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Im Jahre 1576 wurde die Pfarre Dudweiler mit der Stiftspfarrei Sulzbach vereinigt. Der Pfarrer erhielt nun zu seinem bisherigen geringen Einkommen vom Stift 10 Gulden, 6 Malter Korn und 6 Malter Hafer als jährliche Zulage und außerdem den kleinen Zehnten in Sulzbach.
Dem Pfarrer Johann Krahe gibt der Superintendent Beilstein in dem alten Pfarrbuch folgendes Zeugnis:
»Der Pfarrherr Joannes Krae ist in Zeiten Graf Johans wohllöblicher Gedächtnis (1554–1574) auf die Pfarr Dudweiler kommen und ist erstlich gewesen ein Meßpriester, nachmals aber von dem Papsttumb abgetan und zur Lehr des heiligen Evangelii und zur formula der Augsburgischen Konfession sich begeben. Ist in lateinischer Sprach fast nit geübt, hat aber ein gut Fundament in der Lehr, ist im Predigen fleißig und eines ehrbaren, eingezogenen, geduldigen Lebens und Wandels. Hat nit wohl das liebe Brot in dem Ort zu genießen, muß selbst mit zugreifen mit 114 Arbeiten, Viehzucht und dergleichen, derneben er viel Unlusten und Mutwillen von seinen Pfarrkindern zu jeder Zeit erlitten.«
Im Jahre 1580 berichtete der Pfarrer von Dudweiler, daß etliche junge Leute leichtsinnig mit Tanzen sich vergnügten, und daß, als er solches in der Kirche gerügt, Voltzens Hans ihm öffentlich widersprochen und gesagt habe, sie wollten es halten, wie es im Köllertal gehalten werde. Auch das Eingreifen des Superintendenten Beilstein fruchtete nicht. »Indem ich von dannen hinweg ging, haben sie öffentlich getanzt ohne alle Scheu und einen Pfeifer von Spiesen gedungen.«
Im Jahre 1590 hielt der Superintendent Beilstein zusammen mit dem Hofrat Lic. jur. Abraham Hertelius eine Kirchenvisitation in Dudweiler ab und berichtete: »Haben die jungen Knaben und Töchter gute Antworten aus dem Catechismo gegeben.«
»Klagte der Pfarrherr sehr wegen seiner armen und geringen Unterhaltung, bittet sonderlich, daß ihm wegen der Pfarren Sulzbach, welche er mit sonderlicher Mühe neben der Pfarren Dudweiler versehe, etwas Besserung widerfahren möge.«
Am 19. August 1610 fand auf Befehl des Grafen wieder eine Kirchenvisitation statt. Der Superintendent machte die Erläuterungspunkte zu der Nassauischen Kirchenordnung von 1576 und 1609 in öffentlicher Versammlung bekannt und ermahnte die Leute von Dudweiler und Sulzbach, in Untertänigkeit denselben bei Vermeidung von Strafen nachzuleben. Dann wurde ein Examen abgehalten und »Alt und Jung nach den vornehmsten Stücken der christlichen Religion gefragt. Und ist wohl zu verwundern des großen Unverstandes, sonderlich bei den Alten, welche so gar nichts von Gott wissen oder kennen. Die jungen Kinder wissen etwas mehr und besser.«
»Die Pfarrkinder sagen und klagen an dem Pfarrherrn weiter nichts, denn was der Pfarrherr selbst an ihm klaget, nämlich das liebe Alter, welches ihn zu allen Dingen ungeschickt macht. Bekennen doch, daß der Pfarrherr in seinem Amt nichts versäume und zu jeder Zeit sowohl zu Sulzbach als zu Dudweiler mit Predigen, Reichen des heiligen Abendmahls, item wenn er zu den Kranken oder Kinder zu taufen erfordert werde, daß er gutwillig und bereit sich erzeige und sein gebührendes Amt 115 verrichte. Also halte er sich auch eines stillen und eingezogenen Lebens und Wandels, daß sie seiner Lehr und Wandels halben nichts zu klagen wissen.«
»Der Pfarrherr gibt den Gemeinden das Zeugnis, daß sie zwar fleißig zur Kirchen kommen, aber ohne alles Nachdenken, sonderlich aber zu Sulzbach, derhalben er sie ohne Unterlaß ermahne und mit Worten strafe. Weiter könne er nit.«
Die Gemeinden wurden ermahnt und gelobten Besserung. Einzelne Leute wurden wegen Fluchens und Versäumnis der Predigt gerügt, andere, die an Feiertagen Kohlen gegraben, wurden mit Geld gestraft.
Die Gemeinde und der Pfarrer waren in Streit wegen eines Zaunes um den Wittumhof (Pfarrhaus), der zu weit gezogen sein sollte, und wegen eines Weges durch den Pfarrhof, der ihnen untersagt worden war, wogegen der Pfarrer sein Recht behauptete.
Der Pfarrer klagte über die schlechte Beschaffenheit seines Backofens. Die Gemeinde wollte dem Glöckner die Hälfte seines Lohnes entziehen. Der Oberamtmann, dessen Urteil der Superintendent anrief, entschied zu Gunsten des Pfarrers und des Glöckners.
