Pjotr Alexejewitsch Kropotkin
Die Große Französische Revolution 1789-1793 – Band I
Pjotr Alexejewitsch Kropotkin

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6. Die Generalstaaten unausbleiblich

Für jeden, der den Zustand Frankreichs kannte, mußte es klar sein, daß das Regiment der unverantwortlichen Regierung des Hofes nicht mehr von Dauer sein konnte. Das Elend auf dem Lande wurde immer größer, und jedes Jahr wurde es immer schwieriger, die Steuern zu erheben und zu gleicher Zeit die Bauern zu zwingen, den Herren die Zinsen und der Provinzialregierung die zahlreichen Frongefälle zu zahlen. Die Steuern allein verschlangen mehr als die Hälfte und oft mehr als zwei Drittel von dem, was der Bauer im Laufe des Jahres verdienen konnte. Hier der Bettel und dort der Aufstand wurden der normale Zustand auf dem Lande. Und dann war es nicht mehr der Bauer allein, der protestierte und sich empörte. Das Bürgertum sprach seine Unzufriedenheit ebenfalls laut aus. Es zog ohne Zweifel aus der Verarmung der Bauern Nutzen, indem es sie für die Industrie brauchen konnte, und es benutzte die Demoralisierung in der Verwaltung und die Unordnung in den Finanzen, um sich aller möglichen Monopole zu bemächtigen und sich durch die Staatsanleihen zu bereichern. Aber das genügte dem Bürgertum nicht. Eine Zeitlang kann es sich sehr wohl königlichem Despotismus und der Regierung des Hofes anpassen. Es kommt indessen ein Augenblick, wo es anfängt, für seine Monopole, für das Geld, das es dem Staate geliehen hat, für den Grundbesitz, den es erworben hat, für die Industrien, die es gegründet hat, zu fürchten – und dann begünstigt es die Aufstände des Volkes, um die Regierung des Hofes zu brechen und seine eigene politische Gewalt zu gründen. Dies sieht man alles in den dreizehn oder vierzehn ersten Jahren der Regierung Ludwigs XVI., von 1774–1788, vor sich gehen.

Eine tiefgreifende Veränderung in der ganzen politischen Verfassung Frankreichs war offenbar notwendig; aber Ludwig XVI. und der Hof widerstrebten dieser Veränderung, und sie leisteten so lange Widerstand, daß ein Augenblick kam, wo die bescheidenen Reformen, die im Beginn der Regierung oder sogar noch 1783 oder 1785 sehr gut aufgenommen worden wären, vom Denken der Nation schon überholt waren, als der König sich endlich entschloß nachzugeben. Während im Jahre 1775 eine aus Autokratie und Volksvertretung gemischte Regierungsform das Bürgertum zufriedengestellt hätte, sah sich der König zwölf oder dreizehn Jahre später, im Jahre 1787 und 1788, einer öffentlichen Meinung gegenüber, die von keinem Kompromiß mehr hören wollte und die Repräsentativregierung mit der ganzen Beschränkung der Macht des Königs forderte, die sich aus ihr ergab.

Wir haben gesehen, wie Ludwig XVI. die sehr bescheidenen Vorschläge Turgots zurückwies. Schon der Gedanke an eine Einschränkung der Gewalt des Königs widerstrebte ihm. Auch gaben die Reformen Turgots – Abschaffung der Fronden, Abschaffung der Zünfte und ein schüchterner Versuch, die zwei privilegierten Klassen, den Adel und die Geistlichkeit, einige Steuern zahlen zu lassen – nichts recht Greifbares. Alles beharrt in einem Staat, und alles fiel in Trümmer im Ancien régime.

Necker, der bald nach Turgot kam, war mehr Finanzkünstler als Staatsmann; er hatte den beschränkten Kopf der Finanzmänner, die alle Dinge von der kleinen Seite her nehmen. Er befand sich in seinem Element, wenn es sich um Finanzoperationen und Anleihen handelte; aber man braucht nur sein Buch von der Exekutivgewalt zu lesen, um zu verstehen, wie wenig sein Kopf, der daran gewöhnt war, über Regierungstheorien zu raisonieren, anstatt im Anprall menschlicher Leidenschaften und der Forderungen, die in einer Gesellschaft in einem gegebenen Augenblick zum Ausdruck kommen, Klarheit zu gewinnen, geeignet war, das ungeheure politische, wirtschaftliche, religiöse und soziale Problem zu verstehen, vor das sich Frankreich im Jahre 1789 gestellt sah.

Auch wagte es Necker niemals, Ludwig XVI. gegenüber die scharfe, unumwundene, strenge und kühne Sprache zu führen, die der Augenblick verlangte. Er sprach nur sehr zaghaft von der Repräsentativregierung zu ihm und beschränkte sich auf Reformen, die weder die Schwierigkeiten des Augenblicks lösen noch irgend jemanden befriedigen konnten, während sie doch alle merken ließen, daß eine Änderung von Grund aus unabweisbar war.

