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Die Einleitung zum ersten Theile der »Skizzen über die Schweiz« läßt dem Verfasser nur wenig übrig, das er noch sagen könnte. Der Leser wird durch jene auf eine lange Abschweifung vorbereitet, welche den Zustand und die Interessen eines andern Landes näher berührt, und hoffentlich wird er den Beweggrund billigen, der den Verfasser bewogen hat, auf diese Weise Dinge zu behandeln, die nicht unzertrennlich mit den Hauptgegenständen seines Werkes sich verknüpfen ließen.
Des Verfassers erster Besuch in die Schweiz fällt in das Jahr 1828; der hier in zwei Bänden beschriebene dagegen in das Jahr 1832. Vier Jahre hatten keine Veränderung in den erhabenen Naturscenen dieses Landes hervorgebracht; aber den politischen Zustand von ganz Europa haben sie in ernster Weise bewegt. Auch im Gefühle und im Geschmack des Verfassers bewirkten sie einige Veränderung, unausbleibliche Folge der Zeit und Erfahrung. Vier Jahre in Europa sind einem Amerikaner ein Jahrhundert; wie ebenfalls einem Europäer in Amerika vier Jahre erscheinen mögen. Jefferson hat irgendwo gesagt, es dürfe eigentlich kein Amerikaner längere Zeit als fünf Jahre nacheinander außerhalb seines Landes verweilen, wenn er nicht hinter ihm zurückbleiben wolle. Dies mag wahr sein, wenn von Begebenheiten die Rede ist; aber der Verfasser meint, es sei weit eher zu befürchten, ein solcher möchte seinem Lande vorauseilen, hinsichtlich der Berichtigung seiner Ansichten. Leicht dürfte dieses Buch die Wahrheit beider Behauptungen darthun.
Einer der Tadler des ersten Theils der Schweizerreise hat dem Verfasser den Zweck untergeschoben, daß er den »Handelsgenossenschaften« dienstbar sei, weil dieses aus manchen seiner Bemerkungen erhelle. Da jener in einem Lande wohnt, wo das Bekenntniß eines erträglich schmutzigen und niedrigen Beweggrundes unerläßlich erscheint, schon der Sicherheit halber; so wünschte der Verfasser seine Ansicht über des Tadlers Uneigennützigkeit aussprechen zu können, sofern er dadurch einer weit wichtigern Anschuldigung zu entgehen hofft.
In der That liegt eine schmerzliche Kränkung in der Betrachtung, daß ein Bürger von reifern Jahren, mit natürlichen und zufälligen Mitteln, gleich andern, zur Erlangung wünschenswerther Vorzüge begabt, sein Leben ohne eine einzige Handlung hinbringen kann, die seine Uneigennützigkeit in Zweifel ziehen könnte, und daß ein solcher demungeachtet nicht im Stande ist, eine edle oder gerechte Aeußerung in Beziehung auf seine Mitmenschen zu wagen, ohne sich argwöhnischen Vermuthungen preis zu geben; gleich entwürdigend für diejenigen, welche sie unterhalten, als gegen Gedankenfreiheit und Menschenwürde ankämpfend.