staaten Asiens von den Personen und Gütern der Reisenden Abgaben erhoben, wenn sie durch gewisse Edelhöfe kamen, wenn sie über gewisse Brücken gingen, ihre Waren von Ort zu Ort auf den Markt führten und dort eine Verkaufsbude oder einen Kramstand errichteten, um darin zu verkaufen. Diese Abgaben waren in England unter den Namen Passierzoll, Brückenzoll, Lastgebühr und Standgeld bekannt. Bald bewilligte der König, bald ein großer Herr, der, wie es scheint, in manchen Fällen die Macht dazu hatte, einzelnen Handelsleuten, zumal solchen, die auf seinen eigenen Domänen wohnten, eine allgemeine Befreiung von diesen Abgaben. Dergleichen Handelsleute wurden, obgleich sie in anderer Beziehung in sklavischer oder beinahe sklavischer Abhängigkeit lebten, um jener Befreiung willen Freihändler genannt. Dafür pflegten sie nun ihrem Schutzherrn eine Art von jährlicher Kopfsteuer zu zahlen. In jenen Zeiten wurde Schutz selten ohne ansehnliche Vergütung gewährt, und jene Abgabe mochte wohl als ein Ersatz für das angesehen werden, was ihre Patrone durch ihre Befreiung von anderen Abgaben verloren. Anfänglich scheinen sowohl diese Kopfsteuern als diese Befreiungen durchaus persönlich gewesen zu sein, und nur einzelne Individuen entweder zeitlebens oder nach Gutdünken ihrer Schutzherren getroffen zu haben. In den sehr unvollständigen Nachrichten, die aus dem Domesday-book über manche Städte Englands veröffentlicht worden sind, wird oft bald der Abgaben, welche jeder einzelne Staatsbürger für diese Art des Schutzes an den König oder an einen anderen großen Herrn zahlte, und bald, nur des allgemeinen Betrages aller solcher Abgaben Erwähnung getan Siehe Brady's Historical Treatise of Cities and Burroughs pag. 3 etc..

So sklavisch aber auch die Abhängigkeit der Stadtbewohner ursprünglich gewesen sein mag, so ist es doch ganz klar, daß sie weit früher zu Freiheit und Unabhängigkeit gelangten, als die Bauern auf dem Lande. Derjenige Teil von den Einkünften des Königs, welcher in jeder einzelnen Stadt aus solchen Kopfsteuern entsprang, wurde gewöhnlich gegen eine bestimmte Rente bald an den Sheriff der Grafschaft, und bald an andere Leute auf eine Reihe von Jahren verpachtet. Oft erlangten die Stadtbürger selbst Kredit genug, um zu der Pacht der Steuern, die aus ihrer eigenen Stadt zu erheben waren, zugelassen zu werden, in welchem Falle sie samt und sonders für die ganze Rente haften mußten Siehe Madox Firma Burgi pag. 18; und History of the Exchequer cap. X. sect. V. pag. 223; erste Ausgabe.. Eine Pacht auf diese Weise zu vergeben, war, wie ich glaube, ganz der damals üblichen Wirtschaftsweise von sämtlichen Fürsten Europas angemessen; sie überließen oft ganze Edelhöfe allen Lehensleuten dieser Edelhöfe pachtweise, so daß diese samt und sondere für die ganze Rente haftbar wurden, dafür aber auch die Eintreibung auf ihre Art besorgen, und die Rente durch ihren eigenen Amtmann in die königliche Schatzkammer zahlen durften; dies machte sie von der Unverschämtheit der königlichen Beamten frei; was man zu jener Zeit als äußerst wichtig ansah.

Anfänglich wurde die Pacht der Stadt wahrscheinlich den Bürgern ebenso wie vorher anderen Pächtern bloß auf eine Reihe von Jahren überlassen. Im Laufe der Zeit jedoch scheint es allgemeine Übung geworden zu sein, sie ihnen in Erbpacht, d. h. für immer, zu erteilen, unter Festsetzung einer bestimmten Rente, die später niemals abgeändert werden durfte. Da auf diese Weise die Zahlung eine immerwährende geworden war, so wurden natürlich die Befreiungen, für welche jene entrichtet wurde, gleichfalls immerwährende. Diese Befreiungen hörten daher auf persönlich zu sein und konnten später nicht mehr als Rechte einzelner Personen als Personen, sondern als Bürger einer bestimmten Stadt betrachtet werden, die infolgedessen aus demselben Grunde eine Freistadt hieß, aus dem jene Personen Freibürger oder Freihändler genannt worden waren.

