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Streitfrage über die Nordamerikanischen Angelegenheiten. – Das Benehmen amerikanischer Diplomaten. – Die bei den amerikanischen Gesandschaften angestellten Unterbeamten. – Unwürdige Aeußerungen der öffentlichen Stimmung in Amerika.
Lieber – –,
Die letzten von Amerika angekommenen Nachrichten haben ein Aktenstück mitgebracht, das mich mit Erstaunen und Unwillen erfüllt hat. Sie erinnern sich wohl noch dessen, was ich Ihnen früher in Ansehung jenes in Paris durchgekämpften Streits über den Staatsaufwand mitgetheilt habe, desgleichen über die Art und Weise, wie öffentliche Agenten der Vereinigten Staaten, ehemals oder noch angestellte Beamten, mit Recht oder mit Unrecht in dieser Angelegenheit eine Rolle zu spielen veranlaßt worden sind. Es gibt eine Art von Instinkt in solchen Fällen, der einen Mann von ganz gewöhnlichem Scharfsinn, dem die Mittel zu Gebote stehen, richtige Beobachtungen anzustellen, sehr leicht die Abwege entdecken läßt, auf welche diejenigen gerathen, mit denen er in Berührung kommt. Jetzt will ich, ohne irgend einen Vorbehalt, es gerade heraus sagen, daß, so weit ich selbst in diese Streitfrage verwickelt gewesen bin, oder mir einiger Geschicklichkeit bewußt bin, die Ansichten und Wünsche anderer zu entdecken, die Agenten der amerikanischen Gesandschaft gerade die Letzten waren, an die ich mich in Frankreich zur Erlangung der nöthigen Auskunftsmittel hätte wenden mögen. Unser Minister selbst wurde von dem Ministerpräsidenten von Frankreich als Auctorität wider unser Vaterland angeführt, und zwar that er dieses amtlich von der Tribüne herab, als habe er ihm (Herrn Perier) versichert, daß wir bei dem erhobenen Streit der Unrecht habende Theil seien, und daß die Wahrheit auf der Seite der französischen Publicisten sei. Diese Berufung auf unsern Gesandten ist bis heute noch immer unwiderlegt geblieben vor den Augen der Welt. Diese Bemerkung des ersten französischen Ministers ist nun schon seit sechs Monaten gemacht worden, und hinreichende Zeit ist folglich seitdem verflossen, um die Nachricht von einem solchen Begebniß bis nach Amerika gelangen zu lassen; gleichwohl sind dem Herrn Rives keinerlei Instruktionen von unserer Regierung bis jetzt zugeschickt worden, um diese Sache der Wahrheit gemäß aufzuklären; oder wenn dergleichen Instruktionen wirklich übersandt worden sind, so ist ihnen keine Folge geleistet worden. Wenn solche nicht abzuleugnende Mißgriffe mir vor Augen liegen, so können Sie sich vorstellen, wie groß mein Erstaunen sein mußte, als ich in den öffentlichen Blättern ein Cirkularschreiben unserer Bundesbehörde an sämmtliche Regierungen der einzelnen Bundesstaaten las, welche förmlich sie zu amtlichen Berichten auffordert, um der Welt beweisen zu können, daß die Behauptungen unserer Gegner falsch seien. Diese Art zu verfahren, ist ungewöhnlich; und da der Bundesregierung keine Controle über die Ausgaben der einzelnen Staaten zusteht, und sie also damit nichts zu thun hat, so ist dieses Verfahren sogar verfassungswidrig zu nennen. Es wird hier förmlich etwas gefordert, was der Staatssekretär zu fordern gar nicht berechtigt ist. In diesem Benehmen liegt keine Besorgniß erregende Absicht, aber es möchte gleichwohl amtswidrig, unüberlegt und ordnungswidrig genannt werden können, wenn ein Beamter in solcher wichtigen Stellung eine solche Maßregel wagt, ohne sein Benehmen sachgemäß rechtfertigen zu können. Damit nun dieser Mißgriff ihm nicht zu hoch angerechnet werden könne, so hat der Staatssekretär die Vorsicht gebraucht, seine Beweggründe darzulegen. Er eröffnet den verschiedenen Oberbehörden der einzelnen Bundesstaaten überhaupt, es sei die übertriebne Behauptung aufgestellt worden, die Freiheit mache einen weit größern Aufwand im Staate, als der Despotismus, und was er daher verlangt, könne geschehen, um die Vorzüge einer freisinnigen Verfassung zu vertheidigen. Dieses ist also die Weise, wie dieser Streitpunkt bei uns ins Auge gefaßt worden ist, wie ihn unsere Bundesregierung aufgefaßt und ihn durch einen ihrer höchsten und geschicktesten Beamten zur Entscheidung vorbereitet hat. Das Benehmen unsrer Gesandten im Auslande bleibt demungeachtet unverändert dasselbe! Hier im Auslande sieht man also amerikanische Beamten eine Behauptung unterstützen, gegen die ein ausgezeichneter Beamter in ihrem Vaterlande sich öffentlich ausgesprochen hat, als taste sie die Institutionen eines freien Gemeinwesens auf eine feindliche Weise an.
