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Kurz ehe der Ransome-Prozeß begann, erreichte die Fehde zwischen meinem Schwiegervater und mir den Höhepunkt. In der ersten Zeit nach meiner Heirat verstanden wir uns ganz gut. Ich besuchte ihn oft auf seinem Gut – meistens in Begleitung meiner Frau. Zweimal war ich zehn Tage allein bei ihm, und zwar nach dem Tode meiner Schwiegermutter, mit der ich ebenfalls gut stand. Wenn ich allein bei meinem Schwiegervater war, kamen wir ausgezeichnet miteinander aus. Ich denke jetzt gern daran zurück, daß er damals sehr freundlich gegen mich war. Wir jagten und angelten zusammen und waren die besten Freunde.
Die späteren Reibereien hatten ihren Ursprung darin, daß er immer wieder versuchte, mir meinen Sohn zu entfremden. Er erbot sich, für die Erziehung des Jungen zu sorgen, was ich natürlich sehr gern annahm. Dafür gestattete ich es auch bereitwilligst, daß das Kind oft und lange zu seinem Großvater fuhr. Doch Custance gab sich nicht damit zufrieden. Er wollte den Jungen ganz für sich haben und mich und seine Mutter bewegen, auf unsere elterlichen Rechte zu verzichten. Dieses Ansinnen lehnte ich immer entschieden ab. Ich war auch sehr ärgerlich auf ihn, weil er seine Tochter stets zu tyrannisieren versuchte; sie beklagte sich oft bei mir darüber.
Als ich Katholik wurde und meinen Sohn katholisch erziehen ließ, spitzte sich die Lage zwischen meinem Schwiegervater und mir noch mehr zu. Oberst Custance war stets sehr antikatholisch, obgleich oder vielleicht gerade weil seine einzige Schwester, Mrs. Garnett, einen Katholiken geheiratet hatte und auch katholisch geworden war. Wenn er »gute Miene zum bösen Spiel machte« und erklärte, er hege nicht die geringste Absicht, sich in die Frage der Religion meines Sohnes zu mischen, war das doch nicht immer der Fall. Er versuchte sogar, einen Zwang auf uns auszuüben, indem er drohte, meinem Sohn kein Geld zu hinterlassen, wenn er nicht protestantisch erzogen würde. Diese Drohung führte er zwar nie aus, aber er machte sie, und der Brief, in dem ich mich darüber beschwerte, befindet sich noch in den Händen seiner Anwälte Lewis & Lewis. Diese Anwälte nahm er erst in Anspruch, als er seine Verleumdungsklage gegen mich anstrengte. Daß er gerade diese Anwälte wählte, die Ross' Verteidiger waren und im Ransome-Prozeß gegen mich plädierten, erhöhte meine Verbitterung gegen meinen Schwiegervater. Ich hatte die Empfindung, daß er gemeinsame Sache mit meinen ärgsten Feinden machte, obwohl er behauptete, er habe diese Anwälte ganz zufällig gewählt.
Es mag ein Zufall gewesen sein, aber jedenfalls war es ein sehr unglücklicher. Um mich kurz zu fassen, will ich nur sagen, daß nach unzähligen Reibereien meines Sohnes halber und nach mehreren »Szenen« wegen der ungerechten Behandlung meiner Frau der Höhepunkt erreicht wurde, als er eine Änderung seines Testaments zugunsten meines Sohnes vornahm. Olive war eigentlich Universalerbin; denn das ganze Besitztum war ihr unwiderruflich von ihrem Großvater, Sir Hambledon Custance, vermacht worden, und Oberst Custance konnte sie nicht enterben. Doch sie verzichtete aus freien Stücken auf ihre Rechte unter der Bedingung, daß ihr Vater sich verpflichtete, ihr, solange er lebte, die sehr bescheidene jährliche Rente von sechshundert Pfund zu geben und ihr eine Leibrente zu hinterlassen. Das ganze übrige Vermögen sollte ihrem Sohne vermacht werden. Das neue Übereinkommen wurde also aufgestellt und von meiner Frau unterschrieben. Oberst Custance weigerte sich jedoch, irgendeine schriftliche juristisch bindende Erklärung über die Jahresrente von sechshundert Pfund zu unterzeichnen, weil er sagte, »sein Wort genüge«. Ich riet meiner Frau dringend ab, etwas zu unterschreiben, ehe sie sein unterzeichnetes Versprechen, ihr die sechshundert Pfund jährlich zu geben, in Händen hätte. Sie unterschrieb aber doch, ohne die Unterschrift ihres Vaters zu haben, da sie von ihren Anwälten schlecht beraten wurde. Diese hätten meines Erachtens nie gestatten dürfen, daß sie ihre Unterschrift gab, ehe sie die schriftliche Zusicherung ihres Anrechts auf die sechshundert Pfund jährlich bekommen hatte.
