Anzeige. Gutenberg Edition 16. 2. vermehrte und verbesserte Auflage. Alle Werke aus dem Projekt Gutenberg-DE. Mit zusätzlichen E-Books. Eine einmalige Bibliothek. +++ Information und Bestellung in unserem Shop +++
(1838)
Das Haus Nr. 71 auf der Landstraße gehörte in den Dreißigerjahren des 19. Jahrhunderts einer Frau Johanna Ernst. Dieselbe war Witwe und in der Umgebung sehr gut gelitten, da sie es verstand, kleine Leiden ihrer Nachbarn durch gütigen Zuspruch, werktätige Hilfe und wohlmeinende Ratschläge zu lindern, wenn sie auch nicht gerne materielle Opfer brachte. Frau Ernst war eine überaus sparsame Dame, die eine große Freude hatte, wenn sie irgendein altes Möbelstück oder abgetragenes Gewand verkaufen konnte, oder wenn ihr sonst ein Gewinn zufloß, wäre er auch noch so geringfügig gewesen. Sie brauchte für ihre eigene Person sehr wenig, hielt keinen Dienstboten und erzählte es gern, daß sie infolge ihrer strengen Haushaltung das ererbte Vermögen mit der Zeit verdoppelt habe. Die Einkäufe ließ sie sich durch eine neunjährige Enkelin besorgen.
Am 28. Februar 1838 – es war damals Aschermittwoch – hatte sie das Enkelkind wieder zu verschiedenen Kaufleuten geschickt, um allein in ihrer Wohnung zu bleiben. Das Mädchen kehrte nach einer Weile zurück und suchte die Großmutter schon von der Gasse aus durch Rufe zu verständigen. Die Antwort blieb aber aus, so daß die kleine Botin der Meinung war, daß die alte Frau in der Küche weile. Da dies nicht der Fall war, lief sie die ganze Wohnung ab. Es war vergeblich: Großmutter meldete sich nirgends. Da fiel dem Mädchen ein, daß Frau Ernst einen Käufer für einige Einrichtungsstücke erwarte und gesagt habe, sie werde die letzteren noch putzen, damit sie einen höheren Kaufpreis erziele. Diese Gegenstände befanden sich in einem abseits gelegenen Raume. Kaum hatte das Mädchen jedoch einen Blick in das Gemach geworfen, als es mit dem Zeichen eines furchtbaren Schreckens in den Hof eilte, um mit durchdringendem Schreien die Hausleute zusammenzurufen.
Diese begriffen sofort das Entsetzen, welches die Enkelin der Frau Ernst erfaßt hatte. An einer niedrigen Stehleiter hing nämlich die Hausbesitzerin, blaurot im Gesichte, tot und kalt. Um ihren Hals schlang sich ihr eigenes Tuch. Die Frau hatte anscheinend Selbstmord verübt. Während sich die Nachricht hievon rasch verbreitete, liefen mehrere Personen auf die nächste Polizeiwachstube, um Meldung von dem Vorfalle zu erstatten. Nach einiger Zeit erschien eine polizeiliche Kommission am Tatorte. Sie bestand aus einem Kommissär und einem Wundarzte. Der Herr Chirurgus fand an dem Leichname nichts Auffälliges und war geneigt, einer normalen Beerdigung keine Schwierigkeiten entgegenzusetzen. Der Kommissär machte ihn jedoch auf verschiedene Kratzwunden aufmerksam und hielt ein Verbrechen nicht für ausgeschlossen. Mittlerweile waren erwachsene Verwandte der Verstorbenen eingetroffen, welche plötzlich ausriefen: »Da hat ja wer den Kasten erbrochen.« Das hatten die Herren von der Kommission noch nicht bemerkt, da sie sich bisher nur mit der Leichenbesichtigung und der Umfrage im Hause beschäftigt hatten. Der Kasten wies wirklich Spuren gewaltsamer Öffnung auf, und bei der peinlichen Ordnung und Sauberkeit, welche Frau Ernst stets zeigte, war es nicht anzunehmen, daß sie das Möbelstück, etwa, weil sie den Schlüssel verloren, erbrochen hätte. Zum Überflusse gelang es den Angehörigen, den Abgang einer großen Geldsumme festzustellen. Auf der Landstraße Nr. 71 war also ein Raubmord geschehen, niemand vermochte indessen irgendwelche Angaben zu machen, die es der Behörde möglich gemacht hätten, den Täter zu verhaften.