Zugleich mit dieser Bewilligung wurden den Bürgern der Stadt, denen sie zuteil wurde, die wichtigen oben genannten Privilegien erteilt, daß sie ihre eigenen Töchter verheiraten durften, daß ihre Kinder ihnen im Erbe folgen sollten, und daß sie über ihr eigenes bewegliches Vermögen letztwillig verfügen durften. Ob Privilegien dieser Art schon früher einzelnen Bürgern als einzelnen zugleich mit der Freiheit des Handels bewilligt zu werden pflegten, weiß ich nicht. Ich halte es jedoch nicht für unwahrscheinlich, obgleich ich keinen direkten Beweis dafür beibringen kann. Wie dem aber auch gewesen sein mag, so wurden die Stadtbürger, jetzt wenigstens, nachdem so die Hauptattribute der Leibeigenschaft und Sklaverei von ihnen genommen waren, wirklich frei in unserem heutigen Sinne des Wortes Freiheit.

Dies war aber nicht alles. Sie wurden gewöhnlich zu gleicher Zeit zu einer Gemeinschaft oder Korporation erhoben und erhielten das Privilegium, ihre eigenen Obrigkeiten und ihren eigenen Stadtrat zu haben, Verordnungen für sich zu erlassen, Mauern zu ihrem Schutze aufzuführen und alle ihre Einwohner unter eine Art militärischer Disziplin zu bringen, indem sie sie zum Wachen und Hüten, d. h., wie man es damals verstand, zur Beschützung und Verteidigung jener Mauern gegen alle Angriffe und Überfälle sowohl bei Nacht als bei Tage verpflichteten. In England wurden sie in der Regel von der Cantons- und Grafschaftsgerichtsbarkeit befreit; und alle Rechtsstreitigkeiten, die unter ihnen vorkamen, wurden mit Ausnahme derer, die die Krone angingen, der Entscheidung ihrer eigenen Obrigkeiten überlassen. In anderen Ländern wurde ihnen oft eine noch weit größere und ausgedehntere Gerichtsbarkeit bewilligt Siehe Madox Firma Burgi. Siehe auch Pfeffel in den denkwürdigen Geschehnissen unter Friedrich II. und seinen Nachfolgern aus dem schwäbischen Hause..

Auch war es wohl notwendig, solchen Städten, die ihre eigenen Einkünfte in Pacht nehmen durften, auch eine gewisse zwingende Gerichtsbarkeit zu verleihen, um ihre eigenen Bürger zur Zahlung anhalten zu können. Es würde in jenen wirren Zeiten höchst nachteilig gewesen sein, wenn man sie in diesem Falle ihr Recht bei einem anderen Gerichtshof hätte nachsuchen lassen sollen. Gleichwohl muß es auffallend erscheinen, daß die Fürsten all der verschiedenen Länder Europas auf diese Weise für eine festbestimmte und niemals vermehrbare Rente jenen Zweig ihres Einkommens hingegeben haben, der vielleicht unter allen am ehesten durch den natürlichen Lauf der Dinge, ohne daß es ihnen selbst Kosten oder Bemühung verursachte, eine Vermehrung hoffen ließ, und daß sie überdies auf diese Weise freiwillig eine Art von unabhängigen Gemeinwesen im Herzen ihrer eigenen Herrschaftsbereiche errichtet haben.

