Wilhelm Heinrich Riehl
Land und Leute
Wilhelm Heinrich Riehl

 << zurück weiter >> 

Anzeige. Gutenberg Edition 16. 2. vermehrte und verbesserte Auflage. Alle Werke aus dem Projekt Gutenberg-DE. Mit zusätzlichen E-Books. Eine einmalige Bibliothek. +++ Information und Bestellung in unserem Shop +++

Zweites Kapitel. Die vier Fakultäten.

Alle Dinge wechseln; nur die vier Fakultäten scheinen für die Ewigkeit gebaut. Kaiser und Reich ist vergangen, Deutschland ward zweigetheilt in seinem christlichen Bekenntniß, große wissenschaftliche Revolutionen loderten auf und verglommen wieder in ihrer eigenen Asche, die Epoche der sogenannten Wiedergeburt der Wissenschaften, die Epoche der Renaissance und des Zopfes, die Epoche der dicken holländischen Gelehrsamkeit, des leichtsinnigen französischen Encyklopädismus und der tiefsinnigen deutschen Philosophie – Alles ging vorüber; nur die grauen vier Fakultäten sind geblieben.

Die letzten zwei Jahrhunderte haben nur Eine Kunst wahrhaft neu geschaffen: die Musik; dagegen aber ganze Kreise neuer Wissenschaften. Diese neuen Wissenschaften mußten hineinwachsen in die unsterblichen vier Fakultäten der Theologie, der Jurisprudenz, der Medicin und der Philosophie, statt daß sie mit ihrem selbständigen Wachsthum ein neues System der Fakultäten hätten heraustreiben müssen. Sie wurden zerstückelt oder verkrüppelten in ihren schwächeren Zweigen durch den Bann jenes alten Gemäuers, oder wo sie ihre Schößlinge mit unbesiegbarer Lebenskraft trieben, da wuchsen sie in wilden Ranken hinaus über dasselbe.

Aber was kümmern uns hier die vier Fakultäten? Sie kümmern uns nicht wenig; denn sie tragen eine Hauptschuld, daß die Wissenschaft vom Staate so lange verkrüppelt blieb, daß die Wissenschaft vom Volke noch so gar jung und unentwickelt ist.

Wer eine Naturgeschichte des Volks schreiben will, der muß dieselbe Stellung einnehmen, wie der Mann der eigentlichen modernen Naturwissenschaft: er muß Kampf bieten den vier Fakultäten und trachten, daß die vier Fakultäten zersprengt werden, oder die mittelalterliche Maschine der vier Fakultäten wird seine Wissenschaft in Stücke reißen. An den vier Fakultäten möchte ich zeigen, was die Volks- und Staatskunde werden kann und was sie nicht geworden ist.

Also zurück zu den vier Fakultäten.

Als in den letzten traurigen Zeiten des römischen Reiches die antike Wissenschaft erstarrte, ward der Grundstein zu den vier Fakultäten gelegt. Man begann die Theile der Wissenschaft zu zergliedern, wie man eine Leiche zergliedert, und als anatomische Präparate gingen daraus hervor die »sieben freien Künste,« die wir sammt ihrer Scheidung in das Trivium und Quadrivium bereits bei dem Grammatiker Macrobius finden. Die sieben freien Künste aber sind der Grundbau zur späteren philosophischen Fakultät.

Die Wissenschaften erschienen nunmehr als fertige, abgeschlossene Dinge, vergleichbar den sogenannten »todten Sprachen.« Alle Weisheit wird eingefügt in das Fachwerk der Schulwissenschaften. Was zu lange ist, wird abgeschnitten, was zu kurz, ausgereckt, bis es in das System paßt.

Die neu erstehenden germanischen und romanischen Völker des Mittelalters bringen keine neue Wissenschaft mit. Sie borgen vorerst nur die Wissenschaft der erstarrten antiken Welt, und das Schulsystem der sieben freien Künste nehmen sie natürlich auch mit in den Kauf.

So bleibt die Wissenschaft wesentlich etwas Geschlossenes, Gemachtes durch das ganze frühere Mittelalter. Auch die Kunst befand sich anfänglich in dem gleichen Bann. Aber der künstlerische Schaffenstrieb dieser Zeit ist ungleich mächtiger als der wissenschaftliche, und aus der verdorbenen Antike und dem Byzantinismus wächst rasch ein im innersten Wesen neuer romanischer und germanischer Kunststyl auf.

