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»Denn wenn die Welt länger hätte stehen sollen wie sie stand«, hat Luther einmal gesagt, »wäre gewiß alle Welt mahometisch oder epikurisch worden und wären keine Christen mehr blieben.« Gelegentlich hat er auch geklagt, daß er überall nach Christen gesucht und nirgends welche gefunden habe. Sicherlich hat es zu allen Zeiten wenig wahre Christen gegeben. Sind vielleicht echte Christen immer nur einige Auserwählte, denen die Menge aus Trägheit, Gewohnheit, kindlichem Gehorsam, denen einige aus ahnungsvollem Verständnis nachfolgen? Über die Gläubigkeit eines Volkes oder einer Zeit sich ein Urteil zu bilden, ist unendlich schwierig. Immerhin läßt sich der Charakter einer Epoche im Vergleich zu einer anderen feststellen. Die Anhänglichkeit an den christlichen Glauben und an die Kirche war im Mittelalter zweifellos allgemein, noch gegen das Ende der Epoche beweist das reichliche Ergebnis der Ablaßpredigten, daß das Volk an die Heilswahrheiten, welche die Priester verkündeten, glaubte, mochte die Auffassung sich auch vergröbert haben, und mochte die Gewohnheit auch mit im Spiele sein. Selbst diejenigen, die den Priestern mißtrauten und über die Verwaltung der Kirche spotteten oder ihr grollten, wollten doch Glieder der Kirche sein, glaubten an die Erlösungstat Christi und an die ewige, jenseitige Heimat der Menschen. Es gab eine Zeit, wo die jenseitige Welt mit weihevollen Gebräuchen und Zeichen die sichtbare verklärend durchdrang, das Ernste und Fröhliche des irdischen Lebens mit himmlischen Golde umsäumte, wo in den dunklen Kirchen die Flamme der ewigen Anbetung brannte, die lobsingenden Chöre nie verstummten, und alle Knie sich dem Heiligen beugten. Es war für den einzelnen leicht, fast selbstverständlich, seine Seele in der vielstimmigen, sichtbar ausgeprägten Andacht mitschwingen zu lassen.
Drei Gründe lassen sich hauptsächlich erkennen, die das Aufhören dieser Durchdringung des Irdischen mit dem Himmlischen erklären: der von Italien ausgehende Einfluß der antik-heidnischen Weltanschauung, die Vervollkommnung des äußeren Lebens durch menschliche Arbeit und menschliche Einrichtungen, das was man Verweltlichung nennt, und das Erreichen einer neuen Bewußtseinsstufe durch die abendländische Menschheit. Es machte sich bemerkbar im Vordringen der Verstandeskräfte und im Schwinden der Phantasie, zugleich in einem vermehrten Selbstbewußtsein, welches mit einem lebhaften Gefühl der Verantwortung für das eigene Handeln verbunden war. Es leuchtet ein, wie sehr diese Bewußtseinslage den Sinn für Moral stärkte, während sie die Religiosität schwächte.
Wenn der Protestant die Kirche auch nicht für von Gott gegründet hält, so wird er doch die menschliche Weisheit bewundern, die sie aufgebaut hat. Sie kannte die menschliche Schwäche und rechnete mit ihr, der es nur ausnahmsweise verliehen ist, an das Übersinnliche zu glauben. In der Kirche ist dem Menschen ein Sichtbar-Göttliches gegeben, das er willig verehrt. Der Protestant hat den Vorzug, sich ohne Mittler an Gott wenden zu können, wenn er die Gnade des Glaubens hat. Nur die Musik, die Luther der Theologie fast gleichsetzte, blieb ihm als ein auch auf die Sinne wirkendes Mittel zum Göttlichen, und das erklärt die magische Macht, die sie zur Zeit der Reformation auf die Bekenner des neuen Glaubens ausübte. Luther selbst erlebte noch den Zusammenbruch des Glaubens, der dem Zusammenbruch der Kirche folgte und die Unfähigkeit des Menschen, den unsichtbaren Gott zu glauben, mit einem Schlage offenbarte. Um so leichteres Spiel hatte der Staat: er drängte sich sofort in die Lücke als eine Macht, die sich unwiderstehlich den Sinnen einprägt. Wenn sich der Absolutismus auch in den katholischen Ländern ausbreitete, ja, von einem katholischen Land ausging, so blieb doch die Kirche als starker Bewerber um die Seele des Menschen bestehen, während in den protestantischen Ländern der Staat sich die Kirche unterwarf und von der Geistlichkeit selbst als Gott auf Erden geehrt wurde. Für die Gebildeten wurde neben dem Staat die Wissenschaft ein Ersatz für die Kirche und den Glauben. Von der jetzt erreichten Bewußtseinsstufe aus fühlte der Mensch das Bedürfnis, die Welt und seine Stellung in der Welt selbst zu erforschen, nicht nur Überliefertes und Empfohlenes zu glauben, sondern das Erkannte und Bewiesene zu wissen. Erfüllt von leidenschaftlichem Wissensdrange prüfte er die überkommenen Vorstellungen auf ihre Stichhaltigkeit, warf sie wohl auch ganz beiseite, damit sein Blick nicht durch Vorurteile getrübt würde. Nicht notwendig zerstörte das seine Gläubigkeit, aber sie erhielt doch einen anderen Charakter. Die Fähigkeit, den Wahrheitsgehalt der religiösen Symbole unmittelbar zu erfassen und zu verehren, schwand, der Verstand suchte unwillkürlich das Göttliche in die Region des Menschlichen zu ziehen, um es als etwas ihm Gemäßes auflösen zu können. In der Lust, seine Kraft zu gebrauchen, hielt er für unmöglich, daß sie eine Grenze haben könnte. Man war überzeugt, daß die Wissenschaft alle Aufgaben, die man ihr stellen würde, vollbringen, alle Rätsel lösen würde.