Kaum war das Übereinkommen von meiner Frau unterschrieben, als Oberst Custance genau das tat, was ich vorausgesagt hatte und wovor ich die Anwälte meiner Frau ausdrücklich gewarnt hatte. Er schrieb Olive, daß, wenn wir ihm unseren Jungen nicht übergäben, er ihr den »Zuschuß« entziehen würde. Meine Antwort darauf war, daß ich unseren Jungen sofort aus der Schule, in die Custance ihn gegeben hatte, entfernte und ihn meiner Mutter brachte.
Es kann kein Zweifel über Oberst Custances Handlungsweise bestehen, denn ich besitze noch einen Brief von ihm an meine Frau, in dem er ihr schrieb, daß er sogleich, wenn ich den Jungen aus der Schule fortnähme, alle Zahlungen an sie einstellen würde. Ich schrieb ihm, daß eine Einstellung jener Zahlung, die als Bedingung für das Verzichten meiner Frau auf ihr unveräußerliches Erblehen ausgemacht war, eine unehrenhafte und sogar betrügerische, niederträchtige Handlung sein würde.
Einige Zeit vorher hatte er mir mitgeteilt, daß er jeden künftigen Brief von mir »ungeöffnet ins Feuer werfen« würde. Da ich ihn aber zwingen wollte, meine Mitteilungen zu lesen, schrieb ich ihm eine Postkarte. »Da Du Dich weigerst, Briefe von mir zu lesen,« lautete die eine, »bin ich gezwungen, Dir eine Karte zu schreiben.« Dann fuhr ich wie oben fort. Wenn jemand sich über die »Unvornehmheit«, private oder unangenehme Mitteilungen auf eine Postkarte zu schreiben, aufhält, kann ich nur erwidern, daß man dazu gezwungen wird, wenn der Empfänger sich weigert, geschlossene Briefe zu lesen. Mir blieb nichts anderes übrig, als Postkarten oder Telegramme zu schicken. Ich habe beides getan. Darauf ging er zu Sir George Lewis, der nicht nur Ross' Anwalt, sondern auch einer seiner intimsten Freunde war.
Lewis riet ihm zu einer Strafanzeige. Auf diese Weise hatte ich zwei Prozesse auf einmal, und beide machten mir viel zu schaffen. Während diese noch schwebten, strengten Custance und Lewis eine Klage beim Vormundschaftsgericht gegen mich an, um meinen Sohn von mir fortzunehmen. Mitten in diesen Unannehmlichkeiten verließ mich meine Frau und kehrte, während ich mit meinem Sohn auf dem Lande bei meiner Mutter und Schwester war, zu ihrem Vater zurück. Als ich nach London kam, war meine Frau fort.
Ich habe bereits berichtet, was dann geschah; aus Niedergeschlagenheit und Unlust warf ich die Flinte ins Korn und verlor den Custance-Prozeß. Ich hatte mich leider von meinem Anwalt überreden lassen, den Wahrheitsbeweis nicht anzutreten. Mr. Comyns Carr, der mich später verteidigte, und zwar in der Klage gegen die »Evenings News« und auch bei anderen Prozessen, die ich gewann, sagte mir viele Jahre darauf, daß ich den Prozeß gegen Custance nicht hätte verlieren können, wenn ich den Wahrheitsbeweis angetreten hätte. Ich hätte nur den oben erwähnten Brief meines Schwiegervaters vorzuzeigen brauchen, und die Klage wäre zu meinen Gunsten entschieden worden.
Eins steht jedenfalls fest: ich war durch den katastrophalen Ausgang des Ransome-Prozesses, durch die Vormundschaftsklage und die Flucht meiner Frau in einer so deprimierten Gemütsverfassung, daß ich vollkommen kampfunfähig war. Sonst hätte ich niemals klein beigegeben und hätte sicher den Sieg errungen, obwohl mein Verteidiger mir riet, den Wahrheitsbeweis nicht anzutreten. Seinen Namen will ich nicht nennen, denn er war ein ganz reizender, äußerst gütiger und rücksichtsvoller Mensch und hatte auch die besten Absichten. Ich hätte natürlich seinem Rat nicht zu folgen brauchen, denn ich hatte es mir zur Regel gemacht, bei allen meinen Klagen stets den Rat meiner Anwälte zu ignorieren, wenn mein Urteil nach reiflicher Überlegung von dem ihren abwich. Ich bin also selbst an dem schlechten Ausgang schuld. Ich tröste mich aber mit dem Gedanken, daß es vielleicht so sein sollte. Die Vorsehung läßt einen, der sich ihr anvertraut, nicht im Stich, nur muß man oft seine großen Siege auf Kosten anfänglicher Niederlagen erringen.
Nachdem ich den Ransome-Prozeß verloren hatte und kurz vor dem Prozeß mit meinem Schwiegervater stand, war meine Lage ziemlich trostlos. Ich war allein in meinem verlassenen, nur halb möblierten Haus. Außerdem war ich gezwungen gewesen, mich bankrott zu erklären, schon ehe ich die gerichtliche Aufforderung bekam, die Unkosten für den Ransome-Prozeß zu zahlen, die sich auf fünfzehnhundert Pfund beliefen. Ich hatte mir Geld von Wucherern leihen müssen, und da diese sich weigerten, mir Aufschub zu bewilligen, erhielt ich zu allem anderen kurz vor der Urteilsverkündung im Ransome-Prozeß einen Zahlungsbefehl.