Mit den sieben freien Künsten plagen sich die Gelehrten Jahrhunderte lang. Da wird gegrübelt, wie man die eigenthümlichste Wissenschaft der Zeit, die Theologie, zusammenkuppeln könne mit diesen Künsten. Sie gehört zur Geometrie, weil die Arche Noä und der Tempel Salomonis nach geometrischen Grundsätzen aufgebaut waren; zur Arithmetik, weil Gott alles nach Maß, Zahl und Gewicht geordnet; zur Rhetorik, weil die Priester auch predigen sollen; zur Dialektik, weil mit deren Waffen die Ketzer im geistlichen Turnier zu Boden geschlagen werden müssen. So sucht das Mittelalter die einzelnen Wissenschaften an einander zu fesseln; die neuere Zeit hingegen sucht sie frei zu machen.

In todte Formen eingehegt, waren die Wissenschaften nicht nur vergleichbar den todten Sprachen, sie redeten auch durch das ganze Mittelalter in der todten Sprache der alten Welt. Eine wahrhaft lebendige Wissenschaft aber kann niemals in einer todten Sprache ihre Vollendung finden. Sie schafft sich selber ebensowohl ihre neue Sprache, wie neue Gesammtgruppen, darin sich das Verwandte wiederfindet, das heißt eben neue »Fakultäten.«

Mit dem Aufblühen der hohen Schulen wird jene todte mittelalterige Wissenschaft über sich selbst hinausgeführt, sie wird zum Leben erweckt. Eine erste Vorbedingung dazu war es aber, daß die Schranken der »sieben freien Künste« fallen mußten. Jetzt erheben sich die vier Fakultäten als ein Wahrzeichen der lebendig gewordenen mittelalterigen Gelehrsamkeit. In der Mitte des dreizehnten Jahrhunderts ersteht auf der Pariser Hochschule zuerst die theologische Fakultät, welcher sich rasch die drei andern gegenüberstellten – nicht um die Wissenschaft einzuzwängen, sondern um sie frei zu machen. Das Eindringen der Ordensgeistlichen in die Hochschulen führt zur theologischen Fakultät; deren Uebermacht aber wollen die andern brechen durch die neue Macht, die facultas ihrer eigenen Wissenschaftsgruppen. Es war ja überhaupt die Zeit, wo Wissenschaft und Kunst überging aus der ausschließlichen Pflege der Geistlichen in die Pflege alles Volkes. Die Mediciner und Juristen, die schon in Salerno und Bologna die Selbständigkeit ihrer Wissenschaft erkannt hatten, trotzten dem Clerus mit der Gründung eigener Fakultäten, und indem man zuletzt die Summe der bisherigen sieben freien Künste in der philosophischen Fakultät zusammenfaßte, schloß sich das vierblättrige Kleeblatt ab.

So wurden die vier Fakultäten für das spätere Mittelalter Werkzeuge der heilsamen geistigen Reibung, Grundpfeiler des Fortschrittes und der wissenschaftlichen Befreiung.

Allein mit dem Anbruch der neuen Zeit wurde auch den Wissenschaften eine neue Welt entdeckt. Neue Stoffe wurden gefunden, die bisher weitab gelegen hatten dem gelehrten Forschen. Die vier Fakultäten blieben. Schon im sechzehnten Jahrhundert begannen die Wissenschaften mächtig aus diesem alten Fachwerk herauszuwachsen. Namentlich erheben sich zwei große Wissenschaftsgruppen immer selbständiger, für welche die vier Fakultäten nicht Raum noch Namen hatten: die Naturwissenschaften und die Staatswissenschaften. Die wissenschaftliche Naturforschung war ja vom Mittelalter nur geahnt, nicht begriffen worden, und aus den für die eigene Zeit verhüllten mittelalterigen Staatsideen konnte noch keine Staatswissenschaft hervorwachsen. Seit der Wiedergeburt des klassischen Alterthums wurde es anders. Die Naturforschung begann sich auf die eigenen Füße zu stellen; aber sie blieb die Magd der Medicin; denn wo wäre sonst Raum für sie gewesen in den vier Fakultäten? Das wunderliche und wunderbare Charakterbild des Paracelsus zeigt uns, wie die Naturwissenschaft ringt, sich frei zu machen, und immer wieder zurückfällt in die Knechtschaft des Schulsystems. Die Staatswissenschaft blieb die Magd der Jurisprudenz.

