Joseph Görres
Eine Auswahl aus seinen Schriften
Joseph Görres

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Der politische Kämpfer

Der allgemeine Frieden, ein Ideal

Einleitung

... Ohne die lächerliche Arroganz zu besitzen, die mich glauben machen könnte, daß ich der Sterbliche sei, der da kommen mußte, um die Nationen über ihr Interesse beim allgemeinen Frieden zu belehren; aber ohne auch durch eine mißverstandene Bescheidenheit den Beruf von mir abzulehnen, den ich in meinem Inneren fühle, den Menschen nützlich zu werden, glaube ich, daß es überhaupt die Pflicht jedes Weltbürgers sei, eine Regierung, die nach Aufklärung strebt, mit allen seinen Einsichten (sei ihr Grad auch noch so unbedeutend) zu unterstützen, doppelte unnachläßliche Pflicht, wenn er sich durch die Umstände der Zeit und des Orts, mit einiger Wahrscheinlichkeit, als integrierenden Teil eines Staates ansehen kann, dem er durch dieselbe Nutzen verschaffen kann ...

Zuvörderst noch einige Prolegomena.

Vermöge des ersten Axioms der Mechanik kann ein Körper beim Wechsel seiner räumlichen Verhältnisse nicht zur Ruhe kommen, ohne vorher in Bewegung gewesen zu sein, ebenso können auch Nationen keinen Frieden unterhandeln, ohne eine angebliche Zeit im Zustande des Krieges gewesen zu sein. Bei einer philosophischen Erörterung beider Begriffe muß also der letztere der Reihe nach zuerst vorgenommen werden.

Krieg schlechthin heißt daher Suspendierung der zwischen den hadernden Nationen bisher bestandnen politischen Verhältnisse, verbunden mit dem Eintreten der militärischen.

Politische Verhältnisse nenne ich die wechselseitigen Beziehungen mehrerer Staaten, als selbständige, regelmäßig geformte Einheiten, deren Gesamtzweck Erhaltung ihrer eignen Persönlichkeit und der aller ihrer koexistierenden Teile ist, militärische oder physische, die eben dieser Staaten als künstlich organisierte materielle Körper, die von innen heraus ihre Existenz als solche behaupten, jedem äußern Angriff widerstehen und im Notfalle selbst angreifen können.

Gibt es außer jenem formalen Verhältnisse noch mehrere andre, so wird eine Suspendierung, die die ganze Totalität derselben betrifft, ein Universalkrieg heißen müssen.

Wird aber diese Totalität nicht bloß suspendiert, sondern für immer und mit dem Vorbehalte, sie nie wieder eintreten zu lassen, aufgehoben: dann entsteht ein Ausrottungskrieg, wie ihn Barrère und Fitzwilliam predigten und die Römer bei ihren meisten Fehden realisierten.

Dieser geht endlich in einen Menschenfresserkrieg, die höchste Stufe menschlicher Bosheit oder Verblendung über, wenn der Sieger, nicht zufrieden, die Einheit des besiegten Staates aufgelöst zu haben, nun auch noch den Einheiten in demselben ihr Grab in den Individuen seiner Gesamtheit anweist und so die moralische Persönlichkeit desselben ganz zerstört, die physische aber innerhalb der seinigen konzentriert.

So wie Zwist im besondern der leidenschaftliche Zustand der streitenden Individuen ist, so ist Krieg im allgemeinen der leidenschaftliche Zustand der veruneinigten Nationen und als solcher psychologische Nationalkrankheit, die kurze Zeit vor der Aussöhnung ihre Krisis erreicht und dann den leidenschaftlosen, gesunden Friedenszustand wieder eintreten läßt.

In der Natur geschieht nichts durch einen Sprung, ist die trivialste aller Wahrheiten; alle positiven Größen der Mathematik, gehen durch 0 ins Entgegengesetzte über, so auch hier. Wenn Nationen den Zustand eines Universalkrieges mit dem eines Universalfriedens verwechseln, so suspendieren sie zuerst das einzige, bisher noch zwischen ihnen bestandene Verhältnis, nämlich das militärische, d.i. sie schließen einen Waffenstillstand und werden nun zu geometrischen Körpern, die ihren Raum einnehmen, ohne ihn zu erfüllen, während demselben werden nach und nach die zerrissenen Fäden wieder angeknüpft und so allmählich jene bisher unterbrochene Gesundheit wiederhergestellt.

