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5. Kapitel.

§ 57. Die verschiedenen Arten des Gewinnes.

Die Hetären sind von dreierlei Art: sie haben nur einen einzigen Mann, mehrere Männer oder keinen Mann fest. Da ist denn für die erste der Gewinn beschrieben worden; für die zweite wird (der Verfasser) ihn nennen; für die dritte, die, ohne einen bestimmten Mann zu haben, von mehreren nimmt, werden nun die verschiedenen Arten des Gewinnes angegeben. (Der Verfasser) nennt den Grund, weshalb sie keinen bestimmten Mann hat:

Bei zahlreichem Besuche und wenn sie alle Tage viel einnimmt, soll sie keinen einzelnen Mann festhalten.

Wenn viele Besucher da sind, nimmt sie von diesen infolge ihres Wetteifers viel ein. – »Alle Tage«: indem sie jeden einzelnen befriedigt, soll sie an dem betreffenden Tage immer nur einen »festhalten«. Dieser nämlich gibt viel, aber nicht alle Tage. Das ist auf die Weise ein nicht feststehender Gewinn, und mancher, der beständig da ist, dürfte auch nur sehr wenig geben. Sie rechne, daß, wenn sie den festhält, die anderen auch nur so viel geben werden.

Unter Rücksichtnahme auf den Ort, die Zeit, die Stelle, ihre eignen Vorzüge und ebenso die Beliebtheit, sowie darauf, ob sie mehr oder weniger ist als die anderen, setze sie den Preis für eine Nacht fest.

»Ort«: günstig oder nicht. – »Zeit«, wo das Liebesverlangen in voller Kraft sich entfaltet (oder nicht). – »Stelle«, die Art der Stätte (des Genusses): z. B. wer sich des Unterleibes bedient, zahlt einfach; wer auch den Oberkörper benutzt, das doppelte. – »Ihre eignen Vorzüge«, Schönheit, Gewandtheit usw., mögen sie wirklich vorhanden sein oder nicht. – Ebenso die »Beliebtheit«. – »Ob sie mehr oder weniger ist« an Stellung und Stolz »als die anderen« Hetären. Dementsprechend »setze sie den Preis für eine Nacht fest« … Wenn dabei der Besucher mit dem festgesetzten Preise zufrieden ist, was er durch Zusendung von Boten bekundet, dann ist die Sache abgemacht. Für den Fall, daß dies nicht geschieht, sagt (der Verfasser):

Sie schicke auch Boten an den Besucher, und zwar sende sie solche, die mit ihm bekannt sind.

»Sie schicke« solche, die mit dem Besucher bekannt sind, um seine Absichten zu erkunden. Der Sinn ist: sie schicke ihre eignen Boten, deren Gedanken ihr bekannt sind.

Durch das Senden der Boten erfolgt die fleischliche Vereinigung mit dem Besucher und Festsetzung des Preises für die Nacht. Was über diesen feststehenden Preis hinaus infolge von Verliebtheit gewonnen wird, das ist außerordentlicher Gewinn. Wenn sie derlei dabei bekommt, ist das ein Glück; wenn nicht, dann sagt (der Verfasser):

Zwei-, drei-, ja wohl viermal gehe sie zu einem einzigen, um einen außerordentlichen Gewinn zu erhaschen und halte ihn fest.

Das Wort »wohl« bedeutet die Alternative: zwei, drei oder auch vier kann der Preis eines einzigen überbieten. »Und halte ihn fest«, handele nach den Vorschriften für das Festhalten, indem sie unter Vernachlässigung der übrigen ihn so und so viel Tage ergötzt.

Nun nennt (der Verfasser) den Unterschied rücksichtlich der Besucher:

Bei einem Zusammentreffen mehrerer Liebhaber zugleich aber und bei Gleichheit des Gewinnes ist offenbar der Vorzug dem zu geben, der das spendet, wonach sie verlangt; so lehren die Meister.