So haben also die vier Fakultäten seit dem Ausgange des Mittelalters ganz dieselbe traurige Rolle übernommen, welche beim Beginn dieser Epoche den sieben freien Künsten zugefallen war. Sie trugen die erstarrten Formen einer abgelebten Zeit in die neue herüber und durchschnitten und hemmten die natürlichen neuen Gliederungen der Wissenschaft.

Man darf die culturgeschichtliche Wucht dieser Thatsache wahrlich nicht gering anschlagen.

Beispiele mögen reden.

Mit den großen Länderentdeckungen des fünfzehnten und sechzehnten Jahrhunderts erschließt sich eine ganz neue Weltkunde. Die Geographie wird zu einer selbständigen Wissenschaft, gerüstet mit einer Fülle und Tiefe des Inhalts, wovon das Alterthum, geschweige das Mittelalter, sich nichts träumen ließ. Aber diese neue Geographie, in welcher der erwachende Geist der modernen Zeit mit seine ersten und größten Triumphe feiert, kann nirgends recht zünftig werden. Sie paßt nicht in das Fachwerk der alten Fakultäten. Sie bildet sich vereinsamt aus, lange Zeit fast zusammenhangslos mit der eigentlichen Schulgelehrsamkeit. Sie stiehlt sich wohl ein in die philosophische Fakultät, allein sie muß sich seitab in den Winkel kauern; aus Gnaden decken ihr die Philosophen ein Katzentischchen, sie darf nicht mitsitzen an der großen Tafel der alten Schulwissenschaften. Noch im achtzehnten Jahrhundert ist man in Verlegenheit, unter welche gangbare Rubrik man die Geographie reihen soll und stellt sie daher unter die Geschichte! Die Folge dieser Heimathlosigkeit eines so wichtigen Wissenschaftszweiges war dann, daß er weder überall in den befruchtenden Zusammenhang mit den übrigen Wissenschaften gebracht wurde, noch den vollen Einfluß auf die allgemeine Bildung üben konnte.

Noch schlimmer erging es bei den Staatswissenschaften. Zuerst kam die Praxis, dann die Theorie: aus der Medicin lösen sich allmählig die Naturwissenschaften selbständig ab, aus der Jurisprudenz die Staatswissenschaften. Die praktische und historische Untersuchung der Rechtssätze führte zuletzt zu einer Theorie des Staates als der allgemeinsten Rechtsanstalt. So ward die juristische Fakultät das Geburtshaus der Wissenschaft vom Staate. Mancherlei Vorzüge, aber auch mancherlei Einseitigkeit, die wir noch lange nicht alle abgeschüttelt, verknüpfte sich mit diesem Ursprung. Das Staatsrecht verschlang jeden andern Zweig der politischen Fächer. Die Kunst der Staatsverwaltung konnte bis tief in's achtzehnte Jahrhundert nur handwerksmäßig, nicht wissenschaftlich erlernt werden, weil die juristische Fakultät keinen Raum bot zur selbständigen Durchbildung der Verwaltungwissenschaften. Der künftige Staatsbeamte mußte von Kanzlei zu Kanzlei in die Lehre gehen, wie der angehende Schneider von einer Schneiderwerkstatt zur andern. So erstarrten denn auch die Verwaltungswissenschaften in der rohesten Praxis. Ausgeschlossen aus den vier Fakultäten fehlte jene befruchtende Wechselwirkung des allgemeinen Wissenschaftsverbandes. Kein Zweig der Gelehrsamkeit war im siebzehnten Jahrhundert und im Anfange des achtzehnten so strohdürr, wie sämmtliche Fächer der Politik mit Ausschluß des Staatsrechts. Die Staatswirthschaft galt noch als die Lehre »von dem Erwerb und den Einkünften der Fürsten.« Die Summe der Kameralwissenschaften ward für gleichbedeutend genommen mit der Kenntniß des Steuerwesens, und man bestimmte wohl gar die Kameralwissenschaft als die Unterweisung, welche lehre, »wie dem Bürger am schicklichsten Geld abgenommen werden könne, ohne daß er es allzu sehr spüre.« Wer als ein aufgeklärter Kopf Front machte gegen die juristischen Fakultätszöpfe, der schob allenfalls die Politik als »Klugheitslehre« in den weiten Sack der Philosophie. Die Polizei ging dann auch mit darein bei der Philosophie, und die gesammte unermeßliche Wissenschaft der Nationalökonomie galt wohl gar als ein kleiner Sprößling der Polizei, den man verstohlenerweise eben auch noch den Philosophen in die Tasche stecken konnte. Ein großer Fortschritt war es schon, daß die allgemeine Staatslehre als »Naturrecht« – also immer noch die Eierschale ihres Ursprungs aus der juristischen Fakultät hintennach ziehend, – in der philosophischen Fakultät ein anständiges Unterkommen fand.