Als ich mich bankrott erklären mußte, war ich natürlich gezwungen, aus dem White-Klub auszutreten, dessen Mitglied ich über zwanzig Jahre war. Meine Bürgen waren mein Onkel Percy Wyndham und der verstorbene Sir Reginald Graham gewesen. Es ist eine Regel des Klubs, daß, wenn ein Mitglied einen Zahlungsbefehl erhält, es sofort austreten muß, aber wieder ohne Neuwahl Mitglied werden kann, wenn es zu beweisen vermag, daß es keine Schuld an seiner Zahlungsunfähigkeit gehabt und sie nicht durch Unehrlichkeit herbeigeführt hat. Diesen Beweis konnte ich natürlich erbringen. Aber trotzdem habe ich nie versucht, wieder Mitglied zu werden, hauptsächlich, weil einige meiner Verwandten zum Komitee dieses ältesten Klubs Londons gehören, der lange Zeit das Eigentum meines Freundes und Vetters, des verstorbenen Algie Bourke war. Ich war der Ansicht und bin es noch, daß, wenn diese nicht soviel Anstand besaßen, die ersten Schritte zu meiner Wiederaufnahme zu ergreifen, ich ihnen nicht die Gelegenheit geben wollte, mir eine neue Kränkung zuzufügen.
Abgesehen von meiner geliebten Mutter, war George Wyndham der einzige Mensch aus meinen Kreisen, der mir in dieser trostlosesten Zeit meines Lebens wirklich gütig und herzlich entgegenkam. Er gab sich sogar ganz besondere Mühe, mir Freundlichkeiten zu erweisen und öffentlich zu zeigen, daß er zu mir hielt. Er lud mich zum Beispiel öfter nach seinem Landhaus »Clouds« ein. Sein Tod, der bald nach diesen Ereignissen erfolgte, beraubte mich des einzigen mächtigen Freundes, den ich noch besaß.
In dieser Zeit hatte ich Beziehungen zu jenem schönen jungen Mädchen angeknüpft, von dem ich in einem früheren Kapitel dieses Buches bereits sprach. Sie erzwang sich fast den Eintritt in mein verlassenes, verödetes Haus. Ich sollte am nächsten Tag in der Verleumdungsklage, die mein Schwiegervater gegen mich angestrengt hatte, vor Gericht erscheinen und war überzeugt, daß ich verurteilt werden würde. Die junge Dame, D... E..., erschien mit ihrem Perlenhalsband und anderen Schmucksachen, die sie mir schenken wollte, damit ich sie verkaufe und mit dem Erlös meine Verteidigung bezahle. Ich brauche wohl kaum zu sagen, daß ich ihr Anerbieten nicht annahm, aber ich war tief gerührt und dankbar. Sie erschien bei der Gerichtsverhandlung und wartete nachher vor dem Gebäude auf mich, als ich herauskam. Der Verteidiger meines Schwiegervaters, ein Sir Richard Muir, bat den Richter, Sir Forest Dulton, auf Antrag seines Mandanten, mich zu einer Gefängnisstrafe zu verurteilen, und zwar zu »einer recht hohen«. Diese liebenswürdigen Hoffnungen des tapferen Obersten wurden jedoch enttäuscht. Ich bekam nur eine Verwarnung. Jetzt sah ich ein, daß meine Sorgen überflüssig gewesen waren, denn obgleich ich den Wahrheitsbeweis nicht angetreten hatte, war es meinem Verteidiger (von meinem alten und treuen Freund Cecil Hayes unterstützt) gelungen, dem Richter zu beweisen, daß ich nicht der hartgesottene Sünder war, als der mich Oberst Custance mit Hilfe der Anwälte Lewis & Lewis und Muir hingestellt hatte.
Hätte ich nicht im letzten Moment die Flinte ins Korn geworfen, so hätte ich sicher auch diesen Prozeß gewonnen. Aber ich verlor den Kopf. Ich habe sofort beobachtet, daß das Verlieren des Prozesses halb darauf zurückzuführen war. Die meisten Anwälte versuchen, ihre Mandanten zu einem Kompromiß zu überreden. Ich habe die Erfahrung gemacht, daß, um einen Prozeß zu gewinnen, man vor allem erst den Kampf mit seinem Verteidiger ausfechten und gewinnen muß. Ist man ihm gegenüber siegreich gewesen, so hat man auch Aussicht, den Prozeß zu gewinnen. Das einzige wirklich Verhängnisvolle ist, sich ganz seinem Anwalt in die Hände zu geben. Dies tat ich leider bei diesem Prozeß und verscherzte mir dadurch meine Aussichten auf einen erfolgreichen Ausgang.