Die deutschen Gelehrten widmeten sich ihr mit der ganzen Hingebung, dem Ernst und der Opferbereitschaft, der sie fähig sind, und hätten sich sowenig eine Verfehlung gegen die Wahrhaftigkeit der Forschung verziehen, wie einst die Gläubigen ein Vergehen gegen die Gebote der Kirche. Der Glaube an die Wissenschaft und an die in ihr herrschende und in ihrem Dienste arbeitende Vernunft wurde für die Gelehrten zu einer Art von Religion. Sie rüsteten sich mit einer Kampfbereitschaft, die sich nicht selten gegen den alten Glauben und gegen Gott selbst wendete.
Das Gepräge dieser Entwicklung trug auch Luthers Person und Werk trotz der Feuerkraft seiner Phantasie und seines Glaubens. Tadelte er menschliche Kritik am Göttlichen, so ermunterte seine scharfe Kritik an der Kirche und an den Dogmen doch zur Kritik an aller Lehre, gab doch Anlaß zu eigenmächtigem und willkürlichem Auslegen der Bibel; wenn er auch den Humanismus im allgemeinen ablehnte, so beförderte er ihn doch durch seine Wertschätzung des Studiums der alten Sprachen, und trotz seiner Lehre, nur durch den Glauben, nicht durch Werke könne der Mensch selig werden, führte seine Mahnung, sich lieber durch Tüchtigkeit im Beruf als durch Rosenkranzbeten und Wallfahrten Gott zu empfehlen, doch zu einer neuen Art von Werkheiligkeit und Selbstgerechtigkeit, die fast noch gefährlicher war als die der Altgläubigen. Beschimpfte er auch persönlich die Fürsten nach Herzenslust, wenn es ihm paßte, so verleitete ihn doch das Bemühen, die von ihm selbst zerstörte Autorität der Kirche durch eine andere zu ersetzen, dazu, die Kirche in eine unwürdige Untertänigkeit zum Staate zu drängen, und überhaupt durch sein Betonen der unbedingten obrigkeitlichen Gewalt zu einer beginnenden Vergötzung des Staates.
Könnte man das geistige Leben des deutschen Volkes, wie es um 1400 und wie es um 1700 war, in einem Bilde vorstellen, so würde der Unterschied ungeheuer groß und fast erschreckend sein, besonders in den protestantischen Ländern. In den katholischen hielt die strenge Kirchlichkeit der Dynasten das Volk noch in den alten Bezirken des Glaubens fest, aber unter der Hülle der äußeren Übung verbarg sich nur notdürftig die Weltlichkeit, die auch hier namentlich die oberen Schichten ergriffen hatte. Bei den Protestanten sicherte wohl die Orthodoxie den Bestand der Lehre, und einzelne geistliche Führer wußten die Herzensfrömmigkeit zu beleben, so daß von außen gesehen in ganz Deutschland die Religion noch im Vordergrunde des Lebens stand; aber das magische Licht, das einst die Dinge der Erde zauberhaft umhüllte, war von ihnen gewichen, es gab die Spannung zwischen Himmel und Erde nicht mehr, die einst dem Leben Bedeutung gegeben hatte. Den Kämpfen der früheren Zeit hatte es Großartigkeit verliehen, daß die letzten Gründe immer überweltliche waren, bei den jetzigen handelte es sich um Weltliches, Vergängliches, im Grunde Wertloses. Die Religion war nicht mehr wie im Mittelalter das Band zwischen Himmel und Erde, zwischen Gott und den Menschen, sie war ein Bestandteil der Welt und des Staates geworden. Über die Stangen des Staatskäfigs hinaus konnte sie sich kaum noch bewegen.
