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»Vor der fürstlich scheerauischen Berghauptmannschaft erscheint Beklagter und setzet zuvörderst dem angeblichen Mandatarius der Klägere exceptionem deficientis legitimationis entgegen, indem noch keine gehörige Vollmacht für ihn bei den Akten zu sehen ist; er bittet daher zu erkennen:
daß der angebliche Anwalt seine Vollmacht binnen der Michaelis-Messe ad acta zu liefern verbunden.
Ferner opponiert er den unbefugten Klägern exceptionem nondum praestitae cautionis pro expensis; da sie in ganz Deutschland zerstreuet angesessen sind, Beklagter aber wegen der Inseratgebühren und des Ehrensoldes Sicherheit braucht; hoffet daher, den Klägern werde auferlegt werden,
Kaution oder Vorstand für den auflaufenden Ehrensold durch eine Buchhandlung zu bestellen.
Er könnte auch die Einrede mehrerer Litis-Konsorten – ferner die des dunkeln Libells – sogar des inepten, da einige Nebensachen darinnen stehen – entgegensetzen und könnte also den wohllöblichen Gerichtsstand bitten,
Klägere zu Einreichung eines schicklichem Libells anzuhalten.
Aber Beklagter ist mit dem Libell ganz zufrieden und hofft, daß schon in Betracht der zwei ersten Einreden werde erkannt werden,
daß Beklagter auf die Klage sich nicht einzulassen brauche, Klägere aber alle Ehrensolds-Kosten ihm zu erstatten schuldig.
Inzwischen läßt er sich doch ein, freilich eventualiter und protestierend.
Er negiert vieles. Er hofft aber, da der Generalsuperintendent Jakobi, Doktor Miller und Herr OemlerOemlers Pastoraltheolog. p. 1332. einem Geistlichen anraten, in gesellschaftlichen Religionsstreitigkeiten mit nichts zu antworten als mit Witz: so werde Beklagtem noch weit mehr nachgelassen und verstattet sein, in einer bloßen gerichtlichen sich reichlich mit Witz zu wappnen und damit auszufallen.
Beklagter negiert gänzlich, daß Klägere seine eingeschalteten Digressionen, Satiren etc. lesen müssen: er warnt sie vielmehr stets durch Überschriften oder Leuchtfeuer vor solchen gefährlichen Sandbänken und Skagerraks, und es ist ihre Schuld, wenn sie diese Riffs nicht umfahren, d. h. umschlagen. Überhaupt wird das Wort Leser in wenig deutschen Städten recht gebraucht, außer in Wetzlar: beim dasigen Reichsgerichte, wo die Einteilung in die Kanzlei und in die Leserei üblich ist, bedeutet es Menschen – ein Paar sind es –, die alle einlaufende Schriften aufbewahren, ohne sie zu lesen; denn letzteres kömmt den Kammergerichtsbeisitzern zu, aber nicht der Leserei. Anstatt nun, was allein von einem Leser gefordert werden kann, gleich den Großen ein Buch zu kaufen und es wohlkonditioniert aufzubewahren, die Blätter aufzuschneiden oder auseinanderzuziehen, lesen solches viele und tun es den Buchbindern nach, die es unter dem Beschneiden und Planieren auch oft lesen. Und das ists ja eben und allein, was die besten Leser oft so kalt gegen ihre besten Dichter und Weisen macht, daß sie, anstatt sich, wie die zwei Wetzlaer Leser, auf bloßes Konservieren einzuschränken, mit dem Zeigefinger, wie mit einem Setzers-Zeilenweiser, solche dicke Werke ordentlich durchrutschen, gleich als arbeiteten sie in der Druckerei als Setzer, Korrektores und Autores, die freilich die Sachen lesen müssen. Daher kömmt es auch, daß viele Mädchen viel billiger und mit mehr Lobe über gute und schwere Werke richten, weil sie solche nicht sowohl lesen – sie schauen jede Seite nur gut an – als reinlich und wohlkonditionierlich erhalten und von vornen durchblättern wie Karten-, Rock-, Rindspsalter- und Tulpenblätter. Beklagter leitet dieses heillose Vorurteil von der griechischen Kirche her, wo der Leser der erste Priestergrad ist und wirklich zu lesen hat. Man möchte aber wohl fragen: hat denn irgendein Autor einen profanen Leser, wie der russische Bischof den kanonischen, ordentlich ordiniert? Hat er, wie der Bischof, ihm die Hand auf den Kopf gelegt und gebetet: ›O Herr, gib Stärke deinem Knecht, der erwählt hat, deine Geheimnisse zu bekleiden und die Kerze vor ihnen herzutragen‹? Und hat er ein Buch auf seinem Kopfe aufgemacht, die Haare des letztern kreuzweis abgeschnitten, ihm die Hand zum Kusse und eine Lampe gegeben? – –