Um dies zu verstehen, muß man sich erinnern, daß damals vielleicht in keinem europäischen Staate der Landesherr imstande war, im ganzen Bereich seiner Gebiete den schwächeren Teil seiner Untertanen gegen die Bedrückung durch die großen Herren zu schützen. Die, welche das Gesetz nicht beschützen konnte, und die nicht stark genug waren, sich selbst zu verteidigen, mußten entweder zu dem Schutze eines großen Herren ihre Zuflucht nehmen und, um ihn zu erhalten, seine Sklaven oder Vasallen werden, oder sie mußten unter sich ein gemeinsames Schutz- und Trutzbündnis schließen. Die Einwohner der Städte und Burgflecken hatten, einzeln genommen, keine Macht, sich zu verteidigen; gingen sie aber mit ihren Nachbarn ein Schutzbündnis ein, so waren sie wohl imstande, einen nicht zu unterschätzenden Widerstand zu leisten. Die großen Herren verachteten die Stadtbürger, in welchen sie nicht bloß eine ganz andere Klasse, sondern ein Pack emanzipierter Sklaven sahen, die beinahe zu einer anderen Gattung als sie selbst gehörten. Der Wohlstand der Bürger weckte stets ihren Neid und Unwillen, und sie plünderten sie bei jeder Gelegenheit ohne Gnade und ohne Gewissensbisse. Natürlich haßten und fürchteten die Bürger wieder die Großen. Auch der König haßte und fürchtete sie; die Bürger hingegen mochte er wohl verachten, hatte aber keinen Grund, sie zu hassen oder zu fürchten. So machte ein gegenseitiges Interesse die Bürger geneigt, den König zu unterstützen, und den König geneigt, sie gegen die Großen zu stützen. Sie waren die Feinde seiner Feinde, und es lag in seinem Interesse, sie gegen diese Feinde so sicher und unabhängig zu stellen als er konnte. Indem er ihnen eigene Obrigkeiten, das Recht sich Verordnungen für ihre Regierung zu erlassen, Mauern zu ihrer Verteidigung zu bauen und das, alle ihre Einwohner unter eine Art von militärischer Disziplin zu stellen, zugestand, gab er ihnen alle die Mittel zur Sicherheit und Unabhängigkeit von den Baronen, die er ihnen zu geben imstande war. Ohne die Errichtung irgendeiner regelmäßigen Regierung dieser Art und ohne irgendeine Macht, die Stadtbewohner zum Handeln nach einem gemeinsamen Plane oder System zu nötigen, hätte ihnen niemals ein eigenmächtiges Schutzbündnis irgendwelche dauerhafte Sicherheit verschaffen oder sie instand setzen können, dem Könige eine irgendwie nennenswerte Hilfe zu leisten. Indem er ihnen die Einkünfte ihrer Stadt in Erbpacht gab, benahm er denen, die er zu Freunden und, man kann, sagen, zu seinen Verbündeten zu haben wünschte, allen Grund zur Eifersucht und zu dem Verdachte, daß er sie später etwa durch Erhöhung der Pachtrente ihrer Stadt oder durch deren Vergebung an einen anderen Pächter drücken werde.

Daher scheinen diejenigen Fürsten, die mit ihren Baronen auf dem schlechtesten Fuße lebten, in Bewilligungen dieser Art an ihre Stadtbürger am freigebigsten gewesen zu sein. Der König Johann von England z. B. scheint ein höchst freigebiger Wohltäter seiner Städte gewesen zu sein Siehe Madox.. Philipp I. von Frankreich verlor alle Macht über seine Barone. Gegen das Ende seiner Regierung zog aber sein Sohn Ludwig, später unter dem Namen Ludwig der Dicke bekannt, wie der Vater Daniel berichtet, die Bischöfe seines Königreichs darüber zu Rate, welches die geeignetsten Mittel sein dürften, die Gewalt der großen Herren zu beschränken. Ihr Rat bestand in zweierlei Vorschlägen. Der eine war der, durch Errichtung von Magistraten und eines Stadtrates in jeder größeren Stadt seines Königreichs eine neue Gerichtsbarkeit einzuführen; der andere der, die Einwohner jener Städte unter der Anführung ihrer eigenen Magistrate zum Beistande des Königs ausziehen zu lassen, so oft es die Umstände erforderten, und so eine neue Miliz zu bilden. Von diesem Zeitpunkte an muß man, den französischen Altertumsforschern zufolge, die Einführung der Magistrate und Stadträte in Frankreich datieren. In Deutschland geschah es unter den unglücklichen Regierungen der Fürsten aus dem schwäbischen Hause, daß der größte Teil der freien Städte seine ersten Privilegien erhielt, und daß der berühmte hanseatische Bund fürchterlich zu werden anfing Siehe Pfeffel..