Johann Krahe wirkte in Dudweiler bis zum Jahre 1611, da er »als ein alter, unvermöglicher Greis pro emerito deklariert wurde«.Pfarrarchiv zu Dudweiler. Sein Nachfolger war Johannes Federlin, der in Straßburg studiert hatte, vorher Pfarrer in Bischmisheim und dann Lehrer am Gymnasium zu Saarbrücken gewesen war. Auf ihn folgte 1613 Magister Johannes Breidenstein. Über eine Visitation im Jahre 1615 berichtet der Superintendent Keller folgendes:Stiftsarchiv von St. Arnual, Kirchen-, Pfarr- und Schulsachen S. 115. f.
»Anno 1615 auf Georgi (23. April) haben der ehrenfeste und hochgelehrte Bartholomeus Werner, Dr., und ich zu Dutweiler auf des Hochwohlgeborenen Unseres gnädigen Grafen und Herrn Befehl visitiert, dahin auch die Sulzbacher (wiewohl etwas spät, welches ihnen verwiesen worden) kommen sind. Da dann der Pfarrer M. Johann Breidenstein das Evangelium De bono pastore et ovibus (vom guten Hirten und den Schafen) wohl und nützlich, 116 methodice und umständlich erkläret. Nach beschehener Erinnerung von den wichtigen Ursachen solcher angestellten Visitation sind Alte und Junge, Mann und Weib, von den führnemsten Hauptstücken der christlichen Lehr befragt und verhöret worden. In welchem Examine zwar etliche sehr übel bestanden, die man ihrer Unwissenheit halber gestraft und zur Besserung ermahnet. Etliche aber haben sich mit ihrer Antwort so erzeigt, daß man mit ihnen, als einfältigen Bauersleuten, wohl hat zufrieden sein können. Die man in ihrer Erkenntnis zuzunehmen ernstlich ermahnet hat.«
»Ferner hat man den Ausschuß beider Dörfer des Pfarrers halben befragt: dem geben sie Zeugnis, daß er auf die Sonntag, Feiertag und Bettag seine Zeit zu predigen fleißig halte, viermal jährlich das Abendmahl halte, vor der Kommunion zwar nit allweg, doch zuweilen die Alten neben den Jungen examiniere, die Kranken fleißig besuche, doch nur, wenn er gerufen werde, auch in seinem Hauswesen und sonsten gegen jedermann sich unverweislich und unärgerlich erzeige, klagen aber 1.) daß er bisweilen zu arg lang, auch manchmal in die 2 Stunden predigt, 2.) daß er die erste Predigt zu langsam anfange und die Leut mit der anderen Predigt gar zu lang aufgehalten werden, 3.) daß er das Faselvieh über das andere Jahr nit doppelt halten wolle, da sie doch wegen der Menge des Viehs zween Fasel (Stiere) haben müssen. Darauf dem Pfarrer befohlen worden 1.) der Kürze in seiner Predigten sich zu befleißigen und die Leut über ein Stund nit aufzuhalten, 2.) die Predigten nicht erst um 8 Uhr, sondern gleich nach den sechsen anzufangen, 3.) des Fasels halben sich auf den Herrn Oberamptmann und Visitarores zu berufen, 4.) das Abendmahl jährlich nit nur vier- sondern fünfmal zu halten, 5.) alle Kommunikanten privatim zu examinieren und zu verhören und diejenigen, so die Hauptstück des Catechismi nit erzählen können, nit zuzulassen, 6.) die Kranken nach Gelegenheit auch unaufgefordert zu besuchen, 7.) allweg auf die Bettag nach der Predigt Zensur zu halten, 8.) die sonntäglichen Feste ganz und die Aposteltage halb zu halten.«
Der Pfarrer ist befragt worden:
Pfarrer hat sich beklagt, daß die Pfarrscheuer gar verfalle und notwendig aufzurichten und zu bessern.
»Ad referendum« (zum Bericht an die Regierung):
N. B. als die Mahlzeit gehalten worden, hat man den zween Meiern und 4 Senioren zu verzehren gegeben 24 Batzen.« 118
Man sieht hieraus, wie sehr die Vergnügungssucht damals eingeschränkt war.
Im Jahre 1617 nahm der Superintendent Keller wieder eine Visitation in Dudweiler mit dem Kirchenschaffner Adam Ochs vor. Die Prüfung hatte ein besseres Ergebnis als die erste. Mit dem Pfarrer war die Gemeinde zufrieden. Bei einzelnen Bewohnern wurde seltener Kirchenbesuch und Fernbleiben vom Abendmahl gerügt. Die Abwesenden wurden um einen Ortsgulden (Viertelgulden) gestraft.
Die Visitation des Jahres 1621 wurde dadurch gestört, daß die Jäger des Grafen die halbe Gemeinde aufgeboten hatten, mit ihnen hinauszuziehen und Vorbereitungen für die am nächsten Tage stattfindende Jagd zu treffen. Die Prüfung verlief mit wenigen Ausnahmen befriedigend. Der Pfarrer war dem Weingenuß ergeben und zu Händeln geneigt, doch hatte er sich nach dem Zeugnis der Gemeinde gebessert. Zwei zanksüchtige Weiber wurden ermahnt und leisteten Abbitte.