Gleichwohl merkt Beklagter wohl, daß noch immer das Lesen, d. h. das Aufschneiden und Durchblättern eines Buchs, das oft 300 Blätter hat, zu einer Anstrengung nötige, die dem Flore des Buchhandels eben nicht sonderlich forthelfen kann. Wär' es hingegen möglich, eine Lesemaschine zusammenzusetzen, die ungefähr nach dem herkulanischen Instrumente, das die alten Bücherrollen monatlich um eine Spanne aufrollt, modelliert wäre und die in Form einer Buchbinder-Heftlade statt der Finger der Leser arbeitete und vikarierte und die lesenswürdigern Meßprodukte aufschnitte oder aufzöge; wäre das zu machen und im Buchladen zu Kaufe: so möcht' es wohl wenige Meisterwerke mehr geben, die nicht von einer Hand in die andre gingen, und die deutsche lesende Welt und die gelehrte dazu wären dann weiter, als man sie gegenwärtig sieht. – –
Ferner negiert Beklagter, daß Klägere und Klägerinnen Satiren nicht fassen könnten. Anlangend Klägere, so halten solche das ganze Jahr die politischen Zeitungen – wenigstens die Erlanger, die Wiener, die Prager, die Baireuther und das politische Journal – mit, welches wohl die feinsten Satiren sind (aber auch die bittersten eben darum), die auf den ganzen Welt- und Zeitlauf können geschrieben werden, gesetzt auch, vieles wäre in besagten Blättern wörtlich wahr.
Anlangend Klägerinnen, so hätte adversantischerseits angegeben werden müssen, ob solche erwachsen und verehlicht. Denn in diesem Falle stehen sie Tabaksrauchen, Toben, Satiren und alle Unarten der Männer leicht aus. Klägerinnen kommen den Truthühnern nahe, die in der Jugend, zärtlicher als jedes andre Federvieh, in Wärmkörbe gebettet und auf keinem Steintisch – weil sie sich sonst die Schnäbel zerhacken – gefüttert werden müssen, die aber in reifern Jahren Wind und Wetter und alles vertragen. –
Drittens ist das Gegenteil für Beklagten eine Unmöglichkeit. Addison erzählt von einem Menschen, der, wie Jupiter, eine Ziege zur Amme gehabt und der deswegen noch in seinen reifern Jahren, wenn niemand bei ihm in der Stube war, immer einige Ziegensprünge gemacht. Auf Beklagten hat sich ein dergleichen Bocks fuß statt eines Podagras vererbt, und er muß sich nun immer mit einem oder dem andern Sprunge helfen. Er denkt, es schade ihm nichts oder weniger als der Ernst, da der lange, ernste Bart des Philosophen dem Barte der Juden gleicht, den sie – anstatt daß den beschornen Wasserpudeln der ihrige zum Schwimmen stehen bleibt – bloß zum Ersaufen behalten. Er läßt vielmehr unverhohlen, was er damit haben will – Untertanen nämlich. Als der Prinz Antiochus Kantemir in seinem zwanzigsten Jahre seine erste Satire – wider den russischen Pöbel, der sich gegen die neue Helle sperrte – ausgearbeitet hatte: so honorierte ihn die Kaiserin Anna dafür mit einem Ehrensold von 1000 Bauern, wobei für die Druckseite mehr als 70 Bauern gekommen sein können. Beklagter will sich, da er, obwohl im 45sten Kapitel des Hesperus nobilitiert und geadelt, gegenwärtig nichts zu regieren hat als sich selber, nach und nach einige Untertanen und Bauern erschreiben, die ihm die jetzige Zarin leicht abstehen kann, wenn sie bedenkt, was – zumal aus Kurland – sie hat und was er.