Die Stadtmiliz scheint damals nicht hinter der des Landes zurückgeblieben zu sein, und da sie bei plötzlichen Vorfällen schneller versammelt werden konnte, so gewann sie oft in ihren Fehden mit den benachbarten Herren die Oberhand. In Ländern wie Italien und der Schweiz, in denen der Landesherr wegen ihrer Entfernung vom Hauptsitze der Regierung oder wegen der natürlichen Stärke des Landes oder aus irgendeinem anderen Grunde nach und nach seine ganze Macht verlor, wurden die Städte in der Regel unabhängige Republiken, und unterjochten den ganzen Adel in ihrer Umgebung, indem sie ihn zwangen, seine Schlösser auf dem Lande niederzureißen, und gleich anderen friedlichen Einwohnern in der Stadt zu wohnen. Dies ist die kurze Geschichte der Republik Bern, so wie auch mancher anderen Städte in der Schweiz. Mit Ausnahme von Venedig, dessen Geschichte etwas anders war, ist das die Geschichte aller bedeutenden italienischen Republiken, deren eine so große Anzahl zwischen dem Ende des zwölften und dem Anfang des sechzehnten Jahrhunderts entstand und unterging.

In Ländern wie Frankreich und England, wo die Macht des Landesherrn zwar oft sehr gering war, doch niemals ganz erlosch, hatten die Städte keine Gelegenheit, völlig unabhängig zu werden. Indes wurden sie doch so einflußreich, daß der Landesherr ihnen ohne ihre eigene Einwilligung außer der festgesetzten Pachtrente der Stadt keine Abgabe auflegen konnte. Sie wurden daher aufgefordert, Abgeordnete zu der allgemeinen Ständeversammlung des Königreichs zu schicken, um im Verein mit der Geistlichkeit und den Baronen dem Könige bei dringenden Gelegenheiten außerordentliche Hilfe zu bewilligen. Da sie auch seine Macht gewöhnlich begünstigten, so scheint er ihre Abgeordneten in jenen Versammlungen manchmal als ein Gegengewicht gegen die Macht der großen Herren gebraucht zu haben. Daher stammt die Vertretung der Städte in den Generalstaaten aller großen europäischen Monarchien.

Auf diese Weise wurde zu einer Zeit, wo die Bewohner des offenen Landes noch jeder Art von Gewalttätigkeit ausgesetzt waren, in den Städten Ordnung und eine gute Regierung und mit diesen zugleich Freiheit und Sicherheit der Individuen gesichert. In jenem verteidigungslosen Zustande begnügen sich die Menschen natürlich mit ihrem notwendigen Unterhalt, weil sie nur die Ungerechtigkeit ihrer Unterdrücker wecken würden, wenn sie mehr erwürben. Sind sie hingegen sicher, die Früchte ihres Gewerbfleißes zu genießen, so strengen sie sich natürlich an, ihre Lage zu verbessern, und nicht nur das Notwendige, sondern auch die Bequemlichkeiten und feineren Genüsse des Lebens zu erwerben. Daher fand sich jener Gewerbfleiß, der auf etwas mehr als den notwendigen Unterhalt ausgeht, im allgemeinen weit früher in den Städten als bei den Bewohnern des offenen Landes an. Wenn sich in den Händen eines armen Bauern, der durch den knechtischen Zustand der Leibeigenschaft niedergedrückt war, ein kleiner Vorrat sammelte, so pflegte er ihn natürlich vor seinem Herrn, dem er sonst zugefallen wäre, aufs sorgfältigste zu verbergen, und die erste beste Gelegenheit zu ergreifen, in eine Stadt zu entfliehen. Das Gesetz war damals so nachsichtig gegen die Bewohner der Städte, und so begierig, die Macht der Lords über die des Landes zu verringern, daß er auf immer frei war, wenn er sich dort ein Jahr lang vor der Verfolgung seines Herrn zu verbergen gewußt hatte. So nahm aller Vorrat, der sich in den Händen des fleißigen Teils der Landbewohner sammelte, natürlich seine Zuflucht in die Städte, die einzigen Freistätten, in welchen er dem, der ihn erworben hatte, sicher war.