Die Provinzial-Landtage, die von Turgot eingeführt waren und denen Necker achtzehn neue hinzufügte, denen dann die Bezirks- und Kirchspielversammlungen auf dem Fuße folgten, waren gezwungen, die heikelsten Fragen zu erörtern und die schrecklichen Wunden der absoluten Königsgewalt bloßzulegen. Und da sich die Erörterungen über diese Gegenstände bis in die Dörfer fortpflanzen mußten, trugen sie ohne Zweifel mächtig zum Zusammenbruch des alten Regimes bei. So trugen die Provinzialtage, die im Jahre 1776 hätten als Blitzableiter dienen können, schon zur Erhebung von 1788 bei. Ebenso war der berühmte Rechenschaftsbericht über den Zustand der Finanzen, den Necker 1781 veröffentlichte, ein Keulenschlag für die Autokratie des Königs. Wie das bei solcher Gelegenheit immer so ist, trug er also dazu bei, das Regime, das schon am Zusammenbrechen war, noch mehr zu erschüttern, aber er hatte nicht die Kraft, zu verhindern, daß der Zusammenbruch eine Revolution wurde: wahrscheinlich sah er sie nicht einmal voraus. Nach der ersten Entlassung Neckers gab es in den Jahren 1781–1787 den Zusammenbruch der Finanzen. Die Finanzen befanden sich in einem so kläglichen Zustand, daß die Schulden des Staates, der Provinzen, der Ministerien und selbst des königlichen Hauses sich furchtbar häuften. Es konnte jeden Augenblick ein Staatsbankerott werden – den das Bürgertum jetzt, wo es die Interessen des Gläubigers hatte, um keinen Preis wollte. Was die Geistlichkeit und den Adel angeht, so weigerten sie sich durchaus, sich im Staatsinteresse zur Ader zu lassen. Die Aufstände auf dem Lande förderten unter diesen Umständen das Herannahen der Revolution stark. Und inmitten dieser Schwierigkeiten berief der Minister Calonne eine Notabelnversammlung zum 22. Februar 1787 nach Versailles.

Diese Notabelnversammlung war gerade das, was man im Augenblick nicht veranstalten durfte: gerade diese halbe Maßregel, die einerseits die Einberufung einer Nationalversammlung unvermeidlich machte und andrerseits Mißtrauen gegen den Hof und Haß gegen die zwei privilegierten Stände, den Adel und die Geistlichkeit, hervorrief. Man erfuhr in der Tat, daß die Staatsschulden auf eine Milliarde sechshundertsechsundvierzig Millionen angeschwollen waren – für jene Zeit eine furchtbare Ziffer – und daß das jährliche Defizit sich auf hundertvierzig Millionen belief – in einem Lande, das so zugrunde gerichtet war wie Frankreich! Man erfuhr es; alle Welt sprach davon; und nachdem alle Welt davon gesprochen hatte, trennten sich die Notabeln, die aus den hohen Klassen genommen worden waren und eine Ministerversammlung vorstellten, am 25. Mai, ohne irgend etwas getan oder beschlossen zu haben. Calonne wurde während ihrer Beratungen durch Loménie de Brienne, den Erzbischof von Sens, ersetzt; aber dieser brachte es mit seinen Intrigen und seinen Versuchen zur Strenge zu nichts anderm, als die Parlamente in Aufruhr zu bringen, so gut wie überall Aufstände hervorzurufen, als er sie verabschieden wollte, und außerdem die allgemeine Meinung gegen den Hof aufzureizen. Als er (am 25. August 1788) entlassen wurde, rief sein Rücktritt in ganz Frankreich Jubel hervor. Aber da er die Unmöglichkeit des despotischen Regiments so trefflich dargetan hatte, blieb dem Hof nichts mehr übrig, als sich zu ergeben. Am 8. August 1788 war Ludwig XVI. genötigt, endlich die Generalstaaten zu berufen und ihre Eröffnung auf den ersten Mai 1789 festzusetzen.

Aber selbst da benahmen sich der Hof und Necker, der im Jahre 1788 wieder ins Ministerium berufen worden war, derart, daß alle unzufrieden wurden. Die Meinung ging in Frankreich dahin, daß in den Generalstaaten, wo die drei Stände getrennt vertreten sein sollten, der dritte Stand eine doppelt so starke Vertretung haben und daß die Abstimmung nach Köpfen vor sich gehen sollte. Aber Ludwig XVI. und Necker widersetzten sich und beriefen sogar (am 6. November 1788) eine zweite Notabelnversammlung, von der man sicher war, daß sie die Verdoppelung des dritten Standes und die Abstimmung nach Köpfen ablehnen würde. Das geschah denn auch; aber die öffentliche Meinung war dermaßen von den Provinzialtagen zugunsten des dritten Standes beeinflußt worden, daß Necker und der Hof trotz alledem gezwungen waren, nachzugeben. Der dritte Stand erhielt eine doppelte Vertretung – das heißt, daß der dritte Stand von den tausend Abgeordneten ebenso viel erhielt, wie der Klerus und der Adel zusammen; kurz, sie taten alles, was dazu diente, die öffentliche Meinung gegen sie einzunehmen, ohne daß sie etwas davon hatten. Der Widerstand des Hofes gegen die Berufung einer Volksvertretung war völlig nutzlos. Am 5. Mai 1789 traten die Generalstaaten in Versailles zusammen.


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