Frau Ernst wurde begraben, ohne daß man auch nur einen einzigen Anhaltspunkt bezüglich der Täterschaft besaß. Der Kommissär, welcher eine auf dem Grunde sehr bekannte Persönlichkeit war, ließ sich dadurch nicht entmutigen. Er setzte seine Nachforschungen fort und erfuhr, daß Frau Ernst gelegentlich einen heimlichen Besuch zu einer in der Nähe wohnhaft gewesenen Kartenaufschlägerin gemacht hatte, welcher die Polizei später das Handwerk legte, weil sie einen liederlichen Lebenswandel führte, nur mit übelbeleumundeten Personen verkehrte und auch ihre Kunden durch einen theatralischen Humbug beschwindelte.
Uns liegt eine publizistische Schilderung eines Besuches bei der »Zauberin auf der Landstraße« vor, mit welcher kaum eine andere Frauensperson gemeint sein kann. Der Gewährsmann des Blattes schilderte die Behausung und das Vorgehen des Weibes in so grellen Farben, daß man die Haltung der Polizei auch dann begreift, wenn er stark übertrieben haben sollte.
Er erzählt: »… Ich besah mir das Haus von der gegenüberliegenden Seite. Es war ein uralter, einstöckiger schlecht gehaltener Bau mit zwei Fronten. Die Fenster waren alle geschlossen. Ein Verkaufsladen oder Firmenschild war nirgends zu sehen. Zaghaft verfügte ich mich durch die enge Tür in den Hausflur, einen schmalen, finsteren Gang, der weder eine Inschrift, noch eine Laterne oder ein sonstiges Zeichen von Obsorge aufwies. Mein Kopf reichte fast bis zur Decke. Langsam schritt ich weiter. Bald gelangte ich zu einem Seitengange, der zu einer Wendeltreppe führte. Es roch nach Feuchtigkeit und Moder, wie in einer Gruft. Ich überlegte noch, ob ich in das erste Stockwerk klettern solle; da entdeckte ich eine Wohnungstür, hinter welcher ich den Hausmeister vermutete. Im nächsten Momente knarrte eine andere Tür, und der Oberkörper eines alten Weibes wurde sichtbar, welches aus einem Keller heraufkam. Die Alte fragte mich sofort um mein Begehr, so daß ich vor Überraschung nicht einmal wußte, was ich ihr antworten solle.
›Sie brauchen sich gar nicht zu genieren,‹ scholl es mir entgegen, ›da kommen ganz andere Herrschaften her.‹
Damit humpelte sie fort, ohne sich weiter um mich zu kümmern. Nur die Worte rief sie mir noch nach: ›Erster Stock, rechts.‹ Die Auskunft klang beinahe wie ein Befehl. Ich klomm also die Wendeltreppe empor. Sie war von einem schmucklosen, gußeisernen Geländer umrahmt und bloß spärlich durch ein niedriges, tief in das massive Gemäuer eingelassenes Fensterchen erleuchtet. Nun war ich oben. Alles war in so engen Dimensionen gehalten, daß man das Gefühl hatte, einen Kirchturm zu besteigen oder den Auslug eines einsamen Ritterschlosses. Auf diesen Gängen fand wirklich nur eine einzige Wohnungstür Platz, und selbst die bloß notdürftig.