1622 wurde der Pfarrer Johann Breidenstein, der über seine geringe Besoldung geklagt hatte, nach Morscheim in der Herrschaft Kirchheim versetzt. An seine Stelle wurde von dem Grafen Valentin Molitor (Müller), der vorher 5 Jahre Lehrer am Gymnasium zu Saarbrücken gewesen war, auf Vorschlag des Presbyteriums berufen, nachdem er mit Jodocus Holler »von der Kanzel gehört und nochmalen von den vornehmsten Punkten und Articulen christlicher Lehr examiniert worden.«
In der Visitation im Jahre 1624 nahmen außer dem Superintendenten Keller und Dr. Werner der Schultheiß Bernhard Wölfflin und der Kirchenschaffner Engelbert Balduin teil. Keller wies auf die Notwendigkeit der Visitationen in diesen gefährlichen, bösen Zeiten hin und prüfte zusammen mit dem Pfarrer Schlosser von Saarbrücken Alt und Jung im Katechismus, wobei die meisten ziemlich gut antworteten. Die Gemeinde war mit dem Pfarrer zufrieden. Leute, die lieblos gegen ihre Eltern waren oder sich von dem Kirchenbesuch fernhielten, wurden zur Besserung ermahnt.
Die Verwilderung, die der Krieg mit sich brachte, zeigte sich bei den folgenden Visitationen. Fälle von Unzucht und Ehebruch wurden angezeigt; selbst die Pfarrer von Dudweiler und Scheid waren miteinander in Streit geraten, der in Tätlichkeiten ausartete. 119
Mit dem Jahre 1627 schließt die Niederschrift. Die jährlichen Kirchenvisitationen wurden später wieder eingeführt. Die Visitatoren, der Inspektor und ein Rat, wurden von den Gemeindeleuten mit Wagen abgeholt und ebenso wieder heimgebracht. Nach der Visitation gab der Pfarrer den beiden Visitatoren eine Mahlzeit, für die ihm 2 Gulden vom Stift vergütet wurden. Im Jahre 1731 wurde dieser Betrag auf einen Taler herabgesetzt.
Pfarrer Molitor kam 1631 nach Bischmisheim. Sein Nachfolger war Johann Peter Franke. Von 1634–1635 war Balthasar Pistorius Pfarrer in Dudweiler. Dann wurde auch unser Dorf von feindlicher Verwüstung heimgesucht, und die wenigen Bewohner, die am Leben blieben, waren ohne Seelsorger. Erst im Jahre 1667 hören wir wieder von einem Pfarrer in Dudweiler; es war Johann Nikolaus Hufschlag. Aber es war ein solcher Mangel an Geistlichen, daß Hufschlag nicht nur Dudweiler, sondern auch Lummerschied, Numborn, Quierschied, Holz und Güdingen zu versehen hatte. Bei dieser Arbeitslast ist es nicht zu verwundern, daß er sich nach einer besseren Stelle umsah; er wurde 1686 nach Völklingen versetzt. Nun blieb die Pfarrstelle Dudweiler-Sulzbach unbesetzt, und die Pfarre wurde Filiale von St. Johann. Erst im Jahre 1714 kam wieder ein Pfarrer nach Dudweiler, Christian Ludwig Barthels, der Zeit fand, ein ausführliches Pfarrbuch zu schreiben, obwohl er nicht nur die Pfarrei Dudweiler, sondern auch Sulzbach, Scheidt, den Alaunberg, den Neuweiler Hof, den Hühnerfelderhof und die beiden Eisenschmelzen zu versorgen hatte. Über seine Berufung berichtet er folgendes:
»Durch Gottes sonderbare Fügung mußte es sich so schicken, daß ich von Straßburg aus, allwo ich schon sieben Jahre studiert hatte, meine lieben Eltern zu Ottweiler zu besuchen, den 31. Martii 1714 als den Sambstag vor Ostern zu Saarbrücken ankam, auch wegen allzu übelen Wetters daselbst verweilen mußte. Da nun meine Ankunft sogleich auch bei dem regierenden Herrn Grafen kund wurde, gefiel es demselben, mir durch den Herrn Inspektorem Beer eine Gastpredigt auf den nächsten Osterdienstag zu Saarbrücken und zwar über das ordentliche Festevangelium abzulegen gnädigst anbefehlen zu lassen. Ob ich nun an nichts weniger als an eine solche Predigt gedacht, so durfte ich doch selbige nicht abschlagen, und stunde mir der liebe Gott in derselben mit seiner Gnade so bei, daß sie cum applausu abgeleget und dadurch ein unvorhergesehener Anfang zu meiner Beförderung gemacht wurde, indem sogleich den darauf 120 folgenden Montag als den 9. Aprilis auf hochgräflichen Befehl ein zweistündiges Tentamen durch obbemeldten Herrn Inspektorem mit mir vorgenommen wurde, welches auch so abgeloffen, daß man mich zum Examine rigoroso admittierte, so vor dem ganzen ehrwürdigen Nassau-Saarbrückischen Conventu ecclesiastico den 19. April ist vorgenommen worden, auf welches gleich anderen Tags nach der Freitagspredigt die Ordination folgte, da ich zu einem Pfarrer und Seelsorger der beiden Gemeinden Dudweiler und Mohlstatt gemacht wurde, ohne einmal den Ort gesehen oder gewußt zu haben, daß ein solcher Ort in der Welt befindlich, und an welchem ich an Leib und Seele so sehr, doch nach dem allweisen Rat meines Gottes, würde geprüft werden. Die Ordination geschah erst am 19. Mai, weil ich zuvor wieder auf Straßburg reisen und meine Sachen abholen, auch mich zu einer Haushaltung anschicken mußte. Die Antrittspredigt hielt ich den folgenden Tag, als feria I. Pentecostali (1. Pfingsttag) zu Dudweiler und am hl. Pfingstmontag zu Mohlstatt.«
Da das im Jahre 1590 gebaute Pfarrhaus ganz verfallen war, so wurde es nach Besichtigung durch den Rat Schmidt und den Stiftsschaffner Haldy gründlich erneuert, wie Barthels in behaglicher Breite erzählt. Am 14. Juli 1714 brachte er seinen Hausrat von Ottweiler mit zwei Fuhren ein, die ihm die Gemeinde Dudweiler und die Filiale Malstatt stellten. Scheuer, Ställe, Garten und Wiesen wurden ebenfalls in Stand gesetzt und der Kirchbrunnen im Verein mit den Nachbarn neu eingefaßt.