»Bei Gleichheit des Gewinnes«: wenn viele Besucher auf einmal auftreten und der eine Gold, der andere etwas Gleichwertiges bietet, so ist »offenbar der Vorzug« wegen des Gewinnes dem Besucher »zu geben, der das spendet, wonach sie verlangt«. Nach diesem Besucher soll sie, nach der Ansicht der »Meister«, streben.

Vātsyāyana sagt, dem, der Gold spendet; da es nicht wiedergeholt werden und man alle Dinge damit bezahlen kann.

»Gold« ist hier, wie allbekannt, als Geld zu verstehen. Das wird, wenn es einmal gegeben ist, seitens des Besuchers nicht zurückgefordert, wohl aber Gewänder usw., die er geschenkt hat. »Alle Dinge«: ihre Sachen, Schmuck und andere Dinge kann man mit Gold »bezahlen«, indem man sie dafür bekommt. Darum hat der Betreffende dadurch den Vorzug, weshalb auch nach einem solchen zu streben ist.

(Der Verfasser) beschreibt das Wesen der einzelnen Dinge:

Unter Gold, Silber, Hausgerät von Kupfer, Messing und Eisen, Bettzeug, Decken, besonderen Gewändern, wohlriechenden Sachen, scharfem Gewürz, Geschirr, Schmelzbutter, Öl, Getreide und Vieh ist immer das Vorhergehende das Vorzüglichere. Wenn dort Gleichheit besteht und auch die angebotenen Sachen gleich sind, gebe sie den Vorzug nach dem Rate eines Freundes, nach dem augenblicklichen Bedürfnisse, nach den Aussichten, nach den Vorzügen des Besuchers und nach der Liebe.

»Gold« und »Silber«, bearbeitetes und rohes. – »Hausgerät von Kupfer, Messing und Eisen«, daraus hergestellt. – »Bettzeug«, Matratzen mit Baumwolle gefüllt usw. »Decken«, wollene Tücher usw. – »Besondere Gewänder«, Linnen usw. – »Wohlriechende Sachen«, Sandel usw. – »Scharfes Gewürz«, Pfeffer usw. – »Geschirr«, Töpfe usw. – »Immer das Vorhergehende ist das Vorzüglichere«: vor Kleinvieh verdient das Getreide, vor diesem das Öl usw. den Vorzug. – Getreide und Vieh wird von den Hetären gerühmt, wenn sie es bekommen. (?) – »Wenn dort Gleichheit besteht«: wenn kein Unterschied im Gernhaben vorhanden ist. – »Wenn die angebotenen Sachen gleich sind«: wenn sie zu Anfang Sachen spenden, die an Schönheit und Wert gleich sind, muß der »Rat eines Freundes« befolgt werden. Oder wenn einer von diesen Gegenständen, falls er nicht geschenkt wird, ein Manko bedeutet oder wie die »Aussichten«, die Macht, oder die »Vorzüge« des Mannes sind oder, wenn ein Besucher vorhanden ist, die »Liebe« der Liebhaberin und des Liebhabers zu der Liebhaberin.

Nun sagt (der Verfasser), wie man bezüglich der Liebhaber die Wahl treffen soll:

Zwischen einem Verliebten und einem Freigebigen gebührt der Vorrang offenbar dem Freigebigen, sagen die Meister.

Vor dem Verliebten »gebührt der Vorrang offenbar dem Freigebigen«, da man von ihm in der Gegenwart Geld erlangt.

(Nein!) Denn es ist möglich, einem Verliebten Freigebigkeit beizubringen.

»Es ist möglich, einem Verliebten«, einem Leidenschaftlichen, der nicht freigebig ist, »Freigebigkeit beizubringen«, durch List.

Wieso? Darauf antwortet (der Verfasser):

Denn selbst ein Geiziger spendet, wenn er verliebt ist; aber kein Freigebiger wird durch Beharrlichkeit (ohne weiteres) verliebt, sagt Vātsyāyana.