»Durch die Verderbnis des eisernen Jahrhunderts«, hatte der protestantische Pfarrer Johann Valentin Andreae gesagt, »stürmen wie durch zwiefach geöffnete Pforten drei Ungeheuer hervor: Atheismus, Barbarei und Sklaverei.« Leibniz, der von 1646 bis 1716 lebte, fand diese furchtbare Weissagung schon bestätigt. Zunächst klagte er über den Atheismus in Frankreich. »Die sogenannten Freigeister sind dort Mode, Frömmigkeit gilt für etwas Lächerliches.« Aber er war überzeugt, daß der Einfluß Frankreichs den Atheismus in Deutschland verbreiten und den Untergang des Abendlandes herbeiführen werde. »Ich finde, daß Meinungen, welche an eine gewisse Zügellosigkeit streifen, und welche nach und nach sich der Meinung der großen Welt bemächtigen und in die Modebücher sich einschleichen, alles für die große Revolution, welche Europa bedroht, vorbereiten.« Dieser Gedanke beunruhigte ihn so sehr, daß er nicht begriff, warum sich nicht alle Einsichtigen zur Bekämpfung der Gefahr vereinigten. »Man sollte zur Unterdrückung jener Richtung sich verschwören, die Theologen aller Richtungen sollten zusammentreten. Denn gegen öffentliche Feinde ist jeder Bürger Soldat, sonst droht uns der Umsturz aller Ordnung.«
Umsturz aller Ordnung. Die Gottesherrschaft, von der Leibniz ausging, war eine Herrschaft des Rechts. Mit Gott mußte auch das Recht und mit dem Recht alle menschliche Ordnung schwinden. Seit Grotius und ganz besonders seit Pufendorf trennten die Gelehrten das natürliche Recht aus seiner Verbindung mit dem göttlichen, indem sie die Vernunft als absolute, unabhängige Macht setzten. Leibniz machte diese Wendung nicht mit. Für ihn blieb Gott die Grundlage des Naturrechts. Indessen auch das Vernunftrecht, wie man nunmehr das Naturrecht nannte, war ein unveräußerliches, unantastbares über dem veränderlichen Staatsrecht erhabenes Recht, ein Seinsollen, dem das Sein sich unterzuordnen hatte.
Mit der christlichen Heilighaltung des Rechtes stimmte die germanisch-heidnische Auffassung überein. Verwirklichung des Rechts war nach germanischer Auffassung die Aufgabe des Staates, der Staat war eine Friedens- und Rechtsgemeinschaft, Friedensbruch war zugleich Rechtsbruch und umgekehrt. Diese Übereinstimmung erleichterte den germanischen Stämmen die Annahme des Christentums. Sie teilten die Gesinnung, die Augustinus in dem berühmten Satz ausdrückte: » Remota justitia quod sunt regna nisi magna latrocinia« – Ohne Gerechtigkeit sind die Staaten nichts anderes als große Räuberbanden.
Es war etwas Ungeheuerliches, Schreckenerregendes, daß im Jahre 1532 ein Buch erschien, welches die Lehre von den den Fürsten durch Gott gesetzten Rechtsschranken, als verstehe es sich von selbst, über den Haufen warf: dies Buch war von einem Florentiner namens Machiavelli verfaßt und hieß: il principe, der Fürst. Der Fürst, als der Vertreter eines Landes, hieß es da, hat kein Gewissen, nimmt keine Rücksicht auf menschliche und göttliche Gebote, für ihn gelten keine Verträge. Es lag den damaligen Gelehrten fern, die Umstände zu bedenken, unter denen das Buch geschrieben war, und den Zweck, den es verfolgte, um sich dadurch die in ihm vorgetragenen Sätze verständlich zu machen; sie nahmen es als absolute Lehre und verglichen es mit den Rechtsgedanken, die für sie feststanden und die es verletzte. Hier war für den Fürsten das Recht des Stärkeren in Anspruch genommen, die Macht über das Recht gestellt. Was für alle Menschen Unrecht war, sollte für den Fürsten Recht sein können. Mit Entrüstung wurde der Angriff auf die christlich-germanische Weltanschauung zurückgewiesen. Der Papst setzte das mit den Fingern des Teufels geschriebene Buch auf den Index. Selbst der französische Gelehrte Bodin, der den Begriff der Souveränität in bisher nicht üblicher Weise zuspitzte, behielt doch das Recht der Gebote Gottes und das damit zusammenhängende Recht der Natur vor. Vollends die deutschen Gelehrten wendeten sich fast ausnahmslos gegen Machiavelli. Der berühmte Freiburger Jurist Zasius erklärte ihn für einen italienischen Fürstenschmeichler; der Fürst stehe nicht über dem göttlich-natürlichen Recht, vielmehr solle gerade er es verkünden. Die höchsten naturrechtlichen Gegensätze, sagte ein anderer, hätten sogar