Pjotr Alexejewitsch Kropotkin
Die Große Französische Revolution 1789-1793 – Band I
Pjotr Alexejewitsch Kropotkin

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21. Die Angst des Bürgertums; die neue Organisation der Stadtverwaltung

Noch einmal konnte man glauben, jetzt werde die Revolution frei und ungehindert ihren Weg gehen können. Die königliche Reaktion war besiegt. Herr und Frau Veto waren unterworfen und wurden in Paris als Gefangene gehalten; nun konnte man annehmen, die Nationalversammlung werde an den Wald der Mißbräuche die Axt anlegen, den Feudalismus niederschlagen, die großen Prinzipien, die sie in der Erklärung der Menschenrechte so erschütternd für alle, die sie lasen, ausgesprochen hatte, zur Anwendung bringen.

Aber es kam anders. Man sollte es kaum glauben: aber nach dem 5. Oktober beginnt die Reaktion; sie organisiert sich und setzt sich bis in den Juni 1792 hinein immer mehr fest.

Das Volk von Paris kehrt in seine Behausungen zurück; das Bürgertum entläßt es; es braucht niemand mehr. Und wäre nicht die Bauernerhebung gewesen, die ihren Gang weiterging, bis die Feudalrechte im Juli 1793 in der Tat abgeschafft wurden, wären nicht die Aufstände in der Provinz gewesen, die einander folgten und verhinderten, daß sich die Regierung des Bürgertums festsetzen konnte, – ohne das hätte die Reaktion schon 1791 und sogar schon 1790 triumphieren können.

›Der König ist im Louvre, die Nationalversammlung in den Tuilerien, die Kanäle der Zirkulation haben sich wieder geöffnet, die Kornhalle ist gestopft voll, die Staatskasse füllt sich, die Mühlen gehen, die Verräter fliehen, die Pfaffen liegen zu Boden, die Aristokraten pfeifen aus dem letzten Loch‹, – so schrieb Camille Desmoulins in der ersten Nummer seines Blattes (vom 28. November). Aber in Wirklichkeit hob die Reaktion allenthalben den Kopf wieder hoch. Während die Revolutionäre triumphierten und glaubten, die Revolution sei fast vollendet, merkte die Reaktion, daß eben jetzt der große Kampf beginnen sollte, der wahre Kampf zwischen der Vergangenheit und der Zukunft, der in jeder Stadt, jeder Provinz, ob groß oder klein, in jedem kleinen Flecken ausgefochten werden mußte, und daß jetzt für sie der Augenblick gekommen war, wo es galt, mit der Revolution fertig zu werden.

Die Reaktion merkte noch mehr. Sie sah, die Bourgeoisie, die bis jetzt Beistand beim Volk gesucht hatte, um die konstitutionellen Rechte zu erobern und die Macht des hohen Adels zu überwinden, fing jetzt, wo sie die Stärke des Volks gespürt und gesehen hatte, an, alles zu tun, um die Macht des Volks zu überwinden, es zu entwaffnen und wieder zur Unterwerfung zu bringen.

Diese Angst vor dem Volk war in der Nationalversammlung sofort nach dem 5. Oktober zu merken. Mehr als zweihundert Abgeordnete weigerten sich, sich nach Paris zu begeben, und verlangten Pässe zur Heimreise. Man schlug sie ihnen ab, behandelte sie als Verräter, aber eine Anzahl legten trotzdem ihr Mandat nieder: sie hatten nicht die Absicht gehabt, es so weit zu treiben! Es war wie nach dem 14. Juli eine neue Auswanderung, aber diesmal fing nicht der Hof damit an, sondern die Versammlung.