Es kann sein, ja es muß sein, daß man von dieser Lage der Dinge im Auslande in Washington nichts weiß. Ich kann darüber nichts Bestimmtes sagen; aber wenn ich den Charakter und die Einsicht unserer Regierung in Erwägung ziehe, so kann ich mir die Sache nicht anders vorstellen. Ich habe längst gewußt, daß nicht blos in Washington, sondern durch das ganze Land, große Irrthümer über unsere Verhältnisse zu den fremden Mächten bestehen; ebenso über unsern Einfluß und die achtunggebietende Stellung im Auslande, sowie über das, was wir von den andern Staaten zu gewärtigen haben, oder über das, was sie von uns gewärtigen. Doch diese Dinge berühren mich überhaupt weit weniger, während hingegen jener finanzielle Streit meine persönliche Theilnahme sehr in Anspruch nimmt.
Die Lage eines Privatmannes, der in einem fremden Lande von den anerkannten öffentlichen Beamten des gemeinschaftlichen Vaterlandes, dazu in unbestreitbaren Thatsachen, sich widersprochen sieht, ja als vom Gegentheil überführt hingestellt wird, ist gewiß keine ergötzliche Lage. In Europa ist eine solche Lage doppelt peinlich, weil hier die Menschen sich einbilden, diejenigen, welche hohe Staatsämter bekleiden, hätten jedenfalls mehr Gewicht, als Leute, die gar kein Amt bekleiden. Es ist zwar wahr, daß dieser Wahn bei einer Verfassung, wie die Unsrige, durchaus ungereimt ist; aber es ist keine leichte Aufgabe, die herkömmlichen Ansichten eines ganzen Volkes umzugestalten. Was aber die richtige Vorstellung von der wahren Lage der Dinge betrifft, so kann alles übrige gleichgesetzt, derjenige amerikanische Bürger, der seine Zeit in diplomatischen Verhältnissen in fremden Ländern zubringt, oftmals weit weniger von den Hauptpunkten eines in Frage stehenden Gegenstandes unterrichtet sein, als der nicht in Aemtern stehende Bürger, der zu Hause geblieben und seinen täglichen Beschäftigungen nachgegangen ist; aber eben dieses kann denen nicht sonderlich klar werden, welche gewohnt sind, das gesammte Getriebe aller öffentlichen Angelegenheiten immerfort in den Händen eines regelmäßigorganisirten Beamten-Corps zu sehen. Der Name des Herrn Harris wurde in diesem Streite als der Name eines solchen mit dem Vertrauen unserer Regierung beehrten Mannes angeführt. Es ist zwar richtig, daß seine Stellung verkannt und zu wichtig genommen wurde, da dieser Mann eine diplomatische Funktion und nur auf ganz kurze Zeit bekleidete; doch es wäre kleinlich gewesen, wo es darauf ankam, eine so wichtige Angelegenheit durch wichtigere Beweise zu unterstützen, bei der Erläuterung eines geringfügigscheinenden Nebenumstandes zu verweilen, und so ließ ich die Sache damals auf sich beruhen. Daher blieb ihm der Vortheil, die ganze Zeit über für einen Mann zu gelten, der des Vertrauens seiner Regierung in hohem Grade sich erfreue. Unsere Aufgabe wäre gewesen, sowohl diese Schwierigkeit aus dem Wege zu räumen, als auch seine Behauptungen zu entkräften; denn letzteres würde wenigstens gar keine Schwierigkeit gemacht haben. Die amerikanische Regierung bekleidete, bald nachdem dieser Brief geschrieben war, den Herrn Harris mit dem Amte eines Charge d'Affaires in Paris.