Es ist wahr, die Einwohner einer Stadt müssen ihren Unterhalt und alle Stoffe und Mittel für ihre Gewerbtätigkeit zuletzt immer vom Lande beziehen. Doch sind die Einwohner einer Stadt, die entweder an der Meeresküste oder an den Ufern eines schiffbaren Flusses liegt, nicht notwendig darauf beschränkt, alles aus der nächsten Umgegend zu beziehen. Sie haben einen viel weiteren Spielraum und können alles aus den entlegensten Winkeln der Welt holen, indem sie es entweder gegen die Manufakturerzeugnisse ihrer eigenen Gewerbtätigkeit eintauschen, oder die Fuhrleute zwischen fremden Ländern machen und die Erzeugnisse des einen gegen die des anderen austauschen. Auf solche Weise kann eine Stadt zu großem Wohlstand und Glanz gelangen, während nicht nur das Land in ihrer Umgebung, sondern auch alle Länder, mit denen sie Handel treibt, in Armut und Kümmerlichkeit verharren. Jedes dieser Länder, einzeln genommen, könnte der Stadt vielleicht nur einen kleinen Teil ihres Unterhalts oder ihrer Beschäftigung gewähren, aber alle zusammen genommen sind imstande, ihr Unterhalt und Beschäftigung in reichem Maße zu verschaffen. Nun gab es aber in dem engen Handelskreise jener Zeiten einige Länder, die reich und gewerbfleißig waren. Dahin gehörte das griechische Reich, solange es bestand, und das Reich der Sarazenen während der Herrschaft der Abbassiden. Dahin gehörten auch Ägypten bis zu seiner Eroberung durch die Türken, ein Teil der Küsten der Berberei und alle jene Provinzen Spaniens, die unter der Herrschaft der Mauren standen.

In Europa scheinen die italienischen Städte die ersten gewesen zu sein, die sich durch Handel zu einem nennenswerten Grade von Wohlstand aufschwangen. Italien lag in der Mitte des damals gebildeten und zivilisierten Teils der Welt. Auch die Kreuzzüge, die durch die große Verschwendung von Kapitalien und die Vertilgung der Bevölkerung, die sie verursachten, notwendigerweise den Fortschritt der meisten europäischen Länder aufhalten mußten, waren dem einiger italienischer Städte äußerst günstig. Die großen Heere, welche von allen Seiten her zur Eroberung des heiligen Landes auszogen, gaben der Schiffahrt Venedigs, Genuas und Pisas durch die wiederholte Überfuhr der Heere und die regelmäßige Zufuhr ihrer Lebensmittel außerordentliche Aufmunterung. Sie waren gleichsam die Kommissäre dieser Heere, und so wurde die verzehrendste Raserei, die jemals die europäische Völker befallen hat, eine Quelle des Reichtums für jene Republiken.

Indem die Einwohner der Handelsstädte die feinen Manufakturwaren und kostspieligen Luxusartikel reicherer Länder einführten, nährten sie nicht wenig die Eitelkeit der großen Landeigentümer, die jene mit reichlichen Mengen der Rohprodukte ihrer eigenen Ländereien leicht einkauften. So kam es, daß der Handel eines großen Teils von Europa damals vornehmlich in dem Austausch seiner eigenen Rohprodukte gegen die Manufakturerzeugnisse zivilisierter Völker bestand. So wurde gewöhnlich die Wolle Englands gegen die Weine Frankreichs und die feinen Tücher Flanderns ebenso getauscht, wie heutigen Tages das Getreide Polens gegen die Weine und Liköre Frankreichs und gegen die Seiden- und Samtgewebe Frankreichs und Italiens getauscht wird.

Auf solche Weise brachte der auswärtige Handel einen Geschmack an den feineren und vollkommeneren Manufakturwaren in Länder, wo keine solchen Waren gemacht wurden. Als aber dieser Geschmack so allgemein wurde, daß er eine starke Nachfrage hervorrief, suchten natürlich die Kaufleute, um die Frachtkosten zu ersparen, Manufakturen gleicher Art in ihrem eigenen Lande einzurichten. Dies ist der Ursprung der ersten Manufakturen für den auswärtigen Verkauf, die nach dem Falle des römischen Reiches in den westlichen Ländern Europas eingerichtet wurden.