»Spendet«, gibt Geld. – »Durch Beharrlichkeit«, selbst durch Anstrengung »wird er nicht (ohne weiteres) verliebt«, wenn er würdevolles Wesen besitzt. – Ein Verliebter aber spendet freigebig.

Auch hier gebührt zwischen einem Reichen und einem Armen dem Reichen der Vorrang. Zwischen einem Freigebigen und dem Zweckdienlichen gebührt der Vorrang offenbar dem Zweckdienlichen. So lehren die Meister.

»Zwischen einem Reichen und einem Armen«: wer von den beiden, dem Verliebten und dem Freigebigen, reich ist, der ist der Vorzüglichere, nicht der andere, der kein Geld hat. – »Dem Zweckdienlichen«, der die Interessen der Liebhaberin fördert, dem gebührt »offenbar der Vorrang«, auch wenn er nicht freigebig ist, da er in der Gegenwart die Interessen fördert. Ein Freigebiger wird (auf jeden Fall) spenden: er verdient also offenbar nicht den Vorzug.

Ein Zweckdienlicher hält sich für zufriedengestellt, wenn er einmal gehandelt hat; ein Freigebiger hingegen nimmt keine Rücksicht auf Vergangenes. So lehrt Vātsyāyana.

»Wenn er einmal gehandelt hat«: (Er denkt bei sich:) ›Bei einer Gelegenheit habe ich ihre Sache gefördert: was soll ich noch weiter tun?‹ – »Nimmt keine Rücksicht auf Vergangenes«: Er denkt nicht: ›Ich habe ihr gegeben; ich gebe nichts mehr!‹, da die Freigebigkeit seine Art ist.

Auch hier wird der Vorrang erteilt je nach den Aussichten. Zwischen einem Dankbaren und einem Freigebigen gebührt offenbar der Vorrang dem Freigebigen. – So lehren die Meister.

»Je nach den Aussichten«: wenn dessen Nutzen das Festgesetzte überholt, dann gebührt ihm vor jenem der Vorzug. – »Zwischen einem Dankbaren und einem Freigebigen gebührt offenbar der Vorrang dem Freigebigen«, da er Geld zeigt; nicht aber dem Dankbaren, da derselbe nicht freigebig ist.

Selbst lange umworben beachtet ein Freigebiger, wenn er einen einzigen Fehler bemerkt hat oder von einer anderen Hetäre grundlos geschmäht worden ist, vergangene Mühe nicht. Gewöhnlich nämlich sind Freigebige würdevoll, geradeaus und ohne Bedenken. Ein Dankbarer aber, der früherer Mühsal gedenkt, wird nicht mit einem Male abgeneigt; und da sein Charakter geprüft worden ist, wird er auch nicht grundlos geschmäht. – So lehrt Vātsyāyana.

»Selbst lange umworben«, lange Zeit vermittelst des »Gewinnens des Geliebten«. – »Wenn er einen Fehler bemerkt hat«, eine Beleidigung seitens der Geliebten. – »Grundlos geschmäht«, ohne Grund mit einer Schuld belastet, indem sie immer Beleidigungen zufügt. – »Beachtet vergangene Mühsal nicht«, die Mühe des Gewinnens. Warum? Darauf antwortet der Verfasser: »Gewöhnlich nämlich«, in der Mehrzahl, ergeben sich für Freigebige drei Haupteigenschaften: Würdigkeit usw. Infolge der Würdigkeit nun beachten sie Vergehen nicht; infolge ihrer Geradheit werden ihnen grundlos Sünden zugeschrieben und infolge ihres Mangels an Bedenklichkeit sehen sie nicht auf Mühsal. Wie soll sich da Achtung ergeben? – »Ein Dankbarer aber, der früherer Mühsal gedenkt, wird nicht mit einem Male abgeneigt«, eben infolge seiner Dankbarkeit, selbst wenn er ein Vergehen bemerkt; »und da sein Charakter geprüft worden ist«, da infolge seiner Dankbarkeit sein Wesen im Prüfen besteht, so wird ihm auch nicht »grundlos« eine Schuld zugeschoben.