Frieden schlechthin ist daher das Wiedereintreten der mit dem Beginnen der Krankheit abgebrochenen politischen Verhältnisse, verbunden mit dem gänzlichen Aufheben der militärischen.

Er wird zum Universalfrieden, wenn die Auflösung alle denkbaren Verhältnisse der Kämpfenden betroffen hatte und diese nun aufs neue bestimmt werden.

Nach vollbrachter Krisis des Ausrottungs- und Kannibalenkrieges, d.i. nach Verschlingung des einen Objekts der Verhältnisse, würden diese selbst aufhören und also subjektive Ruhe, Sättigung, nicht Frieden erfolgen.

Der Zweck jedes Friedens ist Völkerbeglückung, das erste Requisit, um diesen Zweck zu erreichen, Dauer. Ein Frieden, der seiner Form und seinem Inhalt nach für alle Zeiten gelten kann und den Völkern für ihre ganze unbegrenzte Existenz ihren Wohlstand verbürgt, nur ein solcher kann seinen Namen sich mit Recht anmaßen, jeder andere, der wie alle bisherigen schon bei seiner Geburt die Keime der Verwesung zeigt, ist eine Mißgeburt, ein Mittelding zwischen Krieg und Frieden, das die Menschheit ärger belastet als der Krieg selbst.

Der ewige Frieden, wie ihn Saint-Pierre und Rousseau aufstellten und Kant gegen die engbrüstigen Einwürfe kleinmütiger Empiriker in Schutz nahm, ist also das Ideal, dem die Menschheit unaufhörlich nachstreben muß, weil in seiner Erreichung absolutes Glück für sie liegen würde, so wie Vernichtungskrieg das Urbild eines solchen, von dem sie sich immer weiter entfernen muß, weil seine völlige oder auch nur partielle Realisierung ihr unabsehliches Unglück nach sich ziehen würde.

Um nun diesem lauten Rufe der Natur zu gehorchen, ist es unsere Pflicht, die Bedingungen zu erörtern, deren Auseinandersetzung jedem eigentlichen Friedensschlusse vorangehen müssen, Bedingungen, die allein dem Frieden Allgemeingültigkeit geben können. Wenn Schranzen und Mätressen in den Tagen unsrer Väter einen Frieden schlossen, dann weinte der Genius der Menschheit, denn wohl sah er, daß die Mordfackel nicht erloschen, sondern nur versteckt sei, um aufs neue, mit brennbarer Materie versehen, in der Hand der rasenden Furien desto ärgere Verwüstungen anzustellen; aber heuer wird er sich freuen, wenn er endlich einmal dem gesunden Menschenverstande das Friedensgeschäft übertragen und nun einer dauernden Ruhe ins künftige Jahrhundert entgegensieht. Machen wir einen Versuch, seinen philantropischen Absichten zu entsprechen.

Non, si male nunc, et olim sic crit. – Hor. Od. Lib. II., Od. XI.

*

[Aufbau der Staaten]

Im Mutterleibe gerinnt die Materie des künftigen Menschen nach elementarischen Gesetzen, und mit dem Anfange dieser Operation beginnt seine Existenz. Er durchwandert alle die Abstufungen, die das Reich dieser Kräfte mit dem der organischen verbinden, er wird zur Pflanze, wächst und vegetiert als solche noch eine Zeitlang fort, durchläuft dann alle Mittelglieder zwischen dem Gebiete der Vegetation und dem der Tierheit, wird Pflanzentier erst, Insekt in der Folge, weißes kaltes Käferblut schleicht in seinen Adern, er läutert sich dann durch alle Potenzen der Tierheit hinauf und tritt nun endlich, als das Kompendium aller Naturkräfte und Anlagen, als die zusammengesetzteste Formel unter der Sonne in unsere Außenwelt. Umgeben von Geschöpfen seinesgleichen, wird ihm eine isolierte Existenz bald unerträglich, er schließt sich an seine Ebenbilder an und knüpft nun seine Existenz an den Faden, den wir in der Einleitung verfolgten.

