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Sechzehntes Kapital

Die Prinzessin triumphiert

In der Kammer des Edikts aber nahmen währenddessen unter Leitung des Parlamentsrats Joly die Untersuchungen und Vernehmungen ihren ungestörten Fortgang.

Joly machte sich seine Aufgabe nicht leicht. Er war durchaus erfüllt von dem Bewußtsein seiner Pflicht und verrichtete gründliche Arbeit. Auch nahm er sich Zeit dazu. Viele Monate lang zogen sich die Verhöre hin, die Akten häuften sich zu Bergen. Doch endlich erklärte er sie für abgeschlossen.

Und dann, es war der sechsundzwanzigste Februar, traten die drei genannten Kammern, die des Edikts, die sogenannte La Tourelle und die Großkammer zum Gericht zusammen. Man hatte den geräumigsten Saal des Palastes dazu gewählt, der in seiner tief getönten Dekoration im strengen Stil aus der Zeit der Königin Katharina Medici, mit der nachgedunkelten reichen Vergoldung, schon an sich einen imposanten Eindruck erregte.

Und nicht weniger imposant wirkte die Versammlung. Denn außer den zahlreichen Räten, mit ihrem jeweiligen Präsidenten, geordnet nach der Zugehörigkeit zu dieser oder jener Kammer, und verschieden untereinander durch die Farbe ihrer pelzverbrämten Talare und hohen Mützen, und außer den Advokaten und dem Troß von Schreibern:

hatten sich eingefunden nicht nur der Herzog Heinrich von Rohan-Chabot und dessen herzogliche Gemahlin, sondern auch alle die hohen Herrschaften, die für sie Partei ergriffen hatten, die Parteigänger mit einem Wort, gegen die sechzig mindestens, der weitaus größte Teil des ganzen hohen Adels von Frankreich, an ihrer Spitze der nächste Verwandte der Gegenkläger, Maximilian Franz von Bethune, Herzog von Sully, Pair von Frankreich und souveräner Fürst von Enrichemont. Nur die höchsten Fürsten von Geblüt waren nicht erschienen, nicht Gaston von Orleans und nicht Herzog Heinrich von Bourbon, Fürst von Condé, die beide sich durch Prokuratoren vertreten ließen. Um so vollzähliger drängten sich im Saal alle diejenigen, die den Anhang dieser Größten bildeten: darunter selbst so stolze und unabhängige Herren wie die Pairs und Herzöge von Fronsac, von St. Simon, von Retz, nicht zu vergessen den späteren Kardinal von Retz, gegenwärtigen Koadjutor von Paris und Erzbischof in partibus von Korinth.

Leer dagegen, seltsam, zeigten sich alle Plätze der Gegenpartei.

Der erste Präsident, Herr von Bellièvre, ganz in Rot und Hermelin, erklärte dennoch, nachdem er seinen hohen Sitz bestiegen, die Verhandlung als eröffnet, und man begann mit der lauten Verlesung der Verhörsprotokolle aus der Voruntersuchung. Sie bildete einen ungeheueren Stoß von Akten, und drei Aktuare, die sich der Reihe nach ablösten, waren mit dem Geschäft der Vorlesung betraut. Es wurde da verlesen:

Erstens eine Vollmacht der Dame Margarete von Sully-Bethune, Herzogin-Witwe von Rohan, in welcher die genannte Dame ihren Bevollmächtigten, den Herrn Parlamentsrat Joly, beauftragt, eine Untersuchung einzuleiten und zu führen über die Entfernung des Herrn Tankred von Rohan, ihres Sohnes, aus Schloß Préfontaine in der Normandie, sowie über dessen Verbringung nach Holland und seine Unterkunft daselbst.