Auch hierbei erfolgt das Vorziehen je nach den Aussichten.

Wo Macht ist und Grund zum Erlangen von Geldern, da gilt das Wort eines Freundes, Abwehr von Mißgeschick und Gefahr, das Vermögen zu verlieren.

Unter diesen gibt (der Verfasser) den Unterschied an:

Zwischen dem Worte eines Freundes und dem Erwerben von Geld gebührt der Vorrang offenbar dem Erwerben von Geld. So lehren die Meister.

Dem »Worte eines Freundes« ist »offenbar« das Geld vorzuziehen, da man dieses sieht; sonst hat man nur eben das Wort.

Dieses Erwerben von Geld wird ja auch so stattfinden; aber ein Freund, dessen Wort einmal unbeachtet gelassen ist, dürfte gekränkt sein. – So lehrt Vātsyāyana.

»Dieses Erwerben von Geld wird ja auch so stattfinden«, geschehen. – »Unbeachtet«, nicht befolgt. – »Gekränkt«, zornig dürfte er sein; und daraufhin dürfte eine Unterbrechung der von ihm geleisteten Dienste stattfinden.

Hier wird der Vorrang bestimmt je nach dem Übergewichte.

»Je nach dem Übergewichte«: wenn das derzeitig erwartete Geld überwiegt, dann gibt sie dem den Vorzug, der in dieser Weise spenden wird.

Auf den Einwand, daß der Freund gekränkt sein könnte, antwortet (der Verfasser):

Nachdem sie den Freund durch das Zeigen ihrer Interessen mit den Worten versöhnt hat: »Bei dem, was morgen geschieht, soll dein Wort gelten«, halte sie sich an das überwiegende Geld.

»Durch das Zeigen ihrer Interessen«: ›Die Interessen der Leute sind auch deine Interessen; und sie überwiegen das große Glück nicht, was mir bevorsteht; dein Wort werde ich morgen befolgen‹. So spreche sie, nachdem sie ihn versöhnt hat.

Zwischen dem Erwerben von Geld und der Abwehr von Mißgeschick gebührt offenbar dem Erwerben von Geld der Vorrang. – So lehren die Meister.

»Dem Erwerben von Geld gebührt offenbar der Vorzug«, da man das sehen kann.

Geld hat gemessenen Umfang; bei Mißgeschick hingegen, was einmal losgebrochen ist, kann man nicht erkennen, wo es steckt. So lehrt Vātsyāyana.

»Geld«: sein »Umfang«, Quantität: diese ist bei ihm »gemessen«, da das Geld nicht überaus groß ist. – »Einmal losgebrochen«: wenn es einmal losgebrochen ist, »kann man nicht erkennen«, da sein Lauf ungehemmt ist, »wo es steckt«, ob es nur die Wurzel oder alles trifft. Ein Beispiel hierfür ist die Legende von Madhubindu.

Auch hier ergibt sich der Vorrang aus der relativen Wichtigkeit.

»Ergibt sich aus der relativen Wichtigkeit«: vor einem leichten Mißgeschicke geht eine schwere Geldsumme voran: ist sie nur gering, dann ein schweres Mißgeschick.

Damit ist auch der Punkt abgetan, daß der Abwehr eines Mißgeschickes der Vorrang gebührt vor einem zweifelhaften Geldgewinne.