Von dem Einkommen des Pfarrers gibt eine Niederschrift aus dem Jahre 1576 Bericht. Er wohnte anfangs in dem Wittumhof,Wittum bezeichnet das Pfarrgut. Vielleicht war dies der Hof, den Mathilde Repper i. J. 1369 dem Stift St. Arnual schenkte. Er wurde im vorigen Jahrhundert von dem Fiskus für 7500 Taler zur Anlage der Bergmannskolonie »auf Diefelten« angekauft. der aus einem Wohnhaus, Stall, Scheuer und Gärten bestand, doch waren die Gebäude baufällig. Es wurde bald ein neues Pfarrhaus gebaut und der Wittumhof gegen einen Zins an Dorfbewohner vermietet. Der Pfarrer bezog den halben Zehnten, nämlich 20 Malter Korn, 10 Malter Hafer und 6 Fuder »Wieswachs«, dazu hatte er 9 Acker Land sowie zwei Rodbüsche, um 3½ Malter Korn zu ernten. Ferner erhielt er 25 Kapaune, 2 Hühner und an Geld 20 Albus und 2 Denare, also ein sehr geringes Bareinkommen. Weiter erhielt er den halben kleinen Zehnten und Freiheit vom Hirtenlohn. Dagegen hatte er für die 121 Gemeinde das Faselvieh zu füttern und den Chor der Kirche im Bau zu erhalten.
Für die Kirchenfabrik, d. h. die Unterhaltung der Kirche wies die Brudermeister-Rechnung ein Vermögen von 93 Gulden auf; ferner bezog die Bruderschaft 2½ Fuder Wieswachs und von einer Wiese 10 Denare Zins; sie besaß 10 Acker Land und einen Rodbusch »mit 2 Malter zu besähen.«Dumesnil, das Stift St. Arnual in seiner Rechtsentwicklung, S. 352 f.
Das Einkommen des Pfarrers betrug im Jahre 1714
1. an Geld
Pfarrgehalt von Dudweiler, geschätzt auf | 75 | Gulden |
Für 2 Wiesen in Malstatt, die an die Stadtpfarrer abgetreten waren |
24 | " |
Seit 1739 für die abgetretene Pfarrei Malstatt | 50 | " |
|
||
Sa. | 149 | Gulden. |
2. an Früchten:
An Korn | 38 | Quart |
An Hafer | 24 | " |
An Weizen | 6 | " |
An Gerste | 6 | " |
|
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Sa. | 74 | Quart. |
Außerdem hatte der Pfarrer Nutzung von Gärten, Wiesen, Feldern und Rodbüschen. Das Pfarrwittum lag in der Hirschbach; auch gab es Wittumgarten in dem Dorf. Ferner hatte der Pfarrer die Hälfte (die andere Hälfte die Herrschaft) des kleinen Zehnten, nämlich von Hanf, Flachs, Ferkeln, Lämmern, Immen (Bienen), Gänsen, Rapssamen und Hirse; in den Wittumhäusern und Gütern aber hatte er den kleinen Zehnten allein.
Auch erhob der Pfarrer von den Wittumgütern einen Kappenzins, der in Geld abgetragen wurde und jährlich 2 Gulden 22 Kreuzer und 2 Pfg. ergab. Jeder Fuhrmann evangelisch-lutherischer oder reformierter Religion mußte dem Pfarrer jährlich einen Wagen oder einen Karren Brennholz unentgeltlich einfahren: freilich waren die Fuhrleute darin sehr säumig und widerwillig. Das Holz lieferte teils die Herrschaft, teils die Gemeinde. 122
Für eine Kindtaufe wurde ½ Gulden, für eine Trauung 1 Taler, für eine Leichenpredigt ebenfalls 1 Taler, für einen Leichensermon ½ Taler bezahlt, für Konfirmation außerhalb des Dorfes je ½ Gulden. Bei Hochzeitsmahlzeiten war der Pfarrer und seine Hausfrau irtenfrei (kostenfrei), auch konnten beide an den Kindtaufmahlzeiten teilnehmen. Alle Haushaltungen hatten dem Pfarrer Ostereier zu liefern.