für Gott bindende Geltung, wieviel mehr für jede irdische Macht, auch für den Staat. Reinkingk nannte die Ratio status oder Staatsraison die arge Stiefschwester der Justitia. Die Heilige Schrift, sagte er, sei die beste Ratio status. Dem neuen Grundsatz princeps legibus solutus wurde ein anderer princeps legibus tenetur entgegengestellt. Wenn sich auch im Laufe des 17. Jahrhunderts besonders mit Hobbes und seinen Anhängern die Ansichten zugunsten des Florentiners änderten, so glaubte doch zum Beispiel Hipolythus a Lapide, der in seinen Ratschlägen an die Fürsten von den machiavellistischen Grundsätzen reichlich Gebrauch machte, trotzdem oder vielleicht grade deshalb sich feierlich gegen ihn bekennen zu müssen. »Es ist eine abscheuliche Bosheit, daß manche Leute sich erfrechen zu behaupten, als ob ein Regent sogar nicht einmal an das göttliche Gesetz noch an das Recht der Natur gebunden sei, vielmehr diesen willkürlich entgegenzuhandeln und zu verfügen Erlaubnis habe, wenn er einen Scheingrund erdenken könne, um sich damit zu behelfen. – Wie läßt sich doch dasjenige mit dem Namen der Raison ( ratio) belegen, was aller Vernunft schnurstracks widerspricht! – Die Betrügereien der Gottlosen können nichts weniger als Klugheit heißen. – Nimmt man die Gottesfurcht hinweg, so hebt man damit zugleich durch eine notwendige Folge und unmittelbare Wirkung die vortrefflichste aller Tugenden, die Gerechtigkeit, auf, und es erfolgt alsdann unausbleiblicher- und unwiderstehlicherweise ein Umsturz aller menschlichen Gesellschaft und die Zerreißung der festesten Bande des Staates … Ehrbarkeit und Treue müssen jederzeit als eine vorzügliche Hauptraison gelten. Wo diese beiseite gesetzt werden, da verschwindet leicht der Begriff und das Wesen eines ordentlichen Staates, und die Oberherrschaft verwandelt sich in die ungerechteste Tyrannei und in ein zusammenhängendes Gewirre der lasterhaftesten Bubenstücke. –
So machten es unter den Alten bereits die Spartaner. Sie maßen die Gerechtigkeit bloß nach dem Vorteil ihrer Republik ab, hierauf allein richteten sie alle Ratschläge … Daß Lysander unterweilen den Fuchspelz angezogen und eine erlaubte Verstellung aus guter Vorsicht zum besten angewandt, solches ist nicht schlechterdings zu mißbilligen. Untreue und Meineid hingegen verdienen den äußersten Abscheu. Plato schreibt nicht unrecht, daß Treu und Glauben der Grund aller menschlichen und bürgerlichen Gesellschaft sei … Die feierlichsten schriftlichen Verträge zu verletzen sind vollends Freveltaten, deren sich auch der allerniederträchtigste Taugenichts zu schämen hat.«
Hundert Jahre später schrieb Karl Friedrich Moser: »Ist aber je ein ungeheurerer Satz gewesen, als den noch vor kurzem der Verfasser der Briefe über die Vorurteile unseres Jahrhunderts aufstellen wollen: Tugend und Laster seyen bloß als solche anzusehen, insofern sie mit der Wohlfahrt des Staates übereinstimmen. In Wahrheit eine saubere Sittenlehre! Nach dem Grundsatz duldet die russische Regierung die Trunkenheit, weil die Bier- und Branntwein-Krüge von der Krone verpachtet werden.«
Die Ansicht, daß das gegebene Wort des Fürsten bindend sei, war im 17. Jahrhundert noch vorherrschend; gestand doch selbst Hobbes zu, daß Verträge gehalten werden müßten. Die Räte des Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg widerrieten ihm, den Vasalleneid zu brechen, den er dem König von Polen geschworen hatte, nicht aus politischen, sondern aus rechtlichen Bedenken. Darin waren sich alle einig, daß das Staatsoberhaupt, der Vertreter des Ganzen, sich unter Umständen über die Moral- und Rechtsvorschriften hinwegsetzen dürfe, die für den einzelnen maßgebend sind, aber daß er überhaupt an das göttlich-natürliche Recht und an das Völkerrecht nicht gebunden sei, das ließ man nicht gelten. Fiele diese Bindung fort, meinte man, würde die Auflösung des Rechtsgefühls für das Staatsoberhaupt und seine Umgebung sowie für das ganze Volk die Folge sein, woraus unermeßlicher Schaden entstehen würde. Die Grenze, die nicht überschritten werden dürfe, wurde nicht bestimmt; aber daß eine Grenze vorhanden sei, daran wurde festgehalten. Erst im 18. Jahrhundert machte sich die gefürchtete Auflösung mehr und mehr bemerkbar.