Zweitens, von der gleichen Herzogin-Witwe von Rohan ein Gesuch in Form einer Klage an den Amtmann von Evreux und dessen Stellvertreter in der Vize-Grafschaft Orbec, um die obrigkeitliche Erlaubnis, in dem dortigen Gerichtssprengel, d. h. zu Préfontaine und in der Nachbarschaft, alle Schritte tun zu dürfen, die zur Aufhellung der Entführung ihres Sohnes, des Herrn Tankred von Rohan, irgendwie dienen können.

Drittens, eine gerichtliche Vorladung an verschiedene Einwohner aus den Pfarreien von Préfontaine, von Breuil und Le Grasset, zum Zweck ihrer Vernehmung in Sachen der Entführung eines gewissen Herrn Tankred Le Bon, genannt von Rohan.

Viertens, das Verhörsprotokoll mit den verschiedenen Aussagen jener Vorgeladenen.

Fünftens wurde verlesen: das Verhör des Heinrich von Taillefer, Seigneur von La Barrière und Vetter des Herrn Heinrich von Chabot, worin derselbe aussagte: daß er zu dem Zwecke in die Normandie gekommen, um durch elf Leute seiner Kompagnie den Herrn Tankred, genannt von Rohan, mit Gewalt den Händen des Herrn La Brière, Schloßherrn von Préfontaine, zu entreißen und aus dem Schlosse Préfontaine zu entführen; wie auch, daß er zu diesem Schritte veranlaßt worden durch die Bitte der Dame Margarete von Rohan, heutiger Gemahlin Heinrichs von Chabot, seines leiblichen Vetters, welche genannte Dame ihm auch das Geld eingehändigt, das er zu dem Unternehmen benötigt, und dies alles, weil die genannte Margarete von Rohan befürchtete, der genannte Tankred, ihr Bruder, würde ihr später in der Erbnachfolge ihres Vaters Abtrag tun.

Sechstens, das Verhör des Herrn Marquis von Ruvigny, Gouverneurs der Festung Seiner Majestät in der St. Antonsstadt, der bestätigte, den genannten Tankred von Rohan aus den Händen des Herrn Heinrich von Taillefer durch einen seiner Leute entgegengenommen und nach seinem festen Schloß bei Calais, genannt La Caillemotte, verbracht zu haben, woselbst Herr von La Sauvetat, der Bruder des Herrn von Taillefer und Hauptmann in dem holländischen Regiment des Herzogs von Estrades, den Knaben abgeholt und nach Holland verbracht hat.

Wurde hierauf verlesen

Siebentens: die Vollmacht der mehrgenannten Dame Margarete von Bethune, Herzogin-Witwe von Rohan, gegeben an Herrn Johann von Rondeau, Seigneur von Montville, ihren geheimen Sekretär, zu dem Zweck, nach Holland zu reisen und dort durch richterliche Vermittlung oder andere legale Schritte sich des ihr geraubten Sohnes Tankred zu bemächtigen und ihn nach Frankreich zurückzuführen.

Achtens: eine schriftliche Erklärung des Simon Cernolle, Schulmeisters von Gravensande in Holland, mit der Bestätigung, daß ihm das in Rede stehende Kind von dem Herrn von La Sauvetat, Hauptmann in holländischen Diensten, am Karfreitag des Jahres 1638 übergeben worden ist.

Und wurden ferner verlesen noch eine große Anzahl von Protokollen und Zeugnissen, unter anderem die Aussagen des Herrn von La Sauvetat, des Agenten La Coste, des Krämers Walther Potenicq und seiner Frau Dorothea aus der Kollegiengasse der Stadt Leyden in Holland, sowie das Verhör und die Aussage des Studenten der Medizin Jakobus Renetz an der Universität zu Leyden und viele andere Schriftstücke dieser Art, deren Lektüre nur selten verlief ohne laute Proteste und Zwischenrufe der Parteigänger des Herzogs Heinrich und der Herzogin Margarete von Rohan-Chabot.