Ferner hatte der Pfarrer die Schule für seine Kinder frei, doch ließ er dem Schulmeister zu Neujahr »eine Ergötzlichkeit widerfahren«. Auch hatte er das Recht, 16 Stück Rindvieh, 12 Schweine und 50 Schafe sowie 3–4 Geißen frei von Hirtenlohn zu halten. Gänse aber waren nicht frei. Da der Pfarrer Barthels wegen Futtermangels keine 16 Stück Rindvieh halten konnte, hielt er sich mehr Schweine, manchmal bis zu 30 Stück, ohne Hirtenlohn zu zahlen, und ließ sie auch in den Eckerig treiben. Im Jahre 1732 verkaufte er 6 Schweine für 30 Gulden an einen fremden Metzger und war sehr traurig, als ihm die Landkammer das Kreuzergeld (1 Kreuzer auf den Gulden) abverlangte.
Der Pfarrer hatte von alther die Verpflichtung, das Faselvieh und zwar den Gemeindeeber oder Bär ganz zu unterhalten, sowie den Stier oder Farren mit der Gemeinde von Jahr zu Jahr abwechselnd. Pfarrer Barthels suchte anfangs dieser lästigen Verpflichtung sich zu entziehen, erklärte sich aber schließlich bereit, den Eber zu halten, doch die Gemeinde machte oft Ausstellungen, daß der Eber nicht gut gefüttert und nicht stark genug sei. Schließlich traf ihn das Mißgeschick, daß sein Eber von dem Eber von Neuweiler weidwund gehauen wurde und getötet werden mußte. Als die Gemeinde das Einstellen eines anderen Ebers verlangte, weigerte sich der Pfarrer, worauf die Gemeinde ihn bei dem Grafen verklagte. Dieser entschied, daß der Pfarrer von der Unterhaltung des Faselviehs ganz frei sein, aber von dem Gemeindemann, der den Eber halte, den kleinen Zehnten nicht einziehen sollte.
Der Pfarrer von Dudweiler hatte auch das Recht, in dem Sulzbach zu fischen, und zwar von der Dudweiler Brücke bis an die Sulzbacher Banngrenze. Obgleich durch das vom Kohlenberg herabfließende »giftige Wasser« viele Fische getötet oder verjagt wurden, nahm Pfarrer Barthels doch dieses Recht wieder in 123 Anspruch und erwirkte im Jahre 1727 von dem Grafen Friedrich Ludwig dessen Bestätigung. Er übte dieses Recht auch bis zum Jahre 1740 aus. In diesem Jahre aber kam Fürst Wilhelm Heinrich nach Dudweiler zur Jagd, stieg mit seinem Gefolge bei dem Pfarrer ab und ließ hier das mitgebrachte Mittagsmahl zubereiten. Nach der Mahlzeit brachte der Oberforstmeister von Botzheim die Berechtigung des Pfarrers zu fischen zur Sprache und erklärte, die Fürstliche Durchlaucht brauche ihre Bäche selber. Als der Pfarrer seine Berechtigung bewies, gestattete ihm der Fürst, gegen Verzicht auf sein Fischereirecht jährlich einen Zentner Karpfen aus dem herrschaftlichen Weiher nach und nach abholen zu lassen. Damit war der Pfarrer zufrieden, ließ aber schließlich die Fische durch den Forstsekretarius Schmoll für 7½ Gulden verkaufen.
Im Jahre 1761 berechnete der Pfarrer Barthels (Sohn) sein Einkommen auf 272 Gulden 53 Kreuzer. Dazu kamen 20 Klafter Holz, frei eingefahren, der Hirschbacher Fruchtzehnt, Freiheit vom Hirtenlohn, freies Brechen des Gewirks und das Einkommen aus den Pfarrgütern.
Im Jahre 1764 wurde mit Rücksicht auf die Beschwerlichkeit des Dienstes das Einkommen des Pfarrers von Dudweiler auf 560 Gulden erhöht.
»Unter diesem Anschlag soll jeder freie Wohnung, einen Garten von 1½ Morgen, 3 Morgen des besten Feldlands nach der Wahl des damaligen Besitzers, so viel Wiesen, daß er 10 milliers Heu und Grummet habe, 20 Malter Korn, 12 Malter Hafer, 3 Malter Weizen, 3 Malter Gerste und 20 Klafter Holz, alles nach dem in actis der Pfarrei Malstatt bemerkten Anschlag und der eidlichen Taxation genießen; der Überrest aber teils durch die selbst von dem Herrn Pfarrer angeschlagenen Accidenzien, Weidefreiheit etc., teils durch bares Geld zugelegt werden, wobei jedoch das Gespänne, so die Untertanen hier und da leisten, und dergl. nicht wohl einer Schätzung fähige Utilitäten ohne Anschlag zu belassen.«
Dieser Ansatz der Besoldung scheint Schwierigkeiten gemacht zu haben; denn im Jahre 1767 kehrte man zu der alten Besoldungsart zurück: 124
»75 Gulden bar, 17 Malter Korn, 12 Malter Hafer, 3 Malter Weizen und 3 Malter Gerste aus dem Stift, Nutzung von Gärten, Wiesen und Ackerland auf Dudweiler und Sulzbacher Bann, Hirschbacher Fruchtzehnt, 20 Klafter Brennholz, freie Wohnung, freie Weide und Freiheit von Hirtenlohn, sowie die gewöhnlichen iura stolae und Accidenzien.«
Im Jahre 1725 wurde das Pfarrhaus durch einen Anbau erweitert und erneuert, wozu die Gemeinde Hand- und Fuhrfronden leistete und das Stift St. Arnual (Stiftsschaffner Lipp) 360 Gulden bezahlte. 1735 wurde abermals eine Erneuerung des Pfarrhauses vorgenommen.