Indessen hatte die Versammlung eine starke Mehrheit von Vertretern des Bürgertums unter sich, die die ersten Augenblicke dazu zu benutzen verstanden, die Macht ihrer Klasse auf ein festes Fundament zu stellen. So hatte die Versammlung, schon ehe sie sich am 19. Oktober nach Paris begab, die Verantwortlichkeit der Minister und der Verwaltungsbeamten gegenüber der Volksvertretung und die Festsetzung der Steuern durch die Versammlung beschlossen – die zwei ersten Bedingungen einer konstitutionellen Regierung. Der König sollte den Titel: König der Franzosen führen.

Während so die Versammlung die Bewegung vom 5. Oktober benutzte, sich souverän zu machen, machte sich ebenso die bürgerliche Stadtverwaltung von Paris, das heißt der Rat der Dreihundert, der sich nach dem 14. Juli festgesetzt hatte, die Ereignisse zunutze, um seine Autorität zu befestigen. Sechzig Verwaltungsräte (administrateurs), die aus den Dreihundert hervorgegangen waren und auf acht Abteilungen verteilt waren (Verpflegung, Polizei, öffentliche Arbeiten, Krankenhäuser, Erziehung, Domänen und Einkünfte, Steuern und Nationalgarde), maßten sich all diese Gewalten an und wurden eine ansehnliche Macht, besonders, da sie sich auf die 60 000 Mann der Nationalgarde stützen konnten, die nur dem wohlsituierten Bürgertum entnommen wurden.

Bailly, der Bürgermeister von Paris, und insbesondere Lafayette, der Kommandeur der Nationalgarde, gewannen große Macht. Was die Polizei anging, so mischte sich das Bürgertum in alles ein: Versammlungen, Zeitungen, Kolportage, Ankündigungen – um alles zu unterdrücken, was ihm feindselig war. Und schließlich benutzten die Dreihundert die Ermordung eines Bäckers (21. Oktober), um die Versammlung dringend um ein Gesetz über den Belagerungszustand anzugehen, das diese schleunigst beschloß. In Zukunft brauchte nur ein Beamter der Stadtverwaltung die rote Fahne zu entfalten, und der Belagerungszustand war proklamiert; dann war jede Zusammenrottung ein Verbrechen, und das Militär, das der städtische Beamte requirierte, konnte nach dreimaliger Verwarnung Feuer aufs Volk geben. Wenn das Volk ruhig ohne Widerstand vor der letzten Aufforderung auseinanderging, waren nur die Rädelsführer strafbar und wurden, wenn es sich um eine Menge ohne Waffen handelte, für drei Jahre ins Gefängnis geschickt, aber zum Tode verurteilt, wenn die Menge bewaffnet war. Waren aber vom Volk Gewalttätigkeiten begangen worden, so machte sich jeder des Todes schuldig, der daran beteiligt war. Und ebenso war jeder Soldat oder Offizier der Nationalgarde des Todesurteils gewärtig, der zu Zusammenrottungen aufforderte oder sie unterstützte.

Ein Mord, der auf der Straße begangen worden war, war also genügend Grund zur Erlassung dieses Gesetzes, und in der ganzen Pariser Presse gab es, wie Louis Blanc sehr richtig bemerkt hat, nur eine einzige Stimme – die Marats –, die gegen dieses grausame Gesetz protestierte und sagte, daß in der Zeit der Revolution, wo die Nation noch dabei war, ihre Fesseln zu zerbrechen und neuen aufopfernden Kampf gegen ihre Feinde zu führen, ein Gesetz über den Belagerungszustand keine Existenzberechtigung hatte. In der Nationalversammlung protestierte niemand außer Robespierre und Buzot; und auch die nicht aus Prinzip. Sie sagten, man dürfe das Gesetz über den Belagerungszustand nicht proklamieren, ehe man einen Gerichtshof zur Aburteilung derer eingesetzt hätte, die die Majestät der Nation beleidigt hatten.

Das Bürgertum benutzte also in der Nationalversammlung wie in der Stadtverwaltung die Abspannung, die natürlich nach der Bewegung vom 5. und 6. Oktober im Volk Platz greifen mußte, um die neue Gewalt der Mittelklasse zu organisieren, wobei es allerdings nicht ohne Reibungen zwischen den ehrgeizigen Bestrebungen einzelner Personen abging, die gegenseitig zusammenstoßen und gegeneinander intrigieren mußten.