Man muß nicht meinen, daß solch ungeheures Wirrsal etwa in dem Wesen der politischen Wissenschaften begründet sey, oder daß diese Fächer damals an sich noch zur Ausbildung unfähig gewesen. Ihre schiefe Stellung, ihre Heimathlosigkeit in dem weiten Reiche der gelehrten Welt war schuld daran, die vier Fakultäten waren schuld daran.

Haben nicht die Italiener schon am Ende des sechzehnten Jahrhunderts, mehr noch im siebzehnten eine höchst wichtige nationalökonomische und finanzwissenschaftliche Literatur sich geschaffen? eine Literatur, in der sie den anderen Völkern um mehrere Menschenalter vorangingen und oft wahrhaft prophetisch verkündet und in seinen Bahnen vorgezeichnet haben den späteren mächtigen Aufschwung der Volkswirthschaftslehre? Warum blieben diese alten Italiener denn so vereinsamt stehen, wenig gekannt, bald vergessen? Kam es nicht nachgehends häufig, daß Deutsche, Engländer und Franzosen dieselben Wahrheiten noch einmal für sich entdecken mußten, welche die Italiener bereits entdeckt hatten, und wußten nichts mehr von dieser Arbeit ihrer Vorläufer? Dies alles wäre nicht wohl möglich gewesen, wenn die Verwaltungswissenschaften zünftig anerkannt gewesen wären in den Fakultäten, eingereihet in den Grundplan der gelehrten Reichsordnung. So aber hatten wir durch Jahrhunderte ein planloses, zusammenhangloses Arbeiten. Nicht also im Wesen der politischen Wissenschaften war die andauernde Dürftigkeit ihres Daseyns bedingt, sondern zumeist in ihrer äußeren verlassenen Stellung.

Im siebzehnten Jahrhundert hatten Männer wie Hugo Grotius, Bodin, Hobbes u. A. wenigstens den Grund zu einer allgemeinen Staatslehre gelegt. Aber diese neue Staatswissenschaft fiel nun halb in die philosophische, halb in die juristische Fakultät. Und am Ende wußten die Philosophen so wenig mit der neuen Lehre fertig zu werden wie die Juristen. Durch ihre Zwitterstellung ward die Staatswissenschaft mitten entzwei geschnitten und wird es noch heutzutage. Ist es nicht ein Wunder, daß nach langem fruchtlosem Ringen endlich doch ein leidlich ganzer und heiler Organismus wieder zusammenzuwachsen beginnt?

Welche ungeheuern Folgen für die staatsmännische Praxis hatten ihrer Zeit die wirthschaftlichen Grundsätze der Mercantilisten und Physiokraten! Sie bereiteten Revolutionen in den Staaten vor: aber die Fakultätsgelahrtheit schwieg damals nach Kräften die neuen zündenden Ideen todt, die man nicht einregistriren konnte in das herkömmliche Fakultätsfachwerk. Adam Smith, dessen epochemachendes Werk über Natur und Ursachen des Reichthumes der Nationen bedeutsam in dem Jahre der Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten erschien und selber eine Freiheitsproklamation der ökonomischen Wissenschaft war – Adam Smith zog zwar genug Gelehrte aller Zungen in den Zauberkreis seiner Gedanken, aber die Fakultäten begriffen seine culturgeschichtliche That nicht und die Staatswissenschaften blieben zerstückt und vereinsamt.