Ein einzelner Privatmann, der auf solche Weise mit den Beamten zweier Regierungen auf einmal in Fehde geräth, mit den Beamten zweier so mächtiger Staaten wie Frankreich und Amerika, der muß nothwendiger Weise mit der gerechtesten Sache aus dem Felde geschlagen werden. Es ist ganz wahrscheinlich, daß dieses mit mir der Fall war, und die öffentliche Meinung mag sowohl in Frankreich als in Amerika keine andere sein; aber Eins giebt es, dessen keine politische Schlechtigkeit einen redlichen Mann berauben kann, es ist das Vermögen, die Wahrheit ans Licht zu bringen. Dieses Vermögens habe ich mich noch keinesweges selbst entäußert, und die Zeit wird kommen, wo Alle, die einigermaßen den Gang dieser Angelegenheit aufmerksam verfolgt haben, selbst Gründe finden werden, anderer Meinung zu werden. Ludwig-Philipp sitzt auf einem Thron und setzt eine furchtbare Macht in Bewegung; aber Dank sei es dem Haarlemer (oder Kölner, mir gleich), der die Presse erfunden, noch immer steht es in meiner Macht, die Wahrheit den Thatsachen gemäß ans Licht zu bringen. Seine Herrschermacht wird wenigstens mit seinem Leben endigen, während die Macht der Wahrheit so lange bestehen wird, als es noch Mittel gibt, sie zu verbreiten. Es ist wahrscheinlich, daß die französischen Minister wirklich ihre Absichten durchsetzen werden, und daß sie sich in diesem Augenblicke bereits gar nicht mehr um die als Mittel zum Zweck gebrauchte Streitfrage bekümmern; aber ihre Gleichgültigkeit gegen faktische Wahrheiten kann auf mich keinen Einfluß ausüben.
Ehe ich von diesem Gegenstande ganz abbreche, will ich noch ein paar Worte über das Benehmen unserer Agenten in Europa hinzufügen. Ich habe nicht nöthig, vielleicht zum zehnten Male zu wiederholen, daß das Betragen derselben gar nicht von der Art ist, wie es sein sollte. Diese Thatsache ist sogar öffentlich in europäischen Zeitungen zur Sprache gekommen, und es kann also kein Mißverständniß darüber bestehen, wie ihre Gesinnungen und Handlungen von Andern beurtheilt werden. Gewiß hat jeder Amerikaner das Recht, seine eigene Meinung zu haben, und, ganz besondere Umstände ausgenommen, hat er gleicherweise das Recht, sie auszusprechen; aber, wie ich bereits in diesem Brief gesagt habe, befindet sich ein diplomatischer Beamter in solchen besondern Umständen. Wir sind wahrhaftig in einer wunderlichen und dazu in einer höchst mißlichen Lage, wenn ein amerikanischer Diplomat von dem Rechte, seine Privatansichten aussprechen zu dürfen, in einem fremden Lande nur dann Gebrauch machen will, wenn diese dem politischen System und dem allgemeinen Interesse seines Vaterlandes schnurstraks zuwider sind! Ich würde mich gar nicht lange besinnen, wider einen amerikanischen Agenten, der freiwillig seine Dienste einem fremden Staate anböte, oder der von freien Stücken seine Meinungen, wäre es auch nur in Gesellschaft, gegen das politische System desjenigen Landes aussprechen wollte, bei dem er akkreditirt ist, verurtheilend aufzutreten. Weise Besonnenheit und schonende Rücksicht gebieten ihm in diesem für Andere hochwichtigen Punkte die nöthige Zurückhaltung zu beobachten, weil ihn die Angelegenheiten anderer nichts angehen und weil seine unberufene Einmischung sehr leicht höhere Interessen benachtheiligen könnte, die seiner ausdrücklichen Fürsorge und Pflege übertragen worden sind. Dieses alles ist durchaus einleuchtend und wird von Niemanden bestritten werden. Doch können Fälle eintreten, ja Anreizungen können stattfinden, die einen Mann in einer solchen öffentlichen Stellung völlig rechtfertigen, wenn er die am wenigsten geeigneten Behauptungen zu Gunsten der Grundsätze vorbringt, welche er allen Erwartungen zufolge vertheidigen soll. Wie jedes andere verantwortliche Wesen, ist er verbunden, wo ihm überhaupt obliegt, zu reden, alsdann nur die Wahrheit zu reden. Doch will man die Befolgung aller solcher Verpflichtungen und solcher Rücksichten gegen den Staat gelten lassen, bei dem ein diplomatischer Agent akkreditirt ist, gibt es dann auch nicht Verpflichtungen und Rücksichten, die er dem Vaterlande, das ihn an diesen Ort hinstellte, schuldig wäre? Kann ein Diplomat entschuldigt oder gerechtfertigt