Friedrich Schiller
Geschichte des Abfalls der vereinigten Niederlande
Friedrich Schiller

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Das Inquisitionsgericht.

Philipp der Zweite sah sich nicht so bald durch den Frieden von Chateau-Cambresis im ruhigen Besitz seiner Reiche, als er sich ganz dem großen Werke der Glaubensreinigung hingab und die Furcht seiner niederländischen Unterthanen wahr machte. Die Verordnungen, welche sein Vater gegen die Ketzer hatte ergehen lassen, wurden in ihrer ganzen Strenge erneuert, und schreckliche Gerichtshöfe, denen nichts als der Name der Inquisition fehlte, wachten über ihre Befolgung. Aber sein Werk schien ihm kaum zur Hälfte vollendet, so lange er die spanische Inquisition nicht in ihrer ganzen Form in diese Länder verpflanzen konnte – ein Entwurf, woran schon der Kaiser gescheitert hatte.

Eine Stiftung neuer Art und eigener Gattung ist diese spanische Inquisition, die im ganzen Laufe der Zeiten kein Vorbild findet und mit keinem geistlichen, keinem weltlichen Tribunal zu vergleichen steht. Inquisition hat es gegeben, seitdem die Vernunft sich an das Heilige wagte, seitdem es Zweifler und Neuerer gab; aber erst um die Mitte des dreizehnten Jahrhunderts, nachdem einige Beispiele der Abtrünnigkeit die Hierarchie aufgeschreckt hatten, baute ihr Innocentius der Dritte einen eigenen Richterstuhl und trennte auf eine unnatürliche Weise die geistliche Aufsicht und Unterweisung von der strafenden Gewalt. Um desto sicherer zu sein, daß kein Menschengefühl und keine Bestechung der Natur die starre Strenge ihrer Statuten auflöse, entzog er sie den Bischöfen und der säcularischen Geistlichkeit, die durch die Bande des bürgerlichen Lebens noch zu sehr an der Menschheit hing, um sie Mönchen zu übertragen, einer Abart des menschlichen Namens, die die heiligen Triebe der Natur abgeschworen, dienstbaren Kreaturen des römischen Stuhls. Deutschland, Italien, Spanien, Portugal und Frankreich empfingen sie; ein Franziskanermönch saß bei dem fürchterlichen Urtheil über die Tempelherren zu Gerichte; einigen wenigen Staaten gelang es, sie auszuschließen, oder der weltlichen Hoheit zu unterwerfen. Die Niederlande waren bis zur Regierung Karls des Fünften damit verschont geblieben; ihre Bischöfe übten die geistliche Censur, und in außerordentlichen Fällen pflegte man sich an fremde Inquisitionsgerichte, die französischen Provinzen nach Paris, die deutschen nach Köln zu wenden.Hopper Mémoires d. Troubles des Pays-bas in Vita Vigl. 54. seq.