Als letzte Dokumente kamen zur Verlesung die Aussagen folgender Personen: des Herrn Lamettrie, Hausmeisters der Herzogin-Witwe von Rohan, der Herren Lagneau und Rosé, ersterer Leibarzt, letzterer Leib- und Hofapotheker der genannten Herzogin, ferner einer weiblichen Person, genannt Rahel Ledanois, Kammerfrau der Dame Margarete von Bethune, und noch einiger andern. Und sagten alle diese Personen übereinstimmend dahin aus: daß sie beobachtet hätten, wie zu Venedig der verstorbene Herzog Heinrich von Rohan und dessen Gemahlin, die Dame Margarete von Bethune, vier Monate in größter Eintracht gelebt und lange Zeit in einem gemeinschaftlichen Zimmer und oft in einem gemeinschaftlichen Bette geschlafen hätten.

Die Verlesung dieser letzten Schriftstücke wurde von der Tochter mit schallendem Hohngelächter empfangen und nötigte selbst den ernstesten Richtern ein Lächeln ab.

Womit aber die Gedanken aller Anwesenden sich seit zwei Stunden, je länger, je ausschließlicher beschäftigten, das war die Abwesenheit der anderen Partei.

Denn die Zeit zeigte sich unterdessen zu weit vorgerückt, als daß noch mit deren Erscheinen hätte gerechnet werden können. Das Absichtliche dieses Verhaltens konnte nicht länger verborgen bleiben.

In der Tat hatte einen Tag vor der Verhandlung der Familienrat der Herzogin-Mutter beschlossen, ein endgültiges Urteil, das bei der gegenwärtigen Stimmung des Parlamentes mit Sicherheit ungünstig ausfallen müsse, durch Nichterscheinen für jetzt unmöglich zu machen.

Dergestalt kam es, daß nach ganz kurzen Plaidoyers der drei Advokaten auf seiten der Chabot-Partei das Urteil ganz im Sinne dieser Partei ausfiel. Die Forderungen der Herzogin-Mutter in ihrem und ihres Sohnes Namen wurden kurzer Hand abgewiesen und diesem Sohn unter Androhung der vorgesehenen Ordnungsstrafe verboten, den Namen, Titel und Rang seines Vaters – er war es vor dem Gesetz – ganz oder teilweise für sich anzunehmen oder sich anzueignen, wie auch seiner Mutter, der Herzogin-Witwe, sie diesem Sohne beizulegen oder auf ihn anzuwenden.

Dieses in Abwesenheit der einen Partei gefällte Urteil galt zwar durchaus als provisorisch, es konnte dagegen jederzeit appelliert werden; aber Heinrich von Rohan-Chabot und seine Gemahlin durften sich nichtsdestoweniger einstweilen dabei beruhigen.

Sie hatten allem Anschein nach endgültig über die Mutter gesiegt und sie taten ihrem Jubel keinen Einhalt. Der Herzog ließ das Urteil auf seine Kosten an allen öffentlichen Gebäuden von Paris, wie an allen Plätzen und Straßenkreuzungen anschlagen, und zu Charenton ließ er es bis unter den Fenstern der herzoglichen Mutter und ihres Sohnes von dem öffentlichen Ausrufer an drei hintereinanderfolgenden Tagen laut vor allem Volke verlesen.

Dennoch muß gesagt werden, daß jetzt, in ihrem höchsten Triumph, der Tochter zum ersten Male nicht ganz wohl zumute war gegenüber dem Verhältnis zu ihrer Mutter. Das menschliche Herz ist so beschaffen.

Wenn es seinen Widersacher tief gebeugt und gedemütigt sieht, dann vermag es wieder mild und versöhnlich an ihn zu denken. Margarete von Rohan empfand jetzt fast etwas wie Reue über ihre Härte gegen die Mutter.

Dazu mochte freilich auch ihr körperlicher Zustand etwas beitragen; sie sah ihrer ersten Entbindung entgegen.