Auch Staaten, sahen wir, bilden sich, indem sie aus regellos angeschossenen Präzipitationen nach und nach zu organisierten pflanzenähnlichen Stämmen sich formen, dann zu selbstsüchtigen, alles um sich verschlingenden Tieren werden und erst spät ihrer Bestimmung gemäß sich zur höchsten Humanität hinaufarbeiten. Auch Staaten existieren wie das einzelne Individuum im Raum und in der Zeit, sind mechanisch undurchdringlich, pflanzen sich (hermaphroditisch und durch Intussuszeption) fort, bestehen aus einem sinnlichen und einem geistigen Teile, haben Rezeptivität und Spontaneität, stehen vermöge des ersteren unter den Gesetzen der Natur, durch den Besitz der letzteren nur unter ihren eigenen; jeder hat seine auszeichnende Physiognomie und Temperament, wird Jüngling, Mann und Greis und stirbt endlich, wenn Formenwechsel und Tod nämlich Synonyma sind.

Sofern Staaten als Erscheinungen in der Sinnenwelt existieren, wird es also auch eine Naturgeschichte für sie geben, ein System, das sie in Klassen und Ordnungen abteilt, deren spezifische Differenzen es angibt und allgemeine Ranggesetze bestimmt, unter die es alle je vorhandene oder noch existierende Gattungen und Arten dieser Naturwesen der Reihe nach subsumiert.

So wie jeder Physik erst Naturbeschreibung vorangehen, so wie ich die Wesen erst kennen muß, ehe ich ihre Verhältnisse gegeneinander betrachte, so wird auch hier vor der Würdigung der Staatenverhältnisse diese bezeichnende Klassifikation den Anfang machen müssen.

Materie und Form sind es, die vereinigt bei jedem Staat ins Auge fallen. Materie eines Staates ist die Summe aller in demselben verbundenen Individuen, kollektiv genommen. Zwei Staaten unterscheiden sich materialiter durch die Menge dieser Individuen, durch den Charakter derselben, insofern er auf Klima, Temperament, Rassenunterschied beruht und einen Nationalcharakter bildet. Allein eine Klassifikation nach diesen physischen Differenzen würde politische Physiologie, nicht Typologie, sein und überdem keinen wesentlichen Einfluß auf unsern Gegenstand haben, mithin außer unserm Wege liegen. Nur die formalen Differenzen können hier erwogen werden.

Form überhaupt ist die Verbindungsart mehrerer Teile zur Einheit, unternommen, um irgendeinen bestimmten Zweck zu erreichen. Form eines Staates ist also Verbindung aller Partialpersönlichkeiten zu einer Universalpersönlichkeit, ihr Zweck das Gesamtwohl. Diese Verbindungsart wird dann, wenn sie legal sein soll, durch den Gesellschaftsvertrag bestimmt.

In diesem Vertrage wird nun fürs erste darauf Rücksicht genommen, daß jene Universalselbständigkeit nur eine moralische Einheit ist, die als solche in der Reihe der Erscheinungen keinen Platz findet, mithin, da sie doch in derselben wirken soll, einer physischen Person inhärierend gemacht werden muß, die dann durch den Zusammenhang des inneren und äußeren Sinnes den Willen in Tat zu verwandeln vermag.

Diese Inhärenz wird nun entweder mittelbar oder unmittelbar bewirkt. Mittelbar, indem man ein transzendentes Wesen mit der obersten Selbständigkeit bekleidet, das dann entweder durch Eingebungen von oben herab Menschen zu seinen Werkzeugen macht und so physische Wirkungen hervorbringt, oder durch Eingriffe in den Gang der Dinge vermöge seiner Allmacht alles auf jenen Zweck hinlenkt, oder zweitens unmittelbar, indem man einer immanenten Person dies Vorrecht zugesteht, die dann ihrer Quantität nach entweder eine Einheit oder eine Vielheit oder eine Allheit im Staate ist.

Im ersten Falle entsteht Monarchie, die ganze Nationalpersönlichkeit ist in einem Manne konzentriert.