Aber die Inquisition, welche jetzt gemeint ist, kam aus dem Westen von Europa, anders in ihrem Ursprung und anders an Gestalt. Der letzte maurische Thron war im fünfzehnten Jahrhundert in Granada gefallen und der saracenische Gottesdienst endlich dem überlegenen Glück der Christen gewichen. Aber neu und noch wenig befestigt war das Evangelium in diesem jüngsten christlichen Königreich, und in der trüben Mischung ungleichartiger Gesetze und Sitten hatten sich die Religionen noch nicht geschieden. Zwar hatte das Schwert der Verfolgung viele tausend Familien nach Afrika getrieben, aber ein weit größerer Theil, von dem geliebten Himmelsstriche der Heimath gehalten, kaufte sich mit dem Gaukelspiel verstellter Bekehrung von dieser schrecklichen Nothwendigkeit los und fuhr an christlichen Altären fort, seinem Mahomed und Moses zu dienen. So lange es seine Gebete nach Mecca richtete, war Granada nicht unterworfen; so lange der neue Christ im Innersten seinem Hauses wieder zum Juden und Muselmann wurde, war er dem Thron nicht gewisser, als dem römischen Stuhl. Jetzt war es nicht damit gethan, dieses widerstrebende Volk in die äußerliche Form eines neuen Glaubens zu zwingen, oder es der siegenden Kirche durch die schwachen Bande der Ceremonie anzutrauen; es kam darauf an, die Wurzel einer alten Religion auszureuten und einen hartnäckigen Hang zu besiegen, der durch die langsam wirkende Kraft von Jahrhunderten in seine Sitten, seine Sprache, seine Gesetze gepflanzt worden und bei dem fortdauernden Einfluß des vaterländischen Bodens und Himmels in ewiger Uebung blieb. Wollte die Kirche einen vollständigen Sieg über den feindlichen Gottesdienst feiern und ihre neue Eroberung vor jedem Rückfalle sicher stellen, so mußte sie den Grund selbst unterwühlen, auf welchen der alte Glaube gebaut war; sie mußte die ganze Form des sittlichen Charakters zerschlagen, an die er aufs innigste geheftet schien. In den verborgensten Tiefen der Seele mußte sie seine geheimen Wurzeln ablösen, alle seine Spuren im Kreise des häuslichen Lebens und in der Bürgerwelt auslöschen, jede Erinnerung an ihn absterben lassen und wo möglich selbst die Empfänglichkeit für seine Eindrücke tödten. Vaterland und Familie, Gewissen und Ehre, die heiligen Gefühle der Gesellschaft und der Natur sind immer die ersten und nächsten, mit denen Religionen sich mischen, von denen sie Stärke empfangen und denen sie sie geben. Diese Verbindung mußte jetzt aufgelöst, von den heiligen Gefühlen der Natur mußte die alte Religion gewaltsam gerissen werden – und sollte es selbst die Heiligkeit dieser Empfindungen kosten. So wurde die Inquisition, die wir zum Unterschiede von den menschlicheren Gerichten, die ihren Namen führen, die spanische nennen. Sie hat den Cardinal Ximenes zum Stifter; ein Dominikanermönch, Torquemada, stieg zuerst auf ihren blutigen Thron, gründete ihre Statuten und verfluchte mit diesem Vermächtniß seinen Orden auf ewig. Schändung der Vernunft und Mord der Geister heißt ihr Gelübde; ihre Werkzeuge sind Schrecken und Schande. Jede Leidenschaft steht in ihrem Solde, ihre Schlinge liegt in jeder Freude des Lebens. Selbst die Einsamkeit ist nicht einsam für sie; die Furcht ihrer Allgegenwart hält selbst in den Tiefen der Seele die Freiheit gefesselt. Alle Instinkte der Menschheit hat sie herabgestürzt unter den Glauben; ihm weichen alle Bande, die der Mensch sonst am heiligsten achtet. Alle Ansprüche auf seine Gattung sind für einen Ketzer verscherzt, mit der leichtesten Untreue an der mütterlichen Kirche hat er sein Geschlecht ausgezogen. Ein bescheidener Zweifel an der Unfehlbarkeit des Papsts wird geahndet wie Vatermord und schändet wie Sodomie; ihre Urtheile gleichen den schrecklichen Fermenten der Pest, die den gesundesten Körper in schnelle Verwesung treiben. Selbst das Leblose, das einem Ketzer angehörte, ist verflucht; ihre Opfer kann kein Schicksal ihr unterschlagen; an Leichen und Gemälden werden ihre Sentenzen vollstreckt, und das Grab selbst ist keine Zuflucht vor ihrem entsetzlichen Arme.