werden, wenn er die Grundsätze seines Volks verläugnet, wenn er Thatsachen widerspricht, wenn er die Folgerungen aus den Institutionen seines Vaterlandes entstellt, um sich bei denen einzuschmeicheln, mit denen er in amtlichen Unterhandlungen steht? Sollen vielleicht rechtmäßige Forderungen durch dergleichen entwürdigende und niedrige Zugeständnisse erkauft werden? Ich hoffe doch nicht, daß wir bereits zu einem solchen verachteten Zustande erniedrigt worden sind, daß unser Staat sich in einer solchen zweifelhaften Lage befände, um aus Noth zu solchen verwerflichen Mitteln zu greifen. Ich meine vielmehr, das Benehmen eines amerikanischen Ministers müsse unter solchen Umständen von einer einzigen sehr einfachen Regel geleitet werden. Es würde ihm daher geziemen, freimüthig sich in der Art zu erklären: »Meine Herren, ich wünsche eine strenge Neutralität in Dingen zu bewahren, wo meine Pflicht solches gegen Sie gebietet, und ich hege das Vertrauen, daß Sie ein gleiches schonendes und rücksichtsvolles Benehmen gegen mich beobachten werden, wo nicht um meiner selbst, doch um des Staates willen, dessen Gesandter ich bin. Gefällt es Ihnen aber, mich auf irgend eine Weise in diese Angelegenheit zu verflechten, so bemerke ich Ihnen im Voraus, daß Sie von meiner Seite ganz freimüthige Aeußerungen zu gewärtigen haben und nichts Anderes hören werden, als was sich mit der strengsten Wahrheitsliebe verträgt.« Ein Gesandter; der eine solche Sprache führte, würde nicht allein einen Schadloshaltungstraktat auswirken, sondern das Geld noch überdieß ausgezahlt bekommen.
Die Gewohnheit, bei unsern Gesandtschaften untergeordnete Beamten anzustellen, führt in dieser Hinsicht zu großen Mißbräuchen. Erstlich wird hierin die Verfassung verletzt; denn ohne eine vom Kongreß in dieser Art gegebene Verfügung, und eine solche besteht meines Wissens nicht, hat selbst der Präsident kein Recht, einen solchen Attaché ohne die Zustimmung des Senats zu ernennen. In keinem Falle kann ein Minister einen solchen gesetzlich anstellen; denn die Verfassung gesteht ihm in keinem Falle eine solche Befugniß zu. Unsere Verfassung gestattet der ausübenden Macht kein solches Ernennungsrecht einzelner Beamten und kein Recht der Zusammensetzung einer öffentlichen Behörde, wie dieses in andern Staaten der Fall ist, es müßte denn eine Stelle oder eine Behörde ausdrücklich mit einer solchen Befugniß beauftragt werden. Nun ist zwar die Befugniß, Beamte zu ernennen, immerfort eine übertragene; aber diese Befugniß wird einem andern übertragen, oder einem andern durch den Kongreß, wenn der Kongreß selbst diese Befugnis ausüben will. Diese Schwierigkeit wird nun gewöhnlich dadurch umgangen, daß man sagt, ein Attaché sei kein Staatsbeamter. Wenn er aber kein Beamter der Regierung ist, so ist er gar nichts. Dennoch wird ein solcher Attaché allerdings wie ein Staatsbeamter in fremden Ländern angesehen und genießt als solcher dieselben Vorrechte. Ueberdem ist es gefährlich, unter irgend einem ähnlichen Vorgehen irgend jemanden Anstellungen zu geben; denn dieser Mißbrauch könnte leicht eine übertriebene Ausdehnung erhalten. Doch hier ist es nicht sowohl meine Absicht, die Gesetzwidrigkeit dieser Anstellungen, als vielmehr den Ton dieser Beamtenklasse zu rügen. Sie können versichert sein, daß ich Ihnen hier keine unnützen Mittheilungen machen will; es ist diese Sache vielmehr von weit wichtigeren Folgen, als man solches auf den ersten Blick glauben möchte. Man hält diese jungen Leute nämlich für die Organe der politischen Ansichten unserer Regierung und hört auf ihre Reden mit mehr beachtender Aufmerksamkeit, als auf die Aeußerungen anderer Reisender. Es wäre weit gerathener, solche Leute gar nicht anzustellen; wenn man es aber für anständiger hält, dergleichen untergeordnete Beamten anzustellen, so müßte man diese Menschen wenigstens ernstlich dazu anhalten, daß sie die Institutionen nicht lächerlich machen, welche sie, wie man sich in Europa wenigstens einbildet, vertreten sollen; denn, um hier gar nicht von schlechter Gesinnung zu reden, so haben die Geschwätze dieser Leute wenigstens die Folge, unsern Nationalcharakter in ein schlechtes Licht zu setzen.