Im zweiten Polyarchie im weiteren Sinne, eine Menge Menschen, heißen sie nun Suffeten, Archonten, Ephoren, Patrizier, Nobilis oder Pairs, teilen sich in die oberste Gewalt. Diese Form zerfällt in mehrere Unterordnungen, sie wird Hierarchie, wenn jene Menschen vom Priesterstande, Aristokratie, wenn sie vom Adel, Emporokratie, wenn es Kaufleute, endlich Polemokratie, wenn es Soldaten sind. Jede teilt sich wieder in mehrere untergeordnete Zweige; die Machthaber besitzen ihre Stelle entweder durch Wahl, durch Erbrecht, durch Zufall (Los) oder Alter.

Endlich entsteht im dritten Falle Holarchie; die ganze Nation ist Quelle und zugleich Depositär ihrer Selbständigkeit, ihr Wille hat sie selbst zum Organ und bedarf keiner künstlichen Maschinerie, um in Handlung überzugehen.

Zweitens wird die Qualität jener Universalpersönlichkeit betrachtet. Einmal denkt man sich dieselbe nämlich unzersetzt, ein andermal zerlegt in eine Universalspontaneität und in eine Universalkausalität, d. i. in eine gesetzgebende und eine ausübende Macht. Da zieht nun nach der Kategorie der Realität der Gesamtwille beide Mächte in einen Punkt zusammen, oder er entfernt sie nach jener der Negation unendlich weit voneinander, oder die entfernenden und nähernden Kräfte begrenzen einander so, daß beide nach der Kategorie der Limitation in einer Art von mittlerer gemäßigter Entfernung voneinander stehenbleiben.

Was der absolute Punkt in der Geometrie ist, das ist das einzelne Individuum im Staate, was dort unendlicher Raum, ist hier die Totalität aller Bürger.

So bekommt man also erstens, legislative und exekutive Macht in einem Individuum vereinigt, Despotie.

Zweitens, beide Funktionen so weit als möglich voneinander getrennt, also durch die ganze Masse der Bürger verteilt, Demokratie. Die Befugnis, diese Regierungsform Demokratie zu nennen, muß in dem Umstände gesucht werden, daß es in der Theorie völlig einerlei ist, ob ich von n herrschenden Individuum der einen Hälfte die exekutive, der andern die legislative Macht gebe, oder ob ich die Totalsumme beider Mächte mit n dividiere und nun jedem Machthaber ein n-Teil der ganzen Totalität der höchsten Gewalt übertrage, vorausgesetzt, daß in beiden Fällen kein einziger für sich ohne die Beiwirkung aller andern etwas unternehmen könne. Denn was sich der Vereinigung aller zu dem gemeinschädlichen Zwecke, sich über die Gesetze hinauszuschwingen und ihre übertragene Macht zur Befriedigung ihrer Leidenschaften zu mißbrauchen, widersetzt, ist in beiden Fällen kein physisches (also undurchdringliches), sondern nur ein moralisches Hindernis. Es liegt also einmal wie das andere Mal gleich sehr an dem Willen der Machthaber, ob sie nicht, von ihrem gemeinschaftlichen Interesse getrieben, übereinkommen wollen, ihrem Privatwohl das öffentliche nachzusetzen und jene Hindernisse wegzuschaffen; eine Operation, die im ersten wie im zweiten Falle gar keines Aufwandes von physischer Kraft bedarf. Die Wahrscheinlichkeit zu so einer Übereinkunft nimmt nur mit der wachsenden Zahl der Herrschenden ab, und wenn Sicherheit vor derselben der Bestimmungsgrund zur Trennung jener beiden Zweige der Staatsgewalt ist, so wird jener Zweck um so vollkommener erreicht, mithin die Trennung beider Funktionen um so größer, je größer die Zahl der Gewalthaber wird, sei es auch, daß, so wie die Verteilung nach und nach die Halbierung aller Staatsbürger übersteigt, nur einige oder bei der vollkommenen Holarchie alle einen Teil der legislativen und exekutiven Macht zugleich bekommen. Die Regierung, wo daher die Entfernung beider Zweige das Maximum erreicht hat, wird die Demokratie sein.