Je näher diese schwere Stunde heranrückte, desto drückender und banger wurde es ihr um die Seele. Es schien ihr auf einmal doch kein Kleines, vielleicht gar vor der Mutter und unausgesöhnt mit ihr vor den Richterstuhl des Ewigen gerufen zu werden. Ja, sie fing an, ihren Frieden mit der Mutter als eine Garantie für einen glücklichen Verlauf ihres eigenen Mutterwerdens zu empfinden und sich täglich heftiger danach zu sehnen.

Sie übermannte sich endlich und schrieb in diesem Sinne der Mutter einen langen Brief.

Seht, seht, sagte diese bitter beim Lesen des töchterlichen Schreibens, alles hat sie mir genommen, alles. Mit allen Machtmitteln der ungerechten Welt hat sie mich unterdrückt. Ganz klein hat sie mich gemacht. Kalt lächelnd hat sie ihren Fuß gesetzt auf meinen gedemütigten Nacken. Nun möchte sie als Letztes noch mein Herz. Das kann sie mir durch keinen Richterspruch entreißen lassen. Mit Gewalttat kann sie mir das nicht nehmen, so will sie mir's abschmeicheln mit sanften verlogenen Worten.

Und die Herzogin-Mutter antwortete ihrer Tochter: sie sei der Versöhnung nicht abgeneigt, sie freue sich des guten Willens. Und vollkommen billige sie den sinnigen Vorschlag der Tochter, die Vornahme der heiligen Taufhandlung an dem zu erwartenden Neugeborenen in ihrer sakramentalen Weihe noch dadurch zu erhöhen, daß über das Becken des Täuflings hinweg Mutter und Tochter sich umarmten, und wie der neugeschaffene Christ, ebenfalls, wenn auch in anderem Sinne, eine Wiedergeburt feierten im heiligen Geist der christlichen Liebe.

»Und so nehme ich an,« schloß die Mutter ihren Brief, »daß es Eure Absicht sei, das Kind in dem Tempel zu Charenton, der der Eurige ist wie der meinige seit Kindheit auf, zur Taufe zu bringen, wie auch, daß Ihr damit einverstanden seid und Euch darüber freut, wenn ich Euch zu Taufpaten vorschlage: mich als Eure Mutter und Tankred von Rohan als Euren Bruder.«

Die junge Herzogin erhielt diesen Brief, als sie gerade mit ihrem Gemahl bei der Morgenschokolade saß. Sie hatte in ihrem bösen Gewissen eigentlich doch nicht recht gewagt, eine Antwort von ihrer Mutter zu erwarten, und in freudiger Erregtheit und nicht ohne eine Beimischung von neuem Triumph öffnete sie das Schreiben.

Einen Augenblick hatte der Herzog es ihr verbieten wollen, ihres Zustandes wegen; aber sie war auf ihrem Willen bestanden.

Als sie die ersten Zeilen las, rötete sich ihr bleichgewordenes Gesicht. Ein Ausdruck lebhaftester Genugtuung verbreitete sich über ihre Züge. Aber plötzlich begann ihre schlanke weiße Hand zu zittern, ihr Gesicht verzerrte sich, und dann brach sie in ein kaltes, häßliches Lachen aus. Ihr schwerer Leib unter den losen Hüllen des Morgengewandes bebte.

Erschrocken eilte der Herzog, ihr Gemahl, hinzu. Er hatte es geahnt, er hätte sie diesen Brief nicht lesen lassen dürfen. Wenn sie nun Schaden nahm!

Aber mit einer verächtlichen Geste warf die junge Herzogin das mütterliche Schreiben vor sich hin auf den Tisch. Sie war innerlichst empört. In ihrem naiven Egoismus hatte sie sich's zu keinem kleinen Verdienst angerechnet, den ersten Schritt der Mutter entgegen getan zu haben, der ihr nun so vergolten wurde. Mit welchem Hohn!

In großer Ängstlichkeit suchte ihr Gemahl sie zu beruhigen.

Und sie war auch schon wieder ruhig. Ihre Augen blickten kalt und hart.