Der Hof seinerseits konnte durchaus keine Veranlassung sehen, abzudanken; er wühlte und kämpfte ebenfalls und benutzte die Notlage und den Ehrgeiz einiger, wie zum Beispiel Mirabeaus, um sie in seinen Dienst zu bekommen.

Der Herzog von Orléans hatte sich in der Bewegung vom 6. Oktober, die er im geheimen begünstigt hatte, kompromittiert, und der Hof ließ ihn in Ungnade fallen und schickte ihn als Gesandten nach England.

Aber nunmehr ist es ›Monsieur‹, der Bruder des Königs, der Graf von Provence, der zu intrigieren beginnt, um den König, ›den Klotz‹, wie er an einen Freund schrieb, dazu zu bringen, abzureisen. War der König erst einmal auf der Flucht, konnte er sich als Kandidaten für den Thron Frankreichs aufstellen. Mirabeau, der seit dem 23. Juni eine große Macht über die Versammlung gewonnen hatte und der immer in Geldnöten war, intrigierte seinerseits, um ins Ministerium zu kommen, und als seine Pläne von der Versammlung (die beschloß, daß keines ihrer Mitglieder einen Posten im Ministerium annehmen dürfte) vereitelt wurden, warf er sich dem Grafen von Provence in die Arme, in der Hoffnung, mit seiner Hilfe zur Macht zu gelangen. Schließlich verkaufte er sich dem König und nahm von ihm für vier Monate eine Pension von monatlich 50 000 Franken und das Versprechen einer Gesandtschaft an, wogegen sich Herr von Mirabeau verpflichtete, ›dem König mit seiner Einsicht, seiner Macht und seiner Beredsamkeit in allem zu helfen, was er (Mirabeau) zum Nutzen des Staates und im Interesse des Königs für richtig halten wird‹. Dies alles wurde erst später, 1792, nach dem Sturm auf die Tuilerien bekannt, und inzwischen behielt Mirabeau bis zu seinem Tod (2. April 1791) seinen Ruhm als Verteidiger des Volks.

Man wird niemals das ganze Netz von Intrigen entwirren können, die damals zwischen dem Louvre und den Palästen der Prinzen und desgleichen an den Höfen von London, Wien, Madrid und der verschiedenen deutschen Fürstentümer gesponnen wurden. Um das untergehende Königtum war eine rege vielgeschäftige Bewegung. Und wieviel ehrgeizige Bestrebungen gab es in der Versammlung selbst, die die Macht erobern wollten! Aber das alles sind Zwischenfälle ohne viel Bedeutung. Sie dienen dazu, gewisse Tatsachen zu erklären, aber sie ändern am Gang der Ereignisse, die von der Logik der Situation und den Kräften bedingt sind, die sich aneinander messen müssen, nicht das geringste.

Die Nationalversammlung repräsentierte das gebildete Bürgertum, das dabei war, die Macht, die den Händen des Hofes, der hohen Geistlichkeit, des Adels entsank, zu erobern und zu organisieren. Und es gab in ihrer Mitte eine Anzahl Menschen, die mit Intelligenz und einer gewissen Kühnheit gerade auf dieses Ziel losgingen, und diese Kühnheit wurde jedesmal stärker, wenn das Volk einen neuen Sieg über das alte Regime errungen hatte. So gab es in der Nationalversammlung das ›Triumvirat‹, wie man es nannte, von Duport, Charles de Lameth und Barnave, und in Paris gab es den Bürgermeister Bailly und den Kommandanten der Nationalgarde Lafayette, auf die sich die Blicke richteten. Aber die wahre Kraft des Augenblicks wohnte in den kompakten Kräften der Versammlung, die die Gesetze ausarbeitete, mit deren Hilfe die Regierung der Mittelklassen sich festsetzte.