Daraus folgt denn auch, daß Demokratie nicht wie einige wenige Neuere, unter andern Kant, behaupten, ihrem Wesen nach Despotismus sei. Denn wäre sie das, so liefe ja auch des letztern zur Erreichung des ewigen Friedens vorgeschlagener Völkerbund auf die Organisation einer Völkerdespotie hinaus, indem auch in einem solchen Bunde wie in einer Volksregierung alle befehlen, alle ausüben und alle gehorchen. Jede Verfassung, sie sei welche sie wolle, wäre überdem, da bei ihrer Akzeptation die Wahl der Repräsentanten und Magistratsglieder eine Funktion der exekutiven Macht ist, weil sie sich mit einem partikulären Gegenstande beschäftigt, diese Wahl aber vom ganzen Volke geschieht, daß also in diesem Augenblicke eine Demokratie, mithin nach jener Vorstellung Despotie, bildet, so wäre, sag' ich, jede Verfassung auf Despotie gegründet, also illegal. Demokratie verhält sich vielmehr zur Despotie wie jede menschliche Autokratie zur hyperphysischen Theokratie. Es mag sein, daß diese Verfassung am leichtesten in Anarchie sich auflöst, den meisten inneren Stürmen ausgesetzt ist, dem Parteigeist den freiesten Spielraum verschafft, für das gegenwärtige, alle vorhergegangene und noch manche kommende Menschengeschlechter schlechterdings gar nicht paßt, so sind das alles doch nur Inkonvenienzen, die nicht der Form, sondern nur der Materie, der dieselbe angepaßt werden soll, aufgebürdet werden müssen. Wenn einmal Moralität nicht mehr örtlich unter den Menschen angehäuft, Aufklärung nicht wie heuer das Los einiger wenigen sein wird, dann wird sie zuverlässig in ihre Rechte wieder eintreten und das Repräsentationssystem, für jetzt ein absolut notwendiges Übel, verdrängen. Heuer, nach Erfindung der Buchdruckerei, wird sie dann auch mit weit weniger Schwierigkeiten als im Altertum verbunden sein, da jetzt nicht einmal Volksversammlungen mehr nötig sind und so, mit dem wenigsten Aufwand, das meiste Gute bewirkt werden kann.

Endlich sind drittens beide Gewalten weder ganz in einer Einheit noch ganz im Ganzen, sondern getrennt in einem Teile, Polyarchie im engern Sinne. Diese Trennung wird nach dem oben vorgetragenen auf zweierlei Art bewirkt, entweder durch Erweiterung der Despotie: Unter eine Minorität von Repräsentanten wird die Staatsgewalt mechanisch verteilt, despotische Polyarchie, oder durch Verengerung der Demokratie; die oberste Gewalt wird chemisch verteilt, die Einheit oder eine Minorität bekommt die exekutive, die Totalität oder Majorität bekommt die legislative Macht, die sie nun entweder selbst ausübt, polyarchisch-demokratische Form, oder durch Repräsentanten ausüben läßt, polyarchisch-repräsentative, beide zusammen polyarchisch-republikanische Form.

Bei der Kombination jener beiden Formengeschlechter sieht man zuvörderst, daß Monarchie ihrem Wesen nach weder Polyarchie im engern Sinne noch Demokratie verträgt. Denn das Prinzip der Teilung, das in beiden herrscht, bringt die Anzahl der Machthaber wenigstens auf zwei, und dann hört die Form auf, reine Monarchie zu sein. Jede reine Monarchie ist daher Despotie. Die Polyarchie im weitern Sinne verträgt sich weder mit Despotie – denn dort ist das Prinzip Vielheit, hier Einheit – noch mit Demokratie, denn hier ist es Allheit, es bleibt also bloß Polyarchie im engern Sinne mit ihren Unterabteilungen übrig.

Endlich kongruiert Holarchie weder der Despotie noch der Polyarchie im eigentlichen Sinne, denn wo alle befehlen, alle ausüben, da kann kein Teil eine oder die andere Funktion allein oder beide zusammen ausüben; und so haben wir also in allem folgende Hauptformen:

a) Die monarchisch-despotische,
b) Die polyarchisch-despotische,
c) Die polyarchisch-republikanische,
d) Die holarchisch-demokratische.

Unter diesen vier Rubriken mit ihren Unterabteilungen und unzähligen Nuancen, womit sich eine in die andere verflözt, lassen sich nun allen von jeher bestandenen Staaten, von dem ersten auf den Ebenen von Singar bis auf den letzten bei dem Umsturz aller Dinge, ihre gehörige Stelle anweisen ...


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