»Vor einem zweifelhaften Geldgewinne«: wo der Zweifel besteht, ob es Geld geben wird oder nicht. »Abwehr eines Mißgeschickes«, welches von einem anderen droht: da gebührt der Vorzug offenbar nicht dem zweifelhaften Gewinne, indem dabei, trotz der Zweifelhaftigkeit, die Welt vorwärts geht. »Geld hat gemessenen Umfang; bei Mißgeschick hingegen, was einmal losgebrochen ist, kann man nicht erkennen, wo es steckt.« Hier eben ist ein Vorrang statthaft. Aber damit ist »der Punkt abgetan, daß« eine zweifelhafte große Geldsumme keinen Vorrang besitzt vor einem leichten Mißgeschicke, welches abzuwehren ist.

Das auf diese Weise in zweifacher Art durch den besonders geregelten Preis für eine Nacht aufgehäufte Geld nennt man einen vorzüglichen außerordentlichen Gewinn, wegen der Erwerbung vorzüglichen Geldes. Daher gibt (der Verfasser) an, welche Mühe man sich geben muß, um dasselbe zu erhalten, indem er sagt:

Das Bauen von Göttertempeln, Teichen und Gärten, Anlegen von Festland und Feueraltären, das Schenken von Tausenden von Kühen unter würdiger Vermittlung an die Brahmanen, das Darbringen von Verehrung und Spenden für die Götter, oder das Nehmen einer Geldsumme, die solchen Aufwand bestreiten kann: dazu dient der außerordentliche Gewinn der höchsten Kurtisanen.

Es gibt verschiedene Arten von Hetären: Kurtisanen, solche, die von der Schönheit leben und Wasserträgerinnen. Diese zerfallen wieder jede einzelne Art in drei Klassen, je nachdem sie ausgezeichnet, mittelmäßig oder gewöhnlich sind. – »Teiche« mit Lotussen. »Anlegen von Festland«, von Dämmen an tiefgelegenen Stellen, damit die Leute Zutritt haben. – »Feueraltäre«: außerhalb der Wohnstätte werden aus Lehm Häuser errichtet und alle unter Anfüllen mit Flüssigkeiten, Wohlgerüchen, Reis und Juwelen dem Feuer geweiht. – »Unter würdiger Vermittlung«: die Gabe erfolgt durch die Hand eines anderen, da sie Sachen von den Hetären nicht selbst entgegennehmen dürfen. – »Darbringen von Verehrung für die Götter« gelegentlich einer Prozession. – »Spenden«, Speisen usw. – (Der Verfasser) zeigt die Quantität, indem er sagt: »Die solchen Aufwand bestreiten kann«: was bei diesen durch außerordentliche Gelder zu erreichenden Dingen Aufwand erfordert. »Dazu dient der außerordentliche Gewinn: das ist der außergewöhnliche, außerordentliche Gewinn«. – »Der höchsten Kurtisanen«: diese sind mit Schönheit und anderen Vorzügen der Liebhaberinnen, Kenntnis der Künste usw. geschmückt; die mittelmäßigen und die gewöhnlichen besitzen diese Vorzüge nur zu einem Viertel oder Achtel.

Allgliederschmuck tragen, das Haus prächtig gestalten, glänzende Ausstattung des Haushaltes durch wertvolles Geräte und Dienerschaft: dazu dient der außerordentliche Gewinn derer, die von der Schönheit leben.

»Allglieder«, der sich an allen Gliedern befindet. – »Prächtig« an Aussehen und stilvoller Symmetrie. – »Wertvoll«, aus Eisen, Kupfer und Silber. – »Dienerschaft«, die jeder für sich ihre bestimmte Beschäftigung haben. – »Glänzende Ausstattung des Haushaltes«, Einrichtung. Das ermöglicht das überschüssige Geld. Hier gilt wieder das oben Gesagte: »Das Nehmen einer Geldsumme, die solchen Aufwand bestreiten kann.« Das ist der außergewöhnliche »außerordentliche Gewinn derer, die von der Schönheit leben«: der besten darunter. Bei einer solchen ist nämlich, selbst bei dem Vorhandensein von Vorzügen, die Schönheit die Hauptsache; Künste hingegen sind nicht vorhanden. Hier gibt es mittelmäßige und gewöhnliche, je nachdem Schönheit und Vorzüge nur zu einem Viertel oder zur Hälfte vorhanden sind Statt padārthanām ist wohl pādārdhābhyām zu lesen.. Wenn hierbei ganz vorzügliche Gelder da sind, so ergeben sich dieselben wie bei der Kurtisane.