Bis auf den heutigen Tag ist die allgemeine Grundwissenschaft der Staatslehre, die Statistik, ein Wissenszweig, der sich selber sucht, der sich selbst nicht klar werden kann über seinen eigenen Begriff und Inhalt. Die ganze Geschichte der Statistik von Achenwall bis auf unsere Zeit ist eine Kriegsgeschichte; indem man sich fortwährend stritt, was Statistik sey, wo sie anfange und aufhöre und wie sie sich abscheide von andern staatswissenschaftlichen Zweigen, wuchs die Statistik groß. Man wird dabei erinnert an die ältesten, ungeordneten Staatszustände, wo das politische Leben sich gleichfalls erschöpft in Gränzstreitigkeiten, in Eroberungs- und Vertheidigungskriegen. Die Fakultäten sollten für unsere Wissenschaftsgruppe die Gränzordnung setzen; sie können es aber nicht, weil sie selbst eine ganz veraltete Form für einen neuen Inhalt, weil ihre eigenen Gränzmarken total verschoben sind.

Mit der Statistik hängt unsere »Naturgeschichte des Volkes« sehr nahe zusammen. Wenn aber die Statistik noch nicht einmal ganz sich selber gefunden hat, wie kann man von unserer ideelleren Volkskunde mehr erwarten, als daß sie eben erst anfängt, sich selbst zu suchen?

Indem ich die Lebensläufe der vielen Männer musterte, welche seit anderthalbhundert Jahren den Staatswissenschaften einen neuen positiven Inhalt in der allgemeinen Volkskunde und in der Volkswirthschaftslehre gewonnen haben, fand ich die auffallende Thatsache, daß die meisten dieser Männer sich ursprünglich den Staatswissenschaften gar nicht gewidmet haben. Im Gegentheil: dadurch, daß sie nicht ausgingen von dem Fachstudium des Staatsrechtes, war es ihnen erst möglich gemacht, die Schranken des Fakultätswesens zu umgehen, die politische Formenlehre in zweite Linie zu stellen und die Erkenntnis der materiellen Grundlage des Staates, des Volkslebens, zum Ausgangspunkte ihrer Untersuchung zu machen. Die großen Begründer der nationalökonomischen und statistischen Wissenschaft im achtzehnten Jahrhundert sind für den zünftigen Fakultätsmann fast allesammt bloße Dilettanten in der Staatswissenschaft gewesen. Aber diese Dilettanten nennt die Geschichte heute noch; die meisten zünftigen Fakultätsleute dagegen sind längst vergessen.

Colbert, der dem mercantilistischen System durch die Praxis erst zur vollen theoretischen Pflege verhalf, so daß man ja das System selber auch den Colbertismus genannt, war von Hause aus gar kein Gelehrter, sondern praktischer Finanzmann. Franz Quesnoy, der Vater der physiokratischen Lehre, war Arzt. Adam Smith, der Begründer der wissenschaftlichen Nationalökonomie, war zuerst Theolog, dann Philosoph, Lehrer der Rhetorik und schönen Wissenschaften; er schrieb ein System der Moralphilosophie, bevor er zu seinem System der Volkswirthschaft kam. Achenwall, den man in Deutschland den Schöpfer der Statistik nennt, war zuerst Historiker, dann Lehrer des Natur- und Völkerrechtes, dann schuf er sich seine »Statistik.« Süßmilch, der den Anstoß zur selbständigen Bearbeitung der politischen Arithmetik gegeben, war Oberconsistorialrath; Büsching, der Begründer der vergleichenden Statistik, war Theolog und Geograph und hat es gleichfalls bis zum Oberconsistorialrath gebracht. Schlözer, der bedeutendste Schüler und Fortbildner Achenwalls, war zuerst Theolog, dann Mediciner, dann Orientalist, dann Historiker und dann endlich erst Statistiker und staatswissenschaftlicher Schriftsteller. Sonnenfels, der sich um die Pflege der Finanz- und Polizeiwissenschaft seiner Zeit so mancherlei Verdienst erwarb, war Soldat, Jurist, ein Stück von einem Orientalisten, Litterat und stieg zuletzt vom »Rechnungsführer der Arcierengarde« in Wien zum Professor der Staatswissenschaften auf. Adam Müller, obgleich er nicht bloß äußerlich, sondern auch inwendig ein Dilettant war und blieb, wirkte in seinen Irrgängen dennoch befruchtend auf die allmählige Entwickelung der historischen Schule der Staats- und Wirthschaftslehre. Johann Jakob von Moser und Justus Möser waren zwar von Haus aus Juristen und wußten trefflich Nutzen zu ziehen von ihren staatsrechtlichen Studien, aber ihr eigenstes, ihr epochemachendes Wirken ging nicht aus der Facultätsweisheit hervor, es ward vielmehr angeregt durch praktische Amtsthätigkeit und scharfsinnige Beobachtung der gegebenen Zustände. Moser ward groß durch seine unbeugsam strenge Kritik der politischen Verderbniß seiner Zeit und Möser durch seine naturgeschichtlichen und ortsgeschichtlichen Volksstudien.

