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Die erste Nachricht von der Feuerwehr in Dudweiler hat Amtmann Lex im Jahre 1756 überliefert. Der damalige Fürst Wilhelm Heinrich erließ genaue Bestimmungen zur Vermeidung und Bekämpfung der Feuersgefahr. In jeder Meierei sollte eine Feuerspritze und das nötige Löschgerät vorhanden sein. Unvorsichtiges Umgehen mit Feuer und Licht wurde unter schwere Strafe gestellt, die Strohdächer verboten und für diejenigen, die bei einem Brande die erste Hilfe leisteten, wurden Belohnungen ausgesetzt. In Dudweiler waren im Jahre 1787 10 Feuereimer, 2 Feuerleitern und 4 Feuerhaken vorhanden.
Für die nächste Folgezeit fehlt es an Nachrichten. In der Feuerordnung »der Meierei Saarbrücken vom 8. Frimaire des Jahres XIII« (29. November 1804) wurden genaue Bestimmungen für das Verhalten der Einwohner im Falle eines Brandes erlassen. Bei einem Brande in der Stadt sollten die Bewohner der umliegenden Ortschaften durch besondere Feuerläufer zu Hilfe gerufen werden.
Im Jahre 1837 erließ die Königliche Regierung in Trier eine Feuerordnung für den Regierungsbezirk, die 119 Paragraphen enthielt. Der erste Abschnitt behandelt die Maßregeln zur Verhütung der Feuergefahr, der zweite die zur Löschung eines ausgebrochenen Feuers erforderlichen Mittel, der dritte die Maßregeln zur Löschung der ausgebrochenen Feuersbrünste und der vierte das Verfahren nach gelöschtem Brande. Bei jeder Gemeindefeuerspritze sollte ein Brandkorps gebildet werden, das 1. aus der Mannschaft zur Handhabung der Feuerlöschgerätschaften oder der Feuerlösch-Kompagnie, 2. aus der Rettungs- und Wachmannschaft oder der Feuerwache und Rettungskompagnie bestehen sollte. 163
Im Jahre 1852 wurde die Anschaffung einer zweiten fahrbaren Feuerspritze für die Bürgermeisterei Dudweiler von der angesammelten Summe von 338 Talern beschlossen und die Erbauung eines Schuppens zu ihrer Aufbewahrung beschlossen. Für den Kreis Saarbrücken ist die nachbarliche Löschhilfe durch die Polizeiverordnung vom 18. Oktober 1907 geregelt. In einem Umkreis von 5 Kilometer soll auf Ansuchen der betroffenen Gemeinde Löschhilfe geleistet werden.
Im Jahre 1877 beschloß der Gemeinderat, den Feuerleuten, die bei einem Brande oder einer Übung zu Schaden kämen, freie ärztliche Behandlung und freie Heilmittel, sowie eine Entschädigung von 1,50 Mark für den Tag zu bewilligen. Die Witwe eines verunglückten Feuerwehrmannes sollte 200 Mark und jedes Kind bis zum vollendeten 14. Lebensjahre 50 Mark jährlich erhalten.
Von großer Bedeutung für das Feuerlöschwesen war die Anlage der Wasserleitung im Jahre 1898. In Dudweiler befinden sich 450, in Fischbach 32 Unterflurhydranten. Die Kosten der Unterhaltung beliefen sich im Jahre 1902 in Dudweiler, Herrensohr und Jägersfreude auf 1393 Mark, in Fischbach auf 518 Mark. Um das Feuerlöschwesen machten sich besonders verdient und erhielten im Jahre 1909 das Erinnerungszeichen der Wiegemeister Raith, der Maschinist Hag und der Schuhmachermeister Pälchen. Die freiwillige Feuerwehr von Dudweiler, Herrensohr und Jägersfreude hatte 6 Löschzüge mit 173 Mann, von denen 9 im Sanitätsdienst ausgebildet waren.
Im Jahre 1915 wurde ein neues Gerätehaus aus Eisenfachwerk gebaut und im folgenden Jahre in Benutzung genommen.
Durch den Ausbruch des Weltkrieges wurde die Wehr sehr vermindert. Sie zählte am 1. August 1914 81, am 31. Dezember 1914 nur 21 Mann. Im Jahre 1915 waren 63 Wehrleute bei der Fahne. Im April 1916 waren 76 Wehrleute in der Heimat und 149 bei der Fahne. 12 Wehrleute waren gefallen, 25 hatten das Eiserne Kreuz erhalten. 164