Es ist zu beachten, daß kein großes Land je ohne eine gewisse Art von Manufakturen bestand oder bestehen konnte, und wenn man von einem solchen Lande sagt, daß es keine Manufakturen habe, so muß dies immer von den feineren und vollkommeren, d. h. von den für den auswärtigen Verkauf bestimmten, verstanden werden. In jedem großen Lande ist die Kleidung und das Hausgerät der großen Mehrzahl des Volkes das Produkt seiner eigenen Gewerbtätigkeit. Dies ist sogar in jenen armen Ländern, von denen man gewöhnlich zu sagen pflegt, daß sie keine Manufakturen haben, noch allgemeiner der Fall als in jenen reichen, von denen man annimmt, daß sie reichlich damit versehen sind. In den letzteren wird man im allgemeinen unter den Kleidern und dem Hausgerät der niedrigsten Volksklasse einen weit größeren Teil ausländischer Produkte finden als in den ersteren.

Diejenigen Manufakturen, welche sich für den auswärtigen Verkauf eignen, scheinen in die einzelnen Länder auf zwei verschiedenen Wegen eingeführt worden zu sein.

Zuweilen wurden sie in der oben angegebenen Art durch die sozusagen gewaltsame Tat der Kapitalien einzelner Kaufleute und Unternehmer eingeführt, die sie auf die Nachahmung fremder Manufakturen derselben Art verwendeten. Solche Manufakturen sind daher die Kinder des auswärtigen Handels, und dahin scheinen die alten Seiden-, Sammet- und Brokatmanufakturen zu gehören, die im dreizehnten Jahrhundert in Lucca blühten. Sie wurden von dort durch die Tyrannei eines der Helden Macchiavells, Castruccio Castracani, verbannt. Im Jahre 1310 wurden 900 Familien aus Lucca vertrieben, von denen einunddreißig nach Venedig zogen und sich erboten, dort die Seidenmanufaktur einzuführen Siehe Sandi Istoria Civile de Vinezia, Teil II. Bd. 1. S. 247 u. 256.. Ihr Anerbieten wurde angenommen; sie erhielten viele Vorrechte und fingen die Manufaktur mit 300 Arbeitern an. So scheint es auch mit der Manufaktur von feinen Tüchern gewesen zu sein, die schon vor alters in Flandern blühte und im Anfange der Regierung der Königin Elisabeth nach England gebracht wurde; und so ist es mit den jetzigen Seidenmanufakturen von Lyon und Spitalfields. Manufakturen, die auf diese Art eingeführt werden, verarbeiten in der Regel, da sie Nachahmungen ausländischer Manufakturen sind, ausländische Materialien. Als die venetianische Manufaktur errichtet wurde, kamen die Materialien alle aus Sizilien und der Levante. Die noch ältere Manufaktur zu Lucca wurde gleichfalls mit auswärtigen Materialien betrieben. Die Kultur des Maulbeerbaums und die Zucht der Seidenwürmer scheint in den nördlichen Teilen Italiens nicht vor dem sechzehnten Jahrhundert allgemein gewesen zu sein. Diese Künste kamen nach Frankreich erst unter der Regierung Karls IX. Die flandrischen Manufakturen wurden hauptsächlich mit spanischer und englischer Wolle betrieben. In England war die spanische Wolle zwar nicht das Material der ersten Wollenmanufaktur überhaupt, aber doch das der ersten, die für den auswärtigen Verkauf taugte. Bis auf den heutigen Tag ist mehr als die Hälfte des Materials der Lyoner Manufaktur ausländische Seide; als sie errichtet wurde, bestand das ganze oder fast das ganze Material daraus. Kein Teil des Materials der Manufakturen in Spitalfields dürfte wohl jemals englisches Erzeugnis sein. Der Sitz solcher Manufakturen ist, da sie gewöhnlich nach dem Plane und Projekte einiger Privatleute errichtet werden, bald eine Seestadt und bald eine Stadt des inneren Landes, je nachdem ihr Interesse, ihre Einsicht oder ihre Laune es bestimmen.