Indem ich Ihnen diese Dinge mittheile, wünsche ich meinem Scharfsinn keinen Eintrag zu thun. Ich habe nicht die geringste Erwartung, daß wenn meine Bemerkungen morgen demjenigen Theil des amerikanischen Publikums vorgelegt würden, welcher die lesenden Klassen umfaßt, daß weder diese Thatsachen noch diese Bemerkungen den geringsten Eindruck auf die unbezwingliche Selbstsucht, in welcher unter zehn Menschen wenigstens neun und selbst darüber ganz und gar befangen sind. Ich bin fest überzeugt, daß der kleine Aufschwung des Nationalstolzes und des Nationalcharakters, den der Krieg von 1832 hervorgebracht hatte, so ganz erstorben ist, daß die Mehrzahl dieser Klasse den Verrath an unsern Institutionen vergeben würde, weil sie einen Widerwillen dagegen haben, daß das Volk Rechte hat, und nur Wenige sich dessen bewußt werden, wie erniedrigend das Benehmen und die Handelsweise derer, die ich anklage, für unser Gemeinwesen sein müsse. Ich kenne kein Land, das in den verfassungsmäßigen Ansichten solche Rückschritte seit den letzten fünf Jahren gemacht hätte, als das unsrige. Mir scheint unser Land zurückzugehen, während andere voranschreiten. Ich möchte daher keinesweges so verstanden werden, als erwarte ich einen unmittelbaren Erfolg, wenn es auch in meiner Macht stände, diese Angelegenheiten schnell und eindringlich der Nation vorzulegen. Ich weiß ziemlich vorher, daß man mich gar nicht anhören würde, wenn ich diesen Versuch machen wollte; denn der Menschen Sinn ist nie unzugänglicher, als wenn sie sich bereits im vollständigen Besitz aller Einsichten und Tugenden ihres Zeitalters wähnen, und kraft dieses angemaßten Besitzes sich recht eigentlich befugt halten, eine ausschließliche Controle über alle menschlichen Angelegenheiten auszuüben. Alles was ich mir aufs Höchste von einem solchen Schritte versprechen könnte, wäre der geheime Beifall aller Weisen und Guten; andererseits die lautausgesprochene Verunglimpfung von allen Schlaffen und Unwissenden, deren Anzahl übrigens außerordentlich groß ist; ferner die höhnende Verwunderung aller Bestechlichen und Parteisüchtigen, und die stille Befriedigung der Wenigen, die nach mir kommen werden, und derer, die ein Interesse an meiner Person nehmen. Ich habe öffentlich die schlimmen Folgen vorhergesagt und politisch beleuchtet, die aus der Unschicklichkeit des Benehmens unserer Gesandten in Europa für uns hervorgehen können; und wir werden es einst erfahren, ob meine Vorhersagung eintreffen wird. Ist sie vielleicht nicht schon eingetroffen? Sind wir nicht von Frankreich in Beziehung auf den Traktat in einer Weise behandelt worden, wie dieser Staat keine Macht zweiten Ranges in Europa zu behandeln gewagt haben würde? –