Endlich hielt ich vor der Tür der ›Zauberin‹. Ich drückte ein wenig auf die Klinke, da gab sie nach, und ich stand in einem Vorzimmer. Dieser Raum war in der Richtung des Eintretenden bloß einen Meter lang, dann versperrte ein alter Kasten den Weg. Zu meiner Linken stellte ich ein mit Töpfen und Kräutern bedecktes Fenster fest. Zur Rechten erstreckte sich jedoch das Vorzimmer beiläufig drei Meter weit, um sodann von einer Tür begrenzt zu werden. Ich vernahm keinen Laut, nicht einmal das Ticken einer Uhr. Meine Augen suchten ängstlich und zögernd die Wände ab, wobei mir auf dem genannten Kasten einige ausgestopfte Tiere auffielen. Ich bin sonst keine schwache Natur, aber hier erfaßte mich ein Gruseln, welches einigermaßen begreiflich war. Die Würfel waren aber einmal gefallen, abziehen wollte ich jetzt nicht mehr. Ich begab mich also weiter, indem ich der Stubentür zustrebte. Noch bevor ich dieselbe erreicht hatte, entdeckte ich neben mir eine weibliche Gestalt. Hinter ihr sah ich eine kleine Tapetenöffnung, aus der sie entweder soeben gekommen war, oder die sie schon bei meinem Erscheinen verlassen hatte – ich wußte es nicht. Die Frau rührte sich nicht. Die Hände über der Mitte gekreuzt, erwartete sie wort- und bewegungslos meine Ansprache. Ich brachte jedoch keinen Laut über die Lippen. Das unverhoffte Zusammentreffen, die sonderbaren Begleitumstände, die eigenartigen räumlichen Verhältnisse und nicht zuletzt das abstoßende Aussehen dieses Weibes, erstickten meine Rede.
Die Frau war keineswegs häßlich. Sie mochte einige dreißig Jahre zählen, war wohlgebaut und hatte eine frische Gesichtsfarbe; unter ihren etwas buschigen Brauen funkelte aber ein Paar grünlicher, stechender Augen hervor, welche mit der schmalen, gebogenen Nase einen unbeschreiblich unheimlichen Eindruck hervorriefen. Bekleidet war sie mit einem braunen, abgetragenen Rock und einer ebensolchen, altmodisch zugeschnittenen Jacke. Die ganze Figur wirkte so abscheulich und fabelhaft, daß an meinem Geiste alle Hexen, von denen ich in meiner Kindheit gehört und gelesen, in tollem Wirbel vorüberrasten … Wir sahen uns ins Auge. Jetzt öffnete sie ihren Mund und sprach: ›Bin ich Ihnen empfohlen worden?‹ Ich nickte verlegen. Nun schlürfte sie zur Stubentür und öffnete sie leise. Willenlos begab ich mich ins Zimmer: War das ein seltsamer Raum! Voll mit Gerümpel, wurmstichigen Möbeln, Schränken, Gläsern und Flaschen. So mochte das Laboratorium des seligen Doktors Faust ausgesehen haben. Von der Decke hing eine Öllampe herab, daneben ein ausgestopfter Vogel, ich glaube ein Uhu. Eine Ecke verschloß ein schwarzer Vorhang, auf den ein Totenschädel gemalt war. Die Frau weidete sich an meinem Erstaunen, allein sie sollte über mich nicht triumphieren. Ich war keineswegs das an der Angel zappelnde Fischlein, welches sie vielleicht in mir vermutet hatte. All der Hokuspokus roch zu sehr nach Berechnung, nach Spekulation auf minder gebildete, leichtgläubige oder schwärmerisch veranlagte Gemüter, als daß er mich dauernd gefangengenommen hätte. Darüber war ich im reinen. Um aber ihre Entfaltung nicht zu stören, ließ ich nichts von meinen Gedanken merken. ›Wo fehlt es denn?‹ fragte sie mich jetzt, indem sie mit wichtiger Miene meine Rechte ergriff und deren Linien studierte. ›Ich leide sehr‹, log ich. ›Nichts ist unheilbar‹, antwortete sie mit finster gerunzelten Brauen, und als ich erwidern wollte, fuhr sie mir über den Mund und rief: ›Halten Sie ein! Was ich für Sie tun kann, will ich tun! Ich will die Gnade des höchsten Geistes (hier machte sie eine Verbeugung) auf Sie herabflehen!‹
Dann sprang sie mit großer Behendigkeit hinter den geheimnisvollen Vorhang.