Alle diese Thatsachen sind nicht zufällig. Bei der Stellung der Staatswissenschaften zu den Fakultäten mußte es so kommen, daß schöpferische Geister auf neuen Wegen und Umwegen ein neues Leben dieser Wissenschaftsgruppe erkämpften, und da ihre Wissenschaft von der Fakultät bei Seite geschoben worden war, nunmehr ihrerseits wiederum die Fakultät bei Seite schoben.

Das Mittelalter hatte nur insofern ein wissenschaftliches Interesse am Staatsleben genommen, als es sich um Rechtsfragen handelt. Daher verschlang damals die Rechtsgelehrsamkeit alle andere politische Wissenschaft. Die moderne Staatsidee schließt natürlich auch vorwiegend die Rechtssphäre in sich; denn nur im Staat und mit dem Staat entwickelt sich das Rechtsleben der Völker und ohne die Voraussetzung eines öffentlichen Rechtsbewußtseyns ist gar kein vollgültiger Staat denkbar. Allein andererseits hat auch die Staatsidee einen viel tieferen Inhalt gewonnen; der Staat ist uns mehr, denn eine bloße Rechtsanstalt. Ein Gemälde ist nicht denkbar ohne Zeichnung; dennoch ist ein Gemälde mehr, als eine bloße Zeichnung, und die Lehre von der Zeichnung wird niemals die ganze Lehre von der Malerei vollständig in sich schließen können. Aehnlich steht die Rechtswissenschaft zur Staatswissenschaft.

Man erkannte allmählig diese Wahrheit und sprach von einer »Rechts- und Staatswissenschaft« als einem zusammengekuppelten Lehrzweig. Es war aber damit die Staatswissenschaft gleichsam als ein Anhängsel der Rechtswissenschaft hingestellt. Das ist abermals falsch. Die Staatswissenschaft ist die allgemeine, umfassendere; die Rechtswissenschaft nur ein Theil derselben. So lange diese Wahrheit nicht Kraft gewinnt, werden die staatswissenschaftlichen Lehrfächer vereinzelt und zerstückt bleiben und wird uns nimmer ein Gesammtbau der Staatswissenschaften, der organisch und logischfolgerecht aufwächst, zu gewinnen seyn. Denn die materielle Grundlage der Staatswissenschaft ist die »Lehre vom Volk« – für diese aber gibt es keinen Raum in der Rechtswissenschaft. Der Eifer, mit dem man seit mehr als hundert Jahren gearbeitet hat, die Statistik zu einer selbständigen Wissenschaft zu erheben, zielte bewußt oder unbewußt auf die Gründung dieser Lehre vom Volk: die Fülle der Geistesarbeit, welche man seit derselben Zeit aufgeboten, um der Verwaltungskunde eine selbständige wissenschaftliche Basis in der Nationalökonomie zu schaffen, um die Nationalökonomie selbst wieder nach historischen und ethnographischen Gesichtspunkten zu behandeln, steuerte auf die Befreiung der Staatswissenschaft von den Fesseln der juristischen Fakultät.