Viertens sollte doch jeder lieber alles aus der Acht lassen als dieses: ein beschriebnes Leben ist von einem geführten bloß im Boden verschieden, worauf die Eigner davon stehen und der bei der Biographie in Lumpenpapier besteht. Das Menschenleben wird nun offenbar unter der Äquator-Linie geführt, die der eilige Wechsel mit Windstille, Sturm, fliegenden Fischen, Himmelsblau und Gewittern bezeichnet: über diesen Wechsel wird die Seele nicht eher erhoben, als bis er verkleinert und zusammengezogen unter ihr liegt. Dem Menschen kömmt aber seine Qual und seine Freude zu groß vor, weil er erstlich Tage und Wochen braucht, bis eine von beiden sich durch seine Seele gezogen, und zweitens, weil die Mitteltinte und der Halbschatten so breit ist, der sich zwischen beide trennend legt. Wenn nun die Poesie Seufzer und Freudentränen, die fünf bunten und dunkeln Akte des Lebens mit schmalen Mitteltinten, mit verkleinerten Zwischenräumen in wenig Minuten durch die Seele treibt: so stellt sie den Menschen auf die Anhöhe, auf der er am Ende des Lebens über die eingeschrumpfte Vergangenheit blickt, die vorher eine ausgespannte Zukunft einnahm. Der Mensch ist im Ernste nicht humoristisch genug und im Scherze nicht ernsthaft genug. Nicht nur die Wahrheit besteht aus allen Menschen-Systemen zusammengenommen, wie nach Buffon und Kant die Sonne die verschiednen Materien der verschiednen Planeten, die um sie fliegen, in sich vereinigt befasset: – sondern auch das rechte Herz ist aus allen ungleichen Gefühlen gebaut und trägt ein Weltall, nicht als Krone, sondern als Stufe.
Daher macht der schnelle Wechsel zwischen Ernst und Scherz nur ernster, und wenn man das Buch eines Engländers, worin dieser Wechsel herrscht, beschließt, denkt man, es sei das Leben.Die nahe Verwandtschaft zwischen Humor und Rührung soll in einem größern Raume als dem obigen einmal ihren Stammbaum finden, dessen Zeichnung ich mir vorbehalte.
Daher bringt es den Beklagten öfters auf, daß die arktischen Deutschen, gleich Wunden, in einem fort recht warm (pathetisch) gehalten sein wollen von Autoren. Er erklärt frei, eh' er das täte, daß er seine Werke zu Zundstricken und Lötröhren machte, um Reverberierfeuer anzuschüren, wollt' er sie lieber zu PapiersäckenDer Bergmeister Löscher hat eine Wasserschleuder, die Papiersäcke voll Wasser ins Feuer wirft, bekanntlich erfunden. kütten, um eins auszuspritzen. Man scheint auch gegnerischerseits ganz und gar nicht daran gedacht zu haben, daß Beklagtens Werke dem Leben der Menschen gleichen, dessen schöner Wechsel mit schwarzen und weißen Taten auf eine sinnbildliche Art in den Variationen der Gesetze auf Schwarz und Weiß so deutlich nachgeahmt wird, daß solche – hier nistet freilich ein Gleichnis im andern – dem türkischen Koran nacharten, in dem eine Menge Stellen, die der Teufel dem Propheten inspirierte – weil ihm der Engel zu eilig diktierte –, nach der muhammedanischen Meinung eingeschoben stehen, die aber nichts schaden, weil ihm Gott wenige Seiten darauf wieder Stellen einflößte, die jenen obigen hinlänglich widersprechen. In unsern Gesetz- und andern Büchern arbeitet oft der Teufel erst hinter Gott und schreibt als Beklagter den letzten Satz; und das macht uns alle ungemein konfus.