Ich muß gestehen, daß mir von dieser Minute ab die Sache nur mehr komisch vorkam. Gar, als sie nach einer kurzen Weile in einem Kostüm hervorkam, wie es die Zauberer in einer Märchenposse tragen. Auf dem Kopfe saß ihr ein bunter Turban, mit rätselhaften Tierfiguren geziert. Um den Hals hatte sie eine lebendige Schlange gelegt und über ihre Schultern fiel ein Kaftan, wie ihn orientalische Priester zu tragen pflegen: in grellen Farben gehalten, mit fremdartigen Ornamenten bedeckt. Rote Schnabelschuhe mit goldenen Schnallen – vermutlich das Erbe einer Zirkusdame – vervollständigten das Gewand.
Nun hatte ich aber genug. Ich warf ihr ein Geldstück hin und entfernte mich mit dem Bedeuten, daß ich auf ihre Kunst verzichte. Auf der Gasse zergrübelte ich mir aber den Kopf darüber, wie es möglich wäre, daß so viel angesehene Damen täglich bei einer solchen Schwindlerin vorfahren, um deren wertlose Prophezeiungen um teures Geld zu erkaufen …«
Zu den Kunden dieser »Zauberin« sollte also auch Frau Ernst gehört haben, und war der Kommissär überzeugt, daß die erstere mit dem blutigen Verbrechen in Verbindung zu bringen sei, obwohl ihm sachliche Gründe zu einer solchen Vermutung fehlten. Gemeldet war das Weib nicht, denn man hatte es damals aus der Residenz abgeschafft, der Polizeibeamte vermutete jedoch, daß sich die Verworfene unter einem falschen Namen in Wien aufhalte.
Einige Tage später waren seine eifrigen Recherchen insoferne von Erfolg gekrönt, als es ihm gelang, den Namen ihres Liebhabers zu erfahren: Georg Resniczek. Auch dieser genoß einen schlechten Leumund, ohne aus der Residenz verwiesen zu sein. Der Kommissär fahndete eifrigst nach ihm. Als man in Wien eine Woche hernach eine Streifung in den Stadtgräben veranstaltete, wurde der Mann mit verschiedenen anderen Individuen zufällig arretiert. Man hütete sich, dem Häftling den gegen ihn gehegten Verdacht mitzuteilen. Der Kommissär entließ ihn sogar früher als die anderen, denn er hatte einen bestimmten Plan gefaßt. Er sandte ihm nämlich einen Polizeidiener insgeheim nach, der seine richtige Wohnung konstatieren sollte. Resniczek hauste in Altlerchenfeld Zum heutigen 8. Wiener Gemeindebezirk (Josefstadt) gehörig., und zwar mit einem zweiten vorbestraften Burschen gemeinsam. Der Kommissär ließ ihn eine Zeitlang überwachen, wobei sich zeigte, daß Resniczek noch immer mit seiner Geliebten verkehre. Das Paar traf sich jedoch nur im Freien. Man zögerte noch mit dessen Festnahme, da es sich darum handelte, den beiden verdächtige Geldausgaben nachzuweisen. Dies gelang auch wirklich. Der Kommissär war nun überzeugt, daß er den Mörder ausgeforscht habe und schritt zu seiner Verhaftung. Resniczek wurde festgenommen, nur seine Geliebte entkam. Sie täuschte die Polizeidiener in einer raffinierten Weise.
Daß der Landstraßer Kommissär keinen Fehlgriff getan, beweist der Gerichtsakt, aus dem wir das Folgende zitieren:
»Georg Resniczek, 36 Jahre alt, zu Wodrowitz, unter der Herrschaft Buchtitz in Mähren geboren, katholisch, verheiratet, ein Taglöhner, wurde schon in früheren Jahren mehrere Male wegen Wilddiebstahles abgestraft. Im Jahre 1827 wurde er zu Brünn eines verübten Raubes sehr verdächtig, jedoch der Beweis nicht als rechtlich hergestellt befunden, wohl aber wurde er wegen Verbrechens der öffentlichen Gewalttätigkeit mit zweijährigem schwerem Kerker und im Jahre 1836 zu Znaim abermal wegen Diebstahls mit schwerem Kerker von einem Jahre und sechs Monaten bestraft.