Dieser Kampf ist noch nicht ausgefochten; hier und da schloß man höchstens einen Waffenstillstand, begründet auf das Zugeständnis; einer fünften Fakultät, einer staats wirthschaftlichen neben der juristischen. Damit war aber nur ein neuer Lappen an den alten Rock gestickt. Die bloße Staats wirthschaft ist eine viel zu kleine Wissenschaftsgruppe, als daß sie ebenbürtig stehen könnte neben den vier großen alten Fakultäten. Eine staats wissenschaftliche Fakultät dagegen würde diese Ebenbürtigkeit sieghaft behaupten können. So erscheint dann auch die staatswirthschaftliche Fakultät, die an einigen deutschen Hochschulen in neuerer Zeit aufgetaucht ist, in der Regel als ein bloßer Anhang zur juristischen, und in Bayern tragen die staatswirthschaftlichen Professoren bedeutsam genug einen Talar von derselben rothen Grundfarbe, wie die Rechtsgelehrten, nur mit dem Unterschiede, daß das staatswirthschaftliche Roth etwas matter im Ton ist, und schier aussieht, wie ein etwas verschossenes juristisches. Außerdem ist durch diesen Nachtrag einer fünften Fakultät (verhängnißvoll genug an das fünfte Rad am Wagen erinnernd) die Staatswissenschaft nicht nur nicht geeint, sondern statt in zwei Stücke vollends in drei zerrissen worden; sie hat ihre Bruchtheile jetzt aus dreien Fakultäten zusammenzusuchen: aus der staatswirthschaftlichen, juristischen und philosophischen. Das sage ich, nicht um die Bedeutung des Versuchs eines Mündigkeitsspruches der staatswirthschaftlichen Fächer (wie sie bekanntlich auch einer der großen Dilettanten, Friedrich List, hat anregen helfen) zu verringern, sondern im Gegentheil, weil ich die Geltung dieser Wissenschaftszweige erweitert und vertieft wissen möchte.

Die Naturwissenschaften theilen das Schicksal der Staatswissenschaften. Von der Praxis ausgehend, begann man dort mit der medizinischen Fakultät, wie hier mit der juristischen. Das mochte dem Mittelalter genügen. Aber die Erforschung der Natur wurde immer selbständiger und unabhängiger von der Heilkunde. Es bildeten sich Zweige der Naturlehre aus, die nur an ganz dünnen Fäden, ja fast gar nicht mit der Medicin zusammenhängen. Man warf sie in die philosophische Fakultät und zerriß also auch hier die Gesammtwissenschaft. Die Naturlehre war anfangs die Magd der Arzneikunde, wie die Staatslehre die Magd der Jurisprudenz. Jetzt erscheint uns umgekehrt die Medicin nur als die angewandte Naturforschung: diese ist das Mächtigere, Allgemeinere, Umfassendere geworden: es gibt keine Arzneikunde, die der Naturwissenschaft entbehren könnte, wohl aber zahlreiche Fächer der Naturwissenschaft, welche ganz unabhängig von der Medicin bestehen.

Diese Thatsachen müßte man zum Frommen der modernen Wissenschaft auch praktisch in Kraft zu setzen wagen. Allem damit hat es bei der Starrheit des gelehrten Zunftwesens in Deutschland noch gute Weile.

Einstweilen möge man mir nur vergönnen, den Bau der vier neuen Fakultäten, wie sie geboten sind durch die Mündigkeitserklärung der Staats- und Naturwissenschaften, hier auf dem Papier zu zimmern. Das geschieht aber nicht aus eitler Lust am bloßen Phantasiegebilde des Baues, sondern weil ich dabei zeigen will, wie eigentlich die Socialpolitik sich verhält zur Staatswissenschaft überhaupt, wie in der Naturgeschichte des Volkes ein neuer Grundbau dieser Wissenschaft gelegt werden muß neben den staatsrechtlichen Tragpfeilern. Der Gesammtplan der drei Bände dieses Werkes, der sich verhüllt unter so vielen bunten Einzelschilderungen und der dennoch vorhanden ist, soll dem, welcher nicht bloß in, sondern auch zwischen den Zeilen zu lesen weiß, klarer gemacht werden durch meine nachstehenden Sätze über die vier Fakultäten.

Unser Wissen mag zum Ersten erforschen den menschlichen Geist in seiner Allgemeinheit, losgelöst von den Besonderungen der Völker und Individuen, und den göttlichen Geist, wie er sich widerspiegelt im gemeinsam Menschlichen. Dadurch entsteht der doppelte Wissenschaftskreis der Theologie und Philosophie.

Wir können aber auch die Menschen betrachten in ihrer natürlichen Besonderung als Nationen und Familien, in ihrem Zusammenhang mit dem Boden, den sie bewohnen, in ihrem je nach der Nationalität verschiedenen gesellschaftlichen, wirthschaftlichen und Rechtsleben. Die höchste Entfaltung dieses Zusammenlebens der Völkerindividuen erblüht im Staate. So stellt sich der Lehre von dem allgemein Menschlichen (Theologie und Philosophie) gegenüber die Lehre von den unterschiedenen Volkspersönlichkeiten, von ihrem Nationalitäts-, Familien-, Gesellschafts- und Rechtsbewußtseyn in der Staatswissenschaft, worin die Rechtswissenschaft eingeschlossen ist.