Die Vermessenheit ihrer Urtheilssprüche kann nur von der Unmenschlichkeit übertroffen werden, womit sie dieselben vollstreckt. Indem sie Lächerliches mit Fürchterlichem paart und durch die Seltsamkeit des Aufzugs die Augen belustigt, entkräftet sie den teilnehmenden Affekt durch den Kitzel eines andern; im Spott und in der Verachtung ertränkt sie die Sympathie. Mit feierlichem Pompe führt man den Verbrecher zur Richtstatt, eine rothe Blutfahne weht voran, der Zusammenklang aller Glocken begleitet den Zug; zuerst kommen Priester im Meßgewande und singen ein heiliges Lied. Ihnen folgt der verurtheilte Sünder, in ein gelbes Gewand gekleidet, worauf man schwarze Teufelsgestalten abgemalt sieht. Auf dem Kopfe trägt er eine Mütze von Papier, die sich in eine Menschenfigur endigt, um welche Feuerflammen schlagen und scheußliche Dämonen herumfliegen. Weggekehrt von dem ewig Verdammten wird das Bild des Gekreuzigten getragen; ihm gilt die Erlösung nicht mehr. Dem Feuer gehört sein sterblicher Leib, wie den Flammen der Hölle seine unsterbliche Seele. Ein Knebel sperrt seinen Mund und verwehrt ihm, seinen Schmerz in Klagen zu lindern, das Mitleid durch seine rührende Geschichte zu wecken und die Geheimnisse des heiligen Gerichts auszusagen. An ihn schließt sich die Geistlichkeit im festlichen Ornat, die Obrigkeit und der Adel; die Väter, die ihn gerichtet haben, beschließen den schauerlichen Zug. Man glaubt eine Leiche zu sehen, die zu Grabe geleitet wird, und es ist ein lebendiger Mensch, dessen Qualen jetzt das Volk so schauderhaft unterhalten sollen. Gewöhnlich werden diese Hinrichtungen auf hohe Feste gerichtet, wozu man eine bestimmte Anzahl solcher Unglücklichen in den Kerkern des heiligen Hauses zusammenspart, um durch die Menge der Opfer die Handlung zu verherrlichen, und alsdann sind selbst die Könige zugegen. Sie sitzen mit unbedecktem Haupte auf einem niedrigern Stuhle als der Großinquisitor, dem sie an einem solchen Tage den Rang über sich geben – und wer wird nun vor einem Tribunal nicht erzittern, neben welchem die Majestät selbst versinkt?Burgund. Hist. Belg. 126. 127. Hopper 65. 66. 67. Grot. Annal. Belg. L.I. 8. 9. sq. Essay sur les Moeurs. Tom. III. Inquisition.

Die große Glaubensrevolution durch Luther und Calvin brachte die Notwendigkeit wieder zurück, welche diesem Gericht seine erste Entstehung gegeben; und was anfänglich nur erfunden war, das kleine Königreich Granada von den schwachen Ueberresten der Saracenen und Juden zu reinigen, wurde jetzt das Bedürfniß der ganzen katholischen Christenheit. Alle Inquisitionen in Portugal, in Italien, Deutschland und Frankreich nahmen die Form der spanischen an; sie folgte den Europäern nach Indien und errichtete in Goa ein schreckliches Tribunal, dessen unmenschliche Proceduren uns noch in der Beschreibung durchschauern. Wohin sie ihren Fuß setzte, folgte ihr die Verwüstung; aber so, wie in Spanien, hat sie in keiner andern Weltgegend gewüthet. Die Todten vergißt man, die sie geopfert hat; die Geschlechter der Menschen erneuern sich wieder, und auch die Länder blühen wieder, die sie verheert und entvölkert hat; aber Jahrhunderte werden hingehen, ehe ihre Spuren aus dem spanischen Charakter verschwinden. Eine geistreiche treffliche Nation hat sie mitten auf dem Weg zur Vollendung gehalten, aus einem Himmelsstrich, worin es einheimisch war, das Genie verbannt und eine Stille, wie sie auf Gräbern ruht, in dem Geist eines Volks hinterlassen, das vor vielen andern, die diesen Welttheil bewohnen, zur Freude berufen war.

Den ersten Inquisitor setzte Karl der Fünfte im Jahre 1522 in Brabant ein. Einige Priester waren ihm als Gehilfen an die Seite gegeben, aber er selbst war ein Weltlicher. Nach dem Tode Adrians des Sechsten bestellte sein Nachfolger, Clemens der Siebente, drei Inquisitoren für alle niederländischen Provinzen, und Paul der Dritte setzte diese Zahl wiederum bis auf zwei herunter, welche sich bis auf den Anfang der Unruhen erhielten. Im Jahr 1530 wurden, mit Zuziehung und Genehmigung der Stände, die Edikte gegen die Ketzer ausgeschrieben, welche allen folgenden zum Grunde liegen und worin auch der Inquisition ausdrücklich Meldung geschieht. Im Jahr 1550 sah sich Karl der Fünfte durch das schnelle Wachsthum der Sekten gezwungen, diese Edikte zu erneuern und zu schärfen, und bei dieser Gelegenheit war es, wo sich die Stadt Antwerpen der Inquisition widersetzte und ihr auch glücklich entging. Aber der Geist dieser niederländischen Inquisition war, nach dem Genius des Landes, menschlicher als in den spanischen Reichen, und noch hatte sie kein Ausländer, noch weniger ein Dominikaner verwaltet. Zur Richtschnur dienten ihr die Edikte, welche Jedermann kannte; und eben darum fand man sie weniger anstößig, weil sie, so streng sie auch richtete, doch der Willkür weniger unterworfen schien und sich nicht, wie die spanische Inquisition, in Geheimniß hüllte.