Beständig weiße Kleidung, zur Vertreibung des Hungers Speise und Trank, beständige Anwendung von Wohlgerüchen und Betel und Schmuck mit Goldstreifen: dazu dient der außerordentliche Gewinn der Wasserträgerinnen.

»Kleidung«, Untergewänder und Überwürfe »beständig weiß«. – »Zur Vertreibung des Hungers«: es stillt den Hunger, indem er zunichte gemacht wird. – »Anwendung von Wohlgerüchen«, einer Menge von wohlriechenden Sachen, Gemische von Sandelholz, Agallochum, Moschus und Saffran usw. »und Betel«: beständig. Das alles gibt es auch bei den Kurtisanen und denen, die von der Schönheit leben. Nun aber gibt (der Verfasser) den Unterschied an: »Mit Goldstreifen«: d. h., versehen mit ganz wenig Gold. Das ermöglicht das überschüssige Geld. – Auch hier gilt wieder das Wort: »Das Nehmen einer Geldsumme, die solchen Aufwand bestreiten kann.« – Dazu dient der außergewöhnliche »außerordentliche Gewinn der Wasserträgerinnen«: der besten darunter. Die Wahl des Wortes Wasserträgerin ist nur elliptische Bezeichnung für Arbeit; gemeint sind Dienerinnen. Bei diesen ergeben sich mit Rücksicht auf bessere, mittlere und gewöhnliche Dienste ebenso verschiedene Grade.

Nach diesem Beispiele betrachte man auch bei den mittelmäßigen und gewöhnlichen Hetären den außerordentlichen Gewinn aller, sagen die Meister.

»Nach diesem Beispiele«, gegeben an dem außerordentlichen Gewinne der vorzüglichsten Hetären. – »Auch bei den mittelmäßigen und gewöhnlichen« unter den Kurtisanen, denen, die von der Schönheit leben und den Wasserträgerinnen. – »Betrachte man den außerordentlichen Gewinn«, abgesehen von dem hervorragenden, den mittleren und den gewöhnlichen. So heißt es: »Was bei den Hetären an Geld erworben wird, welches die Hauptbedürfnisse erlangen läßt, nämlich das Auftreten der Hetären, gilt als ihr bester Gewinn.«

Vātsyāyana sagt: da je nach Ort, Zeit, Vermögen, Kraft, Leidenschaft und Gepflogenheit der Leute der Gewinn schwankt, so gilt diese Weise nicht.

»Ort«, gut gelegen (oder ungünstig). »Zeit«, gesegnet oder nicht gesegnet. – »Vermögen«, das eigne, welches groß oder klein sein kann. – »Kraft«, welche je nach der Fülle des Vermögens und des Geldes bedeutend oder gering ist. Daher »gilt diese Weise nicht«, die durch Quantität und Hauptbedürfnisse gekennzeichnet worden ist: bisweilen ist sie geringer oder bedeutender als diese.

So wird ohne Rücksicht auf besondere Gründe bisweilen selbst ein sehr geringer Gewinn mitgenommen; bisweilen gar keiner erzielt, bisweilen in der Gegenwart, bisweilen in der Zukunft. So sagt (der Verfasser):

In dem Wunsche, den Besucher von anderswo fern zu halten, oder in dem Wunsche, den einer anderen anhängenden ihr zu entreißen; oder in dem Wunsche, eine andere um ihren Gewinn zu bringen; oder in der Meinung, daß sie durch den Verkehr mit einem Nichtzubesuchenden Stellung, Wohlfahrt, Chancen und reichen Besuch bekommen werde; oder in dem Wunsche, sich für die Abwehr von Mißgeschick ihn zum Beistandleisten zu gewinnen; oder in dem Verlangen, einen anderen anhänglichen zu beleidigen, indem sie den von ihm früher geleisteten Dienst gleichsam als nicht geschehen ansieht; oder wenn sie bloß nach Liebe verlangt: dann soll sie von einem, der Liebes im Sinne trägt, sogar einen kleinen Gewinn annehmen.