Im Jahre 1738 wurde Malstatt mit der Filiale Gersweiler eine selbständige Pfarrei, die dem Rektor des Gymnasiums in Saarbrücken, Johann Friedrich Dern, verliehen wurde.
In der Kirche saßen Männer und Frauen nach dem Alter und gingen auch in dieser Ordnung zum Abendmahl. Großen Unwillen erregte es in der Gemeinde, als das Konsistorium anordnete, daß die Bewohner von Sulzbach und Neuweiler ihrem Alter nach unter den Dudweilern sitzen sollten. Schließlich wurde durch Beschluß des Konsistoriums angeordnet, daß Männer und Frauen nach ihrem Heiratsjahr sitzen sollten.
Vom Glöckner heißt es in dem Pfarrbuch:
»Hat von einem jeden Haussess ein Fass Korn. Wann der Glöckner dem Pfarrherrn die Frucht in die Mühle führt, ist ihm der Pfarrherr schuldig, alle Jahre vier Imbs (Mahlzeiten) auf die vier Feste zu geben.«
Ein Kelch war bei der Einführung der Reformation in der Kirche nicht vorhanden, sondern wurde von Sulzbach entliehen. »Ist zuvor noch einer dagewesen, den hat einer zu Dudweiler gestohlen; ist deshalb mit dem Schwerte gestraft worden.«
Im Jahre 1745 zählte man in Dudweiler 26 lutherische, 3 reformierte und 7 katholische Familien. »Die Kirch daselbst ist eine Mutterkirch; Scheidt und Sulzbach sind Filiale davon, wiewohl letzter Ort keine Kirch, sondern nur Rudera (Trümmer) einer im 30jährigen Krieg verstörten lutherischen Kirche hat. Die Katholischen gehen nach St. Johann und haben zwar das Recht, ihre Toten zu Dudweiler zu begraben, werden aber mehrenteils nach St. Johann geführet und daselbst beerdigt.« 125
Der Pfarrer predigte an Sonn- und Feiertagen abwechselnd vormittags in Dudweiler und Malstatt; ebenso wechselte die Nachmittagspredigt an beiden Orten, sodaß er an jedem Orte einmal vormittags oder nachmittags predigte. Später kamen noch Friedrichsthal und Scheidt hinzu. Da der Pfarrer diese Wege zu Fuß machen mußte, kam er auf den Gedanken, seine Schritte zu zählen, und fand, daß er von seiner Studierstube bis in die Malstatter Kirche über die Fischbacher Schmelze 9950 Schritte, über St. Johann 10 450 Schritte und nach Friedrichsthal bis zu Eberhards Haus 8230 Schritte zu machen hatte. Außerdem wurde monatlich ein Bettag gehalten. Die Bettage und Aposteltag (15. Juli) waren halbe Feiertage. Am Sonntag nach dem Bettag wurde keine Predigt gehalten, sondern nur ein »Kirchensermon« vor dem Altar über das Evangelium und dann eine Katechismus-Prüfung mit Alten und Jungen. Zu Weihnachten, Ostern und Pfingsten wurde ein dritter Feiertag als halber Feiertag gehalten. Am Matthäustage (21. September) wurde das Erntedankfest gefeiert. Nach Weihnachten wurde eine Bet- und Bußwoche gehalten, nämlich Dienstags und Freitags. Die Kinderlehre dauerte von Ostern bis Michaelis und schloß sich an die Nachmittagspredigt an.
Bei Taufen wurden Reformierte und Katholiken als Gevattersleute nicht ausgeschlossen, aber es durfte höchstens ein Katholik unter den Taufgästen sein, auch sollten nicht lauter Reformierte zugelassen werden, sondern wenigstens ein Anhänger der Augsburgischen Konfession dabei sein. Trauungen durften nur vorgenommen werden, wenn eine zustimmende Bescheinigung der Obrigkeit vorlag. Ehen zwischen Lutherischen und Reformierten wurden nur erlaubt, wenn die Erziehung der Kinder im lutherischen Glauben zugesagt wurde. Ehen zwischen Evangelischen und Katholiken waren verboten.
Bei Leichenbegängnissen wurde vom Trauerhause bis zum Grab gesungen. Die kirchlichen Handlungen für die Reformierten wurden von dem lutherischen Pfarrer versehen.