Aber eben dieser letztern wollte Philipp einen Weg in die Niederlande bahnen, weil sie ihm das geschickteste Werkzeug zu sein schien, den Geist dieses Volks zu verderben und für eine despotische Regierung zuzubereiten. Er fing damit an, die Glaubensverordnungen seines Vaters zu schärfen, die Gewalt der Inquisitoren je mehr und mehr auszudehnen, ihr Verfahren willkürlicher und von der bürgerlichen Gerichtsbarkeit unabhängiger zu machen. Bald fehlte dem Tribunale zu der spanischen Inquisition wenig mehr, als der Name und Dominikaner. Bloßer Verdacht war genug, einen Bürger aus dem Schooß der öffentlichen Ruhe, aus dem Kreis seiner Familie herauszustehlen, und das schwächste Zeugniß berechtigte zur Folterung. Wer in diesen Schlund hinabfiel, kam nicht wieder. Alle Wohlthaten der Gesetze hörten ihm auf. Ihn meinte die mütterliche Sorge der Gerechtigkeit nicht mehr. Jenseits der Welt richteten ihn Bosheit und Wahnsinn nach Gesetzen, die für Menschen nicht gelten. Nie erfuhr der Delinquent seinen Kläger, und sehr selten sein Verbrechen; ein ruchloser teuflischer Kunstgriff, der den Unglücklichen zwang, auf seine Verschuldung zu rathen und im Wahnwitz der Folterpein, oder im Ueberdruß einer langen lebendigen Beerdigung Vergehungen auszusagen, die vielleicht nie begangen, oder dem Richter doch nie bekannt worden waren. Die Güter der Verurtheilten wurden eingezogen und die Angeber durch Gnadenbriefe und Belohnungen ermuntert. Kein Privilegium, keine bürgerliche Gerechtigkeit galt gegen die heilige Gewalt. Wen sie berührte, den hatte der weltliche Arm verloren. Diesem war kein weiterer Antheil an ihrer Gerichtspflege verstattet, als mit ehrerbietiger Unterwerfung ihre Sentenzen zu vollstrecken. Die Folgen dieses Instituts mußten unnatürlich und schrecklich sein. Das ganze zeitliche Glück, selbst das Leben des unbescholtenen Mannes war nunmehr in die Hände eines jeden Nichtswürdigen gegeben. Jeder verborgene Feind, jeder Neider hatte jetzt die gefährliche Lockung einer unsichtbaren und unfehlbaren Rache. Die Sicherheit des Eigentums, die Wahrheit des Umgangs war dahin. Alle Bande des Gewinns waren aufgelöst, alle des Bluts und der Liebe. Ein ansteckendes Mißtrauen vergiftete das gesellige Leben; die gefürchtete Gegenwart eines Lauschers erschreckte den Blick im Auge und den Klang in der Kehle. Man glaubte an keinen redlichen Mann mehr und galt auch für keinen. Guter Name, Landsmannschaften, Verbrüderungen, Eide selbst und alles, was Menschen für heilig achten, war in seinem Werthe gefallen. – Diesem Schicksale unterwarf man eine große blühende Handelsstadt, wo hunderttausend geschäftige Menschen durch das einzige Band des Vertrauens zusammenhalten. Jeder unentbehrlich für Jeden, und Jeder zweideutig, verdächtig. Alle durch den Geist der Gewinnsucht aneinander gezogen, und auseinander geworfen durch Furcht. Alle Grundsäulen der Geselligkeit umgerissen, wo Geselligkeit der Grund alles Lebens und aller Dauer ist.Grotius. Lib. I. 9. 10.


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