Beklagter wiederholt nicht nur die obige Bitte, ihn bei seinem Rechte zu schützen und von der Klage zu entbinden wie von allen Schäden, sondern setzt auch die neue hinzu, daß eine löbliche Berghauptmannschaft Klägere ordentlich zum Lesen seiner Satiren, so wie sie durch Gefängnis zum debito conjugali können gebracht werden, durch Stubenarrest anhalten möge; er will sich übrigens seinen Gegenbeweis, fremde Schwüre und allerlei rechtliche Notdurft hiemit vorbedungen haben. Desuper.«
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Als ich protokollarisch vernommen war: mußte der klägerische Mandatarius auf alles replizieren. Ich will das ganze Verfahren bis zum Bescheide nur mit halben Worten mitteilen. Ich replizierte als klägerischer Anwalt – duplizierte sofort als Beklagter – sogleich hintendrein war der Anwalt mit einer Triplik bei der Hand – der Beklagte später mit einer Quadruplik – der Anwalt wollte sich noch einmal mit einer Quintuplik in die Höhe richten – aber der Beklagte warf ihn völlig um mit der Sextuplik, nach welchem Verfahren denn endlich recht gut zum Bescheide konnte geschritten werden.
Es wird von keinem gescheuten Manne angefochten werden, daß ich den Bescheid selber erteilte an beide Parteien. Ein solcher Mann schließt: wenn der Mensch in Gewissenssachen Richter und Täter und rechtlicher Beistand und advocatus diaboli zugleich sein darf, so wird er in viel geringern Rechtshändeln noch leichter eine solche Vetterschaft und Sozietät sein können. Warum soll ein Advokat das, was er auf eine ehrliche Weise in drei verschiednen Gerichtshaltereien vereinzelt ist, Richter in der einen, Advokat in der zweiten, Partei in der dritten, nicht in einer und derselben auf einmal in einem Simultaneum vorstellen und so allein ein Kollegium voll vota curiata formieren? – Die Möglichkeit davon leuchtet einem jeden schon aus der Wirklichkeit ein. Ein Fürst stellt nicht nur häufig eine solche Drei-, Vier-, Fünfeinigkeit leicht vor, sondern in der Tat ist seine Person oft ein Personale von einem Herzoge, Markgrafen, Grafen und Ritter auf einmal, nicht zu gedenken, daß er zugleich das ganze Volk und das Oberhaupt desselben repräsentiert, welches letztere er selber erwählt und voziert; daher ist sein Wohl stets das Wohl des repräsentierten Volks. Auch setzt eine solche Korporation in einem Körper, eine solche Einheit des Orts, nicht die geringste Einheit der Handlung voraus: der deutsche Kaiser kann nach dem Staatsrechte derselben Macht als ungarischer König Subsidien schicken in einem mißlichen Kriege, den sie mit ihm als östreichischen Herzog führt, indes er als deutscher Kaiser die höchste bewaffnete Neutralität beobachtet. Noch ein Beispiel: wenn das Regierungskollegium in einigen Ländern Ämter mit gewissen Nutznießungen verliehen hat, so muß man beim Kammerkollegium um ein zweites Dekret, die Sachen zu bekommen, nachsuchen, und die Supplik lautet so: »Da mir Ew. Durchlaucht besagte Nutznießung bewilligt haben, so bitt' ich Ew. Durchlaucht, mir solche wirklich zu geben.« Supplizierte Supplikant nicht: so könnte der Fürst dieselbe Sache, die er als die eine moralische Person ihm zugestanden, als eine zweite ihm entziehen. So sind auch ganz verschiedene Gesetze von einem und demselben Wesen, aber von verschiedenen moralischen Personen und Unioten, die es in seiner XXger Union und in seinem Kurverein befasset, statthaft.