An diese Arbeit machte sich die Versammlung sofort eifrig, nachdem sie nach Paris übersiedelt war und ihre Tätigkeit mit einer gewissen Ruhe wieder aufnehmen konnte.

Diese Arbeit hatte, wie wir gesehen haben, gleich nach der Eroberung der Bastille begonnen. Als das Bürgertum dieses Volk gesehen hatte, das sich binnen wenigen Tagen mit Spießen bewaffnet, die Torhäuser niedergebrannt und die Lebensmittel sich genommen hatte, wo es sie fand, und das den reichen Bürgern ebenso feindselig gesinnt war wie den Aristokraten, bekamen sie es mit der Angst zu tun. Sie beeilten sich jetzt, sich selbst zu bewaffnen, ihre Nationalgarde zu organisieren, die ›Bärenmützen‹ gegen die ›Wollmützen‹ und die Spieße, um die Volksaufstände unterdrücken zu können. Und am 5. Oktober beschlossen sie eiligst das Gesetz über die Zusammenrottungen, von dem wir soeben gesprochen haben.

Zu gleicher Zeit beeilte sich das Bürgertum, Gesetze zu machen, die dafür sorgen sollten, daß die politische Gewalt, die den Händen des Hofes entfiel, nicht in die Hände des Volkes fiel. So beantragte schon acht Tage nach dem 14. Juli Sieyès, der berühmte Fürsprecher des dritten Standes, in der Nationalversammlung, die Bürger in zwei Kategorien zu teilen, deren eine – die aktiven Bürger – allein an der Regierung teilhaben sollte, während die andere, die die große Masse des Volkes umfaßte, unter dem Namen passiver Bürger aller politischen Rechte beraubt sein sollte.

Fünf Wochen später nahm die Versammlung diese Teilung als grundlegend für die Verfassung an. Die Erklärung der Menschenrechte, deren erster Grundsatz die Gleichheit der Rechte aller Bürger war, wurde also, kaum daß sie proklamiert war, aufs schwerste verletzt.

Als die Versammlung die Arbeit der politischen Organisation wieder aufgenommen hatte, schaffte sie die alte feudale Einteilung in Provinzen ab, von denen jede bis dahin noch gewisse feudale Privilegien für den Adel und die Parlamentshöfe gehabt hatte; sie teilte Frankreich in Departements; sie hob die alten ›Parlamente‹ auf, das heißt die alten Gerichtshöfe, die ebenfalls Gerichtsprivilegien besaßen, und ging daran, eine völlig neue und gleichförmige Verwaltung zu organisieren, wobei immer die Armenbevölkerung grundsätzlich von der Regierung ausgeschlossen war.

Die Nationalversammlung, die noch unter dem Ancien régime gewählt worden war, war zwar aus indirekten Wahlen hervorgegangen, aber die Wahl war eine fast allgemeine gewesen. Das heißt, man hatte in jedem Wahlkreis mehrere Urwählerversammlungen einberufen, die fast aus allen erwachsenen männlichen Einwohnern des Bezirks zusammengesetzt waren. Diese hatten Wahlmänner ernannt, die in jedem Wahlkreis eine Wahlmännerversammlung bildeten, die nun ihrerseits ihren Vertreter für die Nationalversammlung wählte. Es ist zu beachten, daß nach den Wahlen die Wahlmännerversammlungen weiter tagten, von ihren Abgeordneten Briefe erhielten und ihre Abstimmungen überwachten.