Zu anderen Zeiten entstehen Manufakturen für auswärtigen Verkauf natürlich und gleichsam von selbst durch die allmähliche Verfeinerung jener im Hause betriebenen groben Manufakturen, die auch in den ärmsten und rohesten Ländern immer betrieben werden müssen. Solche Manufakturen verarbeiten gewöhnlich das Material, welches das Land hervorbringt, und scheinen oft in solchen Gegenden des Binnenlandes zuerst verfeinert worden zu sein, die, wenn auch nicht allzuweit, so doch immerhin beträchtlich weit von der Seeküste, ja manchmal von allem schiffbaren Wasser entfernt waren. Eine Binnenlandschaft, die von Natur fruchtbar und leicht zu bebauen ist, bringt einen großen Überschuß von Lebensmitteln über die zum Unterhalt der Arbeiter nötige Menge hervor, und da die Kosten der Landfracht groß, und die Flußschiffahrt unbequem ist, so mag es oft schwer werden, diesen Überschuß zu versenden. Nun macht Überfluß die Lebensmittel wohlfeil und ermuntert eine große Zahl Arbeiter, sich in der Gegend niederzulassen, da sie finden, daß ihnen hier ihr Fleiß mehr Lebensbedarfs- und Genußgüter verschaffen kann als anderwärts. Sie verarbeiten für die Manufaktur die Materialien, welche das Land hervorbringt, und vertauschen ihre fertigen Waren, oder, was dasselbe ist, deren Preis gegen neue Materialien und Lebensmittel. Sie geben dem überschüssigen Teil des Rohproduktes einen neuen Wert, indem sie die Kosten, ihn ans Wasser oder auf einen entfernten Markt zu schaffen, ersparen, und zugleich versorgen sie die Landleute unter leichteren Bedingungen, als sie sonst erhalten könnten, tauschweise mit Dingen, die ihnen nützlich oder angenehm sind. Die Landleute erhalten für ihre überschüssigen Erzeugnisse bessere Preise und kaufen andere Waren, die sie nötig haben, wohlfeiler. So sehen sie sich ermuntert und in die Lage versetzt, das überschüssige Produkt durch weitere Verbesserungen und vollkommenere Bodenkultur noch zu vermehren; und wie die Fruchtbarkeit des Landes den Manufakturen ihr Dasein gab, so wirkt der Fortschritt im Manufakturwesen wieder auf das Land zurück und erhöht noch dessen Fruchtbarkeit. Die Manufakturisten versorgen zuerst die Nachbarschaft und später erst, wenn ihre Arbeit sich vervollkommnet und verfeinert, entlegenere Märkte. Denn wenn auch weder das Rohprodukt noch selbst die gröberen Manufakturwaren die Kosten einer langen Landfracht ohne große Schwierigkeit tragen könnten, so können dies doch die feineren und vollkommeneren Waren sehr wohl. Sie enthalten oft in einem kleinen Raume den Preis einer großen Menge von Rohprodukten. Ein Stück feinen Tuches z. B., das nur achtzig Pfund wiegt, enthält nicht nur den Preis von achtzig Pfund Wolle, sondern manchmal auch den von mehreren tausend Pfund Getreide, die den Unterhalt der verschiedenen Arbeiter und ihrer unmittelbaren Arbeitgeber bildeten. Auf diese Weise wird das Getreide, welches in seiner eigenen Gestalt nur schwer hätte versandt werden können, in der Gestalt einer fertigen Manufakturware virtualiter ausgeführt und kann mit Leichtigkeit in die entlegensten Winkel der Welt versandt werden. So sind die Manufakturen von Leeds, Halifax, Sheffield, Birmingham und Wolverhampton natürlich und gleichsam von selbst aufgewachsen. Solche Manufakturen sind Kinder des Ackerbaues. In der neueren Geschichte Europas ist ihre Ausbreitung und Vervollkommnung gewöhnlich später eingetreten als die der Kinder des auswärtigen Handels. England war in der Manufaktur feiner, aus spanischer Wolle gemachter Tücher mehr als ein Jahrhundert berühmt, bevor irgendeine jener Manufakturen, die jetzt in den oben erwähnten Städten blühen, fortgeschritten genug war, um für den auswärtigen Verkauf zu arbeiten. Die Ausbreitung und Vervollkommnung dieser letzteren konnte nur zufolge der Ausbreitung und Vervollkommnung des Ackerbaues stattfinden, der letzten und größten Wirkung des auswärtigen Handels und der durch ihn unmittelbar eingeführten Manufakturen, worüber ich sogleich sprechen will.


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