»In dem Wunsche, den Besucher von anderswo fern zu halten«, von einer anderen Liebhaberin: damit er nicht anderswohin geht. – »In dem Wunsche, zu entreißen«: ›Den meiner Feindin Anhängenden will ich (von ihr) entfernen!‹ – »Gewinn', den eine andere Liebhaberin von dem Besucher empfängt. »In dem Wunsche, sie darum zu bringen«: indem sie wünscht, sie davon fern zu halten. – »Durch den Verkehr mit einem nicht zu Besuchenden«: mit einem Besucher, mit dem kein Verkehr stattfinden soll. – »Stellung«, Einnehmen einer hervorragenden Stelle in der menschlichen Gesellschaft. – »Wohlfahrt«, mit Überfluß bezeichnet; außerordentlicher Gewinn. – »Chancen«, Macht. – »Reicher Besuch«, indem sie auch von anderen Liebhabern besucht wird. – »Abwehr von Mißgeschick« in dem Wunsche, ihn zu ihrem Beistande zu machen, um Mißgeschick abzuwehren. – »Anhänglich«, der an dieser hängt. »Einen anderen«, den gegenwärtigen. – »Der Dienst«, der von demselben »früher geleistet« worden ist, diesen »gleichsam als nicht geschehen« ansehend, wegen seiner großen Geringfügigkeit. – »In dem Verlangen«, diesen Verflossenen »zu beleidigen«, ihm eine Kränkung zuzufügen, »soll sie sogar einen kleinen Gewinn annehmen«, damit jener, selbst bei Beleidigungen außerordentlich anhänglich, freigebig spendet. – »Oder wenn sie bloß nach Liebe verlangt«, nur eben nach der bloßen Liebe, nicht nach Geld. – »Von einem, der Liebes im Sinne hat«: da er seinem Worte treu bleibt.

Eine solche ist bekannt als die Mißgeschicke Abwehrende. Nun gibt (aber der Verfasser hier) einen Unterschied an:

Sie nehme das nicht an, wenn sie sich mit ihm eingelassen hat im Verlangen nach Chancen und in dem Wunsche, Mißgeschick abzuwehren.

Wenn die Chancen bedeutend sind und das Mißgeschick, welches abgewehrt werden soll, nicht groß ist, dann »nehme sie das nicht an«.

Wenn sie meint: Ich werde ihn aufgeben und anderweit eine Verbindung eingehen; er will sich entfernen; er wird sich mit seinen Frauen vereinigen; er wird das Mißgeschick verwinden; sein Vorgesetzter, Herr oder Vater, der ihn lenkt, wird kommen; er wird seine Stellung einbüßen; er ist unbeständig: dann verlange sie von ihm in der Gegenwart Gewinn.

»Ich werde ihn aufgeben«: nachdem ich ihn aber aufgegeben und von diesem Gewinn gezogen habe, »werde ich anderweit eine Verbindung eingehen«, da diese mehr Wert hat. – »Er will sich entfernen; er wird sich mit seinen Frauen vereinigen«: wenn er sich entfernt oder seine Frauen wieder aufgenommen hat, wie soll er da noch geben? – »Er wird das Mißgeschick verwinden«, das eigne, indem er meist abhängig war. – »Der ihn lenkt«, ihn bevormundet. – »Vorgesetzter«, Oberer. – »Sein«, des Besuchers. – »Wird (ins Geschäft zurück) kommen«: wie kann er dann noch spenden, wenn er nicht mehr selbständig ist? – »Herr oder Vater, der ihn lenkt«. »Einbüßen der Stellung«: Verlust der Stelle, in die er gesetzt ist. – »Unbeständig«: selbst wenn er etwas versprochen hat, wird er es doch nicht hergeben. – »In der Gegenwart«, in dieser Zeit.