Jetzt, wo das Bürgertum zur Macht gelangt war, machte es zweierlei. Es vermehrte die Befugnisse der Wahlmännerversammlungen, indem es ihnen die Wahl des Direktoriums jedes Departements, der Richter und gewisser anderer Behörden anvertraute. Es gab ihnen so eine sehr große Macht. Aber zu gleicher Zeit schloß es die Masse des Volks von den Urwählerversammlungen aus und beraubte es so aller politischen Rechte. Es ließ nur die aktiven Bürger zu, das heißt die, die zu den direkten Steuern mindestens drei Arbeitstage beitrugen. Die anderen wurden passive Bürger. Sie durften nicht mehr an den Urwählerversammlungen teilnehmen, und so hatten sie nicht mehr das Recht, weder die Wahlmänner, noch ihre Stadtverwaltung, noch irgendeine der Departementsbehörden zu wählen. Sie durften auch der Nationalgarde nicht angehören.

Außerdem mußte man, um zum Wahlmann gewählt werden zu können, zu den direkten Steuern zehn Arbeitstage beitragen, so daß aus diesen Versammlungen völlig bürgerliche Körperschaften wurden. (Später, als die Reaktion nach dem Gemetzel auf dem Marsfeld kühner wurde, machte die Versammlung sogar noch eine weitere Einschränkung: man mußte ein Grundstück besitzen, um zum Wahlmann gewählt werden zu können. Und um zum Volksvertreter in die Nationalversammlung gewählt werden zu können, mußte man an direkten Steuern den Wert einer Mark Silber, das heißt 50 Livres beitragen.)

Noch mehr. Die dauernde Tagung der Wahlmännerversammlungen wurde verboten. Nach vollzogenen Wahlen durften diese Versammlungen nicht mehr stattfinden. Nachdem die bürgerlichen Herrscher einmal ernannt waren, sollte man sie nicht zu ernsthaft kontrollieren. Bald wurde sogar das Recht, zu petitionieren und Wünsche auszusprechen, genommen. ›Stimmt – und schweigt!‹

Die Dörfer hatten, wie wir gesehen haben, unter dem Ancien régime fast in ganz Frankreich die allgemeine Einwohnerversammlung beibehalten – die dem russischen Mir entsprach. Dieser allgemeinen Versammlung kam die Verwaltung der Gemeindeangelegenheiten zu und ebenso die Verteilung und Verwaltung der Gemeindeländereien – der bestellten Felder, der Wiesen und Wälder, und ebenso der unbestellten Ländereien. Jetzt aber wurden diese allgemeinen Gemeindeversammlungen durch das Munizipalgesetz vom 22/24. Dezember 1789 verboten. In Zukunft sollten nur die wohlhabenden Bauern – die Aktivbürger – das Recht haben, sich einmal im Jahr zu versammeln, um den Gemeindevorstand (Maire) und den Gemeinderat zu ernennen, der aus drei oder vier Dorfbürgern bestand. Die nämliche Selbstverwaltung wurde den Städten gegeben – die Aktivbürger versammelten sich zur Wahl der Stadtverordnetenversammlung (Conseil général) und der Stadtverwaltung – das heißt, die Stadt erhielt die gesetzgebende und die Exekutivgewalt, wozu die ganze Ortspolizei und der Befehl über die Nationalgarde gehörte.

So wurde die Bewegung, die im Juli in den Städten stattgefunden hatte und die darin bestand, daß sich die Städte auf revolutionärem Wege eine erwählte Stadtverwaltung gaben, und zwar zu einer Zeit, wo die Gesetze des alten Regime, die keine Befugnis der Art kannten, noch in voller Kraft waren, diese Bewegung wurde durch das Munizipal- und Verwaltungsgesetz vom 22. Dezember 1789 anerkannt. Und damit wurde, wie wir noch sehen werden, der Revolution eine gewaltige Macht gegeben: es wurden sogleich im Anfang der Bewegung 30 000 Verwaltungsmittelpunkte geschaffen, die in tausend Dingen von der Zentralregierung unabhängig und imstande waren, revolutionär vorzugehen, sowie es den Revolutionären gelungen war, sich ihrer zu bemächtigen. Allerdings umgab sich das Bürgertum mit allen möglichen Vorsichtsmaßregeln, damit die Macht in der Stadtverwaltung in den Händen des wohlhabenden Teils der Mittelklasse blieb. Überdies war die Gemeindeverwaltung dem Departementsrat unterstellt, der, aus indirekten Wahlen hervorgegangen, das wohlhabende Bürgertum repräsentierte und der während der ganzen Dauer der Revolution die Stütze und Waffe der Gegenrevolution war.