Bis dahin blieben wir bei dem Menschen stehen und zwar den geistig-sittlichen Lebenskreisen des Menschen. Dem Geiste steht aber zur Seite die Natur. So wird sich auch diesen drei Fakultäten der Theologie, Philosophie und Staatswissenschaft zur Seite stellen die vierte Fakultät, der Naturwissenschaft. In ihr ist die alte medicinische Fakultät einbegriffen.

Durch eine solche neue Gliederung der Wissenschaften würde dem wunderbar reichen Forschen der neueren Zeit in der Naturlehre wie in der Staatslehre erst die rechte Sammlung und zugleich die rechte Ehre gegeben seyn.

Die Staatslehre würde dann nicht mehr ausgehen vom Staatsrecht, sondern sie würde schließen mit demselben. Sie würde vielmehr ausgehen von einer Wissenschaft vom Volke, die noch ganz vom öffentlichen Rechtsleben, vom Staate absieht, d.h. von der Naturgeschichte des Volkes.

Die organische Gesammtpersönlichkeit des Volkes wäre zuerst zu bestimmen nach ihren natürlichen ethnographischen Grundzügen – »Land und Leute,« wie sie sich gegenseitig bedingen. Voran stünde also die allgemeine Landes- und Volkskunde. Dann käme die Lehre von jenen durch die Bande der Natur und des häuslichen Lebens zusammengehaltenen kleinen Gruppen im Volke, welche den Staat noch nicht nothwendig voraussetzen – die Lehre von der Familie. Dann die Kunde von jenen umfassenderen organischen Gliedern der Volkspersönlichkeit, von jenen Gruppen, welche durch die aus der Arbeit, dem Lebensberuf emporwachsenden Unterschiede in Sitte, Siedelung und Lebensart sich von einander abheben, von den natürlichen Ständen - die Lehre von der Gesellschaft. Diese drei Fächer zusammen aber bilden im staatswissenschaftlichen Gebiete die »Naturgeschichte des Volkes« und in ihr erkenne ich den Grundbau der »socialen Politik« – gegenüber der staatsrechtlichen und völkerrechtlichen Politik.

Erst nachdem man solchergestalt den leiblichen Stoff des Staates, das Volk, erkannt, mag man den Staat bestimmen und dann auch den Begriff des Staatsvolles gründlich erörtern. Erst wenn ein Volk sich selber als die (in der Naturgeschichte des Volkes analysirte) organische Gesammtpersönlichkeit erfaßt; dann seine inneren und äußeren Verhältnisse auf den Grund eines gemeinsamen Rechtswillens ordnet und solchergestalt die Wohlfahrt des Einzelnen mit dem Gesammtwohl in Einklang bringt, bildet es einen Staat.

Hat man auf diesem Wege die Staatswissenschaften als ein Ganzes erfaßt und jenen Ausgangspunkt der Lehre vom Volk gefunden, dann gliedern und ordnen sich die Einzelfächer klar und leicht. Allein diese Logik ist schlechterdings nicht in die Staatswissenschaft zu bringen, wenn man nicht das Fachwerk der alten vier Fakultäten zerbricht. Ein streng wissenschaftliches System der Staatslehre nach den angedeuteten Grundsätzen darzustellen und die befruchtende Wirkung der an die Spitze gestellten Lehre vom Volk auf alle Einzelfächer der Staatswissenschaft nachzuweisen, soll eine der nächsten literarischen Aufgaben des Verfassers seyn. Das vorliegende Buch hat sich das bescheidenere Ziel gesteckt, zusammenhängende Skizzen zu liefern zur Naturgeschichte des Volkes in seinem Zusammenhang mit dem Lande. In den alten vier Fakultäten wäre kein Raum für ein solches Beginnen. In jener staatswissenschaftlichen Fakultät aber, wie sie meinem Geiste vorschwebt, würde die Kunde von Land und Leuten als eine Fundamentallehre voranstehen, und was im Folgenden oft nur flüchtig umrissen oder mehr mit dem Griffel des Künstlers als mit der Feder des strengen Fachgelehrten gezeichnet ist, das müßte dort auch in durchgebildet wissenschaftlicher Form Geltung und Ausbeutung finden.


 << zurück weiter >>