Wegen häuslicher Zwistigkeiten verließ er im Herbste jenes Jahres seine Ehewirthin und seine Heimath und begab sich in Gesellschaft einer liederlichen Weibsperson nach Wien, wo er bey seiner Arbeitslosigkeit bald in Geldverlegenheit gerieth und in dieser auf den Gedanken verfiel, der ihm in der Nachbarschaft seines Aufenthaltes als vermöglich bekannt gewordenen Hausinhaberin Johanna Ernst auf der Landstraße Nr. 71 auf irgend eine Weise etwas wegzunehmen. Nachdem er sich unter dem Vorwande des Ankaufes einiger Einrichtungsstücke dreymal ohne etwas entwenden zu können, und zwar zweymal in und einmal bey ihrer Wohnung eingefunden, und die Verhältnisse ausgespäht hatte, faßte er, von jener Weibsperson zur Herbeyschaffung von Geld gedrängt, am Aschermittwoch, den 28. Februar dieses Jahres, den Entschluß, die erwähnte Johanna Ernst zu ermorden, und sie ihrer wertvollen Sachen zu berauben.
Unter dem Vorwande des Ankaufes von Sesseln und eines Spiegels, fand er sich vor neun Uhr morgens an diesem Tage in der Wohnung der Ernst ein, wartete die Entfernung ihrer neunjährigen Enkelin ab, trank, um mehr Mut zu erlangen, in der Nachbarschaft ein paar Gläser Branntwein, und wußte, nach seiner Rückkehr zur Ernst, dieselbe in ein abseits gelegenes, finsteres, sogenanntes Kellerzimmer zu locken, wo er, als sie auf einer kleinen Leiter stehend, ihm einige Sesseln zum Besehen herabzulangen im Begriffe war, ihr, ohne daß sie sich dagegen versehen konnte, plötzlich die Leiter unter den Füßen wegriß, dergestalt, daß sie unter einem Schrei auf die Lehne des Sofas herabstürzte, und sich schwer beschädigte.
Durch das Geschrei erschreckt, eilte er zwar in das daranstoßende Zimmer, kehrte aber sogleich wieder zurück, packte die auf dem Boden bewußtlos liegende Ernst mit den Händen am Halse und drosselte dieselbe, wobei er ihr auf die Brust kniete, bis sie kein Lebenszeichen von sich gab.
Nachdem er hierauf die Ernst mit ihrem eigenen Tuche auf der kleinen Leiter aufgehängt, und aus einem erbrochenen Kasten Geld und mehrere werthabende Gegenstände geraubt hatte, glückte es ihm zwar, sich unbemerkt aus der Wohnung der Beschädigten zu entfernen; allein den eifrigen Nachforschungen der Polizeybehörden gelang es endlich, rechtliche Inzichten gegen denselben aufzufinden, und sich seiner Person, sowie des größten Theiles des geraubten Gutes zu bemächtigen.
Georg Resniczek gestand vor dem Criminal-Gerichte die That übereinstimmend mit den oben angeführten Umständen offen ein, und der Wert des geraubten Gutes wurde theils nach seynem Geständnisse, theils durch gerichtliche Schätzung auf 847 fl. 10 kr. C.-M. erhoben.
Bey der vorschriftsmäßig veranlaßten Sektion des Leichnams der Johanna Ernst ergab sich aus dem ärztlichen Befunde, daß dieselbe am Kopfe und auf der Brust mehrere schwere Verletzungen erlitten habe, und daß die mit der Hand vollzogene Erdrosselung als Ursache ihres Todes anzusehen sey.«
Das Urteil lautete auf Tod durch den Strang, worauf Georg Resniczek am 22. November 1838 hingerichtet wurde.
Was aus seiner Geliebten geschah, sagt der Akt nicht. Auch die anderen Quellen schweigen darüber.