Andrerseits repräsentierte die Gemeindeverwaltung selbst, die nur von Aktivbürgern gewählt wurde, die Bourgeoisie viel mehr als die Masse des Volks, und in manchen Städten, wie Lyon und vielen anderen, wurde sie ein Mittelpunkt der Reaktion. Aber immerhin waren die Gemeindeverwaltungen kein Zubehör der königlichen Gewalt, und man muß anerkennen, daß das Gemeindegesetz vom Dezember 1789 mehr als jedes andere Gesetz zum Erfolg der Revolution beitrug. Während des Aufstandes der Bauern gegen ihre Feudalherren im August 1789 waren, wie wir gesehen haben, die Stadtverwaltungen des Dauphiné gegen die Bauern in den Kampf gezogen und hatten die aufständischen Bauern an den Galgen geknüpft. Aber im weiteren Verlauf der Revolution gelang es dem Volk mehr und mehr, die städtischen Behörden unter ihren Einfluß zu bekommen. Daher sehen wir, daß die Stadtverwaltungen, je weiter die Revolution den Kreis ihrer Probleme steckt, selbst immer revolutionärer werden, und in den Jahren 1793 und 1794 werden sie die wahren Aktionsmittelpunkte der Revolutionäre, die es mit dem Volke hielten.

Ein weiterer Schritt, der für die Revolution sehr wichtig war, wurde von der Nationalversammlung damit gemacht, daß sie die alte Gerichtsbarkeit der Parlamentshöfe abschaffte und die Wahl der Richter durchs Volk einführte. Auf dem Lande wählte jeder Kanton, der aus fünf bis sechs Kirchspielen gebildet war, selbst durch seine Aktivbürger seine Landrichter, und in den großen Städten wurde dieses Recht den Wahlmännerversammlungen erteilt. Die alten Parlamentshöfe kämpften natürlich für die Aufrechterhaltung ihrer Vorrechte. Im Süden, in Toulouse, stellten sich sogar 80 Mitglieder des Parlaments zusammen mit 90 Edelleuten an die Spitze einer Bewegung, die dem Monarchen seine legitime Autorität und seine ›Freiheit‹ und der Religion ihren ›nützlichen Einfluß‹ wiedergeben sollte. In Paris, Rouen, Metz, in der Bretagne wollten sich die Parlamente der nivellierenden Gewalt der Versammlung nicht unterwerfen und unternahmen Verschwörungen zugunsten des alten Regimes.

Aber die Parlamente wurden vom Volk nicht unterstützt, und sie mußten sich notgedrungen dem Dekret vom 3. November 1789 unterwerfen, durch das sie bis zu einem neuen Befehl beurlaubt wurden. Der Widerstand, den sie versuchten, rief nur ein neues Dekret (vom 11. Januar 1790) hervor, in dem erklärt wurde, der Widerstand der Behörden von Rennes gegen das Gesetz mache sie ›unfähig, die Rechte der Aktivbürger auszuüben, solange sie nicht auf ihr Gesuch an die gesetzgebende Körperschaft zum Treueid auf die Konstitution zugelassen seien, die von der Nationalversammlung beschlossen und vom König genehmigt worden sei‹.

Man sieht, die Versammlung verstand es, ihre Entscheidung über die neue Verwaltungsorganisation Frankreichs in Respekt zu setzen. Aber diese neue Organisation begegnete bei der hohen Geistlichkeit, dem Adel und der Großbourgeoisie einem furchtbaren Widerstand, und es brauchte Jahre und eine Revolution, die viel tiefer ging, als das Bürgertum sie gewünscht hatte, um die alte Organisation zu zertrümmern und die neue einzuführen.


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