Die Befürchtungen des Herzogs erwiesen sich als grundlos. Die ehemalige Tanzprinzessin war eine starke und gesunde Natur, und sie gebar am anderen Tage ihrem Gemahl einen gesunden und kräftigen Sohn.

Und über diesem neuen Glück hätte sie der Mutter bald gänzlich vergessen, wenn nicht um diese Zeit in den politischen Verhältnissen allmählich eine Wendung eingetreten wäre, die die schwachen Hoffnungen der Herzogin-Witwe auf die Rehabilitierung ihres Sohnes in ganz unerwarteter Weise noch einmal zu begünstigen versprach.

Der Kardinalminister Mazarin und die Königin-Regentin, Anna von Österreich, hatte sich allem Anschein nach endgültig mit dem Parlament überworfen. Diese illustre Körperschaft, die mit der Zeit aus einem obersten Gerichtshof zugleich ein politischer Machtfaktor geworden war, fing auf einmal an, sich wieder auf ihre alten Rechte, am Hofe sagte man »Anmaßungen«, zu besinnen, welche ihr unter der eisernen Rute des großen Richelieu ganz aus dem Gedächtnis gekommen schienen.

Das wichtigste dieser Rechte, von Richelieu aber niemals anerkannt, bestand in der Bewilligung oder Verweigerung neuer Steuern, in der Form, daß keine königlichen Steuern, keine königliche Steuerausschreibung Gesetzeskraft erlangte ohne die Sanktion des Parlamentes. Keine auf Steuern und sonstige Abgaben bezügliche Verordnung des Königs (oder seines Ministers) sollte Gültigkeit und Kraft haben, solange sie nicht in den Registern des Parlamentes beurkundet worden.

Eine solche Beurkundung zu verweigern hatte das Parlament lange nicht mehr gewagt; denn Richelieu, dieser eigentliche Urheber des königlichen (oder ministeriellen) Absolutismus in Frankreich, hätte eher das Parlament vernichtet, als sich von ihm einen Einspruch in seine Macht gefallen zu lassen.

Was aber dieses Parlament jenem gewaltsicheren Königsbeherrscher gegenüber sich nicht mehr zugetraut hatte, dazu ward ihm jetzt unter dem von vornherein mißliebigen Ministerium Mazarin von neuem der Mut. Und wie politische Auflehnungen und Revolutionen fast immer von der Verteuerung der Lebensmittel für die Massen des Volkes ihren wirksamsten Anstoß nahmen, so geschah es auch diesmal. Denn da es sich gerade um drückende neue Steuern auf Getreide und Mehl handelte, denen das Parlament sich widersetzte, gewann diese Körperschaft sofort den mächtigsten Rückhalt im Volk. Ein Befehl des Ministers, im allerhöchsten Namen, verbot dem Parlament, sich zu versammeln. Dieses weigerte den Gehorsam, und als daraufhin mehrere Räte verhaftet wurden, brach die Revolution in der Hauptstadt offen aus. Der Hof verließ in nächtlich heimlicher Flucht die Hauptstadt und rettete den unmündigen König nach St. Germain.

Das war der Anfang jener langwierigen Bürgerkriege, die man in der Geschichte Frankreichs die »Fronde« zu nennen pflegt.

Viele Großen des Reiches, mit Mazarin unzufrieden, ergriffen gleich anfänglich die Partei des Volkes und des Parlamentes, vor allem der Koadjutor von Retz und mehrere bourbonische Prinzen, wie die Herzöge von Beaufort und Longueville und der Fürst von Conti.

Auf seiten des Kardinals und des Hofes standen einstweilen noch der Herzog Gaston von Orleans und der Fürst von Condé. So waren denn die beiden mächtigsten Protektoren des Herzogs und der Herzogin von Rohan-Chabot jetzt die Todfeinde des Parlamentes.

Und so hielt mit Recht die Herzogin-Witwe von Rohan den Augenblick für überaus günstig, die Sache ihres Sohnes Tankred zu einer endgültigen und glücklicheren Entscheidung zu bringen.


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