Alljährlich fand eine Kirchenvisitation durch den Inspektor und einen Regierungsrat von Saarbrücken statt. Dann wurde Gottesdienst gehalten und eine Ermahnung an die Gemeinde gerichtet, auch die Schulmeister geprüft und ermahnt. 126
Mit dem sittlichen Zustand der Gemeinde Dudweiler war Pfarrer Barthels wenig zufrieden. Ich will seine eigenen Worte aus dem Jahre 1718 anführen:
»Weillen in der Kirche zu Duttweiler schon lange Zeit viele Unordnungen im Schwange gegangen, indem alles untereinander gesessen, auch sonsten überhaupt im ganzen Dorfe alles, sowohl Sonn- und Feiertags als auch sonsten, drunter und drüber gegangen, indem ein jeder getan, was er gewollt und ihm gut gedeucht, weillen es vornehmlich auch an der gehörigen Aufsicht gefehlet, als habe vor nötig gehalten, einen Gerichtsstuhl aufzuführen, in welchem den Meier Adolf Wunn, den Brudermeister Hans Peter Krämer samt zweien von mir mit herrschaftlichem Consens neuerwählten Kirchencensoren, welche auf alles übele Wesen, so vorgehen möchte und bisher gar sehr und ohngescheut im Schwang gegangen, Achtung haben und selbiges bei der monatlichen Censur vorbringen sollten, als namentlich Matthias Maull und Hans Peter Lorenz, die auch in anno 1726 durch Hochgräfliche Kanzlei zu Gerichtsmännern erwählet worden, angewiesen, auch sie nach der Hochgräflichen Nassau-Saarbrückischen Kirchenordnung ihrer Pflicht und der daran hangenden kleinen Ergötzlichkeit wie auch Verantwortung bei Gott und Menschen nachdrücklich erinnert und also einen ernsten Anfang, wiewohl leider viele Jahre mit gar schlechtem Success (Erfolg) zu künftigen guten Ordnungen gemacht. Da die obigen Censores im Amt, Leib und Gemüt baufällig worden, hat ein fürstliches Konsistorium auf mein Begehren Heinrich Bomm und Johann Adam Pfützen in dieses Amt gesetzt, so Gott segnen wolle.«
»Da die obigen alten Censores und Gerichtsmänner immer elender worden, als hat eine hochfürstliche Regierung zu Saarbrücken folgende Männer in anno 1739 in solch Gericht eingesetzet, als Hans Adam Krämer, Heinrich Bomm und Hans Georg Pfitzer. Ist geschehen den 7. April a. c. und auch der Gemeinde den 11. ds. Mts. vorgestellet.«
Pfarrer Barthels fand bei den Dorfbewohnern heftiges Widerstreben gegen die Kirchenzensur und mußte die Hilfe der Obrigkeit anrufen. Die Wiedereinführung der Kirchenzensur wurde im Jahre 1726 durch den General-Superintendenten Dr. Lange bei einer Generalvisitation in Saarbrücken ausdrücklich gebilligt und 127 im August desselben Jahres die erste Zensur von dem Pfarrer unter Beistand des Meiers, des Brudermeisters und der Zensoren abgehalten; aber es wurde keine wesentliche Besserung der Sitten erzielt. Die Schilderung des Pfarrers Barthels wird noch im Jahre 1824 durch den damaligen Pfarrer Römer als zutreffend anerkannt.
Auch in dem landwirtschaftlichen Betrieb herrschte große Unordnung. Die Regierung schickte deshalb im Jahre 1736 den Konsistorialassessor Pfarrer Steinhauer und den Registrator Thomae nach Dudweiler, um der Gemeinde die nötigen Vorhaltungen zu machen. Da dies wenig fruchtete, so wurde im Jahre 1738 auf herrschaftlichen Befehl ein Halseisen (Pranger) aufgerichtet, um »heillose Leute« daran zu stellen; auch sollte noch ein Esel, Trill, Cachot oder Gefängnis aufgerichtet werden. Pfarrer Barthels klagte auch, daß viel Parteiwesen im Dorfe herrsche. In der Schule gab es Streitigkeiten mit Katholiken und Reformierten, die den Heidelberger Katechismus statt den Lutherischen gebrauchen wollten, aber von der Regierung abgewiesen wurden. Im Jahre 1743 verließ Pfarrer Barthels Dudweiler, wo er viel Ärger erlebt hatte, und übernahm die Pfarrei Malstatt, die seit 1739 von Dudweiler abgetrennt worden war. Hier ist er im Jahre 1749 im Alter von 60 Jahren gestorben. Sein Nachfolger wurde Johann Balthasar Ulrici, der 12 Jahre Pfarrer in Dudweiler war. Er wurde wegen Ehebruchs abgesetzt und mußte öffentliche Kirchenbuße tun. Auf ihn folgte Johann Christian Barthels, der Sohn des früheren Pfarrers Christian Ludwig Barthels. Er blieb 8 Jahre. 1764 wurde er nach Saarbrücken berufen, wo er Inspektor wurde und im Jahre 1806 in hohem Alter starb.