Demnach konnte gegenwärtiger Verfasser, zumal als natürlicher Dauphin, die elende kleine Verbrüderung von Richter und Parteien als sein eigner Drilling ohne Mühe vorstellen; und die fürstlich scheerauische Berghauptmannschaft erteilte beiden Parteien folgenden merkwürdigen Bescheid:
»Auf Klage, Antwort und erfolgtes Verfahren in Sachen der Leser und Leserinnen, Klägeren, an einem, Jean Paul, Höfer Büchermachers, am andern Teil gibt die fürstlich scheerauische Berghauptmannschaft folgende Resolution:
daß Beklagter, Jean Paul, Büchermacher, nicht befugt sei, in seinen historischen Bildersälen mitten unter Damen Spaß oder Extrasachen oder andere Sprünge mit seinem ererbten Bocksfuße zu machen – daß ihm aber in Betracht, daß er mit besagtem Fuße behaftet und daß alle Völker Traumfeste und Narrenfeste hatten und daß man noch jetzt bei Weinlesen, auf der Themse und beim Ankeraufwinden das Recht hat, Stachelreden vorzubringen, daß in diesem Betrachte Beklagtem unbenommen bleibe, hinten an seinen Bildersaal ein Wirtschafts- und Hintergebäude (obwohl in einiger Entfernung) anzustoßen, um da sein Wesen zu treiben und seinen satirischen Tabaksrauch ohne Schaden der Damen, denen sonst die Schminke abfließet, auszublasen – – ferner resolvieren und erkennen wir:
daß Klägerinnen in Erwägung, daß die Last des Kindergebärens, des Kindersäugens und der Haushaltung sie schon bis an die kalte Erde niederdrücke, von der Lesung seines satirischen Appendixes gänzlich befreiet und eximiert sein sollen –
daß hingegen Klägere ganz und gar gehalten seien, dem Büchermacher in sein Filial nachzufolgen und da zuzusehen, wie er springt und setzt, desgleichen die wenigen Pickelherings-Pillen, die er unter dem Springen zuwirft, zu bezahlen und hineinzuschlucken, angesehen schon bei den Ägyptern das ganze Volk monatlich etwas zum Laxieren nehmen müssen.S. Brinkmanns Vergleichung der alten Erziehung mit der heutigen. – Wornach sich zu achten; publiziert Hof, den Schalttag 1796.
Berghauptmannschaft allda.«
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Mit diesem Dekret eines höchst venerierlichen Gerichtsstandes bin ich jetzt sattsam gedeckt und lasse nun ohne Scheu mein satirisches Hospitalschiff neben der biographischen Silberflotte herlaufen. Das Edikt (edictum perpetuum) des Gerichtshofes nimmt mir zwar die Leserinnen, für die jetzt die Satire nur ein Rückenwind ist – sie zaubern sehr, und schon nach Bodin. l. 2. c. 2. de daemon. können Zauberinnen kein Salz ausstehen –; aber doch sämtliche Leserschaft muß nach dem publizierten Urtel des Justizdepartements in meinem Pulverturm, den ich abgelegen von der biographischen heiligen Stadt erbauen muß, bei mir ausharren und mir zuschauen. Ich erwarte mit einiger unschuldigen Schadenfreude, was nun die kleinen Kunstrichter nach einem solchen Erkenntnisse eines hohen Dikasteriums etwa anzustellen gedenken; ich aber kann kaum die Minute erharren, wo ich mich vor mein Rücken-Positiv setze und meine Murkis vororgle, gänzlich bedeckt von meinem Fetwa und Arret. – Die folgende Satire ist zwar die erste; aber die im nächsten Buche ist die zweite – und so werden in allen meinen Werken die Satiren in fortlaufender Signatur fortgezählt: denn die Appendizes haben sämtlich, wie größere Vulkane, eine geheime Verbindung.