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Auszug des Freiheitsbriefes, welchen die Schildbürger bei dem Kaiser ausgebracht haben.
Wir u.s.w. Kaiser u.s.w. fügen hiemit zu wissen und thun kund männiglich, daß vor uns in aller Unterthänigkeit erschienen sind unsre Lieben und Getreuen, Schultheiß und ganze Gemeinde zu Schilda in Misnopotamien, und uns bittweise vorgetragen: Demnach sie Raths worden, um Besserung ihres Gemeinwohls willen ein neues Leben fürohin anzufangen; inmaßen sie uns dessen berichtet und verständigt, ihnen aber zu solch ihrem Fürhaben unsre kaiserliche Gnaden und Privilegia hochnothwendig seien: also wollten sie uns auf das Dringendlichste darum angesucht haben, mit Bitte, ihnen ihr Vorhaben zu bestätigen und genugsamlich zu verwahren. Solche ihre Bitte haben wir für ziemlich geachtet und demnach wir Jedermänniglich zu dienen, Schaden zu wenden, Nutzen zu fördern bereit sein sollen: so setzen wir und wollen, daß obvermeldete Schildbürger, unsre lieben, getreuen und kurzweiligen Unterthanen, in solchem ihrem Vorhaben und neuen Weise zu leben, fürohin also fortfahren und daran von Niemand gehindert werden sollen, weder mit Worten noch mit Werken, ohne Gefährde, in keinerlei Weise noch Wege: Bei Vermeidung unserer und des Reichs Ungnade und hienach vermeldeter Strafe für denjenigen, welcher dem gefährlicherweise zuwider handeln würde. Auch haben wir ihnen zum Überfluß angesehen alle ihre kurzweiligen Dienste und Gefallen, so sie uns in unserem Beiwesen erzeigt und geleistet, diese Gnade und Freiheit ausgefertigt, wollen sie auch von Jedermänniglich gehalten wissen, daß sie nämlich um das, was sie je anfangen und treiben werden, oder auch schon getrieben haben, von Keinem, wer er auch wäre, hohes oder niederes Standes, sollen angetastet, verachtet, verlacht, ausgepfiffen, ausgezischt, ausgeätscht oder vexirt werden, weder hinterwärts noch vorwärts, weder mit Worten noch mit Werken, in keinerlei Weise noch Wege, bei Vermeidung abermals unserer und des Reiches Ungnade und unnachlässiger Pön und Straf, hienach vermeldet. Wir wollen auch endlich, und setzen, daß unsere Lieben und Getreuen, der Schultheiß und ganze Gemein zu Schilde, ihrem Begehren nach, inner- und außerhalb des utopischen Reichs unseres kurzweiligen Rathes sein und bleiben sollen, zu ewigen Zeiten, in allen Orten und in was Form, Weis und Weg ihnen gelegen und gefällig sein mag, von Jedermänniglich daran ungehindert und unangefochten, bei Pön und Straf einer Narrenkappe, daran eine, zwo, drei oder mehr Schellen gehangen, je nach Größe der Zuwiderhandlung und Schuld, welche dem Übertreter, so oft er dabei ergriffen wird, aufgesetzt und nicht eher wieder abgenommen werden soll, bis er sich mit dem Beleidigten vertragen und noch zum Überfluß zwei Gulden bei seinem Wirth zur Strafe verzehrt habe. Solches ist unser Wille und endliche Meinung, welcher zur Urkunde wir ihnen dieser unserer kaiserlichen Bulle Auszug vergönnt und erlaubt haben. So geschehen im Jahre u.s.w.