Im Jahre 1756 berichtete Regierungsrat Lex über die kirchlichen Verhältnisse in Dudweiler folgendes:
»Es wohnen dreierlei Religionsverwandte hier, von denen die Lutheraner am stärksten, die Katholiken schwächer und die Reformierten am schwächsten sind. Der allhier wohnende lutherische Pfarrer heißt Barthels, der reformierte wohnt zu Saarbrücken und heißt Mansa, der katholische Pastor heißt Namour und wohnet in St. Johann.« 128
»Es stehet nicht nur eine Kirche, sondern auch ein Schulhaus hierselbst, und sind zu dieser Mutterkirche eingepfarrt die Lutheraner zu Sulzbach und Scheidt mit den dahin gehörigen Orten und Höfen, desgleichen von der Friedrichsthaler Glashütte Oberamts Ottweiler nebst der neuen Schmelz und dem Neuen Haus wie auch dem Hühnerfelder Hof. Die hiesige Kirche gehört den Lutheranern alleine; der Kirchhof um dieselbe ist zwischen denen allhier wohnenden sämtlichen Religionen gemeinschaftlich, jedoch mit dem Unterschied, daß der Pastor seine Toten allhier selbst begraben darf, die Reformierten aber von dem lutherischen Pfarrer beerdigt werden. Den Turm und die Glocken selbst stellet und erhält nebst der Schule die ganze Gemeinde; das Schiff der Kirche aber wie auch das Pfarrhaus bauet und erhält das Stift St. Arnual, jedoch leisten die Lutheraner die nötigen Fronden und Beköstigung der Handwerksleute; dagegen ziehet das gedachte Stift die Hälfte des großen Fruchtzehnten auf dem hiesigen Bann gegen gnädigste Herrschaft, wie denn auch ebendiese den kleinen Gewirk-, Rapssamen-, Hirsen-, Immen-, Gänse- und Ferkelzehenden zur Hälfte gegen den hiesigen lutherischen Pfarrer erhebet. Der lutherische und reformierte Pfarrer wird von der gnädigsten Herrschaft gesetzet und der erstere ordinarie und völlig, der letztere aber nur noch zur Zeit und teils aus dem Stift St. Arnual salariert. Dahingegen der katholische Pastor von dem Bischof zu Metz aus dem Kloster Wadgassen gesetzet und von dem König von Frankreich besoldet wird.«
Im Jahre 1766 schaffte die Gemeinde eine von dem Orgelmacher Geib in St. Johann verfertigte Orgel für 500 Gulden an. Im Jahre 1802 wurde die Pfarrei Dudweiler mit Heusweiler, Völklingen, Dirmingen und Neunkirchen dem Lokalkonsistorium St. Johann unterstellt.
Nach dem Übergang des Landes an Preußen wurde die Pfarrei Dudweiler der Kreissynode Saarbrücken zugeteilt (1842 bis 1850 Superintendent Oberpfarrer Dr. Follenius in St. Johann); bei der Teilung der Kreissynode in die Synoden Saarbrücken und St. Johann kam Dudweiler zur Synode St. Johann. Die Seelenzahl betrug im Jahre 1848 ungefähr 1050; damals waren die Gemeinden Sulzbach, Friedrichsthal-Bildstock, Fischbach, Jägersfreude und Scheidt mit Scheidterberg, Eschberg, Goffontaine, 129 Lottenhammer, Scheidterhammer und Rentrisch nach Dudweiler eingepfarrt. Das Presbyterium zählte 10, die größere Gemeindevertretung 40 Mitglieder. 1854 wurde die Pfarrei Sulzbach von Dudweiler getrennt.
Scheidt wurde 1891, Herrensohr 1903 selbständig, Fischbach und Camphausen haben seit dem 1. Januar 1914 eigenen Gottesdienst im Schulhaus in Camphausen.
Evangelische Pfarrer von Dudweiler und Sulzbach.
1575–1611 | Johannes Krahe, |
1611–1613 | Johannes Federlin, |
1613–1622 | Magister Joh. Breidenstein, |
1622–1631 | Valentin Müller (Molitor), 1631 nach Bischmisheim berufen, |
1631–1634 | Joh. Peter Franke, |
1634–1635 | Balthasar Pistorius, |
1658–1667 | wurde Dudweiler von St. Johann versorgt, |
1667–1686 | Johann Nikolaus Hufschlag, |
1686–1714 | Dudweiler Filiale von St. Johann, |
1714–1743 | Christian Ludwig Barthels (geb. 1689), bis 1738 auch Pfarrer zu Malstatt, 1744 nach Malstatt und Gersweiler versetzt († 1749), |
1744–1756 | Johann Balthasar Ulrici aus Wiesbaden, |
1756–1764 | Joh. Christian Barthels (Sohn von Christian Ludwig Barthels; kam 1764 nach Saarbrücken, 1771–1780 Oberpfarrer in Ottweiler, 1780–1804 Inspektor in Saarbrücken, † 1806), |
1764–1782 | Karl Friedrich Hild (vorher in Heusweiler), |
1783–1823 | Wilhelm Christian Reinhold (vorher in Bischmisheim), |
1824–1839 | Karl Ludwig Römer (vorher in Kölln, 1839 nach Saarbrücken), |
1840–1844 | Ludwig Fauth, |
1846–1854 | Georg Ludwig Brandt, |
1854–1882 | Georg Konrad Brandt, |
1869–1890 | Wilhelm Lichnock (anfangs 2. Pfarrer, 1890 nach St. Johann, Superintendent), |
1884–1912 | Hermann Trommershausen (anfangs 2. Pfarrer), |
1890–1898 | Gustav Cörper (2. Pfarrer, jetzt in Kleve), 130 |
1898–1906 | Karl Uhrmacher (2. Pfarrer, 1906 nach Herrensohr, jetzt in St. Arnual), |
seit 1907 | Friedrich Schmidt, 1. Pfarrer, |
seit 1912 | Wilhelm Schaun, 2. Pfarrer. |