Er wird die von dem Herrscher versprochene Gunstbezeugung erhalten; er wird ein Amt oder eine Anstellung bekommen; die Zeit, wo er seinen Lebensunterhalt hat, ist genaht; seine Vehikel werden eintreffen; sein Facht oder seine Ernte ist in Aussicht; was man an ihm tut, ist nicht verloren; er bleibt beständig bei seinem Worte: bei solchen Chancen verlange sie (nach ihm) oder lebe als Gattin mit ihm.

»Er wird die Gunstbezeugung erhalten«: wenn er nämlich mühelos Geld bekommen hat, wird er spenden. – »Ein Amt«, in einem Archive usw. »Stellung«, wo er den Herrn spielen wird. – »Die Zeit, wo er seinen Lebensunterhalt hat«: die Zeit, da er durch einen Dienst seine Existenz hat, »ist genaht«, indem es am königlichen Hofe langsam geht. – »Vehikel«, Schiffe, da er die Geschäfte eines Kaufherrn betreibt. – »Pacht«, derartiger. (?) – »Ernte« aus dem eignen Reiche usw. »ist in Aussicht«, da er Landwirtschaft betreibt. Daher wird er reife Früchte spenden. – »Was man an ihm tut, ist nicht verloren«: wenn man besucht, ist das nicht ohne Nutzen, da er dankbar ist. – »Er bleibt beständig bei seinem Worte«: was er versprochen hat, spendet er sicherlich. – »In der Zukunft«: in der Folgezeit. – »Lebe als Gattin mit ihm«: da sie hierbei Geld gewinnen wird.

Es gibt hier einige Verse:

Die nur mit Mühe in den Besitz von Vermögen kommen und solche, die als Günstlinge des Königs hartherzig sind, lasse sie in Gegenwart und Zukunft weit abseits liegen.

Bei deren Meiden Unheil entsteht, bei dem Besuchen dagegen Wohlfahrt, die fange sie selbst unter Mühen und nähere sich ihnen unter irgend einem Vorwande.

»Die nur mit Mühe in den Besitz von Vermögen kommen«, nur mühselig ihr Vermögen erwerben. – »Solche, die als Günstlinge des Königs hartherzig sind«: d. h. königliche Beamte, die »hartherzig«, grausam sind, denen man keine Beleidigung zufügen darf. Von diesen kommt gewöhnlich Unheil. – Daher werden sie hier namhaft gemacht. Das ist der Sinn. – »Unheil«: bei deren Verstoßung von anderer Seite Unheil sich ergibt, »bei dem Besuchen dagegen Wohlfahrt«, diese »fange«, besuche »sie selbst unter Mühen«, da sie beide Nutzen bringen; »und nähere sich ihnen unter irgend einem Vorwande«: d. h., sie nähere sich dem sich Nähernden, indem sie irgend eine beliebige Sache vorschützt …

(Der Verfasser) nennt diejenigen, deren Nutzen im Gelde besteht:

Freigebige und Leute von großer Energie, die freundlich gestimmt sogar aus geringem Anlaß ungezählte Dinge hingeben, besuche sie sogar unter eignen Unkosten.

»Leute von großer Energie«, deren Wille groß ist. Die Größe der Energie bekundet sich im Heldentume usw. Diese geben erfreut »sogar aus geringem Anlaß«, bei geringen Hetären, viel Geld hin: darum »besuche sie« solche, »sogar unter eignen Unkosten«, in Gestalt von Ehrenbezeugungen.

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